Haushaltssatzung und
Haushaltsplan 2 0 1 4
„Kommunale Schuldenillusion
vermeiden“
Haushaltsplan
der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr
2 0 1 4 Band I
INHALTSÜBERSICHT
Haushaltssatzung...
Erläuterungen zum neuen Haushaltssystem ...
Vorbericht...
Leistungen an den DBM...
Schülerzahlen ...
Zusammenstellung der Verpflichtungsermächtigungen ...
Verzeichnis der Verwaltungskostenerstattungen ...
Regeln für die Budgetierung...
Budgetübersicht Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt (konsumtiv) ...
Zweckbindungsringe (unechte Deckungsfähigkeit)...
Budgetübersicht Finanzhaushalt (Investitionen) ...
Ergebnishaushalt (Übersicht) ...
Finanzhaushalt (Übersicht)...
Teilergebnishaushalte ...
Stabsstellen...
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste -...
Fachbereich 2 - Schule, Bildung, Kultur, Freizeit -...
Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz - ...
Fachbereich 4 - Arbeit, Soziales und Wohnen - ...
INHALTSÜBERSICHT
Fachbereich 5 - Kinder, Jugend und Familie -...
Fachbereich 6 - Planen, Bauen, Umwelt -...
Teilfinanzhaushalte ...
Stabsstellen...
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste -...
Fachbereich 2 - Schule, Bildung, Kultur, Freizeit -...
Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz - ...
Fachbereich 4 - Arbeit, Soziales und Wohnen - ...
Fachbereich 5 - Kinder, Jugend und Familie -...
Fachbereich 6 - Planen, Bauen, Umwelt -...
Erläuterungen zu den Personalaufwendungen ...
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen...
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten...
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen ..
Übersicht über die den Fraktionen nach § 36 a Abs. 4 der Hess. Gemeindeord- nung zur Verfügung gestellten Mittel ...
Mittelfristige Finanzplanung 2013 bis 2017 einschließlich Investitionsprogramm...
Stellenplan 2014...
Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen
Die neuesten Wirtschaftspläne sowie Jahresrechnungen der Sondervermögen, für die Son- derrechnungen geführt werden, sind im Beteiligungsbericht 2013 abgedruckt.
Von einem erneuten Abdruck wird abgesehen.
Somit bildet der Beteiligungsbericht den Band II zum Haushaltsplan 2014.
Bevölkerung
Einwohnerzahl
a) nach der Volkszählung am 17.05.1939 27.920 b) nach der Volkszählung am 13.09.1950 39.350 c) nach der Volkszählung am 06.06.1961 44.853 d) nach der Volkszählung am 27.05.1970 46.968 e) nach der Volkszählung am 25.05.1987 68.624 f) nach der Volkszählung am 09.05.2011 71.683 g) nach der Fortschreibung am 31.12.2012 72.433 h) nach der Fortschreibung am 31.12.2013 72.529
Eine Aufteilung der Einwohnerzahl (Hauptwohnsitz) auf die Stadtteile ist derzeit noch nicht möglich. Die auf dem Zensus 2011 basierenden Zahlen für die einzelnen Stadtteile werden vom Statistischen Landesamt erst im Frühjahr 2014 veröffentlicht.
Flächengröße des Stadtgebietes
Stand: 13. September 2013
insgesamt ha _________
Stadteigentum ha _____________
Landwirtschaftlich und gärtnerisch ge-
nutzte Flächen 4.183 203
Wald 5.166 259
Betriebsflächen
(Abbauland, Halden, Lagerplätze, Ver- und Entsorgungsanlagen)
51 12
Wasserflächen 137 111
Erholungsflächen
(Sportflächen, Grünanlagen, Camping- plätze)
137 113
Gebäudeflächen und Freiflächen 1.585 70
Verkehrsflächen
(Öffentliche Straßen, Wege, Plätze usw.) 925 591
Sonstige Nutzung
(Historische Anlagen, Friedhöfe, Unland usw.)
208 79
zusammen 12.392 1.433
Haushaltssatzung
der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr
2 0 1 4
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. 2013 I S. 218), hat die Stadtverordnetenversammlung am 20. Dezember 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 210.063.000 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 210.053.000 €
mit einem Saldo von 10.000 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.165.000 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 1.065.000 €
mit einem Überschuss von 1.175.000 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.363.935 € und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.217.000 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 43.691.000 €
mit einem Saldo von - 32.474.000 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 32.474.000 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 6.796.000 €
mit einem Saldo von 25.678.000 €
mit einem Finanzfehlbedarf des Haushaltsjahres von 4.432.065 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2014 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 32.474.000 € festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung A 0 € Abteilung B 1.500.000 € enthalten.
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haus- haltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 6.000.000 € festgesetzt.
Diese Investitionskredite verteilen sich wie folgt:
2015 1.000.000 € 2016 1.000.000 € 2017 4.000.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2014 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men wird auf 30.427.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 € festge- setzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt fest- gesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forst- wirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 280 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 330 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 370 v. H.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in folgenden Fällen übertragen:
Haushaltsteil Überschreitung des
Haushaltsansatzes ab
und/oder absoluter Betrag
ab Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt
(konsumtiv)
20 % 10.000 €
Finanzhaushalt Investitionen 10 % 100.000 €
Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 100 Abs. 1 HGO Kenntnis zu geben.
§ 8 Sperren
1. Die Haushaltsmittel des Finanzhaushaltes für Investitionen - Haushaltsansätze, Haushaltsreste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.
Freigabe erfolgt durch den Magistrat.
Über die Freigabe des Haushaltsansatzes für die Altlastensanierung (Produkt:
469010, Investitionsnummer: I673.002.9 „Altlastensanierung“ entscheidet der Magist- rat.
Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist bei Beginn des Projektes die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.
Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.
2. Die Mittel bei Sachkonto 6861110 „Livestream“ im Kostenträger 009010 „Organisati- on und Dokumentation kommunaler Willensbildung“ sind gesperrt. Die Freigabe er- folgt nach Evaluation des Projektes durch den Haupt- und Finanzausschuss.
§ 9
Besondere Bestimmungen zum Stellenplan
Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt. Hiervon ausgenommen sind die Stellen in der Betreuung in den Bereichen „Kindergarten“ und „Schulen“.
Eine Freigabe erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss nach Darlegung der Notwen- digkeit der (Wieder-) Besetzung.
Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.
Marburg, Der Magistrat
Egon Vaupel Oberbürgermeister
Allgemeine Erläuterungen zum Haushaltssystem
und
zum Aufbau des Haushaltsplans
Der doppische Haushalt der Universitätsstadt Marburg
Mit dem Haushaltsjahr 2009 fand hessenweit ein Umstieg von der bisherigen Kameralistik auf das Rechnungssystem der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) statt.
Die Doppik ist zum größten Teil an die kaufmännische Buchführung nach Vorgabe des Han- delsgesetzbuches (HGB) angelehnt. Da aber ein Buchführungssystem der privaten Wirt- schaft nicht ohne weiteres auf den öffentlichen Bereich übertragbar ist, ergeben sich im kommunalen Haushaltsrecht einige Besonderheiten gegenüber der kaufmännischen Buch- führung.
Zum besseren Verständnis des doppischen Haushalts der Universitätsstadt Marburg folgen auf den nächsten Seiten Erläuterungen zu
− dem Reformprozess und den allgemeinen Zielen des doppischen Rechnungs- systems,
− dem System der Doppik und den Unterschieden zur Kameralistik,
− dem Aufbau des Haushaltsplanes.
Reformprozess und allgemeine Ziele des doppischen Rechnungssystems Seit Anfang der 90er Jahre gibt es in der Kommunalverwaltung unter dem Begriff „Neues Steuerungsmodell“ Reformanstrengungen zur Erreichung eines wirtschaftlicheren und effek- tiveren Verwaltungshandelns. Ein zentraler Baustein ist dabei seit jeher die Reform des Ge- meindehaushaltsrechts.
Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte mit ihrem Beschluss vom 21.11.2003 Musterentwür- fe als Umsetzungsgrundlage an die Länder gegeben, die letztendlich zur Neugestaltung der Gemeindehaushaltsverordnung und des haushaltsrechtlichen Teils der Hessischen Gemein- deordnung (HGO) geführt haben.
Der Grundtenor des Beschlusses der IMK lautet:
„Durch die Reform des Gemeindehaushaltsrechts soll das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressour-
cenorientierte Darstellung umgestellt werden.“
Ziel ist die Erreichung einer intergenerativen Gerechtigkeit. Demnach bedeutet Generatio- nengerechtigkeit, den Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) am Ressourcenaufkommen (Erträge) jeder Generation zu orientieren. Instrumente dafür sind z. B. die Darstellung des Vermögensverzehrs durch Abschreibungen oder die Bildung von Pensionsrückstellungen.
Mit Einführung der Doppik wurde erstmals das gesamte öffentliche Vermögen erfasst und bewertet. Durch die Aufstellung einer jährlichen Bilanz ist ein systematischer Bestandsver- gleich von Vermögen und Schulden möglich, der zu einer besseren Beurteilung der finanziel- len Nachhaltigkeit kommunalen Handelns führen kann.
System der Doppik und Unterschiede zur Kameralistik
Der grundlegendste Unterschied zwischen der Doppik und der Kameralistik liegt in der un- terschiedlichen Betrachtung der Rechengrößen. War die Kameralistik im Grunde eine Geld- flussrechnung, die fast ausschließlich die tatsächlichen Zahlungsströme betrachtet hat, liegt
bei der Doppik das Hauptaugenmerk auf den Erträgen und Aufwendungen, also auf den tat- sächlichen wirtschaftlichen Belastungen der Betrachtungsperiode.
Erträge
Zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Wertzuwächse (Ressourcenaufkommen) eines Haushaltsjahres.
Aufwendungen
Wertmäßiger zahlungs- und nichtzahlungswirksamer Verbrauch von Gütern und Dienstleis- tungen (Ressourcenverbrauch) eines Haushaltsjahres.
Einzahlungen
Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die flüssigen Mittel erhöhen.
Auszahlungen
Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die flüssigen Mittel vermindern.
Rechnungsgrößen der verschiedenen Haushaltssysteme:
Einnahmen
Ausgaben
Kameralistik
Erträge
Aufwendungen
Ergebnishaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzhaushalt
Doppik Verwaltungs-
haushalt Vermögenshaushalt
Doppische Haushalte
Die aus der Kameralistik bekannte Unterscheidung zwischen dem Verwaltungshaushalt für konsumtive Einnahmen und Ausgaben und dem Vermögenshaushalt für investive Einnah- men und Ausgaben bleibt in der Doppik in ähnlicher Weise erhalten.
Grundlage der Doppik ist das so genannte Drei-Komponenten-Modell. Es besteht aus den Komponenten Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung.
Die Vermögensrechnung ist eine Gegenüberstellung des städtischen Vermögens (Mittelver- wendung) und des dafür eingesetzten Kapitals, getrennt nach Eigen- und Fremdkapital (Mit- telherkunft). Die Vermögensrechnung ist trotz ihrer ähnlichen Bezeichnung nicht mit dem Vermögenshaushalt in der Kameralistik gleichzusetzen.
Die Erträge und Aufwendungen werden im (Gesamt-)Ergebnishaushalt dargestellt. Neben dem Ergebnishaushalt gibt es in der Doppik noch den (Gesamt-)Finanzhaushalt, der den aus der Kameralistik bekannten Geldmittelfluss abbildet. In den Gesamtfinanzhaushalt flie- ßen sowohl die Einzahlungen und Auszahlungen für konsumtive Zwecke ein als auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen. In den Teilfinanzhaushalten werden hingegen nur die Investitionen dargestellt. Im Ergebnishaushalt spiegeln sich die Investitionen nur indirekt wider über die Abschreibungen und die Auflösung von Sonderpos- ten.
Im Folgenden werden einige wichtige Begriffe des doppischen Haushaltsrechts kurz erläu- tert.
Abschreibungen
Bei Abschreibungen handelt es sich um zahlungsunwirksame Aufwendungen, die dem Wer- teverzehr der langfristig genutzten Vermögensgegenstände Rechnung tragen. Außer bei den kostenrechnenden Einrichtungen wurden in den kameralen Haushalten keine Abschreibun- gen veranschlagt. Eine Besonderheit der Abschreibungen ist, dass sich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Auszahlungen für Investitionen im Finanzhaushalt und den Auf- wendungen der Ergebnishaushalte zukünftiger Jahre ergibt.
Doppik
Finanzrechnung
Vermögensrechnung
Ergebnisrechnung
Bilanz
Aktiva Passiva Anlagevermögen Eigenkapital
... ...
... ...
Umlaufvermögen Fremdkapital
... ...
... ...
Finanzmittel Sonderposten
Im doppischen Haushaltssystem gibt es zudem noch eine Besonderheit, die mit den Ab- schreibungen eng zusammenhängt: Bekommt die Stadt eine Investitionszuweisung von ei- nem Dritten (i. d. R. Land oder Bund) oder erhält sie Erschließungsbeiträge nach Straßen- baumaßnahmen, können diese Zahlungen als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz eingestellt und zeitgleich mit der Abschreibungsdauer des geförderten Vermögensgegens- tandes ertragswirksam aufgelöst werden. Die ertragswirksame Auflösung dieser Sonderpos- ten mindert also faktisch die tatsächliche Abschreibungsbelastung und entlastet damit den Ergebnishaushalt.
Teilhaushalte
Die aus der Kameralistik bekannten Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte sind durch Produktbereiche, Produktgruppen und als Kernelement durch die einzelnen Produkte ersetzt.
Produkte sind ein Bündel aus Leistungen zur Erfüllung einer bestimmten städtischen Aufga- be. Jedes Produkt ist gleichzeitig Kostenträger.
In unserem Haushalt werden für jedes Produkt Teilhaushalte gebildet. Aus den Teilhaushal- ten ist ersichtlich, welche Erträge und Aufwendungen für die in der Produktbeschreibung genannten Aufgaben anfallen sowie welche Investitionen zur Erfüllung der Aufgaben vorge- sehen sind.
Zu jedem dieser Teilhaushalte sind allgemeine Ziele formuliert und Kennzahlen gebildet worden. Theoretisch sollen die Ziele auch Ergebnis der politischen Diskussion werden und die Kennzahlen zur Steuerung der Haushaltswirtschaft genutzt werden.
Die Ergebnisse der Teilhaushalte werden in den beiden Gesamthaushalten zusammenge- fasst und finden wie folgt Einzug in die Bilanz:
Rückstellungen
Unter einer Rückstellung versteht man eine in ihrer tatsächlichen Höhe oder in ihrem Fällig- keitszeitpunkt ungewisse Verbindlichkeit. Die Zuführung zu einer Rückstellung ist eine Auf- wandsbuchung. Damit liegt die wirtschaftliche Belastung in dem Haushaltsjahr, in dem sie angefallen ist, auch wenn die Zahlung dieser ungewissen Verbindlichkeit erst später erfolgt.
Finanzrechnung Änderung Finanzmittel
Ergebnisrechnung Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
Haushaltsausgleich
Beim Haushaltsausgleich liegt die Betrachtung auf dem ordentlichen Ergebnis des Gesamt- ergebnishaushaltes. Der Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordent- lichen Erträge mindestens so hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendun- gen. Zu den ordentlichen Aufwendungen gehören z. B. die Personalaufwendungen und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Der Gesamtergebnisplan sowie die Teilergebnispläne sind nach folgendem Muster aufge- baut (vereinfachte Darstellung):
Übersteigt der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen entsteht ein Überschuss. Dieser Überschuss wird dann in der Bilanz der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt, soweit er nicht zum Ausgleich des außerordentli- chen Ergebnisses benötigt wird. Hinter dem außerordentlichen Ergebnis verbergen sich Aufwendungen und Erträge, die nicht dem Haushaltsjahr zuzuordnen (periodenfremd) und im Einzelfall erheblich sind, oder selten oder unregelmäßig anfallen oder Erträge und Auf- wendungen aus Veräußerungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die den Restbuchwert über- bzw. unterschreiten.
Ergibt sich die entgegengesetzte Situation und der Gesamtbetrag der Aufwendungen über- steigt den Gesamtbetrag der Erträge, entsteht ein Fehlbetrag, der mit einer Entnahme von der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren ausgeglichen werden muss. Sind in dieser Rücklage keine Mittel vorhanden, dürfen Mittel aus dem außer-
Ordentliche Erträge
- Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis
Außerordentliche Erträge
- Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis
Ordentliches Ergebnis + Außerordentliches Ergebnis
Jahresergebnis vor internen Leistungsbeziehungen + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
- Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen
ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes und aus der aus Überschüssen des außeror- dentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zum Ausgleich verwendet werden.
Ist ein Ausgleich des Fehlbetrages nicht möglich, wird dieser auf neue Rechnung vorgetra- gen und kann nach frühestens fünf Jahren mit dem Eigenkapital (Netto-Position) verrechnet werden.
Ist ein Ausgleich des Ergebnishaushalts nicht möglich, ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Im Haushaltssicherungskonzept sind die Ursachen für den nicht ausgegliche- nen Ergebnishaushalt zu beschreiben. Es muss verbindliche Festlegungen enthalten über das Konsolidierungsziel, die dafür notwendigen Maßnahmen und den angestrebten Zeit- raum, in dem der Ausgleich des Ergebnishaushalts erreicht werden soll.
Es ist von der Gemeindevertretung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haus- haltssatzung vorzulegen.
Ordentliches Ergebnis
Gesamtergebnishaushalt
Überschuss Fehlbetrag
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
Ausgleich von Fehlbeträgen aus Vorjahren
Deckung aus Überschüs- sen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre
Deckung durch außeror- dentliches Ergebnis (lau- fendes Haushaltsjahr oder
aus Vorjahren)
Deckung nicht möglich
Ergebnisvortrag auf neue Rechnung
Deckung durch Überschüsse folgender
Haushaltsjahre
Folgende Haushaltsjahre erwirtschaften keine
Überschüsse
Verrechnung mit der Nettoposition nach frühes-
tens fünf Jahren
System des Haushaltsausgleichs
Zu der Frage, ob der Haushaltsausgleich im Vergleich zur Kameralistik leichter oder schwerer zu erreichen ist, kann keine allgemeingültige Antwort gegeben werden.
Vergleicht man den Ausgleich des früheren Verwaltungshaushalts mit dem Ausgleich des Ergebnishaushalts, ergeben sich drei grundlegende Unterschiede:
− Die aus der Kameralistik bekannte Pflichtzuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt gibt es nicht mehr.
− Dafür muss der Ergebnishaushalt die Abschreibungen (abzüglich der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen)
sowie
− die Zuführungen zu den Rückstellungen (insb. Pensionsrückstellung) erwirtschaf- ten.
Aufbau des Haushaltsplans
Der Kern des Haushalts besteht aus den Produktbeschreibungen, den Teilergebnisplänen und den Teilfinanzplänen.
Produktbeschreibungen
Die Ordnung des Haushalts erfolgt nach Produkten. Für jedes Produkt gibt es eine Produkt- beschreibung mit folgenden Inhalten:
− Beschreibung der Aufgaben und Leistungen, die das Produkt übernimmt bzw. er- bringt;
− allgemeine Ziele, die mit der Leistungserbringung verfolgt und erreicht werden sol- len;
− Zielgruppe der zu erbringenden Leistungen;
− Auftragsgrundlage;
− Kennzahlen, mit denen die Aufgaben und Ziele quantifiziert werden.
Teilergebnisplan
Der Teilergebnisplan zeigt die Erträge und Aufwendungen eines Produktes in Form einer Staffelrechnung. Zuerst wird die Summe der ordentlichen Erträge ermittelt, anschließend wer- den die ordentlichen Aufwendungen addiert und als Summe ausgewiesen. Die Saldierung dieser beiden Positionen führt zum ordentlichen Ergebnis.
Nach dem ordentlichen Ergebnis werden die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen dargestellt. Da diese aber nur in den seltensten Fällen vorhersehbar und planbar sind, stim- men ordentliches und außerordentliches Ergebnis in der Planung in der Regel überein.
Zum Schluss werden in dem Teilergebnisplan noch die internen Leistungsbeziehungen dar- gestellt, die eine verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten zu den Produkten ermögli- chen.
Die Darstellung der Teilergebnispläne weicht von Kommune zu Kommune stark voneinander ab. Viele Kommunen stellen die Aufwendungen und Erträge nur in der gleichen verkürzten Gliederungstiefe wie im Gesamtergebnishaushalt dar. Die einzelnen beplanten Konten sind dabei nicht ersichtlich. Die im Marburger Haushalt abgedruckten Teilergebnispläne zeigen teilweise die Ansätze der einzelnen Konten. Zum Teil sind Kontengruppen zusammengefasst (Personalaufwendungen, Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und -beiträgen, Sonderbudgets).
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan enthält die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. Ana- log zum Aufbau des Teilergebnishaushalts werden zuerst die Einzahlungen und anschlie- ßend die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit dargestellt. In einem dritten Schritt werden diese beiden Größen saldiert.
Im Teilfinanzhaushalt werden als Ordnungskriterium und Beschlussgrundlage keine Konten oder Kontengruppen (vgl. Teilergebnishaushalt), sondern Investitionsnummern verwendet.
Die Nutzung von Investitionsnummern ist nötig und sinnvoll, da es nicht selten vorkommt, dass ein umfangreiches Großprojekt mit vielen verschiedenen Maßnahmen über mehrere Bilanzkonten verteilt und aktiviert wird und die Übersichtlichkeit dadurch verloren gehen wür- de.
Einzelinvestitionen mit einem großen Volumen werden mit einer eigenen Investitionsnummer dargestellt. Andere kleinere Investitionen sind zu einer Sammelinvestitionsnummer zusam- mengefasst und werden im Vorbericht näher erläutert.
Ordnung im Haushaltsplan
Die Teilhaushalte der Stadt Marburg sind nach der örtlichen Organisation aufgestellt. Die im Haushaltsplan abgedruckte Reihenfolge der Teilhaushalte entspricht der jeweils aktuellen Dezernats-Organisation. Am Anfang stehen die Produkte der Fachdienste und Stabsstellen ohne Fachbereichszuteilung, dann geht es weiter mit den Produkten der Fachbereiche 1 - 6.
Angelehnt an die bisherigen Haushalte werden zuerst die Teilergebnishaushalte en bloc dar- gestellt und anschließend folgen hintereinander alle Teilfinanzhaushalte. Die Erläuterungen sind gesondert bei jedem Produkt abgedruckt.
Die auf den nächsten beiden Seiten folgenden Darstellungen geben einen Überblick über die Zuordnung der Produkte zu den Fachdiensten und zeigen damit auch die Position der Pro- dukte im Haushalt.
Weitere Bestandteile des Haushalts
Neben den genannten Kernelementen enthält der Haushalt noch weitere Bestandteile, die im Folgenden kurz erläutert werden.
Vorbericht
Es gibt nach wie vor den Vorbericht mit Ausführungen zur allgemeinen Entwicklung der städ- tischen Finanzwirtschaft. Ebenso bleiben die Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Auf- wandspositionen sowie zu den Investitionen nach Vorbild der kameralen Haushalte bestehen.
Diese sind bei den einzelnen Produkten einsortiert.
Budgets
Zur Einrichtung und Bewirtschaftung von Budgets wird an dieser Stelle auf die Budgetie- rungsrichtlinien verwiesen.
Übersichten
− Übersicht über die Fraktionsmittel
Keine Änderungen im Vergleich zum kameralen Haushalt.
− Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werden- den Auszahlungen
Lediglich begriffliche Anpassungen im Vergleich zum kameralen Haushalt.
− Übersichten über die Schulden, Rücklagen und Rückstellungen
Neben einer Anpassung der Begrifflichkeiten sind die Übersichten der Schulden und der Rücklagen um die Spalte „Voraussichtlicher Bestand zum Ende des (geplanten) Haushaltsjahres“ erweitert worden.
Zudem ist die Übersicht über die Rücklagen um die Rückstellungen erweitert worden.
Finanzplanung
Die Finanzplanung umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren und ist nach Aufwendungs- und Ertragsarten gegliedert.
Investitionsprogramm
Da die früheren Abschnitte und Unterabschnitte durch Produkte ersetzt werden, orientiert sich der Aufbau des Investitionsprogramms an der Produktstruktur des Haushaltsplanes.
Stellenplan
Auch der Stellenplan ist an die Produktstruktur des Haushaltsplanes angepasst.
Produkt 009010 Organisation und Doku- mentation kommunaler Willensbildung
Produkt 000140 Revision, Prüfung, Beratung, Erstellung von Gutachten
Produkt 000610
Personalrat Produkt 000220 Förderung der Gleichberechtigung
Fachbereich 1 – Dezernat I Zentrale Dienste
Fachdienst 10
Personal-, Organisations- und Beteiligungsmanage- ment
Produkt 110020 Wahlen Produkt 110210 Personaldienstleistungen Produkt 110310
Zentrale Verwaltungs- und Organisationsdienstleistun- gen
Produkt 110510 Archivdienstleistungen Produkt 110700
Öffentlicher Personennah- verkehr (ÖPNV)
Produkt 110800 Beteiligungen Fachdienst 11 Technische Dienste Produkt 111010 IuK
Produkt 111020 Druckerei, Logistik, und Telefon
Fachdienst 13
Presse- & Öffentlichkeits- arbeit und Bürger/innen- Kommunikation Produkt 110550 Presse- und Öffentlich- keitsarbeit
Fachdienst 15
Referat für Stadt-, Regio- nal- und Wirtschaftsent- wicklung
Produkt 161510
Statistik und Stadtanalyse
Fachbereich 2 – Dezernat III Schule, Bildung, Kultur, Freizeit
Fachdienst 40 Schule Produkt 240010
Sonstige schulische Auf- gaben
Produkt 240040 Medienzentrum Produkt 240050
Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen
Produkt 240060
Bereitstellung und Betrieb von kombinierten Grund-, Haupt- und Realschulen Produkt 240070
Bereitstellung und Betrieb von Gymnasien
Produkt 240080
Bereitstellung und Betrieb von Beruflichen Schulen Produkt 240090
Bereitstellung und Betrieb von Förderschulen Produkt 240100
Bereitstellung und Betrieb von Gesamtschulen
Fachbereich 3 – Dezernat I
Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz
Fachdienst 31 Ausländerbehörde Produkt 332010 Ausländerwesen Fachdienst 32 Ordnung Produkt 332110 Allgemeine Gefahren- abwehr
Produkt 332120 Überwachung ruhender und fließender Verkehr Produkt 332130 Gewerbewesen Produkt 332140 Straßenreinigung Fachdienst 33 Straßenverkehr Produkt 332310 Verkehrswesen Dezernat I Oberbürgermeister Egon Vaupel
Dezernat II Bürgermeister Dr. Franz Kahle Dezernat III Stadträtin Dr. Kerstin Weinbach
Produkt 161520
Stadtentwicklungsplanung Produkt 182010
Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung Fachdienst 20 Finanzservice Produkt 120000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Produkt 120010 Allgemeine Finanzdienst- leistungen
Produkt 120020 Steuern, allgemeine Zu- weisungen, allgemeine Umlagen
Fachdienst 21
Kasse und Buchhaltung Produkt 120030
Kasse und Buchhaltung, Verwahrung von Wertge- genständen
Fachdienst 30 Rechtsservice Produkt 130010 Rechtliche Beratung und Vertretung
Fachdienst 42 Sport
Produkt 242010 Förderung des Sports
Fachdienst 41 Kultur Produkt 241010 Kulturelle Förderung Produkt 241020
Kulturelle Veranstaltungen Produkt 241030
Veranstaltungsdienstleis- tungen
Fachdienst 43 Volkshochschule Produkt 243010 VHS
Fachdienst 44 Stadtbücherei Produkt 244010
Medien, Medienvermittlung, Medienkompetenzförde- rung
Fachdienst 74 Städtische Bäder Produkt 274010
Betrieb städtischer Bäder
Fachdienst 34/36 Standesamt und Stadtbüro Produkt 332410
Ausweis- und Meldewesen Produkt 334010
Personenstandsangele- genheiten, Namen und Staatsangehörigkeit Fachdienst 37 Brandschutz Produkt 337010 Gefahrenabwehr im Brandschutz Produkt 337020 Gefahrenvorbeugung Produkt 337030 Service für Dritte
Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt
Fachbereich 4 – Dezernat III Arbeit, Soziales und
Wohnen Fachdienst 50 Soziale Leistungen Produkt 550010 Soziale Dienstleistungen Produkt 550020
Förderung von Trägern der freien Wohlfahrtspflege und sozialen Leistungen Produkt 550030 Gesetzliche Pflicht- und Entschädigungsleistungen Fachdienst 55
Wohnungswesen Produkt 555010 Wohnungswesen Fachdienst 59 Arbeitsgelegenheiten, Verbundausbildung, Jugendberufshilfe Produkt 515620 Jugendberufshilfe
Fachbereich 5 –Dezernat II Kinder, Jugend, Familie Dezernat I Oberbürgermeister Egon Vaupel
Dezernat II Bürgermeister Dr. Franz Kahle Dezernat III Stadträtin Dr. Kerstin Weinbach
Fachbereich 6 – Dezernat II Planen, Bauen, Umwelt
Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt
Fachdienst 51 Zentrale
Jugendhilfedienste Produkt 515010
Freie Träger/Soziale Stadt Leistungs- und
Organisationsentwicklung Produkt 515110
Zentrale Jugendhilfedienste Fachdienst 56
Jugendförderung Produkt 515610 Kinder- und Jugendförderung Produkt 515630 Jugendbildungswerk Fachdienst 57 Soziale Dienste Produkt 515710
Förderung der Erziehung in der Familie
Produkt 515720
Hilfen für junge Menschen und deren Familien Produkt 515730 Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Fachdienst 58 Kinderbetreuung Produkt 515810 Kindertagesbetreuung Produkt 515820 Kinder(h)ort Richtsberg Produkt 515830 Kinderbetreuung in Tagespflege
Fachdienst 60 Bauverwaltung, Gebäudewirtschaft und Vermessung
Produkt 660010
Verwaltung und Bewirtschaf- tung bebauter Grundstücke Produkt 660020
Allgemeine Bauverwaltung Produkt 660030
Vermessung Fachdienst 61 Stadtplanung Produkt 161010 Bauleitplanung/
Landschaftsplanung Produkt 161020 Stadterneuerung Produkt 161030 Stadtentwicklung/
Strategische Planungen Produkt 161040 Stadtgestaltung, Denkmalschutz Produkt 161050 Bau- und Planungs- beratung, Öffentlichkeits- arbeit, Verschiedenes
Fachdienst 62 Grundstücksverkehr Produkt 662010 Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken (sofern nicht Gebäudewirtschaft) Produkt 662020 Zweckgerichtete Grundstücksbeschaffung und -veräußerung Produkt 662030 Parkierungsanlagen Fachdienst 63 Bauaufsicht Produkt 663010 Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde Fachdienst 65 Hochbau Produkt 665010 Planen, Bauen und Unterhalten von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie
Fachdienst 66 Tiefbau Produkt 666010 Verkehrsanlagen Produkt 666030 Wasserwirtschaft
Fachdienst 67 Stadtgrün, Klima- und Naturschutz
Produkt 467010
Planung, Realisierung und Sanierung von Grün- und Spielflächen
Produkt 467020
Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen Produkt 469020 Klima- und Naturschutz Produkt 470010 Friedhöfe Fachdienst 69
Umwelt, Fairer Handel und Abfallwirtschaft
Produkt 469010
Umwelt und fairer Handel Produkt 469030
Abfallwirtschaft
Vorbericht
zum Haushaltsplan der Universitätsstadt
Marburg für das Haushaltsjahr
2014
I. Jahresabschlüsse 2009 bis 2012
Durch die Umstellung des Rechnungswesens von der „Kameralistik“ auf die „Doppik“
haben sich auch der Arbeitsschwerpunkt und der Arbeitsaufwand zur Erstellung des Jahresabschlusses sehr stark verändert. Neben der reinen Darstellung der Rechnungsergebnisse im Ergebnis- und Finanzhaushalt und der Darstellung in der Ergebnisrechnung sowie der direkten und indirekten Finanzrechnung ist auch eine Schlussbilanz mit den dazugehörigen Bewertungen und Abschlussbuchungen zu erstellen und zu erläutern.
Dieses Problem trifft nicht nur die Stadt Marburg. Vielmehr ist die fristgerechte Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse derzeit nicht hessenweit gesichert. Aus einer kleinen Anfrage im Landtag aus dem Jahr 2012 und einer dazu ergangenen Umfrage ergibt sich,dass 2012 landesweit über 1.400 Abschlüsse noch nicht geprüft und beschlossen waren.
Dies bedeutet, dass die fristgerechte Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009 eher die Ausnahme als die Regel ist. Konkret wurde für den Umfragezeitpunkt dargelegt, dass der Jahresabschluss 2009 bislang nur von 7 der 421 kreisangehörigen Kommunen beschlossen wurde. Unter den kreisfreien Städten war dies in einer von 5 Städten möglich. Im Bereich der Landkreise beschlossen 4 von 21 Kreistagen den Jahresabschluss 2009 fristgerecht.
Der Innenminister führt hierzu aus, dass die verspätete Beschlussfassung in vielen Fällen aus den Schwierigkeiten der Umstellung des Haushaltsrechts resultiert. Daher kann die verspätete Beschlussfassung von der Rechtsaufsicht für einen gewissen Übergangszeitraum geduldet werden. Es sind keine negativen Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung der Kommunen und keine Nachteile bei der Kreditaufnahme bekannt.
An dieser Sachlage hat sich im Wesentlichen nichts verändert.
Die jeweiligen Jahres-Schlussbilanzen greifen auf die Eröffnungsbilanz zurück, die im November 2011 durch die Stadtverordnetenversammlung festgestellt wurde. Auch hier haben sich in den Jahren 2009 bis 2013 Sachverhalte ergeben, die ein Anpassen der Eröffnungsbilanz erforderlich machten.
Im Rahmen seiner Prüfung der Eröffnungsbilanz hat auch das Prüfungsamt Änderungsbedarf aufgezeigt, der noch in die Eröffnungsbilanz eingearbeitet wurde.
Die Veränderungen der Eröffnungsbilanz wirken zum Teil auch auf die Buchungspraxis und die Einrichtung der Buchungssoftware – die einen teilweise sehr erheblichen Arbeitsumfang haben – der Haushaltsjahre 2009 bis 2013.
Bisher konnten die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 erstellt werden.
Den Jahresabschluss 2009 hat die Stadtverordnetenversammlung am 29. Juni 2012 zur Kenntnis genommen und an das das Prüfungsamt verwiesen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 hat das Prüfungsamt in 2012 beendet. Die
Stadtverordnetenversammlung hat den Jahresabschluss 2009 am 25. Januar 2013 beschlossen und dem Magistrat die Entlastung erteilt.
Den Jahresabschluss 2010 hat die Stadtverordnetenversammlung am 22. Februar 2013 zur Kenntnis genommen und an das das Prüfungsamt verwiesen. Das Prüfungsamt hat zwischenzeitlich die Prüfung des Jahresabschlusses beendet und den erstellten Schlussbericht der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2013 vorgelegt. Die Stadtverordnetenversammlung wird den Jahresabschluss 2010 am 31.
Januar 2014 beraten und entscheiden, ob dem Magistrat die Entlastung erteilt wird.
Jahresabschluss 2010
Der Abschluss 2010 ist sehr positiv ausgefallen. Der Ergebnishaushalt erwirtschaftet im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 8,8 Mio. €. Auch das außerordentliche Ergebnis schließt mit einem Überschuss von 0,3 Mio. € ab. Diese Überschüsse werden den Rücklagen zugeführt und stehen für den Haushaltsaugleich künftiger Jahre zur Verfügung.
Der Abschluss 2010 enthält folgende Werte:
Bilanz – Aktiva
Aktiva 01.01.2010in € 31.12.2010in €
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 141.415,20 271.160,49 1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 1.521.581,04 2.735.373,67 1.662.996,24 3.006.534,16 1.2 Sachanlagen
1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 96.493.676,53 96.739.673,23 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden
Grundstücken 97.052.489,57 94.569.702,62
1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch,
Infrastrukturvermögen 22.919.523,96 19.628.203,25
1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung 1.255.045,95 1.601.065,81 1.2.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.719.819,43 7.344.515,58 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 33.296.623,96 60.929.816,69 256.737.179,40 280.812.977,18 1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 33.561.666,72 33.536.666,72 1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 10.740.665,73 10.865.807,92
1.3.3 Beteiligungen 70.456.864,15 70.456.864,15
1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 431.739,16 503.311,48
1.3.6 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) 10.329.435,13 11.145.268,69 125.520.370,89 126.507.918,96
Anlagevermögen gesamt 383.920.546,53 410.327.430,30
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 182.000,00 182.000,00 2.2 Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren 0,00 0,00 2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.3.1 Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen
7.754.962,33 15.854.468,54 2.3.2 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1.764.001,85 1.710.037,90 2.3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 643.595,28 582.521,29 2.3.4
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen 1.530.718,25 2.116.260,72 2.3.5 Sonstige Vermögensgegenstände 1.052.252,16 1.394.513,73 12.745.529,87 21.657.802,18
2.4 Flüssige Mittel 29.144.058,87 29.135.210,75
Umlaufvermögen gesamt 42.071.588,74 50.975.012,93
3. Rechnungsabgrenzungsposten 4.188.066,07 4.308.286,24
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
Summe Aktiva 430.180.201,34 465.610.729,47
Bilanz – Passiva
Passiva 01.01.2010 in € 31.12.2010 in €
1. Eigenkapital
1.1 Netto-Position 140.090.151,29 140.294.733,02
1.2 Rücklagen und Sonderrücklagen
1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 44.335.390,70 51.573.456,05 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0,00 90.194,18
1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 52.630.087,53 53.012.982,44
1.2.4 Sonderrücklagen 1.774.018,86 1.775.617,98
1.2.4.1 Stiftungskapital 1.774.018,86 1.775.617,98
1.2.4.2 Sonstige Sonderrücklagen 0,00 0,00
98.739.497,09 106.452.250,65 1.3 Ergebnisverwendung
1.3.1 Ergebnisvortrag 0,00 0,00
1.3.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 7.328.259,53 9.016.539,06
1.3.2.1 Ordentlicher Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 7.238.065,35 8.754.319,72
1.3.2.2 Außerordentlicher Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 90.194,18 262.219,34
7.328.259,53 9.016.539,06 246.157.907,91 255.763.522,73 2. Sonderposten
2.1 Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge
2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 38.242.210,15 53.186.959,36 2.1.2 Zuschüsse vom nicht-öffentlichen Bereich 346.875,40 318.232,77
2.1.3 Investitionsbeiträge 4.982.304,05 5.056.884,29
43.571.389,60 58.562.076,42
2.2 Sonstige Sonderposten 123.376,50 111.649,07
43.694.766,10 58.673.725,49 3. Rückstellungen
3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 45.739.790,00 47.291.366,00 3.2 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 10.870.000,00 10.870.000,00 3.3 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von
Abfalldeponien 0,00 0,00
3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00 0,00
3.5 Sonstige Rückstellungen 4.625.786,98 4.618.000,00
61.235.576,98 62.779.366,00 4. Verbindlichkeiten
4.1 Anleihen 0,00 0,00
4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
4.2.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 41.424.560,89 49.760.501,37
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.819.826,52 2.130.896,46
4.2.2 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern 18.430.443,97 20.182.211,01
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.599.587,12 1.716.306,53
4.2.3 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten 193.157,71 516.616,89
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 193.157,71 516.616,89
60.048.162,57 70.459.329,27 4.3 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen,
Transferleistungen und Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie Investitionsbeiträgen
2.155.086,26 1.921.623,89 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 717.178,08 426.061,32 4.6 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 108,00 1.406,26 4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen
7.077.439,28 6.391.277,64
4.8 Sonstige Verbindlichkeiten 1.250.176,88 950.736,70
71.248.151,07 80.150.435,08
5. Rechnungsabgrenzungsposten 7.843.799,28 8.243.680,17
Summe Passiva 430.180.201,34 465.610.729,47
Gesamtergebnisrechnung 2010
Posi-
tion Konten Name Ansatz
2010
Ergebnis 2010
01 50 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6.463.795 € 6.129.452,50 €
02 51 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 15.958.800 € 15.573.047,09 € 03 548-549 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 1.727.850 € 1.753.317,65 €
04 52 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 0 € 0,00 €
05 55 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge
aus gesetzlichen Umlagen 110.339.000 € 116.302.074,97 €
06 547 Erträge aus Transferleistungen 3.646.000 € 4.411.867,57 €
07 540-543 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende
Zwecke und allgemeine Umlagen 20.043.065 € 19.518.677,73 €
08 546 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen
3.782.000 € 3.612.242,92 €
09 53 Sonstige ordentliche Erträge 3.776.315 € 4.818.296,58 €
10 Summe der ordentlichen Erträge 165.736.825 € 172.118.977,01 €
11
62, 63, 640-643, 647-649,
65
Personalaufwendungen 36.835.000 € 35.620.904,83 €
12 644-646 Versorgungsaufwendungen 5.252.000 € 5.812.018,36 €
13 60, 61,
67-69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 41.386.774 € 41.468.120,63 €
14 66 Abschreibungen 9.166.000 € 7.480.645,91 €
15 71 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie
besondere Finanzaufwendungen 23.368.784 € 21.756.553,20 €
16 73 Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus
gesetzlichen Umlageverpflichtungen 38.658.710 € 38.225.785,28 €
17 72 Transferaufwendungen 12.865.970 € 14.706.134,73 €
18 70, 74, 76 Sonstige ordentliche Aufwendungen 46.100 € 44.975,05 €
19 Summe der ordentlichen Aufwendungen
(Position 11 bis 18) 167.579.338 € 165.115.137,99 €
20 Verwaltungsergebnis (Position 10 ./. Position 19) -1.842.513 € 7.003.839,02 €
21 56, 57 Finanzerträge 3.932.175 € 4.131.805,76 €
22 77 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.753.662 € 2.381.325,06 €
23 Finanzergebnis (Position 21 ./. Position 22) 2.178.513 € 1.750.480,70 € 24 Ordentliches Ergebnis (Position 20 und Position 23) 336.000 € 8.754.319,72 €
25 59 Außerordentliche Erträge 0 € 277.156,29 €
26 79 Außerordentliche Aufwendungen 0 € 14.936,95 €
27 Außerordentliches Ergebnis (Position 25 ./. Position 26) 0 € 262.219,34 € 28 Jahresergebnis (Position 24 und Position 27) 336.000 € 9.016.539,06 €
Gesamtfinanzrechnung 2010
Pos. Name Ansatz 2010 Ergebnis 2010
01 Privatrechtliche Leistungsentgelte 5.717.087 € 5.447.420,94 €
02 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 15.958.800 € 16.090.973,61 € 03 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 1.727.850 € 1.331.904,26 € 04 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus
gesetzlichen Umlagen 99.339.000 € 116.260.815,39 €
05 Einzahlungen aus Transferleistungen 3.646.000 € 4.096.849,89 €
06 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und
allgemeine Umlagen 20.164.065 € 19.530.200,32 €
07 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 3.932.175 € 4.353.076,11 € 08 Sonstige ordentliche Einzahlungen und sonstige außerordentliche
Einzahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben 3.774.760 € 3.686.532,72 € 09 Summe Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
(Position 1 bis 8) 154.259.737 € 170.797.773,24€
10 Personalauszahlungen 36.835.000 € 35.674.376,61 €
11 Versorgungsauszahlungen 4.752.000 € 4.383.634,58 €
12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 40.986.014 € 40.923.155,19 €
13 Auszahlungen für Transferleistungen 8.653.021 € 10.226.088,97 €
14 Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke sowie besondere Finanzauszahlungen 21.818.420 € 20.389.460,71 € 15 Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus
gesetzlichen Umlageverpflichtungen 38.658.710 € 38.225.785,28 €
16 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 1.890.172 € 2.210.551,52 €
17 Sonstige ordentliche Auszahlungen und sonstige außerordentliche Auszahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben
5.304.650 € 5.199.581,09 € 18 Summe Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
(Position 10 bis 17) 158.897.987 € 157.232.633,95 €
19 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus laufender
Verwaltungstätigkeit (Position 9 ./. 18) - 4.638.250 € 13.565.139,29 € 20 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und
-zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen 16.497.464 € 10.662.657,76 € 21 Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des
Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens 5.611.000 € 1.844.729,31 € 22 Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des
Finanzanlagevermögens 763.536 € 847.285,33 €
davon: Einzahlungen aus der Tilgung von gewährten Krediten 763.536 € 847.285,33 €
davon: Einzahlungen aufgrund von Finanzanlagen im Rahmen der kurzfristigen
Finanzdisposition 0 € 0,00 €
23 Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
(Position 20 bis 22) 22.872.000 € 13.354.672,40 €
24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 1.238.000 € 1.358.992,81 €
25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 44.574.845 € 27.644.893,01 €
26 Auszahlungen für Investitionen in das sonstige
Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen 9.570.155 € 4.302.655,39 €
davon: Auszahlungen für aktivierte Investitionszuweisungen und -zuschüsse 5.282.5000 € 682.846,32 €
27 Auszahlung für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 2.120.000 € 1.779.635,28 €
davon: Auszahlungen aus der Gewährung von Krediten 2.050.000 € 1.708.062,96 €
davon: Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition 0 € 0,00 €
28 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
(Position 24 bis 27) 57.503.000 € 35.086.176,49 €
29 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus Investitionstätigkeit
(Position 23 ./. Position 28) -34.631.000 € -21.731.504,09 € 30 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren
Darlehen für Investitionen und Begebung von Anleihen 14.646.000 € 13.530.767,00 €
davon: Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten 0 € 0,00 €
Pos. Name Ansatz 2010 Ergebnis 2010 31 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen
für Investitionen und Begebung von Anleihen 3.307.000 € 4.902.438,16 €
davon: Auszahlungen aus der Tilgung von Kassenkrediten 0 € 1.444.528,58 €
32 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus
Finanzierungstätigkeit (Position 30 ./. Position 31) 11.339.000 € 8.628.328,84
33 Einzahlungen aus fremden Finanzmitteln 0 € 23.386.888,79 €
34 Auszahlungen aus fremden Finanzmitteln 0 € 23.867.406,78 €
35
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen
(Position 33 ./. Position 34) 0 € -480.517,99 €
36 Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag des
Haushaltsjahres (Summe aus Position 19, 29, 32 und 35) -27.930.250 € -18.553,95 € 37 Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres 29.150.000 € 29.144.058,87 € 38 Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres
(Position 36 und Position 37) 1.219.750 € 29.125.504,92 €
Zwischen der direkten Finanzrechnung und der Bilanzposition „Flüssige Mittel“ besteht eine Differenz von 9.705,83 €, die sich wie folgt erklären lässt:
Eingliederung der Bäder in die städtische Bilanz
(Übernahme der Barkasse zum 01.01.2010) 10.348,50 €
Liquide Mittel im Umlauf - 642,67 €
Gesamt 9.705,83 €
Jahresabschluss 2011 und 2012
Die Arbeiten an den Jahresabschlüssen 2011 und 2012 konnten bisher noch nicht beendet werden, so dass an dieser Stelle keine abschließende Bewertung erfolgen kann.
Bei den im Ergebnis- und Finanzhaushalt dargestellten Rechnungsergebnissen für das Haushaltsjahr 2012 handelt es sich also um vorläufige Werte, die sich noch verändern werden. Auch konnten die Jahresabschlussbuchungen, wie z. B.
• die Buchungen der Aufwendungen aus Abschreibungen,
• die Buchungen der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten,
• die Buchungen der Aufwendungen zu den Wertberichtigungen von Forderungen,
• die Buchungen der Aufwendungen und Erträge zu Veränderungen der Rückstellungen,
• die Buchungen der Veränderungen der Rechnungsabgrenzungsposten,
• die Buchungen der Veränderungen der Rücklagen und
• die Buchung der Umsatzsteuer noch nicht vorgenommen werden.
Der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt geben daher nur einen Teilausschnitt der Jahresrechnung wieder; die Zahlen 2012 eignen sich daher nur sehr bedingt zum Vergleich mit den Haushaltsansätzen der Jahre 2013 und 2014.
Prognosen für den Abschluss des Ergebnishaushalts 2011 gehen davon aus, dass ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis zwischen 2,5 und 3,0 Mio. € (Haushaltsplanung: 12 T€) erzielt werden kann. Im außerordentlichen Ergebnis ist mit einem Überschuss von rd. 1,1 Mio. € zu rechnen (Haushaltsplanung: 3.8 Mio. €). Der Zahlungsmittelbestand betrug zum 31. Dezember 2011 rd. 3,8 Mio. € (Haushaltsplanung: 1,8 Mio. €).
Der Abschluss des Ergebnishaushalts 2012lässt sich schwieriger prognostizieren, da hier bisher weitaus weniger Vorarbeiten geleistet werden konnten. Es ist zur Zeit davon auszugehen, dass ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis zwischen 8 und 12 Mio. € (Haushaltsplanung: 333 T€) erzielt werden kann. Im außerordentlichen Ergebnis ist mit einem Überschuss von rd. 1,7 Mio. € zu rechnen (Haushaltsplanung: 3,3 Mio. €). Der Zahlungsmittelbestand betrug zum 31. Dezember 2012 rd. 3,9 Mio. € (Haushaltsplanung: 3,8 Mio. €).