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Berechnung des Steuerfusses für die Einkommenssteuer der Steuerperioden 2008 / 2009

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Finanzkoordinationskommission (FiKoKo)

Nr. 06-10.126.2

Bericht der Finanzkoordinationskommission (FiKoKo) zum Politikplan 2009 bis 2012 und insbesondere zur Festlegung des Steuerfusses für die Perioden 2008 und 2009

1. Allgemeines

Die FiKoKo hat an ihrer Sitzung vom 3. November den Politikplan 2009 - 2012 besprochen.

An dieser Sitzung erhielt die Kommission Auskünfte von Gemeinderat Christoph Bürgen- meier, Andres Ribi, Controller der Gemeinde Riehen, und Reto Hammer, Abteilungsleiter Finanzen der Gemeinde Riehen.

In diesem Zusammenhang möchte sich die Kommission herzlich beim Gemeinderat und der Verwaltung für die geleistete Arbeit bedanken.

2. Gesamtübersicht Politikplan 2009 bis 2012

Der markante Anstieg der Nettokosten bei den Produktgruppen und den Steuereinnahmen ist hauptsächlich auf Veränderungen in Zusammenhang mit NOKE und dem NFA zurückzu- führen. Dies wird auf der Seite 8 des Politikplans verdeutlicht.

Diese neu übernommenen Aufgaben sind nun reguläre Aufgaben der Gemeinde und wur- den deshalb in die entsprechenden Leistungsaufträge integriert. Dadurch erhöhen sich je- weils die Nettokosten der betroffenen Produktgruppen.

Im Gegenzug erhält die Gemeinde Mehreinnahmen aufgrund des geänderten Steuerschlüs- sels zwischen Kanton und Gemeinde. Der neue Steuerschlüssel reduziert den Kantonssteu- eranteil von 60 auf 55% und erhöht den Anteil der Gemeindesteuern von 40 auf 45%. Neu erhält die Gemeinde auch einen entsprechenden Anteil an den Vermögenssteuern.

Weitere relevante Auswirkungen, die sich in den Jahresergebnissen der Periode 2009 - 2012 niederschlagen werden, ergeben sich im Zusammenhang mit den geplanten Investitio- nen und den damit verbundenen hohen Investitionsfolgekosten. So zum Beispiel der Investi- tionsbeitrag Gemeindespital, der bei 11,5 Mio CHF liegt oder das Schwimmbad, das um die 6,5 Mio. CHF kosten wird.

Weiter ist in Bezug auf den vorliegenden Politikplan die neue Erhebung einer verursacher- gerechten Gebühr zur Ableitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser zu nennen.

Diese zusätzliche Einnahme von ca. 2 Mio. CHF wird im Produkt Wasser eingeplant, dafür wird die Einkommenssteuer um den gleichen Betrag reduziert.

Zu Diskussionen führte in der Kommission ausserdem die grosse Veränderung bei den Kos- ten des Produkts Soziale Dienste und Integration. Die Erklärung für diese markante Verän- derung liegt im Rückgängigmachen des Transfers der Mietzinsreduktionen im Betrag von

www.riehen.ch

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rund CHF 550'000. Diese Änderung ist eine Folge der im Einwohnerrat diskutierten und an- schliessend abgeänderten Praxis im Umgang mit den Mietzinsen.

Seite 2

3. Festlegung des Steuerfusses für die Perioden 2008 und 2009

In diesem Jahr müssen einmalig zwei Beschlüsse zu den Steuerfüssen gefasst werden.

Einerseits muss der definitive Steuerfuss für das Steuerjahr 2008 (Bezugsjahr/Steuerein- gang 2009) und andererseits der Steuerfuss für das Steuerjahr 2009 (Bezugsjahr/Steuer- eingang 2010) festgelegt werden. Für beide Jahre wird ein Einkommenssteuerfuss von 38,4% und für die Vermögenssteuer ein Steuerfuss von 45% der vollen Kantonssteuer vor- geschlagen.

An Hand der Beilage 1 wurde der Kommission das Zustandekommen des Steuerfusses er- läutert: Der Steuerfuss beträgt (in Prozent der vollen Kantonssteuer) für die Einkommens- steuer 38,4% und für die Vermögenssteuer 45%. Der Steuerfuss der Einkommensteuer von 38,4% entspricht einer Steuerbelastung von 93,4%. Die Ausgangslage für diese 93,4% bil- den die 92,4%, die vor NOKE/NFA und dem Steuersenkungspaket des Kantons bestanden.

Da die Gemeinde Riehen, im Gegensatz zu Basel-Stadt, die Steuersenkung bei den Ein- kommenssteuern nicht mit anderen Steuern kompensieren kann, muss der Einkommens- steuersatz um 3,3% erhöht werden. Dies, damit die zur Finanzierung der bestehenden Leis- tungen nötigen Steuereinnahmen weiterhin gesichert werden können. Damit können Steu- erausfälle bzw. der Abbau von bestehenden Leistungen verhindert werden. Da gleichzeitig die Einführung der verursachergerechten Gebühr zur Ableitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser (die geplanten Mehreinnahmen von ca. 2 Mio. CHF werden im Pro- dukt Wasser als Einnahmen berücksichtigt) geplant ist, können die Steuern wieder um 1,5%

gesenkt werden. Zusätzlich werden zu Lasten der Rechnung (Mindereinnahmen) die Ein- kommenssteuern um weitere 0,8% gesenkt.

4. Anträge an den Einwohnerrat

1. Die FiKoKo empfiehlt, dem Einwohnerrat das Produktsummenbudget für das Jahr 2009 auf Antrag des Gemeinderats zu genehmigen.

2. Die FiKoKo empfiehlt dem Einwohnerrat, dem „Beschluss des Einwohnerrats betref- fend Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2008“ zuzustimmen.

3. Die FiKoKo empfiehlt dem Einwohnerrat, dem „Beschluss des Einwohnerrats betref- fend Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2009“ zuzustimmen.

Finanzkoordinationskommission Die Präsidentin:

Gez. Salome Hofer

28. November 2008

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Berechnung des Steuerfusses für die Einkommenssteuer der Steuerperioden 2008 / 2009

Ausgangslage:

• Aenderung des Steuerschlüssels zwischen Kanton und Gemeinde aufgrund FiLaG / NOKE. Um das bisherige Steuerniveau zu halten, muss der Steuerfuss der Einkom- menssteuer der Gemeinde Riehen aufgrund des veränderten Steuerschlüssels (ohne Steuersenkungspaket) neu bei 37.4% festgelegt werden. Dies führt für die Riehener Steuerpflichtigen wiederum zu einer Gesamtbelastung von 92.4% der vollen Kan- tonssteuern.

Aenderungen aufgrund des Steuersenkungspakets und der Abwasserableitungsgebühr:

• Neu musste die Auswirkung des Steuersparpakets des Kantons auf die Jahresrech- nung der Gemeinde Riehen berücksichtigt werden. Um den Ausfall an Steuerein- nahmen durch das Steuersparpaket vollständig zu kompensieren, müsste die Ein- kommenssteuer um 3,3% angehoben werden.

• Die Einführung der Abwasser- Meteorwasserableitungsgebühr im Jahre 2009 soll staatsquotenneutral erfolgen. Die Höhe der Abwasserableitungsgebühr liegt in der Grössenordnung von CHF 2 Mio. Um dem Anspruch der staatsquotenneutralen Ein- führung dieser Gebühr gerecht zu werden, muss der Steuerfuss um rund 1,5% redu- ziert werden.

Zielsetzung

• Eine möglichst ausgeglichene Rechnung soll angestrebt werden.

• Gemeindeleistungen sollen aufrechterhalten werden.

• Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Riehen sollen vom Steuersparpaket des Kantons profitieren.

• Die Einführung der Abwasser- Meteorwasserableitungsgebühr soll staatsquotenneut- ral erfolgen.

• Die Anpassung des Steuerfusses aufgrund der Auswirkungen des Steuersparpakets und der Einführung der Abwasserableitungsgebühr sollen in einem Schritt erfolgen (einmalige Anpassung des Steuerfusses).

Fazit

Mit dem provisorischen Steuerfuss von 38.4% bei der Einkommenssteuer hat der Gemeinde- rat, angesichts der kommunalen Finanzlage beschlossen, vorerst nicht das gesamte Steuer- senkungspaket zu realisieren, sondern nur ein Teil davon an die Bevölkerung weiter- zugeben. Nebst der Einführung der Abwasser- und Meteorwasserableitungsgebühr wird der provisorische Steuerfuss der Einkommenssteuer um 1% Pkt. erhöht.

Der Einkommenssteuerfuss von 38.4% führt für die Einwohner Riehens zu einer Gesamtbe- lastung von 93.4% (bislang 92.4%) der vollen Kantonssteuer.

(Vgl. Beschlüsse Seite 57 + 58 „Politikplan 2009-2012“)

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Grafik 1: Abfederung des Steuerausfalls durch das Steuersparpaket des Kantons (Balkendiagramm)

Grafik 2: Herleitung des Einkommenssteuerfusses (Flussdiagramm)

Berechnung des Steuerfusses

92.4

95.7

93.4 94.2

90 91 92 93 94 95 96

Ausgangslage 92.4% Steuersparpaket (+3,3%) Abwasserableitungsgebür (-1,5%) Zu Lasten der Rechnung (-0,8%)

Steuerfuss in %

3,3%

Steuererhöhung, wel- che notwendig gewe- sen wäre, um die Auswirkungen des Steuersenkungs- pakets des Kantons zu kompensieren.

1,5%

Abwasserableitungs- gebühr

0,8%

Zu Lasten Rechnung

1,0%

Erhöhung Steuerfuss

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