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Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. Juli 2017 (OR. en)

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Rat der

Europäischen Union

Brüssel, den 5. Juli 2017 (OR. en)

10650/17

LIMITE

CFSP/PESC 583 COPS 219

I/A-PUNKT-VERMERK

Absender: Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee Empfänger: Ausschuss der Ständigen Vertreter (2. Teil)/Rat Betr.: GASP-Bericht - Unsere Prioritäten 2017

1. Gemäß Teil II Buchstabe E Nummer 25 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom

2. Dezember 2013 hört der Hohe Vertreter das Europäische Parlament alljährlich zu einem zukunftsorientierten Dokument über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP.

2. Die Nicolaidis-Gruppe hat den Bericht geprüft und ist am 26. Juni 2017 übereingekommen, dass das PSK ersucht werden sollte, dem geänderten Berichtsentwurf zuzustimmen.

3. Das PSK hat den in der Anlage wiedergegebenen geänderten Berichtsentwurf am 4. Juli 2017 gebilligt.

4. Vor diesem Hintergrund wird der AStV gebeten, dem Berichtsentwurf zuzustimmen, damit er dem Rat zur Annahme zugeleitet werden kann.

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ANLAGE

GASP-Bericht – Unsere Prioritäten 2017

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(1) EINLEITUNG

1. 2017 hat als Jahr der Ungewissheit, zahlreicher Herausforderungen und anhaltender Konflikte begonnen. Im Süden herrschen nach wie vor Instabilität und Fragilität, während im Osten die europäische Sicherheitsordnung weiterhin verletzt wird. Außerdem sieht sich die EU mit Bedrohungen wie Terrorismus, hybriden Bedrohungen, Cyberangriffen, organisierter Kriminalität sowie Herausforderungen wie irregulärer Migration und Menschenhandel konfrontiert.

2. Die Europäische Union wird diese Probleme unter Führung der Hohen Vertreterin/Vize- präsidentin Mogherini sowie in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Partnerländern mit Entschlossenheit angehen. Die EU steht nach wie vor für ihre Werte ein, deren Grundprinzip der Multilateralismus ist und in deren Zentrum die Vereinten Nationen stehen, und tritt weiterhin aktiv für eine auf Regeln basierende Weltordnung und die Achtung der Menschenrechte ein. Dabei werden wir von der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union geleitet, die die Hohe Vertreterin dem

Europäischen Rat im Juni 2016 vorgelegt hat.

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3. Die Umsetzung der Globalen Strategie wird in den kommenden Jahren den Rahmen für die Außenbeziehungen der EU, einschließlich der Weiterentwicklung der GASP und der GSVP, bilden. In der ersten Jahreshälfte werden wir uns auch weiterhin darauf konzentrieren, die Arbeiten in fünf prioritären Bereichen voranzubringen, die in der Globalen Strategie heraus- gearbeitet und vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) im Oktober 2016 gebilligt wurden, und zwar i) Investitionen in die Resilienz der Staaten und Gesellschaften in unserer östlichen und südlichen Nachbarschaft und ein integrierter Ansatz zur Bewältigung von Konflikten und Krisen, ii) Stärkung von Sicherheit und Verteidigung, iii) stärkere Verknüpfung zwischen innen- und außenpolitischem Handeln mit besonderem Augenmerk für Migration,

Terrorismusbekämpfung und hybride Bedrohungen, iv) Aktualisierung bestehender oder Aus- arbeitung neuer regionaler und thematischer Strategien und v) Verstärkung der Bemühungen im Bereich Public Diplomacy. Als bereichsübergreifende Dimension innerhalb aller fünf Bereiche werden die Menschenrechte sowie Frauen, Frieden und Sicherheit und die Gleich- stellung der Geschlechter sowie die Stärkung der Rolle der Frau weiterhin in alle unsere politischen Maßnahmen eingebunden. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung werden ein weiteres Querschnittsthema für die Folgearbeiten sein.

4. Bei Sicherheit und Verteidigung wird auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom November 2016, in denen zum ersten Mal umfassende Ziele für die EU in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung festgelegt wurden, noch stärker auf eine effektive und glaubwürdige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten hingearbeitet werden. Diese klare politische Botschaft wurde auf höchster Ebene in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2016 bestätigt. Zur Resilienz haben die Hohe Vertreterin und die Kommission am 7. Juni eine gemeinsame Mitteilung ver- öffentlicht, mit der für dieses Thema ein kohärenter politischer Rahmen für das gesamte aus- wärtige Handeln der EU geschaffen und Schlüsselthemen an der Schnittstelle zwischen dem innen- und dem außenpolitischen Handeln herausgearbeitet werden sollen.

5. Um dem umfassenden Ansatz Rechnung zu tragen, nimmt der vorliegende Bericht

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(2) GEOGRAFISCHER ÜBERBLICK Europa und Zentralasien

6. Die Beziehungen der EU zu Russland werden 2017 weiterhin von der Verletzung des Völker- rechts durch Russland in der Ukraine, einschließlich der rechtswidrigen Annexion der Halb- insel Krim und der Destabilisierung der östlichen Ukraine, bestimmt. Die EU verfolgt weiter- hin entschlossen ihre Politik der Nichtanerkennung der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols. Die Russlandpolitik der EU wird nach wie vor von den fünf Grundsätzen geleitet, die der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) im März 2016 bestätigt hat (Umsetzung der Minsker Vereinbarungen als Schlüsselbedingung für eine substanzielle Änderung der Haltung der EU gegenüber Russland, verstärkte Beziehungen zu den östlichen Partnern und anderen Nachbarn, Erhöhung der Resilienz der EU, Möglichkeit einer selektiven Zusammen- arbeit mit Russland in Fragen, die für die EU von Interesse sind, und Notwendigkeit der Her- stellung zwischenmenschlicher Kontakte und der Unterstützung der russischen Zivil-

gesellschaft) und die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2015 niedergelegt sind, in denen die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen gegen Russland, die am 31. Juli 2014 angenommen, am 8. September 2014 ausgeweitet und in der Folge geändert wurden, an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarung geknüpft wurde.

Die ausgewogene und effektive Umsetzung der Grundsätze steht mit der Umsetzung der Globalen Strategie im Einklang. Drei der EU-Regelungen für restriktive Maßnahmen (gegen Personen und Organisationen verhängtes Einreiseverbot/Einfrieren von Vermögenswerten, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Annexion der Krim und wirtschaftliche Maßnahmen) werden im Laufe von 2017 überprüft. Zugleich ist die EU nach wie vor entschlossen, die Kommunikationskanäle mit Russland für internationale Krisen, globale Themen und sonstige Fragen, die für die EU von Interesse sind, offen zu halten. Die EU wird nicht ablassen, ihrer Besorgnis über die Menschenrechtslage in Russland, insbesondere über Maßnahmen, die die Grundfreiheiten einschränken und den Freiraum für eine unabhängige Zivilgesellschaft in Russland weiter einengen, Ausdruck zu verleihen. Die EU betont, dass Russlands laufenden Desinformationskampagnen im Rahmen der strategischen Kommunikation der EU entgegen-

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7. Die EU wird sich bei ihrem Konzept für die Östliche Partnerschaft weiterhin auf die Weiter- entwicklung solider und für beide Seiten vorteilhafter Beziehungen zu allen sechs Partnern auf der Grundlage der individuellen Zielsetzungen in ihren Beziehungen zur EU konzen- trieren. Dies umfasst die Unterstützung von Marktwirtschaft, nachhaltiger Entwicklung, guter Regierungsführung und Verbundfähigkeit sowie den Aufbau von Resilienz auf staatlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene bei unseren Partnern, die neuen Heraus-

forderungen für ihre Stabilität gegenüberstehen; dies wurde auf dem Gipfeltreffen in Riga von 2015 vereinbart und in der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der Globalen Strategie dargelegt. Die EU wird sich weiter um die Verbesserung der strate- gischen Kommunikation der Östlichen Partnerschaft bemühen, damit die jeweiligen

politischen Maßnahmen und ihre Ergebnisse stärker wahrgenommen und vermittelt werden.

Das nächste Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft Ende November 2017 in Brüssel sollte das anhaltende Engagement der EU für die Östliche Partnerschaft sowie das Niveau ihrer Zusammenarbeit mit ihren östlichen Nachbarn unter Beweis stellen und zugleich ihren konkreten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger sowohl der Partnerländer als auch der Mitgliedstaaten hervorheben.

8. In Bezug auf einzelne Länder der Östlichen Partnerschaft wird die Anwendung des Asso- ziierungsabkommens, einschließlich des den Handel betreffenden Teils, der EU ermöglichen, den Reformprozess in der Ukraine zu verfolgen und u.a. durch erhebliche finanzielle Hilfe zu unterstützen. Im Anschluss an den rechtsverbindlichen Beschluss der Staats- und Regierungs- chefs der EU vom Dezember 2016 wird die Ratifizierung des 2014 unterzeichneten Asso- ziierungsabkommens abgeschlossen, und das Abkommen wird in Kraft treten. Die EU- Beratungsmission für die Ukraine (EUAM) hat ihre Tätigkeit 2014 aufgenommen und unterstützt die ukrainische Regierung beim Aufbau wirksamer, nachhaltiger und rechen- schaftspflichtiger ziviler Sicherheitsdienste, die zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine beitragen. Eine strategische Überprüfung wurde vorbereitet und im PSK und den betreffenden Arbeitsgruppen des Rates Anfang 2017 erörtert; infolgedessen wurde das

Mandat der Mission bis zum 30. November 2018 verlängert, und der Einsatzplan der Mission

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9. Mit Georgien und der Republik Moldau werden bei der Überarbeitung der Assoziierungs- agenden die Prioritäten für die Umsetzung der Assoziierungsabkommen festgelegt, die letztes Jahr in Kraft getreten sind. Die Beschlüsse über die Visaliberalisierung für die Ukraine und Georgien wurden zum Abschluss gebracht: die Regelung für visumfreies Reisen ist für Georgien am 28. März 2017, für die Ukraine am 11. Juni 2017 in Kraft getreten. Die EU wird die Bemühungen Georgiens, die Folgen der Konflikte in den abtrünnigen georgischen

Regionen Abchasien und Südossetien zu überwinden, weiterhin unterstützen, insbesondere durch die Tätigkeiten der EU-Beobachtermission (EUMM) und des EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus und die Krise in Georgien. Die EU wird eine friedliche Beilegung des Konflikts in Transnistrien dadurch weiter unterstützen, dass sie am derzeitigen Verhandlungs- format (5+2) mitwirkt und alle Parteien dazu auffordert, proaktiv auf eine praktikable Lösung hinzuarbeiten.

10. Für die Beziehungen zu den Östlichen Partnerländern, die keine Assoziierungsabkommen anstreben – Armenien, Aserbaidschan und Belarus – hat die EU zur Förderung einer umfassenden Zusammenarbeit und nachhaltiger Reformprozesse auf gemeinsamen Werten und den Grundprinzipien der EU beruhende Alternativen vorgeschlagen. Die Verhandlungen über ein neues Abkommen mit Armenien sind abgeschlossen, und das Abkommen soll dem- nächst unterzeichnet werden. Die Verhandlungen über ein neues Abkommen mit

Aserbaidschan wurden im Februar 2017 aufgenommen. Die Prioritäten der Partnerschaft werden gemeinsam vereinbart, um die veralteten ENP-Aktionspläne zu ersetzen; bei Belarus wird es sich dabei um das erste politische Dokument handeln, das breite Zustimmung genießt.

Die EU wird die Minsk-Gruppe der OSZE im Friedensprozess in Berg-Karabach weiter unterstützen und Aserbaidschan und Armenien nahelegen, wieder in Verhandlungen über die friedliche Beilegung des Konflikts einzutreten.

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11. Als Grundlage für die Reaktion der EU auf die Herausforderungen und Chancen in der Arktis wird die Umsetzung der Gemeinsamen Mitteilung über eine integrierte Politik der Euro- päischen Union für die Arktis vom 27. April 2016 dienen.

12. Die EU wird die Stärkung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) als Plattform für die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Staaten weiter unterstützen, die insbesondere das Ziel verfolgt, eine tragfähige politische Lösung für sich hinziehende Konflikte und Krisen, vor allem in der Ukraine, zu finden. Die EU schätzt die Arbeit der OSZE außerordentlich und unterstützt sie entschlossen. Sie betont, dass die bestehenden Verpflichtungen in allen drei Dimensionen vollständig umgesetzt werden müssen. Aufgrund des Wandels des Sicherheitsumfelds und der technologischen Entwick- lungen im militärischen Bereich hält die EU eine erhebliche Aktualisierung und Moderni- sierung der politisch-militärischen Instrumente im Rahmen der OSZE für erforderlich. Dies ist besonders wichtig im Rahmen des strukturierten Dialogs über gegenwärtige und künftige sicherheitspolitische Herausforderungen und Risiken im OSZE-Gebiet, der im Dezember 2016 in Wien eingeleitet wurde.

13. In Zentralasien konzentriert sich die EU – im Einklang mit der EU-Strategie für Zentralasien – auf die Förderung der verantwortungsvollen Staatsführung und der wirtschaftlichen Ent- wicklung, um die Resilienz, die Sicherheit und die Stabilität in der Region zu stärken. Die EU will auch die Vernetzung von Europa und Asien fördern. Außerdem strebt die EU eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wasserversorgung und Umweltschutz, Rechts- staatlichkeit sowie besserer Schutz der Menschenrechte an. Es bestehen bereits gefestigte institutionelle Beziehungen, wie der politische und sicherheitspolitische Dialog auf hoher Ebene (dessen letztes Treffen am 8. Juni 2017 in Kirgisistan stattfand) und das Ministertreffen EU-Zentralasien (dessen nächste Tagung im Herbst 2017 in Usbekistan stattfinden wird) belegen, die weiter optimiert und miteinander verknüpft werden sollen und zu einer weiteren Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit, einschließlich der Terrorismusbekämpfung und der Prävention und Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus, führen könnten.

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14. Die Zukunft des westlichen Balkans liegt in der Europäischen Union. Der Erweiterungs- prozess, der Stabilisierungs- und der Assoziierungsprozess stellen durch die von ihnen geleistete Unterstützung von Reformen und gutnachbarlichen Beziehungen sowie durch die festgelegten Auflagen eine strategische Investition in Frieden, Demokratie, Wohlstand, Sicherheit und Stabilität in Europa dar. Übergreifende Priorität für 2017 ist es, die euro- päische Perspektive der Region voranzubringen, um deren Resilienz und somit - im Einklang mit der globalen Strategie - die Sicherheit der EU selbst zu erhöhen. Die EU bekennt sich weiterhin zur europäischen Perspektive der Region und zur Unterstützung ihrer EU-orien- tierten Reformen und Projekte, die sich vor allem auf eine weitere Stärkung der Institutionen, eine verantwortungsvollen Staatsführung und die Rechtsstaatlichkeit, die Förderung gut- nachbarlicher Beziehungen und einer integrativen regionalen Zusammenarbeit unter gebührender Beachtung spalterischer Rhetorik, die Eindämmung der Stabilitätsrisiken auf- grund politischer Polarisierung sowie die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Ent- wicklung konzentrieren.

2017 wird das Augenmerk in erster Linie folgenden, für die politische Stabilität und Sicher- heit relevanten Faktoren gelten: Fortsetzung der Bemühungen um eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Belgrad und Pristina, Eindämmung der von der politischen Polari- sierung im Kosovo**ausgehenden Stabilitätsrisiken und Unterstützung von Reformen dort, Unterstützung der neuen Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien beim Reformprozess und beim Vorgehen gegen die Risiken aufgrund der politischen Polarisierung, Förderung der sozio-ökonomischen Entwicklung und Stärkung der Rechts- staatlichkeit in Bosnien und Herzegowina, Konsolidierung der europäischen Perspektive Serbiens und Montenegros sowie weitere Reformanstrengungen und Stärkung der Rechts- staatlichkeit in Albanien und Montenegro. Die EU wird den Dialog mit den Ländern des westlichen Balkans über die weitere Vertiefung der Zusammenarbeit in der Außenpolitik und bei der Verteidigung und die schrittweise Annäherung an die außenpolitischen Positionen der EU intensivieren.

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Das Mandat der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) im Kosovo wurde bis Juni 2018 verlängert. Ein Übergangskonzept zur Übertragung einiger der Anleitungs-,

Beobachtungs- und Beratungsaufgaben von der EULEX auf das EU-Büro im Kosovo im Juni 2018 wurde in den einschlägigen Ratsgruppen und -ausschüssen erörtert, und die Arbeiten werden auf der Grundlage einer strategischen Überprüfung von EULEX fortgesetzt, die im Herbst 2017 vorgelegt werden soll. In Bosnien und Herzegowina leistet die Präsenz der militärischen Operation der EU EUFOR ALTHEA vor Ort nach wie vor einen wichtigen Beitrag zu Stabilität und Sicherheit. Die EUFOR unterstützt weiterhin die Bemühungen um die Aufrechterhaltung eines sicheren Umfelds und führt Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur Ausbildung der Streitkräfte von Bosnien und Herzegowina durch, um deren Professionalität und die Stabilität des Landes zu fördern. Im Herbst 2017 wird eine strategische Überprüfung der EUFOR ALTHEA vorgelegt.

15. Die EU wird in Bezug auf die Westbalkan-/östliche Mittelmeerroute wachsam bleiben. Um den Ländern der Region bei der Bewältigung der Migrationsprobleme auf der Westbalkan- /östlichen Mittelmeerroute zu helfen, bedarf es während des gesamten Jahres 2017 weiterhin einer engen Abstimmung und Zusammenarbeit; hierzu zählt auch, dass die Unterstützung beim Grenzmanagement fortgesetzt wird, die Aufnahmekapazitäten verbessert werden, die irreguläre Migration eingedämmt und gegen die Schleusernetze vorgegangen wird. Die auf der Tagung der Staats- und Regierungschefs vom Oktober 2015 vereinbarten gemeinsamen grenzüberschreitenden Maßnahmen, die auf Zusammenarbeit beruhen und die Rechte der Flüchtlinge uneingeschränkt achten, aber auch ihre Pflichten in Erinnerung rufen, müssen weiter durchgeführt werden. Die häufigen regelmäßige Kontakte zwischen den wichtigsten Akteuren der EU und der Länder des westlichen Balkans über diese Fragen gewährleisten eine echte Koordinierung und tragen dazu bei, rasch auf neu entstehende Erfordernisse zu reagieren. Es muss Notfallpläne für alternative Migrationsrouten in allen betroffenen Ländern des westlichen Balkans geben, wobei es in erster Linie auf eine fortgesetzte Überwachung insbesondere durch die EU-Agenturen ankommt, damit etwaige Verlagerungen der Schleuserkriminalität in der Region unterbunden werden können.

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16. Die EU ist nach wie vor entschlossen, mit einer demokratischen, inklusiven und stabilen Türkei zusammenzuarbeiten, um unsere gemeinsamen Herausforderungen zu bewältigen. Die EU hat den Putschversuch vom 15. Juli 2016 aufs schärfste verurteilt. Der Umfang und die Art der von den türkischen Behörden danach getroffenen Maßnahmen geben jedoch nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis und bedürfen eines echten Rechtsbehelfsverfahrens. Von der Türkei als Bewerberland wird erwartet, dass sie sich an die höchsten demokratischen Stan- dards hält, was die Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Grundfreiheiten und des Rechts auf ein faires Verfahren einschließt.

Die Umsetzung der am 18. März 2016 vereinbarten Erklärung EU-Türkei bleibt eine Priorität, und die Europäische Union hält an ihrer Zusage insbesondere für die Unterstützung der Flüchtlinge in der Türkei mit Hilfe der Fazilität für Flüchtlinge fest. Die Erklärung EU-Türkei hat insofern zu greifbaren Ergebnissen geführt, dass die illegalen Migrationsströme eingedämmt wurden und verhindert wurde, dass noch mehr Menschen im Meer ertrinken. Es bedarf jedoch weiterer Anstren- gungen beider Seiten, um die vollständige Umsetzung der Erklärung sicherzustellen.

2017 werden wir nach dem Referendum über Verfassungsänderungen vom 16. April unsere Zusammenarbeit mit der Türkei in vielen Bereichen von wichtigem gemeinsamem Interesse wie dem Dialog über Terrorismusbekämpfung fortsetzen und den politischen Dialog über außen- politische Fragen intensivieren. Die Zusammenarbeit mit der Türkei bei der Terrorismus-

bekämpfung unter Wahrung der Menschenrechte muss in enger Partnerschaft mit dem Europarat unbedingt weiter ausgebaut werden, was sich auch positiv auf die Visaliberalisierung auswirken könnte. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Fahrplan für die Visa- liberalisierung gegenüber allen Mitgliedstaaten vollständig und wirksam umzusetzen ist.

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Die EU nimmt außerdem Kenntnis von den Vorarbeiten der Kommission zu einem Entwurf von Verhandlungsrichtlinien für einen Ausbau der Zollunion EU-Türkei, der dem Standpunkt der Mitgliedstaaten nicht vorgreift.

Die Türkei muss sich unmissverständlich für gutnachbarliche Beziehungen und für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen einsetzen und dabei erforderlichenfalls den Internationalen Gerichtshof anrufen. In diesem Zusammenhang bekräftigt die EU erneut ihre Besorgnis und fordert die Türkei nachdrücklich auf, alle gegen einen Mitgliedstaat gerichteten Drohungen oder Handlungen sowie Irritationen oder Maßnahmen zu vermeiden, die den gutnachbarlichen Beziehungen und der friedliche Beilegung von Streitigkeiten schaden. Die EU verweist zudem erneut mit Nachdruck auf die gesamten Hoheitsrechte der EU- Mitgliedstaaten. Hierzu zählt unter anderem das Recht, bilaterale Abkommen zu schließen und natürliche Ressourcen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und dem Völkerrecht einschließlich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen zu erforschen und auszubeuten; die EU betont darüber hinaus, dass die Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten über ihre Hoheitsgewässer und ihren Luftraum geachtet werden muss. Die Türkei wird nachdrücklich aufgefordert, Zurückhaltung zu üben und die Hoheitsgewalt Zyperns über seine Hoheitsgewässer sowie die Hoheitsrechte Zyperns in seiner ausschließlichen Wirtschaftszone zu achten.

Die Türkei weigert sich trotz wiederholter Aufforderungen, ihrer Verpflichtung nachzukommen und das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen gegenüber allen Mitgliedstaaten vollständig und diskriminierungsfrei umzusetzen, was dem Verhandlungsprozess positive Impulse verleihen würde.

Solange es in diesem Punkt, auch bei den von der Türkei gegenüber der Republik Zypern verhängten Beschränkungen, keine Fortschritte gibt, wird die EU ihre Maßnahmen aus dem Jahr 2006 aufrechterhalten, was sich weiter auf den Fortschritt der Verhandlungen insgesamt auswirken wird. Außerdem hat die Türkei noch immer keine Fortschritte in Bezug auf die notwendige Normalisierung ihrer bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern erzielt. Die EU erinnert an ihren Standpunkt zum Beitritt von EU-Mitgliedstaaten zu internationalen

Organisationen.

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Die EU erwartet von der Türkei eine aktive Unterstützung der Verhandlungen, die auf eine gerechte, umfassende und dauerhafte Regelung der Zypern-Frage im Rahmen der VN und im Ein- klang mit den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates und mit den Grundsätzen, auf denen die Europäische Union beruht, abzielen. Die Zusagen und der Beitrag der Türkei zu einer derartigen umfassenden Lösung sind hierbei weiterhin von entscheidender Bedeutung.

17. Die EU ist den nicht der EU angehörenden westeuropäischen Ländern eng verbunden und unterhält ausgezeichnete Beziehungen zu ihnen; die Schweiz und Norwegen gehören zu den wichtigsten Handels- und Investitionspartnern der EU. Die bilateralen Beziehungen zur Schweiz und zu den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden weiter aus- gebaut, und zwar sowohl in Bezug auf den Binnenmarkt als auch in anderen Schlüssel- bereichen wie Energie, Klimawandel und Migration. In Bezug auf die Schweiz bestehen die wichtigsten Ziele darin, die Verhandlungen über einen institutionellen Rahmen für das komplexe System der bestehenden Abkommen zum Abschluss zu bringen und die nationalen Durchführungsbestimmungen für das Gesetz genau zu beobachten, das am 16. Dezember 2016 im Anschluss an den Volksentscheid von 2014 gegen die Freizügigkeit verabschiedet wurde. Angestrebt wird eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit und des Dialogs im Bereich der Außenpolitik mit allen nicht der EU angehörenden westeuropäischen Ländern, einschließlich des Heiligen Stuhls. Die Verhandlungen über Assoziierungsabkommen mit Andorra, Monaco und San Marino werden im Hinblick auf deren vollständige Beteiligung am EU-Binnenmarkt intensiviert.

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Naher und Mittlerer Osten und Nordafrika (MENA-Region)

18. Die EU wird im Einklang mit der Globalen Strategie durch eine Reihe miteinander ver- knüpfter Maßnahmen und Verfahren zur Sicherheit der Union und zur Stärkung der Stabilität der MENA-Region beitragen. Durch diese Maßnahmen und Verfahren, die Teil eines inte- grierten Ansatzes sind, bei dem sämtliche Instrumente der EU genutzt werden, wird vor allem auf Krisenmanagement, Konfliktlösung und -verhütung, die Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus, den Schutz von Menschenrechten, bessere Governance sowie auf nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum und Maßnahmen der Wissenschafts- diplomatie abgestellt. Außerdem umfassen sie die Unterstützung regionaler Friedens- initiativen und die Bemühungen um eine Zwei-Staaten-Lösung im israelisch-palästinen- sischen Konflikt. Die EU bleibt weiterhin den VN-geführten Prozessen für eine friedliche Lösung der Krisen in Syrien, im Jemen und in Libyen verpflichtet und wird diese weiter unterstützen.

19. Das größte unter den zahlreichen Problemen in der Region ist – nicht zuletzt wegen seiner unmittelbaren Auswirkung auf die Europäische Union selbst – der anhaltende Konflikt in Syrien. Die EU hat am 3. April 2017 eine neue Strategie für Syrien angenommen und am 5. April 2017 in Brüssel als Folgekonferenz zu den Konferenzen in Kuwait und London unter dem gemeinsamen Vorsitz von EU, Vereinten Nationen, Deutschland, Kuwait, Norwegen, Katar und Vereinigtem Königreich eine internationale Konferenz auf Ministerebene ausge- richtet, bei der alle entscheidenden Beteiligten einbezogen wurden. Durch die Konferenz wurde die Stellung der EU als maßgeblichem politischem Akteur und wichtigstem Spender hervorgehoben, beläuft sich doch der Anteil der EU auf zwei Drittel der 2017 zugesagten 5,6 Milliarden Euro, mit denen dem anhaltenden Leiden von Syrern in Syrien und den benachbarten Aufnahmeländern entgegengewirkt werden soll.

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20. Die EU wird in Libyen weiterhin den politischen Stabilisierungsprozess unterstützen – unter anderem durch Unterstützung der international anerkannten Regierung der nationalen Einheit und des Präsidialrats – und gleichzeitig einen konstruktiven Dialog unter Führung der VN mit den verschiedenen libyschen Konfliktparteien fördern, um eine friedliche Lösung der sicher- heitspolitischen und politischen Krise im Rahmen des Libyschen Politischen Abkommens (LPA) zu gewährleisten; in diesem Sinne wird die EU auch ihre Zusammenarbeit mit den benachbarten Ländern und den regionalen Organisationen im Rahmen des Quartetts für Libyen weiter verstärken. Die EU weist auf die anhaltende Bedrohung durch den Terrorismus in Libyen hin und stellt fest, dass es dringend notwendig ist, dass alle Streitkräfte unter der Kontrolle der rechtmäßigen Zivilregierung gemäß dem LPA vereint werden, um Stabilität zu gewährleisten und die Einheit und die territoriale Integrität des Landes zu wahren. Um in Bezug auf die irregulären Migrationsströme über das zentrale Mittelmeer Vorbeugung und Abschreckung zu betreiben und zu verhindern, dass weitere Menschen auf See, in der Wüste oder durch Menschenhandel umkommen, wird die EU darüber hinaus zur Umsetzung der von der Kommission und der Hohen Vertreterin angenommenen gemeinsamen Mitteilung und der Erklärung von Malta längs der zentralen Mittelmeerroute zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

Die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern muss verstärkt werden, um den Migrationsdruck an den Landgrenzen Libyens und anderer Nachbarländer zu mindern. Eines der wichtigsten Ziele bleibt es, das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen, indem die Zusammenarbeit mit Libyen, dem Land, über das die meisten Flüchtlinge reisen, sowie mit den Nachbarländern Libyens im Norden Afrikas und südlich der Sahara vertieft wird.

21. Dies steht bei der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA bereits im Mittelpunkt unserer Arbeit im Maghreb und auf dem Mittelmeer. Die Operation wird sowohl zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser- und Menschenhändlernetze beitragen als auch weiterhin unterstützende Aufgaben wahrnehmen, durch die die Fähigkeiten und die Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine gefördert werden und ein Beitrag zum Informations- austausch und zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen auf hoher See vor der Küste Libyens (auf der Grundlage der Resolution 2357 (2017) des Sicherheitsrats der VN) geleistet wird. Bei der Mission der EU zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) wird die zivile operative Planung fortgesetzt, um mögliche Optionen für ein ziviles Engagement im Rahmen der GSVP in Bezug auf Polizeiarbeit, Strafjustiz und Grenzsicherheit auf der Grundlage libyscher Eigenverantwortung zu ermitteln.

Die EUBAM arbeitet derzeit darauf hin, eine kleine Präsenz in Tripolis einzurichten.

Möglichkeiten, die Konsolidierung der libyschen Sicherheitsstrukturen zu unterstützen, werden aktiv gesucht und in geeigneter Form unterstützt.

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22. Im Zusammenhang mit dem festgefahrenen Nahost-Friedensprozess wird die EU auch über das Mandat ihres Sonderbeauftragten und im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats, einschließlich der jüngsten Resolution 2334 (2016), ihre Zusammen- arbeit mit den Parteien und den internationalen Partnern noch weiter verstärken, um eine neue, den Verhandlungen förderliche Dynamik zu schaffen. Die EU bekräftigt, dass sie – wie in mehreren Schlussfolgerungen des Rates erklärt wurde – entschlossen für eine Zwei-

staatenlösung eintritt und an ihren bestehenden politischen Maßnahmen festhält und dass ihr die zunehmende Gefährdung dieser Lösung Sorge bereitet. Die EU weist erneut darauf hin, dass die Siedlungen nach dem Völkerrecht illegal sind, ein Friedenshindernis darstellen und eine Zweistaatenlösung unmöglich machen könnten, und bekräftigt, dass sie sich entschieden gegen die Siedlungspolitik Israels und die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen wie den Abriss von Gebäuden und Konfiszierungen – auch betreffend Projekte, die von der EU finanziert wurden – wendet. Die EU ist tief besorgt angesichts der Tatsache, dass der nicht enden wollende Kreislauf der Gewalt in Israel und den besetzten Palästinensischen Gebieten zahlreiche Todesopfer gefordert hat. Die EU verurteilt aufs Schärfste die Terroranschläge und die Gewalt auf allen Seiten und unter allen Umständen, einschließlich des Todes von Kindern.

Die EU wird weiterhin im Rahmen des Quartetts und mit anderen Akteuren in der Region arbeiten, um einen soliden multilateralen Rahmen zu gewährleisten. In diesem Zusammen- hang kamen auf der hochrangigen Konferenz vom 15. Januar 2017 in Paris 70 Außenminister und Delegierte einschließlich der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin Mogherini

zusammen. Auf der Konferenz wurde die Notwendigkeit einer Zweistaatenlösung betont und einseitige Schritte abgelehnt, durch die Fragen im Zusammenhang mit dem endgültigen Status präjudiziert würden. Von der Konferenz ging ein deutliches Signal der internationalen

Gemeinschaft für die Unterstützung der Zweistaatenlösung aus. Die EU bekräftigt ihren Vor- schlag, wonach beiden Parteien im Kontext einer Vereinbarung über den endgültigen Status ein beispielloses Paket von Maßnahmen zur politischen, wirtschaftlichen und sicherheits- politischen Unterstützung bereitgestellt und dieses Paket mit ihnen entwickelt wird.

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23. Im Nahen Osten unterstützt die Polizeimission der EU für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) die Palästinensische Behörde weiterhin in den Bereichen Polizei und Strafjustiz beim Aufbau der Institutionen eines künftigen Palästinensischen Staates. Die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EUBAM RAFAH) mit derzeitigem Sitz in Tel Aviv und mit einer Einsatzfähigkeit im Bereitschaftszustand, damit im Rahmen des Abkommens von 2005 über die Bewegungs- freiheit und den Zugang für die Anwesenheit einer dritten Partei am Grenzübergang Rafah Sorge getragen wird, ist Teil der vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen der israelischen Regierung und der Palästinensischen Behörde. Beide Missionen wurden Anfang 2017 einer umfassenden strategischen Überprüfung unterzogen, und die Mitgliedstaaten einigten sich trotz der zunehmenden Spannungen in der Region und dem festgefahrenen Nahost-Friedens- prozess darauf, beide bis Juni 2018 zu verlängern. Die überarbeiteten Operationspläne für beide Missionen wurden in den einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates erörtert und gebilligt.

24. Im Irak wird die EU der irakischen Bundesregierung helfen, die außerordentlichen Heraus- forderungen zu meistern, die sie infolge der erhofften militärischen Niederlage von Da'esh zu bewältigen haben wird. Konkrete Unterstützung für die irakischen Sicherheitsstrukturen wird weiter geprüft und bei Bedarf integriert, dazu gehört unter anderem auch die Einsetzung eines Beratungs- und Beistandsteams der EU für die Reform des Sicherheitssektors, die derzeit in den einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates erörtert wird. Der sicherheitspolitische Dialog wird mit den Ländern in der Region weitergeführt; dabei wird der Schwerpunkt auf die Förde- rung gemeinsamer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus durch einen umfassenden Ansatz gelegt, der sowohl Sicherheitsmaßnahmen als auch Maßnahmen im zivilen Bereich umfasst und im Einklang mit dem Schutz der Menschenrechte steht. Die EU wird sich weiter- hin für den demokratischen Übergang in Tunesien einsetzen und – wie in der Gemeinsamen Mitteilung vom September 2016 und den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Ange- legenheiten) vom Oktober 2016 vorgesehen – ihre Unterstützung verstärken. Die EU wird auf der Annahme der Partnerschaftsprioritäten und dem Besuch der Hohen Vertreterin in Algier aufbauen, um die Beziehungen zu Algerien voranzubringen. Der Ausbau der privilegierten Partnerschaft mit Marokko unter der neuen Regierung wird eine Priorität im Jahr 2017 sein.

Mit einer Reihe von Ländern des südlichen Mittelmeerraums, einschließlich entscheidender Partner in der Region wie beispielsweise Jordanien und Libanon, wird die Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten im Rahmen der ENP eingeleitet. Dabei werden die in der Globalen Strategie festgelegten Prioritäten vollständig berücksichtigt, einschließlich einer starken Aus- richtung auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft.

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25. Dialog und Zusammenarbeit mit dem Golf-Kooperationsrat werden intensiviert – insbe- sondere in Bezug auf gemeinsame Sicherheitsinteressen und mögliche gemeinsame Maß- nahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit in den Ländern der süd- lichen Nachbarschaft. Mit dem gleichen Ziel wird, wo immer dies möglich ist, eine gemein- same Programmierung der Hilfe mit den Mitgliedstaaten angestrebt. Die Streitigkeiten, die am 5. Juni 2017 ausbrachen und in die mehrere Staaten in der Region verwickelt sind, könn- ten allerdings nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen innerhalb des Golf-Koope- rationsrates und auf die Stabilität in der Region haben. Die EU wird weiterhin zur Vermei- dung einer weiteren Eskalation mit allen Parteien zusammenarbeiten und alle Vermittlungs- bemühungen unterstützen. Im Jemen hat der anhaltende Konflikt verheerende Folgen für das Land und seine Bevölkerung; die katastrophale humanitäre Lage wird noch von einem schweren Cholera-Ausbruch verstärkt. Die EU wird die Bemühungen des VN-General-

sekretärs und des VN-Sondergesandten für den Jemen weiterhin entschieden unterstützen, um die Wiederaufnahme von Verhandlungen zu erreichen. Die EU wird weiterhin alle Konflikt- parteien dazu anhalten, flexibel, konstruktiv und ohne Vorbedingungen auf deren Vorschläge zu reagieren.

26. Auf regionaler Ebene wird die EU den Austausch mit der Liga der Arabischen Staaten (LAS) und der Union für den Mittelmeerraum vertiefen und dabei auf den 2016 und Anfang 2017 erreichten Fortschritten aufbauen. Die EU wird im Sinne der gemeinsamen Erklärung der Minister von EU und LAS vom Dezember 2016 darauf hinarbeiten, 2018 ein erstes Euro-Arabisches Gipfeltreffen abzuhalten.

27. Diese Tagesordnung muss offenkundig an das sich wandelnde internationale Umfeld ange- passt werden. Die Entwicklungen in der Region sind zudem besonders unvorhersehbar und überraschende Ereignisse wie beispielsweise ein neuer Konflikt oder eine neue Migrations- bzw. Flüchtlingskrise könnten auch den Fortschritt beeinträchtigen. Politische Unstimmig- keiten innerhalb der LAS könnten die Vorbereitungen zum Euro-Arabischen Gipfeltreffen untergraben.

(18)

Iran

28. Am 16. Januar 2017 jährte sich der Tag der Umsetzung des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (JCPOA) zwischen E3/EU+3 und Iran, eines vom VN-Sicherheitsrat unter- stützten multilateralen Übereinkommens, zum ersten Mal. Die EU spielt weiterhin eine Schlüsselrolle aufgrund der Koordinierung der gemeinsamen Kommission, die zur Über- wachung der Umsetzung des Übereinkommens eingesetzt wurde, durch die Hohe Ver-

treterin/Vizepräsidentin. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben wiederholt ihr entschiedenes Eintreten für die vollständige und wirksame Umsetzung des JCPOA während seiner gesamten Geltungsdauer bekräftigt. Die EU wird diesen Standpunkt weiterhin gegenüber allen Partnern vertreten, was bereits eindeutig in den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegen- heiten) zu Iran vom November 2016 ausgeführt wurde. 2017 wird für das Übereinkommen entscheidend sein, das bei vollständiger Umsetzung die ausschließlich friedliche Nutzung des iranischen Nuklearprogramms sicherstellt. Die EU wird die Entwicklungen aufmerksam ver- folgen und alle Parteien des JCPOA einbeziehen, um zu gewährleisten, dass alle Seiten die Zusagen einhalten. Die EU wird außerdem weiterhin eng mit der Internationalen Atom- energie-Organisation (IAEO) zusammenarbeiten, die mit der Überwachung und Überprüfung der iranischen Verpflichtungen im Nuklearbereich beauftragt ist.

29. Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der EU und Iran wird anhand der Gemeinsamen Erklärung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin und des iranischen Außenministers vom 16. April 2016 weiterentwickelt, die die Grundlage für eine Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen geschaffen hat. Konkrete Projekte und die Zusammenarbeit werden 2017 schrittweise auf die Bereiche Handel und Wirtschaft, Energie, Umwelt und Klimawandel, humanitäre Angelegenheiten sowie Bildung und Forschung ausgeweitet. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Gespräche über Menschenrechte fortgeführt werden, und es soll ein

umfassender Dialog über Migration eingeleitet werden. Regionale Themen, insbesondere die Entwicklungen in Syrien, werden weiterhin auf allen Ebenen behandelt.

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Afrika

30. 2017 wird vor dem Hintergrund der Prognose über ein bescheidenes Wirtschaftswachstum Afrikas ein Jahr voller Herausforderungen für den Kontinent sein. Aber es wird auch ein Jahr der Chancen für die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika sein und zahlreiche Gelegen- heiten bieten, um die Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und kontinentaler Ebene zu bekräftigen und zu vertiefen. Im Rahmen der Zusammenarbeit der EU mit Afrika wird der Schwerpunkt auf den Vorbereitungen für das fünfte Gipfeltreffen Afrika-EU Ende November 2017 in Abidjan (Côte d’Ivoire) liegen. Der 10. Jahrestag der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU ist eine gute Gelegenheit, Bilanz über das bisher Erreichte zu ziehen und die strategischen Prioritäten für eine verstärkte Zusammenarbeit in den nächsten Jahren neu festzulegen, um die neuen Herausforderungen, die sich den beiden Kontinenten stellen, zu bewältigen. Die EU wird weiterhin mit der Kommission der Afrikanischen Union (AU) zusammenarbeiten und den politischen Dialog auf Ministerebene fortsetzen. Im Rahmen des übergreifenden Themas Jugend wird die EU mit der AU, regionalen Organisationen und bilateralen afrikanischen Partnern, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen und des Privatsektors, zusammenarbeiten, um die Rahmenbedingungen zur Förderung der Inves- titionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen weiterzuentwickeln und dabei den Bedürf- nissen und Wünschen der jungen Generation Rechnung zu tragen. Die Zusammenarbeit zwischen afrikanischen und europäischen Forschern und Innovatoren in Bereichen wie Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, Klimawandel und nachhaltige Energie soll weiter gefördert werden. Dem Engagement für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit sowie speziell der weiteren Unterstützung für die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur ist ebenfalls besondere Beachtung zu schenken.

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31. Angesichts der fortbestehenden sicherheitsrelevanten Schwachstellen im Zusammenhang mit gewalttätigem Extremismus, Piraterie, Terroranschlägen und organisierter Kriminalität werden die Bemühungen zur umfassenden Umsetzung der regionalen Strategien und Aktionspläne für die Sahelzone, den Golf von Guinea und das Horn von Afrika gemeinsam fortgesetzt. Zu den regionalen und internationalen Bemühungen um Frieden und Stabilität beizutragen – insbesondere in Mali und Somalia, da diesen Ländern eine grundlegende Bedeutung für die Stabilität der gesamten Region zukommt –, bleibt eine Hauptpriorität für das Jahr 2017. Weitere Bemühungen werden unternommen, um die bisherigen Fortschritte zu konsolidieren, die Aussöhnung in der Zentralafrikanischen Republik zu fördern und den Aus- bruch von Gewalt großen Ausmaßes in Südsudan zu verhindern, indem die Parteien wieder an einem politischen Prozess beteiligt werden. Verstärkte Aufmerksamkeit wird der Bewältigung der sicherheits- und migrationsbezogenen Herausforderungen in der Sahelzone und in Nord- afrika (insbesondere in Libyen) gewidmet; ferner der Auslotung und Verstärkung über-

regionaler Synergien und der überregionalen Zusammenarbeit zwischen dem Horn von Afrika und den Golf-Ländern in Bereichen wie Sicherheit, wirtschaftliche Entwicklung und Bewäl- tigung der Migrationsproblematik; sowie der Verbesserung der Wirksamkeit der regionalen Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen, vor denen die Länder des

Tschadseebeckens stehen, einschließlich der Bekämpfung von Boko Haram. Die fortdauernde Zusammenarbeit mit den G5 der Sahelzone wird weiterhin prioritär sein, was auch im

Rahmen des Dialogs auf Ministerebene bestätigt wurde. Der Frage der maritimen Sicherheit muss angesichts der besorgniserregenden Entwicklungen im Zusammenhang mit der Piraterie und den bewaffneten Raubüberfällen auf See (einschließlich Entführungen zur Erpressung von Lösegeld) insbesondere in den Gewässern vor der Küste Nigerias konsequent nach- gegangen werden. Schließlich wird die EU in der Region der Großen Seen weiterhin die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zur Unterstützung der internationalen Bemühungen um eine Lösung der Krisen in Burundi und in der Demokratischen Republik Kongo nutzen, damit die längerfristigen Bemühungen um Entwicklung und regionale Integration wieder aufge- nommen werden können.

(21)

32. In Afrika schreiten die Bemühungen um Synergien zwischen mehreren derzeit vor Ort durch- geführten GSVP-Missionen und -Operationen voran, wobei die Mitgliedstaaten sich damit einverstanden erklärt haben, dass die erste Phase der Regionalisierung der GSVP-Maßnahmen in der Sahelzone eingeleitet wird. Die GSVP-Missionen und -Operationen decken ein breites Spektrum von Tätigkeiten und Kompetenzen ab. Auch bei den Bemühungen der EU um Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Hinblick auf das gemeinsame Ziel der Bekämp- fung der irregulären Migration in den Herkunfts- und Transitländern in der Sahelzone spielt die GSVP eine Rolle. Die in enger Zusammenarbeit mit den Regierungen der Aufnahme- länder durchgeführten GSVP-Missionen in Mali und Niger (EUCAP Sahel Mali, EUTM Mali, EUCAP Sahel Niger) fördern die Stabilität in der Sahelzone. Anfang 2017 wurde die EU-Anlage in Agadez fertiggestellt, in der die Außenstelle der EUCAP Sahel Niger und ein EU-Büro zur Unterstützung der Entwicklungsmaßnahmen angesiedelt sind. Die Verstärkung eines integrierten Ansatzes in der Region stützt sich auf die Bemühungen im Rahmen der GSVP (z. B. Ausbildung und Aufbau von Kapazitäten) und geht Hand in Hand mit einer besseren Koordinierung zwischen den GSVP-Missionen in der Sahelzone und Projekten, die über andere EU-Instrumente wie den Treuhandfonds der EU für Afrika und das Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt, finanziert werden, insbesondere den Projekten der Mit- gliedstaaten in der Region, die integraler Bestandteil dieses Ansatzes sein werden, auch im Rahmen der Initiative "Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung"

(CBSD). Der regionale GSVP-Ansatz für die Sahelzone steht im Einklang mit dem

Umstand, dass der Schwerpunk der Globalen Strategie angesichts der komplexen Fragen, die zunehmend einen regionalen Ansatz erfordern, auf der Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit liegt. Das Ziel besteht darin, die Ausbildungsmaßnahmen und die beratende Unterstützung für die Sicherheits- und Verteidigungskräfte auf die G5 der Sahelzone auszu- weiten, dabei den Schwerpunkt besonders auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu legen und zunächst im Rahmen der laufenden Einsätze in Mali und Niger tätig zu werden. In der Zentralafrikanischen Republik ist die im Frühjahr 2015 eingeleitete militärische

Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP (EUMAM RCA) am

(22)

dem starken Engagement der EU für die Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in diesem Land Ausdruck verleiht. Es ist davon auszugehen, dass von den insgesamt sechs Bataillonen, die im Rahmen des Mandats während der vierjährigen Dauer der Mission ausgebildet werden sollen, zwei bis Ende 2017 umfassend geschult sein sollten. Militärische Einsätze bestehen in den Gewässern um das Horn von Afrika (Operation ATALANTA), mit denen die Seeräuberei sehr wirksam bekämpft wird, und an Land mit der Ausbildungsmission in Somalia (EUTM Somalia) mit Haupt- quartier in Mogadischu, deren Aufgabe der Kapazitätsaufbau der somalischen nationalen Streit- kräfte ist. EUCAP Somalia ist eine zivile Mission mit Hauptquartier in Mogadischu und Teilen in Nairobi mit Schwerpunkt auf der maritimen zivilen Strafverfolgung in Somalia. Eine Ausweitung des Engagements der EU im Sicherheitssektor in Somalia wird erwogen, um die nationalen

Strukturen im Vorfeld des Abzugs der AMISOM zu stärken. Die AMISOM wird seit 2007 von der EU unterstützt und ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit in Somalia.

Koordinierte internationale Unterstützung bei dem ab 2018 erfolgenden Übergang ihrer Aufgaben auf die somalischen Sicherheitskräfte wird von entscheidender Bedeutung dafür sein, dass im ganzen Land wieder Sicherheit hergestellt werden kann.

33. Die EU wird weiterhin mit regionalen und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um die Demokratie zu konsolidieren, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen und weitere Gewalt in eher fragilen Ländern wie der Demokratischen Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik und Guinea-Bissau zu verhindern. Kontroverse politische Prozesse in den vergangenen Jahren, etwa in Burundi, Gabun und Gambia, haben unseren politischen Dialog belastet und zudem deutlich gemacht, dass verstärkt in die langfristige Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Governance investiert werden muss. Die EU wird auch weiterhin künftige Wahlen aufmerksam beobachten und zu einer Reihe von Wahlen 2017 Wahlbeobachter entsenden. Die EU wird die Beziehungen auch in Zukunft in einer Weise gestalten, die mit den wesentlichen Elementen des Cotonou-

Abkommens kohärent ist und dem jeweiligen spezifischen Kontext Rechnung trägt.

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34. Verstärkte Aufmerksamkeit wird der Förderung der Investitionstätigkeit und der

wirtschaftlichen Aspekte der Beziehungen zu Afrika gewidmet. Die Bemühungen, die auf die Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Westafrika und den Ländern der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika und der Ostafrikanischen Gemeinschaft abzielen, werden fortgesetzt. Eine starke Interaktion zwischen Unternehmen und die Förderung von Investitionen werden Teil des bilateralen politischen Dialogs sein. Die Investitionsoffensive für Drittländer soll in Kürze umgesetzt werden.

35. Die nachhaltigen Bemühungen zur Umsetzung der Ergebnisse des Gipfels von Valletta zum Thema Migration (November 2015) werden in umfassender Weise fortgesetzt und alle Aspekte der Migration abdecken. Der Dialog und die Zusammenarbeit mit den Herkunfts-, Transit- und Zielländern werden im Rahmen des Valletta-, Rabat- und Khartum-Prozesses sowie auf bilateraler Ebene, unter anderem im Kontext des Partnerschaftsrahmens, weiter- geführt, um die Ursachen von Migration und Vertreibungen anzugehen, unter Beachtung der Zuständigkeiten der EU und der Einzelstaaten die legale Migration zu erleichtern, in Bezug auf die die irreguläre Migration Vorbeugung und Abschreckung zu betreiben, die Schleusung von Migranten zu verhindern und zu bekämpfen, und den Menschenhandel zu beseitigen, den internationalen Schutz zu verstärken und die Rückführung, die Rückübernahme und die Wiedereingliederung zu verbessern. Daneben werden diese Anstrengungen gemeinsam mit den afrikanischen Ländern konsequent weiterverfolgt und im Rahmen der Umsetzung des Treuhandfonds der EU für Afrika finanziert.

36. Dialoge auf Ministerebene insbesondere mit Nigeria, Äthiopien, Angola und Cabo Verde werden die Zusammenarbeit der EU mit diesen Partnern stärken. Ein Gipfeltreffen mit Südafrika (dem ersten seit 2013), das auch den 10. Jahrestag der strategischen Partnerschaft mit der EU markiert, würde die bilateralen Beziehungen festigen und könnte zu einer ausge- sprochen kräftigen Belebung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit beitragen. Die EU wird sich auch künftig auf der Grundlage der Dialoge auf Ministerebene mit regionalen Orga- nisationen (wie der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS), der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) und der Zwischenstaatlichen

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37. Die strategischen Überlegungen der EU zu den AKP-EU-Beziehungen nach 2020 werden im Herbst 2017 mit den zu erwartenden Beratungen über einen Vorschlag der EU für den

künftigen Rahmen und die langfristigen Prioritäten an einem Wendepunkt ankommen.

Amerikanischer Kontinent

38. Die transatlantischen Beziehungen stehen unter den Partnerschaften der EU und ihrer Mit- gliedstaaten bei der Bewältigung der wichtigsten globalen Herausforderungen an allererster Stelle. Sie sind für Frieden, Sicherheit und Wohlstand auf der Welt nach wie vor unerlässlich.

2017 sollen die Beziehungen zur US-Regierung und zum Kongress weiterentwickelt werden, damit die enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit den USA fortgesetzt werden kann.

Die EU wird besonderen Nachdruck auf eine weiterhin enge Zusammenarbeit bei der Bewäl- tigung der wichtigsten außenpolitischen Herausforderungen legen, zu denen unter anderem Syrien, Libyen, die Terrorismusbekämpfung und die Überwachung der Umsetzung des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans mit Iran sowie die Entwicklungen in der Ukraine und in Russland gehören. Die intensive bilaterale Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Bereich Sicherheit und Verteidigung, die die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO ergänzt, wird durch die kürzlich angenommene Verwaltungsvereinbarung

zwischen dem Militärstab der EU und dem US European Command sowie durch das Abkommen über Beschaffungen und gegenseitige Dienstleistungen weiter vertieft, das im Dezember 2016 im Hinblick auf gegenseitige logistische Unterstützung bei operativen Lagen unterzeichnet wurde.

39. Die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Kanada beruht auf gemeinsamen Werten, einer traditionell engen Zusammenarbeit und engen Kontakten zwischen den Menschen. Mit der Unterzeichnung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens und des Abkommens über eine strategische Partnerschaft (SPA) auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und Kanada am 30. Oktober 2016 in Brüssel hat ein neues, noch

dynamischeres Kapitel in den Beziehungen zwischen der EU und Kanada begonnen. 2017 wird der Schwerpunkt darauf liegen, den politischen und sektorspezifischen Dialog mittels des SPA weiter zu intensivieren. Dieser Dialog umfasst Außenpolitik, Sicherheit, Energie und

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40. Die EU wird ihre strategische Partnerschaft mit Lateinamerika und der Karibik auf bilate- raler, subregionaler und regionaler Ebene weiter ausbauen. Die Region wird für die EU immer wichtiger - als ausgereifter Markt für Güter und Investitionen, als gleichgesinnter Partner gegenüber globalen Herausforderungen und wegen ihrer Erfolge bei der Schaffung wider- standsfähiger Gesellschaften angesichts großer sicherheitspolitischer und sozialer Heraus- forderungen. Da nichts davon selbstverständlich ist, wird die EU sich mit allen diesen Aspekten befassen: Sie wird diejenigen, die für Freihandel, fairen Wettbewerb und offene Märkte eintreten, sowie diejenigen stärken, die sich für Rechtsstaatlichkeit einsetzen, an der Bekämpfung der Drogenkartelle und des illegalen Handels beteiligt sind und zur friedlichen Beilegung interner Konflikte sowie zu einer sozial gesunden Wirtschaftspolitik auffordern.

41. 2017 wird es das Ziel der EU sein, die Verhandlungen mit dem MERCOSUR über das biregionale Assoziierungsabkommen fortzusetzen, das eine wegweisende Initiative zur Ver- tiefung unserer Beziehungen zu der Region darstellt. Mit Mexiko, einem strategischen Partner und wichtigen multilateralen Akteur, wird die EU die Verhandlungen über die Moderni- sierung des bestehenden Abkommens fortsetzen, wodurch ein noch umfassenderer Rahmen für eine engere Zusammenarbeit entstehen soll. Die EU will auch so bald wie möglich Ver- handlungen über ein modernisiertes Assoziierungsabkommen mit Chile aufnehmen. Die derzeitigen Diskussionen über die für die Karibik wichtige Nachfolgeregelung zum Cotonou-Abkommen müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

(26)

42. Zu den wichtigsten Prioritäten für das kommende Jahr gehört die möglichst rasche praktische Umsetzung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit mit Kuba. In Kolumbien wird die EU insbesondere über den Treuhandfonds Kolumbien-EU auch weiter- hin eine führende Rolle bei der Unterstützung des Friedensprozesses und bei der Förderung der Friedenskonsolidierung spielen. In Anerkennung ihres Engagements wurde der EU im Rahmen der Umsetzung des am 24. November 2016 unterzeichneten endgültigen Friedens- abkommens eine begleitende Rolle bei der Entwicklung des ländlichen Raums, der Wieder- eingliederung von demobilisierten ehemaligen FARC-Mitgliedern und Kindersoldaten und der Unterstützung der neuen Staatsanwaltschaft bei der Bekämpfung der organisierten Krimi- nalität zugewiesen. 2017 wird der Sonderbeauftragte der Hohen Vertreterin Eamon Gilmore weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Koordinierung der Gesamtmaßnahmen spielen. In Haiti wird die EU ihre Unterstützung zur Verbesserung der internen Lage, insbesondere für die Wiederaufbaumaßnahmen nach dem Hurrikan Matthew im Oktober 2016, fortsetzen. In Anbetracht der zunehmenden politischen Polarisierung und der Verschlechterung der sozialen und wirtschaftlichen Lage in Venezuela wird sich die EU zusammen mit wichtigen inter- nationalen Partnern weiterhin für friedliche demokratische Lösungen auf der Grundlage eines konstruktiven Dialogs und für die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten auch von inhaftierten politischen Gegnern einsetzen. Inzwischen sondiert die EU alle vorhandenen Möglichkeiten für eine Aufstockung der Hilfe als Beitrag zur

Befriedigung der dringendsten Bedürfnisse der Bevölkerung und zum notwendigen Schutz europäischer Bürger.

43. 2017 werden in der Region einige wichtige Veranstaltungen stattfinden. Das Gipfeltreffen zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) Ende Oktober in El Salvador wird eine einmalige Chance bieten, um unsere Beziehungen zu einer gleichgesinnten, im Wandel begriffenen Region in politischer und wirt- schaftlicher Hinsicht zu fördern. Ferner wird es Gelegenheit bieten, um die Fortschritte bei der Intensivierung der Beziehungen der EU zu Regionalorganisationen in der Karibik und Zentralamerika zu bewerten, wobei der Schwerpunkt auf Sicherheit, wirtschaftlicher Ent- wicklung und Klimawandel liegt. Für Oktober dieses Jahres wurde zudem ein Gipfeltreffen zwischen der EU und Brasilien anberaumt.

(27)

44. Außerdem hat sich die Zusammenarbeit der EU mit den lateinamerikanischen Ländern in Fragen der GSVP sowie der Sicherheit und der Verteidigung besonders in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Chile und Kolumbien haben 2014 ein Rahmen-

beteiligungsabkommen mit der EU unterzeichnet, mit dem ihre Beteiligung an EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen erleichtert werden soll. Außerdem wurde mit weiteren latein- amerikanischen Ländern ein Dialog über GSVP-Fragen eingeleitet. Dazu gehören Brasilien, Mexiko und Argentinien, die Interesse an einer Vertiefung des Dialogs und der Zusammen- arbeit mit der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung - auch auf der Grundlage eines etwaigen Rahmenbeteiligungsabkommens - bekundet haben.

Asiatisch-pazifischer Raum

45. In Ostasien will die EU die Beziehungen zu strategischen Partnern wie Japan und der Republik Korea weiter vertiefen, die hinsichtlich Sicherheit und Stabilität großen Heraus- forderungen mit unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die EU gegenüberstehen.

Die EU setzt sich nach wie vor uneingeschränkt für ein Abkommen über eine strategische Partnerschaft (SPA) und ein Freihandelsabkommen mit Japan ein und strebt eine bessere Koordinierung der sektoralen politischen Dialoge zwischen der EU und Japan über den durch das SPA eingesetzten gemeinsamen Ausschuss an. Die EU und Japan bauen ihre Sicherheits- partnerschaft weiter aus: Japan leistet bereits konkrete Unterstützung für die Krisen-

bewältigungsmissionen der EU in Afrika, und beide Seiten haben eine Reihe gemeinsamer Übungen zur Bekämpfung der Seeräuberei im westlichen Indischen Ozean durchgeführt. Das Rahmenbeteiligungsabkommen zwischen der EU und der Republik Korea bietet einen

Rahmen für gemeinsame Krisenbewältigungsoperationen, und die EU begrüßt die Beteiligung der Republik Korea an der Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika, insbesondere an der EU-geführten Operation Atalanta.

(28)

46. In Bezug auf China wird sich die EU auf die Umsetzung ihrer am 18. Juli 2016 ange- nommenen neuen China-Strategie konzentrieren, eines Dokuments mit ambitionierter Ziel- setzung, dem zufolge die Zusammenarbeit der EU mit China von Prinzipien geleitet, praktisch und pragmatisch und den Interessen und Werten der EU, insbesondere der Einhaltung inter- nationaler Regeln und Normen und der Achtung der Menschenrechte, verhaftet sein wird. In der China-Strategie hat die EU ihre Unterstützung für die weitere Anwendung des Grund- satzes "ein Land, zwei Systeme" in Hongkong und Macao und für eine "Ein-China-Politik"

bestätigt. Der Abschluss eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit der

Mongolei in den kommenden Monaten wird die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Mongolei vertiefen. 2017 besteht das Hauptziel der EU darin, in Anbetracht der akuten Wirtschafts- und Finanzkrise in der Mongolei im Vorfeld mehrerer umfangreicher Zahlungen zur Tilgung von Auslandsschulden, die 2017 fällig sind, ein angemessenes und umfassendes Paket von Unterstützungsmaßnahmen (einschließlich der Beibehaltung der Höhe der

Entwicklungshilfe und einer verstärkten Präsenz der EU vor Ort) bereitzustellen.

(29)

47. In Südasien sieht die EU vor, Maßnahmen im Anschluss an die politischen und finanziellen Zusagen, die auf der Brüsseler Afghanistan-Konferenz eingegangen wurden, zu ergreifen, das Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung mit Afghanistan umzusetzen und eine neue EU-Strategie für Afghanistan fertigzustellen und mit deren Umsetzung zu beginnen. Die EU unterstützt weiterhin den zivilen Sicherheitssektor durch finanzielle Hilfe - 320 Mio. EUR pro Jahr vor allem für den Treuhandfonds für Recht und Ordnung in

Afghanistan (LOTFA) bis 2020 - und über das Amt des EU-Sonderbeauftragten (EUSR), das bis August 2017 Sachverständige zur Reform des Sicherheitssektors einsetzt; die Maßnahmen zur Unterstützung der zivilen Polizeiarbeit werden fortgeführt. Die EU wird die strategische Partnerschaft mit Indien durch die Umsetzung der Ergebnisse des Gipfeltreffens EU-Indien vom März 2016 einschließlich des Aktionsplans EU-Indien weiter verstärken und ist entschlossen, die Partnerschaft mit Indien in allen Bereichen, insbesondere in der Außen- politik, der Sicherheitspolitik (Terrorismusbekämpfung, Cybersicherheit usw.), bei den militärischen Kontakten und globalen Fragen auszubauen. Die EU zieht auch in Erwägung, einen neuen strategischen Maßnahmenplan mit Pakistan fertigzustellen und mit dessen

Umsetzung zu beginnen und auf die vollständige Umsetzung des Rückübernahmeabkommens EU-Pakistan hinzuwirken. Sie beabsichtigt, mit der nepalesischen Regierung auf eine

Konsolidierung des Friedensprozesses im Land hinzuarbeiten. In Bezug auf Bangladesch wird die Zusammenarbeit sich auch auf die Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus, des Terrorismus und der Radikalisierung erstrecken. Außerdem plant die EU einen weiteren Aus- bau der Zusammenarbeit mit Pakistan, Afghanistan und Bangladesch im Bereich der

Migration und erwartet von diesen Partnern Ergebnisse bei Rückkehr-/Rückführungs- und Rückübernahmevereinbarungen.

(30)

48. In Bezug auf Südostasien werden die EU und der Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN) 2017 den 40. Jahrestag ihrer Beziehungen begehen. Beim Aufbau strategischer Beziehungen zum ASEAN werden im Anschluss an die gemeinsame Mitteilung über die Beziehungen zum ASEAN, die der Rat im Juni 2015 begrüßt hat, weitere Fortschritte erzielt werden. Bei dem Ministertreffen ASEAN-EU vom Oktober 2016 wurde der Wert neuer Bereiche der Zusammenarbeit (z.B. Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Aufnahme von

Verhandlungen über ein Abkommen zwischen den beiden Regionen über die Zivilluftfahrt zur Verbesserung der Vernetzung) bestätigt und es wurden neue Bereiche für eine verstärkte Zusammenarbeit (z.B. Einrichtung eines hochrangigen Dialogs zwischen der EU und dem ASEAN über die Ziele für nachhaltige Entwicklung) bestimmt. Die EU wird sich weiter an allen vom ASEAN geführten Prozessen in der Region, insbesondere an allen sicherheits- orientierten Foren einschließlich des Ostasien-Gipfels und der Tagung der ASEAN-Vertei- digungsminister - Plus beteiligen. Die EU setzt sich nach wie vor für die Schaffung einer strategischen Partnerschaft mit dem ASEAN und die Unterstützung des ASEAN-Integrations- prozesses ein, indem sie unter anderem Finanzmittel und politische Beratung zur Verfügung stellt.. Die EU wird die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin und der Kommission zu Myanmar/Birma und die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2016 weiter umsetzen. Die Beziehungen zwischen der EU und Indonesien haben sich 2016 erheblich weiterentwickelt. Ein regelmäßiger strategischer Dialog auf Minister- ebene mit Indonesien wurde eingeleitet. Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen laufen, und das freiwillige Partnerschaftsabkommen über Rechtsdurchsetzung, Politik- gestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) wird derzeit umgesetzt. Im November 2016 fand das erste Treffen des gemeinsamen Ausschusses EU-Indonesien im Rahmen des neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens statt; die EU wird weiterhin in hohem Maße mit Indonesien zusammenarbeiten.

49. In Ozeanien beabsichtigt die EU, die Sichtbarkeit der EU und ihre Präsenz im pazifischen Raum zu erhöhen und die strategischen Überlegungen über die Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten nach 2020 fortzusetzen. Des Weiteren plant die EU, mit Australien und Neuseeland Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen aufzunehmen und die Rahmen- abkommen mit diesen beiden Ländern umzusetzen.

(31)

50. Das Asien-Europa-Treffen (ASEM) ist nach wie vor eine wichtige Plattform, auf der Asien und Europa gemeinsame Herausforderungen erörtern, um eine stärkere Vernetzung zwischen den beiden Regionen zu fördern. Es herrscht allgemeiner Konsens zwischen den ASEM-Mit- gliedern darüber, den ASEM-Dialog durch die Befassung mit Schlüsselbereichen von globalem Interesse wie gemeinsamen Sicherheitsbedrohungen, Klimawandel, Terrorismus- bekämpfung und Cyberkriminalität effizienter zu gestalten.

51. Das 9. Gipfeltreffen zwischen der EU und China fand am 1./2. Juni 2017 statt, und das 24.

Gipfeltreffen EU-Japan wurde am XX abgehalten. Nach dem Sommer soll ein Gipfeltreffen EU-Indien und am Jahresende gegebenenfalls ein Gipfeltreffen EU-Pakistan stattfinden. Das Forum der pazifischen Inseln ist für September 2017 geplant. Das 24. Treffen des ASEAN Regional Forum und das Treffen nach der Ministertagung mit dem ASEAN werden im

August 2017 in Manila und das Treffen der ASEM-Außenminister wird am 20./21. November 2017 in Myanmar stattfinden.

52. In Bezug auf die Demokratische Volksrepublik Korea wird die EU die Entwicklungen weiterhin beobachten und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen angesichts der

Programme des Landes für Kernwaffen, andere Massenvernichtungswaffen und ballistische Flugkörper sowie der Menschenrechtslage treffen. Die Prioritäten der EU für 2017 werden darin bestehen, die vollständige Umsetzung der Resolutionen des VN-Sicherheitsrates zur DVRK, insbesondere der Resolutionen 2321 (2016) und 2270 (2016), sowie die vollständige und zügige Umsetzung aller weiteren Resolutionen des VN-Sicherheitsrates zu gewährleisten.

Die EU wird auch künftig deutlich machen, dass sie die Fortsetzung der illegalen Kern- waffen- und Raketenprogramme der DVRK ausdrücklich verurteilt, und appelliert des

Weiteren an die DVRK, zu einem konstruktiven und glaubhaften Dialog zurückzukehren, der zu einer Denuklearisierung führen soll.

(32)

53. Aufgrund gewisser Fortschritte bei den Menschenrechten und einer Überprüfung des Rechts- rahmens in Myanmar/Birma wurde die von der EU eingebrachte Resolution der VN- Generalversammlung zu den Menschenrechten 2016 ausgesetzt. Infolge des Ausbruchs von Gewalt im Bundesstaat Rakhine hat die EU jedoch gefordert, die Hilfsprogramme im Norden von Rakhine dringend wiederaufzunehmen und humanitären Helfern und Medien den Zugang zu ermöglichen, und hat auf der 34. Tagung des Menschenrechtsrates eine Resolution einge- bracht, durch die eine Erkundungsmission in die Wege geleitet wurde. Die Rückkehr zu einer Zivilregierung in Thailand dürfte sich bis 2018 hinziehen, da die Wahlen, die laut Aussagen der Regierung ursprünglich für 2017 geplant waren, voraussichtlich verschoben werden. Auf- grund der zahlreichen Massaker bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität und wegen der etwaigen Wiedereinführung der Todesstrafe sind die traditionell engen Beziehungen zwischen der EU und den Philippinen angespannt.

(3) GLOBALE FRAGEN

54. 2017 werden die externen Aspekte der Migration für die EU weiterhin oberste Priorität haben. Die EU bekräftigt ihre Entschlossenheit, auf ein umfassendes und geografisch ausge- wogenes Migrationskonzept hinzuarbeiten. Es ist unsere Verantwortung, die Chancen zu nutzen und uns den Herausforderungen zu stellen, die mit der Migration und der Mobilität verbunden sind und die unter Beachtung der Zuständigkeiten der EU und der Einzelstaaten zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielländern gerecht verteilt werden müssen. Zwei übergeordnete Handlungsfelder werden dabei besonders wichtig sein. Zuallererst wird der kontinuierlichen Umsetzung des Partnerschaftsrahmens auch künftig zentrale Bedeutung zukommen. Dies impliziert, dass wir die Zusammenarbeit mit den fünf Schwerpunktländern in Afrika südlich der Sahara fortsetzen, aber auch, dass wir bei unseren Kontakten zu den Ländern im zentralen Mittelmeerraum, im Nahen Osten sowie in Nordafrika und Asien in Migrationsfragen den Geist des Partnerschaftsrahmens vollständig anwenden. Zum Zweiten strebt die EU im Anschluss an den Gipfel der VN-Generalversammlung zu den Flüchtlings- und Migrationsströmen vom vergangenen Jahr weiterhin an, die New Yorker Erklärung – sowohl was den globalen Pakt für Migration als auch was den globalen Pakt für Flüchtlinge angeht (die bis Ende 2018 fertiggestellt sein sollen) – im Rahmen ehrgeiziger Folge-

(33)

55. Vor dem Hintergrund immer komplexerer globaler Herausforderungen sollen die Verände- rungs- und Reformbestrebungen, mit denen die Vereinten Nationen in die Lage versetzt werden sollen, die Konflikte, Bedrohungen und Megatrends von heute zu bewältigen, intensiviert werden. In einer Zeit zunehmender Unsicherheit wird die EU – im Einklang mit ihrer Globalen Strategie – für Multilateralismus und Menschenrechte eintreten und diese ver- teidigen. Die im September 2017 beginnende 72. Generalversammlung der Vereinten

Nationen wird eine Gelegenheit bieten, die Prioritäten der EU zu vermitteln. Die EU wird Unterstützung für den neuen Generalsekretär mobilisieren, der entschlossen darauf hin- arbeiten will, dass die VN in allen Schwerpunktbereichen – Frieden und Sicherheit,

Menschenrechte und Entwicklung – Ergebnisse liefern. Dazu gehören unter anderem Reform- bemühungen und präventive Diplomatie.

56. Da die Prozesse im Rahmen der VN wie etwa das Pariser Klimaschutzübereinkommen und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nunmehr von der Verhandlungs- in die Umsetzungsphase eingetreten sind, wird die EU eine führende Rolle dabei einnehmen, die globale Umsetzung der konkreten Verpflichtungen voranzubringen. Die Welt kann auf die EU zählen, die weiterhin eine führende Rolle im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel spielen wird und sich verpflichtet, das Pariser Übereinkommen zügig und umfassend

umzusetzen. Zur Erreichung dieses Ziels vertieft die EU ihre bestehenden globalen Partner- schaften und sie wird sich auch weiterhin um neue Bündnisse bemühen, von den größten Volkswirtschaften der Welt bis hin zu den schutzbedürftigsten Inselstaaten.

57. Der Verknüpfung von Sicherheit und Entwicklung wird im Rahmen des Ziels 16 für nach- haltige Entwicklung (SDG) "Förderung friedlicher und inklusiver Gesellschaften" besondere Bedeutung zukommen. Die wichtigsten politischen Initiativen, die 2016 zum Thema "Nach- haltiges Europa" eingeleitet worden sind, nämlich der EU-Konsens über die Entwicklungs- politik und die europäische Investitionsoffensive für Drittländer, sollen zum Abschluss

gebracht werden. Der EAD wird weiter Kontakte herstellen und Maßnahmen konzipieren, um zu gewährleisten, dass gemeinsame Anstrengungen – in produktiver Partnerschaft mit Staaten und Akteuren aus allen Regionen der Welt, unter anderem im Rahmen des Hochrangigen

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