Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
zum Vorhaben
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“
Fontanestadt Neuruppin, Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Vorhabenträger: Stadtwerke Neuruppin Heinrich-Rau-Straße 3 16816 Neuruppin
Bearbeiter: Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung Bechliner Weg 8
16816 Neuruppin
Dipl.-Ing. (FH) D. Meisel
...
Dipl.-Ing. (FH) D. Meisel
Stand: 03/2021
2
1 Veranlassung und Gesetzesgrundlagen ... 3
2 Kurzbeschreibung des Vorhabens ... 4
3 Untersuchtes Artenspektrum ... 7
4 Faunistische Untersuchungen 2019 / 2021 ... 14
4.1 Brutvögel ...14
4.2 Amphibien ...20
4.3 Reptilien - Zauneidechse ...22
4.4 Nachtkerzenschwärmer ...26
4.5 Fledermäuse – Bewertung von Fällbäumen ...26
4.6 Xylobionte Holzkäfer – Bewertung von Fällbäumen ...28
5 Artenschutzprüfung ... 29
5.1 Arten nach FFH-Richtlinie, Anhang IV ...29
5.1.1 Amphibien ...29
5.1.2 Reptilien ...30
5.1.3 Fledermäuse ...31
5.1.4 Xylobionte Holzkäfer...31
5.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie ...31
6 Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 BNatSchG ... 35
7 Vermeidungs- Minimierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen ... 36
7.1 Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen ...36
7.2 Ausgleichsmaßnahmen ...37
7.2.1 Reptilien ...37
7.2.2 Brutvögel ...40
8 Weiterer Untersuchungsbedarf / Fazit... 42
Anlage
Anlage 1 Ergebnisse der faunistischen Erfassungen
3
1 Veranlassung und Gesetzesgrundlagen
Der Vorhabenträger, die Stadtwerke Neuruppin, beabsichtigen, verschiedene bauliche Anlagen im Umfeld der bestehenden Kläranlage im Norden der Stadt zu realisieren. Die Gesamtfläche des B-Plangebietes beträgt rund 8,0 ha. Für die Erstellung des B-Planes in der aktuellen Fassung vom Februar 2021 wurde das Büro DNR DAAB NORDHEIM REUTLER
PARTGMBB, Leipzig, beauftragt.
Das B-Plangebiet wird gekennzeichnet durch meist anthropogen beeinflusste, brachliegende, teils jedoch auch bereits in Nutzung befindliche Flächen. Auf Teilflächen sind Haufwerke aus verschiedenen Materialien vorhanden, im nördlichen Teil befindet sich ein großes Holz- / Reisiglager. Im westlichen B-Plangebiet befindet sich ein Graben, südlich davon eine temporäre Nassfläche mit Strauchweiden. Im südlichen und östlichen Abschnitt schließen sich waldartige Flächen mit jedoch jüngerer bis mittelalter Bestockung an.
Von Frühjahr bis zum Sommer 2019 erfolgten mehrere Begehungen zur Erfassung des Artenspektrums. Im Vorfeld wurde anhand der Habitatbedingungen vor Ort der Untersuchungsumfang festgelegt. Er orientiert sich an den
„Standarduntersuchungsanforderungen zum besonderen Artenschutz im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsvorhaben im Land Brandenburg“. Detaillierte Untersuchungen erfolgten für die Artengruppen der Brutvögel, Amphibien und Reptilien. Für die streng geschützte Nachtfalterart des Nachtkerzenschwärmers erfolgte eine Untersuchung hinsichtlich des Vorkommens von Futterpflanzen. Alle weiteren zu betrachtenden Arten oder Artengruppen wurden anhand ihrer artspezifischen Habitatbedingungen gegenüber den Wirkungen des Vorhabens bewertet.
Durch eine am 18.12.2007 in Kraft getretene Änderung der Artenschutzbelange im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelten Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG für zulässige Vorhaben für europäische Vogelarten und Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie („europarechtlich geschützte Arten“). Das geplante Vorhaben ist somit hinsichtlich Vorkommen und Gefährdung von europarechtlich geschützten Arten sowie allen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten zu überprüfen.
Folgende Gesetzesgrundlagen bzw. Richtlinien dienten als Grundlage für den vorliegenden Fachbeitrag:
1. Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409EWG) zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14.04.2003 (Vogelschutzrichtlinie)
2. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, geändert durch die Verordnung (EG) Nr.
1882/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003 (Abl. EU Nr. L 284 S. 1). Seit dem 01.01.2007 in konsolidierter Fassung vorliegend.
3. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.
4. Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 3]), geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 25.
Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5])
5. Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten - Bundesartenschutzverordnung (16.05.2005)
Ziel der artenschutzrechtlichen Prüfung ist es primär, ob das geplante Vorhaben bzw. die dem Vorhaben vorbereitenden Handlungen geeignet sind, diesen Arten gegenüber
4 Der vorliegende Stand des AFB (02-2021) berücksichtigt Änderungen des Plangebiets mit Stand vom Februar 2020. Weiterhin fließen die Hinweise und Anregungen seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises OPR vom 23.07.2020 mit in das Gutachten ein.
2 Kurzbeschreibung des Vorhabens
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 umfasst die künftigen Flächen für den Stadtservice, Flächen für den Ausbau des Bildungsstandortes „Energiepark“ sowie Flächen für die Energiegewinnung bzw. den Ausbau von Stoffkreisläufen zur Rohstoffverwertung.
Im Baugebiet 1 wird das Sondergebiet „Bildungspark / Nachhaltige Energie“ festgesetzt. Hier soll ein Energiebildungszentrum entstehen, dass im Zusammenspiel mit dem bereits nördlich des Geltungsbereiches des B-Planes existierenden „Kleinen Energiepark“ entwickelt wird.
Die Baugebieter 2, 3 und 4 werden als Sondergebiete für den Stadtservice festgesetzt und umfassen Flächen für die Lagerung von Streugut, Silos, eine betriebliche Tankstelle sowie Flächen für den Bau einer Mehrzweckhalle, Baustofflager und weitere Lagerflächen.
Im Baugebiet 5 als Sondergebiet Stadtservice ist der Bau eines Verwaltungsgebäudes zulässig.
Das Baugebiet 6 wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solar“ festgesetzt. Hier soll eine PV-Anlage entstehen, die künftig die Energie für den Betrieb des Wasserwerkes liefert. Zwischen dem bestehenden „Kleinen Energiepark“ und dem geplanten Energiebildungszentrum gelegen, soll die Anlage in das Bildungsangebot eingebunden werden.
Westlich der bestehenden Kläranlage im Baugebiet 7 wird das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bioabfallbehandlung“ festgesetzt.
Änderungen des Plangebiets (Stand 02-2021)
In der folgenden Tabelle 1 werden die Änderungen des B-Planes Stand 02-2021 mit dem bisher artenschutzrechtlich bewerteten B-Plan aus 11-2019 verglichen.
Tabelle 1: Gegenüberstellung von Änderungen der Stände 11-2019 und 02-2021
Baugebiet Planung 2021 Veränderung gegenüber Stand 11-2019 1 Energiepark / Bildungsstätte Weitgehend keine Änderungen;
geringfügige Verkleinerung der Baufläche 2 Stadtservice, Streugut, Silos, betriebl.
Tankstelle Veränderung der Lage von Baugrenzen,
Zusammenführung mit Baugebiet 3
3
Stadtwerke/Stadtservice, Mehrzweckhalle, Silos, Baustofflager, Lagerflächen
Verkleinerung der Baugebieter und angrenzender Grünflächen, Anpassung
der Plangebietsgrenze,
Zusammenführung mit Baugebiet 2 4 Stadtwerke/Stadtservice, Baustofflager
Lagerflächen Deutliche Vergrößerung des
Sondergebiets; Wegfall der südlichen Grünfläche
5 Stadtwerke/Stadtservice/Verwaltung keine Änderungen
6 Energiepark / Solar Ausweitung der Baugrenze auf den
ganzen Graben
5 Baugebiet Planung 2021 Veränderung gegenüber Stand 11-2019
7 Energiepark / Bioabfallbehandlung keine Änderungen
8 Energiepark, Nachrotte, Kompostierung Östlicher Teil Überführung in SPE-Fläche 2
Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt die geplanten B-Planflächen mit ihren einzelnen Baugebietern.
Legende zu Abb. 1 (Ausschnitt):
6 Abbildung 1: B-Plangebiet Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ (DNR PartGmbB, Stand 02-2021)
7
3 Untersuchtes Artenspektrum
Beschreibung der Habitatbedingungen
Das B-Plangebiet befindet sich nördlich der Stadtlage Neuruppin im Bereich der bestehenden Kläranlage. Das Gebiet ist anthropogen durch Verkehrsflächen, einen Schaugarten, Siedlungsflächen, größeren Holzablagerungen sowie alten, trockenen Klärbecken vorgeprägt. Gewässerflächen sind mit dem Graben sowie einer aus einer Leitung gespeisten Nassstelle ebenfalls anthropogen beeinflusst.
In der aktuellen Fassung des B-Plans wurde ein Gewässer (Biotoptyp SPU – Temp.
Kleingewässer, naturnah) mit in das Plangebiet aufgenommen. Im Untersuchungsjahr 2019 wurde er durchgehend trocken vorgefunden und aufgrund der ruderalen Vegetation auch nicht als temporäres Gewässer anzusprechen war. Aktuell wird er mit Wasser beschickt und es hat sich eine Wasserfläche ausgebildet.
Randlich an das B-Plangebiet grenzen Gehölz- und Waldflächen an. Ältere Baumbestände sind mit einer Eichen-Baumgruppe vorhanden.
Durch eine abschnittsweise Auflassung haben sich z.T. meist ruderale Vegetationsausprägungen entwickelt, die in Verbindung mit sandigen Flächen und Ablagerungen Habitate für Tierarten anbieten.
Die Biotoptypen wurden durch das Büro PLANKONTOR STADT UND LAND GMBH2019kartiert.
In der aktuellen Fassung vom Februar 2021 erfolgte eine geringfügige Anpassung und Aktualisierung des Biotopbestandes (Büro DNR DAAB NORDHEIM REUTLER PARTGMBB, Leipzig).
8 Abbildung 2: Biotoptypen des B-Plangebiets (Quelle: PLANKONTOR STADT UND LAND GMBH,angepasstDNRPARTGMBB02-2021)
9 Die nachfolgende Tabelle 2 listet die streng geschützten Tier- und Pflanzenarten auf und begründet den Untersuchungsbedarf für das Vorhaben. Bei farblich gekennzeichneten Artengruppen erfolgte eine Ableitung eines Untersuchungsbedarfes.
Tabelle 2: Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV mit Relevanz eines möglichen Vorkommens im Bereich des Projektgebiets des geplanten B-Planverfahrens Nr. 66
Tier- / Pflanzenart Vorkommen (BfN1 Abfrage Internet Dezember 2019)
Relevanz für eine Untersuchung im Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und
Energiepark“
Land- / Meeressäuger (19 Arten)
Fischotter (Lutra lutra)
Biber (Castor fiber)
Fischotter leben an der Grenze zwischen Wasser und Land.
Dabei bevorzugen sie naturnahe und natürliche Ufer von Seen und mäandrierende Flüsse mit
langen Uferlinien Biber können sowohl in
stehenden als auch in fließenden Gewässern leben.
Biberbaue werden häufig in Uferböschungen angelegt.
Wenn dies nicht möglich ist, bauen sich die Tiere aber auch selbst aus Ästen und Reisig ihre
Burgen.
Ein Vorkommen des Bibers kann aufgrund fehlender Habitate ausgeschlossen werden.
Auch ein Vorkommen des Fischotters ist unwahrscheinlich bzw. nur als Wanderkorridor denkbar. Die feuchten Flächen des B-Plangebietes wurden im
Rahmen der Amphibienerfassung mit untersucht. Hinweise auf eine Nutzung durch
den Fischotter gelangen nicht.
Weitergehende Untersuchungen konnten somit entfallen.
übrige Arten - Nicht relevant
Fledermäuse (25 Arten)
Alle Arten -
Winterquartiere: Innerhalb der B-Planflächen befinden sich keine geeigneten, frostfreien
Strukturen
Sommerquartiere: die vorhandenen Baumstrukturen sowie das Gebäude in Baugebiet 1 (Untersuchung nur von außen)
wurden im Vorfeld z.T. mittels eines Fernglases hinsichtlich geeigneter Habitate
abgesucht.
Potentiell geeignete Habitate sind in den 5 Altbäumen der Eichenbaumreihe im südöstlichen Teil des B-Plangebiets vorhanden. Hier konnten einige Höhlungen, Stammrisse, etc. festgestellt werden. Diese Bäume werden jedoch in einer Grünfläche
festgesetzt und bleiben erhalten. Eine weitere Eiche dieser Baumreihe soll in der
aktuellen Anpassung von 02-2020 doch gefällt werden. Diese und alle weiteren, älteren Fällbäume werden in Kap. 4.5 bzw.
Kap. 5.1.3 artenschutzrechtlich bewertet.
Die weiteren Baumbestände innerhalb des B- Plangebiets stellten sich aufgrund fehlender
Strukturen als ungeeignet heraus oder
1 Bundesamt für Naturschutz. http://www.ffh-anhang4.bfn.de/
10 werden festgesetzt.
Das Gebäude in Baugebiet 1 sowie die Nebengebäude bieten potentielle Sommerhabitate an, ein Zutritt war jedoch nicht möglich. Bei baulichen Veränderungen
ist somit eine Kontrolle der Gebäude vor einer baulichen Veränderung durch einen
Fachgutachter nachzuholen.
Jagdgebiet: als Jagdgebiet sind die gehölzbestandenen Flächen des B- Plangebiets als geeignet einzuschätzen.
Durch die pot. Beseitigung von Wald- und Gehölzflächen erfolgt zwar eine voraussichtliche Veränderung im B- Planverfahren, jedoch ist nicht von einer
erheblichen Beeinträchtigung von Jagdflächen auszugehen, da ausreichende
gleichartige Flächen verbleiben.
Fazit: Für ältere Fällbäume erfolgte eine zusätzliche Kontrolle im blattlosen
Zustand (01-2021 – Kap. 4.5).
Die Gebäudeflächen in Baugebiet 1 sind vor baulichen Veränderungen näher hinsichtlich der Fledermausfauna zu
untersuchen (vgl. Kap. 5.1.3) Amphibien (13 Arten)
Alle Arten -
z.T relevant;
Potentiell geeignete Kleingewässer wurden mit dem Graben im westlichen Teil (Baugebiet 6) sowie der Feuchtfläche (Austritt von Sickerwasser) im zentral- südlichen Teil des B-Plangebiets festgestellt
(Baugebieter 2 und 3).
Da eine Beeinträchtigung von möglichen Laich- und Winterquartieren somit nicht vollständig auszuschließen war, erfolgten im
Frühjahr bis zum Sommer an den o.g Gewässern und dem Umfeld nähere
Erfassungen.
Das Gewässer im östlichen Teil des Plangebiets wurde aktuell in das B- Plangebiet integriert. Im Untersuchungsjahr
2019 wurde er durchgehend trocken vorgefunden, so dass er nicht untersucht wurde. Er wird als Gewässer festgesetzt und
soll sich naturnah entwickeln.
Artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen für die Artengruppe werden somit nicht gesehen.
Reptilien (9 Arten) Schlingnatter (Coronella austriaca)
sandige Heidegebiete sowie Randbereiche von Mooren bzw.
degenerierte Hochmoorkomplexe
Nicht relevant
11 Tier- / Pflanzenart Vorkommen (BfN1 Abfrage
Internet Dezember 2019)
Relevanz für eine Untersuchung im Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und
Energiepark“
Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis)
nur noch in wenigen natürlichen Vorkommen, in Seen- und Bruchlandschaften östlich der
Elbe
Nicht relevant
Zauneidechse (Lacerta agilis)
u.a. Wegränder, Böschungen, Dämme, Bahntrassen, wenig genutzte Wiesen und Weiden,
Abgrabungs- und Rohbodenflächen. Auch in Dünen- und Heidegebieten, an
naturnahen Waldrändern, auf Halbtrocken- und Trockenrasen
etc.
Die offenen und besonnten Flächen mit verschiedenen Haufwerken aus Erde und Steinen sowie Hangflächen bieten der Art
pot. Habitatflächen.
Eine Erfassung wurde somit für notwendig erachtet und 2019 durchgeführt.
Östliche
Smaragdeidechse (Lacerta viridis)
In Brandenburg lebt die Östliche Smaragdeidechse von allem an Straßen und Wegböschungen
sowie im Randbereich von Kiefernforsten und -schonungen auf nährstoffarmen Sandböden;
Nachweise im Osten Brandenburgs
Nicht relevant
Äskulapnatter (Zamenis longissimus)
Nachweise nur in
Süddeutschland Nicht relevant
Mauereidechse (Podarcis muralis)
Nachweise nur in
Süddeutschland Nicht relevant
Würfelnatter (Natrix tessellata)
ist eng an Gewässerlebensräume gebunden und besiedelt in
Deutschland klimatisch begünstigte Fließgewässer mit
hoher durchschnittlicher Sonneneinstrahlung
Nicht relevant
Westliche
Smaragdeidechse (Lacerta bilineata)
Inselartige Vorkommen in
Südwestdeutschland Nicht relevant
Kroatische Gebirgseidechse (Iberolacerta horvarthi)
kein natürlich begründetes
Vorkommen in Deutschland Nicht relevant Fische (4 Arten)
Alle Arten - Nicht relevant
Schmetterlinge (16 Arten) Apollofalter
(Parnassius apollo)
Nachweise nur in
Süddeutschland Nicht relevant
Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle)
Nachweise nur in
Süddeutschland Nicht relevant
Eschen- Scheckenfalter (Euphydryas
Tagfalter des lichten Waldes Nicht relevant
12 maturna)
Haarstrangwurzel- eule (Gortyna borelii lunata)
Inselartige Vorkommen in
Südwestdeutschland Nicht relevant
Heckenwollafter (Eriogaster catax)
Inselartige Vorkommen in
Südwestdeutschland Nicht relevant
Moor-
Wiesenvögelchen (Coenonympha oedippus)
Nachweise nur in
Süddeutschland Nicht relevant
Osterluzeifalter (Zerynthia polyxena)
Nachweise in Sachsen und
Süddeutschland Nicht relevant
Regensburger Gelbling (Colias myrmidone)
Nachweise nur in
Süddeutschland Nicht relevant
Schwarzer Apollo (Parnassius mnemosyne)
Nachweise in Mittel- und
Süddeutschland Nicht relevant
Wald-
Wiesenvögelchen (Coenonympha hero)
ausgeprägte Art lichter Wälder Nicht relevant
Gelbringfalter
(Lopinga achine) ausgeprägte Art lichter Wälder Nicht relevant
Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)
Die Eiablage erfolgt an verschiedenen Ampfer-Arten;
zum Teil sind sie sehr stark auf den Fluss-Ampfer als Raupennahrung spezialisiert, in
anderen Regionen können sie aber auch andere Ampfer-Arten
nutzen.
Pflanzenarten nicht im Bereich des B- Plangebiets vorhanden.
Heller Wiesenknopf- Ameisenbläuling (Maculinea teleius)
frische bis (wechsel-)feuchte Wiesen mit dem Großen Wiesenknopf (Eiablagepflanze);
Pflanzenart nicht im Bereich des B- Plangebiets vorhanden.
Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)
Standorte mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und der
Roten Knotenameise (Myrmica rubra).
Pflanzenart nicht im Bereich des B- Plangebiets vorhanden.
Quendel-
Ameisenbläuling (Maculinea arion)
Meist auf Magerrasen, Voraussetzungen für sein
Vorkommen sind das Vorhandensein seiner Raupenfutterpflanzen (Thymian
oder Dost) und seiner Wirtsameisen, meist der Knotenameise; kein Vorkommen
im Bereich der Ostprignitz
Pflanzenart nicht im Bereich des B- Plangebiets vorhanden.
13 Tier- / Pflanzenart Vorkommen (BfN1 Abfrage
Internet Dezember 2019)
Relevanz für eine Untersuchung im Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und
Energiepark“
bekannt (Quelle: BfN) Nachtkerzen-
schwärmer (Proserpinus proserpina)
Die Pflanzenarten (Nachtkerzen- / Weidenröschenarten) wachsen
an feuchten und frischen, gelegentlich auch trockenen Standorten und müssen zudem
gut besonnt sein
Kontrolle der Vorhabenflächen auf mögliche Futterpflanzen der Art.
Libellen (8 Arten)
Alle Arten - Nicht relevant
Käfer (9 Arten) Goldstreifiger Prachtkäfer (Buprestis splendens)
Baumwipfel abgestorbener alter
Nadelbäume Nicht relevant
Großer Eichenbock
(Cerambyx cerdo) locker gegliederte, lichte Wälder mit hohem Eichenanteil
Sämtliche zu fällende Altbäume wurden im Januar 2021 hinsichtlich eines möglichen Vorkommens untersucht. Die Ergebnisse werden im Kapitel 4.6 bzw. 5.1.4 dargestellt.
Breitrand (Dytiscus latissimus)
besiedelt größere, möglichst
nährstoffarme Stehgewässer Nicht relevant Schmalbindiger
Breitflügel- Tauchkäfer (Graphoderus bilineatus)
schwach bis mäßig nährstoffführende, bis zu einem
Meter tiefe, größere Standgewässer
Nicht relevant
Eremit (Osmoderma eremita)
Wärmegeprägte Wälder mit altem Laubbaumbestand
Sämtliche zu fällende Altbäume wurden im Januar 2021 hinsichtlich eines möglichen Vorkommens untersucht. Die Ergebnisse werden im Kapitel 4.6 bzw. 5.1.4 dargestellt.
Alpenbock
(Rosalia alpina) lichte Buchenhangwälder mit
süd- und westexponierter Lage Nicht relevant Vierzähniger
Mistkäfer (Bolbelasmus unicornis)
in lichten Wäldern an warmen, sonnigen Hängen und in
verschiedenen locker gegliederten Eichenwäldern
Nicht relevant Rothalsiger
Düsterkäfer (Phryganophilus ruficollis)
unter der Rinde in faulweichem, von Pilzgeflecht durchsetztem
Totholz Nicht relevant
Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus)
Die Larve des Scharlachkäfers lebt unter der Rinde von stärkerem Totholz von Laub-,
seltener Nadelhölzern und benötigt dabei eine ausreichende Durchfeuchtung
des Holzes
Nicht relevant
Mollusken (3 Arten) Alle Arten
- Nicht relevant
14 Europäische Vogelarten
Alle Arten -
Habitate im Bereich von Halb-Offenland- sowie Gehölzflächen pot. vorhanden
Aufgrund der Kleinflächigkeit bzw.
anthropogenen Vorprägung Untersuchung mit 6 Begehungen
zwischen März und Juni Farn- und Blütenpflanzen (28 Arten)
Alle Arten - Pflanzenarten nicht im Bereich des B-
Plangebiets vorhanden.
Faunistische Untersuchungen erfolgten somit für die Artengruppen der Brutvögel, Amphibien und Zauneidechse. Weiterhin wurde eine Kontrolle der Vorhabenflächen auf mögliche Futterpflanzen der Nachtfalterart Nachtkerzenschwärmer vorgenommen. Für die Artengruppen der Fledermäuse und Holzkäfer erfolgte aktuell im Januar 2021 im Bereich von älteren zu fällenden Bäumen eine Bewertung vom Boden aus. Die Ergebnisse werden in Kapitel 4 wiedergegeben. Bei baulichen Veränderungen der Gebäudeflächen im Baugebiet 1 sind weitere Voruntersuchungen für Fledermäuse notwendig.
Die Lage der einzelnen Untersuchungsflächen ist der Anlage 1 zu entnehmen.
4 Faunistische Untersuchungen 2019 / 2021
4.1 Brutvögel Methodik
Untersuchungsraum
Das Untersuchungsgebiet im Bereich der Kläranlage Neuruppin wurde nach den Vorgaben der Revierkartierungsmethode2 und den Angaben aus SÜDBECK et al. (2005)3 mehrmals begangen. Die Größe des Untersuchungsgebietes (UG) nahm ca. 8 ha ein.
Untersuchungsumfang 2019
Das Gesamtgebiet wurde 2019 zu folgenden 6 Terminen begangen:
21.03.2019, 08.30 – 10.00 Uhr Brutvogelkartierung
29.03.2019, 19.30 – 20.30 Uhr Abendkontrolle Eulenarten 17.04.2019, 06.45 – 08.30 Uhr Brutvogelkartierung 09.05.2019, 06.30 – 08.00 Uhr Brutvogelkartierung 23.05.2019, 06.00 – 07.30 Uhr Brutvogelkartierung 27.06.2019, 07.30 – 09.00 Uhr Brutvogelkartierung
Bei den Morgenkartierungen wurde auf das Verhören der Gesänge sowie auf Sichtbeobachtungen von revier- und brutanzeigendem Verhalten der Vögel geachtet. Als
2 BIBBY,COLIN J. (1995): Methoden der Feldornithologie: Bestandserfassung in der Praxis. Neumann.
Radebeul.
3 Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfszell.
15 potentielle Brutvögel, d.h. Individuen, die voraussichtlich im angetroffenen Raum zur Brut schreiten, wurden gewertet, wenn zumindest eine der folgenden Verhaltensweisen der Vögel registriert wurde:
• zweimalige Feststellung eines singenden Männchens an einem Ort
• Warnverhalten
• Futter- / Nistmaterialtragende Alttiere
• Befliegen eines Nestes / Höhle
• gesehene Jungvögel
Weiterhin wurden Arten, bei denen die angegebenen Kriterien nicht beobachtet werden konnten, die sich aber am geeigneten Brutort aufhielten, als Brutzeitfeststellung gewertet.
Bei der Abend- / Nachtbegehung erfolgte im Bereich der Waldflächen eine Prüfung auf eine Besiedlung von Eulenarten wie Waldohreule oder Waldkauz. Ein Nachweis gelang hier nicht.
Wetterbedingungen
Datum Uhrzeit Wetter
21.03.2019 08.30 – 10.00 Uhr Heiter, leicht bewölkt, 11 °C, kein Wind
29.03.2019 19.30 – 20.30 Uhr Heiter, klar, 10 °C, kein Wind 17.04.2019 06.45 – 08.30 Uhr Sonne, 2,5 - 8 °C, kein Wind 09.05.2019 06.30 – 08.00 Uhr Bedeckt, heiter, 12 °C, schwacher
Wind
23.05.2019 07.00 – 08.30 Uhr Bedeckt, sonnig 12 - 17 °C, Wind schwach
27.06.2019 07.30 – 09.00 Uhr Sonne, Wolken, 14-16 °C, Wind 2- 3 (NW)
Ergebnisse
Im Weiteren erfolgt die tabellarische Auflistung aller 2019 festgestellten Vogelarten. Es werden sowohl die potentiell brütenden als auch die lediglich zur Nahrungssuche das Gebiet nutzenden Arten benannt.
In der folgenden Tabelle 3 wird neben den Artnamen, dem Artkürzel sowie dem Status der Vogelart eine Zuordnung zu den europäischen Schutzkategorien der EU- Vogelschutzrichtlinie, Anhang I4 vorgenommen. Des Weiteren erfolgt ein Abgleich der vorgefundenen Arten mit den Angaben der Bundesartenschutzverordnung5 und der Roten Liste des Bundeslandes Brandenburg6.
Arten, die durch das geplante Vorhaben potentiell betroffen sein können, werden farblich hervorgehoben. Auf diese wird in der Folge separat eingegangen.
Eine grafische Darstellung der Untersuchungsergebnisse stellt Anlage 1 heraus.
4 Richtlinie des Rates vom 02.April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG).
5 Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (16.05.2005).
6 Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg 2008. Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg. Heft 4, 2008.
16 EU-VR Anhang I EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), Anhang I
BArtSchV Bundesartenschutzverordnung + streng geschützte Arten
RL-Bbg Rote Liste Brandenburg 2019 (2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste)
B Gesangsrevier / Brutvogel
BZF Brutzeitfeststellung
NG Nahrungsgast
Dz. durchziehend
Rev. Brutrevier
sM / rM singendes / rufendes Männchen
17 Tabelle 3: Brutvogelarten B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ (2019)
Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status
UG Kürzel in
Karte Eintrag EU- VR Anhang I
BArtSchV RL-Brbg.
(2019) Bemerkung
Stockente Anas platyrhynchos B Sto NG im untersuchten Graben
Ringeltaube Columba palumbus B Rt 1 sM Waldflächen südlich Baugebiet 3;
1 sM östlich an Baugebiet 4 angrenzend
Wendehals Jynx torquilla BZF Wh + 2 Am 17.04. 1 rM südwestlich an UG
angrenzend; keine weiteren Nachweise
Grünspecht Picus viridis BZF Gsp + 1 Rev. im Westen des B-Plangebiets
bzw. in den angrenzenden Waldflächen
Buntspecht Dendrocopos major B Bsp 1 Rev. im Westen des B-Plangebiets
bzw. in den angrenzenden Waldflächen; 1 weiteres Rev. im Baugebiet 4
Heidelerche Lullula arborea B Hei x + 1 Rev. / sM außerhalb B-Plangebiet
westl. an das Baugebiet 7 angrenzend;
Gesangsrevier noch weiter nach Norden außerhalb UG reichend
Bachstelze Motacilla alba B, NG Bst 1 Rev. in Baugebiet 7; 1 weiteres Rev.
bei Wohngebäude / Nebengebäuden (Baugebiet 1); nahrungssuchend Baugebiet 8
Zaunkönig Troglodytes troglodytes B Zk Häufig in unterholzreichen Wald- und
Gehölzflächen;
1 Rev. im Bereich des Holzlagers östlicher Teil des Baugebiets 7
1 Rev. im Bereich von Waldflächen in Baugebiet 4
Heckenbraunelle Prunella modularis B He 1 Rev. im Bereich des Holzlagers
östlicher Teil des Baugebiets 7
18 Anhang I
Rotkehlchen Erithacus rubecula B Ro Häufig in unterholzreichen Wald- und
Gehölzflächen
1 Rev. im Bereich von Waldflächen in Baugebiet 4
1 sM in feuchten Gebüschflächen in Baugebiet 3
Nachtigall Luscinia megarhyhnos B Na 1 sM in feuchten Gebüschflächen in
Baugebiet 3
Schwarzkehlchen Saxicola rubicola B Sk 1 Rev. nördliches Baugebiet 7
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros B Hrs 1 Rev. im Bereich der Kläranlage
Amsel Turdus merula B Am Häufig in unterholzreichen Wald- und
Gehölzflächen;
1 Rev. im Bereich des Holzlagers östlicher Teil des Baugebiets 7
1 Rev. im Bereich der Gartenflächen Baugebiet 1
Singdrossel Turdus philomelos B Si 1 Rev. im Bereich von Waldflächen in
Baugebiet 4
Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris Dz. Srs Nur auf dem Durchzug rastend in
feuchten Gebüschflächen; keine weiteren Feststellungen
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B Mg Häufig in unterholzreichen Wald- und
Gehölzflächen;
1 sM in feuchten Gebüschflächen in Baugebiet 3
1 sM Waldflächen südlich Baugebiet 3
Dorngrasmücke Sylvia communis B Dg V 1 sM in feuchten Gebüschflächen in
Baugebiet 3
Zilpzalp Phylloscopus collybita B Zi 1 sM nördlich in Baugebiet 2; weiteres
Rev. in westlichen Waldflächen
19 Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status
UG Kürzel in
Karte Eintrag EU- VR Anhang I
BArtSchV RL-Brbg.
(2019) Bemerkung
Blaumeise Parus caeruleus B Bm 1 Rev. nördlich Baugebiet 5
Kohlmeise Parus major B Km 1 Rev. nördlich Baugebiet 5; weiteres
Rev. in westlichen Waldflächen
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla B Gbl 1 Rev. im Bereich von Waldflächen in
Baugebiet 4; weiteres Rev. in westlichen Waldflächen
Eichelhäher Garrulus glandarius B, NG Ei 1x fetsgestellt Waldflächen südlich
Baugebiet 1
Nebelkrähe Corvus cornix B Nk 1 Rev. / Nest in Baumbestand südlich
Baugebiet 1
Star Sturnus vulgaris BN, B S 1 Rev. / Brutplatz in Eichenbaumreihe
östlich Baugebiet 3; weiteres Rev. in angrenzenden Waldflächen
Buchfink Fringilla coelebs B Bu 1 sM nördlich in Baugebiet 2; weitere
Rev. in westlichen / südwestlichen Waldflächen
Grünfink Carduelis chloris B Gf 1 sM in Baumreihe an Straße (südl.
Kläranlage)
Bluthänfling Carduelis cannabina B Hä 3 1 Rev. nördl. an Baugebiet 7
angrenzend, bereits außerhalb UG
Feldsperling Passer montanus B Fsp Mehrere Rev. in Baugebiet 1
Goldammer Emberiza citrinella B Ga 1 Rev. in Eichenbaumreihe östl.
Baugebiet 3; weiteres Rev. bei Kläranlage
Rohrammer Emberiza schoeniclus B Ra 1 Rev. nördl. an Baugebiet 7
angrenzend, bereits außerhalb UG
20 Untersuchungsgebietes bzw. daran angrenzend nachgewiesen werden.
Mit der Heidelerche ist 1 Art im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, wobei das Revier außerhalb des Geltungsbereiches lag.
Mit den festgestellten Arten Wendehals, Grünspecht und Heidelerche, die in der Bundesartenschutzverordnung als streng geschützte Art eingestuft sind, konnten 3 Arten nachgewiesen werden. Diese Arten wurden jedoch nicht mit Brut- und Nahrungsverhalten innerhalb des B-Plangebietes festgestellt.
In der Roten Liste Brandenburgs (2019) werden für das untersuchte Gebiet insgesamt 3 Arten (Wendehals, Bluthänfling, Dorngrasmücke) in den Kategorien 2, 3 bzw. V geführt. Die Dorngrasmücke ist anlagenbedingt betroffen.
Für folgende Brutvogelarten können bau-, betriebs- oder anlagenbedingte Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden:
Ringeltaube, Buntspecht, Bachstelze, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Nachtigall, Schwarzkehlchen, Amsel, Singdrossel, Mönchsgrasmücke, Dorngrasmücke, Zilpzalp, Gartenbaumläufer, Buchfink, Feldsperling, Goldammer
Auf sie wird näher im Kapitel 5.2 eingegangen.
4.2 Amphibien Methodik
Untersuchungsraum (UG)
Untersucht wurde der im westlichen Teil des B-Plangebiets liegende Graben. Weiterhin erfolgten Kontrollen an der feuchten bis nassen Sickerstelle im südlich-zentral gelegenen Teil des UG.
Untersuchungsumfang 2019
Die o.g. Strukturen wurden zu folgenden Terminen abgesucht:
21.03.2019, 08.30 – 10.00 Uhr Tagkontrolle der Gewässer, Aufnahme möglicher wandernder Tiere
29.03.2019, 19.30 – 20.30 Uhr Abendkontrolle der Gewässer, Aufnahme möglicher wandernder Tiere
17.04.2019, 08.30 – 09.30 Uhr Tagkontrolle der Gewässer, Kescherkontrolle 09.05.2019, 08.00 – 09.00 Uhr Tagkontrolle der Gewässer, Kescherkontrolle 27.06.2019, 07.30 – 09.00 Uhr Kontrolle der Gewässer
Wetterbedingungen
Datum Uhrzeit Wetter
21.03.2019 08.30 – 10.00 Uhr Heiter, leicht bewölkt, 11 °C, kein Wind
29.03.2019 19.30 – 20.30 Uhr Heiter, klar, 10°C, kein Wind 17.04.2019 08.30 – 09.30 Uhr Sonne, 2,5 - 8 °C, kein Wind
21
Datum Uhrzeit Wetter
09.05.2019 08.00 – 09.00 Uhr Bedeckt, heiter, 12 °C, schwacher Wind
27.06.2019 07.30 – 09.00 Uhr Sonne, Wolken, 14-16 °C, Wind 2- 3 (NW)
Ergebnisse
In beiden Gewässern gelangen keine Nachweise von Amphibienarten.
Die Nassstelle zeigte stark eisenhaltiges Wasser, welches aus einer Einleitstelle herrührte.
Trotz Wasseraufkommens bis zum Juni, konnten keine Tiere festgestellt werden. Die Wasserqualität wird hierfür als Grund angenommen.
Der Graben war nur zeitweise Wasser führend. Auch hier gelangen keine Nachweise. Als Hauptgrund wird hier die starke Faulschlammbildung vermutet.
Abbildung 3: Nassstelle mit starker
Verockerung; keine Nachweise von Amphibien Abbildung 4: Graben im April 2019, ohne Nachweis
Oberflächengewässer / Regenwasserversickerungsfläche (RVF)
In der aktuellen Fassung des B-Plans wurde ein Gewässer mit in das Plangebiet aufgenommen. Im Untersuchungsjahr 2019 wurde er durchgehend trocken vorgefunden (Abb. 5), so dass er nicht untersucht wurde und aufgrund der ruderalen Vegetation auch nicht als temporäres Gewässer anzusprechen war. Aktuell wird er mit Wasser beschickt und es hat sich eine Wasserfläche ausgebildet (vgl. Abb. 6).
Er wird als Regenwasserversickerungsfläche festgesetzt (wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von gereinigtem Wasser der Kläranlage liegt vor) und soll sich naturnah entwickeln.
Ein Vorkommen von häufigen Amphibien kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Streng geschützte Arten werden aufgrund der Kartierergebnisse in Verbindung mit dem stark anthropogen beeinflussten Umfeld nicht erwartet.
Aufgrund der Festsetzung als Gewässer werden artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen für die Artengruppe gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht gesehen. Ganzjahreslebensräume (Laich- und Winterhabitate) sind auch bei Umsetzung des B-Planverfahrens vorhanden.
22 Abbildung 5: Gewässerfläche 2019 –
dauerhaft trocken (Foto:
Plankontor Stadt und Land GmbH)
Abbildung 6: Gewässer 2021 mit Zulauf
4.3 Reptilien - Zauneidechse Methodik
Untersuchungsraum (UG)
Bei den ersten Begehungen wurden alle Flächen des B-Plangebiets hinsichtlich möglicher Habitate beurteilt. Hierbei konnte insbesondere der nördliche bzw. westliche Abschnitt – Baugebieter 1, 6, 7 und 8 - aufgrund der bereits vorliegenden Nutzungsweise bzw.
Ausprägung für ein Vorkommen ausgeschlossen werden.
Näher untersucht wurden dagegen geeignete Habitaflächen vorwiegend im südlich zentralen Plangebiet. Hier sind besonnte Randflächen von Gehölzen (Baugebiet 5) bzw. besonnte Haufwerke und Ränder von alten unbefestigten Klärbecken (Baugebieter 2, 3, 4 und z.T.
angrenzend geplante Verkehrsflächen) vorhanden.
Untersuchungsumfang 2019
Die o.g. Strukturen wurden zu folgenden Terminen abgesucht:
06.04.2019, 11.45 – 13.30 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen 17.04.2019, 11.45 – 13.00 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen
02.08.2019, 10.00 – 11.30 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen, Suche nach juv. Tieren
23 14.09.2019, 10.30 – 12.00 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen, Suche
nach juv. Tieren Wetterbedingungen
Datum Uhrzeit Wetter
06.04.2019 11.45 – 13.30 Uhr Sonnig, 19 - 20 °C, schwacher Wind
17.04.2019 11.45 – 13.00 Uhr Sonnig, 16-18 °C, schwacher Wind
02.08.2019 10.00 – 11.30 Uhr Sonnig, einzelne Wolken, 22 °C, kein Wind
14.09.2019 10.30 – 12.00 Uhr Sonnig, einzelne Wolken, 18-20
°C, schw. Wind
Ergebnisse
Die Nachweise gelangen im südlich zentralen Teil des B-Plangebiets im Bereich von besonnten Böschungen, umfangreichen Haufen aus Holz, Erde und z.T. Steinen sowie im Randbereich von Klärbecken. Festgestellt wurden die beiden Reptilienarten Wald- und Zauneidechse. Tiere konnten bei allen vier Terminen nachgewiesen werden.
Die Nachweise sind der Tabelle 4 sowie den folgenden Abbildungen zu entnehmen.
Tabelle 4: Nachweise von Reptilienarten Art - deutsch Art -
wissenschaftlich
Anzahl gesamt
Fundort FFH-
Anh. IV RL- Bbg.
(2004)
Zauneidechse Lacerta agilis 10 Nachweise (alle Termine)
Böschungen ausgewiesene Grünflächen östlich
Baugebiet 5 Haufwerke, Klärbecken Baugebiet
3
x 3
Waldeidechse Zootoca vivipara 4 Nachweise (17.04.2019)
Böschungen ausgewiesene Grünflächen östlich
Baugebiet 5
- 3
Darstellung der Einzelnachweise Zauneidechse
06.04.2019 3 x „Rascheln“ (Haufwerke)
17.04.2019 1 ad. Männchen, 2 ad. Weibchen, 1 juv. Tier (Haufwerke, Böschungen) 02.08.2019 1 juv. Tier (altes Klärbecken)
14.09.2019 2 juv. Tiere (Haufwerke)
24 Fotodokumentation
Abbildung 7: Holzablagerungen Böschungen östlich Baugebiet 5
Abbildung 8: ad. Waldeidechse östlich Baugebiet 5
Abbildung 9: Waldeidechse (17.04.2019) - Großansicht
Abbildung 10: ad. Waldeidechse (17.04.2019) - Detail
Abbildung 11: Böschungen Baugebiet 5 Abbildung 12: grasbewachsene Haufwerke Baugebiet 3 / geplante
25 Verkehrsflächen
Abbildung 13: grasbewachsene Haufwerke Baugebiet 3 / geplante Verkehrsflächen
Abbildung 14: juv. Zauneidechse grasbewachsene Haufwerke (17.04.2019)
Abbildung 15: juv. Zauneidechse (02.08.2019) –
Rand des Klärbeckens Baugebiet 3 Abbildung 16: juv. Zauneidechse Rand des Klärbeckens Baugebiet 3 - Detail
Abbildung 17: juv. Zauneidechse Detail
26 Plangebiets ausgegangen. Die Vorkommen konzentrierten sich auf den südlich-zentralen Teil des B-Plangebiets zwischen den geplanten Baugebietern 3, 4 und 5 sowie im Bereich von geplanten Verkehrsflächen.
Es wird von einer Populationsstärke bei der streng geschützten Zauneidechse von 50-100 Tieren und bei der besonders geschützten Waldeidechse von 25-50 Tieren ausgegangen.
4.4 Nachtkerzenschwärmer Methodik
Untersuchungsraum (UG)
Im Jahr 2019 erfolgten für die Maßnahmenflächen des B-Planverfahrens 2 Begehungen zu möglichen Futterpflanzen der Falterart. Die untersuchten Flächen umfassten alle Abschnitte mit ruderaler Vegetation, die die artspezifischen Futterpflanzen wie Nachtkerze (Oenothera spec.), Weidenröschen-Arten (Epilobium spec.) oder Blutweiderich (Lythrum salicaria) aufweisen konnten. Der überwiegende Teil des UG mit Verkehrs-, Bebauungs- und Waldflächen konnte hierbei ausgeschlossen werden. Lediglich im Bereich der südlichen B- Planflächen lagen potentielle Habitate mit möglichem Vorkommen der Pflanzenarten. Hier erfolgten nähere Untersuchungen zur Pflanzenausstattung.
Untersuchungsumfang
Die Untersuchungen erfolgten parallel zu den Begehungen der Reptilienuntersuchungen.
Ergebnisse
Auf den betreffenden Flächen konnten keine Exemplare von Nachtkerzen (Oenothera spec.) gefunden werden. Auch weitere artspezifische Futterpflanzen wie Weidenröschen-Arten (Epilobium spec.) oder Blutweiderich (Lythrum salicaria) wurden nicht nachgewiesen.
Weitergehende Erfassungen für die Falterart waren somit nicht erforderlich.
4.5 Fledermäuse – Bewertung von Fällbäumen Untersuchungsraum / methodisches Vorgehen
Die nachfolgend beschriebenen, geplant zu fällenden Altbäume wurden einer eingehenden Prüfung auf ein Vorkommen von Habitatelementen der Artengruppe unterzogen. Die Prüfung erfolgte im blattlosen Zustand aktuell im Januar 2021.
Methodik Fledermäuse
Methodisches Vorgehen Quartiere
• vorhandene Fällbäume wurden auf ein Vorkommen von möglichen Quartieren wie Höhlungen, Stammrisse untersucht; Überprüfung aller in Frage kommenden, erreichbaren Strukturelemente auf Fledermausspuren (Kot, Fraßreste) bzw.
vorhandene Tiere.
27 Für die Untersuchungen an den Bäumen stand eine ausziehbare Leiter, eine leuchtstarke LED-Taschenlampe und ein beleuchteter Teleskop-Taschenspiegel zur Verfügung. Weiterhin erfolgte eine Kontrolle von unten mittels Fernglas Zeiss 10x40.
Ergebnisse
Die näher untersuchten Bäume bzw. Habitatelemente zeigten keine potentielle Eignung als Fortpflanzungs- und Lebensstätte. Nachfolgend wird dies kurz dokumentiert. Zur Lage der untersuchten Bäume siehe Anlage 1.
Tabelle 5: Ergebnisse an den pot. zu fällenden Bäumen (Datum Jan. 2021)
Bez. Art Durch-
messer (m)
Bewertung Artenschutz
Fotodokumentation
A 1x
Stiel-Eiche – Quercus robur
0,80
Baugebiet 3 2 Totäste, keine Höhlungen;
Keine artrelevanten Strukturen
B 4x Weiden- Baumgruppe Salix alba
50-70
Baugebiet 2 / 3
Keine artrelevanten Strukturen
C 2x
Stiel-Eiche – Quercus robur
40-50
Baugebiet 6 nördl. Graben Keine
artrelevanten Strukturen
28 (m)
D 1x
Gem. Kiefer – Pinus
sylvestris
65
Baugebiet 3 Keine
artreleva nten Strukturen
4.6 Xylobionte Holzkäfer – Bewertung von Fällbäumen Methodisches Vorgehen Eremit
• Nachweis eines möglichen Brutbaumes (Bäume mit Höhlen od. Rissen) über Reste (Kotpillen, Ektoskelettreste) am Stammfuß alter Bäume (Eichen, Linden, Buchen, Weiden), ganzjährig möglich
• Untersuchung eines vorhandenen möglichen Mulmkörpers auf Larven (ganzjährig) Methodisches Vorgehen Heldbock
• Erfassung geeigneter Eichen-Brutbäume und Erkennung besiedelter Bäume zur unbelaubten Jahreszeit durch Feststellung der Schlupflöcher und Fraßgänge.
• Bei Eichen mit frischem Mulmauswurf sind zur Feststellung von Imagines im Zeitraum Mai – Juli mindestens 5 Begehungen abends bzw. nachts durchzuführen (Temperatur > 18 Grad, hohe relative Luftfeuchte).
• Pro Gebiet ist an ausgewählten Bäumen die Anzahl der Schlupflöcher vor und nach der Flugzeit auszuzählen.
Untersuchungsumfang 2021
Die Bäume wurden zu den o.g. Terminen der Baumkontrolle für Fledermäuse mit untersucht.
Ergebnisse Eremit / Heldbock
An den zu fällenden Bäumen konnten zu den Terminen keine Habitatelemente oder Tiere bzw. Reste von ihnen festgestellt werden.
Ein Mulmkörper, Bohrlöcher / Fraßgänge oder Schlupflöcher waren an allen Bäumen nicht erkennbar.
29
5 Artenschutzprüfung
In § 44 Abs. 5 BNatSchG wird der Anwendungsbereich der Verbotstatbestände für nach § 15 BNatSchG zugelassene Eingriffe sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 1 auf europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV FFH-RL begrenzt.
In den folgenden Kapiteln werden die innerhalb des Untersuchungsgebietes festgestellten streng geschützten Tierarten hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen des Vorhabens bewertet.
5.1 Arten nach FFH-Richtlinie, Anhang IV
5.1.1 Amphibien
Gemäß des Anhangs IV der FFH - RL sind die folgenden neun angeführten Amphibienarten mit Vorkommen in Brandenburg zu berücksichtigen.
Tabelle 6: Amphibienarten gem. Anhang IV FFH-RL
Amphibienart Vorkommen, Lebensraum (BfN 2015) Nachweis 2019
Rotbauchunke (Bombina bombina)
besiedeln ein breites Spektrum an stehenden, pflanzenreichen und besonnten Gewässern, wie
Feldsölle, Teiche oder Druckwassertümpel (Qualmwasser) und Überschwemmungsflächen in den
Flussauen
Kein Nachweis
Kreuzkröte (Bufo calamita)
Oft in Sand- und Kiesgruben; Laichgewässer u.a. in unbewachsenen und voll besonnten Pfützen, Fahrspuren und andere nur zeitweilig wasserführende
Tümpel.
Kein Nachweis
Wechselkröte (Bufo viridis)
offene, trockenwarme Lebensräume mit grabbaren, unbewachsenen Böden. Zur Fortpflanzung nutzt sie gut
besonnte, nicht oder kaum mit Pflanzen bewachsene Laichgewässer mit längerer Wasserführung und flachen
Ufern.
Kein Nachweis
Laubfrosch (Hyla arborea)
Wasserlebensraum: Fischfreie, besonnte Kleingewässer (Tümpel, Weiher, Druck-/Qualmwasserbereiche, Bracks,
Flutmulden und Altwässer in Fluss- und Bachauen, zeitweilig überschwemmte Grünlandsenken, auch
Gewässer in Abbaugruben
Landlebensraum: Gehölzstreifen, Röhrichte und gewässerbegleitende Hochstaudenfluren als Sitz- und
Rufwarten außerhalb der Paarungszeit sowie als Biotopverbundstrukturen
Kein Nachweis
Knoblauchkröte
(Pelobates fuscus) typischer Kulturfolger; besiedelt überwiegend
landwirtschaftlich genutzte Gebiete im Tiefland Kein Nachweis Moorfrosch
(Rana arvalis)
bevorzugt Gebiete mit hohem Grundwasserstand oder staunasse Flächen. Sein Lebensraum sind die Nass- und Feuchtwiesen, Zwischen- und Niedermoore sowie
Erlen- und Birkenbrüche.
Kein Nachweis
Springfrosch (Rana dalmatina)
Er lebt bevorzugt in trockenen, lichten, krautreichen Laub- und Laubmischwäldern, die ein ausreichendes Angebot an Laichgewässern aufweisen. Diese befinden
sich im Wald oder in Waldnähe und sind zumindest
Kein Nachweis
30 teilweise besonnt. Sie sollten fischfrei sein und können
gelegentlich trocken fallen.
Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae)
bevorzugt zur Fortpflanzung kleine bis mittelgroße, üppig bewachsene, möglichst nährstoffarme Stillgewässer, die sich sowohl im Offenland als auch im
Wald befinden können.
Kein Nachweis
Kammmolch (Triturus cristatus)
Das optimale Kammmolchgewässer weist einen ausgeprägten Ufer- und Unterwasserbewuchs auf und ist frei von räuberischen Fischen. Wichtig sind eine gute
Besonnung und ein reich gegliederter Gewässergrund.
Der Landlebensraum befindet sich idealerweise in unmittelbarer Nachbarschaft der Laichgewässer und ist
reich an Versteckmöglichkeiten unter Holz- oder Steinhaufen, im Wurzelbereich der Bäume oder auch in
Kleinsäugerbauen.
Kein Nachweis
Fazit: Innerhalb des UG wurden keine Amphibienarten nachgewiesen.
5.1.2 Reptilien
Gemäß des Anhangs IV der FFH - RL sind die folgenden vier angeführten Kriechtierarten mit Vorkommen in Brandenburg zu berücksichtigen.
Tabelle 7: Reptilienarten gem. Anhang IV FFH-RL
Falterart Vorkommen, Lebensraum (BfN 2015) Nachweis 2019
Schlingnatter (Coronella austriaca)
sandige Heidegebiete sowie Randbereiche von Mooren bzw. degenerierte
Hochmoorkomplexe
Kein Nachweis
Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis)
nur noch in wenigen natürlichen Vorkommen, in Seen- und Bruchlandschaften östlich der
Elbe Kein Nachweis
Zauneidechse (Lacerta agilis)
u.a. Wegränder, Böschungen, Dämme, Bahntrassen, wenig genutzte Wiesen und Weiden, Abgrabungs- und Rohbodenflächen.
Auch in Dünen- und Heidegebieten, an naturnahen Waldrändern, auf Halbtrocken-
und Trockenrasen etc.
Männchen, Weibchen und
Jungtiere;
Gesamtpopulation zwischen 50 und
100 Tieren
Östliche Smaragdeidechse (Lacerta viridis)
besonnte, nach Süden ausgerichtete Hänge sowie Trockenmauern, Schotterhalden, als auch Heidegebiete, Schonungen mit jungen
Kiefern und Böschungen mit sandigem Bodengrund mit Kleinstrukturen aus Baumstubben, Knüppelholzhaufen, dichten
Gebüschen (z.B. Brombeere)
Kein Nachweis
Fazit: Mit dem Vorkommen der Zauneidechse wurde eine der streng geschützten Reptilienarten im Bereich der B-Planflächen festgestellt. Aufgrund der Nachweise und der geeigneten Habitatbedingungen sind bei einer Umsetzung des B-Planvorhabens artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich.
31 5.1.3 Fledermäuse
Die Gebäudeflächen in Baugebiet 1 sind vor baulichen Veränderungen näher hinsichtlich der Fledermausfauna zu untersuchen.
Insbesondere bei Abriss- oder Teilabrissmaßnahmen können Tiere verletzt oder getötet werden. Zu den Arbeiten ist eine fachkundige Person hinzuziehen, die die entsprechenden Gebäudeteile inspiziert und Tiere ggf. entnimmt und umsetzt.
Bei entsprechender Eignung der Gebäudeteile als Habitatfläche bzw. Nachweis von Tieren sind weitere geeignete Maßnahmen festzulegen.
Im Bereich der untersuchten Fällbäume A-D konnten keine Habitatelemente der Artengruppe festgestellt werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG werden nicht berührt.
5.1.4 Xylobionte Holzkäfer
Im Bereich der untersuchten Fällbäume A-D konnten keine Habitatelemente der Artengruppe festgestellt werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG werden nicht berührt.
5.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie
Bau-, betriebs- und/oder anlagebedingt sind folgende 17 Arten potentiell durch das B- Planverfahren betroffen:
Ringeltaube, Buntspecht, Bachstelze, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Nachtigall, Schwarzkehlchen, Amsel, Singdrossel, Mönchsgrasmücke, Dorngrasmücke, Zilpzalp, Gartenbaumläufer, Buchfink, Feldsperling, Goldammer
Für diese erfolgt in der folgenden Tabelle 8 eine sinnvolle Zusammenstellung nach ihrem Vorkommen in den einzelnen Baugebietern gem. Abb. 1 mit einer Benennung des möglichen Eintretens eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG.