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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Noba Kraftreiniger² (4000.137.000)

1.1. Produktidentifikator

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemischs Reinigungsmittel (Aerosol)

Das Produkt ist nur für die vorgesehene Verwendung zu benutzen.

Verwendungen, von denen abgeraten wird

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt noba Normteile GmbH

Firmenname:

Theobaldstraße 44 Straße:

D-97980 Bad Mergentheim / Edelfingen Ort:

Telefon: +49 (0)7931 - 9722 - 0 Telefax:+49 (0)7931 - 9722 - 50

E-Mail: info@noba-normteile.de

E-Mail (Ansprechpartner): sdb@noba-normteile.de www.noba-normteile.de Internet:

Zentrale Auskunftgebender Bereich:

Giftnotrufzentrale (Mainz, DE): +49 (0)6131 - 19240 (24h - de, en) 1.4. Notrufnummer:

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien:

Aerosole: Aerosol 1 Aspirationsgefahr: Asp. 1

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2

Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Gewässergefährdend: Aqu. akut 1

Gewässergefährdend: Aqu. chron. 1 Gefahrenhinweise:

Extrem entzündbares Aerosol.

Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.

Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein . Verursacht Hautreizungen.

Verursacht schwere Augenreizung.

Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Sehr giftig für Wasserorganismen.

Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung (R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen)

Pin-2(3)-en

Signalwort: Gefahr

(2)

Piktogramme:

H222 Extrem entzündbares Aerosol.

H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Gefahrenhinweise

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.

P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.

P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.

P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

P501 Inhalt/Behälter nicht mit dem Hausmüll entsorgen und gemäß den regionalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Sicherheitshinweise

Das Produkt erfüllt nicht die PBT- oder vPvB-Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung.

2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische

Gefährliche Inhaltsstoffe

Anteil Bezeichnung

CAS-Nr.

EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

64-17-5 Ethanol (vgl. Ethylalkohol) 60-80%

200-578-6 603-002-00-5 01-2119457610-43

Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2; H225 H319

5989-27-5 (R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen) 25 - < 30 %

227-813-5 601-029-00-7

Flam. Liq. 3, Skin Irrit. 2, Skin Sens. 1, Asp. Tox. 1, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 1), Aquatic Chronic 1; H226 H315 H317 H304 H400 H410

123-35-3 7-Methyl-3-methylenocta-1,6-dien < 1 %

204-622-5 01-2119514321-56

Flam. Liq. 3, Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, Asp. Tox. 1; H226 H315 H319 H304

80-56-8 Pin-2(3)-en < 1 %

201-291-9

Flam. Liq. 3, Skin Sens. 1, Asp. Tox. 1, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1; H226 H317 H304 H400 H410

Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

(3)

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen .

Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen . Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich. Eine sich erbrechende, auf dem Rücken liegende Person in die stabile Seitenlage bringen.

Allgemeine Hinweise

Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.

Ist die Atmung unregelmäßig oder ist Atemstillstand eingetreten , künstliche Beatmung vornehmen.

Nach Einatmen

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife . Kontaminierte Kleidung wechseln. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort Arzt hinzuziehen.

Nach Augenkontakt

Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Sofort Arzt hinzuziehen.

Aspirationsgefahr!

Nach Verschlucken

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Nach Augenkontakt: Verursacht schwere Augenreizung. Rötungen, Schmerzen Nach Hautkontakt: Verursacht Hautreizungen. Rötungen, Schmerzen

Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

BEI VERSCHLUCKEN: Reizung der Magen-Darm-Schleimhäute, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Aspirationsgefahr

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Sprühwasser. Schaum.

Geeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

Ungeeignete Löschmittel

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Es können gefährliche Brandgase wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid oder Stickoxide entstehen.

Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.

Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzkleidung.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen . Zusätzliche Hinweise

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

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6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.

Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln .

Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen . 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Handhabung und Lagerung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Persönliche Schutzausrüstung tragen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Hinweise zum sicheren Umgang

Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur im Originalbehälter lagern. Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren .

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.

Zusammenlagerungshinweise

2B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge) Lagerklasse nach TRGS 510:

7.3. Spezifische Endanwendungen Reinigungsmittel (Aerosol)

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter

Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

Spitzenbegr.

F/m³ mg/m³

ppm Bezeichnung

CAS-Nr. Art

4(II) 5

(R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen)

5989-27-5 28

4(II) 1000

Butan

106-97-8 2400

2(II) 500

Ethanol

64-17-5 960

4(II) 1000

Propan

74-98-6 1800

(5)

DNEL-/DMEL-Werte CAS-Nr. Bezeichnung

DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert

64-17-5 Ethanol (vgl. Ethylalkohol)

Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 1900 mg/m³

Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 343 mg/kg KG/d

Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 950 mg/m³

Verbraucher DNEL, akut inhalativ lokal 950 mg/m³

Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 206 mg/kg KG/d

Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 114 mg/m³

Verbraucher DNEL, akut oral systemisch 87 mg/kg KG/d

PNEC-Werte

Bezeichnung CAS-Nr.

Umweltkompartiment Wert

64-17-5 Ethanol (vgl. Ethylalkohol)

Süßwasser 0,96 mg/l

Meerwasser 0,79 mg/l

Süßwassersediment 3,6 mg/kg

Meeressediment 2,9 mg/kg

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Es ist eine ausreichende Belüftung sicherzustellen.

Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Übliche Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten .

Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Bei der Berührung mit der Haut das Produkt mit Wasser und Seife oder mit geeignetem Reinigungsmittel abwaschen .

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Dicht schließende Schutzbrille mit Seitenschutz.

Augen-/Gesichtsschutz

Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.

Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen (DIN EN 374) Geeignetes Material: Butylkautschuk. (>=0,7mm)

Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >= 480min

Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.

Handschutz

Arbeitsschutzkleidung Körperschutz

Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.

Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz: Filtertyp AX Atemschutz

(6)

farblos flüssig Aggregatzustand:

Farbe:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

charakteristisch Geruch:

pH-Wert: keine Daten vorhanden

Zustandsänderungen

keine Daten vorhanden Schmelzpunkt:

- 57 °C Siedebeginn und Siedebereich:

11 °C Flammpunkt:

Entzündlichkeit

keine Daten vorhanden Gas:

Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.

Explosionsgefahren

0,7 Vol.-%

Untere Explosionsgrenze:

19 Vol.-%

Obere Explosionsgrenze:

keine Daten vorhanden Zündtemperatur:

Selbstentzündungstemperatur

keine Daten vorhanden Gas:

Zersetzungstemperatur: keine Daten vorhanden

keine Daten vorhanden Brandfördernde Eigenschaften Dampfdruck:

(bei 20 °C)

8530 hPa

Dichte (bei 20 °C): 0,8 g/cm³

Schüttdichte: nicht anwendbar

Wasserlöslichkeit: unlöslich

Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln keine Daten vorhanden

keine Daten vorhanden Verteilungskoeffizient:

Dyn. Viskosität:

(bei 20 °C)

1 mPa·s Kin. Viskosität:

(bei 40 °C)

1 mm²/s keine Daten vorhanden Auslaufzeit:

keine Daten vorhanden Dampfdichte:

Verdampfungsgeschwindigkeit: 2

keine Daten vorhanden Lösemitteltrennprüfung:

9.2. Sonstige Angaben keine Daten vorhanden

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

(7)

10.1. Reaktivität

Keine gefährliche Reaktivität unter normalen Umgebungsbedingungen.

10.2. Chemische Stabilität

Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen stabil.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Im Brandfall oder bei starker Erhitzung können gefährliche Brandgase entstehen.

Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Nicht aufbewahren bei Temperaturen über: 50°C

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Es sind keine unverträglichen Materialien bekannt.

10.5. Unverträgliche Materialien

Kohlenmonoxid Kohlendioxid.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Bezeichnung CAS-Nr.

Quelle Spezies

Dosis

Expositionsweg Methode

64-17-5 Ethanol (vgl. Ethylalkohol)

Ratte

LD50 7060

mg/kg

Lieferantenangabe oral

5989-27-5 (R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen)

Ratte LD50 > 2000

mg/kg oral

Kaninchen LD50 > 2000

mg/kg

IUCLID dermal

Reiz- und Ätzwirkung Verursacht Hautreizungen.

Verursacht schwere Augenreizung.

Sensibilisierende Wirkungen

Kann allergische Hautreaktionen verursachen. ((R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen); Pin-2(3)-en) Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

(8)

CAS-Nr. Bezeichnung

[h] | [d]

Aquatische Toxizität Dosis Spezies Quelle Methode

Ethanol (vgl. Ethylalkohol) 64-17-5

Akute Algentoxizität 72 h Lieferantenangab

e ErC50 275 mg/l Chlorella vulgaris

Akute

Crustaceatoxizität

48 h Lieferantenangab

e

EC50 5012

mg/l

Ceriodaphnia dubia (R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen)

5989-27-5

Akute Fischtoxizität LC50 0,7 mg/l 96 hPimephales promelas Akute

Crustaceatoxizität

48 h

EC50 0,42

mg/l

Daphnia magna 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Keine Daten vorhanden.

12.3. Bioakkumulationspotenzial Keine Daten vorhanden.

Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser

Log Pow Bezeichnung

CAS-Nr.

64-17-5 Ethanol (vgl. Ethylalkohol) -0,31

5989-27-5 (R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen) 4,23

Keine Daten vorhanden.

12.4. Mobilität im Boden

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Das Produkt erfüllt nicht die PBT- oder vPvB-Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung.

Keine Daten vorhanden.

12.6. Andere schädliche Wirkungen

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlung

Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Abfallschlüssel Produkt

160504 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen); gefährlicher Abfall

Abfallschlüssel Produktreste

ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen); gefährlicher Abfall

160504

Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung

VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen aus Metall

150104

Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden . Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.

Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

(9)

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID)

14.1. UN-Nummer: UN 1950

DRUCKGASPACKUNGEN 14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

14.3. Transportgefahrenklassen: 2

14.4. Verpackungsgruppe: -

Gefahrzettel: 2.1

Klassifizierungscode: 5F

Sondervorschriften: 190 327 344 625

Begrenzte Menge (LQ): 1 L

Freigestellte Menge: E0

Beförderungskategorie: 2

Tunnelbeschränkungscode: D

Binnenschiffstransport (ADN)

14.1. UN-Nummer: UN 1950

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

DRUCKGASPACKUNGEN 14.3. Transportgefahrenklassen: 2

14.4. Verpackungsgruppe: -

Gefahrzettel: 2.1

5F Klassifizierungscode:

190 327 344 625 Sondervorschriften:

Begrenzte Menge (LQ): 1 L

Freigestellte Menge: E0

Seeschiffstransport (IMDG)

14.1. UN-Nummer: UN 1950

AEROSOLS 14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

14.3. Transportgefahrenklassen: 2.1 14.4. Verpackungsgruppe: -

Gefahrzettel: 2.1

63, 190, 277, 327, 344, 959 Sondervorschriften:

Begrenzte Menge (LQ): 1000 mL

Freigestellte Menge: E0

EmS: F-D, S-U

(10)

AEROSOLS, flammable 14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

2.1 14.3. Transportgefahrenklassen:

14.4. Verpackungsgruppe: -

Gefahrzettel: 2.1

Sondervorschriften: A145 A167 A802

Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 30 kg G Y203 Passenger LQ:

Freigestellte Menge: E0

203 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:

75 kg IATA-Maximale Menge - Passenger:

203 IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:

150 kg IATA-Maximale Menge - Cargo:

14.5. Umweltgefahren

ja UMWELTGEFÄHRDEND:

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen bekannt.

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code nicht anwendbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):

Eintrag 28: Butan Eintrag 40: Propan

97,0 % (683,247 g/l) Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU

(VOC):

Zusätzliche Hinweise

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien: anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen: nicht anwendbar Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe: nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des europäischen Parlamentes und des Rates über die Aus - und Einfuhr gefährlicher Chemikalien: In diesem Gemisch sind keine dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien (Anhang I) enthalten.

Das Gemisch enthält die folgenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die in der Kandidatenliste gemäß REACH, Artikel 59 enthalten sind: keine/keiner

Das Gemisch enthält die folgenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die zulassungspflichtig gemäß REACH, Anhang XIV sind: keine/keiner

Nationale Vorschriften

(11)

Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 4 und 5 MuSchArbV).

Beschäftigungsbeschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter beachten (§§ 4 und 5 MuSchArbV).

Beschäftigungsbeschränkung:

2 - wassergefährdend Wassergefährdungsklasse:

Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Status:

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für folgende Stoffe in diesem Gemisch durchgeführt : Ethanol (vgl. Ethylalkohol)

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen

Version 1,00 - 05.10.2017 - Ersterstellung auf Grundlage von Lieferanteninformationen Abkürzungen und Akronyme

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)

BImSchV: Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes CAS: Chemical Abstracts Service

DIN: Norm des Deutschen Instituts für Normung EC: Effektive Konzentration

EG: Europäische Gemeinschaft EN: Europäische Norm

IATA: International Air Transport Association

IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut

ICAO: International Civil Aviation Organization

IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods ISO: Norm der International Standards Organization CLP: Classification, Labeling, Packaging

IUCLID: International Uniform ChemicaL Information Database LC: Letale Konzentration

LD: Letale Dosis

log Kow: Verteilungskoeffizient zwischen Oktanol und Wasser

MARPOL: Maritime Pollution Convention = Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe

OECD: Organisation for Economic Co-operation and Development PBT: Persistent, biakkummulierbar, toxisch

RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe

UN: United Nations (Vereinte Nationen)

VOC: Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen) vPvB: sehr persistent und sehr bioakummulierbar

VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe WGK: Wassergefährdungsklasse

GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances

DNEL: Derived No Effect Level

PNEC: Predicted No Effect Concentration TLV: Threshold Limiting Value

STOT: Specific Target Organ Toxicity

(12)

Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Einstufungsverfahren Einstufung

Aerosol 1; H222-H229 Auf Basis von Prüfdaten

Asp. Tox. 1; H304 Berechnungsverfahren

Skin Irrit. 2; H315 Übertragungsgrundsatz "Aerosole"

Eye Irrit. 2; H319 Übertragungsgrundsatz "Aerosole"

Skin Sens. 1; H317 Übertragungsgrundsatz "Aerosole"

Aquatic Acute 1; H400 Berechnungsverfahren Aquatic Chronic 1; H410 Berechnungsverfahren

H222 Extrem entzündbares Aerosol.

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein . H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

Die in diesem Sicherheitsdatenblatt gemachten Angaben sollen das Produkt im Hinblick auf die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beschreiben. Sie dienen nicht dazu, bestimmte Eigenschaften zuzusichern und basieren auf dem heutigen Stand unserer Kenntnisse. Das Sicherheitsdatenblatt wurde aufgrund der Angaben von Vorlieferanten erstellt durch:

REACHECK Solutions GmbH, Frohsinnstraße 28, 63739 Aschaffenburg, Deutschland

Telefon: +49 (0)6021 - 1 50 86-0, Fax: +49 (0)6021 - 1 50 86-77, E-Mail: eu-sds@reacheck.eu, www.reacheck.eu

Weitere Angaben

(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)

Referenzen

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