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Haushaltssatzung und Haushaltsplan / Stadt Marburg:

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Academic year: 2022

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(1)

Haushaltssatzung und

Haushaltsplan 2 0 1 4

„Kommunale Schuldenillusion

vermeiden“

(2)

Haushaltsplan

der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr

2 0 1 4 Band I

INHALTSÜBERSICHT

Haushaltssatzung...

Erläuterungen zum neuen Haushaltssystem ...

Vorbericht...

Leistungen an den DBM...

Schülerzahlen ...

Zusammenstellung der Verpflichtungsermächtigungen ...

Verzeichnis der Verwaltungskostenerstattungen ...

Regeln für die Budgetierung...

Budgetübersicht Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt (konsumtiv) ...

Zweckbindungsringe (unechte Deckungsfähigkeit)...

Budgetübersicht Finanzhaushalt (Investitionen) ...

Ergebnishaushalt (Übersicht) ...

Finanzhaushalt (Übersicht)...

Teilergebnishaushalte ...

Stabsstellen...

Fachbereich 1 - Zentrale Dienste -...

Fachbereich 2 - Schule, Bildung, Kultur, Freizeit -...

Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz - ...

Fachbereich 4 - Arbeit, Soziales und Wohnen - ...

(3)

INHALTSÜBERSICHT

Fachbereich 5 - Kinder, Jugend und Familie -...

Fachbereich 6 - Planen, Bauen, Umwelt -...

Teilfinanzhaushalte ...

Stabsstellen...

Fachbereich 1 - Zentrale Dienste -...

Fachbereich 2 - Schule, Bildung, Kultur, Freizeit -...

Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz - ...

Fachbereich 4 - Arbeit, Soziales und Wohnen - ...

Fachbereich 5 - Kinder, Jugend und Familie -...

Fachbereich 6 - Planen, Bauen, Umwelt -...

Erläuterungen zu den Personalaufwendungen ...

Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen...

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten...

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen ..

Übersicht über die den Fraktionen nach § 36 a Abs. 4 der Hess. Gemeindeord- nung zur Verfügung gestellten Mittel ...

Mittelfristige Finanzplanung 2013 bis 2017 einschließlich Investitionsprogramm...

Stellenplan 2014...

Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen

Die neuesten Wirtschaftspläne sowie Jahresrechnungen der Sondervermögen, für die Son- derrechnungen geführt werden, sind im Beteiligungsbericht 2013 abgedruckt.

Von einem erneuten Abdruck wird abgesehen.

Somit bildet der Beteiligungsbericht den Band II zum Haushaltsplan 2014.

(4)

Bevölkerung

Einwohnerzahl

a) nach der Volkszählung am 17.05.1939 27.920 b) nach der Volkszählung am 13.09.1950 39.350 c) nach der Volkszählung am 06.06.1961 44.853 d) nach der Volkszählung am 27.05.1970 46.968 e) nach der Volkszählung am 25.05.1987 68.624 f) nach der Volkszählung am 09.05.2011 71.683 g) nach der Fortschreibung am 31.12.2012 72.433 h) nach der Fortschreibung am 31.12.2013 72.529

Eine Aufteilung der Einwohnerzahl (Hauptwohnsitz) auf die Stadtteile ist derzeit noch nicht möglich. Die auf dem Zensus 2011 basierenden Zahlen für die einzelnen Stadtteile werden vom Statistischen Landesamt erst im Frühjahr 2014 veröffentlicht.

(5)

Flächengröße des Stadtgebietes

Stand: 13. September 2013

insgesamt ha _________

Stadteigentum ha _____________

Landwirtschaftlich und gärtnerisch ge-

nutzte Flächen 4.183 203

Wald 5.166 259

Betriebsflächen

(Abbauland, Halden, Lagerplätze, Ver- und Entsorgungsanlagen)

51 12

Wasserflächen 137 111

Erholungsflächen

(Sportflächen, Grünanlagen, Camping- plätze)

137 113

Gebäudeflächen und Freiflächen 1.585 70

Verkehrsflächen

(Öffentliche Straßen, Wege, Plätze usw.) 925 591

Sonstige Nutzung

(Historische Anlagen, Friedhöfe, Unland usw.)

208 79

zusammen 12.392 1.433

(6)

Haushaltssatzung

der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr

2 0 1 4

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. 2013 I S. 218), hat die Stadtverordnetenversammlung am 20. Dezember 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 210.063.000 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 210.053.000 €

mit einem Saldo von 10.000 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.165.000 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €

mit einem Saldo von 1.065.000 €

mit einem Überschuss von 1.175.000 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.363.935 € und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.217.000 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 43.691.000 €

mit einem Saldo von - 32.474.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 32.474.000 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 6.796.000 €

mit einem Saldo von 25.678.000 €

mit einem Finanzfehlbedarf des Haushaltsjahres von 4.432.065 €

festgesetzt.

(7)

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2014 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 32.474.000 € festgesetzt.

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung A 0 € Abteilung B 1.500.000 € enthalten.

Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haus- haltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 6.000.000 € festgesetzt.

Diese Investitionskredite verteilen sich wie folgt:

2015 1.000.000 € 2016 1.000.000 € 2017 4.000.000 €

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2014 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men wird auf 30.427.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 € festge- setzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt fest- gesetzt:

1. Grundsteuer a) für die land- und forst- wirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 280 v. H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 330 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 370 v. H.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

(8)

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in folgenden Fällen übertragen:

Haushaltsteil Überschreitung des

Haushaltsansatzes ab

und/oder absoluter Betrag

ab Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

(konsumtiv)

20 % 10.000 €

Finanzhaushalt Investitionen 10 % 100.000 €

Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 100 Abs. 1 HGO Kenntnis zu geben.

§ 8 Sperren

1. Die Haushaltsmittel des Finanzhaushaltes für Investitionen - Haushaltsansätze, Haushaltsreste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.

Freigabe erfolgt durch den Magistrat.

Über die Freigabe des Haushaltsansatzes für die Altlastensanierung (Produkt:

469010, Investitionsnummer: I673.002.9 „Altlastensanierung“ entscheidet der Magist- rat.

Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist bei Beginn des Projektes die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.

Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

2. Die Mittel bei Sachkonto 6861110 „Livestream“ im Kostenträger 009010 „Organisati- on und Dokumentation kommunaler Willensbildung“ sind gesperrt. Die Freigabe er- folgt nach Evaluation des Projektes durch den Haupt- und Finanzausschuss.

§ 9

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt. Hiervon ausgenommen sind die Stellen in der Betreuung in den Bereichen „Kindergarten“ und „Schulen“.

Eine Freigabe erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss nach Darlegung der Notwen- digkeit der (Wieder-) Besetzung.

(9)

Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

Marburg, Der Magistrat

Egon Vaupel Oberbürgermeister

(10)

Allgemeine Erläuterungen zum Haushaltssystem

und

zum Aufbau des Haushaltsplans

(11)

Der doppische Haushalt der Universitätsstadt Marburg

Mit dem Haushaltsjahr 2009 fand hessenweit ein Umstieg von der bisherigen Kameralistik auf das Rechnungssystem der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) statt.

Die Doppik ist zum größten Teil an die kaufmännische Buchführung nach Vorgabe des Han- delsgesetzbuches (HGB) angelehnt. Da aber ein Buchführungssystem der privaten Wirt- schaft nicht ohne weiteres auf den öffentlichen Bereich übertragbar ist, ergeben sich im kommunalen Haushaltsrecht einige Besonderheiten gegenüber der kaufmännischen Buch- führung.

Zum besseren Verständnis des doppischen Haushalts der Universitätsstadt Marburg folgen auf den nächsten Seiten Erläuterungen zu

− dem Reformprozess und den allgemeinen Zielen des doppischen Rechnungs- systems,

− dem System der Doppik und den Unterschieden zur Kameralistik,

− dem Aufbau des Haushaltsplanes.

Reformprozess und allgemeine Ziele des doppischen Rechnungssystems Seit Anfang der 90er Jahre gibt es in der Kommunalverwaltung unter dem Begriff „Neues Steuerungsmodell“ Reformanstrengungen zur Erreichung eines wirtschaftlicheren und effek- tiveren Verwaltungshandelns. Ein zentraler Baustein ist dabei seit jeher die Reform des Ge- meindehaushaltsrechts.

Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte mit ihrem Beschluss vom 21.11.2003 Musterentwür- fe als Umsetzungsgrundlage an die Länder gegeben, die letztendlich zur Neugestaltung der Gemeindehaushaltsverordnung und des haushaltsrechtlichen Teils der Hessischen Gemein- deordnung (HGO) geführt haben.

Der Grundtenor des Beschlusses der IMK lautet:

„Durch die Reform des Gemeindehaushaltsrechts soll das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressour-

cenorientierte Darstellung umgestellt werden.“

Ziel ist die Erreichung einer intergenerativen Gerechtigkeit. Demnach bedeutet Generatio- nengerechtigkeit, den Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) am Ressourcenaufkommen (Erträge) jeder Generation zu orientieren. Instrumente dafür sind z. B. die Darstellung des Vermögensverzehrs durch Abschreibungen oder die Bildung von Pensionsrückstellungen.

Mit Einführung der Doppik wurde erstmals das gesamte öffentliche Vermögen erfasst und bewertet. Durch die Aufstellung einer jährlichen Bilanz ist ein systematischer Bestandsver- gleich von Vermögen und Schulden möglich, der zu einer besseren Beurteilung der finanziel- len Nachhaltigkeit kommunalen Handelns führen kann.

System der Doppik und Unterschiede zur Kameralistik

Der grundlegendste Unterschied zwischen der Doppik und der Kameralistik liegt in der un- terschiedlichen Betrachtung der Rechengrößen. War die Kameralistik im Grunde eine Geld- flussrechnung, die fast ausschließlich die tatsächlichen Zahlungsströme betrachtet hat, liegt

(12)

bei der Doppik das Hauptaugenmerk auf den Erträgen und Aufwendungen, also auf den tat- sächlichen wirtschaftlichen Belastungen der Betrachtungsperiode.

Erträge

Zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Wertzuwächse (Ressourcenaufkommen) eines Haushaltsjahres.

Aufwendungen

Wertmäßiger zahlungs- und nichtzahlungswirksamer Verbrauch von Gütern und Dienstleis- tungen (Ressourcenverbrauch) eines Haushaltsjahres.

Einzahlungen

Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die flüssigen Mittel erhöhen.

Auszahlungen

Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die flüssigen Mittel vermindern.

Rechnungsgrößen der verschiedenen Haushaltssysteme:

Einnahmen

Ausgaben

Kameralistik

Erträge

Aufwendungen

Ergebnishaushalt

Einzahlungen

Auszahlungen

Finanzhaushalt

Doppik Verwaltungs-

haushalt Vermögenshaushalt

(13)

Doppische Haushalte

Die aus der Kameralistik bekannte Unterscheidung zwischen dem Verwaltungshaushalt für konsumtive Einnahmen und Ausgaben und dem Vermögenshaushalt für investive Einnah- men und Ausgaben bleibt in der Doppik in ähnlicher Weise erhalten.

Grundlage der Doppik ist das so genannte Drei-Komponenten-Modell. Es besteht aus den Komponenten Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung.

Die Vermögensrechnung ist eine Gegenüberstellung des städtischen Vermögens (Mittelver- wendung) und des dafür eingesetzten Kapitals, getrennt nach Eigen- und Fremdkapital (Mit- telherkunft). Die Vermögensrechnung ist trotz ihrer ähnlichen Bezeichnung nicht mit dem Vermögenshaushalt in der Kameralistik gleichzusetzen.

Die Erträge und Aufwendungen werden im (Gesamt-)Ergebnishaushalt dargestellt. Neben dem Ergebnishaushalt gibt es in der Doppik noch den (Gesamt-)Finanzhaushalt, der den aus der Kameralistik bekannten Geldmittelfluss abbildet. In den Gesamtfinanzhaushalt flie- ßen sowohl die Einzahlungen und Auszahlungen für konsumtive Zwecke ein als auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen. In den Teilfinanzhaushalten werden hingegen nur die Investitionen dargestellt. Im Ergebnishaushalt spiegeln sich die Investitionen nur indirekt wider über die Abschreibungen und die Auflösung von Sonderpos- ten.

Im Folgenden werden einige wichtige Begriffe des doppischen Haushaltsrechts kurz erläu- tert.

Abschreibungen

Bei Abschreibungen handelt es sich um zahlungsunwirksame Aufwendungen, die dem Wer- teverzehr der langfristig genutzten Vermögensgegenstände Rechnung tragen. Außer bei den kostenrechnenden Einrichtungen wurden in den kameralen Haushalten keine Abschreibun- gen veranschlagt. Eine Besonderheit der Abschreibungen ist, dass sich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Auszahlungen für Investitionen im Finanzhaushalt und den Auf- wendungen der Ergebnishaushalte zukünftiger Jahre ergibt.

Doppik

Finanzrechnung

Vermögensrechnung

Ergebnisrechnung

(14)

Bilanz

Aktiva Passiva Anlagevermögen Eigenkapital

... ...

... ...

Umlaufvermögen Fremdkapital

... ...

... ...

Finanzmittel Sonderposten

Im doppischen Haushaltssystem gibt es zudem noch eine Besonderheit, die mit den Ab- schreibungen eng zusammenhängt: Bekommt die Stadt eine Investitionszuweisung von ei- nem Dritten (i. d. R. Land oder Bund) oder erhält sie Erschließungsbeiträge nach Straßen- baumaßnahmen, können diese Zahlungen als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz eingestellt und zeitgleich mit der Abschreibungsdauer des geförderten Vermögensgegens- tandes ertragswirksam aufgelöst werden. Die ertragswirksame Auflösung dieser Sonderpos- ten mindert also faktisch die tatsächliche Abschreibungsbelastung und entlastet damit den Ergebnishaushalt.

Teilhaushalte

Die aus der Kameralistik bekannten Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte sind durch Produktbereiche, Produktgruppen und als Kernelement durch die einzelnen Produkte ersetzt.

Produkte sind ein Bündel aus Leistungen zur Erfüllung einer bestimmten städtischen Aufga- be. Jedes Produkt ist gleichzeitig Kostenträger.

In unserem Haushalt werden für jedes Produkt Teilhaushalte gebildet. Aus den Teilhaushal- ten ist ersichtlich, welche Erträge und Aufwendungen für die in der Produktbeschreibung genannten Aufgaben anfallen sowie welche Investitionen zur Erfüllung der Aufgaben vorge- sehen sind.

Zu jedem dieser Teilhaushalte sind allgemeine Ziele formuliert und Kennzahlen gebildet worden. Theoretisch sollen die Ziele auch Ergebnis der politischen Diskussion werden und die Kennzahlen zur Steuerung der Haushaltswirtschaft genutzt werden.

Die Ergebnisse der Teilhaushalte werden in den beiden Gesamthaushalten zusammenge- fasst und finden wie folgt Einzug in die Bilanz:

Rückstellungen

Unter einer Rückstellung versteht man eine in ihrer tatsächlichen Höhe oder in ihrem Fällig- keitszeitpunkt ungewisse Verbindlichkeit. Die Zuführung zu einer Rückstellung ist eine Auf- wandsbuchung. Damit liegt die wirtschaftliche Belastung in dem Haushaltsjahr, in dem sie angefallen ist, auch wenn die Zahlung dieser ungewissen Verbindlichkeit erst später erfolgt.

Finanzrechnung Änderung Finanzmittel

Ergebnisrechnung Jahresüberschuss/

Jahresfehlbetrag

(15)

Haushaltsausgleich

Beim Haushaltsausgleich liegt die Betrachtung auf dem ordentlichen Ergebnis des Gesamt- ergebnishaushaltes. Der Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordent- lichen Erträge mindestens so hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendun- gen. Zu den ordentlichen Aufwendungen gehören z. B. die Personalaufwendungen und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Der Gesamtergebnisplan sowie die Teilergebnispläne sind nach folgendem Muster aufge- baut (vereinfachte Darstellung):

Übersteigt der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen entsteht ein Überschuss. Dieser Überschuss wird dann in der Bilanz der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt, soweit er nicht zum Ausgleich des außerordentli- chen Ergebnisses benötigt wird. Hinter dem außerordentlichen Ergebnis verbergen sich Aufwendungen und Erträge, die nicht dem Haushaltsjahr zuzuordnen (periodenfremd) und im Einzelfall erheblich sind, oder selten oder unregelmäßig anfallen oder Erträge und Auf- wendungen aus Veräußerungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die den Restbuchwert über- bzw. unterschreiten.

Ergibt sich die entgegengesetzte Situation und der Gesamtbetrag der Aufwendungen über- steigt den Gesamtbetrag der Erträge, entsteht ein Fehlbetrag, der mit einer Entnahme von der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren ausgeglichen werden muss. Sind in dieser Rücklage keine Mittel vorhanden, dürfen Mittel aus dem außer-

Ordentliche Erträge

- Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis

Außerordentliche Erträge

- Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis

Ordentliches Ergebnis + Außerordentliches Ergebnis

Jahresergebnis vor internen Leistungsbeziehungen + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

- Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen

(16)

ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes und aus der aus Überschüssen des außeror- dentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zum Ausgleich verwendet werden.

Ist ein Ausgleich des Fehlbetrages nicht möglich, wird dieser auf neue Rechnung vorgetra- gen und kann nach frühestens fünf Jahren mit dem Eigenkapital (Netto-Position) verrechnet werden.

Ist ein Ausgleich des Ergebnishaushalts nicht möglich, ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Im Haushaltssicherungskonzept sind die Ursachen für den nicht ausgegliche- nen Ergebnishaushalt zu beschreiben. Es muss verbindliche Festlegungen enthalten über das Konsolidierungsziel, die dafür notwendigen Maßnahmen und den angestrebten Zeit- raum, in dem der Ausgleich des Ergebnishaushalts erreicht werden soll.

Es ist von der Gemeindevertretung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haus- haltssatzung vorzulegen.

(17)

Ordentliches Ergebnis

Gesamtergebnishaushalt

Überschuss Fehlbetrag

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

Ausgleich von Fehlbeträgen aus Vorjahren

Deckung aus Überschüs- sen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre

Deckung durch außeror- dentliches Ergebnis (lau- fendes Haushaltsjahr oder

aus Vorjahren)

Deckung nicht möglich

Ergebnisvortrag auf neue Rechnung

Deckung durch Überschüsse folgender

Haushaltsjahre

Folgende Haushaltsjahre erwirtschaften keine

Überschüsse

Verrechnung mit der Nettoposition nach frühes-

tens fünf Jahren

System des Haushaltsausgleichs

(18)

Zu der Frage, ob der Haushaltsausgleich im Vergleich zur Kameralistik leichter oder schwerer zu erreichen ist, kann keine allgemeingültige Antwort gegeben werden.

Vergleicht man den Ausgleich des früheren Verwaltungshaushalts mit dem Ausgleich des Ergebnishaushalts, ergeben sich drei grundlegende Unterschiede:

− Die aus der Kameralistik bekannte Pflichtzuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt gibt es nicht mehr.

− Dafür muss der Ergebnishaushalt die Abschreibungen (abzüglich der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen)

sowie

− die Zuführungen zu den Rückstellungen (insb. Pensionsrückstellung) erwirtschaf- ten.

Aufbau des Haushaltsplans

Der Kern des Haushalts besteht aus den Produktbeschreibungen, den Teilergebnisplänen und den Teilfinanzplänen.

Produktbeschreibungen

Die Ordnung des Haushalts erfolgt nach Produkten. Für jedes Produkt gibt es eine Produkt- beschreibung mit folgenden Inhalten:

− Beschreibung der Aufgaben und Leistungen, die das Produkt übernimmt bzw. er- bringt;

− allgemeine Ziele, die mit der Leistungserbringung verfolgt und erreicht werden sol- len;

− Zielgruppe der zu erbringenden Leistungen;

− Auftragsgrundlage;

− Kennzahlen, mit denen die Aufgaben und Ziele quantifiziert werden.

Teilergebnisplan

Der Teilergebnisplan zeigt die Erträge und Aufwendungen eines Produktes in Form einer Staffelrechnung. Zuerst wird die Summe der ordentlichen Erträge ermittelt, anschließend wer- den die ordentlichen Aufwendungen addiert und als Summe ausgewiesen. Die Saldierung dieser beiden Positionen führt zum ordentlichen Ergebnis.

Nach dem ordentlichen Ergebnis werden die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen dargestellt. Da diese aber nur in den seltensten Fällen vorhersehbar und planbar sind, stim- men ordentliches und außerordentliches Ergebnis in der Planung in der Regel überein.

(19)

Zum Schluss werden in dem Teilergebnisplan noch die internen Leistungsbeziehungen dar- gestellt, die eine verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten zu den Produkten ermögli- chen.

Die Darstellung der Teilergebnispläne weicht von Kommune zu Kommune stark voneinander ab. Viele Kommunen stellen die Aufwendungen und Erträge nur in der gleichen verkürzten Gliederungstiefe wie im Gesamtergebnishaushalt dar. Die einzelnen beplanten Konten sind dabei nicht ersichtlich. Die im Marburger Haushalt abgedruckten Teilergebnispläne zeigen teilweise die Ansätze der einzelnen Konten. Zum Teil sind Kontengruppen zusammengefasst (Personalaufwendungen, Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und -beiträgen, Sonderbudgets).

Teilfinanzplan

Der Teilfinanzplan enthält die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. Ana- log zum Aufbau des Teilergebnishaushalts werden zuerst die Einzahlungen und anschlie- ßend die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit dargestellt. In einem dritten Schritt werden diese beiden Größen saldiert.

Im Teilfinanzhaushalt werden als Ordnungskriterium und Beschlussgrundlage keine Konten oder Kontengruppen (vgl. Teilergebnishaushalt), sondern Investitionsnummern verwendet.

Die Nutzung von Investitionsnummern ist nötig und sinnvoll, da es nicht selten vorkommt, dass ein umfangreiches Großprojekt mit vielen verschiedenen Maßnahmen über mehrere Bilanzkonten verteilt und aktiviert wird und die Übersichtlichkeit dadurch verloren gehen wür- de.

Einzelinvestitionen mit einem großen Volumen werden mit einer eigenen Investitionsnummer dargestellt. Andere kleinere Investitionen sind zu einer Sammelinvestitionsnummer zusam- mengefasst und werden im Vorbericht näher erläutert.

Ordnung im Haushaltsplan

Die Teilhaushalte der Stadt Marburg sind nach der örtlichen Organisation aufgestellt. Die im Haushaltsplan abgedruckte Reihenfolge der Teilhaushalte entspricht der jeweils aktuellen Dezernats-Organisation. Am Anfang stehen die Produkte der Fachdienste und Stabsstellen ohne Fachbereichszuteilung, dann geht es weiter mit den Produkten der Fachbereiche 1 - 6.

Angelehnt an die bisherigen Haushalte werden zuerst die Teilergebnishaushalte en bloc dar- gestellt und anschließend folgen hintereinander alle Teilfinanzhaushalte. Die Erläuterungen sind gesondert bei jedem Produkt abgedruckt.

Die auf den nächsten beiden Seiten folgenden Darstellungen geben einen Überblick über die Zuordnung der Produkte zu den Fachdiensten und zeigen damit auch die Position der Pro- dukte im Haushalt.

(20)

Weitere Bestandteile des Haushalts

Neben den genannten Kernelementen enthält der Haushalt noch weitere Bestandteile, die im Folgenden kurz erläutert werden.

Vorbericht

Es gibt nach wie vor den Vorbericht mit Ausführungen zur allgemeinen Entwicklung der städ- tischen Finanzwirtschaft. Ebenso bleiben die Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Auf- wandspositionen sowie zu den Investitionen nach Vorbild der kameralen Haushalte bestehen.

Diese sind bei den einzelnen Produkten einsortiert.

Budgets

Zur Einrichtung und Bewirtschaftung von Budgets wird an dieser Stelle auf die Budgetie- rungsrichtlinien verwiesen.

Übersichten

− Übersicht über die Fraktionsmittel

Keine Änderungen im Vergleich zum kameralen Haushalt.

− Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werden- den Auszahlungen

Lediglich begriffliche Anpassungen im Vergleich zum kameralen Haushalt.

− Übersichten über die Schulden, Rücklagen und Rückstellungen

Neben einer Anpassung der Begrifflichkeiten sind die Übersichten der Schulden und der Rücklagen um die Spalte „Voraussichtlicher Bestand zum Ende des (geplanten) Haushaltsjahres“ erweitert worden.

Zudem ist die Übersicht über die Rücklagen um die Rückstellungen erweitert worden.

Finanzplanung

Die Finanzplanung umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren und ist nach Aufwendungs- und Ertragsarten gegliedert.

Investitionsprogramm

Da die früheren Abschnitte und Unterabschnitte durch Produkte ersetzt werden, orientiert sich der Aufbau des Investitionsprogramms an der Produktstruktur des Haushaltsplanes.

Stellenplan

Auch der Stellenplan ist an die Produktstruktur des Haushaltsplanes angepasst.

(21)

Produkt 009010 Organisation und Doku- mentation kommunaler Willensbildung

Produkt 000140 Revision, Prüfung, Beratung, Erstellung von Gutachten

Produkt 000610

Personalrat Produkt 000220 Förderung der Gleichberechtigung

Fachbereich 1 – Dezernat I Zentrale Dienste

Fachdienst 10

Personal-, Organisations- und Beteiligungsmanage- ment

Produkt 110020 Wahlen Produkt 110210 Personaldienstleistungen Produkt 110310

Zentrale Verwaltungs- und Organisationsdienstleistun- gen

Produkt 110510 Archivdienstleistungen Produkt 110700

Öffentlicher Personennah- verkehr (ÖPNV)

Produkt 110800 Beteiligungen Fachdienst 11 Technische Dienste Produkt 111010 IuK

Produkt 111020 Druckerei, Logistik, und Telefon

Fachdienst 13

Presse- & Öffentlichkeits- arbeit und Bürger/innen- Kommunikation Produkt 110550 Presse- und Öffentlich- keitsarbeit

Fachdienst 15

Referat für Stadt-, Regio- nal- und Wirtschaftsent- wicklung

Produkt 161510

Statistik und Stadtanalyse

Fachbereich 2 – Dezernat III Schule, Bildung, Kultur, Freizeit

Fachdienst 40 Schule Produkt 240010

Sonstige schulische Auf- gaben

Produkt 240040 Medienzentrum Produkt 240050

Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen

Produkt 240060

Bereitstellung und Betrieb von kombinierten Grund-, Haupt- und Realschulen Produkt 240070

Bereitstellung und Betrieb von Gymnasien

Produkt 240080

Bereitstellung und Betrieb von Beruflichen Schulen Produkt 240090

Bereitstellung und Betrieb von Förderschulen Produkt 240100

Bereitstellung und Betrieb von Gesamtschulen

Fachbereich 3 – Dezernat I

Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz

Fachdienst 31 Ausländerbehörde Produkt 332010 Ausländerwesen Fachdienst 32 Ordnung Produkt 332110 Allgemeine Gefahren- abwehr

Produkt 332120 Überwachung ruhender und fließender Verkehr Produkt 332130 Gewerbewesen Produkt 332140 Straßenreinigung Fachdienst 33 Straßenverkehr Produkt 332310 Verkehrswesen Dezernat I Oberbürgermeister Egon Vaupel

Dezernat II Bürgermeister Dr. Franz Kahle Dezernat III Stadträtin Dr. Kerstin Weinbach

Produkt 161520

Stadtentwicklungsplanung Produkt 182010

Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung Fachdienst 20 Finanzservice Produkt 120000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Produkt 120010 Allgemeine Finanzdienst- leistungen

Produkt 120020 Steuern, allgemeine Zu- weisungen, allgemeine Umlagen

Fachdienst 21

Kasse und Buchhaltung Produkt 120030

Kasse und Buchhaltung, Verwahrung von Wertge- genständen

Fachdienst 30 Rechtsservice Produkt 130010 Rechtliche Beratung und Vertretung

Fachdienst 42 Sport

Produkt 242010 Förderung des Sports

Fachdienst 41 Kultur Produkt 241010 Kulturelle Förderung Produkt 241020

Kulturelle Veranstaltungen Produkt 241030

Veranstaltungsdienstleis- tungen

Fachdienst 43 Volkshochschule Produkt 243010 VHS

Fachdienst 44 Stadtbücherei Produkt 244010

Medien, Medienvermittlung, Medienkompetenzförde- rung

Fachdienst 74 Städtische Bäder Produkt 274010

Betrieb städtischer Bäder

Fachdienst 34/36 Standesamt und Stadtbüro Produkt 332410

Ausweis- und Meldewesen Produkt 334010

Personenstandsangele- genheiten, Namen und Staatsangehörigkeit Fachdienst 37 Brandschutz Produkt 337010 Gefahrenabwehr im Brandschutz Produkt 337020 Gefahrenvorbeugung Produkt 337030 Service für Dritte

Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt

(22)

Fachbereich 4 – Dezernat III Arbeit, Soziales und

Wohnen Fachdienst 50 Soziale Leistungen Produkt 550010 Soziale Dienstleistungen Produkt 550020

Förderung von Trägern der freien Wohlfahrtspflege und sozialen Leistungen Produkt 550030 Gesetzliche Pflicht- und Entschädigungsleistungen Fachdienst 55

Wohnungswesen Produkt 555010 Wohnungswesen Fachdienst 59 Arbeitsgelegenheiten, Verbundausbildung, Jugendberufshilfe Produkt 515620 Jugendberufshilfe

Fachbereich 5 –Dezernat II Kinder, Jugend, Familie Dezernat I Oberbürgermeister Egon Vaupel

Dezernat II Bürgermeister Dr. Franz Kahle Dezernat III Stadträtin Dr. Kerstin Weinbach

Fachbereich 6 – Dezernat II Planen, Bauen, Umwelt

Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt

Fachdienst 51 Zentrale

Jugendhilfedienste Produkt 515010

Freie Träger/Soziale Stadt Leistungs- und

Organisationsentwicklung Produkt 515110

Zentrale Jugendhilfedienste Fachdienst 56

Jugendförderung Produkt 515610 Kinder- und Jugendförderung Produkt 515630 Jugendbildungswerk Fachdienst 57 Soziale Dienste Produkt 515710

Förderung der Erziehung in der Familie

Produkt 515720

Hilfen für junge Menschen und deren Familien Produkt 515730 Andere Aufgaben der Jugendhilfe

Fachdienst 58 Kinderbetreuung Produkt 515810 Kindertagesbetreuung Produkt 515820 Kinder(h)ort Richtsberg Produkt 515830 Kinderbetreuung in Tagespflege

Fachdienst 60 Bauverwaltung, Gebäudewirtschaft und Vermessung

Produkt 660010

Verwaltung und Bewirtschaf- tung bebauter Grundstücke Produkt 660020

Allgemeine Bauverwaltung Produkt 660030

Vermessung Fachdienst 61 Stadtplanung Produkt 161010 Bauleitplanung/

Landschaftsplanung Produkt 161020 Stadterneuerung Produkt 161030 Stadtentwicklung/

Strategische Planungen Produkt 161040 Stadtgestaltung, Denkmalschutz Produkt 161050 Bau- und Planungs- beratung, Öffentlichkeits- arbeit, Verschiedenes

Fachdienst 62 Grundstücksverkehr Produkt 662010 Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken (sofern nicht Gebäudewirtschaft) Produkt 662020 Zweckgerichtete Grundstücksbeschaffung und -veräußerung Produkt 662030 Parkierungsanlagen Fachdienst 63 Bauaufsicht Produkt 663010 Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde Fachdienst 65 Hochbau Produkt 665010 Planen, Bauen und Unterhalten von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie

Fachdienst 66 Tiefbau Produkt 666010 Verkehrsanlagen Produkt 666030 Wasserwirtschaft

Fachdienst 67 Stadtgrün, Klima- und Naturschutz

Produkt 467010

Planung, Realisierung und Sanierung von Grün- und Spielflächen

Produkt 467020

Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen Produkt 469020 Klima- und Naturschutz Produkt 470010 Friedhöfe Fachdienst 69

Umwelt, Fairer Handel und Abfallwirtschaft

Produkt 469010

Umwelt und fairer Handel Produkt 469030

Abfallwirtschaft

(23)

Vorbericht

zum Haushaltsplan der Universitätsstadt

Marburg für das Haushaltsjahr

2014

(24)

I. Jahresabschlüsse 2009 bis 2012

Durch die Umstellung des Rechnungswesens von der „Kameralistik“ auf die „Doppik“

haben sich auch der Arbeitsschwerpunkt und der Arbeitsaufwand zur Erstellung des Jahresabschlusses sehr stark verändert. Neben der reinen Darstellung der Rechnungsergebnisse im Ergebnis- und Finanzhaushalt und der Darstellung in der Ergebnisrechnung sowie der direkten und indirekten Finanzrechnung ist auch eine Schlussbilanz mit den dazugehörigen Bewertungen und Abschlussbuchungen zu erstellen und zu erläutern.

Dieses Problem trifft nicht nur die Stadt Marburg. Vielmehr ist die fristgerechte Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse derzeit nicht hessenweit gesichert. Aus einer kleinen Anfrage im Landtag aus dem Jahr 2012 und einer dazu ergangenen Umfrage ergibt sich,dass 2012 landesweit über 1.400 Abschlüsse noch nicht geprüft und beschlossen waren.

Dies bedeutet, dass die fristgerechte Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009 eher die Ausnahme als die Regel ist. Konkret wurde für den Umfragezeitpunkt dargelegt, dass der Jahresabschluss 2009 bislang nur von 7 der 421 kreisangehörigen Kommunen beschlossen wurde. Unter den kreisfreien Städten war dies in einer von 5 Städten möglich. Im Bereich der Landkreise beschlossen 4 von 21 Kreistagen den Jahresabschluss 2009 fristgerecht.

Der Innenminister führt hierzu aus, dass die verspätete Beschlussfassung in vielen Fällen aus den Schwierigkeiten der Umstellung des Haushaltsrechts resultiert. Daher kann die verspätete Beschlussfassung von der Rechtsaufsicht für einen gewissen Übergangszeitraum geduldet werden. Es sind keine negativen Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung der Kommunen und keine Nachteile bei der Kreditaufnahme bekannt.

An dieser Sachlage hat sich im Wesentlichen nichts verändert.

Die jeweiligen Jahres-Schlussbilanzen greifen auf die Eröffnungsbilanz zurück, die im November 2011 durch die Stadtverordnetenversammlung festgestellt wurde. Auch hier haben sich in den Jahren 2009 bis 2013 Sachverhalte ergeben, die ein Anpassen der Eröffnungsbilanz erforderlich machten.

Im Rahmen seiner Prüfung der Eröffnungsbilanz hat auch das Prüfungsamt Änderungsbedarf aufgezeigt, der noch in die Eröffnungsbilanz eingearbeitet wurde.

Die Veränderungen der Eröffnungsbilanz wirken zum Teil auch auf die Buchungspraxis und die Einrichtung der Buchungssoftware – die einen teilweise sehr erheblichen Arbeitsumfang haben – der Haushaltsjahre 2009 bis 2013.

Bisher konnten die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 erstellt werden.

Den Jahresabschluss 2009 hat die Stadtverordnetenversammlung am 29. Juni 2012 zur Kenntnis genommen und an das das Prüfungsamt verwiesen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 hat das Prüfungsamt in 2012 beendet. Die

(25)

Stadtverordnetenversammlung hat den Jahresabschluss 2009 am 25. Januar 2013 beschlossen und dem Magistrat die Entlastung erteilt.

Den Jahresabschluss 2010 hat die Stadtverordnetenversammlung am 22. Februar 2013 zur Kenntnis genommen und an das das Prüfungsamt verwiesen. Das Prüfungsamt hat zwischenzeitlich die Prüfung des Jahresabschlusses beendet und den erstellten Schlussbericht der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2013 vorgelegt. Die Stadtverordnetenversammlung wird den Jahresabschluss 2010 am 31.

Januar 2014 beraten und entscheiden, ob dem Magistrat die Entlastung erteilt wird.

Jahresabschluss 2010

Der Abschluss 2010 ist sehr positiv ausgefallen. Der Ergebnishaushalt erwirtschaftet im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 8,8 Mio. €. Auch das außerordentliche Ergebnis schließt mit einem Überschuss von 0,3 Mio. € ab. Diese Überschüsse werden den Rücklagen zugeführt und stehen für den Haushaltsaugleich künftiger Jahre zur Verfügung.

Der Abschluss 2010 enthält folgende Werte:

(26)

Bilanz – Aktiva

Aktiva 01.01.2010in € 31.12.2010in €

1. Anlagevermögen

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 141.415,20 271.160,49 1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 1.521.581,04 2.735.373,67 1.662.996,24 3.006.534,16 1.2 Sachanlagen

1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 96.493.676,53 96.739.673,23 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden

Grundstücken 97.052.489,57 94.569.702,62

1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch,

Infrastrukturvermögen 22.919.523,96 19.628.203,25

1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung 1.255.045,95 1.601.065,81 1.2.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.719.819,43 7.344.515,58 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 33.296.623,96 60.929.816,69 256.737.179,40 280.812.977,18 1.3 Finanzanlagen

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 33.561.666,72 33.536.666,72 1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 10.740.665,73 10.865.807,92

1.3.3 Beteiligungen 70.456.864,15 70.456.864,15

1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein

Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00

1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 431.739,16 503.311,48

1.3.6 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) 10.329.435,13 11.145.268,69 125.520.370,89 126.507.918,96

Anlagevermögen gesamt 383.920.546,53 410.327.430,30

2. Umlaufvermögen

2.1 Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 182.000,00 182.000,00 2.2 Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren 0,00 0,00 2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.3.1 Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen

7.754.962,33 15.854.468,54 2.3.2 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1.764.001,85 1.710.037,90 2.3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 643.595,28 582.521,29 2.3.4

Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein

Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen 1.530.718,25 2.116.260,72 2.3.5 Sonstige Vermögensgegenstände 1.052.252,16 1.394.513,73 12.745.529,87 21.657.802,18

2.4 Flüssige Mittel 29.144.058,87 29.135.210,75

Umlaufvermögen gesamt 42.071.588,74 50.975.012,93

3. Rechnungsabgrenzungsposten 4.188.066,07 4.308.286,24

4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00

Summe Aktiva 430.180.201,34 465.610.729,47

(27)

Bilanz – Passiva

Passiva 01.01.2010 in € 31.12.2010 in €

1. Eigenkapital

1.1 Netto-Position 140.090.151,29 140.294.733,02

1.2 Rücklagen und Sonderrücklagen

1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 44.335.390,70 51.573.456,05 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0,00 90.194,18

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 52.630.087,53 53.012.982,44

1.2.4 Sonderrücklagen 1.774.018,86 1.775.617,98

1.2.4.1 Stiftungskapital 1.774.018,86 1.775.617,98

1.2.4.2 Sonstige Sonderrücklagen 0,00 0,00

98.739.497,09 106.452.250,65 1.3 Ergebnisverwendung

1.3.1 Ergebnisvortrag 0,00 0,00

1.3.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 7.328.259,53 9.016.539,06

1.3.2.1 Ordentlicher Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 7.238.065,35 8.754.319,72

1.3.2.2 Außerordentlicher Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 90.194,18 262.219,34

7.328.259,53 9.016.539,06 246.157.907,91 255.763.522,73 2. Sonderposten

2.1 Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge

2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 38.242.210,15 53.186.959,36 2.1.2 Zuschüsse vom nicht-öffentlichen Bereich 346.875,40 318.232,77

2.1.3 Investitionsbeiträge 4.982.304,05 5.056.884,29

43.571.389,60 58.562.076,42

2.2 Sonstige Sonderposten 123.376,50 111.649,07

43.694.766,10 58.673.725,49 3. Rückstellungen

3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 45.739.790,00 47.291.366,00 3.2 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 10.870.000,00 10.870.000,00 3.3 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von

Abfalldeponien 0,00 0,00

3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00 0,00

3.5 Sonstige Rückstellungen 4.625.786,98 4.618.000,00

61.235.576,98 62.779.366,00 4. Verbindlichkeiten

4.1 Anleihen 0,00 0,00

4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen

4.2.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 41.424.560,89 49.760.501,37

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.819.826,52 2.130.896,46

4.2.2 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern 18.430.443,97 20.182.211,01

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.599.587,12 1.716.306,53

4.2.3 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten 193.157,71 516.616,89

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 193.157,71 516.616,89

60.048.162,57 70.459.329,27 4.3 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen,

Transferleistungen und Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie Investitionsbeiträgen

2.155.086,26 1.921.623,89 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 717.178,08 426.061,32 4.6 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 108,00 1.406,26 4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen

7.077.439,28 6.391.277,64

4.8 Sonstige Verbindlichkeiten 1.250.176,88 950.736,70

71.248.151,07 80.150.435,08

5. Rechnungsabgrenzungsposten 7.843.799,28 8.243.680,17

Summe Passiva 430.180.201,34 465.610.729,47

(28)

Gesamtergebnisrechnung 2010

Posi-

tion Konten Name Ansatz

2010

Ergebnis 2010

01 50 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6.463.795 € 6.129.452,50 €

02 51 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 15.958.800 € 15.573.047,09 € 03 548-549 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 1.727.850 € 1.753.317,65 €

04 52 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 0 € 0,00 €

05 55 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge

aus gesetzlichen Umlagen 110.339.000 € 116.302.074,97 €

06 547 Erträge aus Transferleistungen 3.646.000 € 4.411.867,57 €

07 540-543 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende

Zwecke und allgemeine Umlagen 20.043.065 € 19.518.677,73 €

08 546 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen

3.782.000 € 3.612.242,92 €

09 53 Sonstige ordentliche Erträge 3.776.315 € 4.818.296,58 €

10 Summe der ordentlichen Erträge 165.736.825 € 172.118.977,01 €

11

62, 63, 640-643, 647-649,

65

Personalaufwendungen 36.835.000 € 35.620.904,83 €

12 644-646 Versorgungsaufwendungen 5.252.000 € 5.812.018,36 €

13 60, 61,

67-69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 41.386.774 € 41.468.120,63 €

14 66 Abschreibungen 9.166.000 € 7.480.645,91 €

15 71 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie

besondere Finanzaufwendungen 23.368.784 € 21.756.553,20 €

16 73 Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus

gesetzlichen Umlageverpflichtungen 38.658.710 € 38.225.785,28 €

17 72 Transferaufwendungen 12.865.970 € 14.706.134,73 €

18 70, 74, 76 Sonstige ordentliche Aufwendungen 46.100 € 44.975,05 €

19 Summe der ordentlichen Aufwendungen

(Position 11 bis 18) 167.579.338 € 165.115.137,99 €

20 Verwaltungsergebnis (Position 10 ./. Position 19) -1.842.513 € 7.003.839,02 €

21 56, 57 Finanzerträge 3.932.175 € 4.131.805,76 €

22 77 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.753.662 € 2.381.325,06 €

23 Finanzergebnis (Position 21 ./. Position 22) 2.178.513 € 1.750.480,70 € 24 Ordentliches Ergebnis (Position 20 und Position 23) 336.000 € 8.754.319,72 €

25 59 Außerordentliche Erträge 0 € 277.156,29 €

26 79 Außerordentliche Aufwendungen 0 € 14.936,95 €

27 Außerordentliches Ergebnis (Position 25 ./. Position 26) 0 € 262.219,34 € 28 Jahresergebnis (Position 24 und Position 27) 336.000 € 9.016.539,06 €

(29)

Gesamtfinanzrechnung 2010

Pos. Name Ansatz 2010 Ergebnis 2010

01 Privatrechtliche Leistungsentgelte 5.717.087 € 5.447.420,94 €

02 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 15.958.800 € 16.090.973,61 € 03 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 1.727.850 € 1.331.904,26 € 04 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus

gesetzlichen Umlagen 99.339.000 € 116.260.815,39 €

05 Einzahlungen aus Transferleistungen 3.646.000 € 4.096.849,89 €

06 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und

allgemeine Umlagen 20.164.065 € 19.530.200,32 €

07 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 3.932.175 € 4.353.076,11 € 08 Sonstige ordentliche Einzahlungen und sonstige außerordentliche

Einzahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben 3.774.760 € 3.686.532,72 € 09 Summe Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

(Position 1 bis 8) 154.259.737 € 170.797.773,24€

10 Personalauszahlungen 36.835.000 € 35.674.376,61 €

11 Versorgungsauszahlungen 4.752.000 € 4.383.634,58 €

12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 40.986.014 € 40.923.155,19 €

13 Auszahlungen für Transferleistungen 8.653.021 € 10.226.088,97 €

14 Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende

Zwecke sowie besondere Finanzauszahlungen 21.818.420 € 20.389.460,71 € 15 Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus

gesetzlichen Umlageverpflichtungen 38.658.710 € 38.225.785,28 €

16 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 1.890.172 € 2.210.551,52 €

17 Sonstige ordentliche Auszahlungen und sonstige außerordentliche Auszahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben

5.304.650 € 5.199.581,09 € 18 Summe Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

(Position 10 bis 17) 158.897.987 € 157.232.633,95 €

19 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus laufender

Verwaltungstätigkeit (Position 9 ./. 18) - 4.638.250 € 13.565.139,29 € 20 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und

-zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen 16.497.464 € 10.662.657,76 € 21 Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des

Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens 5.611.000 € 1.844.729,31 € 22 Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des

Finanzanlagevermögens 763.536 € 847.285,33 €

davon: Einzahlungen aus der Tilgung von gewährten Krediten 763.536 € 847.285,33 €

davon: Einzahlungen aufgrund von Finanzanlagen im Rahmen der kurzfristigen

Finanzdisposition 0 € 0,00 €

23 Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

(Position 20 bis 22) 22.872.000 € 13.354.672,40 €

24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 1.238.000 € 1.358.992,81 €

25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 44.574.845 € 27.644.893,01 €

26 Auszahlungen für Investitionen in das sonstige

Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen 9.570.155 € 4.302.655,39 €

davon: Auszahlungen für aktivierte Investitionszuweisungen und -zuschüsse 5.282.5000 € 682.846,32 €

27 Auszahlung für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 2.120.000 € 1.779.635,28 €

davon: Auszahlungen aus der Gewährung von Krediten 2.050.000 € 1.708.062,96 €

davon: Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der

kurzfristigen Finanzdisposition 0 € 0,00 €

28 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

(Position 24 bis 27) 57.503.000 € 35.086.176,49 €

29 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus Investitionstätigkeit

(Position 23 ./. Position 28) -34.631.000 € -21.731.504,09 € 30 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren

Darlehen für Investitionen und Begebung von Anleihen 14.646.000 € 13.530.767,00 €

davon: Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten 0 € 0,00 €

(30)

Pos. Name Ansatz 2010 Ergebnis 2010 31 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen

für Investitionen und Begebung von Anleihen 3.307.000 € 4.902.438,16 €

davon: Auszahlungen aus der Tilgung von Kassenkrediten 0 € 1.444.528,58 €

32 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus

Finanzierungstätigkeit (Position 30 ./. Position 31) 11.339.000 € 8.628.328,84

33 Einzahlungen aus fremden Finanzmitteln 0 € 23.386.888,79 €

34 Auszahlungen aus fremden Finanzmitteln 0 € 23.867.406,78 €

35

Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen

(Position 33 ./. Position 34) 0 € -480.517,99 €

36 Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag des

Haushaltsjahres (Summe aus Position 19, 29, 32 und 35) -27.930.250 € -18.553,95 € 37 Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres 29.150.000 € 29.144.058,87 € 38 Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres

(Position 36 und Position 37) 1.219.750 € 29.125.504,92 €

Zwischen der direkten Finanzrechnung und der Bilanzposition „Flüssige Mittel“ besteht eine Differenz von 9.705,83 €, die sich wie folgt erklären lässt:

Eingliederung der Bäder in die städtische Bilanz

(Übernahme der Barkasse zum 01.01.2010) 10.348,50 €

Liquide Mittel im Umlauf - 642,67 €

Gesamt 9.705,83 €

(31)

Jahresabschluss 2011 und 2012

Die Arbeiten an den Jahresabschlüssen 2011 und 2012 konnten bisher noch nicht beendet werden, so dass an dieser Stelle keine abschließende Bewertung erfolgen kann.

Bei den im Ergebnis- und Finanzhaushalt dargestellten Rechnungsergebnissen für das Haushaltsjahr 2012 handelt es sich also um vorläufige Werte, die sich noch verändern werden. Auch konnten die Jahresabschlussbuchungen, wie z. B.

• die Buchungen der Aufwendungen aus Abschreibungen,

• die Buchungen der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten,

• die Buchungen der Aufwendungen zu den Wertberichtigungen von Forderungen,

• die Buchungen der Aufwendungen und Erträge zu Veränderungen der Rückstellungen,

• die Buchungen der Veränderungen der Rechnungsabgrenzungsposten,

• die Buchungen der Veränderungen der Rücklagen und

• die Buchung der Umsatzsteuer noch nicht vorgenommen werden.

Der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt geben daher nur einen Teilausschnitt der Jahresrechnung wieder; die Zahlen 2012 eignen sich daher nur sehr bedingt zum Vergleich mit den Haushaltsansätzen der Jahre 2013 und 2014.

Prognosen für den Abschluss des Ergebnishaushalts 2011 gehen davon aus, dass ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis zwischen 2,5 und 3,0 Mio. € (Haushaltsplanung: 12 T€) erzielt werden kann. Im außerordentlichen Ergebnis ist mit einem Überschuss von rd. 1,1 Mio. € zu rechnen (Haushaltsplanung: 3.8 Mio. €). Der Zahlungsmittelbestand betrug zum 31. Dezember 2011 rd. 3,8 Mio. € (Haushaltsplanung: 1,8 Mio. €).

Der Abschluss des Ergebnishaushalts 2012lässt sich schwieriger prognostizieren, da hier bisher weitaus weniger Vorarbeiten geleistet werden konnten. Es ist zur Zeit davon auszugehen, dass ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis zwischen 8 und 12 Mio. € (Haushaltsplanung: 333 T€) erzielt werden kann. Im außerordentlichen Ergebnis ist mit einem Überschuss von rd. 1,7 Mio. € zu rechnen (Haushaltsplanung: 3,3 Mio. €). Der Zahlungsmittelbestand betrug zum 31. Dezember 2012 rd. 3,9 Mio. € (Haushaltsplanung: 3,8 Mio. €).

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