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"Akzent-Gespräch" mit Kurt Seelmann, Rechtsphilosoph : Recht und Gerechtigkeit

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Academic year: 2022

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(1)"Akzent-Gespräch" mit Kurt Seelmann, Rechtsphilosoph : Recht und Gerechtigkeit. Autor(en):. Seelmann, Kurt / Ryser, Werner. Objekttyp:. Article. Zeitschrift:. Akzent. Band (Jahr): - (2013) Heft 1:. Recht und Gerechtigkeit. PDF erstellt am:. 31.01.2022. Persistenter Link: http://doi.org/10.5169/seals-843058. Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind.. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://www.e-periodica.ch.

(2) akzent magazin. I. Schwerpunkt. «/A/rzenf-Gesprac/i» m/Y /Cü/t See/mana flecfrfsp/i/Vosop/?. flecbt woe/ Gerec/jt/gke/t fwr.J Dnfer Jur/sfen kurs/erf e/'n ßonmof: ßechf und Gerechf/gfce/f se/en zwei versch/edene D/nge, die wen/g miteinander zu fun hätten. Auch wenn das nafür//c/i übertrieben ist, steckt doch ein /Börnchen Wahrhe/f in dieser Aussage. IV/e gerecht die Justiz ist, wie gerecht sie überhaupt se/n kann, ist eine y'ener Fragen, we/che die Menschen zu yeder Zeit und üfaera// beschäftigt hat und beschäftigt. Prof. Dr. iur., Dr. h. c. Kurt Seelmann ist Ordinarius für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Basel. Sein Lehrbuch zur Rechtsphilosophie"!, das sich mit dem Begriff und den Funktionen des Rechts sowie den Normen auseinandersetzt, an denen es sich orientieren sollte, wurde unter anderem ins Ita-. lienische, Japanische, Koreanische und Russische übersetzt. Im Zusammenhang mit der Ausstellung «schuldig», die noch bis zum 7. April 2013 im Historisehen Museum Basel in der Barfüsserkirche zu sehen ist, haben wir uns mit ihm über Fragen rund um Recht und Gerechtigkeit unterhalten.. Akzent Magazin: Gerechtigkeit ist zunächst ein philosophischer Begriff. Gibt es eine Zeit und Kulturen übergreifende Vorstellung von Gerechtigkeit?. Kurf See/mann;. \/orsfe//ung, was Gerecbf/gke/f se/, ist einem sfänd/gen I/Vande/ unterworfen. Das betrifft sowob/ d/'e Kr/'ter/'en, m/'f denen man den ßegr/'ffzu fassen versucht, a/s aueb d/e Gegenstände, über d/e man Gerecbf/gke/fsurfe//e abg/'bf. Für d/e anf/ke gr/'ecb/'scbe Pb/7osopb/e war d/e Gerecbf/'gke/'f in erster L/'n/'e e/'ne /nd/v/due//e Tugend oder Kennzeichen e/'nes Gesetzes. Das bat m/'f der Gese//scbaft /ed/g/ieb insofern m/tte/bar zu tun, a/s der F/'nze/ne oder das Gesetz diese Gerecbf/gke/f gegenüber anderen üben so//. Aber ursprüng//cb bat man n/cbf nacb der Gerecbf/gke/f von Geme/nscbaften gefragt. Erst /m späten /W/ffe/a/fer und /n der früben /Veuze/f begann man mebr und mebr, über d/e Gerecbf/gke/f aueb von /nsf/fuf/onen nachzudenken. A/e/'n, e/'genf//cb n/ebf. D/'e. Akzent Magazin: Auf der ganzen Welt wird Gerechtigkeit als Voraussetzung des Zusammenlebens betrachtet. Auf sie berufen sich auch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Schon früh war man deshalb bemüht, sowohl die Beziehungen der Individuen untereinander als auch jene des Einzelnen zur Gesellschaft zu regeln. Welche wegweisenden Gesetzbüeher. - abgesehen. von den Zehn Geboten - kennen. wir aus der Antike? februar. I. märz. Kurf See/mann: Da g/bf es /n unserer 7rad/f/on zunächst Lykurg /'n Sparta (7m 9. und S. Jahrhundert v. Cbr.J und So/on /"vermuf//'cb um 940 b/s ca.500 v. Cbrjden /egendären Gesetzgeber aus Athen. Dann /'st aber vor a/tem der osfröm/sebe Ka/ser Jusf/'n/an /4S2 b/s 505 n. Chr.7 zu nennen. Fr /st für d/e we/fere l/l//rkungsgescb/cbfe der l/ldcbf/gsfe. Das yusf/'n/an/'scbe röm/sebe ffeebt war y'a /m ganzen /W/ffe/a/fer und noch /n der /Veuze/f d/e Grund/age des west//eben Fecbfsdenkens.. Akzent Magazin: Gesetze tragen dazu bei, den Mensehen Rechtssicherheit zu vermitteln. Nun wurde in Basel bis ins 16. Jahrhundert ohne schriftliches Gesetz gerichtet. Woran orientierten sich die Gerichte bei ihrer Urteilsfindung? Kurt See/mann; S/e g/ngen davon aus, dass s/e m/'f /brem Tun den W///en Gottes erfü//ten, erfü//en mussfen, denn Gott der Gerechte forderte, dass Dnfafen vergo/fen würden, /m L/br/gen kamen e/nze/ne /nnersebwe/zer Kantone ("Lb7 und A//dwa/denj b/s /ns 20. Jahrhundert ohne gesebr/ebenes Sfrafrecbf aus. Abgesehen von der kurzen Ze/f der He/vef/'k / 7 799-/S03/ m/'f /'brem für das ganze Land ge/fenden Sfrafrecbf, war das Strafgesetzbuch von 7937 für s/'e das erste Strafgesetzbuch. D/'e S/'cbfer /'n d/'esen Gegenden or/'enf/'erfen s/'cb an den Bräuchen und an frad/f/onen, 7.

(3) Die Guillotine war. letztes mal 1940 in der. Schweiz im Einsatz. (Obwalden). über /'bre zu denen auch d/'e «Caro//na» gehörte, unm/ffe/bare /Anwendung /n der frühen A/euze/'f h/naus gew/'r/ct hat. d/'e. Justizia aus dem Historischen Museum Basel. Akzent Magazin: Neben bereits bestehenden Rechtsbüchern wie dem Sachsenspiegel (1220/35) oder dem Schwabenspiegel (1275), die aber lediglich Sammlungen von Privatpersonen waren, gilt die «Carolina», die im Jahr 1532 vom Habsburger Kaiser Karl V. erlassen wurde, als erstes eigentliches Strafgesetzbuch, das für das ganze Reich Gültigkeit hatte. Was waren die Motive zu diesem Werk? /Curt See/mann: E/n Grund mag gewesen se/'n, dass Ger/'cbfsurfe/'/e, d/e ohne verb/'nd//che schr/ft//che Gesetze gefä//t wurden, wegen der Gefahr der W/7/kür. schon früh Gegenstand der /O/'f/'k waren. Darüber b/'naus war d/e «Caro//na» /nha/f//ch auch e/'ne Reakf/'on auf d/e f?e//'g/'onsspa/fung. S/'e ga/f /n Base/ mehr oder wen/'ger b/'s zur He/vef/'k und danach erneut, b/'s man e/n kanfona/es Sfrafrecbf e/nfübrfe. A//erd/'ngs darf man s/'ch n/'cbf vorstehen, dass dama/s e/n e/'nz/'ges Gesetzbuch verb/nd//cb war. Man ber/'ef s/'ch be/' der Drte/'/sf/'ndung häuf/'g auf mehrere Gesetze und Brauche, /mmerh/n war d/'e «Carob'na» vom Ka/ser garanf/ertes, sfaaf//ches Recht /m modernen S/'nne. Aber es gab dar/n e/'ne sa/vafor/'scbe /C/ause/, d/'e besagte, dass e/'nze/ne 7err/'for/'en /'m Re/'cb /'hr b/'sher/'8. akzent magazin.

(4) tet wurden. D/'e Chance, dass jemand, der e/'ne Straftat beg/'ng, überhaupt festgenommen und verurte/'/f wurde, war v/'e/ ger/'nger a/s beute. W/'r geben davon aus, dass d/'e Grausamke/'f der Strafen dam/'f zusammenbängf, dass nur e/'n k/e/ner 7e/7 der Täfer erfasst wurde. Aus d/'esem Grund setzte man auf extrem abschreckende Strafen, d/'e fo/ger/'ebt/'g a/s öftenf/Zcbes Scbausp/'e/ /'nszen/'erf wurden. Aber bere/'fs d/'e Caro//'na bat e/'ne ganze ße/'be von gua//'f/'z/'erten Todessfrafen n/'cbf mehr vorgesehen. (Jrsprüng//'cb versuchte man den Täter an jenem Körperfe/7 zu strafen, m/'f dem er d/'e Tat begangen hatte, /m 79. Jahrhundert erfand man dazu den ßegr/'ft «sp/'ege/nde Strafen«. Später kam d/'e Vorsfe//ung auf, d/'e Strafe müsse ungefähr dem Wert der Tat entsprechen. /Wan g/aubfe, das umrechnen zu können: /'n Fre/'he/'fsenfzug oder Ge/d.. Als das Rathaus noch. Richthaus war. ges ßecbf be/'beba/fen durften und d/'e «Caro//'na» nur subs/d/är, a/so b/ftswe/se ga/f.. Akzent Magazin: In der Ausstellung im Historischen Museum erfahren wir, dass Ratsherren und Akademiker nicht gefoltert werden durften. Sie wurden, im Falle eines Todesurteils, mit dem Schwert hingerichtet, was als ehrenhaft galt und verhältnismässig gnädig war. Ist es in diesem Fall legitim, von Klassenjustiz zu sprechen?. Kurt See/mann; Das wurde dama/s /räum so empft/nden. Anders a/s beute gab es /re/'n Recht, das für a//e ga/f, d/'e /'m se/ben Terrftor/um /ebfen. Äbn//'cb w/'e /m a/fen röm/'scben Recht bat d/'e Herkunft und d/'e Zugebör/'gke/'f zu besf/'mmfen soz/'a/en Gruppen m/'fbesf/'mmf, unter we/cbes Recht jemand fte/. D/'e /r/'rcb//'cbe ßeband/ung der Straftaten von /C/er/'/rern und d/'e un/'vers/'färe ßeband/ung der Straftaten von Professoren und Studenten waren vö///'g norma/.. Akzent Magazin: Wenn man sich mit Spätmittelalterliehen Strafen beschäftigt, erscheinen sie einem ausserordentlich grausam. Empfanden das die Mensehen damals auch so?. Kurt See/mann; Anzunehmen /'st, dass d/'ese Strafen von der dama//gen ßevö//rerung a/s norma/ befracbfebruar I märz. Akzent Magazin: In einem langwierigen Prozess, der von der Aufklärung, möglicherweise auch der Reformation, beeinflusst war, wandelte sich die Strafjustiz. Anstelle von Leib-, Körper-, Ehren- und Schandstrafen trat ein System von Freiheitsstrafen. DieserWandel war vor allem das Werk einer fortschrittlichen Elite. Wie reagierte das Volk darauf?. Kurt See/mann: /m späten. 78. Jahrhundert gab es Gesetze, d/'e von der ßevö/kerung n/'cbf ganz versfanden wurden. Das war /'n Ösferre/'cb unter dem aufgek/ärten Ka/'ser Josef //. der Fa//. /Das «Joseph/'n/sehe Strafrecbt» sah u.a. d/'e Todesstrafe nur noch /'m Sfandrechf, n/'cbf aber /'m ordenf//'chen Strafverfahren vor und schaffte d/'e l/ersfümme/ungssfrafen ab. D/'e ßed.j. Te/'/we/'se auch auf (Jnversfändn/s sf/'ess nach der französ/'schen ßevo/uf/'on der erste «Code Pens/«. Spätere Verschärfungen erfo/gten zumTe/7 auf Druck. von unten.. Akzent Magazin: Für ein modernes Strafwesen sind bekanntlich nicht nur Rache, Sühne und Abschreckung, sondern auch die Resozialisierung desTäters wichtige Aspekte. Wo lassen sich die Ursprünge dieser integrativen Zielsetzung finden?. Kurt See/man/j; ßere/'fs Thomas von Agu/'n /Dom/'n/'kaner und K/'rcben/ebrer /'m 73. Jahrhundert. D/'e Red. j enfw/'cke/fe, /'nsbesondere für ger/'ngere De//kfe, d/'e Vorsfe//ung e/'ner «Poena med/'c/'na//'s«, e/'ner. der /Wed/'z/'n zu verg/e/'cbenden Strafe, d/'e den E/'nze/nen bessern so//. Das enfspr/'chf durchaus dem, was w/'r heute Pesoz/'a//'s/'erung nennen, ße/'m Zucht9.

(5) akzent magazin. I. Schwerpunkt. Srafgericht in Basel. Wer steht in der Regel hinter einem solchen Wandel? Ist es Volkes Stimme wie bei der Verwahrungsinitiative, sind es Interessengruppierungen? Mit anderen Worten: Wem folgt der Gesetzgeber, wenn er darüber entscheidet, was rechtens ist und was nicht?. Kurt Seelmann: Es gibt Einflüsse von allen möglichen Seiten. Dazu gehören auch internationale Vereinbarungen, die dazu führen, dass man nationale Gesetze nachbessert, um ihnen zu entsprechen. Aber es gibt immer wieder die Fälle, in denen der Gesetzgeber auf medial hochgekochte Empörungen reagiert, reagieren muss, weil er sich nicht ganz abkoppeln kann von kollektiven Gefühlsaufwallungen. Es würde grosse Weisheit erfordern, jenen Grat zu finden, auf dem man wandert, ohne zur einen oder anderen Seite hin zu übertreiben. Um auf die Steuerhinterziehung zu kommen: Da ich, dass der Einfluss aus dem Ausland eine sich gewisse Bedeutung hatte und dass manche, die vermute. jetzt für eine Verschärfung der Gesetzgebung aussprechen, mehr aus Taktik denn aus Überzeugung. mit einem Strafbefehl erledigt. Man hätte zwar die Möglichkeit, eine richterliche Beurteilung zu verlangen, aber das lässt man meistens. Die Wenigsten verfügen über die Kompetenz, sich die Vor- und Nachteile einer Verhandlung klarzumachen. Ausserdem möchte man sich das Geld für einen Anwalt sparen. Wenn es aber zu einem Strafverfahren kommt, werden sich alle Beteiligten um Fairness bemühen.. Akzent Magazin: Womit wir wieder bei der anfänglichen Frage sind, was Gerechtigkeit überhaupt ist.. Kurt Seelmann: Das ist in der Tat ein weites Feld. Man kann versuchen, sich der Bedeutung von Gerechtigkeit anzunähern, wobei dies aber schon eine bestimmte Definition voraussetzt, über die wir uns schnell in den Haaren liegen würden. Das sieht man schon bei den politischen Parteien, von denen jede im Grunde andere Vorstellungen davon hat, was gerecht ist und was nicht.. Akzent Magazin: Herr Seelmann, wir danken Ihnen für das Gespräch.. Straftaten. hausgedanken, der ums Jahr 1600 aufkam, vermuten wir, dass er mit dem calvinistischen Arbeitsethos zu tun hatte. Allerdings ging es dabei weniger darum, aus Arbeitsscheuen arbeitsame Zeitgenossen zu machen, als sie aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Wenn sie einmal in diesen Anstalten waren, hat man sich wenig um sie gekümmert. Erst im 19. Jahrhundert, als man überTätertypen nachzudenken begann, kam wieder die Frage der Resozialisierung auf. Man kam zum Schluss, dass es nicht nur den unverbesserlichen, sondern auch den besserungsfähigen Täter gibt.. Akzent Magazin: Noch heute kennen wir, auch in westlichen Demokratien, Strafen, die ihre Wurzeln im Mittelalter haben: die Todesstrafe, den Internetpranger und Schandstrafen wie sie zum Teil in den USA vorkommen. Bei einer Befragung durch das Historische Museum sprach sich die Mehrheit derTeilnehmenden für die Wiedereinführung derTodesstrafe. 10. handeln. Es mag aber auch sein, dass man beur gegenüber der Gemeinschaft negativer sei teilt als früher. Lange glaubte man, eine Straftat zu Individuum nur etwas, das man einem anderen Versi fügt. Man war der Meinung, wenn man eine zufüge, cherung betrüge oder der Umwelt Schaden dies sei der Schaden derart pulverisiert, dass sich Gedanke, nicht so konkret auf andere auswirke. Der der gegenüber auch Fiandeln dass wir in unserem Generatio Gemeinschaft und gegenüber künftigen neu eher eine vielleicht verantwortlich sind, ist. aus (dies im Gegensatz zu anderen Umfragen). Wie sind all diese Strömungen zu beurteilen?. Kurt Seelmann: Das ist schwer zu sagen. Am Ende des letzten Jahrhunderts haben wir geglaubt, dass es in westeuropäischen Ländern eine eindeutige Bewegung in Richtung mildere Strafen gibt. Aber die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass das eine vorübergehende Entwicklung war. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an die Verwahrungsinitiative,. nen ere Strömung.. wir Akzent Magazin: Können wir sicher sein, heute gegen gerechtes Verfahren erhalten, wenn wir Verstössen? ein Gesetz dass. ein. welche die lebenslängliche Verwahrung von gefährlichen Sexualstraftätern forderte und 2004 von einer Volksmehrheit angenommen wurde. Die Red.], von der wir geglaubt haben, dass so etwas in dieser Form nicht mehr möglich wäre. Selbst die Todesstrafe ist nicht definitiv Vergangenheit.. gar Kurt Seelmann: Zunächst einmal können wir zu erhalten. nicht sicher sein, überhaupt ein Verfahren Polizist kein bemerkt Die allermeisten Straftaten die oder Staatsanwalt. Das betrifft vor allem und den mittleren• Jugenddelinquenz, Bagatelldelikte Mord. Es Kriminalitätsbereich. Aber das geht bis zum sind, so mancher gibt Wissenschaftler, die der Meinung. Akzent Magazin: Die Normen und Werte ändern sich und mit ihnen die Strafgesetzgebung. Zurzeit scheint man beispielsweise die Steuerhinterziehung, die lange als «Gentlemen-Delikt» galt, neu zu beurteilen.. aller erfassAber auch bei weit mehr als 90 Prozent einer Verhandlung ten Straffälle kommt es nicht zu Staatsanwaltschaft Sie werden ohne Gericht von der. besonders. Totenschein aus. Hausarzt stelle sehr schnell den. akzent. ^. rL«ar. |. tiärz. 1. Seelmann Kurt, Rechtsphilosophie. 5. Auflage, München, 2010. 11.

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