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TOP 8 - Durchführung und Befunde der Schuleingangsuntersuchungen im Land Bremen

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In der Senatssitzung am 2. Februar 2021 beschlossene Fassung

Antwort des Senats

auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 3. November 2020

„Durchführung und Befunde der Schuleingangsuntersuchungen im Land Bremen“

Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

„Im Jahr vor ihrer eigentlichen Einschulung findet für jedes Kind in Bremen und Bremerhaven eine schulärztliche Untersuchung statt. Die Teilnahme ist verpflichtend, sodass die hierbei ge- nerierten empirischen Daten eine hohe Aussagekraft haben und vielfältige wertvolle Rück- schlüsse in Bezug auf die Verfasstheit der zugrundeliegenden Jahrgangskohorte erlauben.

Aber auch für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler sowie deren jeweilige Eltern werden im Rahmen der Untersuchung wichtige Erkenntnisse zu Tage gefördert, aus denen sich z. B. individuelle Förderbedarfe ableiten lassen.

Im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung hat das Gesundheitsamt der Stadtgemeinde Bremen letztmalig eine im Juli 2018 unter dem Titel „Gesund in die Schule“

erschienene detaillierte Auswertung der im Zuge der Schuleingangsuntersuchungen erhobe- nen Daten publiziert. Die empirische Grundlage bildete hierfür das Schuljahr 2016/17, was somit auch den aktuellsten Kenntnisstand der interessierten Öffentlichkeit widerspiegeln dürfte. Grund genug also, um sich einen aktualisierten Überblick über die allgemeine Aus- gangslage der Schülerinnen und Schüler zu Beginn ihrer Schullaufbahn in Bremen und Bre- merhaven zu verschaffen und eine Fortschreibung der Berichterstattung zu erwirken.

Wir fragen den Senat:

1. Wie ist der Stellenplan der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesund- heitsämter in Bremen sowie in Bremerhaven im Detail ausgestaltet?

a. Inwiefern sind hierbei vorgesehene Stellen (z. B. auch aufgrund von länger- fristiger Krankheit) aktuell vakant?

b. Inwiefern haben diese etwaigen Stellenvakanzen Einfluss auf die Arbeitsleis- tung und -erfüllung der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, etwa was die Diagnostik und Feststellung des Förderbedarfes für Kinder im Alter von 0-6 Jahren anbelangt?

c. Was unternimmt der Senat konkret dafür, damit die Kinder- und Jugendge- sundheitsdienste in Bremen und Bremerhaven ihre verantwortungsvollen Aufgaben vollumfänglich und fristgerecht erfüllen können?

2. Welche behördlichen Stellen sind für die Durchführung der Schuleingangsunter- suchungen jeweils in Bremen und Bremerhaven zuständig?

a. Wie ist deren jeweiliger Stellenplan beschaffen und inwiefern bestehen dort aktuell Stellenvakanzen (z. B. auch aufgrund von längerfristiger Krankheit)?

b. Inwiefern haben diese etwaigen Stellenvakanzen Einfluss auf die Durchfüh- rung der Schuleingangsuntersuchungen?

c. Was unternimmt der Senat konkret dafür, damit die Schuleingangsuntersu- chungen vollumfänglich und fristgerecht stattfinden?

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3. Wie viele Kinder einer zur Untersuchung anstehenden Alterskohorte nahmen je- weils an den zurückliegenden Schuleingangsuntersuchungen teil bzw. blieben dieser fern (bitte für die zurückliegenden vier Schuljahre ausweisen und dabei nach Bremen und Bremerhaven sowie nach Geschlecht differenzieren)?

4. Wie viele der untersuchten Kinder hatten einen Migrationshintergrund (bitte die jeweiligen Prozentwerte der zurückliegenden vier Schuljahre jeweils für Bremen und Bremerhaven ausweisen und dabei differenzieren nach „beidseitiger Migra- tionshintergrund“, „einseitiger Migrationshintergrund“, „kein Migrationshinter- grund“, „keine Angaben“)?

5. Wie hoch war der prozentuale Anteil der untersuchten Kinder, die

a. in ihren ersten vier Lebensjahren vorwiegend eine andere Sprache als Deutsch gesprochen haben;

b. kein bzw. kaum Deutsch sprechen konnten;

c. zuvor keinen Kindergarten besucht haben;

d. bei einem alleinerziehenden Elternteil lebten;

e. kein erwerbstätiges Elternteil im Haushalt hatten;

f. kein Untersuchungsheft zur Dokumentation für die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen vorlegen konnten;

g. keinen Impfpass vorlegen konnten;

h. unter schulrelevanten Vorerkrankungen litten;

i. Frühförderung oder therapeutische Maßnahmen nach dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse (SGB V) erhielten;

j. eine Verhaltensauffälligkeit auf Grundlage der deutschen Fassung des

„Strengths & Difficulties Questionnaire (SDQ)“ attestiert bekamen;

k. als übergewichtig (adipös) galten;

l. als untergewichtig (kachektisch) galten;

m. Auffälligkeiten beim Test der selektiven Aufmerksamkeit attestiert bekamen;

n. Aufgrund des Tests ihrer Visuomotorik als „auffällig“ beschrieben wurden, eine Arztverweisung erhielten oder sich bereits in ärztlicher Behandlung be- fanden;

o. Auffälligkeiten beim Test der Körperkoordination attestiert bekamen;

p. Auffälligkeiten beim Test der mathematischen Grundfertigkeiten attestiert bekamen;

q. uneingeschränkt schulfähig waren;

r. Aufgrund von Auffälligkeiten in der Entwicklung einen Förderbedarf im Rah- men der Regelbeschulung ausgewiesen bekamen;

s. Aufgrund ihrer Beeinträchtigung einen sonderpädagogischen Förderbedarf ausgewiesen bekamen;

t. Aufgrund der Schuleingangsuntersuchung eine Rückstellung empfohlen be- kamen (bitte die Ergebnisse dieser sowie jeder vorangegangenen Unter- frage für die zurückliegenden vier Schuljahre ausweisen und dabei nach Bre- men und Bremerhaven sowie nach Geschlecht differenzieren)?

6. Welche Ergebnisse liegen dem Senat in Bezug auf die Schwimmfähigkeit von angehenden Schulkindern vor, welche erstmalig im Rahmen der Schuleingangs- untersuchung zum Schuljahr 2019/20 mit abgefragt werden sollte (bitte das Re- sultat der Abfrage für die zurückliegenden zwei Jahre ausweisen, nach Bremen und Bremerhaven sowie nach Geschlecht differenzieren)?

(3)

7. Welche unterschiedlichen Problemstellungen in Bezug auf die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung erwachsen aus der aktuell vorherrschenden Corona-Pandemie?

a. Welche konkreten Anpassungen, etwa was den Umfang und das Untersu- chungssetting anbelangt, haben die Schuleingangsuntersuchungen erfahren und was bedeutet dies für die Aussagefähigkeit sowie Vergleichbarkeit der Ergebnisse?

b. Wie viele der Kinder, die zum Schuljahr 2020/21 regelhaft schulpflichtig wa- ren, wurden bisher nicht schulärztlich untersucht und welche Konsequenzen hat dieser Umstand für sie (Stichtag 01.11.20; bitte nach Bremen und Bre- merhaven differenzieren)?

8. Welche konkreten Informationen der im Rahmen der Schuleingangsuntersuchun- gen erhobenen empirischen Daten werden dazu genutzt, um das Instrument der schulischen Sozialindikatoren zu spezifizieren?

9. Welche konkreten Informationen der im Rahmen der Schuleingangsuntersuchun- gen erhobenen empirischen Daten werden bereits vom IQHB für welche Tätig- keiten herangezogen bzw. bei welchen ist dies geplant?

10. Welche weitergehenden Verwendungsmöglichkeiten für den „empirischen Da- tenschatz“, welcher im Zuge der Schuleingangsuntersuchungen zu Tage geför- dert wird, sieht der Senat darüber hinaus?

a. In welcher Form und mit welchem Ziel gedenkt er diesen gegebenenfalls zu- künftig zu nutzen?

b. Welche behördlichen Stellen wird der Senat hiermit betrauen?

c. Welche konkreten Problemstellungen wirft der Datenschutz in diesem Zu- sammenhang auf und durch welche Maßnahmen gedenkt der Senat diese bei der Erreichung seiner Ziele zu überwinden?“

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Wie ist der Stellenplan der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Ge- sundheitsämter in Bremen sowie in Bremerhaven im Detail ausgestaltet?

a) Inwiefern sind hierbei vorgesehene Stellen (z. B. auch aufgrund von längerfristiger Krankheit) aktuell vakant?

Da der Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst (KJGD) stadtteilbezogen arbeitet und nicht nach Aufgabengebieten, kann nicht aufgeschlüsselt werden, wie viele Stellen expli- zit für Schuleingangsuntersuchungen vorgesehen sind.

Laut Auskunft des Gesundheitsamtes Bremen sind dort derzeit

• 8,75 Vollzeitäquivalente (VZÄ) Ärztinnen /Ärzte unbesetzt, davon sind 5 VZÄ (BTHG) ausgeschrieben,

• 1 VZÄ Gesundheits- und (Kinder-)Krankenschwester unbesetzt

• 1,5 VZÄ in der Verwaltung unbesetzt, davon 0,5 VZÄ in Ausschreibung.

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Insgesamt sind 11,25 VZÄ nicht besetzt, davon 5,5 VZÄ in Ausschreibung.

Zusätzlich wurden zur Unterstützung in der Bekämpfung der COVID-19 - Pandemie

• 7 Ärztinnen mit insgesamt 4,65 VZÄ Stellenvolumen

• 5 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenschwestern, Hebammen, MFA u.ä. mit insge- samt 4,49 VZÄ Stellenvolumen

in das Referat 30 (Infektionsepidemiologie) abgeordnet.

Demnach sind insgesamt 12 Personen mit 9,14 VZÄ Stellenvolumen aktuell im Referat 30 tätig.

In Bremerhaven gibt und gab es im Bereich der ärztlichen Besetzung bis zu 30% unbe- setzte Stellen.

b) Inwiefern haben diese etwaigen Stellenvakanzen Einfluss auf die Arbeitsleistung und -erfüllung der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, etwa was die Diagnos- tik und Feststellung des Förderbedarfes für Kinder im Alter von 0-6 Jahren anbe- langt?

Der Schulärztliche Dienst der Stadtgemeinde Bremen hat für das Schuljahr 2020/2021 4.834 Schulanfänger untersucht. Die Schuleingangsuntersuchungen für die noch fehlen- den 276 Schulanfänger wurden von der Amtsleitung mit Wirkung zum 01.09.2020 been- det und nicht nachgeholt. Die Senatorin für Kinder und Bildung (SKB) ist informiert. In Bremerhaven wurden alle Einschüler des Jahres 2020 untersucht. Dort wird bereits jetzt mit den Eingangsuntersuchungen für den Einschulungsjahrgang 2021 begonnen.

Im Vordergrund steht seit Mai die Begutachtung von Anträgen zur Frühförderung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung.

Seit November 2020 werden zusätzlich Schulanfänger, beginnend mit den Kindern, die aus der Frühförderung bekannt sind und einen besonderen Förderbedarf in den Schulen haben (z.B. Kinder mit geistiger Behinderung), von der Ärztin/dem Arzt und der Kinder- krankenschwester untersucht.

Hier gibt es Unterschiede. Diese teilen sich auf in:

• ca. 120-150 Kinder, die im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung beschult werden / Jahr

• ca. 30 – 50 Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Sehen, Hören und motorische Entwicklung,

• ca. 500 / Schuljahr mit Förderbedarf an der Regelschule für die Bereiche Lernen, Sprache und Verhalten, hier ist die schulärztliche Stellungnahme für die Zuteilung der Ressourcen / Schule wichtig und mit steuernd tätig,

• ca. 200-300 Kinder /Schuljahr mit Rückstellung vom Schulbesuch.

(5)

Die Besetzung und Ausstattung der Stellen im Bereich der Schuleingangsuntersuchun- gen hat im Bereich des med. Assistenzpersonals nur mittelbar mit dem angefragten Auf- gabengebiet zu tun. Der Fehlbesetzung im ärztlichen Bereich in Bremerhaven ist nicht, bzw. nicht nur mit Priorisierung zu begegnen. Initiale Versuche der Kompensation durch Unterstützung aus anderen Bereichen war nur bedingt erfolgreich und auf längere Sicht auch nicht umsetzbar.

Im Ergebnis führt die defizitäre ärztliche Besetzung im Kinder- und Jugendgesundheits- dienst Bremerhaven dazu, dass die Feststellung des Förderbedarfs für Kinder im Alter von 0-6 Jah-ren im Rahmen der Weiterbewilligungen überwiegend nur nach Aktenlage erfolgen kann.

c) Was unternimmt der Senat konkret dafür, damit die Kinder- und Jugendgesund- heitsdienste in Bremen und Bremerhaven ihre verantwortungsvollen Aufgaben vollumfänglich und fristgerecht erfüllen können?

Der Senat wirkt dem Personalmangel durch Neueinstellungen entgegen. Zusätzlich ist der Einsatz von externem Personal für das Pandemieteam geplant, so dass das dafür eingesetzte Personal vom Kinder und Jugenddienst (KJGD) baldmöglichst zurückgeführt werden kann.

Zu Frage 2: Welche behördlichen Stellen sind für die Durchführung der Schulein- gangsuntersuchungen jeweils in Bremen und Bremerhaven zuständig?

Zuständig sind jeweils die Gesundheitsämter Bremen und Bremerhaven.

a) Wie ist deren jeweiliger Stellenplan beschaffen und inwiefern bestehen dort aktu- ell Stellenvakanzen (z. B. auch aufgrund von längerfristiger Krankheit)?

siehe Antwort zu 1a.

b) Inwiefern haben diese etwaigen Stellenvakanzen Einfluss auf die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen?

siehe Antwort zu 1b.

c) Was unternimmt der Senat konkret dafür, damit die Schuleingangsuntersuchun- gen vollumfänglich und fristgerecht stattfinden?

siehe Antwort zu 1c.

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Zu Frage 3: Wie viele Kinder einer zur Untersuchung anstehenden Alterskohorte nah- men jeweils an den zurückliegenden Schuleingangsuntersuchungen teil bzw. blieben dieser fern (bitte für die zurückliegenden vier Schuljahre ausweisen und dabei nach Bremen und Bremerhaven sowie nach Geschlecht differenzieren)?

Tabelle 1: Teilnahme an den Schuleingangsuntersuchungen nach Schuljahr (Stadt Bremen)

Schuljahr Jungen Mädchen Insgesamt

2017/2018 2.529 2.323 4.852

2018/2019 2.454 2.239 4.693

2019/2020* 2.487 2.359 4.846

2020/2021 2.513 2.322 4.835

Daten Gesundheitsamt Bremen

*) Nach Abschluss der Auswertungen wurden für das Schuljahr 2019/2020 noch drei Fälle nachgemeldet (2 Jungen und ein Mädchen), so dass die Gesamtzahl der untersuchten Kin- der marginal auf 4.849 erhöht. Den folgenden Ergebnissen liegt das ursprünglich vorliegende Sample (n=4.846) zugrunde.

In Bremerhaven erfolgte nahezu eine Kompletterfassung.

Zu Frage 4: Wie viele der untersuchten Kinder hatten einen Migrationshintergrund (bitte die jeweiligen Prozentwerte der zurückliegenden vier Schuljahre jeweils für Bre- men und Bremerhaven ausweisen und dabei differenzieren nach „beidseitiger Migrati- onshintergrund“, „einseitiger Migrationshintergrund“, „kein Migrationshintergrund“,

„keine Angaben“)?

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen wird nur beidseitiger Migrationshintergrund dokumentiert.

Tabelle 2: Migrationshintergrund (beidseitig) der untersuchten Kinder nach Schuljahr (Stadt Bremen, Angaben in Prozent)

Schuljahr Migrationshinter- grund (beidseitig)

Kein Migrationshin- tergrund

Keine Angaben

2017/2018 43,0 55,7 1,4

2018/2019 43,6 55,0 1,5

2019/2020 43,5 54,2 2,3

2020/2021 44,9 53,6 1,6

Daten Gesundheitsamt Bremen

In Bremerhaven liegt der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund, also einem Elternteil welches muttersprachlich nicht Deutsch ist, durchgängig bei etwa 50%.

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Zu Frage 5: Wie hoch war der prozentuale Anteil der untersuchten Kinder, die

a./b. in ihren ersten vier Lebensjahren vorwiegend eine andere Sprache als Deutsch gesprochen haben; kein bzw. kaum Deutsch sprechen konnten;

Tabelle 3: Gebrauch einer anderen Sprache als Deutsch in den ersten 4 Lebensjahren und Deutschkenntnisse nach Schuljahr und Geschlecht (Stadt Bremen, Angaben in Prozent)

Schuljahr Gebrauch einer anderen

Sprache in den ersten 4 Le- bensjahren (Jungen/Mäd- chen)

Keine oder kaum Deutsch- kenntnisse (Jungen/Mäd- chen)

2017/2018 44,9 / 43,8 12,4 / 10,8

2018/2019 47,1 / 46,9 11,5 / 11,6

2019/2020 47,3 / 47,1 13,3 / 10,5

2020/2021 48,2 / 47,3 9,9 / 9,0

Daten: Gesundheitsamt Bremen

c./d./e. zuvor keinen Kindergarten besucht haben, bei einem alleinerziehenden Eltern- teil lebten, kein erwerbstätiges Elternteil im Haushalt hatten;

Tabelle 4: Kein Kindergartenbesuch, Erziehung durch alleinerziehenden Elternteil und nicht erwerbstätige Eltern nach Schuljahr und Geschlecht (Stadt Bremen, Angaben in Prozent)

Schuljahr Kein Kindergarten- besuch (Jun- gen/Mädchen)

Alleinerziehender El- ternteil (Jun-

gen/Mädchen)

Kein erwerbstätiges Elternteil (Jun- gen/Mädchen)

2017/2018 5,1 / 4,5 19,3 / 18,6 14,9 / 13,9

2018/2019 3,2 / 4,0 20,3 / 18,6 14,9 / 15,1

2019/2020 2,9 / 2,5 18,5 / 18,6 12,9 / 11,4

2020/2021 3,1 / 2,8 18,3 / 19,8 13,1 / 12,4

Daten. Gesundheitsamt Bremen

(8)

f./g./h. kein Untersuchungsheft zur Dokumentation für die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen vorlegen konnten; keinen Impfpass vorlegen konnten; unter schulrelevanten Vorerkrankungen litten;

Tabelle 5: Vorlage U-Heft und Impfpass sowie Vorerkrankungen nach Schuljahr und Ge- schlecht (Stadt Bremen, Angaben in Prozent)

Schuljahr Kein Untersu-

chungsheft vorgelegt (Jungen/Mädchen)

Kein Impfpass vor- gelegt (Jungen/Mäd- chen)

Schulrelevante Vor- erkrankungen (Jun- gen/Mädchen)

2017/2018 16,8 / 17,6 13,9 / 14,7 26,7 / 19,9

2018/2019 16,6 / 16,3 13,0 / 13,6 37,2 / 24,1

2019/2020 14,7 / 14,8 11,3 / 13,1 42,3 / 28,0

2020/2021 14,3 / 14,4 11,0 / 10,7 39,2 / 26,1

Daten: Gesundheitsamt Bremen

i./j. Frühförderung oder therapeutische Maßnahmen nach dem Leistungska-talog der Gesetzlichen Krankenkasse (SGB V) erhielten; eine Verhaltensauffälligkeit auf Grundlage der deutschen Fassung des „Strengths & Difficulties Questionnaire (SDQ)“ attestiert bekamen;

Tabelle 6: Frühförderung, Therapien nach SGB V und Verhaltensauffälligkeiten nach Schul- jahr und Geschlecht (Stadt Bremen, Angaben in Prozent)

Schuljahr Frühförderung (Jun- gen/Mädchen)

Therapeutische Maßnahmen nach SGB V (Jun- gen/Mädchen)

Verhaltensauffällig- keiten ohne/mit Ver- weisung (Jun- gen/Mädchen)

2017/2018 17,6 / 8,0 17,8 / 8,9 12,5 / 9,3

2018/2019 19,4 / 8,6 19,4 / 8,8 14,5 / 10,9

2019/2020 19,5 / 9,2 18,5 / 8,8 15,6 / 10,3

2020/2021 21,4 / 11,5 18,8 / 10,4 12,4 / 9,0

Daten: Gesundheitsamt Bremen

(9)

k./l. als übergewichtig (adipös) galten; als untergewichtig (kachektisch) galten;

Tabelle 7: Relatives Körpergewicht nach Schuljahr und Geschlecht (Stadt Bremen, Angaben in Prozent)

Schuljahr Übergewicht (Adipositas) (Jungen/Mädchen)

Untergewicht (Kachexie) (Jungen/Mädchen) 2017/2018 6,4 (5,5) / 5,8 (4,6) 5,5 (2,5) / 6,3 (2,8) 2018/2019 6,6 (5,6) / 6,5 (4,5) 5,2 (2,5) / 6,7 (2,3) 2019/2020 6,0 (5,3) / 6,7 (4,8) 5,1 (2,5) / 5,9 (2,0) 2020/2021 6,2 (6,2) / 6,7 (5,6) 5,3 (2,9) / 5,9 (2,6) Daten: Gesundheitsamt Bremen

m./n./o. Auffälligkeiten beim Test der selektiven Aufmerksamkeit attestiert bekamen;

Aufgrund des Tests ihrer Visuomotorik als „auffällig“ beschrieben wurden, eine Arztverweisung erhielten oder sich bereits in ärztlicher Behandlung be- fanden; Auffälligkeiten beim Test der Körperkoordination attestiert bekamen;

Tabelle 8: Auffälligkeiten bei der selektiven Aufmerksamkeit und Körperkoordination nach Schuljahr und Geschlecht (Stadt Bremen, Angaben in Prozent)

Schuljahr Auffälligkeiten Test selektive Aufmerksamkeit (Jun-

gen/Mädchen)

Auffälligkeiten Test Körper- koordination (Jungen/Mäd- chen)

2017/2018 10,3 / 4,5 8,2 / 5,3

2018/2019 10,8 / 7,0 9,0 / 7,1

2019/2020 11,6 / 6,3 11,0 / 8,1

2020/2021 10,1 / 4,9 8,2 / 6,1

Daten: Gesundheitsamt Bremen

Tabelle 10: Ergebnisse der Visuomotorik – Tests nach Schuljahr und Geschlecht (Stadt Bre- men, Angaben in Prozent)

Schuljahr Auffällige Visuomo- torik (Jungen/Mäd- chen)

Arztverweisung (Jungen/Mädchen)

In Behandlung (Jun- gen/Mädchen)

2017/2018 15,9 / 8,8 6,6 / 3,5 6,7 / 2,2

2018/2019 16,2 / 9,6 7,0 / 4,0 7,7 / 2,4

2019/2020 19,9 / 11,3 9,7 / 3,9 6,2 / 1,9

2020/2021 16,1 / 9,3 8,1 / 2,7 6,3 / 2,5

(10)

p. Auffälligkeiten beim Test der mathematischen Grundfertigkeiten attestiert beka- men;

Tabelle 9: Auffälligkeiten bei mathematischen Grundfertigkeiten (Zählen, Mengenvergleich, Simultanerfassung) nach Schuljahr und Geschlecht (Stadt Bremen, Angaben in Prozent)

Schuljahr Mathematische Grundfertigkeiten:

Zählen (Jungen/Mädchen)

Mathematische Grundfertigkeiten:

Mengenvergleich und Simultaner- fassung) (Jungen/Mädchen)

2017/2018 8,8 / 6,5 7,6 / 5,7

2018/2019 8,8 / 7,3 7,8 / 7,7

2019/2020 10,3 / 7,6 9,0 / 7,7

2020/2021 10,9 / 8,7 8.9 / 8,7

Daten: Gesundheitsamt Bremen

q./r./s./t. uneingeschränkt schulfähig waren; Aufgrund von Auffälligkeiten in der Ent- wicklung einen Förderbedarf im Rahmen der Regelbeschulung ausgewie- sen bekamen; Aufgrund ihrer Beeinträchtigung einen sonderpädagogi- schen Förderbe-darf ausgewiesen bekamen; Aufgrund der Schuleingangs- untersuchung eine Rückstellung empfohlen bekamen (bitte die Ergebnisse dieser sowie jeder vorangegangenen Unterfrage für die zurückliegenden vier Schuljahre ausweisen und dabei nach Bremen und Bremerhaven sowie nach Geschlecht differenzieren)?

Tabelle 11: Schulempfehlung nach Schuljahr und Geschlecht (Stadt Bremen, Angaben in Prozent)

Schuljahr Uneinge- schränkt schul- fähig (Jun- gen/Mädchen)

Förderbedarf Regelbeschu- lung (Jun- gen/Mädchen)

Sonderpädago- gischer Förder- bedarf (Jun- gen/Mädchen)

Rückstellung (Jungen/Mäd- chen)

2017/

2018

80,5 / 87,9 11,3 / 6,8 3,3 / 1,8 4,9 / 3,5

2018/

2019

79,0 / 88,2 11,9 / 5,9 3,5 / 1,6 5,7 / 4,3

2019/

2020

75,5 / 85,9 12,9 / 7,2 3,1 / 1,7 8,5 / 5,1

2020/

2021

77,6 / 86,0 11,9 / 7,2 3,1 / 1,5 6,9 / 5,0

Daten: Gesundheitsamt Bremen

(11)

Zu Frage 6: Welche Ergebnisse liegen dem Senat in Bezug auf die Schwimmfähigkeit von angehenden Schulkindern vor, welche erstmalig im Rahmen der Schuleingangs- untersuchung zum Schuljahr 2019/20 mit abgefragt werden sollte (bitte das Resultat der Abfrage für die zurückliegenden zwei Jahre ausweisen, nach Bremen und Bremer- haven sowie nach Geschlecht differenzieren)?

Die Schwimmfähigkeit der vorgestellten Kinder wird jeweils auf Karteikarten vermerkt; d.h.

die Informationen müssten ggf. per Hand ausgewertet werden.

Insofern liegen dem Senat bisher keine Daten vor.

Zu Frage 7: Welche unterschiedlichen Problemstellungen in Bezug auf die Durchfüh- rung der Schuleingangsuntersuchung erwachsen aus der aktuell vorherrschenden Corona-Pandemie?

a) Welche konkreten Anpassungen, etwa was den Umfang und das Untersuchungs- setting anbelangt, haben die Schuleingangsuntersuchungen erfahren und was bedeutet dies für die Aussagefähigkeit sowie Vergleichbarkeit der Ergebnisse?

Der Umfang des Untersuchungssettings hat sich nicht wesentlich verändert. Somit blei- ben die Aussagefähigkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse erhalten.

b) Wie viele der Kinder, die zum Schuljahr 2020/21 regelhaft schulpflichtig waren, wurden bisher nicht schulärztlich untersucht und welche Konsequenzen hat die- ser Umstand für sie (Stichtag 01.11.20; bitte nach Bremen und Bremerhaven dif- ferenzieren)?

Es gab in Bremen 276 nicht untersuchte Kinder. Diese ausgefallenen Untersuchung sollen möglichst zeitnah nachgeholt werden soll.

Die Senatorin für Kinder und Bildung (SKB) wurde durch das Gesundheitsamt Bremen darüber informiert (siehe auch Frage 1).

Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung:

In der Stadtgemeinde Bremen wurde bei den Kindern, bei denen eine Schuleingangs- untersuchung durchgeführt wurde, das reguläre Verfahren angewendet. Kinder, bei de- nen aufgrund der Corona-Pandemie keine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt werden konnte, wurden ohne Untersuchung eingeschult. In dieser Gruppe können auch solche Kinder eingeschult worden sein, die bei Durchführung der Schuleingangs- untersuchung zurückgestellt worden wären. Dieser Umstand kann dazu führen, dass Kinder, die noch nicht über eine ausreichende „Schulreife“ verfügen, bei denen es ge- sundheitliche Auffälligkeiten gibt oder besondere Förder- und Unterstützungsbedarfe haben, nicht erkannt wurden. Dies kann die Lehrkräfte im Schulalltag vor besondere Herausforderungen stellen. Im Bereich der Diagnose von Förderbedarfen mit dem Schwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung (W&E) konnte die durch die Corona- Pandemie entstandene Herausforderung gut aufgefangen werden: Fast alle Vorschul- kinder mit diesem vermuteten Förderbedarf wurden schulärztlich untersucht und in der

(12)

von eingeschulten Kindern mit dem vermuteten Förderbedarf W&E, die jetzt nachdiag- nostiziert werden.

In Bremerhaven fand die Untersuchung regelhaft statt.

Zu Frage 8: Welche konkreten Informationen der im Rahmen der Schuleingangsunter- suchungen erhobenen empirischen Daten werden dazu genutzt, um das Instrument der schulischen Sozialindikatoren zu spezifizieren?

Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung:

Zurzeit werden im Schulsozialindikator der Stadtgemeinde Bremen noch keine Informationen aus den Schuleingangsuntersuchungen genutzt. Die Nutzung von Daten der Schuleingangs- untersuchung im Bereich sonderpädagogischer Förderbedarf wird jedoch geprüft. Konkret soll hierzu die Empfehlung „Förderbedarf in Regelschule“ aus dem Mitteilungsbogen „Ergeb- nis der Schuleingangsuntersuchung – Mitteilung an Schule“ an den Schulen erfasst werden.

Das Verfahren zur Erfassung ist datenschutzmäßig und erhebungstechnisch beschrieben, die notwendigen Anpassungen in der Schulverwaltungssoftware werden bis Mitte Februar 2021 vorgenommen, so dass die Schulen danach diese Daten erfassen können und die wei- tere Nutzung im Schulsozialindikator schrittweise umgesetzt werden kann.

Zu Frage 9: Welche konkreten Informationen der im Rahmen der Schuleingangsunter- suchungen erhobenen empirischen Daten werden bereits vom IQHB für welche Tätig- keiten herangezogen bzw. bei welchen ist dies geplant?

Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung:

Derzeit werden keine Daten aus der Schuleingangsuntersuchungen durch das IQHB genutzt.

Geprüft werden soll jedoch, ob und inwieweit – zusätzlich zu dem in Frage 8 genannten Vor- gehen – weitere Daten aus ausgewählten Bereichen der Schuleingangsuntersuchung (z.B.

zur Sprachbiographie, zu sprachlichen Fähigkeiten und zu mathematischen Grundfertigkei- ten) durch das IQHB genutzt werden können, z.B. um in Schulportraits in Verbindung mit den Ergebnissen aus der vorschulischen und schulischen Sprachstandsfeststellung eine Ein- schätzung zur Lernausgangslage der Schüler*innen der Grundschulen zu erhalten. Durch die Pandemie-Situation mussten die Arbeiten an diesem Vorhaben unterbrochen werden.

Sie werden fortgesetzt, sobald die Situation dies zulässt.

(13)

Zu Frage 10: Welche weitergehenden Verwendungsmöglichkeiten für den „empiri- schen Datenschatz“, welcher im Zuge der Schuleingangsuntersuchungen zu Tage ge- fördert wird, sieht der Senat darüber hinaus?

a) In welcher Form und mit welchem Ziel gedenkt er diesen gegebenenfalls zukünftig zu nutzen?

b) Welche behördlichen Stellen wird der Senat hiermit betrauen?

c) Welche konkreten Problemstellungen wirft der Datenschutz in diesem Zusammen- hang auf und durch welche Maßnahmen gedenkt der Senat diese bei der Errei- chung seiner Ziele zu überwinden?

Aus Sicht der Kommunalen Gesundheitsberichterstattung lässt sich feststellen, dass Schuleingangsuntersuchungen standardisiert erfasste Informationen zum Gesundheits- zustand und zur Lebenssituation einer vollständigen Alterskohorte liefern. Die Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen zählen daher zu den bedeutendsten Datenquellen der Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsforschung.

Vorstellbar ist eine regelmäßige Veröffentlichung der Ergebnisse für zentrale Indikatoren wie Übergewicht, Durchimpfung oder Deutschkenntnisse, differenziert nach Geschlecht und sozialer Lage. Dies könnte in konziser Form über Faktenblätter, wie sie z.B. vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht werden, geschehen. Die Kommunale Gesundheitsbe- richterstattung (GBE) Bremen hat mit dem GBE-Info bereits ein entsprechendes Be- richtsformat entwickelt.

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