A2192 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 42⏐⏐17. Oktober 2008
P O L I T I K
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undesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) lässt keine Gelegenheit aus, für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen zu werben. Tatsächlich hat die Ko- alition mit der jüngsten Gesundheits- reform die Vertragsmöglichkeiten für Krankenkassen und Leistungs- erbringer erweitert. Gleichzeitig will die Regierung mit einheitlichen Preisen eine einheitliche Gesund- heitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen, was allerdings den Wettbewerb erschweren könnte. So gelten vom 1. Januar 2009 an in ganz Deutschland ein einheitlicher Beitragssatz für die Krankenkassen sowie ein einheitlicher Orientierungs- punktwert für vertragsärztliche Leis- tungen.Schrittweise sollen nun auch die Preise für Krankenhausbehandlun- gen bundesweit angeglichen werden.
Der Entwurf für ein Krankenhaus- finanzierungsgesetz sieht hierfür ei-
nen sogenannten Bundesbasisfall- wertkorridor vor. Die Basisfallwerte bilden die Grundlage für die Ver- gütung der Krankenhausleistungen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat für diesen Korridor eine Basis- fallwertspanne zwischen 2 762,32 Euro und 2 874,50 Euro vorgege- ben. Die bisherigen Landesbasis- fallwerte sollen sich in den nächsten fünf Jahren in diesem Bereich ein- pendeln.
Eine bundesweite Vereinheit- lichung der Preise sei ordnungspo- litisch und ökonomisch der falsche Weg, kritisiert Prof. Dr. Günter Neubauer vom Institut für Gesund- heitsökonomik in München in ei- nem wissenschaftlichen Gutachten.
Statt einer weiteren staatlichen Preisvorgabe seien flexible Ver- tragsmöglichkeiten für Kranken- kassen und Kliniken notwendig.
Nur so könnten diese die Preise individuell verhandeln.
Auftraggeber der Expertise ist die AOK Schleswig-Holstein. Nach Berechnungen Neubauers würden unter anderem die regionalen Kran- kenkassen in Schleswig-Holstein zu den Verlierern der Neuregelung zählen. Der Grund: Der Landes- basisfallwert liegt im nördlichsten Bundesland wie auch in Nordrhein- Westfalen oder Mecklenburg-Vor- pommern unterhalb des Basisfall- wertkorridors. Zu den Gewinnern zählen dagegen Kassen in Berlin oder Rheinland-Pfalz. Klinikleis- tungen sind in diesen Ländern bis- lang vergleichsweise teuer.
Doch stellt sich die Frage, ob nicht der vorgesehene Einheitsbei- tragssatz der Kassen eine einheitli- che Vergütung bedingt. „Nein, denn bei dieser Argumentation wird nicht berücksichtigt, dass die Verhältnisse in den einzelnen Ländern unter- schiedlich sind“, sagt Gesund- heitsökonom Neubauer. Die Her- ausforderung sollte für die Kassen darin liegen, die Ausgaben durch gut verhandelte Einzelverträge zu senken und somit die Zuweisungen aus dem Fonds zu unterschreiten.
„Mit der Einführung von Einheits- preisen verliert der Preis jedoch sei- ne Funktion, das Gleichgewicht zwischen Versorgungsbedarf und -angebot herzustellen. Das führt zu Über-, Unter- und Fehlversorgung“, warnt Neubauer.
Auf seine Versicherten kämen mit der Neuregelung Mehrausgaben von 13 Millionen Euro zu, ärgert sich Dr. Dieter Paffrath, Vorstands- vorsitzender der AOK Schleswig- Holstein. Den Kliniken im nördlichs- ten Bundesland würden zusätzliche Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro zufließen. Dagegen würde das Gesamtbudget der Kliniken etwa in Rheinland-Pfalz um 64 Millionen Euro sinken.
Wenn der Gesetzgeber schon kei- ne Marktpreise wolle, sollte er den bundesweiten Basisfallwert allen- falls als Richtwert vorgeben und den Verhandlungspartnern größere Ver- tragsspielräume einräumen, fordert Neubauer. Zumindest sollte aber der Korridor weiter gefasst werden, um Kliniken und Kassen mehr Verhand- lungsspielraum zu lassen. I Samir Rabbata GRAFIK
Gewinner und Verlierer nach Bundesländern (Basis: Mittelwert 2008)
BUNDESBASISFALLWERT
Kritik an Einheitspreisen für Krankenhausleistungen
Bundesweit betrachtet ist die vorgesehene Angleichung der Krankenhauspreise ein Nullsummenspiel. Doch warnen Experten davor, dass die Gleichmacherei den Wettbewerb lähmen könnte.
Quelle:Institut für Gesundheitsökonomik,München
Basisfallwert ( )