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Niedriglohnsektor: Falle statt Sprungbrett

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Nr. 15/2019 18. April 2019

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Niedriglohnsektor: Falle statt Sprungbrett

Täglich acht Stunden schuften und trotzdem reicht das Geld nicht: Das ist der Niedriglohnsektor. Vereinfacht gesagt zählt dazu, wer höchstens zwei Drittel eines mitt- leren Einkommens (Median) verdient. Da mittlerweile fast jede/r Vierte in Deutschland so wenig verdient, ist der hiesige Niedriglohnsektor der größte in Europa. Zu Beginn des letzten Jahrzehnts wurde er im Zuge der Hartz-Reformen als Mittel gepriesen, um mehr Menschen aus der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung zu holen.

Das Versprechen lautete, dass ein Niedriglohn ein Sprungbrett in höhere Verdienste sei.

Das Sprungbrett-Versprechen von damals konnte aber nicht gehalten werden, im Gegenteil! Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschafts- forschung (DIW), die stattdessen von einer „Niedriglohn- falle“ spricht. Die Autoren zeigen auf, dass immer mehr Beschäftigte über Jahre hinweg in ihrem niedrigen Lohn- segment verbleiben (siehe Grafik).

Von 1997 bis 2008 stieg die Anzahl der zum Niedriglohn Beschäftigten massiv. Seit 2008 stagniert ihre Zahl der bei rund neun Millionen Beschäftigten. In der Regel sind es Frauen, junge Erwachsene, Beschäftigte ohne berufli- chen Bildungsabschluss oder ohne berufliche Erfahrung.

Der DGB kritisiert seit langem, dass bei vielen Beschäf- tigten das Einkommen nicht ausreicht. 1,2 Millionen Erwerbstätige sind trotz Arbeit weiterhin auf staatliche Hilfen angewiesen und sehen zudem auch noch einer drohenden Altersarmut entgegen. Zwar war die überfäl- lige Einführung des Mindestlohns 2015 notwendig und hat die Löhne im Niedriglohnsegment steigen lassen. Das ist jedoch nicht genug und die Zahl der Geringverdiener

konnte nicht gesenkt werden. Weil dort, wo nach gelten- den Tarifverträgen bezahlt wird, Niedriglöhne zurück- gedrängt werden können, ist deshalb auch mehr Tarifbindung und Tarifgeltung notwendig. Hier sieht der DGB auch die Politik in der Pflicht, dem Niedriglohn- sektor stärker entgegenzuwirken.

So können Arbeitgeber im Tarifausschuss mit einem Veto blockieren, dass Tarifverträge für eine ganze Branche allgemeinverbindlich werden. Diese Veto-Möglichkeit gehört abgeschafft. Darüber hinaus muss die Politik endlich gegen atypische Beschäftigungen, sachgrundlose Befristungen und Kettenarbeitsverträge vorgehen. Unter- nehmen sollten Leiharbeit außerdem nur noch zur Bewäl- tigung von Auftragsspitzen einsetzen dürfen.

Mehr als 15 Jahre nach den Hartz-Reformen wird deut- lich, dass der Niedriglohnsektor eine Falle ist, aus der die Beteiligten nur selten entkommen.

Es ist Zeit, dass die Politik dem entgegenwirkt.

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