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AmtsblAtt für die stadt Aken (elbe)

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Academic year: 2022

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AmtsblAtt für die stAdt Aken (elbe)

einschließlich der Ortschaften Mennewitz, Kleinzerbst, Kühren und Susigke

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am 26.05.2019 haben Sie gewählt. Sie haben Ihr Privileg, wählen zu gehen und das mit der Demokratie verbundene Recht, eine freie Wahl zu treffen, in Anspruch genommen. Da- mit haben Sie der Demokratie wieder Ihre Stimme gegeben und darüber freue ich mich sehr. Ich möchte mich bei allen Wählerinnen und Wählern für die Beteiligung an der Europa- und Stadtratswahl herzlich bedanken. Mein herzlicher Dank gilt auch allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie dem Stadtwahlleiter, Michael Zelinka, die wieder zusammen für ei- nen reibungslosen Ablauf gesorgt haben.

Ich wünsche allen gewählten Stadträtinnen und Stadträten für die gemeinsame Arbeit und für die Arbeit für unsere schö- ne Stadt mit all ihren Ortschaften viel Erfolg! Ich bin guter Hoffnung, dass durch die Erfahrung, Kompetenz und Quali- fizierung jedes einzelnen Gewählten ein Stadtrat entstanden ist, der neue Akzente in die Sacharbeit setzen wird. Sie haben mein Vertrauen, denn „Vertrauen erweckt Vertrauen“! Lassen Sie uns gemeinsam „Stark in der Tat“ und „Milde in der Art“

sein, so wie es schon in die Scheiben des historischen Rathau- ses graviert wurde.

Wählen fängt beim Verständnis von Demokratie über freie Wahlen, über Meinungs- und Pressefreiheit, das Bewahren von Grundrechten, dem Mehrheits- und Konsensprinzip, aber auch der Akzeptanz von politischen Oppositionen an.

Am 15.05.2019 hatten der Schulleiter der „Sekundarschule am Burgtor Aken (Elbe)“, Hans Rainer Homann, in Koope- ration mit der Stadtverwaltung Stadt Aken (Elbe), Sebastian Schwab und mir, den Startschuss für den Auftakt einer Veran- staltungsreihe „Du bist Demokratie!“ gegeben. Einen Vormit- tag lang luden wir die Schülerinnen und Schüler der achten und neunten Klasse in eine „Demokratie-Werkstatt“ ein, um Wissen und Verständnis für die Demokratie in unserem Land zu erhalten, aber auch, um mitzumachen und sich aktiv mit Ideen und Gedanken einzubringen. Die Aula der Sekundar- schule war prall gefüllt. Über 70 Schülerinnen und Schüler sa- ßen gespannt, erwartungsvoll, aber auch ein wenig skeptisch auf ihren Stühlen. In vielen Blicken war die Frage zu lesen:

„Was kommt da auf mich zu und was soll das hier?“. Dabei war unser Ziel sehr einfach. Die Schulleitung und die Führung der Stadtverwaltung hatten die Absicht, die Schülerinnen und Schüler für die Demokratie zu begeistern. Wir wollten, dass den jungen Leuten bewusst ist, dass sie in Aken eine Stim- me haben und sich aktiv an der Gestaltung ihrer Themen beteiligen können, wenn sie sich entscheiden mitzumachen und einzubringen. Das erklärte Ziel ist die Gründung eines Ju- gendbeirats. Dieses Ziel haben wir in ein Demokratieprojekt gepackt, welches mehrere Veranstaltungen durchlaufen wird und am 28.08.2019 mit der Gründung eines Jugendbeirates sein Finale finden soll.

Nach dem Impulsreferat des Bürgermeisters „Du bist Demo- kratie“ teilten sich die Schülerinnen und Schüler in Werkstät- ten auf. Hans-Rainer Homann nahm die achten Klassen mit in die Ideenschmiede, Sebastian Schwab die Klasse 9a und ich hatte das Vergnügen mit 21 Schülerinnen und Schülern

Grußwort des Bürgermeisters

Liebe Akenerinnen, liebe Akener, liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortschaften,

der Klasse 9b, die Stärken und Entwicklungspotenziale von Aken und der Region sowie die Wünsche der Jugendlichen in Erfahrung zu bringen. Es war ein spannender Prozess. Die Ju- gendlichen merkten, dass sie ernst genommen werden, dass man mit ihnen spricht, sich über ihre Ideen und Gedanken austauscht und mit ihnen gemeinsam etwas entwickelt. Da- bei kamen viele einfache Sachverhalte zum Vorschein, die ohne viel Geld und Aufwand umsetzbar sind, so z. B. eine Beleuchtung am Skaterplatz, der Wunsch nach einem Müll- eimer am Anker, längere Beleuchtung in einzelnen Straßen, zusätzliche Beschilderung der Einmündung unserer jüngst benannten „Emilie-Winkelmann-Straße“ (ehemals im Volks- mund „Schwarzer Weg“ genannt) auf die L 63.

Nach einer Stunde „Demokratie-Werkstatt“ rauchten die Köp- fe. Als alle Schülerinnen und Schüler wieder in der Aula zu- sammenkamen, wurden Vertreter der Gruppen befragt, wie sie die Demokratie-Werkstatt empfunden hatten. Es gab aus- schließlich positive Stellungnahmen, die eine Frage aufwar- fen: „Wie geht es denn nun weiter?“.

Die Antwort gaben Hans Rainer Homann, Sebastian Schwab und ich im Abschlussplädoyer, in dem wir eine Frage zurück- gaben: „Wer von euch kann sich denn vorstellen, die The- men mit uns umzusetzen und sich aktiv für die Interessen der Jugendlichen der Stadt Aken (Elbe) und ihrer Ortsteile in einem Jugendbeirat einzusetzen?“. Das Ergebnis war beein- druckend. Überall gingen die Hände nach oben, so dass wir

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eine Jugendbeiratsliste auslegten, auf der sich jede/r Interes- sierte eintragen konnte. Am Ende zählten wir 18 interessierte Jungen und Mädchen.

Ein Ergebnis, das uns sehr stolz gemacht hat; Stolz auf die Ju- gendlichen unserer „Sekundarschule am Burgtor Aken (Elbe)“.

Nun werden von der Verwaltung die vielen dutzend Pinn- wandkarten sortiert und strukturiert. Der nächste Termin ist dann die Ergebnispräsentation der „Demokratie-Werkstatt“, voraussichtlich im Juni 2019.

Am 28.08.2019 kommt dann das Ministerium für Landesent- wicklung und Verkehr (MLV) im Zuge der Demografie-Woche 2019 nach Aken. Dann wollen wir gemeinsam mit der „Sekun- darschule am Burgtor Aken (Elbe)“ ein buntes und vielfältiges Programm mit dem MLV, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und weiteren Vereinen, aber auch mit allen Bürgerinnen und Bürgern gestalten. Ziel ist es, an diesem Tag den Jugendbeirat der Stadt Aken (Elbe) zu gründen.

Es lebe die Demokratie!

Ihr Jan-Hendrik Bahn

Bürgermeister Stadt Aken (Elbe)

Die Stadtverwaltung informiert Einladung Werkstattgespräch 25. Stadtfest

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Aken (Elbe) feiert in diesem Jahr in der Zeit vom 9. bis 11. August das 25. Akener Stadtfest. Eine Vielzahl sport- licher und kultureller Aktivitäten sollen die Besucher erfreuen beziehungsweise zum Mitmachen animieren.

Für die weitere Vorbereitung des Stadtfestes findet am Mittwoch, dem 12. Juni 2019,

um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses

eine Beratung mit Vertretern aller teilnehmenden Vereine und sonstigen Interessenten statt.

Hierzu lade ich Sie recht herzlich ein und bitte um Ihre Teil- nahme. Im Verhinderungsfall bitte ich Sie, einen Vertreter zu schicken.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfü- gung.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus.

Tagesordnung

1. Vorstellung des Festprogramms

2. Abstimmung des Vereinsprogrammes am Samstagnach- mittag

3. Information zum Festumzug

4. Information zum Verkauf von Speisen und Getränken durch Vereine

5. Sonstiges

Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schwab

Mitarbeiter für Kultur-, Tourismus- und Medienmanagement

Amtliche Bekanntmachungen In der 44. Sitzung des Stadtrates am 16.05.2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden:

Beschluss-Nr. 463-44./19:

Beschlussfassung über die Satzung der Stadt Aken (Elbe) zur Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt-Aken“ für das „Gebiet westlich der Köthener Straße/südlich der Burgstraße ohne die west- lich an die Straße Philippsburg angrenzenden Grundstücke“

(1. Sanierungsaufhebungs-satzung) Beschluss-Nr. 464-44./19:

Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der Sat- zung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Aken (Elbe) nach dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Benutzungssatzung)

Beschluss-Nr. 465-44./19:

Beschlussfassung über die 4. Satzung zur Änderung der Sat- zung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Benut- zung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Aken (Elbe) nach dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (Kostenbeitragssatzung)

Beschluss-Nr. 466-44./19:

Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung zur Benut- zungs- und Gebührensatzung der Stadt Aken (Elbe) für die Über- lassung von kommunalen Einrichtungen und Grundstücken

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der Stadt Aken (Elbe) in seiner Sitzung am 16.05.2019 folgen- de 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Aken (Elbe) nach dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt be- schlossen:

Artikel 1

§ 3 wird wie folgt geändert:

Nach Absatz 9 wird folgender neuer Absatz 10 eingefügt:

„(10) Vor Aufnahme des Kindes ist ein schriftlicher Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersge- mäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommis- sion ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist.“

Artikel 2

§ 4 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 5 werden die Worte „Mit der Anmeldung des Kindes“ durch die Worte „Mit Abschluss des Betreuungs- vertrages für das Kind“ ersetzt.

b) Absatz 6 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„Für Krippenkinder und Kindergartenkinder werden im Rahmen der Öffnungszeiten folgende tägliche bzw. wö- chentliche Betreuungszeiten angeboten:

bis zu 5 Stunden/ 25 Stunden bis zu 6 Stunden/ 30 Stunden bis zu 7 Stunden/ 35 Stunden bis zu 8 Stunden/ 40 Stunden bis zu 9 Stunden/ 45 Stunden bis zu 10 Stunden/ 50 Stunden“

c) Nach Absatz 6 werden folgende neue Absätze 6a und 6b eingefügt:

„(6a) Der Anspruch für Krippen- und Kindergartenkinder umfasst generell ein ganztägiges Förderungs- und Be- treuungsangebot von bis zu 8 Stunden täglich bzw. bis zu 40 Stunden wöchentlich.

(6b) Besteht ein Bedarf für einen erweiterten ganztägi- gen Platz im Krippen- oder Kindergartenbereich gemäß

§ 3 Absatz 4 KiFöG ist dieser durch die Personensorge- berechtigten unter Angabe der Gründe schriftlich anzu- melden.“

d) Absatz 7 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„Für Hortkinder werden während der Schulzeit folgende tägliche Betreuungszeiten angeboten:

bis zu 1 Stunde bis zu 2 Stunden bis zu 3 Stunden bis zu 4 Stunden bis zu 5 Stunden bis zu 6 Stunden“

e) Nach Absatz 7 werden folgende neue Absätze 7a und 7b eingefügt:

„(7a) Der Anspruch für Hortkinder umfasst generell ein ganztägiges Förderungs- und Betreuungsangebot wäh- rend der Schulzeit von bis zu 6 Stunden täglich und in den Schulferien von bis zu 8 Stunden täglich.

(7b) Für die Inanspruchnahme eines erweiterten ganztä- gigen Platzes im Hortbereich bis zu 10 Stunden täglich während der Schulferien gilt Absatz 6 b entsprechend.“

Artikel 3

§ 7 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Worte „der Kinder, die ihren Wohnsitz in der Stadt Aken (Elbe) haben“ durch die Worte

„der dort betreuten Kinder“ ersetzt.

b) Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:

„Die Verpflegungskosten nach § 13 Absatz 6 KiFöG tragen die Eltern.“

c) Die Absätze 3 und 4 werden gestrichen.

d) Absatz 5 wird neuer Absatz 3.

Beschluss-Nr. 467-44./19:

Beschlussfassung über die 6. Satzung zur Änderung der Sat- zung über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Aken (Elbe)

Beschluss-Nr. 468-44./19:

Zustimmung zur Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 120.000 € für die Schadenbeseitigung des Brand- schadens am beweglichen Vermögen in der Bauverwaltung.

Eine Deckung erfolgt aus der Schadenersatzleistung der Ver- sicherung.

Beschluss-Nr. 469-44./19:

Zustimmung zur Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben für die Sanierung des Gebäudes der Bauverwaltung Aken (Elbe), Bärstraße 50

Beschluss-Nr. 470-44./19:

Fortschreibung des Planansatzes 2019 für die Hochwasser- schadenbeseitigung am Kanal zwischen B 187a und Elbstra- ße, Maßnahme Nr. 36, auf 668.694,05 €. Die Deckung erfolgt zu 100 % über das Programm Aufbauhilfe.

Beschluss-Nr. 471-44./19:

Anschaffung eines geländegängigen HLF 20/16 mit Seilwin- de und permanentem Allradantrieb als Ersatzbeschaffung für das LF 16/12 im Jahr 2020 und die Einstellung der dazu- gehörigen Mittel in den Haushalt 2020 in Höhe von 395.000 Euro unabhängig von der Erzielung von Fördermitteln. Die 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfs- planung der Stadt Aken (Elbe) ist entsprechend der Vorlage anzupassen.

Beschluss-Nr. 472-44./19:

Benennung der derzeit namenlosen Straße innerhalb Akens, die von der Dessauer Landstraße in Richtung Klärwerk und Susigke führt, in Anerkennung der Leistungen von Emilie Win- kelmann als erste Architektin Deutschlands in „Emilie-Winkel- mann-Straße“

Beschluss-Nr. 473-44./19:

Bestimmung von Herrn Hansjochen Müller als Vertreter und Herrn Oliver Reinke als Stellvertreter entsprechend § 11 Abs.4 Satz 4 GKG LSA. Durch den Vertreter bzw. seinen Stellver- treter werden künftig die Stimmen des Verbandsmitgliedes Stadt Aken (Elbe) in der Verbandsversammlung des Abwas- serzweckverbandes Aken (Elbe) einheitlich abgegeben.

Beschluss-Nr. 474-44./19:

Beschlussfassung über die Verleihung eines gesiegelten Eh- renbriefes mit Ehrennadel der Stadt Aken (Elbe)

Beschluss-Nr. 475-44./19:

Verkauf eines Grundstückes Beschluss-Nr. 476-44./19:

Eintragung einer Dienstbarkeit Beschluss-Nr. 477-44./19:

Eintragung einer Dienstbarkeit Jan-Hendrik Bahn

Bürgermeister Stadt Aken (Elbe)

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der

Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Aken (Elbe) nach dem

Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Benutzungssatzung)

Auf der Grundlage der §§ 8, 11 und 45 des Kommunalver- fassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), den

§§ 22 bis 24 sowie § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und dem Gesetz zur För- derung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Stadtrat

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b) Absatz 7 erhält folgende neue Fassung:

„Bei einer Kündigung des Betreuungsvertrages nach

§ 8 Absatz 4 der Benutzungssatzung wird für den Kündi- gungsmonat der volle Kostenbeitrag festgesetzt.“

Artikel 3

§ 7 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:

Betreuungs-

art vereinbarte tägliche/

wöchentliche Betreuungszeit Kostenbeitrag Kinderkrippe bis 5/25 Stunden 132,50 €

bis 6/30 Stunden 147,50 €

bis 7/35 Stunden 162,50 €

bis 8/40 Stunden 172,50 €

bis 9/45 Stunden 182,50 €

bis 10/50 Stunden 192,50 €

Kindergarten bis 5/25 Stunden 101,50 €

bis 6/30 Stunden 109,50 €

bis 7/35 Stunden 117,50 €

bis 8/40 Stunden 122,50 €

bis 9/45 Stunden 132,50 €

bis 10/50 Stunden 142,50 €

Hort

(Schultage) bis 1 Stunde bis 2 Stunden bis 3 Stunden bis 4 Stunden bis 5 Stunden bis 6 Stunden

22,50 € 39,00 € 55,00 € 59,00 € 62,50 € 72,50 € Hort(Ferientage

undGastkinder in den Ferien)

bis 7 Stunden bis 8 Stunden bis 9 Stunden bis 10 Stunden

22,00 €/Woche 23,00 €/Woche 24,00 €/Woche 25,00 €/Woche

b) Absatz 3 erhält folgende neue Fassung:

„Für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen betreut werden, wird der Kosten- beitrag gemäß § 13 Absatz 4 KiFöG ermäßigt.“

Artikel 4

§ 8 wird wie folgt geändert:

In Absatz 3 Satz 1 wird nach dem Wort „unverzüglich“ das Wort „schriftlich“ eingefügt.

Artikel 5

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2019 in Kraft.

Aken (Elbe), 05.06.2019

Jan-Hendrik Bahn

Bürgermeister der Stadt Aken (Elbe)

Bekanntmachungsanordnung

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Aken (Elbe) nach dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Kostenbeiträgen für die Benutzung der Tagesein- richtungen für Kinder der Stadt Aken (Elbe) nach dem Kinder- förderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Artikel 4

§ 8 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 erhält folgende neue Fassung:

„Der Träger der Tageseinrichtung kann das Vertragsver- hältnis fristlos kündigen, wenn:

1. das Kind länger als 2 Wochen unentschuldigt der Ta- geseinrichtung fernbleibt,

2. wiederholt gegen die Hausordnung der Tagesein- richtung verstoßen wird,

3. wiederholt die Betreuung und die Abläufe in der Ta- geseinrichtung erheblich gestört oder andere Kinder und/ oder das Personal gefährdet werden und dies durch Kooperation mit den Personensorgeberech- tigten nicht abgewendet werden kann.

Im Fall der Ziffern 2 und 3 kann zunächst auch ein zeitlich befristetes Verbot zum Besuch der Tagesein- richtung ausgesprochen werden.

Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung im Ein- vernehmen mit dem Träger der Tageseinrichtung.“

Artikel 5

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2019 in Kraft.

Aken (Elbe), 05.06.2019

Jan-Hendrik Bahn Bürgermeister der Stadt Aken (Elbe)

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Aken (Elbe) nach dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

(Kostenbeitragssatzung)

Auf der Grundlage der §§ 8, 11 und 45 des Kommunalverfas- sungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), dem

§ 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Ju- gendhilfe (SGB VIII) und § 13 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tages- pflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Stadtrat der Stadt Aken (Elbe) in seiner Sitzung am 16.05.2019 folgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträ- gen für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Aken (Elbe) nach dem Kinderförderungsgesetz des Lan- des Sachsen-Anhalt beschlossen:

Artikel 1

§ 1 erhält folgende neue Fassung:

„Diese Satzung regelt die Erhebung der Kostenbeiträge für die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestel- len der Stadt Aken (Elbe).“

Artikel 2

§ 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 6 werden die Worte „ist für diesen Kalendermo- nat der jeweils höhere Kostenbeitrag festzusetzen“ durch die Worte „sind für diesen Kalendermonat die jeweils an- teiligen Kostenbeiträge festzusetzen“ ersetzt.

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Bekanntmachungsanordnung

Die 1. Änderungssatzung Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Aken (Elbe) für die Überlassung von kommunalen Einrichtungen und Grundstücken wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;

b) diese Satzung wurde nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht;

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher be- anstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man- gel ergibt.

Aken (Elbe), 05.06.2019

Jan-Hendrik Bahn

Bürgermeister der Stadt Aken (Elbe)

6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Aken (Elbe)

Auf der Grundlage der §§ 8, 30 und 35 des Kommunalverfas- sungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Aken (Elbe) in seiner Sitzung am 16.05.2019 die 6. Satzung zur Än- derung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Aken (Elbe) beschlossen:

Artikel 1

§ 10 „Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehren“ wird wie folgt geändert:

a) in Absatz 1 Buchstabe d) werden die Wörter „Wehr- leiter der Freiwilligen Feuerwehr“ durch die Wörter

„Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr“ ersetzt.

b) in Absatz 1 Buchstabe e) werden die Wörter

„Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr“ durch die Wörter „Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr“

ersetzt.

c) in Absatz 1 Buchstabe f) werden die Wörter „Ju- gendfeuerwehrwart der Freiwilligen Feuerwehr“

durch die Wörter „Ortsjugendfeuerwehrwart der Ortsfeuerwehr“ ersetzt.

d) in Absatz 1 wird nach Buchstabe j) der Buchsta- be k) wie folgt angefügt:

k) der Leiter der Kinderfeuerwehr Aken (Elbe)

in Höhe von 26,00 €

Artikel 2

Nach § 10 „Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wehr- leiter der Freiwilligen Feuerwehren“ wird folgender § 10 a wie folgt neu eingefügt:

§ 10 a Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Ein- satzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren

(1) Eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- EUR erhalten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Aken (Elbe), die im Einsatzdienst als ausgebildete Atem- schutzgeräteträger tätig werden können. Voraussetzung für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung ist die jährlich vorgeschriebene nachzuweisende Absolvierung der Atem- Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah-

rens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;

b) diese Satzung wurde nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht;

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher be- anstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Aken (Elbe), 05.06.2019

Jan-Hendrik Bahn Bürgermeister der Stadt Aken (Elbe)

1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Aken (Elbe) für die Überlassung von

kommunalen Einrichtungen und Grundstücken

Auf der Grundlage der §§ 8, 11 und 45 des Kommunalverfas- sungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), in Ver- bindung mit den §§ 2, 5 und 13a des Kommunalabgabenge- setzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Aken (Elbe) in seiner Sitzung am 16.05.2019 folgen- de 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebühren- satzung der Stadt Aken (Elbe) für die Überlassung von kom- munalen Einrichtungen und Grundstücken beschlossen:

Artikel 1

§ 3 erhält folgenden zusätzlichen Absatz 5:

„Eine Überlassung der Räume für Veranstaltungen von po- litischen Parteien, freien Wählergemeinschaften und ihnen nahe stehenden Organisationen zum Zwecke parteipoliti- scher, d.h. parteiorganisatorischer oder parteiinterner Ver- anstaltungen, wie z.B. Parteitage und parteiinterne Veranstal- tungen zu Parteiprogrammen etc., wird ausgeschlossen. Das gilt nicht für politische Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber, die in die Vertretung der Stadt Aken (Elbe) oder die Vertretungen mindestens einer ihrer Ortschaften ge- wählt wurden und die Sitzungen der Vertretungen einschließ- lich der Ausschüsse oder sonstige damit im Zusammenhang stehende Aktivitäten vorbereiten oder mit der Tätigkeit der Arbeit in der Vertretung erforderliche Sitzungen durchführen möchten.“

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntma- chung in Kraft.

Aken (Elbe), 05.06.2019

Jan-Hendrik Bahn Bürgermeister der Stadt Aken (Elbe)

(7)

6. Anfragen und Anregungen 7. Einwohnerfragestunde B Nichtöffentliche Sitzung

8. Entscheidung über Änderungsanträge zur Tagesord- nung und Feststellung der Tagesordnung – nichtöffent- licher Teil

9. Behandlung der Tagesordnungspunkte in nichtöffentli- cher Sitzung

9.1 Vergabe Lieferleistungen Energie (Stromlieferung) für die Straßenbeleuchtung und die kommunalen Liegen- schaften der Stadt Aken (Elbe)

10. Anfragen und Anregungen nichtöffentlicher Art 11. Schließung der Sitzung

gez. Sigrid Reinicke

stellvertretende Vorsitzende des Stadtrates der Stadt Aken (Elbe)

Wahlbekanntmachung

über das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Stadtrat der Stadt Aken (Elbe) und der

Wahlen zu den Ortschaftsräten in den Ortschaften Kleinzerbst, Kühren, Mennewitz und Susigke vom 26.05.2019 sowie die Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber

Der Stadtwahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2019 das endgültige Wahlergebnis für die Stadt Aken (Elbe) ermittelt und folgende Festlegungen getroffen:

1. Wahl zum Stadtrat der Stadt Aken (Elbe):

Wahlberechtigte Bürger/innen 6.624

Wähler/innen 3.672

Wahlbeteiligung 55,45 %

Gültige Stimmzettel 3.623

Ungültige Stimmzettel 50

Gültige Stimmen insgesamt: 10.789

davon entfallen auf: CDU 2.060

AfD 974

DIE LINKE 955

SPD 686

FDP 1.019

FFA 5.095

Verteilung der Sitze im Stadtrat

Für den Stadtrat sind 20 Sitze zu verteilen:

CDU (4 Sitze) Stimmen

1. Hauptvogel, Dorothea 677

2. Schulz, Olaf 280

3. Schwalenberg, Patrick 228

4. Reinke, Oliver 197

Nächstfestgestellte Bewerber/innen:

5. Berger, Thomas 181

6. Umbreit, Markus 162

7. Breu, Manfred 153

8. Werner, Christian 143

9. Reinke, Florian 39

AfD (2 Sitze) Stimmen

1. Neugebauer, Michael Karl 771

2. Froboese, Ude 203

DIE LINKE (2 Sitze) Stimmen

1. Reinicke, Sigrid 419

2. Nielebock, Anke 214

Nächstfestgestellte Bewerber/innen:

3. Reinicke, Elisabeth 143

4. Hinze, Kathrin 117

5. Elzschich, Kevin 62

schutzübungsstrecke gemäß Feuerwehrdienstvorschrift und die für das Auszahlungsjahr nachgewiesene Legitimierung zum Tragen des Atemschutzes durch erfolgte ärztliche Unter- suchung nach dem Standard G26/3.

(2) Die Aufwandsentschädigung wird jeweils im letzten Quar- tal des laufenden Kalenderjahres nach erfolgter Prüfung der notwendigen Voraussetzungen gezahlt.

Artikel 3

Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädi- gung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Aken (Elbe) tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Aken (Elbe), 05.06.2019

Jan-Hendrik Bahn Bürgermeister der Stadt Aken (Elbe)

Bekanntmachungsanordnung

Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschä- digung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Aken (Elbe) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;

b) diese Satzung wurde nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht;

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher be- anstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Aken (Elbe), 05.06.2019

Jan-Hendrik Bahn Bürgermeister der Stadt Aken (Elbe)

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Aken (Elbe) führt am

Donnerstag, dem 06.06.2019, 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 11, seine 45. Sitzung durch.

Tagesordnung:

A Öffentliche Sitzung

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßig- keit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

2. Entscheidung über Änderungsanträge zur Tagesord- nung und Feststellung der Tagesordnung – öffentlicher 3. TeilBericht der stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtra-

tes und Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen 4. Bericht der Vorsitzenden der Ausschüsse

5. Bericht des Bürgermeisters als Vorsitzender von Aus- schüssen und über wichtige Angelegenheiten der Stadt sowie Eilentscheidungen

(8)

SPD (1 Sitz) Stimmen

1. Stefaniak, Florian 237

Nächstfestgestellte Bewerber/innen:

2. Korn, Thomas 136

3. Gerhardt, Ron 93

4. Gottschalk, Felix 83

5. Kahe, Oliver 74

6. Burock, Marcus 63

FDP (2 Sitze) Stimmen

1. Dr. Seibt, Lothar 405

2. Diedering, Birgit 115

Nächstfestgestellte Bewerber:

3. Keller, Marion 111

4. Ganzert, Hilmar 110

5. Meyer, Ronny 101

6. Gründling, Roger 78

7. Achtert, Sandy 43

8. Achtert, Udo 42

9. Banisch, Lothar 14

FFA (9 Sitze) Stimmen

1. Kiel, Michael 2.125

2. Mehl, Siegfried 1.500

3. Zake, Elisabeth 281

4. Möhsner, Tobias 257

5. Todte, Ingolf 230

6. Meyer, Katja 170

7. Klewe, Ulf 116

8. Ziemer, Thomas 116

9. Knopf, Carsten 106

Nächstfestgestellte Bewerber:

10. Seume, Danny 100

11. Semmler, Yvette 94

2. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Kleinzerbst:

Wahlberechtigte Bürger/innen 202

Wähler/innen 121

Wahlbeteiligung 59,90 %

Gültige Stimmzettel 118

Ungültige Stimmzettel 3

Gültige Stimmen 354

Alle Wahlvorschläge der Einzelbewerber waren miteinander verbunden.

Der Ortschaftsrat ist mit 5 Mitgliedern zu besetzen.

1. Schönlebe, Thomas 78 Stimmen

2. Krause, Ute 73 Stimmen

3. Lingner, Gabriele 72 Stimmen

4. Kittel, Klaus-Dieter 56 Stimmen

5. Geilke, Claudia 41 Stimmen

Nächstfestgestellte Bewerber:

6. Rehfeld, Jürgen 34 Stimmen

3. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Kühren:

Wahlberechtigte Bürger/innen 168

Wähler/innen 129

Wahlbeteiligung 76,79 %

Gültige Stimmzettel 129

Ungültige Stimmzettel 0

Gültige Stimmen 385

Alle Wahlvorschläge der Einzelbewerber waren miteinander verbunden.

Der Ortschaftsrat ist mit 5 Mitgliedern zu besetzen.

1. Lehmann, Babett 128 Stimmen

2. Becker, Volker 101 Stimmen

3. Kapuhs, Ingeburg 78 Stimmen

4. Rose, Lieselotte 47 Stimmen

5. Lehmann, Frank 31 Stimmen

4. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Mennewitz:

Wahlberechtigte Bürger/innen 52

Wähler/innen 32

Wahlbeteiligung 61,54 %

Gültige Stimmzettel 29

Ungültige Stimmzettel 3

Gültige Stimmen 87

Alle Wahlvorschläge der Einzelbewerber waren miteinander verbunden.

Der Ortschaftsrat ist mit 5 Mitgliedern zu besetzen.

1. Schwalenberg, Patrick 31 Stimmen

2. Schulz, Marko 30 Stimmen

3. Northoff, Barbara 11 Stimmen

4. Krumpe, Torsten 10 Stimmen

5. Butzmann, Christoph 5 Stimmen

5. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Susigke:

Wahlberechtigte Bürger/innen 143

Wähler/innen 110

Wahlbeteiligung 76,92 %

Gültige Stimmzettel 107

Ungültige Stimmzettel 3

Gültige Stimmen 309

Alle Wahlvorschläge der Einzelbewerber waren miteinander verbunden.

Der Ortschaftsrat ist mit 5 Mitgliedern zu besetzen.

1. Klewe, Ulf 113 Stimmen

2. Semmler, Yvette 108 Stimmen

3. Mehring, Danny 56 Stimmen

4. Klewe, Herta 17 Stimmen

5. Sommer, Katrin 15 Stimmen

Aken (Elbe), 05.06.2019

Zelinka Stadtwahlleiter

(9)

Stellenausschreibung

Bei der Stadt Aken (Elbe) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Mitarbeiter Betriebshof (m/w/d)

zu besetzen. Der Einsatz soll vorrangig als Hausmeister für das Objekt „Kindertagesstätte Pittiplatsch“ erfolgen.

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

· Wartung, Instandsetzung und Pflege der Gebäude sowie der technischen Anlagen

· Überwachung des baulichen Zustandes

· Pflege der objektbezogenen Außenanlagen

· Bedienung und Steuerung der Haustechnikanlagen

· Überwachung und Koordinierung von jeglichen Dienst-/Fremdleistungen

· Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Zuständigkeitsbereich

· Energie- und Verbrauchsmaterialkontrollen

· Durchführung des Winterdienstes und der Rufbereitschaft

· Unterstützung bei städtischen Veranstaltungen

· flexibler Einsatz in allen städtischen Bereichen des Betriebshofes

Fachliche und persönliche Anforderungen an den/die Stelleninhaber/in:

· abgeschlossene handwerkliche oder technische Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

· fachübergreifendes handwerkliches Geschick

· einschlägige berufspraktische Erfahrungen

· Fahrerlaubnis der Klasse C1E oder C

· Bereitschaft zur tariflichen Mehrarbeit, Schichtarbeit sowie Teilnahme am Bereitschaftsdienst und Winterdienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, auch an Wochenenden und Feiertagen

· hohes Maß an Einsatzbereitschaft, selbständige Aufgabenwahrnehmung, Teamfähigkeit

· bürgerfreundliches und sicheres Auftreten

· körperliche Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung für genannte Tätigkeiten im Freien bei allen Witterungsbedingungen Leistungen:

Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit. Die Stelle ist mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stun- den ausgewiesen. Die Eingruppierung erfolgt laut neuer Entgeltordnung zum TVöD in der Entgeltgruppe 4 oder 5 (abhängig von den persönlichen Voraussetzungen des Bewerbers).

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung und Befähigung be- vorzugt berücksichtigt.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Schul-, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) ausschließlich in schriftlicher Form (bitte keine E-Mail) bis zum 17.06.2019 an die

Stadt Aken (Elbe)

Kennwort: Mitarbeiter/in Betriebshof Markt 11

06385 Aken (Elbe).

Bewerbungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Bitte geben Sie auch Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin an.

Für Fragen stehen Ihnen Frau Fietz (034909 80457) sowie Herr Zelinka (Tel. 034909 80413) zur Verfügung.

Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden 3 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein beschrifteter und mit ausreichend Porto versehener Umschlag beigelegt wurde. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch persönlich abgeholt werden. Entstehende Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. dem Vorstellungs- gespräch entstehen, werden von der Stadt Aken (Elbe) nicht erstattet.

Aken (Elbe), 28.05.2019

Jan-Hendrik Bahn Bürgermeister

(10)

Stellenausschreibung

Bei der Stadt Aken (Elbe) ist zum schnellstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Schulsekretär/in (m/w/d)

in der Grundschule „Werner Nolopp“ zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

· Erledigung allgemeiner Sekretariatsangelegenheiten wie Bearbeitung von Postein- und Postausgängen, Schreib- und Ko- pierarbeiten, Aktenverwaltung, Archivierungsarbeiten, Erteilung von Auskünften, Telefonvermittlung

· Unterstützung der Schulleitung wie Terminvereinbarung und -überwachung, Vor- und Nachbereitung von Terminen und Sitzungen, Zuarbeiten, Statistikführung, Koordinierung der Urlaubsplanung des Lehrerkollegiums

· Bearbeitung von Schülerangelegenheiten wie An- und Abmeldungen, Verwaltung der Schülerakten, Unfallmeldungen, Schreiben von Berichten, Ausstellen von Bescheinigungen, Erstellen von Zeugnisabschriften, Annahme und Weitergabe von Krankmeldungen, Kontaktaufnahme mit Eltern und Dritten

· Materialbeschaffung und -verwaltung

· Bearbeitung von Vorgängen im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen wie Prüfung der rechnerischen Richtigkeit von Rechnungen, Führung der Bürokasse, Zuarbeiten zur Haushaltsplanung, Durchführung von Inventuren

Fachliche und persönliche Anforderungen an den/die Stelleninhaber/in:

· abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, Bürokauf- mann/Bürokauffrau, Fachangestellte/r für Bürokommunikation, Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation oder ver- gleichbare Qualifikation

· sichere Kenntnisse im Umgang mit dem PC einschließlich der Standardsoftware MS Office sowie Bereitschaft zur Einarbei- tung in Spezialsoftware

· einschlägige berufspraktische Erfahrungen im Sekretariatsbereich

· gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift)

· hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Organisationsfähigkeit, selbständige Aufgabenwahrnehmung, Teamfähigkeit, Belastbar-

· bürgerorientiertes, sicheres und freundliches Auftretenkeit

· Freude im Umgang mit Grundschülern Leistungen:

Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit. Die Stelle ist mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stun- den ausgewiesen. Die Vergütung erfolgt gemäß Entgeltgruppe 5 TVöD.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung und Befähigung be- vorzugt berücksichtigt.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Schul-, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) ausschließlich in schriftlicher Form (bitte keine E-Mail) bis zum 17.06.2019 an die

Stadt Aken (Elbe)

Kennwort: Schulsekretär/in Markt 11

06385 Aken (Elbe).

Bewerbungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Bitte geben Sie auch Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin an.

Für Fragen stehen Ihnen Herr Zelinka (Tel. 034909 80413) sowie Frau Worms (034909 80430) zur Verfügung.

Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden 3 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein beschrifteter und mit ausreichend Porto versehener Umschlag beigelegt wurde. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch persönlich abgeholt werden. Entstehende Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. dem Vorstellungs- gespräch entstehen, werden von der Stadt Aken (Elbe) nicht erstattet.

Aken (Elbe), 28.05.2019

Jan-Hendrik Bahn Bürgermeister

(11)

1. Herren Landesklasse 4 Sa. 08.06.19 15:00 Uhr FC Stahl Aken–TV Askania Bernburg II

Klassenerhalt gesichert.

2.Herren Kreisliga Saison beendet

Klassenerhalt offen(Stand: 21.05.19) B–Junioren Landesliga

Saison beendet

Unsere B-Jugend sichert sich durch einen 4:3-Sieg gegen den Paschlewwer SV den Kreismeistertitel Anhalt-

Bitterfeld.

C–Junioren Kreisliga Saison beendet

Unsere C-Junioren erzielten bereits am 19. von 22.

Spieltagen den 100. Trefferund spielen mit um die Meisterschaft.

D –Junioren Kreisklasse Saison beendet

Trotz einiger personeller Engpässe konnten unsere D- Junioren die Hinrunde auf einem guten 5. Platzbeenden.

In der Rückrunde und damit der Kreisklasse konnte sogar Platz 2erreicht werden.

E–Junioren Kreisliga Saison beendet

Ein großer Erfolg für die Mannschaft war der Einzug in die Meisterschaftsrunde. Dort verkaufte man sich oft gut,

konnte aber um den Titel nicht mitspielen.

F–Junioren Kreisliga Saison beendet

Im System einer Fair-Play-Liga (keine Punkte) konnte die Mannschaft ihre Leistung stetig steigernund geht somit

gestärkt in die neue Saison.

Alte Herren Fr. 07.06.19 18:30 Uhr Mosigkau –FC Stahl Aken

Fr. 14.06.19 18:30 Uhr FC Stahl Aken–Wörlitz Fr. 21.06.19 18:30 Uhr FC Stahl Aken–Baasdorf

Fr. 28.06.19 18:30 Uhr Großzöberitz –FC Stahl Aken

Fr. 05.07.19 18:00 Uhr FC Stahl Aken–Thalheim

Fr. 12.07.19 18:00 Uhr Raguhn –FC Stahl Aken

G–Junioren Kreisliga Saison beendet

Auch unsere G-Junioren spielten in einer Fair-Play-Liga und konnten unter der Leitung von Nino Müller und John

Jesiolkowski ihre fußballerische Entwicklung stark vorantreiben.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Saison 2018/2019 neigt sich dem Ende und wir blicken mit gemischten Gefühlen darauf zurück.

Der Fußball an sich steht unter besonderem Augenmerk in den Medien und auch der öffentlichen Wahrnehmung. Durch die schlechten Beispiele aus dem nationalen und internationalen Wettbewerb wird unser Sport oft mit viel Geld in Verbindung gebracht und auch darauf beschränkt. Leider werden dabei die Grundwerte oft außer Acht gelassen und einzig und alleine nach Erfolg und Misserfolg geurteilt.

Unser Verein steht seit der Neugründung dafür, unserer eigenen Jugend die Chance zu geben, in der Heimatstadt Fußball zu spielen und in einem familiären Umfeld Zeit zu verbringen. Dieser Umbruch war bewusst gewählt und stets offen kommuniziert wurden. Das dabei auch, zumindest oberflächlich betrachtet, ein tabellarischer Misserfolg eine Konsequenz sein kann, war allen Beteiligten durchaus bewusst. Die grundsätzliche Frage stellt sich dabei in der Philosophie des Vereins und der Realisierung. Diese Philosophie bedarf sicherlich Zeit um sich zu etablieren aber liegen nicht auf jedem Weg Steine, die es zu bewältigen gilt?

Wir freuen sehr darüber, dass wir es in den vergangenen Jahren und auch diese Saison wieder geschafft haben, dass Ehrenamt zu würdigen, sei es als Trainer, Schiedsrichter oder fleißiger Helfer / fleißige Helferin auf und neben unserem Sportgelände. Zusätzlich kommt noch das Grundelement eines Vereins, die Wirtschaftlichkeit. Dank unserer Sponsoren, egal in welcher Größenordnung, steht der Verein auf einem soliden Fundament und kann sicher die kommende Spielzeit planen und angehen.

Auch optisch hat sich einiges getan auf unserem Sportgelände, so wurde nicht nur das neue Sportlerheim auf den Weg gebracht, sondern mit dem neuen Kleinfeldplatz ein weiterer Grundstein für die Zukunft gelegt. Dank der Firma KTSB Bau GmbH und der Stadt Aken ist es bald noch besser möglich, auf unserem Gelände die freie Zeit zu verbringen.

Die nun anstehende Sommerpause wird für einige Sanierungsarbeiten auf dem Sportgelände und natürlich der Kaderzusammensetzung genutzt, bis es dann wieder mit der Vorbereitungsphase und dem Stadtfest weiter geht.

Über unsere sozialen und öffentlichen Medien werden wir selbstverständlich über genaue Termine informieren und sicherlich die eine oder andere Neuigkeiten kommunizieren.

An dieser Stelle möchten wir sie herzlich dazu einladen, uns auch in der kommenden Spielzeit, egal in welcher Altersklasse, zu unterstützen.

Sportliche Grüße aus dem Elbesportpark Sebastian Sauer

Präsident FC Stahl Aken e. V.

Veranstaltungskalender

(12)

Aken/Elbe Aken/Elbe RCA RCA

Woodward Pokal im Kutterrudern

Samstag 22. Juni 2019

Anmeldung für Mannschaften unter 0177/6310461 - rleh66@aol.com

Kutterrudern

Familienfest - Sportfest und Sommernachtsball open-end Party FassbierKaffe und Kuchen Grill Tanzgruppen Spiel&Spass Kinderprogramm Hüpfburg

Musik DJ und Tanz

Eintritt frei !!! START 11.00 UHR

Pfingstmontag in Susigke

Am Pfingstmontag, dem 10. Juni 2019, findet wieder unser traditionelles Pfingstfest in Susigke statt.

Beginn ist 11 Uhr mit unserem Kinderringreiten. Danach ist 13.30 Uhr sammeln der Reiter an der Feuerwehr.

14 Uhr beginnt das Ringreiten.

Für das leibliche Wohl ist unter anderem mit Kaffee und Ku- chen ab 14 Uhr gesorgt.

Für unsere Kinder haben wir eine Eisenbahn und eine Hüpf- burg und der Eismann darf natürlich auch nicht fehlen.

Wir freuen uns auf viele Besucher bei hoffentlich schönem Wetter.

Der Reit- & Fahrverein Susigke 1990 e. V.

Ihre Medienberaterin vor Ort 034202 341042

Mobil: 0171 4144018 | Fax: 03535 489-242 rita.smykalla@wittich-herzberg.de | www.wittich.de Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen

Rita Smykalla

(13)

Termine Juni/Juli 2019

Datum Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter

08.06.2019

15.00 Uhr FC Stahl Aken – TV Askania Bernburg II Elbesportpark Aken FC Stahl Aken e. V.

09.06.2019

09.00 Uhr 12. Oldtimer Treckertreffen – und

Treckertreffen Susigke Treckerfreunde Susigke e. V.

10.06.2019

ganztägig Ringreiten + Kinderringreiten Susigke Reit- u. Fahrverein Susigke 1990 e. V.

15.06.2019

14.00 Uhr Ringreiten Kühren Ortschaftsrat & Heimatverein

Kühren e. V.

15.06.2019

15.00 Uhr Siedlerfest Gartensparte Aken - Mitte Siedlergemeinschaft Amselwald- siedlung Aken e. V.

21.06.2019

21.00 Uhr Ralf Benschu & Jens Goldhardt, Orgel &

Saxophon Nikolaikirche evangelische Kirchengemeinde Aken

22.06.2019

ganztägig Kutterrudern Bootshaus Aken (Elbe) Ruderclub Aken e. V.

22.06.2019

20.00 Uhr Irischer Abend mit den Greenpeckers Parkbühne Kleinzerbst Heimatverein Kleinzerbst e. V.

23.06.2019

09.30 Uhr 3 Fähren Radtour Tourist-Info am Fährhaus privater Gästeführer Bodo Borrmann 29.06.2019 geführte Kanuwandertour Bootshaus Aken Kanuclub Aken e. V.

06.07.2019

18.00 Uhr Irische Nacht mit Covelstone Naumann´s Schuppen Akener Bierstuben 14.07.2019

10.00 Uhr Radtour zur Solitüde, Wallwitzburg,

Jagdhütte Tourist-Info am Fährhaus privater Gästeführer Bodo Borrmann 19.07.2019

17.00 Uhr Orgelkonzert mit Carsten Mieseler Nikolaikirche evangelische Kirchengemeinde Aken 20.07.2019

18.00 Uhr Elbe Reggae Night Naumann´s Schuppen Akener Bierstuben

25.07.2019

18.00 Uhr Musikkonzert Gut Lorf Bikestop Gut Lorf

27.07.2019 Open Stage/Open Air Naumann´s Schuppen Akener Bierstuben

Die nächste Ausgabe erscheint am

Mittwoch, dem 19. Juni 2019

Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist

Mittwoch, der 5. Juni 2019

IMPRESSUM Amtsblatt der Stadt Aken (Elbe) Das Amtsblatt erscheint monatlich für alle Haushalte kostenlos.

- Herausgeber, Verlag und Druck:

LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535 489-0, Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

- Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Stadt Aken (Elbe), Markt 11, 06385 Aken (Elbe), Telefon: 034909 80420, Internet: www.aken.de - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen:

LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,

verteten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröf- fentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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Ort/Datum 2. Unterschrift für Auftragserteilung Eine separate Rechnung wird nicht gestellt.

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- Anzeigenteil - - 15 - 6. Ausgabe des Jahres 2019

Ein herzliches Dankeschön

für die vielen lieben Worte, Glückwünsche und Geschenke anlässlich unserer

Goldenen Hochzeit

möchten wir unseren hochbetagten Eltern, unseren Töchtern mit Familien, den Verwandten, Freunden, Nachbarn und ehemaligen Arbeitskollegen sagen.

Besonderer Dank gilt der Stadtverwaltung Aken sowie dem Team des Fährhauses und

der Landbäckerei Wehling für die Ausrichtung unserer Feierlichkeit.

In Dankbarkeit

Herta und Jürgen Tödter

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