• Keine Ergebnisse gefunden

Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung"

Copied!
17
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Philosophische Fakultät II

Erste Änderung der

fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung

für das Bachelorstudium im Fach Französisch

(AMB Nr. 105/2014)

Kern- und Zweitfach im Kombinationsstudiengang mit Lehramtsoption

Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Bachelorstudiengänge und -studienfächer

Amtliches Mitteilungsblatt

(2)
(3)

Erste Änderung der fachspezifischen Studienordnung

für das Bachelorstudium im Fach „Französisch“

(AMB Nr. 105/2014)

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 15. April 2015 die erste Änderung der Studienordnung erlassen:

Artikel I

1. § 1 Satz 3 erhält folgende Fassung:

„Bei Ausübung der Lehramtsoption gilt zudem die Studien- und Prüfungsordnung für die Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung in der jeweils geltenden Fassung.“

2. § 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Bei Ausübung der Lehramtsoption beinhaltet das Kernfach Französisch folgende Module im Umfang von insgesamt 113 LP:

(a) Fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Anteil (97 LP):

(aa) Pflichtbereich (87 LP)

Modul 1: Basismodul Sprachpraxis 10 LP Modul 2: Basismodul

Sprachwissenschaft

10 LP Modul 3: Basismodul

Literaturwissenschaft

10 LP Modul 4: Aufbaumodul

Sprachwissenschaft

10 LP Modul 5: Aufbaumodul

Literaturwissenschaft

10 LP

Schwerpunkt mündlicher Ausdruck

5 LP Modul 8: Kultur und Medien

5 LP Modul 11: Wissenschaftliche Profilbildung

5 LP Modul 15: Grundlagen der Didaktik des

Französischunterrichts

7 LP Modul 12: Bachelorarbeit

10 LP (bb) Fachlicher Wahlpflichtbereich (10 LP) Aus dem Angebot der Module 9 und 10 muss ein Modul gewählt werden.

Modul 9: Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft

10 LP Modul 10: Vertiefungsmodul

Literaturwissenschaft

10 LP (b) Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung (16 LP):

Darüber hinaus sind die Studienanteile Bildungswissenschaften im Umfang von 11 LP und Sprachbildung im Umfang von 5 LP zu absolvieren (gemäß der Studien- und Prüfungsordnung der Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung).“

3. § 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Bei Ausübung der Lehramtsoption beinhaltet das Zweitfach Französisch folgende Module im Umfang von insgesamt 67 LP:

Fachwissenschaft und Fachdidaktik (67 LP)

(4)

Modul 4: Aufbaumodul Sprachwissenschaft

10 LP Modul 5: Aufbaumodul

Literaturwissenschaft

10 LP Modul 6: Aufbaumodul Sprachpraxis:

Schwerpunkt schriftlicher Ausdruck

5 LP Modul 7: Aufbaumodul Sprachpraxis:

Schwerpunkt mündlicher Ausdruck

5 LP Modul 15: Grundlagen der Didaktik des

Französischunterrichts

7 LP

4. In „Anlage 1: Modulbeschreibungen“ werden die Module 1 und 7 gemäß Anlage 1 geändert.

5. Anlage 2.2. wird gemäß Anlage 2 geändert.

6. Anlage 2.4. wird gemäß Anlage 3 geändert.

Artikel II

Die erste Änderung der Studienordnung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.

(5)

Anlage 1: Modulbeschreibungen

Modul 1: Basismodul Sprachpraxis Leistungspunkte: 10

Lern- und Qualifikationsziele:

In diesem Modul werden die schriftlichen und mündlichen Sprachkompetenzen im Französischen aktiv und passiv ausgebaut und gefestigt. Nach dem Abschluss des Moduls wird das Niveau B 2 des GER erreicht.

Die Studierenden können Nachrichten, Berichte und Reportagen sowie Redebeiträge in französischer Sprache zu einer Thematik der Gegenwart problemlos verstehen und resümieren. Des Weiteren können sie ihre Ansichten zu einzelnen Themen erläutern, begründen und verteidigen. Die Studierenden sind in der Lage, im Rahmen eines Aufsatzes ein bestimmtes Thema in kohärenter Form darzulegen und zu diskutieren. Darüber hinaus setzen sie sich anhand authentischer Quellen mit Aspekten der Geschichte, Politik, Kultur und Gesellschaft Frankreichs auseinander.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul: Französischkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)

Lehrveran- staltungsart

Präsenzzeit, Workload in Stunden

Leistungspunkte und Voraussetzung für deren Erteilung

Themen, Inhalte

Übung (UE) 2 SWS 60 Stunden:

25 Stunden Präsenzzeit, 35 Stunden Vor- und Nach- bereitung der Lehrveranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung

2 LP: Teilnahme, eine Arbeitsleistung aus Gruppe 2 im Umfang von 1 LP gem. Anlage 3

Praktische Grammatik

Vertiefung der Kenntnisse in den Bereichen Morphologie und Syntax

Übung (UE) 2 SWS 60 Stunden:

25 Stunden Präsenzzeit, 35 Stunden Vor- und Nach- bereitung der Lehrveranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung

2 LP: Teilnahme, eine Arbeitsleistung aus Gruppe 2 im Umfang von 1 LP gem. Anlage 3

Hörverstehen und mündlicher Ausdruck Rezeptionstraining auf der Basis von authentischen Hörtexten; gelenkte Diskussion;

themengebundenes Sprechen

Übung (UE) 2 SWS 60 Stunden:

25 Stunden Präsenzzeit, 35 Stunden Vor- und Nach- bereitung der Lehrveranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung

2 LP: Teilnahme, eine Arbeitsleistung aus Gruppe 2 im Umfang von 1 LP gem. Anlage 3

Leseverstehen und schriftlicher Ausdruck Rezeptionstraining auf der Basis von schriftlichen Texten über aktuelle Themen in Frankreich sowie kleineren französischen Prosatexten; Training von Schreibfähigkeiten;

Erarbeitung von Argumentationstechniken

(6)

Seminar (SE) 2 SWS 60 Stunden:

25 Stunden Präsenzzeit, 35 Stunden Vor- und Nach- bereitung der Lehrveranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung

2 LP: Teilnahme, eine Arbeitsleistung aus Gruppe 2 im Umfang von 1 LP gem. Anlage 3

Landeskunde

Erarbeitung und Präsentation von kulturraumbezogenen Themen

Modulabschluss- prüfung

60 Stunden 2 LP, Bestehen Klausur (150 Minuten)

Geprüft werden drei Kompetenzen:

- Hörverständnis (Text ca. 4 Minuten) - Leseverständnis (Text ca. 2.500 Zeichen) - Textproduktion (ca. 300 Wörter zu einem

vorgegebenen Thema)

Zugelassenes Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch

Dauer des

Moduls 1 Semester 2 Semester

Beginn des Moduls

Wintersemester Sommersemester

(7)

Modul 7: Aufbaumodul Sprachpraxis: Schwerpunkt mündlicher Ausdruck Leistungspunkte: 5 Lern- und Qualifikationsziele:

Das Modul soll zu einer umfassenden, grammatisch wie stilistisch nuancierten mündlichen Ausdrucksfähigkeit in der französischen Sprache führen und die landeskundliche Kompetenz vertiefen und systematisieren. Nach dem Abschluss des Moduls soll das Niveau C 1 des GER erreicht werden.

Die Studierenden arbeiten sich selbständig in Themenbereiche der französischen Sprache und frankophonen Kultur unter Nutzung aller verfügbaren Hilfsmittel ein und bereiten entsprechende Themen und Problemstellungen auf. Sie rezipieren komplexe Texte unterschiedlicher medialer Codierung zu einem Themenbereich und können komplexe Sachverhalte zu einem Themenschwerpunkt in angemessener Form in Vorträgen darstellen. Die Studierenden sind in der Lage, ihre eigene Position zu einem Thema klar und strukturiert vorzutragen und in einer Diskussion zu vertreten.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul: Erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 Lehrveran-

staltungsart Präsenzzeit, Workload in Stunden

Leistungspunkte und Voraussetzung für deren Erteilung

Themen, Inhalte

Seminar (SE) 2 SWS 60 Stunden:

25 Stunden Präsenzzeit, 35 Stunden Vor- und Nach- bereitung der Lehrveranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung

2 LP: Teilnahme, eine Arbeitsleistung aus Gruppe 2 im Umfang von 1 LP gem. Anlage 3

Erweiterung der Kompetenzen monologischen und dialogischen Sprechens (Realisierung komplexer Aufgaben im Themenbereich der Landeskunde):

- Arbeit an themengebundener Lexik sowie textsortenspezifischer Wendungen;

- Entwicklung von mündlichen und schriftlichen Präsentationsstrategien

Übung (UE) 2 SWS 60 Stunden:

25 Stunden Präsenzzeit, 35 Stunden Vor- und Nach- bereitung der Lehrveranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung

2 LP: Teilnahme, eine Arbeitsleistung aus Gruppe 2 im Umfang von 1 LP gem. Anlage 3

Begleitkurs zur gezielten Arbeit an der sprachlichen Korrektheit und Flüssigkeit mündlicher Äußerungen;

Erweiterung und Optimierung - des mündlichen Ausdrucks,

- der Hör- und Leseverstehensstrategien, - grammatischer Kompetenzen,

- der Sprachmittlungskompetenzen (Übertragen von Text- und Medienbeiträgen von der Ausgangssprache in die Zielsprache) - der Nutzung von Hilfsmitteln Modulabschluss-

prüfung

30 Stunden 1 LP, Bestehen Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten):

Kurzpräsentation und Diskussion eines Themenschwerpunktes aus dem Seminar Zugelassenes Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch

Dauer des Moduls

1 Semester 2 Semester

Beginn des Moduls

Wintersemester Sommersemester

(8)

Anlage 2: Idealtypischer Studienverlaufsplan für das Fach Französisch als Kernfach1 (mit Lehramtsoption)

Hier finden Sie eine Verteilung der Module auf die Semester, die einem idealtypischen, aber nicht verpflichtenden Studienverlauf entspricht.

Module LP

inkl.

MAP 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Anteil (97 LP)

Pflichtbereich (87 LP)

1 Basismodul Sprachpraxis 10 UE 2 LP/2 SWS

UE 2 LP/2 SWS UE 2 LP/2 SWS SE 2 LP/2 SWS 2 Basismodul Sprachwissenschaft 10 EK 3 LP/2 SWS

SE 3 LP/2 SWS TU 2 LP/1 SWS

3 Basismodul Literaturwissenschaft 10 EK 3 LP/2 SWS SE 3 LP/2 SWS TU 2 LP/1 SWS

4 Aufbaumodul Sprachwissenschaft 10 SE 3 LP/2 SWS VL 2 LP/2 SWS SE 3 LP/2 SWS

5 Aufbaumodul Literaturwissenschaft 10 SE 3 LP/2 SWS VL 2 LP/2 SWS

SE 3 LP/2 SWS 6 Aufbaumodul Sprachpraxis: Schwerpunkt schriftlicher Ausdruck 5 UE 2 LP/2 SWS

UE 2 LP/2 SWS

(9)

12 Bachelorarbeit 10 Bachelorarbeit 10 LP Fachlicher Wahlpflichtbereich (10 LP)

Aus den Modulen 9 und 10 muss ein Modul gewählt werden.

9 Vertiefungsmodul

Sprachwissenschaft 10 SE 4 LP/2 SWS

SE 3 LP/2 SWS

10 Vertiefungsmodul

Literaturwissenschaft 10 SE 4 LP/2 SWS

SE/VL 3 LP/2 SWS

Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung (16 LP) Darüber hinaus sind die

Studienanteile Bildungswissen- schaften im Umfang von 11 LP und Sprachbildung im Umfang von 5 LP zu absolvieren.

16 Es gelten die Studien- und Prüfungsordnung der Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung.

(10)

Anlage 3: Idealtypischer Studienverlaufsplan für das Fach Französisch als Zweitfach (mit Lehramtsoption)

Hier finden Sie eine Verteilung der Module auf die Semester, die einem idealtypischen, aber nicht verpflichtenden Studienverlauf entspricht.

Module LP

inkl.

MAP 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Fachwissenschaft und Fachdidaktik (67 LP)

1 Basismodul Sprachpraxis 10 UE 2 LP/2 SWS

UE 2 LP/2 SWS UE 2 LP/2 SWS SE 2 LP/2 SWS

2 Basismodul Sprachwissenschaft 10 EK 3 LP/2 SWS

SE 3 LP/2 SWS TU 2 LP/1 SWS 3 Basismodul Literaturwissenschaft 10 EK 3 LP/2 SWS

TU 2 LP/1 SWS SE 3 LP/2 SWS

4 Aufbaumodul Sprachwissenschaft 10 SE 3 LP/ 2 SWS

VL 2 LP/2 SWS SE 3 LP/ 2 SWS

5 Aufbaumodul Literaturwissenschaft 10 VL 2 LP/2 SWS

SE 3 LP/2 SWS SE 3 LP/2 SWS 6 Aufbaumodul Sprachpraxis:

Schwerpunkt schriftlicher Ausdruck 5 UE 2 LP/2 SWS

UE 2 LP/2 SWS

(11)

Erste Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung

für das Bachelorstudium im Fach „Französisch“

(AMB Nr. 105/2014)

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 15. April 2015 die erste Änderung der Prüfungsordnung erlassen:

Artikel I 1. § 1 Satz 3 erhält folgende Fassung:

„Bei Ausübung der Lehramtsoption gilt zudem die Studien- und Prüfungsordnung für die Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung in der jeweils geltenden Fassung.“

2. § 5 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Gesamtnote des Kernfachs Französisch wird aus den Noten der Modulabschlussprüfungen des Kernfachs und der Note der Bachelorarbeit, gewichtet nach den gemäß Anlage für die Module und die Bachelorarbeit ausgewiesenen Leistungspunkten, berechnet.

(2) Bei Ausübung der Lehramtsoption wird die Gesamtnote des Kernfachs aus den Noten der

Modulabschlussprüfungen des

fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteils einschließlich der Note der Bachelorarbeit, gewichtet nach den gemäß Anlage für die Module und die Bachelorarbeit ausgewiesenen Leistungspunkten, berechnet. Eine Gesamtnote aus den Studienanteilen Bildungswissenschaften und Sprachbildung und die Abschlussnote des Kombinationsstudiengangs werden nach Maßgabe der ZSP-HU berechnet.“

(3) Die Gesamtnote des Zweitfachs Französisch wird aus den Noten der Modulabschlussprüfungen des Zweitfachs, gewichtet nach den gemäß Anlage für die Module ausgewiesenen Leistungspunkten, berechnet.

(4) Bei Ausübung der Lehramtsoption wird die

(5) Modulabschlussprüfungen, die nicht benotet wer- den oder im Rahmen einer Anrechnung mangels vergleichbarer Notensysteme lediglich als

„bestanden“ ausgewiesen werden, sowie die für die entsprechenden Module ausgewiesenen Leistungspunkte werden bei den Berechnungen nach Abs. 1 bis 4 nicht berücksichtigt.“

3. In der „Anlage: Übersicht über die Prüfungen“

wird

a) das „Kernfach im Kombinationsstudiengang Französisch ohne Lehramtsoption (120 LP)“

gemäß Anlage 1,

b) das „Kernfach im Kombinationsstudiengang Französisch mit Lehramtsoption (113 LP)“

gemäß Anlage 2,

c) das „Zweitfach im Kombinationsstudiengang Französisch ohne Lehramtsoption (60 LP)“

gemäß Anlage 3 und

d) das „Zweitfach im Kombinationsstudiengang Französisch mit Lehramtsoption (67 LP)“

gemäß Anlage 4 geändert.

Artikel II

Die erste Änderung der Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.

(12)

Anlage 1: Kernfach im Kombinationsstudiengang Französisch ohne Lehramtsoption (120 LP) Nr. des

Moduls

Name des Moduls LP des

Moduls

Fachspezifische

Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Form, Dauer/Bearbeitungszeit/Umfang, ggf. Sprache der Prüfung im Sinne des § 108 Abs. 2 ZSP-HU

Benotung

Pflichtbereich (80 LP)

1 Basismodul Sprachpraxis 10 Französischkenntnisse auf dem Niveau B 1 des GER

Klausur (150 Minuten)

Geprüft werden drei Kompetenzen:

- Hörverständnis (Text ca. 4 Minuten) - Leseverständnis (Text ca. 2.500 Zeichen)

- Textproduktion (ca. 300 Wörter zu einem vorgegebenen Thema)

Zugelassenes Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch

ja

2 Basismodul Sprachwissenschaft 10 keine Klausur (90 Minuten) ja

3 Basismodul Literaturwissenschaft 10 keine Klausur (90 Minuten) ja

4 Aufbaumodul Sprachwissenschaft 10 erfolgreicher Abschluss des Moduls 2 Hausarbeit (ca. 10 Seiten/20.000 Zeichen) ja 5 Aufbaumodul Literaturwissenschaft 10 erfolgreicher Abschluss des Moduls 3 Hausarbeit (ca. 10 Seiten/20.000 Zeichen) ja 6 Aufbaumodul Sprachpraxis:

Schwerpunkt schriftlicher Ausdruck 5 erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 Klausur (120 Minuten): Aufsatz (ca. 400 Wörter)

Zugelassenes Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch ja

(13)

12 Bachelorarbeit 10

Erfolgreicher Abschluss der Module 1 bis 6; Besuch des SE (4 LP) in Modul 9 oder 10

Hausarbeit (ca. 40 Seiten/80.000 Zeichen) Bearbeitungszeit: acht Wochen

ja

Fachlicher Wahlpflichtbereich (20 LP)

Aus den Modulen 9 und 10 muss ein Modul gewählt werden.

Aus den Modulen 13 und 14 muss ein Modul gewählt werden.

9 Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft 10 erfolgreicher Abschluss der Module 1

bis 5 Hausarbeit (ca. 12–15 Seiten/24.000–30.000 Zeichen) ja

10 Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft 10 erfolgreicher Abschluss der Module 1

bis 5 Hausarbeit (ca. 12–15 Seiten/24.000–30.000 Zeichen) ja

13 Praxisorientierung 10 keine keine nein

14 Praktikum 10 keine keine nein

Überfachlicher Wahlpflichtbereich (20 LP) Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen (z. B. Career Center, Sprachenzentrum) nach freier Wahl zu absolvieren. Empfohlen wird je nach Fächerkombination und geplanter

Ausrichtung der Bachelorarbeit die Teilnahme an Angeboten der geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Fächer.

insges.

20

Die Module werden nach den Bestimmungen der anderen Fächer bzw. zentralen Einrichtungen abgeschlossen.

Die Module werden ohne Note berück- sichtigt.

(14)

Anlage 2: Kernfach im Kombinationsstudiengang Französisch mit Lehramtsoption (113 LP) Fachstudium

Nr. des Moduls

Name des Moduls LP des

Moduls

Fachspezifische

Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Form, Dauer/Bearbeitungszeit/Umfang, ggf. Sprache der Prüfung im Sinne des § 108 Abs. 2 ZSP-HU

Benotung

Fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Anteil (97 LP) Pflichtbereich (87 LP)

1 Basismodul Sprachpraxis 10

Französischkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)

Klausur (150 Minuten)

Geprüft werden drei Kompetenzen:

- Hörverständnis (Text ca. 4 Minuten) - Leseverständnis (Text ca. 2.500 Zeichen)

- Textproduktion (ca. 300 Wörter zu einem vorgegebenen Thema)

Zugelassenes Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch

ja

2 Basismodul Sprachwissenschaft 10 keine Klausur (90 Minuten) ja

3 Basismodul Literaturwissenschaft 10 keine Klausur (90 Minuten) ja

4 Aufbaumodul Sprachwissenschaft 10 erfolgreicher Abschluss des Moduls 2 Hausarbeit (ca. 10 Seiten/20.000 Zeichen) ja 5 Aufbaumodul Literaturwissenschaft 10 erfolgreicher Abschluss des Moduls 3 Hausarbeit (ca. 10 Seiten/20.000 Zeichen) ja

(15)

11 Wissenschaftliche Profilbildung 5 erfolgreicher Abschluss der Module 1 bis 5

Mündliche Prüfung in Form einer Präsentation (ca. 30 Minuten)

oder

Thesenpapier (ca. 3 Seiten/6.000 Zeichen)

nein

15 Grundlagen der Didaktik des

Französischunterrichts 7 keine

Portfolio (12–15 Seiten)

Sammlung lehrveranstaltungsbegleitend erstellter Aufgabenbearbeitungen

ja

12 Bachelorarbeit 10

Erfolgreicher Abschluss der Module 1 bis 6;

Besuch des SE (4 LP) in Modul 9 oder 10

Hausarbeit (ca. 40 Seiten/80.000 Zeichen)

Bearbeitungszeit: acht Wochen ja

Fachlicher Wahlpflichtbereich (10 LP)

Aus den Modulen 9 und 10 muss ein Modul gewählt werden.

9 Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft 10 erfolgreicher Abschluss der Module 1

bis 5 Hausarbeit (ca. 12–15 Seiten/24.000–30.000 Zeichen) ja

10 Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft 10 erfolgreicher Abschluss der Module 1

bis 5 Hausarbeit (ca. 12–15 Seiten/24.000–30.000 Zeichen) ja

Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung (16 LP) Studienanteile Bildungswissenschaften im

Umfang von 11 LP und Sprachbildung im Umfang von 5 LP

insges.

16 Es gilt die Studien- und Prüfungsordnung der Studienanteile Bildungswissenschaften und Sprachbildung.

(16)

Anlage 3: Zweitfach im Kombinationsstudiengang Französisch ohne Lehramtsoption (60 LP) Nr. des

Moduls

Name des Moduls LP des

Moduls

Fachspezifische

Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Form, Dauer/Bearbeitungszeit/Umfang, ggf. Sprache der Prüfung im Sinne des § 108 Abs. 2 ZSP-HU

Benotung

1 Basismodul Sprachpraxis 10

Französischkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)

Klausur (150 Minuten)

Geprüft werden drei Kompetenzen:

- Hörverständnis (Text ca. 4 Minuten) - Leseverständnis (Text ca. 2.500 Zeichen)

- Textproduktion (ca. 300 Wörter zu einem vorgegebenen Thema)

Zugelassenes Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch

ja

2 Basismodul Sprachwissenschaft 10 keine Klausur (90 Minuten) ja

3 Basismodul Literaturwissenschaft 10 keine Klausur (90 Minuten) ja

Eines der Module 4 und 5 muss nach Wahl der Studierenden benotet sein, das andere unbenotet.

4 Aufbaumodul Sprachwissenschaft 10 erfolgreicher Abschluss des Moduls 2 Hausarbeit (ca. 10 Seiten/20.000 Zeichen) ja/nein 5 Aufbaumodul Literaturwissenschaft 10 erfolgreicher Abschluss des Moduls 3 Hausarbeit (ca. 10 Seiten/20.000 Zeichen) ja/nein

Eines der Module 6 und 7 muss nach Wahl der Studierenden benotet sein, das andere unbenotet.

6 Aufbaumodul Sprachpraxis: 5 erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 Klausur (120 Minuten): Aufsatz (ca. 400 Wörter)

ja/nein

(17)

Anlage 4: Zweitfach im Kombinationsstudiengang Französisch mit Lehramtsoption (67 LP) Nr. des

Moduls

Name des Moduls LP des

Moduls

Fachspezifische

Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Form, Dauer/Bearbeitungszeit/Umfang, ggf. Sprache der Prüfung im Sinne des § 108 Abs. 2 ZSP-HU

Benotung

Fachwissenschaft und Fachdidaktik (67 LP)

1 Basismodul Sprachpraxis 10

Französischkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)

Klausur (150 Minuten)

Geprüft werden drei Kompetenzen:

- Hörverständnis (Text ca. 4 Minuten) - Leseverständnis (Text ca. 2.500 Zeichen)

- Textproduktion (ca. 300 Wörter zu einem vorgegebenen Thema)

Zugelassenes Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch

ja

2 Basismodul Sprachwissenschaft 10 keine Klausur (90 Minuten) ja

3 Basismodul Literaturwissenschaft 10 keine Klausur (90 Minuten) ja

Eines der Module 4 und 5 muss nach Wahl der Studierenden benotet sein, das andere unbenotet.

4 Aufbaumodul Sprachwissenschaft 10 erfolgreicher Abschluss des Moduls 2 Hausarbeit (ca. 10 Seiten/20.000 Zeichen) ja/nein 5 Aufbaumodul Literaturwissenschaft 10 erfolgreicher Abschluss des Moduls 3 Hausarbeit (ca. 10 Seiten/20.000 Zeichen) ja/nein

Eines der Module 6 und 7 muss nach Wahl der Studierenden benotet sein, das andere unbenotet.

6 Aufbaumodul Sprachpraxis:

Schwerpunkt schriftlicher Ausdruck 5 erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 Klausur (120 Minuten): Aufsatz (ca. 400 Wörter)

Zugelassenes Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch ja/nein

7 Aufbaumodul Sprachpraxis:

Schwerpunkt mündlicher Ausdruck 5 erfolgreicher Abschluss des Moduls 1

Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten):

Kurzpräsentation und Diskussion eines Themen-

schwerpunktes aus dem Seminar ja/nein

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Oktober 2018 an als fachspezifische Studienordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Spanisch (für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und

Oktober 2018 an als fachspezifische Prüfungsordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Italienisch (für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und

Oktober 2018 an als fachspezifische Studienordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Chemie (für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und

10 keine Hausarbeit (ca. 25.000 Zeichen ohne Leerzeichen) oder multimediale Prüfung (ca. 30 Minuten) mit schriftlicher Ausarbei- tung (ca. 12.500 Zeichen ohne Leerzeichen)

(2) Die fachspezifische Studienordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Physik (für das Lehramt an beruflichen Schulen) vom 19. Mitteilungsblatt der

(3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder

September 2015 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 101/2015) in der Fassung dieser Änderungsordnung gilt für alle Studentinnen und

Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.  Die Universitätsleitung