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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 12 | Juli 2013

OGD Kooperationsmodell

Reifegradmodell Voting Advice Applications | Elektronische Rechnung

Ausgabe Nr.

Juli 2013

ISSN 1997-4051

12

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Titelbild: Lex Building, Brüssel COPYRIGHT: Getty Images

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 12 | Juli 2013

Liebe E-Government Interessierte,

im Interview mit Carl-Christian Buhr, zeigt sich dieser mit dem bisherigen Fortschritt der Umsetzung des Aktionspla- nes für E-Government zufrieden. Er verweist dabei auch auf die drei großen Stränge auf europäischer Ebene: recht- liche Rahmenbedingungen, Pilotprojekte und europaweite digitale Dienste. Hierbei wird insbesondere die Kombina- tion dieser drei Bereiche als wesentlich dargestellt.

In der vorliegenden Ausgabe werden wieder einige Kon- zepte bzw. Umsetzungsbeispiele aus der Welt des E- Government vorgestellt. Im Beitrag über die Cooperation Open Government Data Österreich wird gezeigt, wie eine solche kooperative Organisationsform funktionieren kann und welche Grundlagen für OGD Umsetzungen damit erzeugt wurden. Auch im zweiten Beitrag geht es um ein Modell, genauer gesagt um ein Reifegradmodell für Vo- ting Advice Applications. Die Kollegen von der Univer- sität Fribourg haben sich dazu 21 solcher Anwendungen angesehen und hinsichtlich Informationsaustausch und Partizipationsmöglichkeiten untersucht. Katharina Große von der Zeppelin Universität hat den Erfolg des Online- Beteiligungsprojektes enquetebeteiligung.de untersucht.

Ein zentrales Ergebnis daraus ist, dass E-Partizipation in eine Gesamtstrategie eingebettet werden sollte.

Johann Herzberg von der Stadt Stuttgart hat sich angese- hen, wie Bürger als Co-Produzenten von Verwaltungsleis- tungen eingesetzt werden könnten. Dabei werden die drei strategischen Dimensionen Anreize, Risiken und Einsatz- felder analysiert. Hans-Werner Streicher vom Land Ober- österreich berichtet über die „Ökostrom-Anerkennung“.

Es handelt sich dabei um eine E-Government Anwendung, die durchgehend elektronisch abgewickelt werden kann.

Sabine Gorgosilich und Thomas Palmetzhofer vom Fi- nanzministerium berichten über die elektronische Rech- nung an den Bund. Ab 1. Januar 2014 müssen Rechnun- gen bei Bundesdienststellen ausschließlich in elektronisch strukturierter Form eingebracht werden.

Helmut Fritsch, ebenfalls vom Finanzministerium, be- richtet über die Transparenzdatenbank und das Transpa- renzportal. Damit wird eine zentrale Basis für die einheit- liche Verwaltung von übergreifenden Förderprogrammen geschaffen. Arno Abler beschreibt die Möglichkeit der Gemeindeevolution durch elektronische Buchführungs- systeme. Im Beitrag wird beschrieben, wie mit Hilfe eines

Buchhaltungssystems und der Optimierung von Pro- zessabläufen die Welt der Kameralistik und der Doppik vereint werden können.

Ein spannendes Thema ist Green E-Government. Dabei wird untersucht, welche Umwelteffekte durch E-Govern- ment erzielt werden können. Ein augenscheinliches Bei- spiel, zumindest in Tourismusregionen wie Kärnten, ist die elektronische Gästeanmeldung. Die Beherbergungs- betriebe müssen dabei die Gästeanmeldungsblätter nicht in Papierform innerhalb von 24 Stunden zur zuständigen Verwaltung bringen, sondern können die Gästeanmeldung elektronisch durchführen. Eine Studentin hat dazu eine Untersuchung in einer Kärntner Tourismusregion durch- geführt und ein beeindruckendes Potential für die Reduk- tion von Schadstoffen durch den Wegfall von Fahrtstre- cken identifiziert. Hiermit möchte ich auch die Leserinnen und Leser gerne auffordern, Beiträge zum Thema Green E-Government für die nächste Ausgabe von eGovernment Review an mich zu übermitteln.

Viel Lesevergnügen wünscht Ihnen

FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Fachhochschule Kärnten

Studienbereich Wirtschaft & Management

Editorial

FH-Prof. Dr. Wolfgang EIXELSBERGER Fachhochschule Kärnten Studienbereich Wirtschaft & Management

eGovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn Sie einen Artikel in eGovernment Review veröffentlichen möchten, dann senden Sie eine Kurzbeschreibung (zwi- schen 150 und 300 Worte) an w.eixelsberger@fh-kaernten.

at. Die Kurzbeschreibung kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst sein. Der eGovern- ment-Review-Beirat bewertet die eingereichten Artikel und gibt ausgewählte Artikel zur Veröffentlichung frei.

Einreichungen für die 13. Ausgabe werden bis zum 14. Oktober 2013 angenommen.

aufruf beiträge

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eGovernment-Review-Beirat

FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel

Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft & Management Fachhochschule Kärnten

FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger

Professur aus Wirtschaftsinformatik, Leiter Studienzweig Digital Business Management Fachhochschule Kärnten

Dr. Peter Parycek, MSc

Zentrumsleiter Zentrum für E-Governance Donau-Universität Krems

Lektor FH Kärnten

Prof. Dr. Reinhard Posch

Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications) TU Graz

CIO des Bundes

Prof. DI Dr. Reinhard Riedl

Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government Berner Fachhochschule

Prof. Dr. Jürgen Stember

Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften Hochschule Harz

DI Manfred Wundara CIO der Stadt Villach

Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie des Österreichischen Städtebundes

Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich

Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt

Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung

von eGovernment Review.

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 12 | Juli 2013

Inhalt

Ausgabe Nr. 12 | Juli 2013

„Umsetzung des Aktionsplanes ist auf Schiene“ 6

Interview mit Carl-Christian Buhr (Kabinett EU-Kommissions-Vizepräsidentin Neelie Kroes)

Open Government Data: Innovation & neue Wege der Kooperation 8

Brigitte Lutz | Christian Habernig (Magistrat der Stadt Wien) | Johann Höchtl (Donau-Universität Krems)

Ein Reifegradmodell für Voting Advice Applications 10

Aleksandar Drobnjak | Andreas Meier | Luis Terán (Universität Fribourg)

Enquetebeteiligung.de – Erfolgreiche Online-Beteiligung? 12

Katharina Große (Zeppelin Universität)

Der Bürger als Co-Produzent von Verwaltungsleistungen 14

Johann Herzberg (Landeshauptstadt Stuttgart)

Das „papierlose“ Bewilligungsverfahren ist Realität 16

Hans Werner Streicher (Amt der OÖ Landesregierung)

Die elektronische Rechnung an den Bund 18

Sabine Gorgosilich | Thomas Palmetzhofer (Bundesministerium für Finanzen)

Die Transparenzdatenbank und das Transparenzportal 20

Helmut Fritsch (Bundesministerium für Finanzen)

Gemeindeevolution durch elektronische Buchführungssysteme 22

Arno Abler (CommunalConsult Network)

E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 24 E-Government Publikationen 26

fachartikel aktuelles ser vice

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„ Umsetzung des Aktionsplanes ist auf Schiene“

inter view

Carl-Christian Buhr, Ökonom und Informatiker, ist Mitglied im Kabinett der Digitale-Agenda-Kom- missarin und EU-Kommissions-Vizepräsidentin Neelie Kroes. Dr. Buhr berät die Vizepräsidentin u.a.

für die Politikfelder IKT-Forschungspolitik, -Standardisierung und Interoperabilität. Er war eng an der Entwicklung der Kommissionsvorschläge zu Open Access, Cloud Computing und Datenschutz beteiligt und spricht häufig zu Open Data/Open Government. Zuvor war er für die Kommission mit Antitrust- und Fusionskontrollverfahren befasst (z. B. mit dem Microsoft-Antitrust-Fall und der Oracle/Sun Microsystems-Fusion).

Die Digitale Agenda für Europa gilt für den Zeitraum von 2010 bis 2020. Ein Teil der Digitalen Agenda betrifft auch unmittel- bar E-Government. Wie zufrieden sind Sie mit den bisherigen Fortschritten?

Für die Umsetzung des Aktionsplan für E-Government(1), 2011 durch die Kommission verabschiedet, haben wir gerade Halbzeit. Wir wollen natürlich immer schneller sein, aber in Anbetracht der äußeren Umstände können wir bislang zufrieden sein.

Es ist aber wichtig, die besondere Rolle nicht zu verges- sen, die die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistun- gen gerade in Zeiten knapper Kassen spielen kann. Wir haben das Potential noch längst nicht ausgeschöpft.

Auf europäischer Ebene arbeiten wir an drei großen Strängen:

1. Rechtliche Rahmenbedingungen: Wir haben z. B. ei- nen Gesetzesvorschlag zu elektronischen Signaturen auf dem Tisch(2), der derzeit von Parlament und Minis- terrat beraten wird.

2. Pilotprojekte: In den letzten Jahren hat es mehre- re erfolgreiche grenzüberschreitende Pilotprojekte(3) gegeben, u. a. zur Digitalisierung des öffentlichen Be- schaffungswesens oder zu Gesundheitsdaten.

3. Europaweite digitale Dienste: Im Rahmen der neuen Connecting Europe Facility(4) werden europaweit inte- roperable Dienste und die entsprechenden Infrastruk- turen aufgebaut und betrieben.

Von einer Kombination dieser drei Bereiche versprechen wir uns eine Beschleunigung und Vertiefung des Moder- nisierungsprozesses in den öffentlichen Verwaltungen.

Eine Säule der Digitalen Agenda betrifft auch Trust & Security.

Aktuelle Nachrichten über weitverbreitete Internet-Spionage durch Geheimdienste macht dieses Thema auch für Verwal- tungen sehr aktuell. Wie kann das Vertrauen gestärkt werden?

Wir brauchen klare Regeln, denn auf Unsicherheit und Misstrauen lassen sich keine neuen Märkte und Dienste bauen. Deshalb ist die Kommission bemüht, die Diskus- sion um die große Datenschutzreform zu beschleunigen.

Gleichzeitig ist es wichtig, dass Verwaltungen das The- ma rational angehen und sich fragen: wo liegen die Risiken? Welche Daten oder Dienste kann ich externali- sieren und für welche kommt dies (noch) nicht in Frage?

Und schließlich ist dies natürlich auch ein technisches The- ma. Wir unterstützen sehr interessante Forschungsprojekte bei denen es um die Nutzung verschlüsselter Daten geht.

So könnte es in Zukunft möglich werden, die Frage der Da- tensicherheit losgelöst von der Geographie zu behandeln.

Cloud Computing ist für viele Verwaltungen zu einem aktuellem Thema geworden, wobei es dabei noch einige große Unsicher- heiten gibt. Was plant die EU Kommission zu diesem Thema?

Die Kommission hat bereits 2012 ihre Cloud-Com- puting-Strategie(5) vorgelegt. Dies ist ein Bündel von Maßnahmen das den Einstieg in Cloud-Technologien beschleunigen soll. Dabei geht es natürlich nicht nur um öffentliche Verwaltungen, sondern mehr noch um die ganze Breite der Privatwirtschaft. Potentiell kann jedes Unternehmen profitieren, das IT nutzt.

Wir sehen allerdings den öffentlichen Sektor, der mit 20% der größte IT-Beschaffer Europas ist, durchaus

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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 12 | Juli 2013 aktuelle information

als einen wichtigen Referenzkunden an. Wenn es für die öffentliche Verwaltung funktioniert, dann sollte es auch für KMU und andere Privatunternehmen funkti- onieren, so der Gedanke. Deshalb haben wir die Euro- päische Cloud-Partnerschaft aufgesetzt(6). Dabei geht es darum, dass öffentliche Verwaltungen, von regional bis national, ihre Bedarfe definieren und gemeinsam interoperable Cloud-Lösungen beschaffen. Das ent- sprechende Projekt befindet sich unter Beteiligung mehrerer EU-Mitgliedstaaten derzeit in der Startphase.

Wir arbeiten also darauf hin, die Produktivitäts- und Flexibilitätspotentiale neuer Daten- und Netzwerkinf- rastrukturen sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor zu erschließen.

Open Data ist ein sehr aktuelles Thema. In diesem Jahr soll es einen Prototypen eines EU-weiten Aggregators geben, d. h.

einen einzigen Ort für den Zugriff auf offenen Verwaltungs- daten. Welche Erwartungen verknüpfen Sie mit Open Data?

Die EU-Kommissionsvizepräsidentin Neelie Kroes setzt sich seit Jahren für Open Data ein. Unsere Open-Data- Strategie stammt aus dem Jahre 2011(7) und wir freuen uns natürlich über den starken Rückenwind für das The- ma. Auch dass sich die Prinzipien dieser Politik zuneh- mend anderenorts wiederfinden ist sehr positiv; hier ist etwa die kürzlich angenommene Open-Data-Charta der G8(8) zu nennen.

In öffentlichen Stellen vorhandene Daten sollten so weitgehend wie möglich verfügbar und nutzbar sein.

Dabei geht es um den besten Weg, den gesamtgesell- schaftlichen Wert der Daten zu realisieren. Wir wollen erreichen, dass die Einzelfallprüfung die Frage betrifft, ob etwas nicht offen sein kann – und nicht, wie heute noch meist, ob es veröffentlicht werden kann, darf oder sollte. Offenheit als Ausgangsbasis. Sodann rechnen wir auf die Initiative und Kreativität der Bürger und Unter- nehmen für neue Dienste – öffentliche und private.

Auf europäischer Ebene wurde übrigens erst vor we- nigen Wochen die Richtlinie über die Weiterverwen- dung öffentlicher Information novelliert(9).

Und ja, wir bauen weiterhin am Prototypen für ein EU- weites Open-Data-Portal. Konturen lassen sich unter http://publicdata.eu/ bereits erkennen. Es gibt bereits ein Portal für die Daten der EU-Kommission(10).

Open Access, also der freie Zugang zu wissenschaftlichen Da- ten und Literatur, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Welche Effekte kann das Thema auf E-Government haben?

Die Kommission hat bereits in der zuvor erwähnten Open-Data-Strategie auf die Parallelen zwischen Open Data und Open Access hingewiesen. Die Prinzipien sind weitgehend deckungsgleich.

Seitdem haben wir die Open-Access-Politik konkreti- siert: Die Kommission hat vorgeschlagen, Open Access zur Grundregel im nächsten EU-Rahmenprogram für Forschung und Innovation zu machen. Und sie hat den Mitgliedstaaten empfohlen, sich mit Open Access ausein- anderzusetzen und schnell für klare Regeln zu sorgen(11). Die nahe Verwandtschaft beider Themen bedeutet, dass sie sich gegenseitig befruchten. Die Probleme äh- neln sich und das gleiche gilt auch für Lösungen, z. B.

im Bereich geeigneter Datenbanken oder Datenkata- loge oder anderer Infrastrukturen, oder bei Standards und Interoperabilitätsprotokollen.

Das 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) läuft 2013 aus.

Welche Schwerpunkte erwarten Sie für das nächste Pro- gramm im Umfeld von E-Government?

Das große Thema für den Anfang heißt Innovation im öffentlichen Sektor. Dabei geht es um digitale, mobile Dienste. Natürlich auch um Cloud. Weiterhin wird es natürlich auch um Open Government/Open Data gehen, um Partizipation und Transparenz. Mehr Details für die Arbeitsprogramme 2014 und 2015 sollen im Dezember 2013 vorgestellt werden.

Wir danken für das Gespräch.

Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger.

links

(1) https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/european- egovernment-action-plan-2011-2015.

(2) http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-558_de.htm.

(3) https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/cross-border-pilots.

(4) https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/connecting- europe-facility.

(5) https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/european-cloud- computing-strategy.

(6) https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/european-cloud- partnership.

(7) http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-1524_de.htm.

(8) https://www.gov.uk/government/publications/open- data-charter.

(9) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.

do?uri=CELEX:32013L0037:DE:NOT.

(10) http://open-data.europa.eu/.

(11) http://bit.ly/EU_Open_Access.

(8)

Open Government Data: Innovation und neue Wege der Kooperation

Brigitte Lutz I Christian Habernig I Johann Höchtl

abstract

Die Cooperation Open Government Data Österreich ist die Basis für eine erfolgreiche kooperative Umset- zung von Open Government Data (OGD) in Österreich und über die Grenzen hinweg. Die Veröffentlichung offener Verwaltungsdaten stellt eine interdisziplinäre Aufgabenstellung dar, die Wissen und Erfahrung aus Verwaltungswissenschaft, Recht und Informatik verbinden muss. Wie funktioniert die kooperative Organisa- tionsform einer „Nicht-Organisation“, welche Erfolgsfaktoren gibt es für die agile Behandlung der Themen- felder und welche Grundlagen für eine rasche OGD-Umsetzung wurden erzeugt?

OGD-Status in Österreich. Offene Verwaltungsdaten wer- den von Gemeinden, Städten und Bundesländern, bis hin zu Ministerien und ausgelagerten Verwaltungseinheiten angeboten. Diese bekennen sich dabei zu gemeinsamen Standards, zu einem als Good Practice etablierten Vor- gehensmodell der Veröffentlichung sowie zu einer ein- heitlichen Beschreibung durch Metadaten, welche eine leichtere Auffindbarkeit und Vergleichbarkeit von offe- nen Verwaltungsdaten ermöglicht.

Dieser Grad an Formalisierung hat die Schaffung des zentralen österreichischen Datenportals data.gv.at(1) wesentlich beschleunigt bzw. ermöglicht und lässt dabei gleichzeitig den Beteiligten jene notwendigen Gestaltungsspielräume, um rasch und dezentral neue Datensätze bei einem Minimum an Koordinationsauf- wand veröffentlichen zu können.

Mit Stand 17. Juli 2013 haben 20 Stellen über 800 Da- tensätze veröffentlicht.

Cooperation OGD Österreich. Das Bundeskanzleramt, die Städte Wien, Linz, Salzburg und Graz gründeten am 13.

Juli 2011 gemeinsam die “Cooperation Open Govern- ment Data Österreich”, kurz “Cooperation OGD Ös- terreich” mit dem Open Knowledge Forum Österreich (OKFO) als beratendem Mitglied.(2) Die Cooperation OGD Österreich hat frühzeitig erkannt, dass die Einfüh- rung von offenen Verwaltungsdaten eine interdisziplinäre Aufgabenstellung darstellt, die das Wissen und die Erfah- rung aus Verwaltungswissenschaft, Recht und Informatik verbinden muss.

Dies funktioniert nur mit einer breiten Partizipation aller Stakeholder - den anbietenden Stellen und Nut- zerinnen und Nutzern. Die Kooperation schafft jene

Plattform, um Verwaltung und die Community an einen Tisch zu bringen, die die Interessen aus Wirt- schaft, Wissenschaft, Kultur und der Zivilgesellschaft einbringen.

Einfache Struktur. Die Struktur besteht aus

• Gründungsmitgliedern,

• dem Kernteam, das von den Gründungsmitgliedern festgelegt wird,

• Mitgliedern,

• beratenden Mitgliedern, sowie

• Arbeitsgruppen zu speziellen Themen (z. B. Meta- datenkatalog).

Mitglieder können alle Stellen sein, die eine OGD Platt- form betreiben oder planen, die aktive Mitarbeit in den Arbeitsgruppen ist erwünscht. Sprecherin der Coope- ration OGD Österreich ist derzeit Ing.in Brigitte Lutz (Stadt Wien).

Vorgehensmodelle, Ergebnisse und White Papers. Aufgrund der vor der Gründung bereits aktiven OGD-Vorhaben mussten die gemeinsamen Standards innerhalb kurzer Zeit durch themenfokussierte Arbeitsgruppen erarbei- tet werden. Die Ergebnisse wurden informell mit den Stakeholdern abgestimmt und sofort als Entwurf veröf- fentlicht. Der formale Prozess zur Dokumentation und Veröffentlichung in Referenzdokumenten der Koopera- tion “Bund-Länder-Städte-Gemeinden” (BLSG) fand im Anschluss statt.(3)

Wesentliche Einigungen und Ergebnisse sind:

• Die Daten der öffentlichen Verwaltung werden kos- tenlos unter Creative Commons Namensnennung Lizenz (CC BY 3.0 AT)(4) zur Verfügung gestellt.

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• Ein Vorgehensmodell zur Veröffentlichung von of- fenen Verwaltungsdaten liegt vor.(5)

• Rahmenbedingungen für die Veröffentlichung von OGD sind festgelegt, wie OGD-Prinzipien, techni- sche und organisatorische Anforderungen.(6)

• Die Metadatenstruktur für Open Data wurde mit den Stakeholdern kurzfristig in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und liegt als Whitepaper vor.(7)

• Als Single Point of Contact im Abgleich mit europä- ischen Metaportalen ist das nationale OGD Portal data.gv.at als Metadatenkatalog aller österreichi- schen Stellen aufgebaut worden.

• Allen öffentlichen Stellen (z.B. Gemeinden und Städten) wird das Veröffentlichen von Daten auf data.gv.at angeboten, um die technische Hürde für eine OGD-Veröffentlichung niedrig zu halten.

Weitere Themen der Arbeitsgruppe sind Linked Open Data, die Veröffentlichung von „Nicht-Verwaltungsda- ten“ und Open Government - Ausbildungsprogramme.

Open Government Data kennt keine Grenzen. Die Coopera- tion OGD Österreich ist als Vorlage für ein funktionie- rendes Kooperationsmodell den Grenzen Österreichs entwachsen und sucht die aktive Zusammenarbeit im Raum D-A-CH-LI (Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein) sowie auf europäischer Ebene mit dem Ziel der Realisierung eines europaweit vernetzten Datenraums.

Auch hier liegen schon Ergebnisse vor:

• Eine Gegenüberstellung der OGD-Metadaten Aus- arbeitungen von Deutschland und Österreich wur- de gemeinsam mit Fraunhofer FOKUS erstellt und veröffentlicht.(2)

• Das ADMS-Schema der OGD Metadaten 2.1 Öster- reich wird im Repository des Programms Interope- rability Solutions for European Public Administra- tions (ISA) der EU publiziert.

• Harvesting von data.gv.at in publicdata.eu.(8)

• OGD D-A-CH-LI - Konferenzen haben 2012 in Wien und 2013 in Berlin stattgefunden. 2014 wird die 3.

OGD-D-A-CH-LI - Konferenz in der Schweiz veran- staltet.

Durch regelmäßigen Austausch auf den OGD D-A-CH-LI Konferenzen und Workshops sollen die nationalen Strategien abgeglichen und ausgetauscht werden. Auf wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und strategischen Sektoren sollen die Beteiligten eine Harmonisierung schaffen und somit das Potential des D-A-CH-LI - Ver- bandes stützen. Weitere Vorgehensmodelle, wie der Austausch von Know-How, wie Open Source Software und Schnittstellen sollen folgen.

Zusammenfassend stehen für eine erfolgreiche Coope- ration OGD Österreich folgende Faktoren:

• Innovation durch Kooperation

• Gemeinschaft der Wissenden und engagierten Wollenden im Bereich Open Government Data

• Interdisziplinäre Arbeitsgruppen unter Einbezie- hung aller Stakeholder mit agiler Arbeitsweise

• Offenheit der Arbeitsgemeinschaft und informeller Charakter

• Rasche, unbürokratische Heranführung von Ent- scheidungen

• Informelle Verständigung und Vertrauen

• Veröffentlichung von kompakten Unterlagen.

Die Cooperation OGD Österreich hat durch Einigung auf gemeinsame Standards und effektive Rahmenbedin- gungen die Basis für die Zukunft von Open Government Data in Österreich und darüber hinaus zum Nutzen aller Interessensgruppen geschaffen.

literatur

(1) Offene Daten Österreichs. [Online] [Zitat vom:

01.06.2013] http://data.gv.at/.

(2) Cooperation OGD Österreich und ihre Veröffentlichungen.

[Online] [Zitat vom: 01.06.2013] http://data.gv.at/hinter- grund-infos/cooperation-ogd-oesterreich/.

(3) Kooperation Bund-Länder-Städte-Gemeinden. eGovern- ment-Reference-Server. Open Government Data. [Online]

[Zitat vom: 01.06.2013] http://reference.e-government.

gv.at/Open-Government-Data.2771.0.html.

(4) Creative Commons Namensnennung Lizenz (CC BY 3.0 AT) [Online] [Zitat vom: 01.06.2013] http://creativecom- mons.org/licenses/by/3.0/at/.

(5) Krabina, Bernhard / Prorok, Thomas / Lutz, Brigitte. Open Government Vorgehensmodell. Wien: KDZ, 2012. http://

www.kdz.eu/de/open-government-vorgehensmodell.

(6) Cooperation OGD Österreich. White Paper. Rahmenbedin- gungen für Open Government Data Plattformen. Wien, 2012.

http://reference.e-government.gv.at/uploads/media/OGD-1- 1-0_20120730.pdf.

(7) White Paper. OGD Metadaten Österreich. Wien, 2012.

http://reference.e-government.gv.at/uploads/media/OGD- Metadaten_2_1_2012_10.pdf.

(8) Forschungsprojekt Pan-Europäisches Datenportal, Beta-Version [Online] [Zitat vom: 01.06.2013] http://www.

publicdata.eu/.

DI Christian HABERNIG Stadt Wien

Leiter der Arbeitsgrup- pe OGD-Metadaten Österreich; christian.

habernig@wien.gv.at Ing.in Brigitte LUTZ Stadt Wien Gründungsmitglied der Cooperation OGD Österreich; brigitte.lutz@

wien.gv.at

Dr. Johann HÖCHTL Donau-Universität Krems, Beratendes Mitglied der Cooperation OGD Österreich; johann.

hoechtl@donau-uni.

ac.at

(10)

Ein Reifegradmodell für Voting Advice Applications

Aleksandar Drobnjak I Andreas Meier I Luis Terán

abstract

Die Universität Fribourg hat einundzwanzig Voting Advice Applications bezüglich Informationsaustausch und Partizipation hin untersucht und zeigt deren Potenziale auf.

Eine Voting Advice Application oder Voting Aid Applica- tion (VAA) ist ein webbasiertes Informationssystem, das Bürgerinnen und Bürger bei politischen Wahlen und Entscheidungen unterstützt(1). Einige dieser Systeme ver- fügen über eine Empfehlungsfunktion und schlagen dem Nutzer Kandidaten, Parteien resp. politische Lösungen vor, die am nächsten zu seinen eigenen Präferenzen lie- gen.

In einer Untersuchung der Universität Fribourg wurden insgesamt einundzwanzig VAAs auf Beteiligungsopti- onen(2) hin untersucht. Ein entsprechendes Reifegrad- modell mit den Stufen eInforming, eConsulting, eDis- cussion, eParticipation und eEmpowerment zeigt auf, dass die meisten dieser Systeme auf den untersten Stufen anzusiedeln sind und noch viel Potenzial für Gedanken- und Erfahrungsaustausch sowie politische Beteiligung offen bleibt.

Reifegradmodell mit fünf Stufen. Mit der Hilfe von Inter- nettechnologien können die Partizipationsoptionen der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Aleksandar Drobnjak und Luis Teran haben die Beteiligungsmög- lichkeiten systematisiert und schlagen die folgenden fünf Stufen vor (3):

• eInforming: Diese Stufe dient Regierungsstellen und NGO’s, die Bevölkerung über politische Beschlüsse, Wahlen oder öffentliche Projekte zu orientieren.

• eConsulting: Hier wird erstmals ein bi-direktionaler Kommunikationskanal zwischen Regierung und Bevölkerung etabliert. Bürgerinnen und Bürger

können für bestimmte politische Aktivitäten Feed- back geben.

• eDiscussion: Diskussionsplattformen unterstützen den Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Die Bil- dung öffentlicher Communitys wird stipuliert, um den Meinungsbildungsprozess zu erweitern.

• eParticipation: Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich aktiv am Entscheidungsprozess oder an öffentli- chen Projekten, indem sie ihr Know-How einbringen.

• eEmpowerment: Die Entscheidung über die Gestal- tung des öffentlichen Raumes wird weitgehend der Bevölkerung überlassen. Regierungsstellen sorgen dafür, dass die Projekte effizient und im Rahmen der gesprochenen Mittel umgesetzt werden.

Abbildung 1 charakterisiert die fünf Beteiligungsstu- fen. Dabei ist offensichtlich, dass der Einfluss von Re- gierungsstellen und öffentlichen Institutionen sukzes- sive abnimmt und die Entscheidungskompetenz der Bürgerinnen und Bürger von Stufe zu Stufe zunimmt.

Bewertungsraster für Media Richness und Collaboration. Ein quantitativer Bewertungsraster differenziert nach der Media Richness (z. B. Face-to-Face-Kommunikation er- hält höchste Stufe bei der Bewertung unterschied-licher Medien) sowie nach der Art der Zusammenarbeit (z. B.

Social Networking wird höher eingestuft als Informati- onsaustausch- oder Kommunikationsplattformen). Die Details dieses Bewertungsrasters und die Aggregations- funktionen sind in (3) erläutert.

(11)

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Die Abbildung 2 zeigt das Resultat bei der Bewertung von einundzwanzig VAA’s aus unterschiedlichen Län- dern und Kontinenten. Eine Kurzbeschreibung dieser ausgewählten VAA’s findet sich auf der Website der Universität Fribourg unter http://diuf.unifr.ch/is.

Beim Vergleich der einundzwanzig untersuchten VAA’s fällt auf, dass die meisten Systeme nur die Stufe eIn- forming teilweise abdecken, einige wenige ins eCon- sulting stossen und zudem wenig bieten betreffend eDiscussion. Die reiferen Beteiligungsstufen wie ePar- ticipation oder eEmpowernment fehlen. Dies hat u. a.

damit zu tun, dass viele Länder der Einführung direkt- demokratischer Elemente noch skeptisch gegenüber stehen, obwohl die Social Media Revolution in diversen Ländern das Bedürfnis nach Beteiligung der Bevölke- rung eindrücklich aufzeigt.

In der öffentlichen Debatte werden Fragen zur Qualität und Neutralität von Empfehlungen zu Wahlen oder po- litischen Lösungen nur selten gestellt. Zudem interessiert die Frage, wie weit solche Systeme die politische Diskus- sion anregen und die Beteiligung am öffentlichen Ge- schehen fördern(4). Es wäre wünschenswert, wenn die vie- lerorts eingesetzten Empfehlungssysteme für politische Belange einer breiten und kritischen Diskussion in der Öffentlichkeit ausgesetzt wären. Zudem besteht Hand- lungsbedarf zur Verbesserung dieser Systeme Richtung Partizipation.

Abb. 1: Die fünf Beteiligungsstufen

literatur

(1) Cedroni L., Garzia D. (eds.): Voting Advice Applications in Europe – The State of the Art. Scripta Web, Napoli, 2010.

(2) Meier A.: eDemocracy & eGovernment – Stages of a Democratic Knowledge Society. Springer, Heidelberg, 2012.

(3) Teran L., Drobnjak A.: An Evaluation Framework for eParticipation – The VAAs Case Study. World Academy of Science, Engineering and Technology, Issue 73, January 2013, pp. 819-827.

(4) Walgrave S., Nuytemans M., Pepermans K.: Voting Aid Ap- plications between Charlatanism and Potitical Science – The Effect of Statement Selection. University of Antwerpen, 2008.

Prof. Dr. Andreas MEIER Professor für Wirt- schaftsinformatik an der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Fribourg/Schweiz mit den Schwerpunkten eBusiness, eGovernment und Informationsma- nagement; andreas.

meier@unifr.ch Aleksandar DROBNJAK wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsgruppe Information Systems der Unversität Fribourg/

Schweiz; aleksandar.

drobnjak@unifr.ch

Luis TERAN wissenschaftlicher Mit- arbeiter und Doktorand in der Forschungsgruppe Information Systems der Universität Fribourg/

Schweiz; luis.teran@

unifr.ch Abb. 2: VAA‘s im Vergleich

(12)

Enquetebeteiligung.de –

Erfolgreiche Online-Beteiligung?

Katharina Große

abstract

Der Artikel untersucht den Erfolg des Online-Beteiligungsprojekts enquetebeteiligung.de der Enquete-Kommission

„Internet und digitale Gesellschaft“ (EIdG). Die Beurteilung erfolgt in fünf Erfolgsfeldern. Die Zufriedenheit mit dem Werkzeug ist groß und es werden inhaltliche Impulse generiert. Die Bürger empfinden ihre Beteiligung als sinnvoll.

Die Nutzergruppe ist aber ist nicht repräsentativ und das Verhältnis zwischen Bürger und Politik kann nicht verbessert werden. Dies sollte allerdings nicht als Misserfolg von enquetebeteiligung.de ausgelegt werden, sondern dazu führen, dass E-Partizipation in eine Gesamtstrategie eingebettet wird

(1)

.

Einzigartige Online-Beteiligung. Die Enquete-Kommission

„Internet und digitale Gesellschaft“ (EIdG)(2) beriet von Mitte 2010 bis Anfang 2013 darüber, wie der Bundestag die Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft in Deutschland verbessern könne. Bisher einzigartig ist, dass der Bürger eingeladen war, sich an der Arbeit der 17 Abgeordneten und 17 Sachverständigen zu beteili- gen.(3) Nach einigen Schwierigkeiten(4), wurde dazu en- quetebeteiligung.de(5) initiiert, eine Online-Beteiligungs- plattform auf Adhocracy(6)-Basis. Dort konnten Entwürfe der EIdG kommentiert und ergänzt, Vorschläge für das Arbeitsprogramm gemacht oder Handlungsempfehlun- gen abgegeben werden. Diese Bürgerbeteiligung in einem Gremium des Bundes ist bisher einmalig. Die EIdG fun- gierte als Testlabor. Doch wie erfolgreich war enquetebe- teiligung.de? Die Antwort findet sich auf den folgenden Seiten.(7)

Messbarer Erfolg. Da sich die Erwartungen an enquetebe- teiligung.de je nach Betrachter und Betrachtungsebene stark unterscheiden, bietet sich eine differenzierte Analyse an (siehe Abb. 1). Auf der Ebene der direkten Beteiligung ist für die EIdG vor allem die Repräsentativität der Nut- zergruppe relevant. Für den Bürger steht die Bedienbarkeit der Oberfläche im Vordergrund. Als generierten Mehrwert erhoffte sich die EIdG inhaltliche Impulse. Für die Bürger ist eine erfolgreiche Beteiligung eine sinnvolle Beteiligung.

Schließlich ist Erfolg an einer Verbesserung des Verhältnis- ses von Bürger und Politik festzumachen.

Nutzergruppe. Die Nutzergruppe von enquetebeteiligung.

de ist nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

Nutzer sind überwiegend männlich, gut gebildet und stark politisch interessiert und engagiert. Die Altersspan- ne hingegen ist überraschend breit. Mehr als 50% sind älter als 40 Jahre. Auch verbringen sie mit zwei bis vier Stunden zwar mehr Zeit online als der durchschnittliche Deutsche (ein bis zwei Stunden(8)), sind aber weit entfernt vom Bild des immer verbundenen Power-Users.

Zufriedenheit mit dem Beteiligungswerkzeug. Die Zufrie- denheit mit dem Werkzeug ist hoch. 70% würden eine ähnliche Plattform erneut nutzen. 56% bescheinigen en- quetebeteiligung.de eine gute oder sehr gute Eignung zur Online-Beteiligung. Primäre Verbesserungsvorschläge betreffen den Umgang mit großen Textmengen, der z. B.

durch Teaser erleichtert werden könnte.

Inhaltliche Impulse. Ob die Bürger inhaltliche Impulse für die Arbeit der EIdG liefern konnten, lässt sich anhand der vorgelegten Abschlussberichte beurteilen. Alle Pro- jektgruppen beobachteten die Diskussion auf enquete- beteiligung.de. In einigen Fällen lieferten die Bürger über enqutebeteiligung.de Inhalte, die „ausschließlich durch [ihre] Mitarbeit“ in Erwägung gezogen wurden.(9) Zwei von den Bürgern formulierte Vorschläge gingen wortwörtlich in den Bericht Medienkompetenz ein.(10) Entsprechend positiv fällt die Beurteilung der EIdG-Mitglieder aus. Sie loben die hohe Qualität der Beiträge und ihren Wert für die Arbeit der Enquete.(11) Es steht außer Frage, dass en- quetebeteiligung.de wertvolle inhaltliche Impulse für die EIdG generiert hat.

Mehrwert für die Bürger. Als sinnvoll empfundene Beteiligung, ergibt sich aus mehreren Faktoren. Der wichtigste unter ih- nen ist die Überzeugung, dass das eigene Wirken eine Ver- änderung hervorruft. Die Nutzer von enquetebeteiligung.de glauben nicht, dass die von ihnen erarbeiteten Ergebnisse einen Einfluss haben. Interessanterweise empfinden sie ihre Beteiligung trotzdem als sinnvoll. Das mag zum einem da- ran liegen, dass sie ihre Vorschläge als für die Gesellschaft wertvoll einstufen, zum anderen lässt es vermuten, dass sich Nutzer doch langfristig einen Einfluss erhoffen.

Verbesserung des Verhältnisses von Bürgern und Politikern. Da nur 60% der Nutzer als politikverdrossen zu identifizieren sind, ist die mögliche positive Wirkung der Beteiligung gering. 40% haben bereits ein gutes Verhältnis zur Politik.

Zusätzlich wird die Einstellung der Politikverdrossenen

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kaum beeinflusst. Beunruhigend ist ein kleiner Anteil, bei denen die Politikverdrossenheit verstärkt wird. Im Gegen- satz dazu, kann eine geplante Steigerung der politischen Aktivität, also z. B. das Ausüben von politischen Ämtern, festgestellt werden, besonders bei Nutzer, die ohnehin ak- tiv waren.

Konsequenzen. Es lässt sich zusammenfassen, dass drei von fünf Erfolgsfaktoren von enquetebeteiligung.de erfüllt werden (siehe Abb. 2). Die Nutzer schätzen die Funktiona- lität des Werkzeugs. Sie liefern wertvolle inhaltliche Impul- se und empfinden ihre Arbeit daher als sinnvoll.

Zwei Erwartungen kann enquetebeteiligung.de nicht er- füllen: die Hoffnung auf eine repräsentative Nutzergruppe und auf ein verbessertes Verhältnis zwischen Bürger und Politikern. Viele Nutzer gaben an, dass sie die Rückmel- dungen aus der EIdG als unzureichend empfanden. Hier liegt vermutlich die Ursache für den fehlenden Glauben an Ergebniseinfluss und die damit verbundene Enttäuschung.

Eine verbesserte Kommunikation könnte dies möglicher- weise ändern oder würde zumindest nicht zu einer Ver- schlechterung des Verhältnisses führen. Die mangelnde Repräsentativität der Nutzergruppe ist nicht verwunder- lich. Soziale Gräben unserer Gesellschaft werden durch Online-Instrumente nicht geschlossen. Eventuell hätte hier verstärkte Werbung zu einer etwas breiter gefächerten Nut- zergruppe führen können. Insgesamt ist der Haupthand- lungsbedarf allerdings außerhalb der Beteiligung anzuset- zen. Es sind Strategien vonnöten, die politisches Interesse unabhängig von sozialer Herkunft fördern. Dauerhaft wird das Verhältnis von Politik und Bürgern nur durch nachhal- tige Transparenz und ehrlichen Dialog zu verbessern sein.

Es darf nicht als Misserfolg von enquetebeteiligung.de aus- gelegt werden, dass die Kriterien Repräsentativität und Ver- besserung des Verhältnisses nicht erfüllt werden konnten.

Vielmehr ist ein Umdenken bezüglich der Erwartungen er- forderlich, die an Online-Beteiligung gestellt werden. E-Par-

tizipation ist kein Allheilmittel, aber ein wertvoller Lieferant für Ideen, Impulse und Lösungsvorschläge, von dem Poli- tiker, Ausschüsse und Gremien sehr profitieren können.

Abb. 1: Erfolgsebenen von enquetebeteiligung.de

literatur

(1) Bei dem vorliegenden Beitrag handelt es sich um die Zusammenfassung der Ergebnisse zur Begleitforschung von enquetebeteiligung,de. Methode, Vorgehen und weiter Ergeb- nisse: Große, K. et al. Der Erfolg von enquetebeteiligung.de -Be- gleitforschung zur Adhocracy-Plattform der Enquete-Kommission

“Internet und digitale Gesellschaft.” 2013. https://fold.liqd.net/

files/2011/10/Der-Erfolg-von-enquetebeteiligung-V1.pdf.

(2) Siehe http://www.bundestag.de/internetenquete.

(3) Eine Liste der Mitglieder findet sich unter http://www.bundes- tag.de/internetenquete/mitglieder/index.jsp.

(4) Eine Zusammenfassung findet sich bei Netzpolitik unter https://

netzpolitik.org/2011/20753/.

(5) Siehe https://enquetebeteiligung.de.

(6) Adhocracy ist eine Open Source Software, die Diskussionen, Ab- stimmungen und gemeinsames Editieren ermöglicht. Sie wird vom Liquid Democracy e.V. entwickelt (http://wiki.liqd.net/Adhocracy).

(7) Anonyme Online-Befragung mit 150 Teilnehmern, ca. 7% der damals registrierten Nutzer.

(8) Van Eimeren, B. & Frees, B. Drei von vier Deutschen im Netz – ein Ende des digitalen Grabens in Sicht? media perspektiven.

2011, 7-8. http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/fileadmin/On- line11/EimerenFrees.pdf.

(9) Große, K. Adhocracy @ EIdG – Eine Untersuchung der Beteili- gungsplattform enquetebeteiligung.de. von Lucke, J. [Hg.] Staat und Verwaltung auf dem Weg zu einer offenen, smarten und vernetzten Verwaltungskultur. Friedrichshafen: TICC | Zeppelin Universität, 2012.

(10) Zu den Vorschlägen: https://medienkompetenz.enquetebetei- ligung.de/instance/medienkompetenz.

(11) A. Fischer, M. Kretschmer, & T. Rößner, Bundestagsdebatte,

20. Januar 2012, Tagesordnungspunkt 22.

Katharina GROSSE, MA Akademische Mit- arbeiterin, Lehrstuhl für Verwaltungs- und Wirtschaftsinformatik, Zeppelin Universität;

Katharina.Grosse@zu.de Abb. 2: Erfolgsbewertung von enquetebeteiligung.de

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Der Bürger als Co-Produzent von Verwaltungsleistungen

Johann Herzberg

abstract

Unter Stichworten wie „Bürgergesellschaft“ und „Open Government“ wird in jüngster Zeit nicht nur für mehr Partizipation, sondern zunehmend auch für neue Formen der gemeinsamen Produktion öffentlicher Güter im Zusammenspiel von Verwaltung und Bürgerschaft geworben. Um das Feld sowohl systema- tisch als auch mit Praxisrelevanz zu erschließen, identifiziert der nachfolgende Beitrag drei strategische Dimensionen, die es aus Sicht der Verwaltung zu durchdenken und im Rahmen konkreter IT-Lösungen miteinander zu verknüpfen gilt: Anreize, Risiken und Einsatzfelder.

Bekanntes Thema, neue Formulierung. Bereits seit einigen Jahren wird unter dem Dachbegriff „Open Government“

nicht nur für eine umfangreichere politische Teilhabe (Partizipation), sondern auch für die verstärkte Einbezie- hung von Bürgern in die gemeinsame Entwicklung und Produktion von Verwaltungsleistungen (Kollaboration) geworben.(1) Konzeptionell schließt die Frage nach der Gestaltung offener Wertschöpfungsketten an die beiden einflussreichsten Staatsrefomparadigmen der letzten Jahrzehnte an, nämlich an den New Public Management- Ansatz mit seiner Frage nach sinnvollen Formen des Out- sourcings sowie an den Governance-Ansatz mit seinem Fokus auf Freiwilligkeit statt auf Zwang setzende Formen der Gemeinwesengestaltung in netzwerkartigen Steu- erungszusammenhängen. Es ist wichtig zu sehen, dass der Open Government-Ansatz diese Problemstellungen aufgreift, sie jedoch in seiner ihm eigenen Offenheitsse- mantik reformuliert und mit neuen Schwerpunkten (IT- gestützte Koordinierungsformen, Demokratisierung) anreichert.

Drei strategische Dimensionen. Arbeitskraft, Engagement, Zeit, Expertise, Kreativität, vertieftes Problemverständnis durch eigene Betroffenheit – Bürger haben viele Ressour- cen in die Entwicklung und Produktion von Verwaltungs- leistungen einzubringen. Aus Sicht der Verwaltung gilt es, drei strategische Dimensionen zu durchdenken und im Rahmen konkreter IT-Lösungen miteinander zu verknüp- fen: Anreize, Risiken und Einsatzfelder.

1. Anreize. Verwaltungen können je nach konkretem Ko- operationsszenario Effizienz-, Effektivitäts- oder Akzep-

tanzvorteile erzielen. Es besteht also die Möglichkeit die Kosten durch Hebeleffekte zu senken (anfängliche In- vestitionen führen zu mittelfristigen Kostensenkungen), die Wirksamkeit öffentlicher Leistungen zu stärken (gilt vor allem bei sozialnahen Leistungen, in denen das so- ziale Umfeld der Leistungsempfänger als Multiplikator für Verwaltungsleistungen wirken kann) oder erwartba- re Widerstände bei Bürgern durch Inklusionsstrategien frühzeitig abzubauen. Jeder dieser Gründe kann dabei für sich genommen bereits ein Kooperationsszenario recht- fertigen. Auf Bürgerseite kommen hingegen vor allem die folgenden Anreize in Betracht: Pragmatischer Eigennutz (z. B. Nutzung eines Mängelmelders zur Registrierung eines Schlaglochs vor der eigenen Garagenausfahrt), fi- nanzielle Interessen (z. B. bei der wettbewerblichen Aus- schreibung von Preisen für Ideen und Problemlösungen), gesellschaftliche Anerkennung, Spaß an Gruppenaktivitä- ten oder das Bedürfnis nach sinnstiftenden Aktivitäten in der Freizeit.

2. Risiken. Verwaltungen müssen bereit sein, die Kon- trolle über die Entwicklung und Bereitstellung von Verwaltungsleistungen zu einem gewissen Grad mit dem Bürger zu teilen. Erst hierdurch werden Gestal- tungsspielräume geschaffen, die dann als Anreize für die Mitarbeit wirken können. Es empfiehlt sich, zunächst Risikoarten zu identifizieren, dann die entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeiten und möglichen Schäden zu bestimmen, im Anschluss für jede Risikoart eine Stra- tegie festzulegen (Akzeptanz, Verlagerung, Verminde- rung oder Vermeidung) und mit entsprechenden Maß- nahmen umzusetzen.

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3. Einsatzfelder. Grundsätzlich kann zwischen transakti- onsbasierten (einmalig, eigennutzorientiert) und sozial- basierten (wiederkehrend, fremdnutzenorientiert) Ko- operationsformen unterschieden werden. Eine intrinsisch motivierte, sozialbasierte Mitwirkungsbereitschaft der Bürger (v. a. Spaß an Gruppenaktivitäten, Bedürfnis nach sinnstiftenden Aktivitäten in der Freizeit) ermöglicht eine nachhaltigere Kooperationbeziehung als eine reine transaktionsbasierte, extrinsische Motivation (Eigennutz, finanzielle Anreize/Preise, Anerkennung). Die bisherigen Kooperationsbemühungen der letzten Jahre haben vor al- lem die extrinsische Motivation der Bürger angesprochen (man denke nur an die vielbesprochenen Formate Apps- Wettbewerb und Mängelmelder). Aktivitäten in diesem Bereich bieten auch weiterhin ein vielversprechendes Po- tenzial für Kooperationen. Es soll hier jedoch die These vertreten werden, dass das eigentliche Potenzial der ko- operativen Gemeinwohlgestaltung im Bereich der intrin- sisch motivierten Kooperationsformen liegt. Insbesonde- re sozialnahe Verwaltungsleistungen haben das Potenzial zur langfristigen Motivation durch Sinnstiftung - und da- mit zu stabileren Wertschöpfungsketten und stärkeren Hebeleffekten. Hierzu zählen etwa staatliche Aktivitäten in den Bereichen Nachbarschaftsgestaltung, Bildung, Ju- gendarbeit, Kriminalitätsbekämpfung, Justiz, Umwelt- schutz und Betreuung von kranken und älteren Mitbür- gern.(2) Wollte man den sozialbasierten Kooperationstyp in der Sprache der Wirtschaft ausdrücken, dann könn- te man sagen, dass der Staat vom Geschäftsmodell von Nonprofit-Organisationen lernen sollte. Wie diese könnte er die Innovations- und Arbeitskraft der Bürger mit der Bereitstellung von Sinn „bezahlen“.(3) Die hier vertretene These wird von neueren Ansätzen aus der Management- theorie gestützt, wonach die Steuerung von Netzwerken vor allem über die Etablierung von orientierungsstiften- den Narrativen möglich wird.(4)

Ganzheitliche IT-Unterstützung. Wie lässt sich kooperative Gemeinwohlgestaltung durch IT-Systeme sinnvoll unter- stützen? In einem ersten Schritt sollten die Einsatzfelder in Form von Pilotprojekten bestimmt werden. Hierzu empfiehlt es sich, eine Kosten/Nutzen/Risiko-Analyse zu erstellen, die vor allem realistische Schätzungen für die Dimensionen Effizienz, Effektivität und Akzeptanz ent- hält. Zweitens muss sich die Verwaltung Klarheit darüber verschaffen, ob sie die Konzeption (Ideengenerierung, Konzeptausarbeitung, Entscheidung) oder die Produk- tion der Verwaltungsleistung oder sogar beide Phasen durch elektronische Kooperationsplattformen unterstüt- zen möchte.(5) Drittens empfiehlt es sich, im Rahmen der Systementwicklung zunächst den bisherigen Leistungser- stellungsprozess zu modellieren, dann einzelnen Prozess-

schritten offene Interaktionsschnittstellen zuzuweisen und erst zuletzt für diese Schnittstellen entweder eine Softwareunterstützung oder ein nicht-digitales Interak- tionsformat (Arbeitsgruppen, Informationsveranstaltun- gen etc.) zu definieren. Auf diese Weise kann ein ganzheit- licher Planungsprozess sichergestellt werden, der sowohl Online- als auch Offline-Formate sinnvoll integriert. Ins- besondere die Einbindung der Behördenrufnummer 115 bietet hierbei ein kaum zu unterschätzendes Potenzial für die Etablierung eines nicht-digitalen Kommunikations- kanals für weniger Internet-affine Gesellschaftsgruppen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt mit der Kooperati- onsplattform „MeinServiceStuttgart“ seit einigen Jahren eine selbst entwickelte Portallösung ein, die eine koope- rative Wertschöpfung mit Firmen, Verbänden, Kirchen und Vereinen auf Basis eines gemeinsam gepflegten Da- tenstammes und gemeinsamer Wertschöpfungsprozesse erlaubt. Die mittlerweile 7000 externen Partner können über die Plattform Anträge, Pflichtmeldungen und Ver- anstaltungsdaten an die Stadtverwaltung übermitteln und Rückmeldungen empfangen. Auf Basis dieser Zu- sammenarbeit sind bisher zahlreiche innovative Verwal- tungsleistungen entstanden, u. a. eine Anwendung zur Kita-Anmeldung, eine Freiwilligenbörse sowie ein An- tragssystem für Aufgrabungen. Der Stuttgarter Ansatz zur Co-Produktion von Verwaltungsleistungen wurde kürzlich mit dem „dbb Innovationspreis 2013“ als inno- vativster Verwaltungsreformansatz Deutschlands ausge- zeichnet.

literatur

(1) Herzberg, Johann. “Open Government” – Versuch einer Begriffsbestimmung. Verwaltung & Management 19 (1).

2013. S. 40-44.

(2) Horne, Matthew / Shirley, Tom. Co-production in public services: A new partnership with citizens. Cabinet Office:

The Strategy Unit. London 2009.

(3) Henderson, M. Todd / Malani, Anup. Corporate philan- thropy and the market for altruism. Columbia Law Review 109 (3). 2009. S. 571-627.

(4) Baecker, Dirk. Cross and Call: A network model of general management, in: Kramer, S. / Ludes, P. (Hrsg.):

Networks of culture. LIT Verlag. Münster 2010. S. 97-119.

(5) Bovaird, Tony. Beyond engagement and participation:

User and community coproduction of public services.

Public Administration Review 67 (5). 2007. S. 846-860.

Johann HERZBERG M.A.

Projektleiter, Abteilung eGovernment & IT- Strategie, Landeshaupt- stadt Stuttgart; johann.

herzberg@stuttgart.de

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Das „papierlose“ Bewilligungs- verfahren ist Realität

Hans Werner Streicher

abstract

Die Abteilung AUWR (Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht) im Amt der oberösterreichischen Landesregierung hat mit ÖSA („Ökostrom-Anerkennung“) erstmalig eine eGovernment-Anwendung zur Verfügung, in der ein behördliches Bewilligungsverfahren einschließlich der Bezahlung der vorgeschriebenen Verwaltungsabgaben ohne Medienbrüche und „Papier“ vom Antrag bis zum Bescheid durchgehend elektronisch abgewickelt wird. Die Besonderheit dabei ist, dass im Rahmen der Antragsbearbeitung auch die gesetzlich vorgesehenen Systempart- ner (Stromnetz-Betreiber) in den entsprechenden Prozessschritten vollkommen elektronisch eingebunden sind.

Die Ausgangslage. Gemäß den geltenden gesetzlichen Be- stimmungen (Ökostromgesetz 2012) benötigen Bürge- rinnen und Bürger vor einem Antrag auf Tarifförderung für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unter 50 KWp eine behördliche Anerkennung (mittels Bescheid) ihrer Anlage als Ökostrom-Anlage. Die Elektrizitätsbe- hörde in OÖ hatte – bedingt durch die Förderrichtlinien des Bundes – innerhalb von 4 Jahren eine Steigerung der Antragszahlen von einigen hundert auf mehr als 5000 Anträge im Jahr 2012 zu verzeichnen. Diese Antragsflut war in der herkömmlichen Art und Weise (Prozessab- lauf überwiegend manuell mit vielen Medienbrüchen, Papierbeilagen erforderlich) weder von der Behörde noch von den Energieversorgungsunternehmen (Strom- netzbetreiber) mehr zu bewältigen. Es wurde daher ein eGov-Projekt aufgesetzt, um in einem integrierten Sys- tem im Land OÖ vom elektronischen Antrag bis zur Be- scheid-Erstellung alle Arbeitsschritte durchgängig und vor allem ohne Medienbrüche abzubilden.

Das eGov-Projekt. Das Verwaltungsverfahren der Aner- kennung an sich ist im Gesetz naturgemäß nicht explizit geregelt, es ergibt sich aber aus den Rechtsgrundlagen eindeutig eine intensive Zusammenarbeit zwischen Bür- ger, Behörde und Netzbetreiber. Kurz zusammengefasst liegt folgende Grundsituation vor: der Bürger beantragt die Anerkennung als Ökostrom-Anlage bei der Behörde.

Diese prüft die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbe- dingungen (technische Parameter, etc.) sowie die Lage des Grundstückes im Hinblick auf möglicherweise zu-

sätzlich notwendige Bewilligungen aus anderen Rechts- bereichen (Raumordnung, Naturschutz, etc.). Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der Bescheid-Erstellung ein valider Einspeisezählpunkt für die beantragte Anlage vom zu- ständigen Netzbetreiber vorliegen. Zur professionellen Unterstützung dieser Anforderungen wurde von der Abt. AUWR gemeinsam der Abt. IT des Landes OÖ und den Netzbetreibern ein Verfahren für den elektronischen Datenaustausch und die automationsunterstützte Einhe- bung der Verwaltungsabgaben erarbeitet und implemen- tiert. Die Anwendung ist nun seit 16. Juli 2012 produktiv im Einsatz, bisher wurden mehr als 4500 Anträge voll- elektronisch und fehlerfrei und vor allem ohne Medien- brüche abgewickelt.

Schritt 1. Der Antragsteller ruft auf der Webseite des Lan- des OÖ den „ÖSA - Antrag auf Anerkennung einer Pho- tovoltaik-Anlage als Ökostrom-Anlage“ auf und füllt alle Datenfelder am Bildschirm aus. Der vollständige Antrag wird in ÖSA gespeichert und den Sachbearbeitern der Grp Energie im Arbeitsvorrat angezeigt. Eine „kanzlei- mäßige Behandlung“ durch Anlage eines Aktes erfolgt automatisch im zentralen Aktensystem ELVIS ohne tat- sächliche Einbindung der Kanzlei.

Schritt 2. Es werden die notwendigen Daten automatisch an die Netzbetreiber übermittelt, entweder durch die di- rekte Systemintegration über Web-Services oder (im Fall von kleineren Netzbetreibern) mit Hilfe von automa- tisch generierten bzw. standardisierten E-Mails.

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Schritt 3. Beim Netzbetreiber erfolgt die technische Prü- fung des Antrages:

• Standardfall: der Antragsteller kann eindeutig im Netzbetreiber-IT-System identifiziert werden, die technischen Angaben sind valide. In diesem Fall schickt der Netzbetreiber dem Kunden ein Begrü- ßungsschreiben (Schritt 4) und teilt den vorgesehe- nen Einspeisezählpunkt mit.

• Sonderfall: der Antragsteller kann im Netzbetreiber- IT-System identifiziert werden, die technischen An- gaben sind valide, aber die beantragte Leistung kann am Anlagenstandort nicht ohne zusätzlichen techni- schen Aufwand ins öffentliche Netz eingespeist wer- den. In diesem Fall schickt der Netzbetreiber dem Kunden ebenfalls ein Begrüßungsschreiben (Schritt 4) und teilt ihm aber unmissverständlich mit, dass die beantragte Einspeisekapazität am Anlagenstandort nur verfügbar gemacht werden kann, wenn durch den Kunden zusätzliche Investitionen in die An- schlusstechnik erfolgen. Der Kunde muss nun dem Netzbetreiber schriftlich sein Einverständnis mittei- len (Schritt 4a) oder mit dem Netzbetreiber direkt in Kontakt treten, um die Sachlage weiter zu klären.

Schritt 5. Nach Abschluss der technischen Prüfungen er- folgt der Datenaustausch vom Netzbetreiber zurück zu ÖSA der Behörde. Diese Datenübermittlung ist für die Be- hörde die Bestätigung, dass zwischen Netzbetreiber und Antragsteller alle notwendigen Abstimmungen positiv erfolgt sind. Solange diese Datenübermittlung aber nicht

erfolgt ist, betrachtet die Behörde den Antrag als nicht vollständig und bearbeitet diesen auch nicht weiter. Auf diesen Umstand wird auch in den Informationsmaßnah- men an die Kunden deutlich hingewiesen.

Schritt 6. Im Fall der vollständigen Datenübermittlung vom Netzbetreiber erfolgt behördenseitig in der Grp Energie die weitere Bearbeitung bzw. Genehmigung und die elektronische Bescheid-Erstellung. Die Bescheide werden einerseits automatisch an die Poststelle des Lan- des OÖ übermittelt und dort ausgedruckt und an den Antragsteller versandt. Zusätzlich erfolgt die Zustellung auch per Mail an den Antragsteller und an andere be- fugte Stellen (Förderstellen). Zur Abwicklung der Ver- waltungsabgabe wird der Kunden-IBAN von ÖSA über eine Schnittstelle an das landeseigene SAP-System über- geben und die Forderung dort mittels automatischem Abbuchungsauftrag ohne manuelle Bearbeitung durch die Buchhaltung direkt ausgeglichen.

Schritte 7 und 8. Der Antragsteller wird nun im Normal- fall die Anlage errichten lassen. Nach Abschluss der In- stallationsarbeiten erfolgt durch den Netzbetreiber der Anschluss der neuen Photovoltaikanlage an das öffent- liche Netz. Das IT-System des Netzbetreibers meldet die Inbetriebnahme der Anlage wieder in der vereinbarten und standardisierten Datenaustauschform (Web-Service oder E-Mail) an die Fachanwendung ÖSA der Behörde, wo der Akt dann abgeschlossen und archiviert wird.

Nutzwert. Für die Bürger gibt es nur mehr eine An- laufstelle bzw. einen Antrag (bisher waren 2 inhaltlich gleichartige Anträge bei verschiedenen Stellen notwen- dig) und es sind keine Beilagen mehr notwendig. Der Datenaustausch zwischen Behörde und Netzbetreibern erfolgt standardisiert und elektronisch, sodass im Stan- dardfall eine positive Erledigung durch die Behörde mittels Bescheid innerhalb von wenigen Tagen erfolgt.

Die Netzbetreiber haben den Vorteil, dass sie durch den automatisierten Datenaustausch die Prozesse innerhalb der Unternehmen schlanker und zielgerichteter gestal- ten können, ohne den Kontakt zum Kunden zu verlie- ren. Ähnliches gilt auch für die Elektrizitätsbehörde, weil durch die gewählte Architektur eine vollständige elektronische Integration in alle prozessrelevanten IT- Systeme (ELVIS, SAP, Druckstraße, etc.) ermöglicht wird. Das Anwendungsdesign von ÖSA spart auf Seiten der Behörde pro Jahr z. B. mehr als 25.000 manuelle Bu- chungsschritte im SAP-System bzw. mindesten ebenso- viele manuelle Einzelschritte in der Kanzlei durch den Wegfall der händischen Aktenanlage – und dies alles bei deutlicher Prozessbeschleunigung und Qualitätsverbes- serungen auf allen Ebenen des Verfahrens.

Abb. 1: Prozessablauf der Anerkennung von Photovoltaik-Anlagen als Ökostrom-Anlagen

Mag. Hans Werner STREICHER, MBA Direktion für Umwelt und Wasserwirtschaft des Landes Oberösterreich;

Leiter der Stabsstelle in der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasser- recht; hans-werner.

streicher@ooe.gv.at

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Die elektronische

Rechnung an den Bund

Sabine Gorgosilich I Thomas Palmetzhofer

abstract

Ab 1. Jänner 2014 sind gem. § 5 IKTKonG alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen verpflichtet, Rechnungen ausschließlich elektronisch in struk- turierter Form einzubringen. Ab diesem Zeitpunkt werden von Bundesdienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Die Einbringung von e-Rechnungen an den Bund ist bereits seit 1. Jänner 2013 möglich und erwünscht.

Was ist die e-Rechnung an den Bund? Gem. § 5 Abs. 1 ist eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) eine Rech- nung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Die e-Rech- nung wird nur dann als Rechnung anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sind. Die e-Rechnung hat zumindest die im § 11 Abs. 1 UStG 1994 genannten Rechnungsmerkmale zu enthalten.

Rechnungen die mittels E-Mail in elektronischen Forma- ten (z. B. PDF) übermittelt werden, entsprechen nicht ei- ner e-Rechnung im Sinne des § 5 IKTKonG und dürfen von Bundesdienststellen nicht akzeptiert werden.

Die Unternehmen und der Bund sparen Zeit und Geld. Die Zielvorgabe der Bundesregierung im Bereich E-Govern- ment ist es, die Verwaltungskosten sowohl für die Wirt- schaft als auch für die Bundesverwaltung zu senken. Eine der zahlreichen Initiativen der Bundesverwaltung im Be- reich E-Government war die Umsetzung der Annahme und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen unter dem Titel „e-Rechnung an den Bund“. Durch die elekt- ronische Unterstützung können Rechnungen schneller, effizienter und sicherer erstellt, übermittelt und verarbei- tet werden. Die bisher mit der Rechnungsmanipulation betrauten Mitarbeiter stehen für andere Aufgaben zur Verfügung

Bundesdienststellen erhalten gegenwärtig von ihren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern jährlich rund 2 Mio. Rechnungen - häufig mit mehreren Seiten in Papierform. Den mit der Erstellung und dem Versand der Rechnungen ausstellerseitig beschäftigten Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern stehen auf der Bundes- seite rund 3.000 Personen gegenüber, die mit der Be- arbeitung der Rechnungen befasst sind. Die einzelnen Arbeitsschritte reichen von Ausdruck, Kuvertierung,

Adressierung und Übergabe der Rechnung zum pos- talischen Versand beim Rechnungsaussteller über den Versand an den Empfänger bis zur Aufbereitung, Prü- fung und Belegbearbeitung beim Bund. Die gesamte Bearbeitungszeit für eine Rechnung vom Ausdruck beim Rechnungsleger bis zur Zahlung durch den Bund beträgt ohne Transportzeiten rund 15 Minuten.

Im Bereich B2G werden die Einsparungen des Bundes durch Nutzung der elektronischen Rechnung annä- hernd 5 Millionen EUR/Jahr betragen, für die Vertrags- partnerinnen und Vertragspartner werden Einsparun- gen von bis zu 15 Millionen EUR/Jahr möglich sein.

Neben dem Kostenfaktor bildet auch die Prozesssi- cherheit einen Schwerpunkt, da Papierrechnungen leichter verloren gehen können und Medienbrüche die Gefahr der fehlerhaften Übertragung von einem Medium in das andere in sich bergen.

So wird die e-Rechnung an die Bundesdienststelle übermittelt.

Für die einfache Einbringung von e-Rechnungen steht die E-Government-Anwendung „e-Rechnung an den Bund (ER>B)“ zur Verfügung. Diese kann entweder über das Unternehmensserviceportal (USP – www.

usp.gv.at) oder über die PEPPOL-Transport-Infrastruk- tur erreicht werden.

Für die Übertragung stehen folgende unterschiedliche Wege zur Verfügung:

• Nach authentifizierter Anmeldung am USP in ER>B

• Händisch durch Online-Erfassung der Rechnung im Formular

• Händisch durch Hochladen/Upload einer e-Rechnung

• Automatisierte Übermittlung mittels Webservice • Über die „PEPPOL-Transport-Infrastruktur“

• Automatische Übermittlung der e-Rechnung im PEPPOL-Format

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Die zulässigen Formate für die Einbringung. Die Bundesver- waltung hat sich grundsätzlich für eine adaptierte Variante des Formats ebInterface (www.ebInterface.at) der WKO/

AUSTRIAPRO entschieden, da dieses innerhalb Öster- reichs bereits weitverbreitet ist und die e-Rechnung in Ös- terreich nicht durch ein neues Format belastet werden soll.

Unternehmen, die bereits ebInterface verwenden, haben daher nur einen sehr geringen Umsetzungsaufwand.

Seitens der Europäischen Kommission wurde unter der Bezeichnung „PEPPOL“ (www.peppol.eu) ein EU- einheitliches eProcurement-Instrument eingerichtet, an dessen Entwicklung die österreichische Bundesver- waltung maßgeblich beteiligt war. Dies umfasst unter anderem eine eigene technische Transportschiene (PEP- POL-Transport-Infrastruktur) sowie ein eigenes e-Rech- nungs-Format (PEPPOL-Rechnung).

Sowohl bei ebInterface als auch beim PEPPOL-Format handelt es sich um XML-basierte Dokumente. ebInter- face ist ein eigenständiges Format und PEPPOL ver- wendet eine Untermenge von UBL 2.0.

Die Vorteile für die Unternehmerinnen und Unternehmer.

• Keine Papiermanipulation

• Kostenreduktion

• Wegfall von Papier, Druck, Porto, etc.

• Prozesssicherheit

• Kein Medienbruch

• Kein Dokumentenverlust

• Unmittelbare Bestätigung des Rechnungseingangs

• Dokumentation des Rechnungs- und Prozesslaufs

• Kurze Durchlaufzeiten

• Kurze Bearbeitungszeit

• Fristgerechte Zahlung

• Zeitnahe Informationsgewinnung

• Technisch und inhaltlich nur ein Format erforderlich

• Nur eine technische Anbindung erforderlich

• Gleichbleibende Abläufe helfen Verwaltungskosten zu senken

• Kein zusätzlicher Entwicklungsaufwand Vorteile für die Rechnungsempfänger.

• Nutzung bestehender Technologien

• Nutzung bestehender Formatvorgaben

• Kein Zwang zu unmittelbarer Systemintegration

• rasche und kostengünstige Anbindung

• geringe Betriebskosten

Informationsseiten zur e-Rechnung an den Bund. Unter www.

erb.gv.at sind alle Informationen über die Hintergründe, die rechtlichen Grundlagen und die technischen Erforder- nisse für die Einbringung der e-Rechnung an den Bund hinterlegt.

Die Seite „e-Rechnung an den Bund“ steht auf unterschied- lichen Wegen zur Verfügung:

• Direkter Aufruf der Adresse www.erb.gv.at

• Auf diesem Weg können keine e-Rechnungen eingebracht werden.

• Ein testweiser Upload von e-Rechnung zur Prü- fung der formalen Richtigkeit ist möglich.

• Aufruf von ER>B nach Anmeldung am USP (www.usp.

gv.at)

• Es ist eine einmalige Registrierung am USP erfor- derlich.

• Für die Anzeige der Funktion „e-Rechnung an den Bund“ im Bereich „Meine Services“ ist das Verfah- rensrecht „E-Rechnung an den Bund“ erforderlich.

• Auf diesem Weg können e-Rechnungen einge- bracht werden.

• Ein testweiser Upload von e-Rechnungen zur Prüfung der formalen Richtigkeit ist möglich.

Über einen Link in www.erb.gv.at kann der Onlineratgeber aufgerufen werden, der bei der Suche nach der passenden Lösung unterstützt.

Der Onlineratgeber führt zu einem Informationsblatt mit- tels unterschiedlicher Fragen über das Unternehmen, über die Rechnungsbearbeitung sowie über die technischen Möglichkeiten. Dieses Informationsblatt gibt Auskunft hinsichtlich der erforderlichen Schritte zur Einrichtung der besten Lösung.

Abb. 1: Schematische Darstellung der Rechnungseinbringung über USP

links

www.erb.gv.at

www.usp.gv.at www.wkö.gv.at www.ebInterface.at www.peppol.eu

Thomas PALMETZHOFER Bundesministerium für Finanzen Abt.

V/3, Cheforganisator;

thomas.palmetzhofer@

bmf.gv.at Mag. Sabine GORGOSILICH Bundesministerium für Finanzen Abt. V/3, Organisator; sabine.

gorgosilich@bmf.gv.at Abb. 2: Schematische Darstellung der Rechnungseinbringung über die PEPPOL-Transport-Infrastruktur

Referenzen

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