ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Noba Kraftreiniger² (4000.137.000)
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs Reinigungsmittel (Aerosol)
Das Produkt ist nur für die vorgesehene Verwendung zu benutzen.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt noba Normteile GmbH
Firmenname:
Theobaldstraße 44 Straße:
D-97980 Bad Mergentheim / Edelfingen Ort:
Telefon: +49 (0)7931 - 9722 - 0 Telefax:+49 (0)7931 - 9722 - 50
E-Mail: info@noba-normteile.de
E-Mail (Ansprechpartner): sdb@noba-normteile.de www.noba-normteile.de Internet:
Zentrale Auskunftgebender Bereich:
Giftnotrufzentrale (Mainz, DE): +49 (0)6131 - 19240 (24h - de, en) 1.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien:
Aerosole: Aerosol 1 Aspirationsgefahr: Asp. 1
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Gewässergefährdend: Aqu. akut 1
Gewässergefährdend: Aqu. chron. 1 Gefahrenhinweise:
Extrem entzündbares Aerosol.
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein . Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung (R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen)
Pin-2(3)-en
Signalwort: Gefahr
Piktogramme:
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenhinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
P501 Inhalt/Behälter nicht mit dem Hausmüll entsorgen und gemäß den regionalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Sicherheitshinweise
Das Produkt erfüllt nicht die PBT- oder vPvB-Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Anteil Bezeichnung
CAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
64-17-5 Ethanol (vgl. Ethylalkohol) 60-80%
200-578-6 603-002-00-5 01-2119457610-43
Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2; H225 H319
5989-27-5 (R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen) 25 - < 30 %
227-813-5 601-029-00-7
Flam. Liq. 3, Skin Irrit. 2, Skin Sens. 1, Asp. Tox. 1, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 1), Aquatic Chronic 1; H226 H315 H317 H304 H400 H410
123-35-3 7-Methyl-3-methylenocta-1,6-dien < 1 %
204-622-5 01-2119514321-56
Flam. Liq. 3, Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, Asp. Tox. 1; H226 H315 H319 H304
80-56-8 Pin-2(3)-en < 1 %
201-291-9
Flam. Liq. 3, Skin Sens. 1, Asp. Tox. 1, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1; H226 H317 H304 H400 H410
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen .
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen . Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich. Eine sich erbrechende, auf dem Rücken liegende Person in die stabile Seitenlage bringen.
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Ist die Atmung unregelmäßig oder ist Atemstillstand eingetreten , künstliche Beatmung vornehmen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife . Kontaminierte Kleidung wechseln. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt
Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Sofort Arzt hinzuziehen.
Aspirationsgefahr!
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Nach Augenkontakt: Verursacht schwere Augenreizung. Rötungen, Schmerzen Nach Hautkontakt: Verursacht Hautreizungen. Rötungen, Schmerzen
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
BEI VERSCHLUCKEN: Reizung der Magen-Darm-Schleimhäute, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Aspirationsgefahr
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Sprühwasser. Schaum.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Es können gefährliche Brandgase wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid oder Stickoxide entstehen.
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen . Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln .
Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen . 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Handhabung und Lagerung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Persönliche Schutzausrüstung tragen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur im Originalbehälter lagern. Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren .
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Zusammenlagerungshinweise
2B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge) Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen Reinigungsmittel (Aerosol)
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.
F/m³ mg/m³
ppm Bezeichnung
CAS-Nr. Art
4(II) 5
(R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen)
5989-27-5 28
4(II) 1000
Butan
106-97-8 2400
2(II) 500
Ethanol
64-17-5 960
4(II) 1000
Propan
74-98-6 1800
DNEL-/DMEL-Werte CAS-Nr. Bezeichnung
DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert
64-17-5 Ethanol (vgl. Ethylalkohol)
Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 1900 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 343 mg/kg KG/d
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 950 mg/m³
Verbraucher DNEL, akut inhalativ lokal 950 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 206 mg/kg KG/d
Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 114 mg/m³
Verbraucher DNEL, akut oral systemisch 87 mg/kg KG/d
PNEC-Werte
Bezeichnung CAS-Nr.
Umweltkompartiment Wert
64-17-5 Ethanol (vgl. Ethylalkohol)
Süßwasser 0,96 mg/l
Meerwasser 0,79 mg/l
Süßwassersediment 3,6 mg/kg
Meeressediment 2,9 mg/kg
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Es ist eine ausreichende Belüftung sicherzustellen.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Übliche Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten .
Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Bei der Berührung mit der Haut das Produkt mit Wasser und Seife oder mit geeignetem Reinigungsmittel abwaschen .
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Dicht schließende Schutzbrille mit Seitenschutz.
Augen-/Gesichtsschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen (DIN EN 374) Geeignetes Material: Butylkautschuk. (>=0,7mm)
Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >= 480min
Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Handschutz
Arbeitsschutzkleidung Körperschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz: Filtertyp AX Atemschutz
farblos flüssig Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
charakteristisch Geruch:
pH-Wert: keine Daten vorhanden
Zustandsänderungen
keine Daten vorhanden Schmelzpunkt:
- 57 °C Siedebeginn und Siedebereich:
11 °C Flammpunkt:
Entzündlichkeit
keine Daten vorhanden Gas:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.
Explosionsgefahren
0,7 Vol.-%
Untere Explosionsgrenze:
19 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze:
keine Daten vorhanden Zündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur
keine Daten vorhanden Gas:
Zersetzungstemperatur: keine Daten vorhanden
keine Daten vorhanden Brandfördernde Eigenschaften Dampfdruck:
(bei 20 °C)
8530 hPa
Dichte (bei 20 °C): 0,8 g/cm³
Schüttdichte: nicht anwendbar
Wasserlöslichkeit: unlöslich
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln keine Daten vorhanden
keine Daten vorhanden Verteilungskoeffizient:
Dyn. Viskosität:
(bei 20 °C)
1 mPa·s Kin. Viskosität:
(bei 40 °C)
1 mm²/s keine Daten vorhanden Auslaufzeit:
keine Daten vorhanden Dampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit: 2
keine Daten vorhanden Lösemitteltrennprüfung:
9.2. Sonstige Angaben keine Daten vorhanden
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Keine gefährliche Reaktivität unter normalen Umgebungsbedingungen.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Im Brandfall oder bei starker Erhitzung können gefährliche Brandgase entstehen.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Nicht aufbewahren bei Temperaturen über: 50°C
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es sind keine unverträglichen Materialien bekannt.
10.5. Unverträgliche Materialien
Kohlenmonoxid Kohlendioxid.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Bezeichnung CAS-Nr.
Quelle Spezies
Dosis
Expositionsweg Methode
64-17-5 Ethanol (vgl. Ethylalkohol)
Ratte
LD50 7060
mg/kg
Lieferantenangabe oral
5989-27-5 (R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen)
Ratte LD50 > 2000
mg/kg oral
Kaninchen LD50 > 2000
mg/kg
IUCLID dermal
Reiz- und Ätzwirkung Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierende Wirkungen
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. ((R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen); Pin-2(3)-en) Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]
Aquatische Toxizität Dosis Spezies Quelle Methode
Ethanol (vgl. Ethylalkohol) 64-17-5
Akute Algentoxizität 72 h Lieferantenangab
e ErC50 275 mg/l Chlorella vulgaris
Akute
Crustaceatoxizität
48 h Lieferantenangab
e
EC50 5012
mg/l
Ceriodaphnia dubia (R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen)
5989-27-5
Akute Fischtoxizität LC50 0,7 mg/l 96 hPimephales promelas Akute
Crustaceatoxizität
48 h
EC50 0,42
mg/l
Daphnia magna 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten vorhanden.
12.3. Bioakkumulationspotenzial Keine Daten vorhanden.
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
Log Pow Bezeichnung
CAS-Nr.
64-17-5 Ethanol (vgl. Ethylalkohol) -0,31
5989-27-5 (R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen) 4,23
Keine Daten vorhanden.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt erfüllt nicht die PBT- oder vPvB-Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung.
Keine Daten vorhanden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
160504 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen); gefährlicher Abfall
Abfallschlüssel Produktreste
ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen); gefährlicher Abfall
160504
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen aus Metall
150104
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden . Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: UN 1950
DRUCKGASPACKUNGEN 14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: 2
14.4. Verpackungsgruppe: -
Gefahrzettel: 2.1
Klassifizierungscode: 5F
Sondervorschriften: 190 327 344 625
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Freigestellte Menge: E0
Beförderungskategorie: 2
Tunnelbeschränkungscode: D
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: UN 1950
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
DRUCKGASPACKUNGEN 14.3. Transportgefahrenklassen: 2
14.4. Verpackungsgruppe: -
Gefahrzettel: 2.1
5F Klassifizierungscode:
190 327 344 625 Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Freigestellte Menge: E0
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: UN 1950
AEROSOLS 14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: 2.1 14.4. Verpackungsgruppe: -
Gefahrzettel: 2.1
63, 190, 277, 327, 344, 959 Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 1000 mL
Freigestellte Menge: E0
EmS: F-D, S-U
AEROSOLS, flammable 14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
2.1 14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: -
Gefahrzettel: 2.1
Sondervorschriften: A145 A167 A802
Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 30 kg G Y203 Passenger LQ:
Freigestellte Menge: E0
203 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:
75 kg IATA-Maximale Menge - Passenger:
203 IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:
150 kg IATA-Maximale Menge - Cargo:
14.5. Umweltgefahren
ja UMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen bekannt.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):
Eintrag 28: Butan Eintrag 40: Propan
97,0 % (683,247 g/l) Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU
(VOC):
Zusätzliche Hinweise
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien: anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen: nicht anwendbar Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe: nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des europäischen Parlamentes und des Rates über die Aus - und Einfuhr gefährlicher Chemikalien: In diesem Gemisch sind keine dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien (Anhang I) enthalten.
Das Gemisch enthält die folgenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die in der Kandidatenliste gemäß REACH, Artikel 59 enthalten sind: keine/keiner
Das Gemisch enthält die folgenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die zulassungspflichtig gemäß REACH, Anhang XIV sind: keine/keiner
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 4 und 5 MuSchArbV).
Beschäftigungsbeschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter beachten (§§ 4 und 5 MuSchArbV).
Beschäftigungsbeschränkung:
2 - wassergefährdend Wassergefährdungsklasse:
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für folgende Stoffe in diesem Gemisch durchgeführt : Ethanol (vgl. Ethylalkohol)
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen
Version 1,00 - 05.10.2017 - Ersterstellung auf Grundlage von Lieferanteninformationen Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
BImSchV: Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes CAS: Chemical Abstracts Service
DIN: Norm des Deutschen Instituts für Normung EC: Effektive Konzentration
EG: Europäische Gemeinschaft EN: Europäische Norm
IATA: International Air Transport Association
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
ICAO: International Civil Aviation Organization
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods ISO: Norm der International Standards Organization CLP: Classification, Labeling, Packaging
IUCLID: International Uniform ChemicaL Information Database LC: Letale Konzentration
LD: Letale Dosis
log Kow: Verteilungskoeffizient zwischen Oktanol und Wasser
MARPOL: Maritime Pollution Convention = Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe
OECD: Organisation for Economic Co-operation and Development PBT: Persistent, biakkummulierbar, toxisch
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
UN: United Nations (Vereinte Nationen)
VOC: Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen) vPvB: sehr persistent und sehr bioakummulierbar
VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe WGK: Wassergefährdungsklasse
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
DNEL: Derived No Effect Level
PNEC: Predicted No Effect Concentration TLV: Threshold Limiting Value
STOT: Specific Target Organ Toxicity
Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Einstufungsverfahren Einstufung
Aerosol 1; H222-H229 Auf Basis von Prüfdaten
Asp. Tox. 1; H304 Berechnungsverfahren
Skin Irrit. 2; H315 Übertragungsgrundsatz "Aerosole"
Eye Irrit. 2; H319 Übertragungsgrundsatz "Aerosole"
Skin Sens. 1; H317 Übertragungsgrundsatz "Aerosole"
Aquatic Acute 1; H400 Berechnungsverfahren Aquatic Chronic 1; H410 Berechnungsverfahren
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein . H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt gemachten Angaben sollen das Produkt im Hinblick auf die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beschreiben. Sie dienen nicht dazu, bestimmte Eigenschaften zuzusichern und basieren auf dem heutigen Stand unserer Kenntnisse. Das Sicherheitsdatenblatt wurde aufgrund der Angaben von Vorlieferanten erstellt durch:
REACHECK Solutions GmbH, Frohsinnstraße 28, 63739 Aschaffenburg, Deutschland
Telefon: +49 (0)6021 - 1 50 86-0, Fax: +49 (0)6021 - 1 50 86-77, E-Mail: eu-sds@reacheck.eu, www.reacheck.eu
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)