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Erfolg und Nutzen der Wegweiser-Beratungsstellen Wie groß ist die salafistische bzw. islamistische Szene in Bochum und Herne?

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Academic year: 2022

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17. Wahlperiode

03.01.2022

Antwort

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 6151 vom 30. November 2021

der Abgeordneten Markus Wagner, Gabriele Walger-Demolsky und Christian Loose AfD

Drucksache 17/15788

Erfolg und Nutzen der Wegweiser-Beratungsstellen – Wie groß ist die salafistische bzw.

islamistische Szene in Bochum und Herne?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Seit 2017 hat sich die Anzahl der Wegweiser-Beratungsstellen fast verdoppelt. Wegweiser- Beratungsstellen wurden mittlerweile flächendeckend in 25 Städten und Regionen eingerich- tet. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass sich im gleichen Zeitraum die Anzahl der Salafisten auf aktuell 3200 Personen erhöht hat. Von 154.686 Euro im Jahre 2014 hatten sich bis zum Jahre 2017 für die seinerzeit 13 Beratungsstellen die bezogenen Mittel auf ca. 1,6 Mio. Euro erhöht (Stand 01.12.2017).1

Im Haushaltsjahr 2022 sind bereits Mittel in Höhe von 7.195.000 Euro eingeplant,2 was einer weiteren Vervierfachung der Mittel entspricht. Vor diesem Hintergrund gilt es, jetzt eine Kos- ten-Nutzen-Analyse des Projekts vorzunehmen.

Im Rahmen der Bezirkssozialraumkonferenz Bochum Süd am 22. November stellte ein Ver- treter der Wegweiser-Beratungsstelle Bochum/Herne das Programm vor. Diese Beratungs- stelle ist momentan mit 3 Mitarbeitern besetzt. Das Programm wird umgesetzt durch die IFAK (Verein für multikulturelle Kinder- und Jugendhilfe).3 Dabei handelt es sich nach eigener Aus- kunft um eine „gemeinnützige, parteipolitisch neutrale und religiös ungebundene Selbstorga- nisation von Zuwanderern und Einheimischen auf kommunaler Ebene“.4

Bei der durch die IFAK vorgenommenen Problembeschreibung irritiert die dort aufgeführte Annahme, dass„Desintegration und Diskriminierungserfahrungen, sowie Brüche oder Misser- folge in der persönlichen Biografie die Gefahr bergen ansprechbar zu sein für antidemokrati- sche Tendenzen.“ Hiermit wird die Verantwortung für eine Radikalisierung teilweise an die Gesellschaft weitergegeben.

1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/1454

2 Vgl. Haushalt 2022; Einzelplan 03; Titelgruppe 60

3 Vgl. https://ifak-bochum.de/wegweiser/

4 Vgl. https://ifak-bochum.de/

(2)

Unbeantwortet bleibt allerdings die Frage, wie einer Radikalisierung in islamistisch beeinfluss- ten Moscheegemeinden begegnet wird. So wurde der Islamische Kulturverein Bochum (IKV) e. V. im Verfassungsschutzbericht 2020 erstmals aufgrund seiner Bezüge zur Muslimbruder- schaft erwähnt.5

Noch Ende 2019 hat der SPD-geführte Rat der Stadt Bochum eine Absichtserklärung verab- schiedet. Dabei ging es um die Pläne des IKV für einen Moschee-Bau an der Castroper Straße, zu dem die Stadt ein städtisches Grundstück beisteuern wollte. Trotz eindeutiger Warnzeichen im Vorfeld,6 führte erst die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht zu einer Abkehr von die- sem Projekt.7 Noch im Mai 2020 sprach der örtliche CDU-Kreisverband gar von einem „Gewinn für Bochum“.8

Aus der Vorstellung der Wegweiser-Beratungsstelle Bochum/Herne am 22. November ging hervor, dass es als Erfolg gewertet wird, wenn Personen in eine liberale muslimische Ge- meinde vermittelt werden können. Auch die Problematik bezüglich des „Antisemitismus im Is- lamismus“, die bereits vom Verfassungsschutz NRW in einer Broschüre thematisiert wurde, sei ein Thema im Rahmen der Präventionsarbeit. Für den Anstieg bei der Anzahl der Salafisten gab es keine Erklärung. Ebenso wurde in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer Kos- ten-Nutzen-Analyse durch den Bezirksbürgermeister Bochum Süd eher verneint.

Wenn bei einer derartigen Mittelerhöhung die Erfolge ausbleiben, ist diese Betrachtung aller- dings durchaus legitim. Mindestens wäre eine Evaluation des Programms erforderlich.

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6151 mit Schreiben vom 3. Januar 2022 na- mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie dem Minister der Finanzen beantwortet.

1. Wie hoch waren die Mittel, die die "Wegweiser"-Beratungsstellen seit 2017 vom Land NRW bezogen haben? (Bitte analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 541 nach Jahren und Beratungsstellen und Anteil der Personal- kosten inkl. Anzahl der Stellen aufschlüsseln)

Die Höhe der Mittel, die die 25 Wegweiser-Beratungsstellen seit Januar 2018 vom Land erhal- ten haben, ergibt sich aus den folgenden Tabellen. Wie schon in der Antwort zur Kleinen An- frage 541 ausgeführt, sind die Sachkosten einzelner Wegweiser-Beratungsstellen sowie die verausgabten Personalkosten nicht miteinander vergleichbar, da sie von unterschiedlichen Faktoren abhängig sind.

Dabei gilt, dass die Personalkosten u. a. abhängig von den individuellen Lebensläufen der Beraterinnen und Berater, ihrer Ausbildung und sonstigen Qualifikation, ihren Erfahrungsstu- fen und nicht zuletzt aufgrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Tarifbindungen der ver- schiedenen Trägerorganisationen variieren.

Auch bei den jeweils veranschlagten Sachmittelkosten sind die divergierenden örtlichen Ge- gebenheiten zu berücksichtigen. So fallen zum Beispiel in einem Flächenkreis höhere

5 Vgl. Verfassungsschutzbericht NRW 2020;

6 Vgl. Lt.-Drucksache 17/5209; 17/5453; 17/9000

7 Vgl. https://www.waz.de/staedte/bochum/bochum-rueckt-von-zusammenarbeit-mit-islamverein-ab-vorerst- id232630149.html

(3)

Fahrtkosten an als im reinen Stadtgebiet oder die Mietkosten für die Anlaufstellen können auf- grund der unterschiedlichen örtlichen Mietspiegel zum Teil erheblich variieren.

Derzeit sind von 81 Stellen für die Beratungskräfte in den 25 Beratungsstellen (Stand 1. De- zember 2021) 72,5 Vollzeitäquivalente besetzt. Je nach Größe der Beratungsstelle sind dabei drei bzw. vier Vollzeitstellen vorgesehen.

Auf eine weitere Auflistung für das Jahr 2017 wird hierbei verzichtet, da in der Antwort auf die Kleine Anfrage 541 schon der Sachstand von Dezember 2017 wiedergegeben wurde. Für 2021 erfolgt eine Hochrechnung aufgrund genannter Kostenprognosen.

2018

Wegweiser-Beratungsstelle Gesamtmittel Prozentualer Anteil der Personal- kosten (gerundet)

Aachen 80.700 € 74%

Bergisches Land 180.000 € 65%

Bielefeld/Kreis Herford 160.600 € 64%

Bochum/Herne 151.500 € 75%

Dortmund 134.300 € 88%

Bonn 84.700 € 88%

Düsseldorf/Kreis Mettmann 148.800 € 83%

Duisburg 124.000 € 81%

Essen 148.800 € 86%

Gelsenkirchen (seit 07/2018) 72.200 € 60%

Hagen/Ennepe-Ruhr-

Kreis/Märkischer Kreis (seit 06/2018)

94.400 € 63%

Köln 140.600 € 81%

Mönchengladbach 102.400 € 74%

Münster 144.600 € 70%

Rhein-Kreis Neuss (seit 12/2018)

1.400 € 0%

Oberhausen/Mülheim a. d. R.

(seit 05/2018)

107.400 € 60%

Vest (seit 08/2018) 59.300 € 67%

Kreis Wesel 92.500 € 52%

(4)

2019

Wegweiser-Beratungsstelle Gesamtmittel Prozentualer Anteil der Personal- kosten (gerundet)

Aachen 109.300€ 74%

Bergisches Land 176.100 € 75%

Bielefeld/Kreise Herford/Gü- tersloh/Minden-Lübbecke

192.400 € 70%

Bochum/Herne 163.200 € 77%

Bonn/Kreis Euskirchen/Rhein- Sieg-Kreis

115.300 € 78%

Kreise Borken/Coesfeld (seit 11/2019)

1.700 € 0%

Dortmund/Hamm/Kreis Unna 161.500 € 77%

Kreise Düren/Heinsberg (seit 09/2019)

6.700 € 0%

Düsseldorf/Kreis Mettmann 151.500 € 78%

Duisburg 96.800 € 61%

Essen 136.600 € 80%

Gelsenkirchen 160.100 € 73%

Hagen/Ennepe-Ruhr- Kreis/Märkischer Kreis

161.600 € 72%

Hochsauerlandkreis/Kreis So- est (seit 11/2019)

2.400 € 0%

Köln/ Leverkusen/Rhein-Erft- Kreis

144.000 € 79%

Krefeld/Kreis Kleve (seit 11/2019)

1.500 € 0%

Kreise Lippe/Höxter/Paderborn (seit 06/2019)

50.600 € 54%

Mönchengladbach/Kreis Vier- sen

148.400 € 73%

Münster/Kreise Steinfurt/Wa- rendorf

165.700 € 70%

Rhein-Kreis Neuss 159.600 € 61%

Oberhausen/ Mülheim a. d. R. 134.200 € 67%

Rheinisch-Bergischer/ Ober- bergischer Kreis (seit 11/2019)

0,00 € 0%

Vest 143.200 € 73%

Kreis Wesel 103.100 € 62%

(5)

2020

Wegweiser-Beratungsstelle Gesamtmittel Prozentualer Anteil der Personal- kosten (gerundet)

Aachen 163.600 € 83%

Bergisches Land 204.100 € 77%

Bielefeld /Kreise Herford/Gü- tersloh Minden-Lübbecke

225.200 € 80%

Bochum/Herne 191.400 € 77%

Bonn/Kreis Euskirchen/Rhein- Sieg-Kreis

134.200 € 81%

Kreise Borken/Coesfeld 85.800 € 60%

Dortmund/Hamm/Kreis Unna 202.100 € 81%

Kreise Düren/Heinsberg 100.600 € 74%

Düsseldorf/Kreis Mettmann 73.200 € 55%

Duisburg 222.200 € 74%

Essen 194.700 € 80%

Gelsenkirchen 165.300 € 75%

Hagen/Ennepe-Ruhr- Kreis/Märkischer Kreis

186.100 € 75%

Hochsauerlandkreis/Kreis So- est

170.200 € 76%

Köln/ Leverkusen/Rhein-Erft- Kreis

211.000 € 79%

Krefeld/Kreis Kleve 79.800 € 56%

Kreise Lippe/Höxter/Paderborn 178.600 € 75%

Mönchengladbach/Kreis Vier- sen

191.900 € 80%

Münster/Kreise Steinfurt/Wa- rendorf

234.900 € 81%

Rhein-Kreis Neuss 229.500 € 73%

Oberhausen/Mülheim a. d. R. 217.400 € 76%

Rheinisch-Bergischer/ Ober- bergischer Kreis

200.600 € 79%

Kreis Siegen-Wittgen- stein/Olpe (seit 02/2020)

92.000 € 66%

Vest 154.800 € 77%

(6)

Kreis Wesel 132.200 € 71%

2021 (Stand: 01.12.)

Wegweiser-Beratungsstelle Gesamtmittel Prozentualer Anteil der Personal- kosten (gerundet)

Aachen 204.900 € 81%

Bergisches Land 185.000 € 70%

Bielefeld/Kreise Herford/Gü- tersloh/Minden-Lübbecke

299.000 € 82%

Bochum/Herne 222.800 € 75%

Bonn/ Kreis Euskirchen/ Rhein- Sieg-Kreis

135.400 € 63%

Kreise Borken/Coesfeld 139.500 € 46%

Dortmund/Hamm/Kreis Unna 273.600 € 84%

Kreise Düren/Heinsberg 183.200€ 81%

Düsseldorf/Kreis Mettmann 134.800 € 53%

Duisburg 235.000 € 72%

Essen 192.400 € 81%

Gelsenkirchen 171.300 € 76%

Hagen/Ennepe-Ruhr- Kreis/Märkischer Kreis

162.000 € 86%

Hochsauerlandkreis/Kreis So- est

250.000 € 86%

Köln/ Leverkusen/Rhein-Erft- Kreis

274.700 € 80%

Krefeld/Kreis Kleve 128.500 € 66%

Kreise Lippe/Paderborn/Höxter 230.400 € 79%

Mönchengladbach/Kreis Vier- sen

190.000 € 79%

Münster/Kreise Steinfurt/Wa- rendorf

199.900 € 70%

Rhein-Kreis Neuss 220.900 € 72%

Oberhausen/Mülheim a. d. R. 218.800 € 76%

Rheinisch-Bergischer/ Ober- bergischer Kreis

210.000 € 67%

(7)

Kreis Siegen-Wittgen- stein/Olpe (seit 02/2020)

212.300 € 79%

Vest 215.800 € 70%

Kreis Wesel 116.600 € 63%

2. Wie viele Beratungsfälle wurden in den Wegweiser-Beratungsstellen seit 2017 auf- genommen? (Bitte nach Beratungsstelle, Jahr, Geschlecht, Alter der Beratungs- nehmer sowie der Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Beratungsfälle auf- schlüsseln.)

Bei der Beratungsarbeit der Wegweiser-Beraterinnen/-Berater handelt es sich um einen lang- fristigen Prozess, der auf Nachhaltigkeit angelegt ist. Bei den Betroffenen handelt es sich vor- wiegend um Jugendliche. Die Bandbreite der zu leistenden Präventionsarbeit ist dabei sehr vielfältig und kann von einer sehr kurz angelegten Beratung bis hin zu einer umfangreichen und langfristig angelegten Lebensbegleitung, gegebenenfalls unter Einbeziehung verschiede- ner Netzwerkpartner vor Ort, reichen.

Die weit überwiegende Anzahl (80-90%) der Beratungsfälle nimmt einen langfristigen positiven Verlauf. Ob ein Erfolg eingetreten ist, richtet sich nach Meilensteinen der Beratungsarbeit. Ein Erfolg liegt vor, wenn die Betroffenen erreicht werden, Vertrauen aufgebaut wird, sie an Weg- weiser gebunden werden und wenn beispielsweise aus Sicht aller Beteiligten getroffene Ziel- vereinbarungen zwischen den Beratungskräften und den Betroffenen regelmäßig umgesetzt werden und damit neue Lebensperspektiven erarbeitet werden, an deren Umsetzung sich dann auch die Betroffenen aktiv beteiligt haben. Das heißt konkret, dass gemeinsam mit die- sen neue Lebensperspektiven erarbeitet werden konnten, so dass sich extremistische Einstel- lungen nicht „festsetzten“ oder nicht mehr handlungsleitend sind.

Das Programm richtet sich aber auch an das soziale Umfeld der Beratenen, Eltern, Lehrer, Geschwister, Freunde usw., da man insbesondere die Kinder und Jugendlichen häufig nicht unmittelbar, sondern nur über das persönliche Umfeld erreicht. Dementsprechend erreichten die Wegweiser-Standorte seit dem Start in 2014 insgesamt über 27.500 allgemeine Anfragen, davon knapp 16.200 Anfragen mit Einzelfallbezug und über 11.300 allgemeine Anfragen (z.B.

nach Infomaterialien, Vorträgen, Infos zum Thema extremistischer Salafismus und Islamis- mus, Presseanfragen).

Die Zahl der Beratungsfälle wird in den folgenden Absätzen dargestellt, wobei darauf hinzu- weisen ist, dass die einzelnen Fälle aufgrund der vielschichtigen Problemlagen sowie des un- terschiedlichen Einbindungsgrads des Expertennetzwerks vor Ort weit divergierende Bera- tungsaufwände auslösen können. Eine Aufschlüsselung der Beratungsfälle nach Beratungs- stellen kann nicht erfolgen, da mögliche Rückschlüsse auf Klienten oder Klientinnen nicht aus- zuschließen sind.

Bis zum 31. Dezember 2017 wurden insgesamt 615 Personen in den Wegweiser-Beratungs- stellen beraten. Hiervon waren 488 männlich und 127 weiblich. 104 Beratene waren Kinder unter 14 Jahre und 346 waren Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren.

Bis zum 31. Dezember 2018 wurden insgesamt 806 Personen in den Wegweiser-Beratungs- stellen beraten. Hiervon waren 622 männlich und 184 weiblich. 123 Beratene waren Kinder unter 14 Jahre und 472 waren Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren.

(8)

Bis zum 31. Dezember 2019 wurden insgesamt 971 Personen in den Wegweiser-Beratungs- stellen beraten. Hiervon waren 732 männlich und 239 weiblich. 135 Beratene waren Kinder unter 14 Jahre und 557 waren Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren.

Bis zum 31. Dezember 2020 wurden insgesamt 1054 Personen in den Wegweiser-Beratungs- stellen beraten. Hiervon waren 790 männlich und 264 weiblich. 154 Beratene waren Kinder unter 14 Jahre und 597 waren Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren.

Bis zum 30. September 2021 wurden insgesamt 1154 Personen in den Wegweiser-Beratungs- stellen beraten. Hiervon waren 859 männlich und 295 weiblich. 159 Beratene waren Kinder unter 14 Jahre und 640 waren Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren.

3. Die Anzahl der Salafisten in Nordrhein-Westfalen hat sich von 2012 bis 2020 von 1000 auf 3200 mehr als verdreifacht. Auch andere islamistische Gruppierungen erfahren immer mehr Zulauf. Zugleich hat sich seit 2017 die Anzahl der Wegweiser- Beratungsstellen verdoppelt. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hin- tergrund den Erfolg ihrer Präventionsmaßnahme „Wegweiser“?

Die Anzahl der Salafisten in Nordrhein-Westfalen stieg von 2017 bis 2019 um 200, von 3000 auf 3200. Die zuvor hohe Steigerung – von 2012 bis 2017 von 1000 auf 3000 – hat sich dem- nach in dem Zeitraum der Etablierung und Ausweitung von Wegweiser nicht fortgesetzt.

In den letzten zwei Jahren ist die Zahl der Salafisten nicht mehr gestiegen, obwohl vermehrt Personen nach der militärischen Niederlage des sogenannten „Islamischen Staates“ wieder zurückgekehrt sind.

4. Wie bewertet die Landesregierung die salafistische bzw. islamistische Szene in Bochum und Herne? (Bitte nach Möglichkeit das Personenpotential und die ein- zelnen Gruppierungen für den Zeitraum von 2014 bis heute benennen)

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz beobachtet extremistisch-salafistische Akteure und ihre Netzwerke im Bereich Bochum. Aktuell treten dort weder salafistische Akteure noch Moscheen oder andere Örtlichkeiten herausgehoben in Erscheinung.

In Bochum sind darüber hinaus Strukturen der Muslimbruderschaft bekannt, die vom Verfas- sungsschutz als extremistisch bewertet werden. Einflüsse der Muslimbruderschaft sind unter anderem im Islamischen Kulturverein e.V. in Bochum (IKV Bochum) festzustellen, der auf- grund dessen im Verfassungsschutzbericht 2020 des Landes Nordrhein-Westfalen namentlich genannt wird.

5. Inwiefern stimmt die Landesregierung der Einschätzung zu, wonach beim Präven- tionsprogramm Wegweiser einer Kosten-Nutzen-Analyse nur eine eher unterge- ordnete Rolle zukommt?

Das Präventionsprogramm Wegweiser wurde seit dem Start in 2014 stetig weiterentwickelt und an aktuelle Bedarfe und Entwicklungen im Phänomenbereich angepasst, um zielgruppen- gerechte Angebote unterbreiten zu können. Zuletzt erfolgten zum Beispiel die Ausweitung des Programms auf den gesamten Islamismus sowie der Start eines Pilotprojektes zum Thema Auslandsbezogener Extremismus („Graue Wölfe“).

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Seit Anfang des Jahres 2021 wird Wegweiser wissenschaftlich von einem externen Institut evaluiert. Ziel dieser Evaluierung ist es, die Arbeitsweise des Programms zu analysieren und potenzielle Optimierungsbedarfe zu identifizieren. Die Evaluierung wird 18 Monate dauern und wird auf Basis aktueller wissenschaftlicher Standards durchgeführt.

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