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II. Kriterien für die Neuorganisation (1)

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Academic year: 2022

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Erfahrungsbericht: Kommunale Abfallentsorgung

Workshop „Nachhaltigkeit in der Daseinsvorsorge –

privat oder öffentlich?“ des DGB am 19.10.2010 in Berlin

Rechtsanwältin Caroline v. Bechtolsheim

(2)

Übersicht

I. Ausgangslage

II. Kriterien für die Neuorganisation der Leistung III. Beeinflussung durch rechtlichen Rahmen

IV. Qualitätsniveau V. Wirtschaftlichkeit

VI. Markt und Wettbewerb

VII. Effekte für Lohnniveau und Beschäftigung VIII. Fazit

(3)

I. Ausgangslage (1)

Umfassende Erfahrungen der kommunalen Abfallwirtschaft mit der Drittvergabe von Leistungen – Trend zur eigenen Aufgabenwahrnehmung bzw. der Beteiligung hieran?

Abfallwirtschaft entwickelt sich weiter: Vom Entsorger zum Rohstofflieferanten und/oder Energieversorger – gleichzeitig Tendenz zur zunehmenden Auffächerung der Stoffströme und einer Herausnahme von Stoffströmen aus dem

Abfallregime (Mengenrisiko!)

Kommunale Zuständigkeit für die Entsorgung von

Haushaltsabfällen und Gewerbeabfällen zur Beseitigung bleibt voraussichtlich, Gefahr durch „gewerbliche

Sammlungen“?

(4)

I. Ausgangslage (2)

Tendenz zur Rekommunalisierung in der Abfallentsorgung, insbes. bei gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaften oder nach dem Auslaufen „alter“ Verträge

Kommunale Kooperation könnte durch EuGH Rspr. Aufwind erhalten (Rs. „Stadtreinigung Hamburg“); bislang aber kein klares Bild über Umfang der Inanspruchnahme durch Kommunen -

Konturen des EuGH?

Andererseits schreiben Entsorgungsträger noch häufig nahezu gesamtes Leistungsspektrum aus (Studie Heinrich-Böll-Stiftung im Auftrag des vks im vku: In den Flächenkommunen vielfach

Drittbeauftragung, kein eigenes operatives Geschäft)

(5)

II. Kriterien für die Neuorganisation (1)

(Kunden-) Zufriedenheit mit der bisherigen Aufgabenerledigung

Kommunale Steuerung nach Anforderungen

Gemeindewirtschaftsrecht durchsetzbar („Durchgriff“) Gleichzeitig: Ausreichende Flexibilität für zeitnahes,

unternehmerisches Handeln („Machtbalance“) Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung

(Auslastungsmöglichkeiten und –risiko, Synergien, Kosten)

(6)

II. Kriterien für die Neuorganisation (2)

Aufwand der Umsetzung

Möglichkeiten der Finanzierung/Investitionsrisiken Ökologie, Klimaschutz

Arbeitsmarktpolitische Erwägungen und Wertschöpfung Potenzial der Akteure

(7)

III. Beeinflussung der Kriterien durch den rechtlichen Rahmen

Abfallrechtliche Rahmenbedingungen (zunehmender Einfluss der EU, Stärkung des Privatsektors?)

Organisationsrecht (Gesellschaftsrecht, Kommunalrecht) Kommunalrecht (Kommunalwirtschaftsrecht, kommunales

Organisationsrecht einschl. Recht der kommunalen Gemeinschaftsarbeit)

Vergaberecht (erheblicher Einfluss der EU) Steuerrecht

Arbeitsrecht (erheblicher Einfluss der EU)

(8)

IV. Qualitätsniveau

bei öffentlicher Aufgabenerfüllung regelmäßig hohes Niveau der Qualität und Zuverlässigkeit der

Leistungserfüllung, da

Keine Fixierung auf Konzerngewinn

Kostenvorteil: Steuerprivileg (rechtliche Unsicherheit!) Einhaltung des TVöD sichert faire Entlohnung (wird

allerdings häufig ausschließlich als „Kostenfaktor“

wahrgenommen)

Stärkere Orientierung an Zufriedenheit der Bürger und Allgemeinwohlinteressen wie Umweltverträglichkeit etc.

Direkte und flexible Steuerung der Aufgabenerfüllung

(9)

IV. Qualitätsniveau (2)

Bei Drittbeauftragung gutes Leistungsniveau nicht ausgeschlossen, aber stark von Auftragssituation (v.a.

Ausgestaltung der Ausschreibung) abhängig:

Konstanter Ansprechpartner vorhanden und zuverlässig ? Sorgfältige Beschreibung des Leistungsspektrums?

Zeitaufwand und Personal ausreichend kalkuliert ? (Auskömmlichkeit oft an der Grenze, Preiswettbewerb häufig über Lohnkosten)

Hohe Bedeutung eines qualitativ guten

Vertragscontrollings mit regelmäßiger Überprüfung der Leistungserbringung des Beauftragten und Abrechnungen Qualität der vorherigen Ausschreibung? Kriterien?

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V. Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung

kein klarer Gegensatz: öffentlich = teuer, privat = günstig, sondern abhängig vom Einzelfall

kostenbildende Faktoren (Steuern, Personalkosten, Gewinn etc.) wirken sich je nach Einzelfall unterschiedlich aus

zwar häufig: Kosten der privaten Durchführung unter den Kosten der öffentlichen Leistungserfüllung

gleichwohl: öffentliche Erfüllung bedeutet nicht stets hohe Abfallgebühren, insbesondere wenn der Eigenerbringung ein langjähriger, überteuerter Vertrag mit Dritten vorausging

(11)

VI. Markt und Wettbewerb

Preiswettbewerb durch Ausschreibung fördert Oligopolbildung:

vergaberechtliche Rechtsprechung billigt großteils Unterkostenangebote

Auf lange Sicht nur Großunternehmen in der Lage, sich dem Wettbewerb zu stellen

Alternative: Zusätzliche Zuschlagskriterien (Umwelt, Qualität etc.)? Grds.:

Notwendigkeit einer Analyse von Lebenszykluskosten nach neuer Vergabeverordnung

Risikoverteilung:

Risiko langfristiger Investitionen und Fehlprognosen wird bei Fremdvergabe dem Auftragnehmer überbürdet

Bei aktuellen Auslastungsschwierigkeiten von öffentlichen Entsorgungsanlagen: Furcht vor der Eigenerbringung

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VII. Effekte für Lohnniveau und Beschäftigung (1)

Grundsätzliche Beobachtung: Ausschreibungen (jedenfalls mit

einzigem Zuschlagskriterium „Preis“) führen zu Leistungserbringung bei niedrigem Lohnniveau, da Unternehmen in seltensten Fällen Tariflöhne zahlen

Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in der Abfallwirtschaft hat nur ein weiteres Absinken der Löhne verhindert

die angemessenen (öffentlichen) Tariflöhne liegen gleichwohl immer noch deutlich über dem Mindestlohn- bzw. Marktniveau

=> niedrige Entlohnung der Auftragnehmer bei Ausschreibungen daher häufige Konsequenz eines günstigen Preises

(13)

VII. Effekte für Lohnniveau und Beschäftigung (2)

Forderung nach Tariftreue in Ausschreibungen hat sich bei

Ausschreibung von Dienstleistungen nicht als vergaberechtskonform herausgestellt (EuGH)

Ausnahme: ÖPNV

Alternative: Entlohnungsniveau als „soziales“ Zuschlagskriterium? Zw.

(VK Schleswig-Holstein hält Berücksichtigung der Zahlung von

Tariflöhnen als Zuschlagskriterium für unzulässig, B. v. 14.01.2010, Az.

VK-SH 25/09)

Landesvergabegesetze reagieren z.T. mit eigenen Mindestlohn- vorgaben (z.B. Entwurf Brandenburg), auch diese liegen jedoch

regelmäßig deutlich unter dem Niveau des Tarifes für den öffentlichen Dienst

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VIII. Fazit

Kein klarer Trend zur Rekommunalisierung erkennbar

Zunehmend jedoch größeres Verantwortungsbewusstsein gegenüber Arbeitnehmern als Entscheidungsfaktor zugunsten der öffentlichen Leistungserbringung

Steigende Bedeutung von „Sekundärkriterien“ wie z.B.

Umweltkriterien? Stärkere Offenheit des Vergaberechts (§ 97 GWB) Hohe Bedeutung der Gebührenhöhe für die politischen

Entscheidungsträger vor Ort

Sorgfältige Vorbereitung der Organisationsentscheidung notwendig

(15)

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll.

Rechtsanwältin

Caroline v. Bechtolsheim EnergieForum Berlin

Stralauer Platz 34 10243 Berlin

Tel: +49 (0) 30 726 10 26 0 Fax: +49 (0) 30 726 10 26 10 E-Mail: bechtolsheim@ggsc.de Web: www.ggsc.de

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