M 162/2009 BVE 1. Juli 2009 BVE C
Motion
1229 Schmid, Achseten (SVP) Rösti, Kandersteg (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 08.04.2009
Unfallrisiko im Spiezwilerstrassentunnel senken Der Regierungsrat wird aufgefordert,
das Gefahrenpotenzial bei der Galerie des Spiezwilerstrassentunnels bezüglich irritierendem Lichteinfall bei Sonneneinstrahlungen vor allem am Abend zu prüfen
Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bei Verkehrsteilnehmer voranzurtreiben Begründung:
Die Strassengalerie Spiezwilertunnel verbindet ab Autobahnausfahrt Spiez das Kandertal und der Autoverlad Lötschberg. Die stark befahrene Kantonsstrasse ist die Nord-Südachse zwischen den Kantonen Bern und Wallis.
Der Tunnel weist auf der Südseite eine rund 200m lange Galerie mit Betonpfeilern auf. Bei Sonneneinstrahlungen vor allem am Abend entsteht eine starke Wechselbeleuchtung, die die Autolenker irritiert und somit ein grosses Gefahrenpotential verursacht.
In den vergangenen Jahren verunfallten mehrere Autolenker schwer. Die Wechselbeleuchtung löst bei Personen epileptische Anfälle aus. Der letzte Unfall passierte im Februar 2009.
Aus Sicherheitsgründen sind Massnahmen zur Verbesserung der Wechselbeleuchtung bei der Galerie im Spiezwilertunnel zwingend nötig.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.06.2009
Antwort des Regierungsrats
Der Spiezwilertunnel verbindet die Nationalstrasse A6 bei Spiez mit der Kantonsstrasse im Kandertal. Der im Jahr 1990 eröffnete rund 750 Meter lange Tunnel ist im südlichen Abschnitt über eine Strecke von rund 250 Metern als Galerie gebaut. Dadurch weist die Westseite mehrere Dutzend ca. 1.5 Meter breite und 4.5 Meter hohe Öffnungen auf. Die erlaubte Geschwindigkeit auf dem als Autostrasse signalisierten, dreispurigen Strassenabschnitt beträgt 80 Stundenkilometer. Anfangs März 2009 erhielt die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) Kenntnis von zwei Personen, die innerhalb des letzten halben Jahres als Mitfahrende bei der Fahrt durch den Galerieteil einen epileptischen Anfall erlitten haben. Die Ursache dieser Anfälle ist offenbar der stroboskopische Effekt, der vor allem im Winter und Frühjahr bei tief stehender Sonne und
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durch den sehr raschen Wechsel von Licht- und Schattenwürfen auf der Fahrbahn entsteht. Diese beiden Vorfälle sind die einzig bekannten mit derartigen Folgen.
Tatsächlich fühlen sich jedoch viele Personen während der Fahrt in der Galerie durch den stroboskopischen Effekt irritiert und verunsichert. Zwei Wochen vor Eingang der Motion wurde daher die Öffentlichkeit darüber orientiert, dass die BVE Massnahmen zur Reduktion dieses heiklen Effekts prüfen und, soweit verhältnismässig, realisieren lassen will.
Der Spiezwilertunnel wird heute täglich von 14'000 Fahrzeugen passiert. Seit seiner Eröffnung vor 19 Jahren ereigneten sich im Spiezwilertunnel 28 Unfälle, bei denen sich insgesamt 16 Personen verletzt haben – in einem Fall mit Todesfolge. Aufgrund der Polizeirapporte lässt sich feststellen, dass kein Unfall auf die Lichtverhältnisse zurückzuführen ist. Nichtsdestoweniger besteht wegen der Verunsicherung, welche die Lichtverhältnisse in der Galerie verursachen können, und insbesondere wegen der Tatsache, dass es in zwei Fällen gar zu epileptischen Anfällen kam, Handlungsbedarf. Der Wechsel von Licht und Schatten in der Galerie kann grundsätzlich dadurch eliminiert werden, dass die Galerieöffnungen verschlossen werden. Da der Tunnel jedoch keine Lüftung aufweist und die Beleuchtungsanlage für einen verschlossen Tunnel nicht ausreichen würde, sollen die Öffnungen mit feinmaschigen Kunststoffnetzen als Sonnenlichtfilter verschlossen werden. Tests zur Bestimmung des Netztyps und der nötigen Justierung der Beleuchtungsstärke wurden im Mai und Juni 2009 durchgeführt.
Die Kosten für diese Massnahme belaufen sich auf rund 100'000 Franken und sind in Anbetracht der zu erwartenden, deutlichen Verbesserung verhältnismässig. Die vorgesehene Massnahme kann noch im Verlaufe dieses Jahres realisiert werden.
In fünf bis sieben Jahren wird die elektromechanische und sicherheitsrelevante Ausrüstung nach rund 25 Betriebsjahren ersetzt werden müssen. Die Kosten für die Erneuerung dieser Anlageteile werden 1.5 bis 2 Millionen Franken betragen. Soweit nötig werden dannzumal noch weitergehende Verbesserungen hinsichtlich der Lichtverhältnisse geprüft und vorgenommen werden können.
Antrag: Annahme der Motion
An den Grossen Rat