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Jahresabschluss 2016

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Stadtkreis Pforzheim Stadtkreis

Karlsruhe

Heilbronn

1 2 3

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Neuenbürg Bruchsal

Bretten

Marbach

Mühlacker Bietigheim

Vaihingen

Ludwigsburg Markgröningen

Stuttgart ENZKREIS

LANDKREIS KARLSRUHE

LANDKREIS LUDWIGSBURG

Jahresabschluss 2016

Wir ziehen Bilanz

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I Gesellschaftsrechtliche Stellung der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH

a) Konzernstruktur

Bei der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH (Kliniken Holding), handelte es sich von 2005 bis 2008 um eine strategische Partnerschaft der Enzkreis-Kliniken gGmbH (Enzkreis-Kliniken) und der Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH (Kliniken gGmbH). Dafür haben zum 01.01.2005 der Enzkreis 51 % der Enzkreis-Kliniken und der Landkreis Ludwigsburg zusammen mit der Stadt Bietigheim-Bissingen 51% der Kliniken gGmbH in die Kliniken Holding eingebracht.

Der Landkreis Ludwigsburg und die Kliniken gGmbH haben sich Ende 2006 erfolgreich um den Erwerb der Orthopädischen Klinik Markgröningen gGmbH (OKM) inkl. deren Tochtergesellschaft ORTEMA GmbH (ORTEMA) beworben. Der Erwerb wurde zum 01.07.2007 vollzogen. Die Eingliederung der OKM und der ORTEMA vervollständigt das Leistungsangebot des Klinikenverbundes innerhalb der Kliniken Holding und ermöglicht entsprechend dem Gesellschaftszweck eine sinnvolle Abstimmung insbesondere der medizinischen Gesundheitsleistungen in der Region. Im Verlauf des Jahres 2008 haben sich die kommunalpolitischen Gremien des Klinikverbundes dafür ausgesprochen, die Krankenhäuser Bruchsal und Bretten zum 01.01.2009 in die strategische Partnerschaft aufzunehmen. Die Gesellschaftervertreter haben sich dabei für die gesellschaftsrechtliche Verflechtung nach dem bisherigen Holding-Modell des Klinik- verbundes entschieden. Der Landkreis Karlsruhe hat daher die „Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK)“ gegründet und zu 51 % in die Regionale Kliniken Holding eingebracht. Die Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH hat ihr Tochterunternehmen Service Dienste Landkreis Karlsruhe GmbH (SDLK) ebenso in den Verbund eingebracht.

Zum 01.04.2014 hat die Kliniken gGmbH die MVZ Klinikum Ludwigsburg gGmbH mit den Fachbereichen Pathologie und Labormedizin gegründet.

Der Zusammenschluss hat bereits und wird weiterhin auf allen Seiten zu positiven Effekten führen. Die einheit- liche Geschäftsführung steht dabei für eine einheitliche Steuerung und Zielorientierung.

Der Klinikenverbund zeigt sich seit dem 01.04.2014 in folgendem Bild:

Regionale Kliniken Holding RKH GmbH (RKH):

50 % Landkreis Ludwigsburg, 22 % Landkreis Karlsruhe, 15 % Stadt Bietigheim-Bissingen, 13 % Enzkreis Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim

gGmbH (KLB):

51 % RKH

37 % Landkreis Ludwigsburg 12 % Stadt Bietigheim-Bissingen

Enzkreis-Kliniken gGmbH (EKK):

51 % RKH 49 % Enzkreis

Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK):

51 % RKH

49 % Landkreis Karlsruhe

Orthopädische Klinik Markgröningen gGmbH (OKM): 100 % KLB

Hospiz Pforzheim / Enzkreis:

11 % EKK

Service Dienste Landkreis Karlsruhe GmbH

(SDLK): 100 % KLK ORTEMA GmbH

(ORTEMA): 100 % OKM Kliniken Service GmbH (KSG): 100 % KLB

MVZ Klinikum Ludwigsburg gGmbH (MVZ): 100 % KLB

Energieversorgungs- gesellschaft Klinikum Ludwigsburg mbH (EKL):

33 % KLB

Qualität und Management im Krankenhaus GmbH (QuMiK): 9 % KLB

Zum 01.01.2017 hat die Enzkreis-Kliniken gGmbH 32 % an der Klinik für Kinderneurologie und

Sozialpädiatrie Kinderzentrum Maulbronn gGmbH erworben. Dies war möglich, da sich zwei Gesellschafter zurückgezogen haben.

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b) Regionale Kliniken Holding RKH GmbH

Zum 01.01.2008 hat die Kliniken Holding die Aufgabenbereiche des Instituts für Laboratoriumsmedizin einschließlich Mikrobiologie, Krankenhaushygiene und Blutdepot gesellschaftsrechtlich, personell, wirtschaftlich und organisatorisch von den Krankenhäusern (KLB, EKK und OKM) übernommen. Das entstandene Verbundlabor verrechnet seine Leistungen nach verbundeinheitlichen Preisen. Zusätzlich werden Dritte bedient, was zu einer Gewinnsituation führen kann. Die Investitionen werden zu marktüblichen Konditionen über Geräteleasingmodelle oder Bankdarlehen finanziert. Zum 01.01.2010 wurden die Laborstandorte der Fürst-Stirum-Klinik und der Rechbergklinik auf gleiche Weise in das Verbundlabor aufgenommen.

Weiterhin führt die Kliniken Holding ihre zentralen Steuerungsfunktionen und administrativen Aktivitäten aus.

Um diese Funktion zu untermauern wurden zum 01.01.2010 alle standortübergreifend verantwortlichen Führungskräfte der administrativen Bereiche arbeitsrechtlich bei der Holding angesiedelt.

Die Regionale Kliniken Holding RKH GmbH hat im Berichtszeitraum folgende Organe:

Gesellschafterversammlung Landrat des Landkreises Ludwigsburg

Oberbürgermeister der Stadt Bietigheim-Bissingen Landrat des Enzkreises

Landrat des Landkreises Karlsruhe Aufsichtsrat Vorsitzender Landrat Dr. Rainer Haas

1. Stv. Vorsitzender Oberbürgermeister Jürgen Kessing 2. Stv. Vorsitzender Landrat Karl Röckinger

3. Stv. Vorsitzender Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Aufsichtsrat der Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH Aufsichtsrat der Enzkreis-Kliniken gGmbH

Aufsichtsrat der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH Geschäftsführung Prof. Dr. Jörg Martin

Die Regionale Kliniken Holding und die Klinikgesellschaften werden seit dem 01.01.2015 durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Jörg Martin vertreten. Ergänzend wurde für diese Gesellschaften die Position des kaufmännischen Direktors und Vertreter des Geschäftsführers geschaffen.

Bei den Servicegesellschaften KSG, SDLK, MVZ und ORTEMA ergänzen fachbezogene Geschäftsführer die Geschäftsführung.

Zur weiteren Sicherstellung der berufs- und standortübergreifenden Zusammenarbeit sind medizinische Fachgruppen und eine Strukturkommission in Form einer Holdingkonferenz etabliert, die als beratende Gremien die Geschäftsführung unterstützten.

c) Organisation der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH

Zweck der KLK gGmbH ist laut § 2 des Gesellschaftsvertrages die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Karlsruhe mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern, sowie die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern behandelten Patienten.

Die KLK gGmbH hat im Berichtszeitraum folgende Organe:

Gesellschafterversammlung Landrat des Landkreises Karlsruhe

Geschäftsführung der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH

Aufsichtsrat 15 Mitglieder

i Vorsitzender Landrat Dr. Christoph Schnaudigel

i Stv. Vorsitzender Klaus-Dieter Scholz

i 12 Vertreter des Landkreises Karlsruhe

i 2 Betriebsratsmitglieder Geschäftsführung Prof. Dr. Jörg Martin

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Bei den Krankenhäusern handelt es sich um Plankrankenhäuser nach § 108 SGB V an folgenden Standorten:

Krankenhaus (Versorgungsstufe) Betten 2016 Betten 2015 Betten 2014

Rechbergklinik Bretten (Regelversorgung) 240

Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal (Regelversorgung) 370

Insgesamt 515 511 610

515 511

Die Kliniken des Landkreises Karlsruhe mit den Standorten Bruchsal und Bretten wurden zum 01.01.2015 als einheitliches Plankrankenhaus in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen; gleichzeitig schieden die Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal und die Rechbergklinik Bretten aus dem Krankenhausplan aus.

Neben den Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH werden im Landkreis Karlsruhe sowie Stadt Karlsruhe weitere Plankrankenhäuser durch Dritte betrieben:

Einrichtung Betten

Städt. Klinikum Karlsruhe 1.536

St. Vincentius-Kliniken gAG Karlsruhe 765

Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr 414

Paracelsus-Klinik Karlsruhe 155

Klinik für Herzchirurgie Karlsruhe GmbH 89

SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach gGmbH 416

II Unternehmensstrategie und Unternehmensentwicklung

a) Unternehmensstrategie

Insbesondere die Krankenhäuser, die an den Versorgungsauftrag des Landes gebunden sind, stehen dauerhaft im Spannungsfeld zwischen stagnierenden und teilweise rückläufigen Leistungsvergütungen, steigenden (Fix-) Kosten und wachsenden Anforderungen der Gesellschaft. Insbesondere die Bedürfnisse der

„kleineren Häuser“ und der entsprechend darin versorgten Patienten werden unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies zeichnet sich auch für die künftigen Geschäftsjahre ab. Aufgrund der kommunal-gemeinnützigen Ausrichtung der Kliniken besteht nicht das Ziel, Renditen für Gesellschafter oder fremde Kapitalgeber zu erwirtschaften. Dennoch sollte im operativen Ergebnis der Kliniken kein Defizit erwirtschaftet werden.

Der Holdingverbund und seine Gesellschafter stellen sich diesem Spannungsfeld. Mit dem Ziel die Klinikgesellschaften zukunftsfest aufzustellen, wurde ein medizinisches Gutachten erarbeitet, dessen Umsetzung die vergangenen Jahre als auch die mittelfristige Unternehmensentwicklung maßgeblich prägt.

Zusätzlich wurden umfangreiche Umstrukturierungen, insbesondere an den kleineren Standorten, bereits umgesetzt bzw. in die Wege geleitet. Ein gegenseitiger Wettbewerb der einzelnen Einrichtungen untereinander soll dabei ausgeschlossen werden. Der Klinikenverbund optimiert dabei weiterhin den laufenden Betrieb, unter den gegebenen Rahmenbedingungen und unter dem Bekenntnis der Gesellschafter zur kommunalen Trägerschaft. Im Mittelpunkt der Entscheidungen und Konzeptionen stehen immer die Bedürfnisse der Patienten und damit höchste Qualitätsansprüche und ein gutes Risikomanagement.

Der jeweilige Träger der Klinikgesellschaft bleibt dabei für die Finanzierung seiner Einrichtungen verantwortlich.

b) Unternehmensentwicklung

Die Weiterentwicklung der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH in Richtung eines ganzheitlichen Anbieters von Krankenhausleistungen mit einem abgestimmten medizinischen Leistungsportfolio für alle Standorte sichert eine hochwertige medizinische Versorgung („RKH als virtueller Maximalversorger“) bei gleichzeitig maximaler Wirtschaftlichkeit. Die Grundlage für die Neuausrichtung der Standorte wurde durch ein medizinisches Gutachten gelegt.

Die Festlegung und Anpassung der verbundübergreifenden Unternehmensziele ist u. a. Aufgabe der Holdingkonferenz, die interdisziplinär und standortübergreifend zusammengesetzt ist.

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Zu deren weiteren Aufgaben gehört die Überprüfung der für den Klinikenverbund formulierten Strategie:

1) Medizinische Schwerpunktbildung und Profilierung

2) Zentrenstrukturen, Medizinischer Fachbeirat und Fachgruppen 3) Qualitäts- und Risikomanagement

4) Strategische Kooperationen 5) Unternehmenskultur

Die Sicherung einer wohnort- und patientennahen medizinischen Versorgung steht bei allen betrieblichen Entscheidungen im Vordergrund.

Strategiefeld 1: Medizinische Schwerpunktbildung und Profilierung der Standorte

Die Weiterentwicklung des medizinischen Leistungsangebots wird zu einem erheblichen Teil durch anstehende bzw. bereits erfolgte chefärztliche Neubesetzungen mitbestimmt. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung nimmt der Erhalt einer wohnortnahen, medizinisch qualitativ hochwertigen Grundversorgung der Bevölkerung einen hohen Stellenwert ein. Die zunehmende Spezialisierung der medizinischen Fachdisziplinen und die Gewährleistung und Sicherstellung der Qualität der Versorgung, erfordert ein standortübergreifendes Denken und Handeln. Auf Basis eines Gutachtens wurden den einzelnen Standorten medizinische Spezialisierungen zugewiesen mit dem Ziel, dass sich die einzelnen Standorte keine gegenseitige Konkurrenz machen.

Strategiefeld 2: Zentrenstrukturen, Medizinischer Fachbeirat und Fachgruppen

Fachgruppen in der Verbundstruktur der Kliniken Holding sind überregional organisiert, formulieren Ziele, erarbeiten Standards und agieren verbundweit. Seit dem Jahr 2014 sind sieben holdingweite medizinische Fachgruppen aktiv, die regelmäßig tagen und selbstständig an Standardisierungen und Abstimmungen des Leistungsportfolios arbeiten. Ihre Ergebnisse werden dem medizinischen Fachbeirat vorgestellt und verabschiedet.

Strategiefeld 3: Qualitäts- und Risikomanagement

Die ständige, kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Qualität und Risiko im Krankenhaus ist seit nahezu 20 Jahren im Verbund als Führungsaufgabe definiert und wird ständig weiterentwickelt. Darüber hinaus ist sie explizit Teil der Unternehmensstrategie. Beispielhaft hierfür ist der mit der QuMiK GmbH erarbeitete freiwillige Qualitätsbericht, der über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen weit hinaus reicht und regelmäßig veröffentlicht wird. Auch der freiwillige Beitritt zu der Initiative Qualität in der Medizin (IQM) ist ein weiterer Schritt, um in der Holding höchste Qualität sicher zu stellen. Ein wesentliches strategisches Ziel im Jahr 2016 wird die durchgängige Etablierung und Durchdringung eines Risikomanagements sein.

Strategiefeld 4: Strategische Kooperationen

Das medizinische Leistungsangebot innerhalb des Klinikenverbundes wird durch abgestimmte Kooperationen mit externen Partnern ergänzt. An fast allen Standorten sind niedergelassene Ärzte mit ihren Praxen räumlich an die Kliniken angebunden. Die Integration der vertragsärztlichen Notfallpraxen an die Klinikstandorte ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Vernetzung der Versorgungsstrukturen und zur Optimierung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Seit 2015 wird in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg und der Kreisärzteschaft die Möglichkeit der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin im Landkreis Ludwigsburg angeboten.

Strategiefeld 5: Unternehmens- und Führungskultur - Transparenz

Ein gemeinsames Verständnis der im täglichen Umgang gelebten Werte innerhalb des Unternehmens liefert einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg des Klinikenverbundes. Eine zentrale Aufgabe zur Umsetzung der strategischen Ziele kommt den Führungskräften zu, die als Botschafter sowohl nach innen, als auch nach außen diese Werte vertreten und transportieren.

Dabei gilt das Verbundleitbild:

„Wir machen mehr für unsere: Patienten, Mitarbeiter, Standorte, Effizienz und Partner.“

Neben diesen grundlegenden Strategiefeldern sind weitere Handlungsfelder zur Unternehmenssteuerung etabliert. Dazu gehören:

Kundenorientierung - Zuwendung

Krankenhäuser als Dienstleistungsunternehmen stehen im Wettbewerb um Patienten. Neben einer qualitativ hochwertigen Versorgung spielt zunehmend die Kundenorientierung eine wichtige Rolle im Wettbewerb. Breits im Jahr 2014 wurde eine holdingweite „Charmeoffensive“ gestartet, um auch hier gut für die Zukunft aufgestellt zu sein. Darauf aufbauend wird die Verbesserung der Servicequalität im Jahr 2016 fortgeführt.

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Innovation - Strukturoptimierung

Die zahlreichen Aktivitäten und Maßnahmen der Strukturoptimierung dienen der kontinuierlichen Prozess- und Ablaufoptimierung im komplexen „Expertensystem Krankenhaus“, um die erforderlichen Wirtschaftlichkeitspotenziale und Produktivitätssteigerungen zu generieren und zukunftsfähig zu bleiben.

Die Kliniken im Verbund der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH stehen für: Qualität, Innovation, Transparenz und Zuwendung.

III Rahmenbedingungen

a) Marktstellung

Die Situation der Krankenhäuser hatte sich besonders im Jahr 2012 zugespitzt. Diese Entwicklung und das ausbleibende Einlenken der Gesetzgebung haben in 2012 die Klinikleitungen, kommunalpolitischen Gremien und die Krankenhausverbände dazu bewegt, in der Öffentlichkeit und in Regionalveranstaltungen Landes- und Bundespolitiker auf offensichtliche Fehlentwicklungen im bestehenden Finanzierungssystem aufmerksam zu machen.

Für die darauffolgenden Geschäftsjahre bis einschließlich 2016 hat die Bundespolitik z.B. mit der Gewährung des Versorgungszuschlages dann gezeigt, dass der Anpassungsbedarf in der Krankenhausfinanzierung dem Grunde nach erkannt wurde. Zeitgleich wurden aber auch gegenläufige Effekte z.B. durch den Mehrmengenabschlag ausgelöst. Durch den Abschlag kann es zu einer temporären Unterfinanzierung dieser Leistungen kommen. Dies bedeutet, dass die entlastende Wirkung des Versorgungszuschlages wieder anteilig bzw. durch eine dreijährige Aufrechnungsphase vollständig kompensiert wird.

In dem in 2015 verabschiedeten Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) sind grundsätzlich Finanzierungshilfen vorgesehen, die überwiegend ab dem Jahr 2017 gelten. Dies betrifft z.B. den Pflegezuschlag, der den bisherigen Versorgungszuschlag ablösen wird, und die anteilige Finanzierung der Kostensteigerungen infolge von Tarifabschlüssen. Diese Regelung gilt bereits schon für das Abschlussjahr 2016.

Die bundesweite Angleichung der Landesbasisfallwerte hat bereits in 2016 dazu geführt, dass der Landesbasisfallwert Baden-Württemberg unter die untere Korridorgrenze abgesunken ist, wobei sich die Kostenindizes im Vergleich zu anderen Bundesländern an oberer Stelle befinden. Dies führt bei vielen Kliniken in Baden-Württemberg zu massiven Belastungen und als Folge dazu, dass laut einer Untersuchung durch Roland Berger „die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Krankenhäuser in Baden-Württemberg weiterhin als besorgniserregend“ beschrieben wird. Chancen bestehen darin, dass künftig die Regelungen zum Orientierungswert greifen. Die Regelungen dazu legen fest, dass die Steigerungsrate in Höhe des Orientierungswertes (Entwicklung der krankenhausspezifischen Kosten) angesetzt werden kann, wenn ein Landesbasisfallwert die untere Korridorgrenze erreicht.

Zusätzlich ist eine Entlastung bei der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser noch nicht in planbar. Die Patienten suchen zunehmend den direkten Weg zu den Kliniken. Die aktuellen Maßnahmen zur Einführung von Portalpraxen zur besseren Patientensteuerung gehen in die richtige Richtung. Ergebnisse sind jedoch noch keine messbar.

Der Mehrmengenabschlag wird inhaltlich durch den Fixkostendegressionsabschlag ersetzt. Dieser Abschlag ist im Rahmen der Budgetvereinbarung unter Berücksichtigung hausindividueller Sachverhalte in einem Korridor zwischen 35 und 50 % zu verhandeln. Dennoch liegt die Untergrenze bereits über den bisherigen Abschläge und belastet weiterhin den Wachstumskurs.

Zusätzlich erhöht sich der wirtschaftliche Druck auf spezialisierte (Fach-) Kliniken, die massiv von den Abwertungen bei den sachkostenintensiven Fallpauschalen getroffen werden und diese nicht durch andere Fachdisziplinen kompensieren können.

Die anteilige Finanzierung der Kostensteigerungen infolge von Tarifabschlüssen oder das Pflegeförderprogramm führen ebenfalls nicht zu den notwendigen finanziellen Spielräumen.

Mittelfristig sollen Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität als Basis für entgeltrelevante Zu- und Abschläge herangezogen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll diese Qualitätsindikatoren entwickeln, die dann auch Grundlage für Planungsentscheidungen der Länder werden. Der G-BA soll dabei dazu verpflichtet werden, den Planungsbehörden regelmäßig einrichtungsbezogene Auswertungsergebnisse der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zur Verfügung zu stellen.

Für die geplante Mindestmengenregelung soll der Bezugspunkt der Arzt, der Standort eines Krankenhauses oder eine Kombination von Arzt und Krankenhaus sein. Dies bedeutet, dass insbesondere an den kleinen

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Standorten das Leistungsspektrum angepasst und ggf. reduziert werden muss.

Auch im investiven Bereich besteht immer noch eine Lücke zwischen Bedarf und den dafür zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Auch wenn die Kliniken der RKH zufriedenstellende Förderquoten erreichen können, besteht ein darüberhinausgehender grundsätzlicher Investition- und Sanierungsbedarf. Dies hat zur Folge, dass neue notwendige Investitionen zurückgestellt oder mittels der finanziellen Beteiligung des jeweiligen Landkreises finanziert werden müssen. Die Kliniken selbst können bei den dargestellten Rahmenbedingungen nur sehr begrenzt oder gar keinen Finanzierungsbeitrag erwirtschaften.

b) Finanzierungsgrundsätze innerhalb des Verbundes und Finanzierungstätigkeit der Landkreise Ludwigsburg, Enzkreis und Karlsruhe

Bei der Gründung (2005) und Erweiterung (2009) der RKH haben sich die Landkreise Ludwigsburg, Enzkreis, Karlsruhe und die Große Kreisstadt Bietigheim dafür entschieden, dass die wirtschaftlichen Risiken der Klinikgesellschaften von der für die jeweilige Klinikgesellschaft zuständigen Gebietskörperschaft (Landkreis) getragen werden. Risiken können damit nicht die wirtschaftliche Stellung einer anderen Gebietskörperschaft beeinflussen. Nach diesem Örtlichkeitsprinzip, das in Konsortialverträgen festgelegt wurde, gewähren die Landkreise ihrer jeweiligen Klinikgesellschaft zum Beispiel Investitionszuschüsse in Form der Erstattung des Kapitaldienstes. Daneben wurde in den Konsortialverträgen festgelegt, dass bei Absinken des Eigenkapitals unter den Betrag des Stammkapitals einer Klinikgesellschaft, der zuständige Landkreis „seiner“

Klinikgesellschaft einen Ausgleich zur Verfügung stellt.

Auf Basis dieser Finanzierungsgrundsätze, dem Örtlichkeitsprinzip und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Klinikgesellschaften haben sich folgende Finanzierungsmodelle entwickelt, die bereits durch die zuständigen Gesellschaftergremien beschlossen wurden:

Die drei Landkreise, die für die jeweilige Krankenhausversorgung zuständig sind, haben sich bei Gründung der Kliniken gGmbH, der Enzkreis-Kliniken gGmbH und der Kliniken des Landkreis Karlsruhe gGmbH dafür entschieden, dass sie die Zins- und Tilgungsleistungen der Darlehen für beschlossene Investitionsmaßnahmen im Bereich der Einzelförderung und der zum Zeitpunkt der Gründung der GmbHs vorhandenen Darlehen für nicht förderfähige Einrichtungen teilweise erstatten.

Der Landkreis Ludwigsburg hat im Laufe des Jahres 2012 erkannt, dass zur Stabilisierung und zur Weiterentwicklung der Kliniken gGmbH über die Höhe seiner finanziellen Unterstützung neu beraten werden soll. Mit der Verabschiedung der Unternehmensplanung 2013 wurde somit beschlossen, dass der Landkreis Ludwigsburg anteilig den Kapitaldienst für bereits vorhandene Investitionen im Klinikbereich übernehmen wird, bei denen die Kliniken gGmbH bisher selbst die Finanzierungslücke geschlossen hatte. Dieser Teil führt ab 2013 zu einer Entlastung im Finanz- und Investitionsergebnis. Um alle Standorte weiterzuentwickeln, wurden zusätzlich neue umfangreiche Baumaßnahmen für den Finanzplanungszeitraum vorgesehen, bei denen wiederum der Landkreis Ludwigsburg neu entstehenden Kapitaldienst, unter Berücksichtigung von Fördermitteln, den Kliniken erstatten wird. Für das Jahr 2015 war ursprünglich eine Kapitaldiensterstattung in Höhe von rd. 12 Mio. € veranschlagt. Tatsächlich wurden 11 Mio. € abgerechnet.

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Der Enzkreis hat mit den Baubeschlussfassungen zur Weiterentwicklung des Krankenhauses Mühlacker sein Finanzierungsmodell überarbeitet. Da die Enzkreis-Kliniken gGmbH nachhaltig durch die externen Rahmenbedingungen belastet wird, hat das Eigenkapital nach Abzug des aktivierten Ausgleichspostens aus Eigenmittelförderung den Betrag des Stammkapitals erreicht. Um die Enzkreis-Kliniken gGmbH zu stabilisieren sorgt der Enzkreis seit seinem Haushaltsjahr 2012, im Rahmen des o.g. Örtlichkeitsprinzips, auch für die Sicherung des Eigenkapitals durch den Ausgleich des Jahresfehlbetrages. Damit ist eine so genannte „positive Fortführungsprognose“ für die Enzkreis-Kliniken gGmbH gegeben. Diese Absicherung wird jeweils prospektiv für den verabschiedeten Finanzplanungszeitraum unterstellt. Die Ausgleichsregelung sieht vor, dass das Jahresergebnis anteilig im laufenden Geschäftsjahr und im Folgejahr ausgeglichen wird. Zum Bilanzstichtag 31.12. wird der ausstehende Ausgleichsbetrag als Forderung gegenüber dem Enzkreis zugunsten des Eigenkapitals bilanziert. Aus dem Geschäftsjahr 2015 ergibt sich von Seiten der Enzkreis-Kliniken ein Finanzierungsbedarf von rd. 9 Mio. €. Dieser Betrag beinhaltet den Kapitaldienst 2015 in Höhe von 3,4 Mio. € und jeweils der hälftige Ausgleich der hochgerechneten Jahresergebnisse 2014 und 2015.

Der Landkreis Karlsruhe hat in 2013 die zweite Stufe seines Finanzierungsmodells umgesetzt. Er hat den beiden Standorten in 2013 4,25 Mio. € für Zins und Tilgung zur Verfügung gestellt. In der dritten Stufe übernimmt der Landkreis Karlsruhe ab dem Jahr 2014 aufgrund der begonnenen bzw. angestoßenen umfangreichen Investitionstätigkeiten in Bruchsal und Bretten den Betrag in Höhe von 6 Mio. €. Da der tatsächlich anfallende Kapitaldienst noch nicht diese Obergrenzen erreicht hat, konnte in 2013 der Teilbetrag von 900 T€ direkt der Kapitalrücklage zugeführt und weitere Teilbeträge auf Seiten der Kliniken zweckgebunden angespart werden.

Die bauliche Entwicklung ist eng an ein medizinisches und Strukturkonzept gebunden. Zum 01.01.2015 wurden deshalb beide Standorte krankenhausplanerisch zu einem einheitlichen Plankrankenhaus zusammengefasst.

Die medizinische Abstimmung und Ausrichtung prägt das Jahr 2015 als auch das Jahr 2016.

Zur Erfüllung der geltenden EU-Richtlinien („Almunia-Paket“, bisher bekannt unter „Monti-Paket“) haben die drei Landkreise die jeweilige geltende Vorgehensweise im so genannten Betrauungsakt festgelegt.

c) Investitionen

Da die Krankenhäuser der Klinikengesellschaften in den Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg aufgenommen sind, erfüllen sie die Voraussetzungen des § 8 KHG und erhalten sowohl Einzelfördermittel, als auch Pauschalfördermittel. Die Fördermittel reichen jedoch nicht aus, um die bedarfsnotwendigen Investitionen zu finanzieren. Im Bereich der Einzelförderung deshalb, weil sich das Land nach wie vor auf die Festbetrags- finanzierung zurückzieht und damit Investitionen anteilig finanziert.

Im Bereich der Pauschalförderung, weil diese Finanzmittel dem kostenintensiven medizintechnischen Fort- schritt nicht ausreichend angepasst werden.

d) laufender Betrieb

Die allgemeinen Vorschriften des Gesundheitswesens sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Für das Krankenhaus befinden sich die wesentlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB V). Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), das nur für die stationäre Krankenhausversorgung gilt, regelt die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen. Es legt fest, dass die wirtschaftliche Sicherung durch die so genannte duale Finanzierung erfolgen soll. Demnach sollen die Investitionskosten im Rahmen der öffentlichen Förderung übernommen werden, während alle anderen Kosten über die Pflegesätze zu finanzieren sind. Darauf aufset- zend legen das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), die Fallpauschalenverordnung (FPV), die Bundespflegesatzverordnung (BPflV), und die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) sowie Länder- gesetze, wie z.B. das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) die speziellen Finanzierungsregeln fest.

Zahlreiche Reformgesetze, wie das jüngst auf den Weg gebrachte „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)“

verändern jeweils den finanziellen Rahmen in dem die Krankenhäuser ihre Leistungen vergütet bekommen.

Die Grundstruktur der Vergütungsmodelle wird weiter beibehalten.

Die Vergütung der ambulanten Patientenbehandlung richtet sich je Behandlungsfall nach folgenden separaten Regelwerken (EBM: Einheitlicher Bemessungsmaßstab für Ärzte, DKG-NT: Tarif der Deutschen Kranken- hausgesellschaft, GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte, UV-GOÄ: Kostenabrechnung mit den Unfallversicherungsträgern).

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e) Mitarbeiter

Innerhalb der Konzerngesellschaften wurde im Jahr 2016 der Tarifvertrag für die nicht ärztlichen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für Krankenhäuser (TVöD-K/VKA) umgesetzt. Der Tarifvertrag wurde im März 2016 zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossen. Die Beschäftigten erhielten ab 01.03.2016 eine lineare Steigerung der Vergütung um 2,4 %. Ferner wurden die Neuregelungen in der zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung (ZVK) umgesetzt, nach denen der Arbeitnehmerbeitrag und der Arbeitgeberbeitrag zum 01.07.2016 um jeweils 0,2 % gestiegen sind. Die Tarifvertragsparteien haben sich nach vielen Verhandlungsjahren auf eine neue Entgelttabelle verständigt, die ab 01.01.2017 umzusetzen ist und zu einem Anstieg der Personalkosten, insbesondere im Pflegebereich führen wird. Darüber hinaus wird die Vergütung ab 01.02.2017 nochmals um 2,35 % steigen. Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis 28.02.2018.

Für die Beschäftigten im Ärztlichen Dienst haben sich die Gehälter ab 01.09.2016 um 2,3 % erhöht. Zum 01.09.

wurden die Beiträge zur ZVK (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) um jeweils 0,2 % angehoben. Im Tarifvertrag sind weitere lineare Vergütungserhöhungen im Jahr 2017, ab 01.09.2017 um 2 % und im Jahr 2018, ab 01.05.2018 um 0,7 % vereinbart. Die Laufzeit des TV-Ärzte/VKA endet am 31.12.2018.

Die Personalgewinnung gestaltet sich aufgrund des Fachkräftemangels insbesondere im Pflegebereich, teil- und zeitweise auch im ärztlichen Bereich zunehmend schwierig. Personalengpässe konnten nur durch den Einsatz von teuren Zeitarbeitskräften ausgeglichen werden. Die Kosten für Zeitarbeit haben holdingweit im Jahr 2016 eine Summe von ca. 4 Mio. Euro erreicht.

Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, wird das Ziel verfolgt, die RKH und ihre Einrichtungen zu einem attraktiven Arbeitgeber in der Region weiterzuentwickeln. Die Wahrnehmung der RKH als starke Arbeitgebermarke muss verbessert werden, so dass potentielle Bewerber entsprechend interessiert werden können. Hierfür sind verschiedenen Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, wie z.B. die Erstellung einer Arbeitgeberbroschüre, die Entwicklung von Karrieremodellen als ein Alleinstellungsmerkmal im überregionalen Wettbewerb der Krankenhäuser um Personal, der Aufbau einer holdingweit einheitlichen Karriereseite im Internet, die Verstärkung der Präsenz in der Öffentlichkeit durch Messebesuche, Veranstaltungen wie Bewerbertage und entsprechende Pressearbeit.

Die Attraktivität als Arbeitgeber ist für die Personalgewinnung, insbesondere aber die Personalbindung von Bedeutung. Die RKH hat deshalb im Herbst 2016 eine Befragung (Stichprobe) der Beschäftigten im Rahmen des Arbeitgeberwettbewerbs „Great Place To Work“ durchgeführt, um eine interne Standortbestimmung zu erhalten. Die Ergebnisse werden im Jahr 2017 vorgestellt werden. Maßnahmen müssen abgeleitet und umgesetzt werden.

Flexible Arbeitszeiten, Angebote zur Kinderbetreuung und Wohnmöglichkeiten sind Attraktivitätsmerkmale, die von allen RKH Einrichtungen angeboten werden. Neu und derzeit im Krankenhausbereich sicherlich einmalig sind die geplanten Regelungen für „Mobile Arbeit“ zur Einführung von Heimarbeit und Telearbeit. Hierfür wurden in 2016 die Verhandlungen mit den Betriebsräten aufgenommen, und diese stehen kurz vor einem erfolgreichen Abschluss.

Die Aktivitäten im Bereich Personalentwicklung wurden in 2016 weiter ausgebaut. So konnte u.a. ein Führungskräfteentwicklungsprogramm erfolgreich gestartet werden. Neu ist die holdingweite Stationsleitungskonferenz, die zweimal pro Jahr stattfindet, um die Einbindung der mittleren Führungsebene im Pflegebereich zu forcieren. Die RKH Akademie hat ihr Fort- und Weiterbildungsangebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Externe im Jahr 2016 weiter ausgebaut. So konnte u.a. ein RKH Pflegekongress erfolgreich durchgeführt werden. Die Kurangebote der RKH Akademie werden von den Beschäftigten sehr gut angenommen und geschätzt.

In der heutigen Zeit unverzichtbar sind Gesundheitsangebote für die Beschäftigten. Die Aktivitäten und Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements konnten in 2016 nochmals ausgeweitet werden.

Seit 01.08.2016 kümmert sich neben dem Steuerungskreis eine hauptamtliche Mitarbeiterin in Teilzeit mit 50

% Beschäftigung um das betriebliche Gesundheitsmanagement. Es werden vielfältige Möglichkeiten, von der Ernährungsberatung bis zur gezielten betrieblichen Reha angeboten. Künftig gilt es, das Zusammenwirken von betrieblichem Gesundheitsmanagement, Betriebsarzt und Arbeits-sicherheit weiter zu fördern, so dass Gesundheitsaspekte bei der Gestaltung der Betriebsprozesse noch stärker berücksichtigt werden können.

Für die Rechbergklinik Bretten und das Fürst-Stirum-Klinikum Bruchsal ist jeweils ein Betriebsrat zuständig.

Ein Gesamtbetriebsrat für die Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH ist etabliert. Die Mitbestimmung richtet sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

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In der Rechbergklinik Bretten hat Professor Dr. Schuster, Ärztlicher Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie in der Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal zum 01.01.2016 zusätzlich die Leitung der entsprechenden Klinik in der Rechbergklinik in Bretten übernommen.

Ferner ist Frau Dr. Beck-Kaltenbach als Chefärztin der Klinik für Chirurgie ausgeschieden. Im Rahmen einer standortübergreifenden Neustrukturierung der Chirurgie in den Kliniken des Landkreises Karlsruhe haben sich folgende Veränderungen im Leitungsbereich ergeben:

Prof. Dr. med. Sven Richter leitet die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie an beiden Standorten.

In Bretten leitet Dr. med. Volker Ihle die Sektion Allgemein- und Viszeralchirurgie.

Die Unfall-, Hand- und Orthopädische Chirurgie leitet häuserübergreifend Dr. med. Rüdiger Hecht.

Für die Sektion Endoprothetik trägt Dr. Volker Sauer die Verantwortung an beiden Standorten. Die Sektion Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie in Bretten wird wie bisher von Dr. med. Evgenios Tzifris geleitet.

Professor Dr. Winkelmann, der langjährige Ärztliche Direktor der Klinik für Innere Medizin in der Rechbergklinik Bretten ist zum 31.08.2016 ausgeschieden. Eine Nachfolgeregelung konnte aufgrund der Bewerberlage noch nicht getroffen werden.

f) Beschaffungspolitik

Die Beschaffungspolitik ist weitgehend durch die im öffentlichen Bereich vorgeschriebene VOL und VOB vorbestimmt. Im Verbrauchsgüterbereich und bei den Lebensmitteln werden dort wo möglich und sinnvoll, Jahresausschreibungen vorgenommen. Durch Standardisierung der Prozesse wird die Artikelvielfalt bei den Gebrauchs- und Verbrauchsgütern weiter reduziert. Die medizinischen Fachgruppen leisten bei der Standardisierung, Bündelung und Reduzierung der medizinisch relevanten Artikel einen unverzichtbaren Beitrag. Das Arzneimittelsortiment wird ebenfalls durch eine überwiegend mit Ärzten besetzte Kommission festgelegt. Die Kliniken gGmbH hat sich der Prospitalia Einkaufsgemeinschaft angeschlossen. Dadurch kann sie im Verbund mit anderen Krankenhäusern günstigere Einkaufskonditionen erzielen.

Die Lagerwirtschaft wird bereits seit Mitte 2015 für alle Holdingstandorte zentral in einem Logistikzentrum in der Nähe des Klinikum Ludwigsburg abgewickelt.

IV Beteiligungen

SDLK (Service Dienste Landkreis Karlsruhe GmbH, Bruchsal)

Zweck der SDLK ist seit ihrer Gründung zum 01.01.2006 die Erbringung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen für Einrichtungen und Gebäude des Landkreises Karlsruhe.

Zum Tätigkeitsfeld der SDLK gehören in erster Linie Reinigungsleistungen bei den Kliniken des Landkreises Karlsruhe; darüber hinaus übernimmt die SDLK die Reinigung einer Arztpraxis. Eine Teilnahme am allgemeinen Wettbewerb ist nicht vorgesehen. In 2010 hat die SDLK die bisher fremd vergebene Personalgestellung in den Küchen und Spülküchen in Bruchsal und Bretten übernommen.

Auch die Bettenaufbereitung in Bruchsal, die innerbetrieblichen Speisetransporte und der im November 2014 an beiden Standorten neu eingeführte persönliche Patientenservice auf den Wahlleistungsstationen wurden per Werkvertrag an die SDLK übertragen.

Das Geschäftsjahr 2016 schließt die SDLK mit einem Jahresüberschuss von 69.752,22 € (Vj 4.938,18 €) ab.

Dieses Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.

V Geschäftsverlauf

a) Operatives Geschäft – Krankenhausleistungen

Gegenüber dem Vorjahr konnte aufgrund Fallzahlsteigerung sowie abermaliger Zunahme der Fallschwere die Leistungsseite um 542 Case-Mix-Punkte gesteigert werden.

Nach dem Leistungseinbruch bei der Geburtshilfe infolge der bekannten Problematik bei der Besetzung

(11)

des Kreissaales mit Hebammen in 2015, hat sich die Situation in 2016 wieder auf dem Niveau der Vorjahre eingependelt; Fälle + 391, Case-Mix + 231,6. Bei den beiden chirurgischen und medizinischen Kliniken der Fürst-Stirum-Klinik wurden zusätzlich 382 Fälle behandelt sowie 386 Case-Mix-Punkte erbracht.

Trotz Austritt von Chefarzt Prof. Dr. Winkelmann gab es bei der Medizinischen Klinik in Bretten keinen Belegungseinbruch; durch Fallzahl- und CMI-Erhöhung konnten133 Case-Mix-Punkte zusätzlich erzielt werden.

Das Jahr 2016 war für die Chirurgische Klinik in Bretten geprägt von Struktur- und Personalwechseln in der ärztlichen Führungsebene, so dass für 2017 nun eine neu ausgerichtete und kontinuierliche Besetzung vorhanden ist und damit eine solide Basis für eine positive Gesamtentwicklung geschaffen wurde.

An beiden Standorten gab es im Bereich der Ermächtigungsambulanzen eine erhebliche

Fallzahlsteigerung. Die Zahl der ambulanten Operationen war jeweils leicht rückläufig; die ambulante Notfallbehandlung stagnierte auf Vorjahresniveau.

Kenngrößen 2016 2015

Krankenhaus Bruchsal 18.369 17.630

Krankenhaus Bretten 7.046 7.243

Insgesamt 25.415 24.873

Krankenhaus Bruchsal 17.389,27 16.794,56

Krankenhaus Bretten 6.976,36 6.918,07

Insgesamt 24.365,63 23.712,63

Krankenhaus Bruchsal 0,958 0,963

Krankenhaus Bretten 0,99 0,955

Krankenhaus Bruchsal 5,41 5,48

Krankenhaus Bretten 6,20 6,30

Krankenhaus Bruchsal 34.027 34.712

Krankenhaus Bretten 16.237 15.720

Insgesamt 50.264 50.432

Ambulant behandelte Patienten Stationär behandelte Patienten

Anzahl Case-Mix-Punkte

Fallschwere (Case-Mix-Index; CMI)

Verweildauer in Tagen

b) Operatives Geschäft - Personal

In den Krankenhäusern der KLK gGmbH ist die Zahl der Vollkräfte im Jahr 2016 um 7 VK leicht gesunken. Die Zahl der Beschäftigten blieb konstant.

Die Ausbildungsplätze in der Krankenpflegeschule konnten alle besetzt werden, was im Hinblick auf die Bewerberlage und die Konkurrenzsituation am Ausbildungsmarkt nicht mehr selbstverständlich ist.

Im pflegerischen und teilweise im ärztlichen Bereich ist die Gewinnung von Mitarbeitern weiterhin schwierig.

Insbesondere im Pflegebereich konnten die verfügbaren Stellen nicht vollständig besetzt werden. Erhebliche Schwierigkeiten bereiteten zudem eine hohe Anzahl von Beschäftigungsverboten für schwangere Mitarbeiterinnen, die nicht zeitnah durch Ersatzeinstellungen kompensiert werden konnten. Temporär auftretende Personalengpässe konnten nur durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern überbrückt werden. In der KLK sind hierfür Kosten in Höhe von knapp 500.000 Euro aufgelaufen.

(12)

Im Rahmen der Personalbetreuung und -bindung bietet die Kinderkrippe an der Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal 10 Plätze an, welche von den Beschäftigten auch im Jahr 2016 gut angenommen und belegt werden.

Zum Stichtag 31.12.2016 ergeben sich folgende Personalkenngrößen:

Kenngrößen 2016 2015

Anzahl der Beschäftigten 1.338 1.336

Anzahl der Vollkräfte 876 883

Anteil der weiblichen Beschäftigten 77% 79%

Anteil der Teilzeitbeschäftigten 52% 46%

Anzahl der Ausbildungsplätze in der Krankenpflege 140 140

Anzahl der Ausbildungsplätze im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich 0 3 Anzahl der Ausbildungsplätze für Operationtechn. Assistentin/-ten 0 4

Belegte Ausbildungsplätze insgesamt 140 148

Appartements/Zimmer Mitarbeiter 103 106

Anzahl Plätze Kinderbetreuung 10 10

c) Investitionen, Baumaßnahmen und Großprojekte

Folgende Baumaßnahmen und Großprojekte wurden im Berichtsjahr abgeschlossen bzw. begonnen:

Das bauliche Konzept zur Weiterentwicklung der Fürst-Stirum-Klinik sieht weiterhin insgesamt drei Bauphasen vor. Mit der Inbetriebnahme der Erweiterung des C-Baus im Februar/März 2015 wurde der erste Bauabschnitt abgeschlossen. Im Spätjahr 2015 wurde der zweite Bauabschnitt begonnen, der an der Stelle des vormaligen Ostteils des Wirtschaftsgebäudes einen Neubau (G-Bau) vorsieht. Nach Verlagerung der ursprünglich in diesem Ostteil untergebrachten Funktionen und Bereiche (z. B. Spülküche, Technischer Dienst) in ein neu errichtetes Ersatzgebäude und dem anschließenden Abbruch wurde im Februar 2016 mit den vorbereitenden Erdarbeiten und –aushub für den neuen G-Bau begonnen. Knapp ein Jahr später konnte bereits im Februar 2017 nach Errichtung des Rohbaukörpers das Richtfest gefeiert werden. Der Innenausbau befindet sich im Zeitplan, die Fertigstellung ist für April 2018 geplant. In dem neuen Gebäudeteil werden dann vorwiegend Funktions- und Stationsbereiche der Frauenklinik, der Urologischen Klinik und der Psychosomatik sowie die Apotheke untergebracht.

Nach Realisierung der Bauphasen I und II können die bis dahin ältesten im Betrieb befindlichen Gebäude (D- Bau und E-Bau) frei geräumt und in der III. Bauphase durch einen Neubau ersetzt werden.

Weiterhin konsequent umgesetzt wurden die baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich des Brandschutzes gemäß dem mit den zuständigen Behörden erarbeiteten Konzept. Aktuell wird das Wirtschaftsgebäude (W-Bau) als letztes Gebäude brandschutztechnisch ertüchtigt. Die Maßnahme soll im Jahr 2017 zum Abschluss gebracht werden, damit danach alle Gebäude, die in Funktion und Bestand erhalten bleiben, brandschutztechnisch auf dem neuesten Stand sind.

Die Rohbauarbeiten für den Neubau der Rechbergklinik wurden im Februar 2016 begonnen. Bereits Mitte November 2016 konnte dort ebenfalls das Richtfest stattfinden. Aktuell läuft planmäßig der Innenausbau. Die Fertigstellung der neuen Rechbergklinik ist im Mai 2018 geplant, die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich zwei Monate später. Im Hinblick auf die Umsetzung der weiteren Konzeption „Rechbergklinik“ kann danach mit dem Abbruch noch bestehender Altbauten begonnen werden.

(13)

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 16,6 Mio. € (Vj. 11,5 Mio. €) für Investitionen eingesetzt:

2016 2015

Bauten und Technische Anlagen 15,0 Mio. € 9,8 Mio. €

Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände 1,6 Mio. € 1,7 Mio. €

Immaterielle Vermögensgegenstände - -

GmbH-Mittel (inkl. Vorfinanzierungen) 0,1 Mio. € 0,2 Mio. €

Pauschalfördermittel 1,2 Mio. € 1,3 Mio. €

Darlehen mit Landkreisfinanzierung 0,7 Mio. € 9,8 Mio. €

Einzelfördermittel 14,6 Mio. € 0,2 Mio. €

Sonstige, Spenden - -

GmbH-Mittel - -

Landkreis 6,4 Mio. € 6,6 Mio. €

GmbH-Mittel 0,1 Mio. € 0,1 Mio. €

Landkreis 2,5 Mio. € 1,9 Mio. €

GmbH-Mittel - -

Landkreis 0,7 Mio. € 0,7 Mio. €

Abbau von Darlehen

Zinsaufwendungen

Investitionen nach Bedarfsarten

eingesetzte Finanzmittel

Neuaufnahmen von Darlehen für Investitionen

Fremdfinanzierung

VI Lage des Unternehmens

Bei den folgenden Zahlenteilen können unterjährig angepasste Zuordnungen oder Zuordnungskriterien durch die jeweilige Prüfungsgesellschaft dazu führen, dass sich die Angaben des Vorjahres von bereits veröffentlichten Vorjahresangaben unterscheiden.

a) Jahresergebnis und Ausblick

Die Jahresergebnisse 2016 der Kliniken in Baden-Württemberg sind, wie beschrieben, durch den niedrigen Landesbasisfallwert belastet. Im Landesbasisfallwert sind die besonderen Kostenstrukturen von Baden- Württemberg nicht adäquat abgebildet. Dies betrifft insbesondere die Struktur der Lohnkosten im Ländervergleich. Kliniken, die ihr Leistungsspektrum ausweiten und wachsen können, werden durch den mehrjährigen Stufeneffekt des Mehrmengenabschlages erheblich belastet. Hinzu kommt der Katalogeffekt, der bei sachkostenintensiven Leistungen zu Abwertungen und damit zu Umsatzeinbußen führt. Bei den

„kleinen“ Standorten zeigt sich dauerhaft die systembedingte Unterfinanzierung bereits im laufenden Betrieb, da die Fixkostenanteile nicht adäquat in den Entgelten berücksichtigt werden.

Zusätzlich haben die weitergeltenden Mehrleistungsabschläge aus den Jahren 2014 und 2015 1,57 Mio € an Umsatzerlösen entzogen. Insgesamt hat sich dadurch das Ergebnis aus dem laufenden Betrieb gegenüber dem Vorjahr vermindert; dennoch konnte auch in 2016 aus dem laufenden Betrieb ein Überschuss in Höhe von 483 T€ erwirtschaftet werden.

Durch die nun geltende Ertragssteuerfreiheit aus der ambulanten Versorgung von onkologisch erkrankten Patienten mit Zytostatika ergaben sich für die Geschäftsjahre 2008 -2012 Ertragssteuererstattungen. Die damit verbundenen erstatteten Zinsanteile führen beim Finanzergebnis zu einer entsprechenden Entlastung.

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr durch die Projekte Neubau Rechbergklinik und Neubau G-Bau in Bruchsal und deren Förderzusagen auf 204.354.186,85 € (Vj. 147.710.234,41 €) angestiegen.

(14)

Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2016 folgende Ergebnissituation:

in € 2016 2015

Betriebsergebnis 482.570 514.117

Finanzergebnis 300.756 91.073

Investitionsergebnis -613.781 -470.981

Neutrales Ergebnis 295.032 -82.685

Ergebnis insgesamt 464.577 51.524

Für das Jahr 2016 war ein Minus von 622 T€ kalkuliert.

Bei den Umsatzerlösen aus dem Kerngeschäft war ein Volumen von rd. 92,5 Mio € veranschlagt. Im Jahresergebnis konnten nach Abzug der Innenumsätze von rd. 68 T€ insgesamt 94,5 Mio € erreicht werden.

Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Effekte aus der beschleunigten Abwicklung der Anfragen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen in der Planung noch nicht der Höhe nach veranschlagt waren, da Erfahrungswerte für dieses angepasste Verfahren fehlten. So dass im Saldo eine Steigerung der Umsätze verbleibt.

Deutlich über der Planung liegen die Erlöse aus der ambulanten Behandlung. Dies resultiert überwiegend aus der Belieferung der Chemoambulanzen mit Zytostatika. Bei der Planung wurde noch von genereller Umsatzsteuerpflicht ausgegangen. Durch die nun geltende Umsatzsteuerfreiheit für Abgabe von patientenindividuell hergestellten Arzneimitteln führt die in den Verkaufspreisen rechnerisch enthaltene Umsatzsteuer zu einem deutlichen Umsatzplus.

Die weiteren betrieblichen Erträge waren mit 8,7 Mio € berechnet. Hier kommt es tatsächlich zu einem Volumen in Höhe von 9,1 Mio.€. Nennenswerte Mindererlöse ergaben sich bei den Bestandveränderungen an unfertigen Leistungen und aus Personalgestellung, Mehrerlöse bei den Erstattungen nach dem Mutterschutzgesetz und aus dem Ausbildungsfonds.

Die originären Personalkosten und Kosten für Zeit- und Honorarkräfte waren in Höhe von 68 Mio € kalkuliert.

Davon entfielen auf Konzernpersonaldienstleistungen und Zeitarbeit 3,2 Mio €; angefallen sind Kosten in Höhe von 3,6 Mio €. Beim Pflegedienst mussten aufgrund personeller Engpässe temporär Zeitarbeitskräfte eingesetzt werden. Die Anpassung der Dienstverträge im Rahmen der standortübergreifenden Neustrukturierung der Chirurgie in den Standorten Bruchsal und Bretten führten zu Mehrkosten beim Ärztlichen Dienst.

Die weiteren betrieblichen Aufwendungen waren mit 31,6 Mio € veranschlagt. Hier kommt es tatsächlich zu einem Volumen in Höhe von 33,9 Mio €. Die Umsatzsteuerfreiheit von patientenindividuell hergestellten Arzneimitteln führt beim Medizinischen Bedarf zu höheren Ansätzen aufgrund der nun nicht mehr abzugsfähigen Vorsteuer. Außerdem steigen die variablen Kosten entsprechend der Leistungsseite.

b) Ertragslage

Trotz Belastung durch weitergeltende Mehrleistungsabschläge aus 2014 und 2015 konnten die Erlöse aus stationären Krankenhausleistungen durch höhere Fallzahlen und wachsenden Schweregraden bei einzelnen Fachdisziplinen insgesamt um 3,3% gesteigert werden.

Bei Chefarztverträgen mit Beteiligungsvergütung werden die gesamten Bruttohonorareinnahmen aus stationärer Chefarztwahl unter Erlöse aus Wahlleistungen, die Bruttohonorareinnahmen aus ambulanten Leistungen unter Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses ausgewiesen; die den Chefärzten zustehende Beteiligung wird als Personalaufwand bilanziert. Durch die Anpassung der entsprechenden Verträge und im Rahmen der Neubesetzung von Chefarztstellen sowie Sektionsleitern führt dies rechnerisch zu Erlösreduzierungen bei den Nutzungsentgelten der Ärzte und zur Erhöhung der Personalkosten.

Durch die vorgenannten Vertragsanpassungen und erhöhte Inanspruchnahme „Chefarztwahl“ stiegen die Erlöse im Vergleich zum Vorjahr um 276 T€ (12,9%).

Im Erweiterungsbau C-Bau in Bruchsal wurden im Vergleich zu anderen Patientenzimmern besonders hochwertig ausgestattete Zimmer geschaffen; dieser neu entstandene interdisziplinäre Bereich ging im März 2015 in Betrieb. Bereits Ende 2014 wurde an beiden Standorten der sogenannte Patientenservice etabliert;

ein separates Team an Servicekräften kümmert sich um die Wünsche der Patienten. Durch diese Maßnahmen konnten die Erlöse aus „Wahlleistung Unterkunft“ bereits in 2015 deutlich gesteigert werden. Durch die nunmehr ganzjährige Verfügbarkeit stiegen die Erlöse in 2016 nochmals an.

(15)

Die Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses konnten deutlich erhöht werden. Dies resultiert insbesondere aus der Umsatzsteuerbefreiung für die Abgabe von patientenindividuell hergestellten Arzneimitteln. Mehrerlöse entstanden auch in den Bereichen Notfallbehandlung sowie Chef- bzw.

Oberarztambulanzen; trotz Fallzahlrückgang bei den ambulanten Operationen lagen die Erlöse auf Vorjahresniveau. Rückläufig hingegen waren die Erlöse aus Röntgenuntersuchungen von Flüchtlingen im Auftrag des Landkreises.

Die „Erstattungen nach dem Mutterschutzgesetz“ haben sich in 2016 erhöht.

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich überwiegend aus den Personalgestellungen innerhalb des Konzerns, Nutzungsgebühren Parkplätze und Erlösen aus dem Betrieb Blockheizkraftwerk zusammen.

Den Personalkosten werden in dieser Ansicht neben den eigenen Personalkosten durch die Belegschaft auch bezogene Verwaltungsleistungen, Honorar- und Zeitarbeitskräfte zugeordnet.

Die Kostensteigerung für eigenes Personal resultiert überwiegend aus den Tarifsteigerungen und der Anpassung der Dienstverträge im Rahmen der standortübergreifenden Neustrukturierung der Chirurgie in den Kliniken des Landkreises Karlsruhe. Die zunehmende Leistungsverlagerung auf SDLK und den Klinikverbund (Logistikzentrum und operativer Einkauf) führen rechnerisch zu einer Erhöhung der Kosten für bezogene Leistungen.

Parallel zu den Leistungssteigerungen im stationären als auch im ambulanten Bereich stiegen die Kosten für den Medizinischen Bedarf – insbesondere Arzneimittel, ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial und Implantate.

Die Steigerung bei den Arzneimittelkosten steht im engen Zusammenhang mit Umsatzsteuerbefreiung auf die Erlöse aus der Abgabe von patientenindividuell hergestellten Arzneimitteln; parallel mit der Umsatzsteuerbefreiung entfällt der Vorsteuerabzug.

Die Steuerlast hat sich gegenüber den Vorjahren erheblich reduziert, da im Rahmen der Betriebsprüfung die

„ambulante Versorgung von onkologisch erkrankten Patienten mit Zytostatika im vertragsärztlichen Bereich“

rückwirkend ab 2009 dem Zweckbetrieb zugeordnet wurde. Die Steuerlast für das Geschäftsjahr ergibt sich hauptsächlich aus dem Gewinn aus der Auftragsfertigung von Spezialrezepturen (patientenindividuelle Zytostatikainfusionen) für eine öffentliche Apotheke.

Wie im Vorjahr zeigt sich im Investitionsergebnis und Finanzergebnis die jährliche Zins- und Tilgungserstattung des Landkreises Karlsruhe. Dies führt zu einer aussagefähigeren Ergebnisdarstellung. Das Investitionsergebnis zeigt die von der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH zu tragenden Abschreibungen.

Das Finanzergebnis beinhaltet die von der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH zu tragenden Zinsen, die Abzinsungen von Rückstellungen gemäß BilMoG sowie die Zinsen aus der Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererstattung.

Im neutralen Ergebnis werden, neben den periodenfremden Erträgen und Aufwendungen auch die kalkulatorischen Risiken aus den Anfragen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen ausgewiesen, da es sich dabei um noch nicht abgeschlossene Anfragen aus den Vorjahren handelt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat seine Vorgehensweise einheitlich auf einen beschleunigten Verfahrensablauf umgestellt. Dies hat zur Folge, dass das kalkulierte Ausfallrisiko sinkt und gegenüber dem Vorjahr zu einer Verbesserung des neutralen Ergebnisses führt. Ausschlaggebend für die positive Entwicklung ist jedoch die angeführte Körperschaftssteuererstattung für den Prüfungszeitraum 2009 – 2012 sowie die Auflösung von Rückstellungen für Gewerbesteuer.

Die bisher von der Finanzverwaltung unterstellte Gewerbesteuerfreiheit für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe wurde im Rahmen der Betriebsprüfung revidiert. In den Jahresabschlüssen 2009 ff wurde die Gewerbesteuerpflicht angenommen und entsprechende Rückstellungen gebildet. Durch die oben angeführte Zuordnung der ambulanten Versorgung von onkologisch erkrankten Patienten mit Zytostatika in den Zweckbetrieb haben sich die Gewinne aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und somit die Gewerbesteuerlast erheblich reduziert, so dass die Gewerbesteuerrückstellung anteilig ergebniswirksam aufgelöst werden konnte.

(16)

2015

% % %

Erträge aus dem laufenden Betrieb

Erlöse aus Krankenhausleistungen 81.854.912 79,0 79.239.615 79,5 2.615.297 3,3

Erlöse aus Wahlleistungen 3.925.238 3,8 3.388.548 3,4 536.691 15,8

Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 7.914.784 7,6 6.934.340 7,0 980.444 14,1

Nutzungsentgelte der Ärzte 814.275 0,8 914.751 0,9 -100.476 -11,0

Bestandsveränderung an unfertigen Leistungen -114.950 -0,1 253.890 0,3 -368.840 <-100

Aktivierte Eigenleistungen 24.201 0,0 27.009 0,0 -2.808 -10,4

Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand 852.232 0,8 577.004 0,6 275.228 47,7 Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben 3.559.742 3,4 3.417.889 3,4 141.853 4,2 Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge 133.891 0,1 140.717 0,1 -6.826 -4,9

Erträge aus Vermietung und Verpachtung 401.422 0,4 406.895 0,4 -5.472 -1,3

Systemerlöszuschläge, Qualitätssicherung 297.225 0,3 282.382 0,3 14.844 5,3 Zuweisungen aus dem Ausbildungsfonds 3.184.053 3,1 3.041.375 3,1 142.678 4,7

Sonstige betriebliche Erträge 730.668 0,7 999.349 1,0 -268.681 -26,9

Zwischensumme 103.577.695 100,0 99.623.765 100,0 3.953.930 4,0

Aufwendungen aus dem laufenden Betrieb

Kosten für angestelltes Personal sowie Zeitarbeitskräfte u.ä. 69.144.530 66,8 66.918.205 67,2 2.226.325 3,3

Medizinischer Bedarf 16.136.374 15,6 14.921.085 15,0 1.215.288 8,1

patientenbezogene medizinische Leistungen 3.885.957 3,8 3.778.405 3,8 107.553 2,8

Wirtschaftsbedarf 3.318.420 3,2 3.238.762 3,3 79.659 2,5

Wasser, Energie, Brennstoffe 2.319.906 2,2 2.394.852 2,4 -74.946 -3,1

Verwaltungsbedarf, Fort- und Weiterbildung 2.349.334 2,3 2.379.927 2,4 -30.593 -1,3

Lebensmittel 810.738 0,8 774.328 0,8 36.410 4,7

Instandhaltung Gebäude & Technik 3.097.136 3,0 2.469.179 2,5 627.957 25,4 Miete und Nutzung von med. Ausstattung sowie Wartung, Ser 1.030.874 1,0 1.055.247 1,1 -24.372 -2,3

Forderungsverluste 0 0,0 0 0,0 0 oo

Steuern 104.634 0,1 298.260 0,3 -193.626 -64,9

Abgaben, Versicherungen 647.412 0,6 641.209 0,6 6.203 1,0

Sonstige betriebliche Aufwendungen 249.808 0,2 240.189 0,2 9.619 4,0

Zwischensumme 103.095.125 99,5 99.109.648 99,5 3.985.477 4,0

Ergebnis aus dem laufenden Betrieb 482.570 0,5 514.117 0,5 -31.547 -6,1

Finanzergebnis 300.756 0,3 91.073 0,1 209.683 >100

Investitionsergebnis -613.781 -0,6 -470.981 -0,5 -142.800 30,3

Zwischenergebnis -313.025 -0,3 -379.908 -0,4 66.883 -17,6

Neutrales Ergebnis 295.032 0,3 -82.685 -0,1 377.717 <-100

Gesamtergebnis 464.577 0,4 51.524 0,1 413.053 >100

verbleibende Aufwendungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit

Ertragslage 2016 Veränderung

(17)

c) Vermögenslage

Die dargestellten Bauaktivitäten lassen sowohl das Sachanlagevermögen als auch die Sonderposten planmäßig ansteigen. Die Anlagezugänge übersteigen dabei die Abschreibungen und die abgegangenen Restbuchwerte aus dem Anlagevermögen.

Die Finanzanlagen zeigen unverändert den Beteiligungsansatz an der SDLK.

Trotz gestiegener Umsatzerlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen gelang es die Forderungen gegenüber Kassen und stationären Selbstzahlerpatienten abzubauen. Durch konsequentes Mahn- und Forderungsmanagement konnte der Anteil der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Vergleich zu den Vorjahren abermals reduziert werden.

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern beinhalten, wie im Vorjahr, die Bilanzierung der angeführten Zins- und Tilgungserstattungen durch den Landkreis Karlsruhe. Diese Position zeigt in welcher Höhe die Bankverbindlichkeiten auf der Passivseite über das Erstattungsmodell (hier Tilgung) vom Landkreis Karlsruhe den Kliniken erstattet werden. Als Forderungen werden ebenfalls die verauslagten Projektkosten bilanziert, bei denen planmäßige Baukosten angefallen sind aber zum Bilanzstichtag noch keine Darlehen aufgenommen wurden. Die Erhöhung ergibt sich somit aus der Umsetzung der beschlossenen Bauprojekte. Daneben werden über die Forderung gegenüber Gesellschaftern auch Geldflüsse zur Holding aus der buchhalterischen Abwicklung der Umsatzsteuerorganschaft und aus dem Leistungsaustausch mit dem Landkreis sowie dem Verbundlabor abgebildet. Über diese Position wird auch die jährliche Zuweisung des Landkreises von derzeit 6 Mio € abgewickelt. Die zum Jahresende erfolgte Überweisung an die RKH konnte erst nach dem Bilanzstichtag an die KLK weitergeleitet werden.

Der Leistungsaustausch innerhalb des Klinikverbunds wird bereits unterjährig mittels Abschlagszahlungen verrechnet. Im Rahmen der Jahresschlussrechnungen können sich aus den einzelnen Bereichen Nachforderungen und auch Überzahlungen ergeben. Durch Zentralisierung im Beschaffungswesen und anderer Bereiche tritt insbesondere die KLB zunächst immer in Vorlage. Seit 2016 stellen nunmehr alle Klinikgesellschaften anteilig einen „eisernen Vorschuss“ bereit; der Anteil der KLK beziffert sich auf 0,67 Mio

€.

Im April 2016 ging der Förderbescheid zum Neubau Rechbergklinik (28,95 Mio €); im Dezember der Bescheid zum Neubau G-Bau in Bruchsal (16,4 Mio €) ein. Fördermittel werden dem Bauausgabenstand entsprechend zeitnah abgerufen. Im Berichtsjahr beliefen sich die Zuweisungen für die beiden Großprojekte auf 19,7 Mio €.

Die Personalrückstellungen insgesamt haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Im Geschäftsjahr wurden die zwischen dem Landkreis und der Klinik bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten hinsichtlich der Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen zweier, bis 2012 bzw.2013, überlassenen Beamten abgelöst.

Die Rückstellungen für Pensionsansprüche und Beihilfe der aktiven Beamten wurden entsprechend angepasst.

Die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes bei der Fürst-Stirum-Klinik sowie die Rückstellung für die laufenden nicht aktivierungsfähigen Projektkosten am Standort Bretten wurden fortgeschrieben.

Die Rückstellungen für Risiken aus den Anfragen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen konnten gegenüber dem Vorjahr nochmals reduziert werden.

Ebenfalls in den sonstigen Rückstellungen wurden Beträge aus der Rückerstattung von abgeführter Umsatzsteuer ,im Rahmen der geänderten Besteuerung der Zytostatikaumsätze, zunächst zurückgestellt, bis die Abwicklung dieser Beträge mit den jeweiligen Kostenträger endgültig geklärt und vollzogen ist.

Die Rückstellung in den steuerpflichtigen Bereichen wurde an die Ergebnisse der Ende 2016 abgeschlossenen Betriebsprüfung angepasst.

Die Bankverbindlichkeiten steigen planmäßig durch die Bauaktivitäten. In 2016 wurden 6,43 Mio € langfristige Kredite für laufende Projekte sowie bisher vorfinanzierte Baumaßnahmen aufgenommen.

Der Landkreis Karlsruhe hat den Kliniken des Landkreis Karlsruhe im Berichtsjahr 6 Mio € zur Erstattung des Kapitaldienstes zur Verfügung gestellt. Für den tatsächlich angefallen Kapitaldienst wurden rd. 2,7 Mio € verwendet. Die noch nicht verwendeten Mittel in Höhe von 3,3 Mio € sind hier zunächst – zweckgebunden - in den Verbindlichkeiten gegenüber dem Landkreis unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Förderzusagen für den Neubau Rechbergklinik und G-Bau werden zunächst in voller Höhe den noch nicht verendeten Fördermittel zugeführt. Die Ausgaben für die beiden Maßnahmen führen anschließend zur

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