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TOP 20 - Auswirkungen der Corona-Krise auf Mini-Jobber*innen

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In der Senatssitzung am 23. Februar 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa 19.02.2021 L 8

N E U F A S S U N G

Vorlage für die Sitzung des Senats am 23.02.2021

„Auswirkungen der Corona-Krise auf Mini-Jobber*innen“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)

A. Problem

Die Fraktion DIE LINKE hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) oder Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Wie viel Mini-Jobs sind im Land Bremen aufgrund der Corona-Pandemie weggefallen?

2. Welche Maßnahmen wurden auf Bundes- und Landesebene ergriffen, um betroffene Menschen zu unterstützen?

3. Wie steht der Senat zu der Idee auch für Mini-Jobber Kurzarbeitergeld zu ermöglichen und perspektivisch Mini-Jobs in die Arbeitslosenversicherung zu integrieren?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten hat im Land Bremen zwischen Juni 2019 und Juni 2020 um -6,9% bzw. um -4.762 Personen auf 64.572 Beschäftigte abgenommen. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein erheblicher Anteil dieses Beschäftigungsrückgangs Folge der Covid-19-Pandemie ist.

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Zu Frage 2:

Neben den Maßnahmen des Bundes hat auch das Land Bremen umgehend

finanzielle Hilfen für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und weitere Einrichtungen bereitgestellt. Diese Maßnahmen verbessern deren finanziell schwierige Situation und können damit grundsätzlich auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen geringfügiger Beschäftigter beitragen.

Zu Frage 3:

Da geringfügig Beschäftigte keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten, erwerben sie keine Ansprüche nach dem SGB III und können somit kein

Kurzarbeitergeld beziehen.

Der Senat ist der Auffassung, dass geringfügige Beschäftigung zu Gunsten

sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse abgebaut werden sollte.

Anzustreben wäre ein universelles sozialversicherungspflichtiges

Beschäftigungsverhältnis von der ersten Beschäftigungsstunde an. Für bestimmte Gruppen, darunter Rentner*innen und Student*innen, könnten weiterhin Mini-Jobs zugelassen werden. Der Senat hat sich im Rahmen bundespolitischer Debatten, etwa in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und im Bundesrat für den Abbau von geringfügiger Beschäftigung ausgesprochen.

C. Alternativen Keine Alternativen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Die Beantwortung der Anfrage für die Fragestunde hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

Die Folgen der Covid-19-Pandemie wirken sich nach aktuellen Erkenntnissen in unterschiedlicher Weise auf beschäftigte und arbeitslose Männer und Frauen aus.

Während die Zahl der arbeitslosen Männer im Vergleich zum Vorjahr stärker angestiegen ist als die Zahl der arbeitslosen Frauen und Männer häufiger in

Kurzarbeit waren, hat die Zahl der geringfügig entlohnt beschäftigten Frauen stärker abgenommen als die Zahl der Männer, die einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen. Zudem sind die Auswirkungen der erneuten Eindämmungsmaßnahmen noch nicht absehbar. Da im Einzelhandel und im Hotel- und Gaststättengewerbe viele Arbeitsplätze von Frauen besetzt sind, dürften Frauen infolge der erneuten

Eindämmungsmaßnahmen stärker betroffen sein als Männer.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatskanzlei abgestimmt.

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F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nach Beschlussfassung durch den Senat steht einer Veröffentlichung der Vorlage

über das zentrale elektronische Informationsregister nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa vom 19.02.2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der DIE LINKE in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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