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Mehr Platz für Jungen und Mädchen der Grundschule in Roßla

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Magdeburg, 12. März 2018

Mehr Platz für Jungen und Mädchen der Grundschule in Roßla

Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen die Erweiterung der Südharz Grundschule in Roßla. Über das STARK V-Programm erhält die Gemeinde Südharz im Landkreis Mansfeld-Südharz einen Zuschuss zum geplanten Erweiterungsbau. Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder überreichte heute an die stellvertretende Bürgermeisterin Anja Wöbken den Förderbescheid in Höhe von 328.874,52 Euro.

Finanzminister André Schröder: „Wenn es in einer vor gut zehn Jahren eingeweihten Grundschule absehbar zu eng wird, wie hier in Roßla, ist das ein positives Zeichen für die Gemeinde Südharz und für unser Land Sachsen-Anhalt. Es zeigt, dass sich die Menschen hier wohl fühlen und mit ihren Familien hier her ziehen oder in ihrer Heimat eine Familie gründen.

Insbesondere freut es mich als Finanzminister, wenn wir als Land diese Entwicklung unterstützen können, indem wir beispielsweise die Erweiterung von Schulen mitfinanzieren.“

In der Grundschule in Roßla lernen im Moment 108 Mädchen und Jungen.

Sie kommen aus den Orten Breitungen, Agnesdorf, Questenberg, Wickerode, Bennungen, Dittichenrode und Roßla in die Südharz Grundschule. Der bestehende Flachbau wurde im November 2016 eingeweiht und bezogen. Der nun entstehende Anbau passt sich dem vorhandenen Bau an und wird über einen Verbinder erreichbar sein. Es entstehen zwei Klassenräume plus die dazu gehörigen Vorbereitungsräume für die Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Multifunktionsraum, Garderobe und Lagerräume. Die Fenster in den beiden neuen Klassenräumen sind mit Sonnenschutz ausgestattet. Die gesamte Grundschule ist ebenerdig und barrierefrei.

Hintergrund:

Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen-Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.

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