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Merkblatt für Anträge auf Unterstützung von Antragsvorhaben für Forschungsprojekte

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Academic year: 2022

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Stand: 10.09.2020 1/2

Merkblatt für Anträge auf Unterstützung von Antragsvorhaben für Forschungsprojekte

1. Was kann unterstützt werden?

• Vorbereitung und Antragstellung zur Einwerbung von Drittmitteln, insbesondere:

- Die projektorienterte befristete Beschäftigung studentischer und wissen- schaftlicher Hilfskräfte.

- In begündeten Fällen die projektorientierte und auf maximal sechs Monate befristete Aufstockung von Stellen zur Beantragung von Forschungsprojekten vorbehaltlich der Erfüllung der personalwirtschaftlichen und personalrechtli- chen Voraussetzungen.

- In begründeten Fällen Reisekosten zu/von geplanten Kooperationspartner*in- nen.

2. Wer ist antragsberechtigt?

• Promovierte Beschäftigte der Europa-Universität Flensburg, die Forschungsanträge vorbereiten.

3. Wie hoch ist die Förderung?

• Die maximal mögliche Förderung richtet sich im Rahmen der zur Verfügung stehen- den Mittel nach dem angestrebten Antragsvolumen, der Bedeutung des Projekts für die Universität, sowie den anhand von Vorarbeiten dokumentierten Erfolgsaussich- ten.

• Die Förderungen sind abhängig von der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel und der aktuell zur Verfügung stehenden Mittel zum Antragszeitpunkt.

• Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags obliegt dem For- schungsausschuss.

• Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

4. Gibt es Antragsfristen?

• Anträge müssen vierzehn Tage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden, damit auf der nachfolgenden Sitzung des Forschungsauschusses über sie entschieden werden kann.

• Sofern Stellenaufstockungen beantragt werden, ist zu beachten, dass zwischen dem Beginn der beantragten Maßnahme und der Entscheidung des Forschungsausschus- ses mindestens drei Wochen liegen sollten, damit das entsprechende Verfahren ad- ministrativ umgesetzt werden kann und die Beachtung der Mitbestimmungsfristen gewährleistet ist.

• Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden.

• In jedem Fall muss der Antrag vor dem ersten angestrebten Zahlungsfluss eingereicht worden sein.

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Stand: 10.09.2020 2/2

5. An wen und in welcher Form wird der Antrag gestellt?

• Bitte stellen Sie den Antrag in elektronischer Form an die E-Mail Adresse:

forschungsausschuss@uni-flensburg.de. Antrag und alle Anlagen sind als ein pdf- Dokument einzureichen.

6. Welche Informationen müssen in den Antrag?

• Voraussichtliche Antragsteller/Antragstellerinnen, Kooperationspartner/Kooperati- onspartnerinnen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Kurze Information zum Projekt und ggf. Dokumentation vorhandener Vorarbeiten (Publikationen, Vorläuferanträge, etc.)

• Gesamtkosten und Höhe der beantragten Förderung bei der Europa-Universität Flensburg inklusive einer Begründung der Art und Höhe der beantragten Unterstüt- zung

• Voraussichtlicher Zeitpunkt der Antragstellung beim Drittmittelgeber

• Voraussichtliche weitere Mittelgeber/Mittelgeberinnen (Institution/Fördereinrich- tung/Programmlinie)

• Kostenkalkulation unter Angabe aller Einzelpositionen; bei mehrstufigen Antragspha- sen jeweils für beide Antragsphasen differenziert auszuweisen.

7. Nach der Bewilligung

An den Forschungsausschuss ist innerhalb eines Jahres nach erfolgter Bewilligung eine Information über die Einreichung des Antrages bzw. eine Begründung für eine ggf. nicht erfolgte Einreichung zu übermitteln.

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