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214. Curriculum für das Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2005/2006 – Ausgegeben am 06.06.2006 – 33. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

214. Curriculum für das Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft

Der Senat hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2006 das von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 16. Mai 2006 beschlossene Curriculum für das Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 (BGBl. I Nr.

120/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2005) und der studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien (MBl. vom 23.12.2003, 4. Stück, Nr. 15 in der Fassung MBl. 07.03.2006, 19. Stück, Nr. 124).

Qualifikationsprofil und Studienziele

§ 1 (1) Das Ziel des Magisterstudiums Internationale Betriebswirtschaft an der Universität Wien ist es, die Studierenden mit den Methoden, Institutionen und Instrumenten des internationalen Managements sowie einer frei gewählten betriebswirtschaftlichen Spezialisierung vertraut zu machen, damit sie in der Lage sind, selbständig daraus Managementprobleme für international tätige Unternehmungen zu lösen. Dazu ist es notwendig, die Studierenden auch entsprechend sprachlich zu qualifizieren.

(2) Darüber hinaus werden die Studierenden des Magisterstudiums Internationale Betriebswirtschaft auf eine Fortführung ihrer universitären Ausbildung im Rahmen eines Doktoratsstudiums aus einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach vorbereitet.

(3) Das inhaltliche Qualifikationsprofil der Studierenden des Magisterstudiums

Internationale Betriebswirtschaft leitet sich aus den Modulen des Internationalen

Managements und der gewählten Spezialisierung, die über eine Kernfachkombination

vermittelt wird, ab. Eine Kernfachkombination besteht aus einer Sequenz von

vertiefenden Modulen eines betriebswirtschaftlichen Schwerpunktes (z.B. der

Investmentanalyse, dem Marketing, dem Treuhandwesen, etc.), durch den die

Studierenden zu hochwertigen Fachkräften ausgebildet werden. Komplettiert werden

die betriebswirtschaftlichen Inhalte einer KFK entweder durch adäquate

Methodenfächer oder durch interdisziplinäre Kompetenzen, die ein ganzheitliches

Durchdringen eines Faches ermöglichen. Die fachlichen Kompetenzen im Bereich

Internationales Management qualifizieren die Studierenden für eine Tätigkeit in einer

internationalen Unternehmung. Zudem haben die Studierenden die Möglichkeit im

Rahmen dieses Studiums ihre sprachlichen Kompetenzen zu erweitern, sodass auch

das eine überregionale Beschäftigung fördert.

(2)

(4) Der Bedeutung neuer Lehr- und Lernformen, insbesondere durch die Nutzung

Neuer Medien, soll beim fachspezifischen Kompetenzerwerb durch Einsatz

entsprechender Hilfsmittel (etwa content-Bereitstellung, kollaborativer und

kooperativer Lernszenarien, eTesting) Rechnung getragen werden, wodurch die

Studierenden auch überfachliche Kompetenzen im Umgang mit Neuen Medien in der

Lehre erwerben können.

(3)

Dauer und Umfang

§ 2 (1) Der gesamte Arbeitsaufwand für das Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft beträgt 120 ECTS-Punkte. Das entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von 4 Semestern.

(2) Der Arbeitsaufwand im Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft wird grundsätzlich durch ECTS-Punkte bestimmt.

(3) Um den Studierenden die für ein Modul oder eine Lehrveranstaltung vorgesehenen Kontaktzeiten mit Lehrenden bekannt zu geben, sind zusätzlich auch die Semesterwochenstunden (SSt) anzugeben.

(4) ECTS-Punkte für einzelne Module bzw. Lehrveranstaltungen müssen ganzzahlig sein.

Zulassungsvoraussetzungen

§ 3 (1) Die Zulassung zum Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bakkalaureatsstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bakkalaureatsstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen

postsekundären Bildungseinrichtung voraus, in denen

Wirtschaftskommunikationskompetenzen in mindestens zwei Fremdsprachen vermittelt worden sind, die gemäß des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“

jeweils einer kompetenten Sprachverwendung der Niveaustufe B2 entsprechen (http://www.goethe.de/z/50/commeuro/deindex.htm).

(2) Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bakkalaureatsstudium Betriebswirtschaft mit Vertiefung „International Business“ an der Universität Wien.

(3) Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS- Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Magisterstudiums zu absolvieren sind.

(4) Die grundsätzliche Gleichwertigkeit ist jedenfalls gegeben für

1. das Bakkalaureatsstudium Betriebswirtschaft an der Universität Wien mit der Vertiefung „Management“, „Wirtschaftsstatistik“ oder „Ökonomische Analyse“ in der Spezialisierungsphase gem. § 5 (2), Zif. 2-4 des Curriculums des Bakkalaureatsstudiums Betriebswirtschaft der Universität Wien. Zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit können zusätzliche Lehrveranstaltungen im Bereich Wirtschaftskommunikation in einer nicht englischen Fremdsprache im Ausmaß von maximal 16 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Magisterstudiums Internationale Betriebswirtschaft zu absolvieren sind.

2. das Bakkalaureatsstudium Statistik an der Universität Wien mit betriebswirtschaftlicher Vertiefung im Ausmaß von mindestens 40 ECTS-Punkten.

Zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit können in betriebswirtschaftlichen

Fächern zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 14

ECTS Punkten und im Bereich Wirtschaftskommunikation in einer nicht englischen

Fremdsprache im Ausmaß von maximal 16 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden,

die im Verlauf des Magisterstudiums Internationale Betriebswirtschaft zu absolvieren

sind.

(4)

3. das Bakkalaureatsstudium Volkswirtschaftslehre an der Universität Wien mit betriebswirtschaftlicher Vertiefung im Ausmaß von mindestens 20 ECTS-Punkten. Zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit können in betriebswirtschaftlichen Fächern zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 14 ECTS-Punkten und im Bereich Wirtschaftskommunikation in einer nicht englischen Fremdsprache im Ausmaß von maximal 16 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Magisterstudiums Internationale Betriebswirtschaft zu absolvieren sind.

§ 4 (1) Studierende können einzelne Module bzw. Lehrveranstaltungen aus dem Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft im Ausmaß von höchstens 12 ECTS- Punkten bereits vor Zulassung zu diesem Studium absolvieren, wenn sie

1. zum Bakkalaureatsstudium Betriebswirtschaft, Statistik oder Volkswirtschaftslehre an der Universität Wien zugelassen sind,

2. alle Module des Bakkalaureatsstudiums, die für die vorgezogenen Magister- Lehrveranstaltungen bzw. –Module vorbereitend sind, bereits positiv absolviert und 3. im Bakkalaureatsstudium insgesamt bereits Module bzw. Lehrveranstaltungen im

Ausmaß von mindestens 160 ECTS-Punkten positiv absolviert haben.

(2) Das Vorziehen von Magister-Lehrveranstaltungen bzw. –Modulen gem. (1) im Bakkalaureatsstudium ist von der Studienprogrammleiterin bzw. vom Studienprogrammleiter im Vorhinein zu genehmigen.

Akademischer Grad

§ 5 Absolventinnen bzw. Absolventen des Magisterstudiums Internationale Betriebswirtschaft ist der akademische Grad „Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ bzw.

„Magister der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ – abgekürzt Mag. rer. soc. oec. - zu verleihen.

Aufbau

§ 6 (1) Im Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft sind zu absolvieren:

1. „Internationales Management“, 40 ECTS

Zu wählen sind 5 Module à 8 ECTS Punkte (4 SSt) im Bereich Internationales Management, insbesondere aus:

• Internationales Energiemanagement, 8 ECTS (4 SSt)

• Internationales Finanzmanagement, 8 ECTS (4 SSt)

• International Marketing, 8 ECTS (4 SSt)

• Internationales Personalmanagement, 8 ECTS (4 SSt)

• Internationale Rechnungslegung, 8 ECTS (4 SSt)

• Besteuerung Multinationaler Unternehmen, 8 ECTS (4 SSt)

• Internationale Unternehmensführung, 8 ECTS (4 SSt)

• International Strategy and Organization, 8 ECTS (4 SSt)

• Internationale Wirtschaft (Außenwirtschaft), 8 ECTS (4 SSt)

(5)

2. Kernfachkombination, 40 ECTS

Nach Wahl der Studierenden ist eine Kernfachkombination mit 5 Modulen à 8 ECTS Punkten (4 SSt) zu absolvieren.

3. Wirtschaftskommunikation in einer Fremdsprache, 8 ECTS (4 SSt)

(2) Die gem. (1) Zif. 3 gewählte Fremdsprache muss komplementär zu jenen gem. § 3 (1) bzw. (4) Zif. 1 bis 3 sein. Fremdsprachen mit sino-tibetischem Sprachstamm (z.B.

Chinesisch) und isolierter Sprachstämme (z.B. Japanisch, Koreanisch) sowie semitische und indoiranische Sprachen (z.B. Arabisch und Persisch) sind davon ausgenommen, bedürfen jedoch der Vorausgenehmigung der Studienprogrammleiterin bzw. des Studienprogrammleiters.

(3) Die Wirtschaftskommunikation in einer Fremdsprache gem. (1) Zif. 3 kann in Form einer zweimonatigen Auslandspraxis absolviert werden. Diese muss folgende Kriterien erfüllen:

1. Die Dauer der Auslandspraxis beträgt zumindest volle 8 Wochen, wobei eine Aufteilung von zweimal vier Wochen bei einem oder zwei Unternehmen möglich ist.

2. Es muss in einem Land absolviert werden, dessen Landessprache weder Deutsch ist noch der Muttersprache der Studierenden entspricht. Für Länder, in denen mehrere Landessprachen offiziell zugelassen sind und eine davon Deutsch oder die Muttersprache der Studentin oder des Studenten ist, muss das Praktikum in einem Landesteil und in einem Unternehmen absolviert werden, für die die offizielle Sprache weder Deutsch noch die Muttersprache der Studentin oder des Studenten ist.

Praktika, die von österreichischen oder europäischen Institutionen angeboten, jedoch in Ländern durchgeführt werden, dessen Landessprache weder Deutsch noch der Muttersprache der Studierenden entspricht, gelten als Auslandspraktika.

3. Es muss eine Tätigkeit umfassen, die der Vertiefung Internationales Management förderlich ist.

(4) Im Rahmen des „Internationalen Managements“ gem. (1) Zif. 1 ist von den Studierenden in mindestens einem der angeführten Module ein Seminar zu absolvieren.

(5) Seminare gem. (4) sind an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu absolvieren.

(6) Die Studienprogrammleiterin bzw. der Studienprogrammleiter kann im Hinblick auf

§ 6 (1) Zif. 1 im Einvernehmen mit der Dekanin bzw. dem Dekan und nach Anhörung der

Studienkonferenz vorschlagen, zusätzliche Module aufzunehmen bzw. bestehende Module

einzustellen und diese Änderung des Curriculums gem. § 6a der Richtlinie des Senates der

Universität Wien für die Tätigkeit der Curricularkommission (Mitteilungsblatt vom

26.4.2005, 26. Stück, Nr. 155 bzw. 17.10.2005, 1. Stück, Nr. 2) direkt bei der

Curricularkommission einbringen. Allfällige damit in Verbindung stehende

Übergangsregelungen sind im Mitteilungsblatt der Universität Wien kund zu tun.

(6)

§ 7 (1) Die Unterrichtssprachen sind grundsätzlich Deutsch und Englisch. Ausgenommen davon sind Lehrveranstaltungen der Sprachausbildung gem. § 6 (1) Zif. 3 („Wirtschaftskommunikation in einer Fremdsprache“).

(2) Die Absolvierung von Modulen bzw. Lehrveranstaltungen in englischer Sprache wird empfohlen.

(3) Die Module aus „Internationalem Management“ gem. § 6(1) Zif. 1 müssen mehrheitlich in englischer Sprache oder im nicht deutschsprachigen Ausland absolviert werden.

Magisterarbeit

§ 8 (1) Im Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft ist eine Magisterarbeit zu verfassen. Die Abfassung der Magisterarbeit in englischer Sprache wird empfohlen. Die Abfassung ist auch in einer nicht englischen Fremdsprache zulässig, falls der Betreuer oder die Betreuerin der Arbeit dem zustimmt.

(2) Das Thema der Magisterarbeit muss

a. aus „Internationalem Management“ gem. § 6 (1) Zif. 1 oder b. der Kernfachkombination gem. § 6 (1) Zif. 2 oder

c. aus Modulen der Kern- oder Spezialisierungsphase des Bakkalaureatsstudiums Betriebswirtschaft der Universität Wien mit Ausnahme

§ 6 (2) Zif. 14 (Grundzüge der Informationstechnologie), § 6 (2) Zif. 15 (Business English) sowie

§ 6 (3.1) Zif. 1 (Wirtschaftskommunikation in der zweiten Fremdsprache)

des Curriculums des Bakkalaureatsstudiums Betriebswirtschaft der Universität Wien entnommen werden.

(3) Die Magisterarbeit entspricht 30 ECTS-Punkten.

(7)

Magisterprüfung

§ 9 (1) Die Magisterprüfung setzt sich aus den Prüfungen aller Module und der mündlichen Magisterprüfung zusammen.

(2) Die mündliche Magisterprüfung ist aus

„Internationalem Management“ gem. § 6 (1), Zif. 1 oder der Kernfachkombination gem. § 6 (1), Zif. 2

abzulegen und von einer Universitätslehrerin bzw. einem Universitätslehrer mit Lehrbefugnis (venia docendi), die bzw. der betriebswirtschaftliche Lehrveranstaltungen im Rahmen der gewählten Kernfachkombination anbietet bzw. die Kernfachkombination koordiniert, abzunehmen.

(3) Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Magisterprüfung ist die positive Absolvierung aller im gem. (2) gewählten Gebiet der mündlichen Magisterprüfung vorgeschriebenen Module und Prüfungen.

(4) Die Prüferin bzw. der Prüfer der mündlichen Magisterprüfung hat im Voraus den Prüfungsstoff der mündlichen Magisterprüfung schriftlich bekanntzugeben.

(5) Die oder der Studierende hat sich schriftlich zur mündlichen Magisterprüfung bei der Studienprogrammleiterin bzw. dem Studienprogrammleiter anzumelden.

(6) Für die mündliche Magisterprüfung sind 2 ECTS-Punkte vorzusehen.

(8)

Einteilung der Lehrveranstaltungen

§ 10 (1) Der zeitliche und inhaltliche Aufbau des Magisterstudiums Internationale Betriebswirtschaft erfolgt in Form von Modulen. Ein Modul besteht aus einer oder mehreren thematisch zusammenhängenden Lehrveranstaltungen, die gemeinsam eine Kompetenz definieren.

(2) Lehrveranstaltungen sind Bestandteile von Modulen und sind entweder als Universitätskurse, Praktika oder Seminare anzubieten.

(3) Sofern Module aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen, darf das Ausmaß der Lehrveranstaltungen 3 ECTS-Punkte nicht unterschreiten.

(4) Universitätskurse stellen das Grundelement der Wissensvermittlung im Rahmen des Magisterstudiums Internationale Betriebswirtschaft dar. Für die Wissensvermittlung bei einem Universitätskurs wird der Einsatz von interaktiven Lehrformen und neuen Medien bei der Präsentation von fachlichen Inhalten und deren Bearbeitung durch die Studierenden empfohlen. Universitätskurse sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. Um einerseits unterschiedliche fachliche und inhaltliche Tiefe betonen und andererseits das Ausmaß der Einbindung der Studierenden in die Wissensvermittlung variieren zu können, sind optional drei unterschiedliche Formen von Universitätskursen vorgesehen:

1. Einführende Universitätskurse (EK):

Ein einführender Universitätskurs dient dazu, die Studierenden in die Inhalte, Methoden und Anwendungsmöglichkeiten eines neuen Fachgebiets einzuführen.

Einführende Universitätskurse dürfen keine speziellen fachlichen Vorkenntnisse voraussetzen und sollen den Studierenden die Bedeutung des Faches im Rahmen ihres Studiums vermitteln.

2. Fortführende Universitätskurse (FK):

Ein fortführender Universitätskurs dient der Spezialisierung in einem Fachgebiet.

Fortführende Universitätskurse dürfen von Studierenden im Regelfall nur nach Abschluss des entsprechenden einführenden Universitätskurses oder eines im Curriculum vorgesehenen, voraussetzenden Moduls besucht und absolviert werden.

3. Vertiefende Universitätskurse (VK):

Vertiefende Universitätskurse dienen der Aneignung und Vertiefung von methodischen

und inhaltlichen Fertigkeiten in einem Fachgebiet, die insbesondere zur Problemlösung

von praktischen Fragestellungen Bedeutung haben. Vertiefende Universitätskurse

bauen auf den Inhalten entweder von einführenden oder fortführenden

Universitätskursen auf und sollen von den Studierenden erst nach deren Absolvierung

besucht werden. In begründeten Fällen ist auch ein paralleler Besuch möglich. Bei

vertiefenden Universitätskursen sollte sowohl der Anteil der studentischen Mitarbeit

hoch sein als auch Gruppen- und Teamarbeit gefördert werden.

(9)

(5) Seminare (SE) sind Lehrveranstaltungen, die der wissenschaftlichen Diskussion dienen.

Von den Teilnehmern werden eigenständige mündliche oder schriftliche Beiträge gefordert, in denen die Studierenden selbständig ein Thema bearbeiten und die dabei erlangten Ergebnisse mittels eines Vortrages präsentieren sollen. Dabei ist insbesondere auf das Erlernen von eigenständiger Literaturrecherche und das Entwickeln eines ansprechenden Vortragsstils Bedacht zu nehmen.

(6) Praktika (PR) sind Lehrveranstaltungen, in denen primär Anwendungen der Studieninhalte vermittelt werden und bei denen die Studierenden relevante Problemstellungen selbstständig bearbeiten müssen.

§ 11 (1) Eine Kernfachkombination ist die Zusammenfassung von fünf Modulen zu einem fachlichen Schwerpunkt. Eine Kernfachkombination muss aus mindestens drei Modulen bestehen, die dem Fachbereich der Betriebswirtschaftslehre zuzuordnen sind. Darüber hinaus ist zumindest ein Modul vorzusehen, das nicht dem Bereich der Betriebswirtschaft zuzuordnen ist, aber den betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt der Kernfachkombination in sinnvoller Weise ergänzt. Werden zwei nicht betriebswirtschaftliche Module in einer Kernfachkombination angeboten, müssen beide den betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt in sinnvoller Weise ergänzen.

(2) Im Rahmen jeder Kernfachkombination ist von den Studierenden mindestens ein Seminar, das dem Fachbereich der Betriebswirtschaftslehre zuzuordnen ist, zu absolvieren.

(3) Seminare gem. (2) sind an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu absolvieren.

(4) Die eingerichteten Kernfachkombinationen sind im Anhang zusammengefasst.

(5) Die Studienprogrammleiterin bzw. der Studienprogrammleiter kann im Einvernehmen mit der Dekanin bzw. dem Dekan und nach Anhörung der Studienkonferenz vorschlagen, zusätzliche Kernfachkombinationen aufzunehmen bzw. bestehende Kernfachkombinationen einzustellen und diese Änderung des Curriculums gem. § 6a der Richtlinie des Senates der Universität Wien für die Tätigkeit der Curricularkommission (Mitteilungsblatt vom 26.4.2005, 26. Stück, Nr. 155 bzw. 17.10.2005, 1. Stück, Nr. 2) direkt bei der Curricularkommission einbringen. Allfällige damit in Verbindung stehende Übergangsregelungen sind im Mitteilungsblatt der Universität Wien kund zu tun.

§ 12 Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen haben vor Beginn jedes Semesters die

Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden des

Universitätskurses sowie über die Inhalte, die Beurteilungskriterien und Durchführung der

Lehrveranstaltungsprüfungen schriftlich, zumindest über die Website der

Studienprogrammleiterin bzw. des Studienprogrammleiters zu informieren.

(10)

Teilnahmebeschränkungen und Anmeldeverfahren

§ 13 (1) Teilnahmebeschränkung: Für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen stehen folgende Plätze zur Verfügung:

1. bei fortführenden und vertiefenden Universitätskursen 50 Plätze 2. bei Seminaren 24 Plätze

3. bei Universitätskursen zu Sprachen (Wirtschaftskommunikation) 30 Plätze 4. bei Praktika 30 Plätze

5. bei allen anderen Universitätskursen 200 Plätze

(2) Die Anzahl der Studienplätze gem. (1) Zif. 4 kann in begründeten Einzelfällen nur nach Genehmigung der Studienprogrammleiterin bzw. des Studienprogrammleiters reduziert werden.

(3) Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt mittels des im Anhang dargestellten Verfahrens.

Prüfungsordnung

§ 14 (1) Grundsätzlich ist in jeder Lehrveranstaltung der Studienerfolg festzustellen, wobei die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen vor Beginn jedes Semesters die Studierenden in geeigneter Weise über die Beurteilungskriterien und Durchführung der Leistungsbeurteilung schriftlich, zumindest über die Website der Studienprogrammleiterin bzw. des Studienprogrammleiters zu informieren haben (vgl. § 12).

(2) In Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt die Leistungsbeurteilung unter Einbeziehung der Mitarbeit der Studierenden während der gesamten Dauer der Lehrveranstaltung sowie nach den von den Lehrveranstaltungsleiterinnen und Lehrveranstaltungsleitern zu Beginn schriftlich, zumindest über die Website der Studienprogrammleiterin bzw. des Studienprogrammleiters bekannt gegebenen Beurteilungskriterien.

(3) Die Leistungsbeurteilung für ein Modul richtet sich nach der Anzahl der im Modul enthaltenen Lehrveranstaltungen. Besteht ein Modul aus mehreren Lehrveranstaltungen, ergibt sich die Gesamtbeurteilung für das Modul aus dem nach den ECTS-Punkten der Lehrveranstaltungen gewichteten, arithmetischen Mittel der Ergebnisse der einzelnen Lehrveranstaltungsbeurteilungen. Wenn dieser Durchschnitt keine ganze Zahl ist, dann ist die betreffende Modulnote auf die nächst größere ganze Zahl aufzurunden, wenn die Differenz zwischen dem gewichteten Mittel und der nächst kleineren ganzen Zahl größer als 0.5 ist. Ist diese Differenz kleiner oder gleich 0.5 dann ist die betreffende Modulnote auf die nächst kleinere ganze Zahl abzurunden. Ein Modul kann nur dann positiv beurteilt werden, wenn alle darin enthaltenen Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden. Es können die jeweiligen Lehrveranstaltungen getrennt voneinander wiederholt werden.

Besteht ein Modul aus einer einzigen Lehrveranstaltung, so gilt die Note dieser Lehrveranstaltung als Note des Moduls.

(4) Jede Prüfung gilt nur für ein Modul. Mehrfachverwertungen sind ausgeschlossen.

(5) Module, Prüfungen und Lehrveranstaltungen, die bereits für das Bakkalaureatsstudium

Betriebswirtschaft als Pflicht- oder Wahlpflichtfächer bzw. im Rahmen von Modulen

absolviert wurden, können im Magisterstudium nicht nochmals anerkannt werden.

(11)

§ 15 (1) Das Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft gilt als positiv abgeschlossen, wenn alle Module gem. § 6, die mündliche Magisterprüfung gem. § 9 und die Magisterarbeit gem. § 8 positiv absolviert wurden.

(2) Im Abschlusszeugnis sind die absolvierten Module aus „Internationalem Management“, die absolvierte Kernfachkombination inklusive der enthaltenen Module sowie die im Rahmen der Wirtschaftskommunikation in der Fremdsprache gewählten Module anzuführen.

(3) Im Abschlusszeugnis sind neben den absolvierten Modulen das Thema und die Note der Magisterarbeit anzuführen.

(4) Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn kein Modul eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufweist und mindestens die Hälfte der Module mit der Note „sehr gut“ und die Magisterarbeit mit der Note „sehr gut“ beurteilt werden (§ 73 (1) UG 2002).

(5) Wurde das Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft positiv bestanden und werden die Kriterien für eine ausgezeichnete Gesamtbeurteilung nicht erfüllt, dann lautet die Gesamtbeurteilung „bestanden“.

Inkrafttreten

§ 16 Dieses Curriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1. Oktober 2006 in Kraft.

Übergangsbestimmungen

§ 17 (1) Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die im Wintersemester 2006 ihr Studium beginnen.

(2) Studierende, die vor diesem Zeitpunkt das Magisterstudium Betriebswirtschaft oder das Diplomstudium Internationale Betriebswirtschaft begonnen haben, können sich jederzeit durch eine einfache Erklärung freiwillig den Bestimmungen dieses Curriculums unterstellen. Das nach den Organisationsvorschriften für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ hat generell oder im Einzelfall festzulegen, welche der absolvierten Lehrveranstaltungen und Prüfungen für dieses Curriculum anzuerkennen sind.

(3) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums dem letzten vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Studienplan unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30. September 2012 abzuschließen.

(4) Wenn im späteren Verlauf des Studiums Lehrveranstaltungen, die auf Grund der ursprünglichen Studienpläne verpflichtend vorgeschrieben waren, nicht mehr angeboten werden, hat das nach den Organisationsvorschriften der Universität Wien zuständige Organ von Amts wegen oder auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid festzustellen, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen anstelle dieser Lehrveranstaltungen zu absolvieren und anzuerkennen sind.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

H r a c h o v e c

(12)

Anhang

Internationales Management

Internationales Energiemanagement 8 ECTS

Kompetenzen: Nach Absolvierung des Moduls „Energy Management“ wissen die Studierenden über die Spezifika nationaler und internationaler Energiemärkte und über die jüngsten Entwicklungen in diesem wichtigen Sektor Bescheid.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Ziel des Moduls ist es, die Studenten in die Probleme in der Energiewirtschaft einzuführen und sie mit den entsprechenden Ansätzen und Problemen vertraut zu machen.

Der Energiemarkt erlaubt es, den Studenten in eine Vielzahl interessanter Probleme einzuführen, von denen einige sonst vielleicht zu kurz kommen, u.a.: internationale Dimension, die Abhängigkeit von Ressourcen und der Politik (selbst für privatisierte Versorgungsunternehmen), die gravierenden Auswirkungen auf die Umwelt (die am meisten diskutierten Schadstoffe entstehen im Zusammenhang mit der Energieverwendung), Sicherheit und Zuverlässigkeit der Versorgung. Dazu kommt, dass dieser vormalige Teil der Staatswirtschaft in Österreich (aber auch in der EU und sogar weltweit) erst vor kurzem in das alltägliche Geschäftsleben entlassen wurde. Es werden aktuelle Aufsätze der Fachliteratur behandelt.

Internationales Finanzmanagement 8 ECTS

Kompetenzen: Nach Absolvierung des Moduls „International Financial Management“ wissen die Studierenden über die finanzwirtschaftlichen Herausforderungen Bescheid, denen sich Unternehmen in einem internationalem Umfeld stellen müssen. Dabei handelt es sich vor allem um Wechselkursrisiken, die für international tätige Unternehmen sowohl wirtschaftlich bedeutende Chancen als auch Gefahren darstellen. Im Rahmen dieses Moduls erwerben die Studenten die entsprechenden Fähigkeiten, um diese Risiken zu erkennen, zu quantifizieren und entsprechend zu kontrollieren. Die Studenten lernen die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Produkte, die zum Management von Wechselkursrisiken verwendet werden, kennen. Bei diesen Produkten handelt es sich um Forwards, Futures (Termingeschäfte), Swaps und Optionen. Die Studenten können diese Produkte anwenden, um verschiedene Zahlungsströme international tätiger Unternehmen in ausländischen Währungen gegen eine Ab- bzw. Aufwertung abzusichern. Dafür ist es notwendig, dass die Studenten verstehen, wie sich die kombinierten Zahlungsströme – z.B. einer Wechselkursoption und einer Kundenforderung – zusammensetzen. Weiters werden die Studierenden in die Lage versetzt, diese Finanzprodukte zu bewerten. Dabei werden sie mit verschiedenen Methoden wie der Binomialmethode oder dem, mit dem Nobelpreis ausgezeichneten, Verfahren nach Black- Scholes vertraut gemacht. Die Studenten erwerben in diesem Kurs somit die Kompetenzen, um das Wechselkursrisiko international tätiger Unternehmen zu messen und zu managen.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Ziel des Moduls „International Financial Management“ ist es, den Studenten das Konzept des Wechselkursrisikos umfassend nahe zu bringen. Zunächst werden die Grundlagen von Wechselkursen und ihre Quotierungen diskutiert. Der Fokus des Kurses liegt auf Finanzprodukten, welche zum Management von Wechselkursrisiken verwendet werden können. In einem ersten Schritt werden Forwards und Futures (Termingeschäfte) ausführlich erläutert und ihre Bewertung erklärt. Dabei werden auch fundamentale finanzwirtschaftliche Zusammenhänge, wie die Zinsparität, diskutiert. Anschließend wird auf Wechselkursoptionen und Swaps eingegangen. Wiederum werden sowohl die Funktionsweise als auch die Bewertung dieser Produkte im Detail besprochen. Bei der Bewertung wird vor allem auf die Binomialmethode und auf das Verfahren nach Black-Scholes eingegangen. Einen weiteren wichtigen Teil des Moduls stellt die konkrete Anwendung der vorher besprochenen Finanzprodukte zur Absicherung der Zahlungsströme eines Unternehmens in ausländischer Währung dar. Damit verstehen Studierende alle klassischen Finanzprodukte im Bereich des Wechselkursrisikos und können sie anwenden, um Zahlungsströme in ausländischer Währung gegen Wechselkursrisiken abzusichern.

(13)

Modul „International Marketing“ 8 ECTS

Kompetenzen: Nach Absolvierung des Moduls „International Marketing“ werden die Studierenden über das notwendige Problembewusstsein zur Analyse und Bewältigung elementarer Fragestellungen aus dem internationalen Marketing verfügen. Sie haben einen umfassenden Überblick über die Besonderheiten, Erfolgsfaktoren und Aufgaben im internationalen Marketing und haben sich die relevanten Begrifflichkeiten angeeignet. Sie wissen um die Bedeutung länderspezifischer Unterschiede für die internationale Marketingpraxis und sind imstande Chancen und Risiken für international agierende Unternehmen zu identifizieren und zu evaluieren. Die Studierenden werden des Weiteren in die Lage versetzt, Strategien zur Marktbearbeitung und Marktausrichtung auf internationalen Märkten zu entwickeln. Sie kennen die Entscheidungsprozesse bei der Entwicklung internationaler Marketingprogramme und verstehen die spezifische Ausgestaltung des Marketing- Mix zur Bearbeitung von Auslands- beziehungsweise internationalen Märkten. In weiterer Folge begreifen die Studierenden die relevanten Eckpunkte bei der Implementierung des internationalen Marketing und der internationalen Marketingkontrolle.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Ziel des Moduls „International Marketing“ ist es, einen Überblick über die Probleme und Grundsatzentscheidungen im internationalen Marketing zu geben. Es begründet zunächst die Notwendigkeit von internationalem Marketing und behandelt theoretische Grundlagen des Fachs.

Darauf aufbauend erfolgt die Behandlung der ökonomischen, sozialen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen des internationalen Marketing. Eine Einführung in die Analyse des Verhaltens von Konsumenten und (potentiellen) Mitbewerbern auf internationalen Märkten schließt sich an. Auf Basis dieses Wissens werden dann Probleme bei der Informationsgewinnung sowie Aufgaben des strategischen Marketing (vor allem die Segmentierung internationaler Märkte und die Wettbewerbspositionierung) und des operativen internationalen Marketing (die Produkt-, Preis-, Kommunikations- und Distributionspolitik) erörtert. Zudem werden die Aufgaben der Implementierung des internationalen Marketing und der internationalen Marketingkontrolle angesprochen.

Internationale Rechnungslegung 8 ECTS

Kompetenzen

: Nach Absolvierung des Moduls sind die Studierenden in der Lage, Jahresabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) sowie nach US-GAAP (Rechnungslegungsstandards für börsenotierte US-Unternehmen) zu erstellen und zu interpretieren. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der für den Jahresabschluss relevanten Rechnungslegungsvorschriften und sind im Stande, Auswirkungen auf die betriebliche Planung zu analysieren sowie Gestaltungsempfehlungen abzugeben.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht

: Die Basis der Ausbildung in diesem Modul stellt die Vermittlung der in den internationalen und amerikanischen Rechnungslegungsstandards verankerten Grundsätze dar. Behandelt werden auch die theoretischen Grundlagen und Konzepte, die für eine kontinuierliche Fortentwicklung der jeweiligen Standards von den entsprechenden Standardsettern aufgestellt wurden. Anhand ausgewählter Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (intangible assets, property, plant and equipment, leases, inventories, provisions and contingencies, liabilities, equity, comprehensive income, impairment of assets) werden die zur Erreichung der Kompetenzen notwendigen Kenntnisse vermittelt. Weiters wird im Rahmen des Moduls auf die Behandlung des

„accounting for income taxes“ Wert gelegt, um das Zusammenspiel von Rechnungslegung und

Besteuerung auf Gesamtbetriebsebene zu erfassen.

(14)

Besteuerung Multinationaler Unternehmen 8 ECTS

Kompetenzen: Ziel des Moduls Besteuerung Multinationaler Unternehmen ist zunächst die Schaffung eines Problembewusstseins für die steuerlichen Auswirkungen grenzüberschreitender Tätigkeiten. Des Weiteren sollen die Studierenden Fähigkeiten zur Entwicklung steueroptimierter Gestaltungen grenzüberschreitender Sachverhalte unter Anwendung des innerstaatlichen österreichischen Steuerrechts, des zwischenstaatlichen Steuerrechts sowie der steuerrechtlich relevanten Vorschriften des EG-Rechts erlangen. Schließlich erlernen die Studierenden die Rahmenbedingungen für die Schaffung von steueroptimierten grenzüberschreitenden Holdingstrukturen und Finanzierungsstrukturen und erlangen Kenntnisse über Sonderfragen der Besteuerung international tätiger Unternehmen sowie der Besteuerung von Expatriates.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Zu Beginn des Moduls Besteuerung multinationaler Unternehmen werden die Studierenden in die Grundsätze des österreichischen Außensteuerrechts eingeführt.

Behandelt werden dabei Auslandsbeziehungen von Steuerinländern, Inlandsbeziehungen von Steuerinländern und der Wechsel von beschränkter zu unbeschränkter Steuerpflicht und umgekehrt. Anhand von Beispielen werden Probleme der internationalen Doppelbesteuerung aufgezeigt. Es folgt eine systematische Einführung in die Grundsätze und Begriffe der Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere in die Zuteilungsregeln der Doppelbesteuerungsabkommen und in die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Basierend auf den im ersten Teil des Moduls erworbenen Kenntnissen werden im zweiten Teil Sonderfragen der Besteuerung international tätiger Unternehmen behandelt. Weiters werden den Studierenden die geltenden Rahmenbedingungen für Holdinggesellschaften am Wirtschaftsstandort Österreich dargelegt. Soweit relevant, werden auch gemeinschaftsrechtliche Fragestellungen behandelt. Ergänzend zum ertragsteuerlichen Schwerpunkt werden anhand von Beispielen auch verkehrsteuerliche Konsequenzen internationaler Gestaltungen behandelt.

Internationales Personalmanagement 8 ECTS

Kompetenzen: Die Studierenden erwerben die Kompetenz, Methoden, Konzepte, verhaltenswissenschaftliche sowie ökonomische Ansätze (wie z.B. Humankapitaltheorie, ressourcenorientierter Ansatz, ressource-dependence Perspektive, mikropolitische Perspektive und institutionalistische Perspektive) und die entsprechenden Modelle im Bereich der Internationalen Personalwirtschaft zu verstehen bzw. anwenden zu können.

Mit welchen Methoden werden die Kompetenzen erreicht: Die Kompetenzen werden an Hand von international verwendeten Standardlehrbüchern, Übungsbeispielen und konkreten Fallstudien erworben.

International Strategy and Organization 8 ECTS

Kompetenzen: Absolventinnen und Absolventen des Modul „International Strategy and Organization“ erwerben Kompetenzen auf folgenden Bereichen des Managements von Netzwerken und der Anwendung der Theorien der multinationalen Unternehmung: Entstehung und Entwicklung der multinationalen Unternehmung, Design von Netzwerksstrategien (wie Lizenzierung, strategische Allianzen, Joint Ventures, Konsortien, Franchising, virtuelle Kooperationsformen), Einsatz von Markteintrittsstrategien im Internationalisierungsprozess, und Entwicklung von Clusterstrategien zur Erhöhung der regionalen bzw. nationalen Wettbewerbsvorteile. Dabei können sie auf ein breites Spektrum an theoretischen Konzepten und Methoden zurückgreifen, das es ihnen ermöglicht, Problemstellungen im Bereich des internationalen Managements unter Berücksichtigung von ökonomischen und verhaltensorientierten Aspekten zu lösen.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Die Grundlagen des Modul „International Strategy and Organization“ entstammen sowohl dem Bereich der betriebswirtschaftlichen Theorien (Transaktionskosten-, Agency- und Property Rightstheorie sowie der strategischen Theorien der Unternehmung) als auch organisationstheoretischen und verhaltenswissenschaftlichen Ansätzen.

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Internationale Unternehmensführung 8 ECTS

Kompetenzen: Absolventinnen und Absolventen des Modul „Internationale Unternehmensführung“ erwerben Kompetenzen auf folgenden Bereichen: Einsatz von Wettbewerbs- und Kulturstrategien im internationalen Umfeld, Design von innovativen Organisationsformen der multinationalen Unternehmung, Einsatz von Merger- und Akquisitionsstrategien im Internationalisierungsprozess, Entwicklung von internationalen Standortstrategien, Einsatz von internationalen Konzern- und Risikopolitikmaßnahmen und Entwicklung von internationalen Corporate Governance-Formen. Dabei können sie auf ein breites Spektrum an theoretischen Konzepten und Methoden zurückgreifen, das es ihnen ermöglicht, Problemstellungen im Bereich des internationalen Managements unter Berücksichtigung von ökonomischen, verhaltensorientierten und rechtlichen Aspekten zu lösen.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Die Grundlagen des Moduls „Internationale Unternehmensführung“ entstammen sowohl dem Bereich der betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Theorien als auch verhaltenswissenschaftlichen Ansätzen.

Internationale Wirtschaft 8 ECTS

Kompetenzen: Im Modul „Internationale Wirtschaft“ erwerben die Studierenden die Kompetenz, die in den Modulen Mikroökonomie und Makroökonomie erworbenen Kenntnisse für die Analyse offener Wirtschaften (z.B. Leistungsbilanz, Wechselkurse, Kapitalbewegungen) zu verwenden.

Mit welchen Methoden werden die Kompetenzen erreicht: In dem Modul werden an Hand von international verwendeten Standardlehrbüchern – intermediate level -, Übungsbeispielen und konkreten Fallbeispielen die entsprechenden Kompetenzen erworben.

Wirtschaftskommunikation (gem. § 6 (2) erster Satz) 8 ECTS

Kompetenzen: Nach Absolvierung des Moduls verfügen die Studierenden Wirtschaftskommunikationsfähigkeiten mit einem Anspruchsniveau der Stufe B2 des Europarates (mit Fachbezug).

Auf Grundlage des in diesem Modul erworbenen fachbezogenen und allgemeinsprachlichen Wortschatzes verfügen die Studierenden über Sprachfertigkeiten, die ihnen ermöglichen, sich verbal und sozial adäquat in vertrauten Kommunikationssituationen des Unternehmensumfeldes im jeweiligen Land zu verhalten (z.B. in einer Firma, auf einer Fachmesse, in einer Werbeagentur). Sie können bestimmte Intentionen (wie Wunschäußerung, Forderung, Bitte, Ablehnung, Empfehlung, Vorschlag) sprachlich realisieren und fachliche Informationen in Form eines vorbereiteten Kurzreferats / einer Meinungsäußerung / eines Kommentars zu einem vorgegebenen Thema verständlich vortragen. Bei der schriftlichen Kommunikation können die Studierenden Standardvordrucke ausfüllen und einfache standardisierte Geschäftsbriefe abfassen. (Textproduktion). Im Bereich der rezeptiven Fertigkeiten können sie Informationen in einfachen, gut strukturierten Hör- und Lesetexten mit fachbezogenem Inhalt im Rahmen der behandelten Thematik erfassen, und sie haben die Fertigkeit entwickelt, mit Hilfe der wortbildenden Elemente noch unbekannte Lexik zu semantisieren.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Ziel des Moduls ist die Vermittlung der kommunikativen Kompetenz , wobei die Entwicklung der Sprechfertigkeiten der Studierenden im Vordergrund steht. Um dieses Ziel zu erreichen, wird in den Lehrveranstaltungen die kommunikative (interkulturelle) Methode angewandt. Die Studierenden lernen im Unterricht kommunikative Aufgaben, die authentischen Situationen aus ihren späteren Tätigkeitsbereichen im Ausland bzw. bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Geschäftspartnern in ihrem Land simulieren, zu bewältigen. Der Schwerpunkt der Sprachtätigkeit im produktiven Bereich liegt dabei auf der Firma- und Produktpräsentation; der Führung von Verhandlungen zu einzelnen Vertragspunkten (Preise, Lieferfristen, Zahlungsbedingungen) und dem Verfassen von einfachen standardisierten Geschäftsbriefen. Diese Aufgaben werden im Unterricht meist in kleineren Gruppen in gemeinsamer Arbeit (in Simulations- und Rollenspielen, bei einer Gesprächsrekonstruierung etc.) gelöst. Weiters werden die Studierenden aktiviert, sich mit den soziokulturellen Aspekten des Wirtschaftslebens des jeweiligen Landes auseinanderzusetzen. Im Bereich der rezeptiven Tätigkeiten wird sowohl das globale, als auch das detaillierte Erfassen von Informationen in diversen Textsorten geübt: Durchsagen, Mitteilungen, Werbungen (Hörtexte), Artikel aus dem Wirtschaftsteil verschiedener Tageszeitungen, Werbetexte, Messekataloge (Lesetexte).

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Wirtschaftskommunikation (gem. § 6 (2) zweiter Satz) 8 ECTS

Kompetenzen: Angestrebt wird ein Anspruchsniveau der Stufe B2 des Europarates (mit Fachbezug).

Nach Absolvierung dieses Moduls können die Studierenden kommunikative Aufgaben in komplexen fachbezogenen Situationen bewältigen - auf einer Bank (Beantragen eines Kredits, Kontoeröffnung, Zinssatzverhandlungen), in einer Versicherungsgesellschaft, auf der Börse. Sie erlangen die sprachliche Kompetenz, Verhandlungsgespräche in einzelnen Fragmenten zu führen (über Warenqualität, Lieferbedingungen und -fristen, Zahlungsform, Preise, Reklamation) , können ihren eigenen Standpunkt bei Verhandlungen äußern und durchzusetzen. Sie beherrschen kommunikative Fähigkeiten, die es ihnen ermöglichen, sich an einem fachbezogenen Arbeitsgespräch zu beteiligen (z.B. über Umsatzentwicklung, Finanzierungsformen und – probleme, Werbebudget.). Im Weiteren verfügen die Studierenden über sprachliche Kompetenzen, Wirtschaftsgraphiken, Statistiken und Tabellen zu interpretieren und zu analysieren.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Die anspruchsvollen fachbezogenen Lese- und Hörtexte verschiedener Textsorten (Pressetexte, Verhandlungsprotokolle, firmeninterne Dokumente, Auszüge aus Wirtschaftslexika, Videoauszüge, Interviews etc.) bieten den Studierenden Einsicht in grundlegende Themen aus den funktionalen Bereichen der Betriebswirtschaftslehre (Produktionswirtschaft, Marketing, Finanzwirtschaft, Organisation, Personalmanagement, Energie- und Umweltmanagement). Die vielfältigen Aufgaben werden auf verschiedene Art und Weise erarbeitet (Multiple–Choice System, Analyse von Sprachstrukturen). Fragen zum Text und darüber hinaus regen die Studierenden zu Diskussionen an. Darüber hinaus dient die praxisnahe Themenwahl dazu, den Studierenden Schlüssel zur Erläuterung signifikanter landesspezifischer Aspekte zu geben, sich in Konformität mit der Unternehmens – und Verhandlungskultur des jeweiligen Landes zu verhalten und ihre Geschäfte erfolgreich abzuschließen.

Kernfachkombinationen

KFK Banking

Kompetenzen: Nach Absolvierung der Kernfachkombination „Banking“ wissen die Studierenden umfassend über Aspekte des Managements von Finanzinstituten bescheid. Mit diesem Wissen können Studierende vor allem in Banken, aber auch in Versicherungen oder auch im Treasury von Industrieunternehmen verantwortungsvolle Positionen übernehmen. Absolventen dieser KFK kennen verschiedene Methoden, um Risiken zu messen, denen Banken und Versicherungen, aber in zunehmendem Maße auch Industrieunternehmen ausgesetzt sind. Zusätzlich kennen Absolventen dieser KFK die immer bedeutenderen regulatorischen und aufsichtsbehördlichen Regelungen, die für Finanzinstitute relevant sind. Im Bereich des Marktrisikos lernen Studierende der KFK Banking unter anderem das Konzept von „Value-at-Risk“ verstehen und anwenden. Damit kann dargestellt werden, welches Verlustrisiko durch sich ändernde Wechselkurse, Zinssätze, Aktienkurse oder Marktvolatilitäten entsteht. Im Bereich des Kreditrisikos haben Absolventen der KFK Banking die entsprechenden Fähigkeiten um die, in der Industrie international weit verbreiteten Modelle wie CreditMetrics, KMV, oder CreditRisk+ zu verstehen, anzuwenden und zu interpretieren. Auch im Bereich des Operationalen Risikos kennen sie die aktuellen Ansätze und Entwicklungen. Studierende erwerben weiters die Kompetenzen, um obige Modelle für realistische Problemszenarien mit Hilfe von Softwareunterstützung anzuwenden. Eine weitere Kompetenz, die Studierende im Rahmen dieser KFK erlangen, umfasst die Kenntnis von finanzwirtschaftlichen Produkten wie Credit Default Swaps oder Collateralized Debt Obligations, um aktives Risikomanagement zu betreiben.

Studenten wissen wie sie mit Hilfe dieser und anderer Produkte Risiken reduzieren oder aber auch in spezifischen Situationen aus wirtschaftlichen Gründen erhöhen können. Darüber hinaus lernen Absolventen dieser KFK Basel II und andere, aktuelle Aspekte des regulatorischen Umfelds von Banken kennen bzw. erwerben Fähigkeiten im Bereich des Assetmanagements, die über jene in den Pflichtlehrveranstaltungen des Grundstudiums erworbenen hinausgehen.

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Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Ziel der Kernfachkombination „Banking“ ist es, Studenten auf Führungspositionen im Management von Banken, Versicherungen und anderen Unternehmen vorzubereiten.

Da das Management von Finanzinstituten immer mehr mit Risikomanagement zu tun hat, liegt der inhaltliche Schwerpunkt der KFK Banking auf der Quantifizierung und dem Management von Risiken. Studenten werden in dieser KFK mit den aktuellen Methoden der Risikomessung im Bereich Marktrisiko („Value-at-Risk“), Kreditrisko (CreditMetrics, KMV, CreditRisk+) und Operationales Risiko vertraut gemacht. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Anwendung dieser Methoden auf realistische Problemszenarien und die kritische Evaluierung der verschiedenen Methoden. Was das Management von Risiken anbelangt so werden verschiedene Finanzprodukte ausführlich erläutert, die zur Absicherung gegen diese Risiken verwendet werden können. Weiters wird das regulative Umfeld von Banken beleuchtet und dabei vor allem auf Basel II eingegangen. Als Ergänzung zum Bereich des Risikomanagements werden weiterführende Konzepte im Assetmanagement wie beispielsweise Performanceevaluierung diskutiert. Abschließendes Ziel der KFK Banking ist die Anwendung der erarbeiteten Konzepte der Risikoquantifizierung und der Performancemessung für eine wertorientierte Gesamtsteuerung von Finanzinstituten.

KFK Controlling

Kompetenzen: Nach Absolvierung der Kernfachkombination „Controlling“ verfügen die Studierenden über theoretisches und praktisches Wissen im Bereich des Controlling, sowie der internen Unternehmensrechnung und -steuerung. Aufgrund der wachsenden Verbreitung von Controllingaufgaben in Unternehmen, bietet eine Spezialisierung in diesem Bereich später entsprechend gute Berufschancen und Möglichkeiten. Untersuchungen zeigen, dass die Berufschancen für Controller außerdem nicht sehr stark von konjunkturellen Schwankungen abhängig sind. Vielmehr werden gerade in Krisenzeiten Controller verstärkt gesucht, um Planungs- und Steuerungsaufgaben zu übernehmen. Die Studierenden kennen wesentliche Konzepte und Instrumente der internen Unternehmensplanungs- und Steuerungsrechnungen in den genannten Bereichen und wissen, wie diese miteinander interagieren und wie sie in der (mit Hilfe von MS-Excel und SAP) Praxis angewandt werden.

Weiters können die Studierenden verschiedene Verfahren und Methoden zur externen und internen Analyse des Unternehmens. Wie zahlreiche Studien aus der Unternehmenspraxis zeigen, ist die richtige Ausgestaltung interner Anreiz- und Entlohnungssysteme ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Nach Abschluss der Kernfachkombination wissen die Studierenden, wie die Ausgestaltung solcher Systeme vorgenommen und damit Unternehmenswert geschaffen werden kann. Schließlich sind die Studierenden in der Lage, aktuelle Themen der modernen Controlling-Forschung adäquat zu erarbeiten.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Ziel der Kernfachkombination „Controlling“ ist es, Studierenden theoretisches und praktisches Wissen im Bereich des Controlling zu vermitteln. Als Basis erhalten die Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Konzepte und Instrumente der internen Unternehmensrechnung und Unternehmenssteuerung. Beispiele hierfür sind Sensitivitäts- und Abweichungs- analysen, Produkt- und Preiskalkulationen, Kosten-, Ergebnis- und Marktsegmentrechungen sowie Planungs- und Steuerungsrechnungen. Weiters werden verschiedene Verfahren und Methoden zur externen Analyse des Jahresabschlusses und damit des Unternehmens vorgestellt. Die verschiedenen Systeme der Kostenrechnung, (Plan-)Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Budgetierungsverfahren sowie Kapitalflussrechnungen werden vorwiegend mit Hilfe von MS-Excel-basierten Aufgaben (und teilweise mit SAP) erarbeitet und angewandt, wobei der integrative Charakter sowie das Zusammenwirken der Instrumente zur Unternehmenssteuerung im Vordergrund steht. Die Studierenden lernen auch, welchen Einfluss die unterschiedlichen Instrumente und Konzepte auf den Unternehmenswert haben und wie mit Hilfe von Kennzahlen- und Wertteibermodellen (wie dem Economic Value Added-Konzept von Stern Stewart, dem Economic Profit-Konzept von McKinsey, dem Cash Value Added-Verfahren der Boston Consulting Group, der Balanced Scorecard von Kaplan und Norton) dieser gesteigert werden kann. Darüber hinaus wird aufbauend auf den Grundlagen der Agency-Theorie gezeigt, wie interne Anreizsysteme für Manager und Mitarbeiter ausgestaltet werden sollen. Vertiefend werden aktuelle Themen der modernen Controlling-Forschung von den Studierenden bearbeitet, präsentiert und diskutiert. Um dem vielfältigen Einsatz sowie dem integrativen Charakter des Controlling gerecht zu werden, bestehen unterschiedliche Verknüpfungsmöglichkeiten mit anderen Gebieten, etwa in den Bereichen Finanzierung, Organisation, betriebliche Informationssysteme, Organisations- und Betriebssoziologie sowie Recht.

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KFK Corporate Finance

Kompetenzen: Nach Absolvierung der Kernfachkombination „Corporate Finance“ wissen die Studierenden über alle wichtigen Aspekte der betrieblichen Finanzierung Bescheid. In einem Schwerpunkt dieser KFK erwerben Absolventen das notwendige Wissen über verschiedene Finanzierungsformen (z.B. Bankkredite, Unternehmensanleihen, Börselistings) und die optimale Kombination dieser Finanzierungsformen zu einer entsprechenden betrieblichen Kapitalstruktur. In diesem Zusammenhang können Studierende die unterschiedlichen Vor- und Nachteile einzelner Finanzierungsformen für unterschiedliche Unternehmen erkennen und entsprechende Entscheidungen inhaltlich vorbereiten bzw. treffen. Ein anderer wichtiger Bereich, in dem sich Studenten im Rahmen dieser KFK Kompetenzen aneignen, ist jener der Corporate Governance. Studenten kennen die einzelnen Bereiche der Corporate Governance und verstehen, warum durch eine entsprechende Umsetzung dieser Corporate Governance Aspekte Wert für ein Unternehmen geschaffen werden kann. Studenten erwerben unter anderem Wissen im Bereich der optimalen Management Kompensation, des Schutzes von Minderheitsaktionären oder im Bereich feindlicher und freundlicher Unternehmensübernahmen. Ergänzend sind Studierende nach Absolvierung dieser KFK in der Lage Unternehmen oder Projekte nach verschiedenen Methoden wie beispielsweise dem Barwertkonzept oder dem „Real Options“ Ansatz zu bewerten.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Ziel der Kernfachkombination „Corporate Finance“ ist es, Studenten auf verschiedene Herausforderungen im Bereich der Betrieblichen Finanzierung vorzubereiten. Einen Schwerpunkt dabei stellen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Unternehmenskapitalstruktur dar.

Studierende werden mit den Charakteristika, den Vor- und Nachteilen verschiedener Finanzierungsformen wie Eigen- und Fremdkapital vertraut gemacht. Darauf aufbauend wird diskutiert, in wie fern Unternehmenseigenschaften Kapitalstrukturentscheidungen beeinflussen. Einen weiteren wichtigen Aspekt dieser KFK stellt der Bereich der Corporate Governance dar und in wie fern durch Corporate Governance Mechanismen Unternehmenswert geschaffen werden kann. In diesem Bereich werden sowohl aktuelle, international regulative Initiativen (z. B. Corporate Governance Kodex in Österreich) als auch aktuelle wissenschaftliche Studien diskutiert und evaluiert. Darüber hinaus wird im Rahmen dieser KFK auf Unternehmens- und Projektbewertung eingegangen. Dabei werden in der Industrie gängige Verfahren wie die Barwertmethode aber auch herausfordernde, zukunftsweisende Methoden wie der „Real Options“ Ansatz in der Theorie und anhand konkreter Fallbeispiele diskutiert.

KFK Energie- und Umweltmanagement

Kompetenzen

: Nach Absolvierung der Kernfachkombination „Energie- und Umweltmanagement“ wissen die Studierenden je nach individueller Orientierung entweder über die Grundlagen für das Arbeiten in den Energiemärkten Bescheid, die sich in einem gravierenden Strukturwandel befinden, oder über das Umweltmanagement, das in Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt. In beiden Fällen (Umwelt oder Energie) werden Kompetenzen für den Einsatz in der unternehmerischen Praxis als auch in Administration, Regulierungsbehörden und strategischer Unternehmensposition vermittelt.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Ziel der Kernfachkombination „Energie- und Umweltmanagement“ ist es, für die Arbeit im Energiemarkt oder als Umweltmanager auszubilden. Die Grundlagen für diese beiden Kompetenzen werden in den beiden Modulen International Energy Management (beinhaltet das Seminar) und Umweltmanagement erarbeitet. Dazu kommt ein Modul über BWL-Methoden (Risikomanagement und OR-Methoden im Energie- und Umweltmanagement), und entsprechend den Präferenzen kann zwischen zwei Module aus der VWL (Umweltökonomie, Public Choice) und zwischen Grundlagen des Public Utility Managements (BWL-Modul) und Energie- und Umweltrecht gewählt werden.

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KFK Electronic Business

Kompetenzen: Electronic Business (eBusiness) bezeichnet die Anbahnung sowie die (teilweise und vollständige) Unterstützung, Abwicklung und Aufrechterhaltung von Leistungsaustauschprozessen mittels elektronischer Netzwerke und umfasst die gesamte Wertschöpfungskette: die elektronische Beschaffung ("eProcurement"), die Anbahnung bzw. Abwicklung von Verkäufen, den Kundenservice und die Kooperation mit Geschäftspartnern.

Das gilt sowohl für traditionelle wie auch für virtuelle Organisationen. Aus diesem Grund erfüllt eBusiness eine Querschnittsfunktion über eine Reihe klassischer betriebswirtschaftlicher Fachrichtungen wie beispielsweise Finanzwirtschaft, Logistik, Marketing, Organisation und Produktion; gleichzeitig ist das Fach stark interdisziplinär und steht in engem Kontext mit (Wirtschafts)informatik und Recht. Dementsprechend vielfältig sind die (fachübergreifenden) Kompetenzen, die in dieser Kernfachkombination (KFK) vermittelt werden.

AbsolventInnen der KFK Electronic Business haben einen Überblick über Grundlagen und betriebs- wirtschaftliche Konzepte des eBusiness und der eLogistics; sie sind mit Instrumentarien für typische Aufgabenstellungen aus der eBusiness- und eLogistics-Praxis vertraut. AbsolventInnen dieser KFK kennen aktuelle Forschungsleistungen und wissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen eBusiness und eLogistics und sind in der Lage, diese auf praktische Probleme anzuwenden. Unabhängig von ihrer Position, sei es als selbständiger Unternehmer, als Führungskraft in Stabs- oder Linienfunktion, als Projektleiter oder als externer Berater oder Inkubator, sind AbsolventInnen dieser KFK in der Lage, eBusiness-Aktivitäten inhaltlich zu konzipieren, sie nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu beurteilen und ihre Umsetzung zu koordinieren bzw.

zu leiten. Sie sind ferner in der Lage, selbstständig und kritisch zu Fragestellungen des eBusiness Stellung zu nehmen und ihre Ideen und Schlussfolgerungen entsprechend zu präsentieren und zu argumentieren.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Ziel der Kernfachkombination Electronic Business ist die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Fachkenntnisse und Kompetenzen zur Ausbildung interdisziplinär versierter, ganzheitlich denkender AbsolventInnen, die wirtschaftliche Chancen und technische Möglichkeiten gängiger Informations- und Kommunikationstechnologien verbinden können. Nach einer Einführung in Grundbegriffe sowie die Darstellung der Rolle des eBusiness und der eLogistics sowohl im betrieblichen Leistungserstellungsprozess wie auch im Kontext benachbarter Wissenschaftsdisziplinen wird den Studierenden ein erster Überblick über Veränderungen traditioneller Geschäftsprozesse durch elektronische Technologien gegeben. Ferner wird der Einsatz von Managementwerkzeugen zur Unterstützung strategischer, taktischer und operativer Planungsaufgaben und ihrer praktischen Umsetzung vermittelt. Das Spektrum der Kursinhalte in den Kernmodulen eBusiness und eLogistics beinhaltet eine Diskussion alternativer Vorgehensweisen beispielsweise bei der Erstellung und Evaluierung von Business-Plänen oder der Entwicklung und Bewertung von Geschäftsideen bzw. von Alternativen zur Ausgestaltung der Informations- und Kommunikationsflüsse entlang der Wertschöpfungskette. Die Vermittlung von Faktenwissen wird durch Lehrveranstaltungen komplettiert, in denen etwa anhand von Fallstudien ein exemplarischer Einblick in die Praxis des eBusiness gewährt wird. Ferner werden aktuelle Forschungsleistungen und wissenschaftliche Erkenntnisse in diesem Bereich aufgearbeitet und vertiefend behandelt, und die Studierenden lernen, kritische Arbeiten zu aktuellen Themen zu verfassen, zu präsentieren und zu diskutieren. Über die beiden Kernmodule hinaus sollen Studierende selbst ihre Schwerpunkte bestimmen, indem sie vertiefende BWL-Module im eBusiness-Bereich, z.B. eFinance, Innovations- und Technologiemanagement, eMarketing, Advanced Topics in Organization, sowie ergänzende Nicht-BWL-Module, z.B. aus dem Bereich Informatik oder Recht, wählen.

KFK Externe Unternehmensrechnung

Kompetenzen: Nach Absolvierung der Kernfachkombination sind die Studierenden in der Lage, die Abbildung wirtschaftlicher Handlungen von Unternehmen in Jahresabschlüssen sowie Konzernabschlüssen eigenständig vorzunehmen. Durch die Vermittlung von Vorschriften verschiedener Rechnungslegungssysteme werden die Studierenden mit den im Bereich international agierender Unternehmen notwendigen Vorkenntnissen ausgestattet, um komplexe Aufgabenstellungen bewältigen zu können. Die Wahrnehmung von verschiedenen Gestaltungs- und Analysetätigkeiten ist dabei als Grundkompetenz hervorzuheben. Das Verständnis des Zusammenwirkens von handels- und steuerrechtlichen Folgen unterschiedlicher Abbildungsmöglichkeiten von Transaktionen und betrieblichen Handlungsalternativen im Jahresabschluss ist integraler Bestandteil der Ausbildung.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Die Vermittlung der entsprechenden nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften sowie deren Zusammenhang mit den jeweiligen steuerrechtlichen Regelungen bildet die Grundlage der Ausbildung. Darauf aufbauend werden im Rahmen einer umfassenden Darstellung und praxisorientierten Anwendung Analyse- und Gestaltungsfähigkeiten entwickelt. Ebenso werden der aktuelle Stand der Forschung und die praktischen Auswirkungen derselben auf sich neu entwickelnde Frage- und Problemstellungen der Praxis vermittelt.

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KFK Financial Engineering

Kompetenzen: Nach Absolvierung der Kernfachkombination „Financial Engineering“ wissen die Studierenden, welche innovativen Finanzinstrumente und –prozesse bei der Lösung komplexer Finanzierungsprobleme wie einzusetzen sind, können diese selbständig gestalten, entwickeln und in Unternehmen zielgerichtet implementieren. Sie kennen die einzelnen Wertpapierkategorien sowie die Charakteristika der in ihnen enthaltenen Wertpapiere im Allgemeinen und derivativer Instrumente im Besonderen und können ihren Wert mit den relevanten Methoden und Modellen ermitteln. Die Studierenden wissen, welche stochastischen Preisprozesse strukturierten Finanzprodukten und exotischen Optionen zugrunde liegen, über welche Ausstattungsmerkmale diese sowie zinsgebundene Derivate verfügen und welche Modelle zur Bewertung zur Verfügung stehen und können darüber hinaus den Wert dieser Produkte (in stetiger Zeit) mit analytischen, approximativen und numerischen Verfahren ermitteln. Die Studierenden wissen, wie Finanzierungsziele im Rahmen des „Corporate Financial Engineering“ erreicht werden können und können entsprechende Wertpapiere, strukturierte Produkte und Derivate entwickeln, anwenden und implementieren. Sie kennen aktuelle Forschungsleistungen und wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich Financial Engineering und können diese auf praktische Probleme anwenden. Schließlich sind die Studierenden in der Lage, selbständig kritische Arbeiten zu aktuellen Themen im Bereich Financial Engineering zu verfassen, zu präsentieren und zu diskutieren.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Ziel der Kernfachkombination „Financial Engineering“ ist es, Studierende im Design, der Entwicklung und der Implementierung von innovativen Finanzinstrumenten und -prozessen sowie in der Erarbeitung kreativer Lösungen von komplexen Finanzierungsproblemen zu profunden Experten zu machen. Die Studierenden erhalten zunächst einen Überblick über die einzelnen Wertpapierkategorien sowie über Methoden zu deren Bewertung und lernen die Grundlagen der Bewertung von derivativen Instrumenten kennen. Vertiefend werden stochastische Preisprozesse, die Bewertung von strukturierten Finanzprodukten und exotischen Optionen sowie Ausstattungsmerkmale und Bewertungsmodelle von zinsgebundenen Derivativen (jeweils in stetiger Zeit) behandelt. Die Studierenden lernen analytische, approximative und numerische Verfahren zur Bewertung von komplexen Derivaten und exotischen Optionen zu entwickeln und anzuwenden und werden im Rahmen des „Corporate Financial Engineering“ im Design von Wertpapieren und Derivaten zur Erreichung von Finanzierungszielen aus Sicht einer Unternehmung vertraut gemacht. Darüber hinaus werden aktuelle Forschungsleistungen und wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich

„Financial Engineering“ aufgearbeitet und vertiefend behandelt, und die Studierenden lernen kritische Arbeiten zu aktuellen Themen im Bereich „Financial Engineering“ zu verfassen, zu präsentieren und zu diskutieren.

KFK Finanzdienstleistungen

Kompetenzen: In der Kernfachkombination „Finanzdienstleistungen“ erwerben die Studierenden ein umfassendes Wissen über Finanzdienstleistungsunternehmen, insbesondere über Versicherungen und ihre Vertriebswege, über Vermögensberater und Makler. Vermittelt werden Grundkenntnisse über Vermögensanlageprodukte und Versicherungsprodukte, die Marktverhältnisse auf dem von Banken und Versicherungen dominierten Markt werden nach dem Leitbild der „industrial organization theory“ analysiert. Die Studierenden werden befähigt, sowohl praxisnahe als auch theoretische Fragestellungen im Bereich der Finanzdienstleistungen zu bearbeiten. Durch Einzel- und Gruppenarbeit wird das Verfassen wissenschaftlicher Texte erlernt. Außerdem wenden die Studierenden verschiedene Problembearbeitungsstrategien an. In den Seminaren wird durch die Beschaffung von Informationsmaterial, Präsentation und Diskussion neben dem Fachwissen auch die Kommunikationsfähigkeit trainiert. Die Studierenden erlernen neben der rechtlichen und betrieblichen Seite von Finanzdienstleistungsunternehmen auch die aktuelle Bedeutung von E-Business in diesem Sektor. Aufgrund dieses umfangreichen Wissens über verschiedene Aspekte der Finanzdienstleistungen erkennen die Studierenden relevante Fragestellungen und werden befähigt, diese in einem sehr großen Spektrum von beruflichen Möglichkeiten anzuwenden. Abgänger der KFK „Finanzdienstleistungen“ sind befähigt, im Management und in unterschiedlichen Fachabteilungen von Finanzdienstleistungsunternehmen oder in Vertriebsorganisationen oder bei Maklern und Vermögensberatern oder auch in den Aufsichtsbehörden mitzuarbeiten.

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Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Die Studierenden erlernen zunächst die Grundlagen der Versicherbarkeit, erwerben Grundwissen zum Versicherungsvertrag bei moral hazard und adverse selection und lernen die Organisationsformen und Aufgaben von Versicherungsunternehmen, die Sonderformen wie Rückversicherung und Selbstversicherung sowie die Möglichkeiten des alternative risk transfer kennen. Weiters erlernen sie die betriebswirtschaftliche Entscheidungstheorie unter Unsicherheit mit Augenmerk auf die Erwartungsnutzentheorie und Risikobewertung. In den fortgeschrittenen Kursen erweitern sie ihre Kenntnisse sowohl über die Kapitalmarkttheorie und optimalen Anlagestrategien als auch über die Bewertung von derivativen Produkten. Fragen der Veranlagung bei Banken und Versicherungen werden behandelt. Schließlich werden im Praxisteil verschiedene aktuelle Themen im Bereich Versicherung und Rechnungswesen behandelt sowie produktspezifisches Wissen über betriebliche und private Altersvorsorge, Sparverträge und Risikoabsicherung, Lebensversicherungsprodukte und Investmentfonds erarbeitet. In den beiden nicht betriebswirtschaftlichen Modulen wird einerseits ein umfassender Einblick in das Bank-, Wertpapier- und Versicherungsrecht gegeben, und anderseits werden die Konzepte zum Design und zur Erstellung von E-Business Anwendungen im Finanzdienstleistungssektor vorgestellt.

KFK Industrielles Management

Kompetenzen: Nach Absolvierung der Kernfachkombination Industrielles Management wissen die Studierenden über die betriebswirtschaftlichen, strategischen, ökonomischen, und soziologischen und/oder polito-ökonomischen Grundlagen (und nicht die Moden) für das Management größerer Unternehmenseinheiten Bescheid. Daher richtet sich diese KFK an jene, die sich sowohl für strategische als auch operative Aufgaben des Managements interessieren.

Mit welchen Inhalten werden die Kompetenzen erreicht: Ziel der Kernfachkombination „Industrielles Management“ ist es, sie einerseits in die Konzepte der modernen Managementwissenschaften einzuführen und diese durch Fallbeispiele zu ergänzen. Als Kern dienen dazu zwei Module, Industriebetriebslehre als Einstieg und Industrielles Management (einschließlich des Seminars) als Vertiefung. Ergänzend können die BWL-Module Law

& Economics, Corporate Environmental Governance, Entrepreneurship, Informations-& Projektmanagement, und Operations Research gewählt werden. Als Nicht-BWL Module stehen als Ergänzung die Bereiche Industrieökonomie (Industrieökonomie II, Industrial Organization) und Soziologie (Organisations- und Betriebs- soziologie, Arbeitsbeziehungen und Human Resource Management) zur Verfügung.

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