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Aktenstück Nr. 38 i

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Academic year: 2022

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AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 38 i

G e m e i n s a m e r B e r i c h t

des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit und des Rechtsaus- schusses

betr. Zukunft der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Hannover, 30. Mai 2013

I.

Auftrag und Beratungsgang

Die 24. Landessynode hatte während ihrer XII. Tagung in der 64. Sitzung am 30. Mai 2013 im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Aktenstücke Nr. 38 F, Nr. 38 G und Nr. 38 H zur Zukunft der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen auf Antrag des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit folgenden Be- schluss gefasst:

"Die im Rahmen der Aussprache zu den Aktenstücken Nr. 38 F, Nr. 38 G und Nr.

38 H gestellten Anträge werden dem Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit (federführend) und dem Rechtsausschuss überwiesen.

Der Landessynode ist noch während der XII. Tagung zu berichten."

Die Ausschüsse haben die vorliegenden Anträge der Aktenstücke in ihrer gemeinsamen Sitzung am Abend des 30. Mai 2013 beraten. Außer diesen Anträgen in den Aktenstücken Nr. 38 G und Nr. 38 H lag den Ausschüssen folgender Antrag des Synodalen Tödter vor:

Die Landessynode wolle beschließen:

"Die Landessynode nimmt die aktuellen Entscheidungen der Synoden der anderen beteiligten Kirchen zur Kenntnis, die alle eine große Zustimmung zu dem Weg ei- nes neuen Vertrages (Stand: 3. Mai 2013) gegeben haben."

II.

Anträge

Der Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit und der Rechtsausschuss stellen folgende Anträge:

Die Landessynode wolle beschließen:

1. Die Landessynode bekräftigt ihren Wunsch, die Zusammenarbeit mit den an- deren Gliedkirchen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen so zu gestalten, dass der Weg hin zu einer Evangelischen Kirche in Nieder-

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sachsen beschritten wird, um den innerkirchlichen und gesellschaftlichen Her- ausforderungen der nächsten Jahre angemessen begegnen zu können.

2. Die Landessynode begrüßt die Bereitschaft der Synoden der anderen Kirchen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, eine neue recht- liche Grundlage für die Zusammenarbeit in Gestalt einer modifizierten und konzentrierten Form der Konföderation zu schaffen.

3. Die Landessynode nimmt den Bericht des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit betr. Entwurf eines Kirchengesetzes über die Kün- digung des Vertrages über die Bildung einer Konföderation evangelischer Kir- chen in Niedersachsen (Konföderations-Kündigungsgesetz - Aktenstück Nr. 38 G) zustimmend zur Kenntnis.

4. Die Landessynode nimmt den gemeinsamen Bericht des Landessynodalaus- schusses, des Landeskirchenamtes und des Kirchensenates betr. Konföderati- onsvertrag – Kündigung oder Modifikation und Konzentration? (Aktenstück Nr.

38 H) zustimmend zur Kenntnis und überweist die Entwürfe zur Kündigung und zur Modifikation des Konföderationsvertrages dem Ausschuss für Schwer- punkte und Planung kirchlicher Arbeit (federführend) und dem Rechtsaus- schuss zur Beratung.

Der Landessynode ist zur XIII. Tagung zu berichten.

5. Die Landessynode begrüßt, dass ihr nunmehr sowohl ein Gesetzentwurf zur Kündigung des Konföderationsvertrages als auch der Entwurf eines modifizier- ten und konzentrierten Konföderationsvertrages vorgelegt worden ist, weil sich dadurch ihre Entscheidungsmöglichkeiten erweitern. Sie bittet das Lan- deskirchenamt, die Gespräche mit den anderen Kirchen der Konföderation über eine modifizierte und konzentrierte Form der Konföderation auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes fortzusetzen. Dabei bittet sie, die Aussagen des Aktenstückes Nr. 38 H zu beachten und insbesondere dar- auf hinzuwirken, dass der Vertrag über eine modifizierte und konzentrierte Form der Konföderation zunächst auf zehn Jahre befristet wird. Die aus Mit- gliedern des Landessynodalausschusses, des Landeskirchenamtes und des Kirchensenates gebildete Redaktionsgruppe wird gebeten, die Gespräche mit den anderen Kirchen bis zur Vorlage einer Endfassung des Vertragsentwurfes mit Begründung zu begleiten.

6. Die Landessynode bittet den Kirchensenat, der Landessynode zu ihrer XIII.

Tagung im November 2013 unter Berücksichtigung der Beratungen in den Synoden der anderen vier Kirchen sowie des Rates der Konföderation ergän- zend den Entwurf eines Kirchengesetzes über die Zustimmung zu einem mo- difizierten Konföderationsvertrag vorzulegen.

Der Präsident der Landessynode wird gebeten, diesen Gesetzentwurf gemäß

§ 38 der Geschäftsordnung der Landessynode vorab dem Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit (federführend) und dem Rechts- ausschuss zur Beratung zu überweisen.

7. Die Landessynode wird in ihrer XIII. Tagung im November 2013 abschließend entscheiden.

Dr. Hasselhorn Reisner

Vorsitzender Vorsitzender

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