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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)

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Academic year: 2022

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)

zum Vorhaben

B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“

Fontanestadt Neuruppin, Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Vorhabenträger: Stadtwerke Neuruppin Heinrich-Rau-Straße 3 16816 Neuruppin

Bearbeiter: Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung Bechliner Weg 8

16816 Neuruppin

Dipl.-Ing. (FH) D. Meisel

...

Dipl.-Ing. (FH) D. Meisel

Stand: 03/2021

(2)

2

1 Veranlassung und Gesetzesgrundlagen ... 3

2 Kurzbeschreibung des Vorhabens ... 4

3 Untersuchtes Artenspektrum ... 7

4 Faunistische Untersuchungen 2019 / 2021 ... 14

4.1 Brutvögel ...14

4.2 Amphibien ...20

4.3 Reptilien - Zauneidechse ...22

4.4 Nachtkerzenschwärmer ...26

4.5 Fledermäuse – Bewertung von Fällbäumen ...26

4.6 Xylobionte Holzkäfer – Bewertung von Fällbäumen ...28

5 Artenschutzprüfung ... 29

5.1 Arten nach FFH-Richtlinie, Anhang IV ...29

5.1.1 Amphibien ...29

5.1.2 Reptilien ...30

5.1.3 Fledermäuse ...31

5.1.4 Xylobionte Holzkäfer...31

5.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie ...31

6 Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 BNatSchG ... 35

7 Vermeidungs- Minimierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen ... 36

7.1 Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen ...36

7.2 Ausgleichsmaßnahmen ...37

7.2.1 Reptilien ...37

7.2.2 Brutvögel ...40

8 Weiterer Untersuchungsbedarf / Fazit... 42

Anlage

Anlage 1 Ergebnisse der faunistischen Erfassungen

(3)

3

1 Veranlassung und Gesetzesgrundlagen

Der Vorhabenträger, die Stadtwerke Neuruppin, beabsichtigen, verschiedene bauliche Anlagen im Umfeld der bestehenden Kläranlage im Norden der Stadt zu realisieren. Die Gesamtfläche des B-Plangebietes beträgt rund 8,0 ha. Für die Erstellung des B-Planes in der aktuellen Fassung vom Februar 2021 wurde das Büro DNR DAAB NORDHEIM REUTLER

PARTGMBB, Leipzig, beauftragt.

Das B-Plangebiet wird gekennzeichnet durch meist anthropogen beeinflusste, brachliegende, teils jedoch auch bereits in Nutzung befindliche Flächen. Auf Teilflächen sind Haufwerke aus verschiedenen Materialien vorhanden, im nördlichen Teil befindet sich ein großes Holz- / Reisiglager. Im westlichen B-Plangebiet befindet sich ein Graben, südlich davon eine temporäre Nassfläche mit Strauchweiden. Im südlichen und östlichen Abschnitt schließen sich waldartige Flächen mit jedoch jüngerer bis mittelalter Bestockung an.

Von Frühjahr bis zum Sommer 2019 erfolgten mehrere Begehungen zur Erfassung des Artenspektrums. Im Vorfeld wurde anhand der Habitatbedingungen vor Ort der Untersuchungsumfang festgelegt. Er orientiert sich an den

„Standarduntersuchungsanforderungen zum besonderen Artenschutz im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsvorhaben im Land Brandenburg“. Detaillierte Untersuchungen erfolgten für die Artengruppen der Brutvögel, Amphibien und Reptilien. Für die streng geschützte Nachtfalterart des Nachtkerzenschwärmers erfolgte eine Untersuchung hinsichtlich des Vorkommens von Futterpflanzen. Alle weiteren zu betrachtenden Arten oder Artengruppen wurden anhand ihrer artspezifischen Habitatbedingungen gegenüber den Wirkungen des Vorhabens bewertet.

Durch eine am 18.12.2007 in Kraft getretene Änderung der Artenschutzbelange im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelten Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG für zulässige Vorhaben für europäische Vogelarten und Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie („europarechtlich geschützte Arten“). Das geplante Vorhaben ist somit hinsichtlich Vorkommen und Gefährdung von europarechtlich geschützten Arten sowie allen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten zu überprüfen.

Folgende Gesetzesgrundlagen bzw. Richtlinien dienten als Grundlage für den vorliegenden Fachbeitrag:

1. Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409EWG) zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14.04.2003 (Vogelschutzrichtlinie)

2. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, geändert durch die Verordnung (EG) Nr.

1882/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003 (Abl. EU Nr. L 284 S. 1). Seit dem 01.01.2007 in konsolidierter Fassung vorliegend.

3. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.

4. Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 3]), geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 25.

Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5])

5. Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten - Bundesartenschutzverordnung (16.05.2005)

Ziel der artenschutzrechtlichen Prüfung ist es primär, ob das geplante Vorhaben bzw. die dem Vorhaben vorbereitenden Handlungen geeignet sind, diesen Arten gegenüber

(4)

4 Der vorliegende Stand des AFB (02-2021) berücksichtigt Änderungen des Plangebiets mit Stand vom Februar 2020. Weiterhin fließen die Hinweise und Anregungen seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises OPR vom 23.07.2020 mit in das Gutachten ein.

2 Kurzbeschreibung des Vorhabens

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 umfasst die künftigen Flächen für den Stadtservice, Flächen für den Ausbau des Bildungsstandortes „Energiepark“ sowie Flächen für die Energiegewinnung bzw. den Ausbau von Stoffkreisläufen zur Rohstoffverwertung.

Im Baugebiet 1 wird das Sondergebiet „Bildungspark / Nachhaltige Energie“ festgesetzt. Hier soll ein Energiebildungszentrum entstehen, dass im Zusammenspiel mit dem bereits nördlich des Geltungsbereiches des B-Planes existierenden „Kleinen Energiepark“ entwickelt wird.

Die Baugebieter 2, 3 und 4 werden als Sondergebiete für den Stadtservice festgesetzt und umfassen Flächen für die Lagerung von Streugut, Silos, eine betriebliche Tankstelle sowie Flächen für den Bau einer Mehrzweckhalle, Baustofflager und weitere Lagerflächen.

Im Baugebiet 5 als Sondergebiet Stadtservice ist der Bau eines Verwaltungsgebäudes zulässig.

Das Baugebiet 6 wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solar“ festgesetzt. Hier soll eine PV-Anlage entstehen, die künftig die Energie für den Betrieb des Wasserwerkes liefert. Zwischen dem bestehenden „Kleinen Energiepark“ und dem geplanten Energiebildungszentrum gelegen, soll die Anlage in das Bildungsangebot eingebunden werden.

Westlich der bestehenden Kläranlage im Baugebiet 7 wird das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bioabfallbehandlung“ festgesetzt.

Änderungen des Plangebiets (Stand 02-2021)

In der folgenden Tabelle 1 werden die Änderungen des B-Planes Stand 02-2021 mit dem bisher artenschutzrechtlich bewerteten B-Plan aus 11-2019 verglichen.

Tabelle 1: Gegenüberstellung von Änderungen der Stände 11-2019 und 02-2021

Baugebiet Planung 2021 Veränderung gegenüber Stand 11-2019 1 Energiepark / Bildungsstätte Weitgehend keine Änderungen;

geringfügige Verkleinerung der Baufläche 2 Stadtservice, Streugut, Silos, betriebl.

Tankstelle Veränderung der Lage von Baugrenzen,

Zusammenführung mit Baugebiet 3

3

Stadtwerke/Stadtservice, Mehrzweckhalle, Silos, Baustofflager, Lagerflächen

Verkleinerung der Baugebieter und angrenzender Grünflächen, Anpassung

der Plangebietsgrenze,

Zusammenführung mit Baugebiet 2 4 Stadtwerke/Stadtservice, Baustofflager

Lagerflächen Deutliche Vergrößerung des

Sondergebiets; Wegfall der südlichen Grünfläche

5 Stadtwerke/Stadtservice/Verwaltung keine Änderungen

6 Energiepark / Solar Ausweitung der Baugrenze auf den

ganzen Graben

(5)

5 Baugebiet Planung 2021 Veränderung gegenüber Stand 11-2019

7 Energiepark / Bioabfallbehandlung keine Änderungen

8 Energiepark, Nachrotte, Kompostierung Östlicher Teil Überführung in SPE-Fläche 2

Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt die geplanten B-Planflächen mit ihren einzelnen Baugebietern.

Legende zu Abb. 1 (Ausschnitt):

(6)

6 Abbildung 1: B-Plangebiet Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ (DNR PartGmbB, Stand 02-2021)

(7)

7

3 Untersuchtes Artenspektrum

Beschreibung der Habitatbedingungen

Das B-Plangebiet befindet sich nördlich der Stadtlage Neuruppin im Bereich der bestehenden Kläranlage. Das Gebiet ist anthropogen durch Verkehrsflächen, einen Schaugarten, Siedlungsflächen, größeren Holzablagerungen sowie alten, trockenen Klärbecken vorgeprägt. Gewässerflächen sind mit dem Graben sowie einer aus einer Leitung gespeisten Nassstelle ebenfalls anthropogen beeinflusst.

In der aktuellen Fassung des B-Plans wurde ein Gewässer (Biotoptyp SPU – Temp.

Kleingewässer, naturnah) mit in das Plangebiet aufgenommen. Im Untersuchungsjahr 2019 wurde er durchgehend trocken vorgefunden und aufgrund der ruderalen Vegetation auch nicht als temporäres Gewässer anzusprechen war. Aktuell wird er mit Wasser beschickt und es hat sich eine Wasserfläche ausgebildet.

Randlich an das B-Plangebiet grenzen Gehölz- und Waldflächen an. Ältere Baumbestände sind mit einer Eichen-Baumgruppe vorhanden.

Durch eine abschnittsweise Auflassung haben sich z.T. meist ruderale Vegetationsausprägungen entwickelt, die in Verbindung mit sandigen Flächen und Ablagerungen Habitate für Tierarten anbieten.

Die Biotoptypen wurden durch das Büro PLANKONTOR STADT UND LAND GMBH2019kartiert.

In der aktuellen Fassung vom Februar 2021 erfolgte eine geringfügige Anpassung und Aktualisierung des Biotopbestandes (Büro DNR DAAB NORDHEIM REUTLER PARTGMBB, Leipzig).

(8)

8 Abbildung 2: Biotoptypen des B-Plangebiets (Quelle: PLANKONTOR STADT UND LAND GMBH,angepasstDNRPARTGMBB02-2021)

(9)

9 Die nachfolgende Tabelle 2 listet die streng geschützten Tier- und Pflanzenarten auf und begründet den Untersuchungsbedarf für das Vorhaben. Bei farblich gekennzeichneten Artengruppen erfolgte eine Ableitung eines Untersuchungsbedarfes.

Tabelle 2: Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV mit Relevanz eines möglichen Vorkommens im Bereich des Projektgebiets des geplanten B-Planverfahrens Nr. 66

Tier- / Pflanzenart Vorkommen (BfN1 Abfrage Internet Dezember 2019)

Relevanz für eine Untersuchung im Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und

Energiepark“

Land- / Meeressäuger (19 Arten)

Fischotter (Lutra lutra)

Biber (Castor fiber)

Fischotter leben an der Grenze zwischen Wasser und Land.

Dabei bevorzugen sie naturnahe und natürliche Ufer von Seen und mäandrierende Flüsse mit

langen Uferlinien Biber können sowohl in

stehenden als auch in fließenden Gewässern leben.

Biberbaue werden häufig in Uferböschungen angelegt.

Wenn dies nicht möglich ist, bauen sich die Tiere aber auch selbst aus Ästen und Reisig ihre

Burgen.

Ein Vorkommen des Bibers kann aufgrund fehlender Habitate ausgeschlossen werden.

Auch ein Vorkommen des Fischotters ist unwahrscheinlich bzw. nur als Wanderkorridor denkbar. Die feuchten Flächen des B-Plangebietes wurden im

Rahmen der Amphibienerfassung mit untersucht. Hinweise auf eine Nutzung durch

den Fischotter gelangen nicht.

Weitergehende Untersuchungen konnten somit entfallen.

übrige Arten - Nicht relevant

Fledermäuse (25 Arten)

Alle Arten -

Winterquartiere: Innerhalb der B-Planflächen befinden sich keine geeigneten, frostfreien

Strukturen

Sommerquartiere: die vorhandenen Baumstrukturen sowie das Gebäude in Baugebiet 1 (Untersuchung nur von außen)

wurden im Vorfeld z.T. mittels eines Fernglases hinsichtlich geeigneter Habitate

abgesucht.

Potentiell geeignete Habitate sind in den 5 Altbäumen der Eichenbaumreihe im südöstlichen Teil des B-Plangebiets vorhanden. Hier konnten einige Höhlungen, Stammrisse, etc. festgestellt werden. Diese Bäume werden jedoch in einer Grünfläche

festgesetzt und bleiben erhalten. Eine weitere Eiche dieser Baumreihe soll in der

aktuellen Anpassung von 02-2020 doch gefällt werden. Diese und alle weiteren, älteren Fällbäume werden in Kap. 4.5 bzw.

Kap. 5.1.3 artenschutzrechtlich bewertet.

Die weiteren Baumbestände innerhalb des B- Plangebiets stellten sich aufgrund fehlender

Strukturen als ungeeignet heraus oder

1 Bundesamt für Naturschutz. http://www.ffh-anhang4.bfn.de/

(10)

10 werden festgesetzt.

Das Gebäude in Baugebiet 1 sowie die Nebengebäude bieten potentielle Sommerhabitate an, ein Zutritt war jedoch nicht möglich. Bei baulichen Veränderungen

ist somit eine Kontrolle der Gebäude vor einer baulichen Veränderung durch einen

Fachgutachter nachzuholen.

Jagdgebiet: als Jagdgebiet sind die gehölzbestandenen Flächen des B- Plangebiets als geeignet einzuschätzen.

Durch die pot. Beseitigung von Wald- und Gehölzflächen erfolgt zwar eine voraussichtliche Veränderung im B- Planverfahren, jedoch ist nicht von einer

erheblichen Beeinträchtigung von Jagdflächen auszugehen, da ausreichende

gleichartige Flächen verbleiben.

Fazit: Für ältere Fällbäume erfolgte eine zusätzliche Kontrolle im blattlosen

Zustand (01-2021 – Kap. 4.5).

Die Gebäudeflächen in Baugebiet 1 sind vor baulichen Veränderungen näher hinsichtlich der Fledermausfauna zu

untersuchen (vgl. Kap. 5.1.3) Amphibien (13 Arten)

Alle Arten -

z.T relevant;

Potentiell geeignete Kleingewässer wurden mit dem Graben im westlichen Teil (Baugebiet 6) sowie der Feuchtfläche (Austritt von Sickerwasser) im zentral- südlichen Teil des B-Plangebiets festgestellt

(Baugebieter 2 und 3).

Da eine Beeinträchtigung von möglichen Laich- und Winterquartieren somit nicht vollständig auszuschließen war, erfolgten im

Frühjahr bis zum Sommer an den o.g Gewässern und dem Umfeld nähere

Erfassungen.

Das Gewässer im östlichen Teil des Plangebiets wurde aktuell in das B- Plangebiet integriert. Im Untersuchungsjahr

2019 wurde er durchgehend trocken vorgefunden, so dass er nicht untersucht wurde. Er wird als Gewässer festgesetzt und

soll sich naturnah entwickeln.

Artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen für die Artengruppe werden somit nicht gesehen.

Reptilien (9 Arten) Schlingnatter (Coronella austriaca)

sandige Heidegebiete sowie Randbereiche von Mooren bzw.

degenerierte Hochmoorkomplexe

Nicht relevant

(11)

11 Tier- / Pflanzenart Vorkommen (BfN1 Abfrage

Internet Dezember 2019)

Relevanz für eine Untersuchung im Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und

Energiepark“

Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis)

nur noch in wenigen natürlichen Vorkommen, in Seen- und Bruchlandschaften östlich der

Elbe

Nicht relevant

Zauneidechse (Lacerta agilis)

u.a. Wegränder, Böschungen, Dämme, Bahntrassen, wenig genutzte Wiesen und Weiden,

Abgrabungs- und Rohbodenflächen. Auch in Dünen- und Heidegebieten, an

naturnahen Waldrändern, auf Halbtrocken- und Trockenrasen

etc.

Die offenen und besonnten Flächen mit verschiedenen Haufwerken aus Erde und Steinen sowie Hangflächen bieten der Art

pot. Habitatflächen.

Eine Erfassung wurde somit für notwendig erachtet und 2019 durchgeführt.

Östliche

Smaragdeidechse (Lacerta viridis)

In Brandenburg lebt die Östliche Smaragdeidechse von allem an Straßen und Wegböschungen

sowie im Randbereich von Kiefernforsten und -schonungen auf nährstoffarmen Sandböden;

Nachweise im Osten Brandenburgs

Nicht relevant

Äskulapnatter (Zamenis longissimus)

Nachweise nur in

Süddeutschland Nicht relevant

Mauereidechse (Podarcis muralis)

Nachweise nur in

Süddeutschland Nicht relevant

Würfelnatter (Natrix tessellata)

ist eng an Gewässerlebensräume gebunden und besiedelt in

Deutschland klimatisch begünstigte Fließgewässer mit

hoher durchschnittlicher Sonneneinstrahlung

Nicht relevant

Westliche

Smaragdeidechse (Lacerta bilineata)

Inselartige Vorkommen in

Südwestdeutschland Nicht relevant

Kroatische Gebirgseidechse (Iberolacerta horvarthi)

kein natürlich begründetes

Vorkommen in Deutschland Nicht relevant Fische (4 Arten)

Alle Arten - Nicht relevant

Schmetterlinge (16 Arten) Apollofalter

(Parnassius apollo)

Nachweise nur in

Süddeutschland Nicht relevant

Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle)

Nachweise nur in

Süddeutschland Nicht relevant

Eschen- Scheckenfalter (Euphydryas

Tagfalter des lichten Waldes Nicht relevant

(12)

12 maturna)

Haarstrangwurzel- eule (Gortyna borelii lunata)

Inselartige Vorkommen in

Südwestdeutschland Nicht relevant

Heckenwollafter (Eriogaster catax)

Inselartige Vorkommen in

Südwestdeutschland Nicht relevant

Moor-

Wiesenvögelchen (Coenonympha oedippus)

Nachweise nur in

Süddeutschland Nicht relevant

Osterluzeifalter (Zerynthia polyxena)

Nachweise in Sachsen und

Süddeutschland Nicht relevant

Regensburger Gelbling (Colias myrmidone)

Nachweise nur in

Süddeutschland Nicht relevant

Schwarzer Apollo (Parnassius mnemosyne)

Nachweise in Mittel- und

Süddeutschland Nicht relevant

Wald-

Wiesenvögelchen (Coenonympha hero)

ausgeprägte Art lichter Wälder Nicht relevant

Gelbringfalter

(Lopinga achine) ausgeprägte Art lichter Wälder Nicht relevant

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)

Die Eiablage erfolgt an verschiedenen Ampfer-Arten;

zum Teil sind sie sehr stark auf den Fluss-Ampfer als Raupennahrung spezialisiert, in

anderen Regionen können sie aber auch andere Ampfer-Arten

nutzen.

Pflanzenarten nicht im Bereich des B- Plangebiets vorhanden.

Heller Wiesenknopf- Ameisenbläuling (Maculinea teleius)

frische bis (wechsel-)feuchte Wiesen mit dem Großen Wiesenknopf (Eiablagepflanze);

Pflanzenart nicht im Bereich des B- Plangebiets vorhanden.

Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

Standorte mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und der

Roten Knotenameise (Myrmica rubra).

Pflanzenart nicht im Bereich des B- Plangebiets vorhanden.

Quendel-

Ameisenbläuling (Maculinea arion)

Meist auf Magerrasen, Voraussetzungen für sein

Vorkommen sind das Vorhandensein seiner Raupenfutterpflanzen (Thymian

oder Dost) und seiner Wirtsameisen, meist der Knotenameise; kein Vorkommen

im Bereich der Ostprignitz

Pflanzenart nicht im Bereich des B- Plangebiets vorhanden.

(13)

13 Tier- / Pflanzenart Vorkommen (BfN1 Abfrage

Internet Dezember 2019)

Relevanz für eine Untersuchung im Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und

Energiepark“

bekannt (Quelle: BfN) Nachtkerzen-

schwärmer (Proserpinus proserpina)

Die Pflanzenarten (Nachtkerzen- / Weidenröschenarten) wachsen

an feuchten und frischen, gelegentlich auch trockenen Standorten und müssen zudem

gut besonnt sein

Kontrolle der Vorhabenflächen auf mögliche Futterpflanzen der Art.

Libellen (8 Arten)

Alle Arten - Nicht relevant

Käfer (9 Arten) Goldstreifiger Prachtkäfer (Buprestis splendens)

Baumwipfel abgestorbener alter

Nadelbäume Nicht relevant

Großer Eichenbock

(Cerambyx cerdo) locker gegliederte, lichte Wälder mit hohem Eichenanteil

Sämtliche zu fällende Altbäume wurden im Januar 2021 hinsichtlich eines möglichen Vorkommens untersucht. Die Ergebnisse werden im Kapitel 4.6 bzw. 5.1.4 dargestellt.

Breitrand (Dytiscus latissimus)

besiedelt größere, möglichst

nährstoffarme Stehgewässer Nicht relevant Schmalbindiger

Breitflügel- Tauchkäfer (Graphoderus bilineatus)

schwach bis mäßig nährstoffführende, bis zu einem

Meter tiefe, größere Standgewässer

Nicht relevant

Eremit (Osmoderma eremita)

Wärmegeprägte Wälder mit altem Laubbaumbestand

Sämtliche zu fällende Altbäume wurden im Januar 2021 hinsichtlich eines möglichen Vorkommens untersucht. Die Ergebnisse werden im Kapitel 4.6 bzw. 5.1.4 dargestellt.

Alpenbock

(Rosalia alpina) lichte Buchenhangwälder mit

süd- und westexponierter Lage Nicht relevant Vierzähniger

Mistkäfer (Bolbelasmus unicornis)

in lichten Wäldern an warmen, sonnigen Hängen und in

verschiedenen locker gegliederten Eichenwäldern

Nicht relevant Rothalsiger

Düsterkäfer (Phryganophilus ruficollis)

unter der Rinde in faulweichem, von Pilzgeflecht durchsetztem

Totholz Nicht relevant

Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus)

Die Larve des Scharlachkäfers lebt unter der Rinde von stärkerem Totholz von Laub-,

seltener Nadelhölzern und benötigt dabei eine ausreichende Durchfeuchtung

des Holzes

Nicht relevant

Mollusken (3 Arten) Alle Arten

- Nicht relevant

(14)

14 Europäische Vogelarten

Alle Arten -

Habitate im Bereich von Halb-Offenland- sowie Gehölzflächen pot. vorhanden

Aufgrund der Kleinflächigkeit bzw.

anthropogenen Vorprägung Untersuchung mit 6 Begehungen

zwischen März und Juni Farn- und Blütenpflanzen (28 Arten)

Alle Arten - Pflanzenarten nicht im Bereich des B-

Plangebiets vorhanden.

Faunistische Untersuchungen erfolgten somit für die Artengruppen der Brutvögel, Amphibien und Zauneidechse. Weiterhin wurde eine Kontrolle der Vorhabenflächen auf mögliche Futterpflanzen der Nachtfalterart Nachtkerzenschwärmer vorgenommen. Für die Artengruppen der Fledermäuse und Holzkäfer erfolgte aktuell im Januar 2021 im Bereich von älteren zu fällenden Bäumen eine Bewertung vom Boden aus. Die Ergebnisse werden in Kapitel 4 wiedergegeben. Bei baulichen Veränderungen der Gebäudeflächen im Baugebiet 1 sind weitere Voruntersuchungen für Fledermäuse notwendig.

Die Lage der einzelnen Untersuchungsflächen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

4 Faunistische Untersuchungen 2019 / 2021

4.1 Brutvögel Methodik

Untersuchungsraum

Das Untersuchungsgebiet im Bereich der Kläranlage Neuruppin wurde nach den Vorgaben der Revierkartierungsmethode2 und den Angaben aus SÜDBECK et al. (2005)3 mehrmals begangen. Die Größe des Untersuchungsgebietes (UG) nahm ca. 8 ha ein.

Untersuchungsumfang 2019

Das Gesamtgebiet wurde 2019 zu folgenden 6 Terminen begangen:

21.03.2019, 08.30 – 10.00 Uhr Brutvogelkartierung

29.03.2019, 19.30 – 20.30 Uhr Abendkontrolle Eulenarten 17.04.2019, 06.45 – 08.30 Uhr Brutvogelkartierung 09.05.2019, 06.30 – 08.00 Uhr Brutvogelkartierung 23.05.2019, 06.00 – 07.30 Uhr Brutvogelkartierung 27.06.2019, 07.30 – 09.00 Uhr Brutvogelkartierung

Bei den Morgenkartierungen wurde auf das Verhören der Gesänge sowie auf Sichtbeobachtungen von revier- und brutanzeigendem Verhalten der Vögel geachtet. Als

2 BIBBY,COLIN J. (1995): Methoden der Feldornithologie: Bestandserfassung in der Praxis. Neumann.

Radebeul.

3 Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfszell.

(15)

15 potentielle Brutvögel, d.h. Individuen, die voraussichtlich im angetroffenen Raum zur Brut schreiten, wurden gewertet, wenn zumindest eine der folgenden Verhaltensweisen der Vögel registriert wurde:

• zweimalige Feststellung eines singenden Männchens an einem Ort

• Warnverhalten

• Futter- / Nistmaterialtragende Alttiere

• Befliegen eines Nestes / Höhle

• gesehene Jungvögel

Weiterhin wurden Arten, bei denen die angegebenen Kriterien nicht beobachtet werden konnten, die sich aber am geeigneten Brutort aufhielten, als Brutzeitfeststellung gewertet.

Bei der Abend- / Nachtbegehung erfolgte im Bereich der Waldflächen eine Prüfung auf eine Besiedlung von Eulenarten wie Waldohreule oder Waldkauz. Ein Nachweis gelang hier nicht.

Wetterbedingungen

Datum Uhrzeit Wetter

21.03.2019 08.30 – 10.00 Uhr Heiter, leicht bewölkt, 11 °C, kein Wind

29.03.2019 19.30 – 20.30 Uhr Heiter, klar, 10 °C, kein Wind 17.04.2019 06.45 – 08.30 Uhr Sonne, 2,5 - 8 °C, kein Wind 09.05.2019 06.30 – 08.00 Uhr Bedeckt, heiter, 12 °C, schwacher

Wind

23.05.2019 07.00 – 08.30 Uhr Bedeckt, sonnig 12 - 17 °C, Wind schwach

27.06.2019 07.30 – 09.00 Uhr Sonne, Wolken, 14-16 °C, Wind 2- 3 (NW)

Ergebnisse

Im Weiteren erfolgt die tabellarische Auflistung aller 2019 festgestellten Vogelarten. Es werden sowohl die potentiell brütenden als auch die lediglich zur Nahrungssuche das Gebiet nutzenden Arten benannt.

In der folgenden Tabelle 3 wird neben den Artnamen, dem Artkürzel sowie dem Status der Vogelart eine Zuordnung zu den europäischen Schutzkategorien der EU- Vogelschutzrichtlinie, Anhang I4 vorgenommen. Des Weiteren erfolgt ein Abgleich der vorgefundenen Arten mit den Angaben der Bundesartenschutzverordnung5 und der Roten Liste des Bundeslandes Brandenburg6.

Arten, die durch das geplante Vorhaben potentiell betroffen sein können, werden farblich hervorgehoben. Auf diese wird in der Folge separat eingegangen.

Eine grafische Darstellung der Untersuchungsergebnisse stellt Anlage 1 heraus.

4 Richtlinie des Rates vom 02.April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG).

5 Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (16.05.2005).

6 Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg 2008. Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg. Heft 4, 2008.

(16)

16 EU-VR Anhang I EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), Anhang I

BArtSchV Bundesartenschutzverordnung + streng geschützte Arten

RL-Bbg Rote Liste Brandenburg 2019 (2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste)

B Gesangsrevier / Brutvogel

BZF Brutzeitfeststellung

NG Nahrungsgast

Dz. durchziehend

Rev. Brutrevier

sM / rM singendes / rufendes Männchen

(17)

17 Tabelle 3: Brutvogelarten B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ (2019)

Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status

UG Kürzel in

Karte Eintrag EU- VR Anhang I

BArtSchV RL-Brbg.

(2019) Bemerkung

Stockente Anas platyrhynchos B Sto NG im untersuchten Graben

Ringeltaube Columba palumbus B Rt 1 sM Waldflächen südlich Baugebiet 3;

1 sM östlich an Baugebiet 4 angrenzend

Wendehals Jynx torquilla BZF Wh + 2 Am 17.04. 1 rM südwestlich an UG

angrenzend; keine weiteren Nachweise

Grünspecht Picus viridis BZF Gsp + 1 Rev. im Westen des B-Plangebiets

bzw. in den angrenzenden Waldflächen

Buntspecht Dendrocopos major B Bsp 1 Rev. im Westen des B-Plangebiets

bzw. in den angrenzenden Waldflächen; 1 weiteres Rev. im Baugebiet 4

Heidelerche Lullula arborea B Hei x + 1 Rev. / sM außerhalb B-Plangebiet

westl. an das Baugebiet 7 angrenzend;

Gesangsrevier noch weiter nach Norden außerhalb UG reichend

Bachstelze Motacilla alba B, NG Bst 1 Rev. in Baugebiet 7; 1 weiteres Rev.

bei Wohngebäude / Nebengebäuden (Baugebiet 1); nahrungssuchend Baugebiet 8

Zaunkönig Troglodytes troglodytes B Zk Häufig in unterholzreichen Wald- und

Gehölzflächen;

1 Rev. im Bereich des Holzlagers östlicher Teil des Baugebiets 7

1 Rev. im Bereich von Waldflächen in Baugebiet 4

Heckenbraunelle Prunella modularis B He 1 Rev. im Bereich des Holzlagers

östlicher Teil des Baugebiets 7

(18)

18 Anhang I

Rotkehlchen Erithacus rubecula B Ro Häufig in unterholzreichen Wald- und

Gehölzflächen

1 Rev. im Bereich von Waldflächen in Baugebiet 4

1 sM in feuchten Gebüschflächen in Baugebiet 3

Nachtigall Luscinia megarhyhnos B Na 1 sM in feuchten Gebüschflächen in

Baugebiet 3

Schwarzkehlchen Saxicola rubicola B Sk 1 Rev. nördliches Baugebiet 7

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros B Hrs 1 Rev. im Bereich der Kläranlage

Amsel Turdus merula B Am Häufig in unterholzreichen Wald- und

Gehölzflächen;

1 Rev. im Bereich des Holzlagers östlicher Teil des Baugebiets 7

1 Rev. im Bereich der Gartenflächen Baugebiet 1

Singdrossel Turdus philomelos B Si 1 Rev. im Bereich von Waldflächen in

Baugebiet 4

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris Dz. Srs Nur auf dem Durchzug rastend in

feuchten Gebüschflächen; keine weiteren Feststellungen

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B Mg Häufig in unterholzreichen Wald- und

Gehölzflächen;

1 sM in feuchten Gebüschflächen in Baugebiet 3

1 sM Waldflächen südlich Baugebiet 3

Dorngrasmücke Sylvia communis B Dg V 1 sM in feuchten Gebüschflächen in

Baugebiet 3

Zilpzalp Phylloscopus collybita B Zi 1 sM nördlich in Baugebiet 2; weiteres

Rev. in westlichen Waldflächen

(19)

19 Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status

UG Kürzel in

Karte Eintrag EU- VR Anhang I

BArtSchV RL-Brbg.

(2019) Bemerkung

Blaumeise Parus caeruleus B Bm 1 Rev. nördlich Baugebiet 5

Kohlmeise Parus major B Km 1 Rev. nördlich Baugebiet 5; weiteres

Rev. in westlichen Waldflächen

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla B Gbl 1 Rev. im Bereich von Waldflächen in

Baugebiet 4; weiteres Rev. in westlichen Waldflächen

Eichelhäher Garrulus glandarius B, NG Ei 1x fetsgestellt Waldflächen südlich

Baugebiet 1

Nebelkrähe Corvus cornix B Nk 1 Rev. / Nest in Baumbestand südlich

Baugebiet 1

Star Sturnus vulgaris BN, B S 1 Rev. / Brutplatz in Eichenbaumreihe

östlich Baugebiet 3; weiteres Rev. in angrenzenden Waldflächen

Buchfink Fringilla coelebs B Bu 1 sM nördlich in Baugebiet 2; weitere

Rev. in westlichen / südwestlichen Waldflächen

Grünfink Carduelis chloris B Gf 1 sM in Baumreihe an Straße (südl.

Kläranlage)

Bluthänfling Carduelis cannabina B 3 1 Rev. nördl. an Baugebiet 7

angrenzend, bereits außerhalb UG

Feldsperling Passer montanus B Fsp Mehrere Rev. in Baugebiet 1

Goldammer Emberiza citrinella B Ga 1 Rev. in Eichenbaumreihe östl.

Baugebiet 3; weiteres Rev. bei Kläranlage

Rohrammer Emberiza schoeniclus B Ra 1 Rev. nördl. an Baugebiet 7

angrenzend, bereits außerhalb UG

(20)

20 Untersuchungsgebietes bzw. daran angrenzend nachgewiesen werden.

Mit der Heidelerche ist 1 Art im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, wobei das Revier außerhalb des Geltungsbereiches lag.

Mit den festgestellten Arten Wendehals, Grünspecht und Heidelerche, die in der Bundesartenschutzverordnung als streng geschützte Art eingestuft sind, konnten 3 Arten nachgewiesen werden. Diese Arten wurden jedoch nicht mit Brut- und Nahrungsverhalten innerhalb des B-Plangebietes festgestellt.

In der Roten Liste Brandenburgs (2019) werden für das untersuchte Gebiet insgesamt 3 Arten (Wendehals, Bluthänfling, Dorngrasmücke) in den Kategorien 2, 3 bzw. V geführt. Die Dorngrasmücke ist anlagenbedingt betroffen.

Für folgende Brutvogelarten können bau-, betriebs- oder anlagenbedingte Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden:

Ringeltaube, Buntspecht, Bachstelze, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Nachtigall, Schwarzkehlchen, Amsel, Singdrossel, Mönchsgrasmücke, Dorngrasmücke, Zilpzalp, Gartenbaumläufer, Buchfink, Feldsperling, Goldammer

Auf sie wird näher im Kapitel 5.2 eingegangen.

4.2 Amphibien Methodik

Untersuchungsraum (UG)

Untersucht wurde der im westlichen Teil des B-Plangebiets liegende Graben. Weiterhin erfolgten Kontrollen an der feuchten bis nassen Sickerstelle im südlich-zentral gelegenen Teil des UG.

Untersuchungsumfang 2019

Die o.g. Strukturen wurden zu folgenden Terminen abgesucht:

21.03.2019, 08.30 – 10.00 Uhr Tagkontrolle der Gewässer, Aufnahme möglicher wandernder Tiere

29.03.2019, 19.30 – 20.30 Uhr Abendkontrolle der Gewässer, Aufnahme möglicher wandernder Tiere

17.04.2019, 08.30 – 09.30 Uhr Tagkontrolle der Gewässer, Kescherkontrolle 09.05.2019, 08.00 – 09.00 Uhr Tagkontrolle der Gewässer, Kescherkontrolle 27.06.2019, 07.30 – 09.00 Uhr Kontrolle der Gewässer

Wetterbedingungen

Datum Uhrzeit Wetter

21.03.2019 08.30 – 10.00 Uhr Heiter, leicht bewölkt, 11 °C, kein Wind

29.03.2019 19.30 – 20.30 Uhr Heiter, klar, 10°C, kein Wind 17.04.2019 08.30 – 09.30 Uhr Sonne, 2,5 - 8 °C, kein Wind

(21)

21

Datum Uhrzeit Wetter

09.05.2019 08.00 – 09.00 Uhr Bedeckt, heiter, 12 °C, schwacher Wind

27.06.2019 07.30 – 09.00 Uhr Sonne, Wolken, 14-16 °C, Wind 2- 3 (NW)

Ergebnisse

In beiden Gewässern gelangen keine Nachweise von Amphibienarten.

Die Nassstelle zeigte stark eisenhaltiges Wasser, welches aus einer Einleitstelle herrührte.

Trotz Wasseraufkommens bis zum Juni, konnten keine Tiere festgestellt werden. Die Wasserqualität wird hierfür als Grund angenommen.

Der Graben war nur zeitweise Wasser führend. Auch hier gelangen keine Nachweise. Als Hauptgrund wird hier die starke Faulschlammbildung vermutet.

Abbildung 3: Nassstelle mit starker

Verockerung; keine Nachweise von Amphibien Abbildung 4: Graben im April 2019, ohne Nachweis

Oberflächengewässer / Regenwasserversickerungsfläche (RVF)

In der aktuellen Fassung des B-Plans wurde ein Gewässer mit in das Plangebiet aufgenommen. Im Untersuchungsjahr 2019 wurde er durchgehend trocken vorgefunden (Abb. 5), so dass er nicht untersucht wurde und aufgrund der ruderalen Vegetation auch nicht als temporäres Gewässer anzusprechen war. Aktuell wird er mit Wasser beschickt und es hat sich eine Wasserfläche ausgebildet (vgl. Abb. 6).

Er wird als Regenwasserversickerungsfläche festgesetzt (wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von gereinigtem Wasser der Kläranlage liegt vor) und soll sich naturnah entwickeln.

Ein Vorkommen von häufigen Amphibien kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Streng geschützte Arten werden aufgrund der Kartierergebnisse in Verbindung mit dem stark anthropogen beeinflussten Umfeld nicht erwartet.

Aufgrund der Festsetzung als Gewässer werden artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen für die Artengruppe gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht gesehen. Ganzjahreslebensräume (Laich- und Winterhabitate) sind auch bei Umsetzung des B-Planverfahrens vorhanden.

(22)

22 Abbildung 5: Gewässerfläche 2019

dauerhaft trocken (Foto:

Plankontor Stadt und Land GmbH)

Abbildung 6: Gewässer 2021 mit Zulauf

4.3 Reptilien - Zauneidechse Methodik

Untersuchungsraum (UG)

Bei den ersten Begehungen wurden alle Flächen des B-Plangebiets hinsichtlich möglicher Habitate beurteilt. Hierbei konnte insbesondere der nördliche bzw. westliche Abschnitt – Baugebieter 1, 6, 7 und 8 - aufgrund der bereits vorliegenden Nutzungsweise bzw.

Ausprägung für ein Vorkommen ausgeschlossen werden.

Näher untersucht wurden dagegen geeignete Habitaflächen vorwiegend im südlich zentralen Plangebiet. Hier sind besonnte Randflächen von Gehölzen (Baugebiet 5) bzw. besonnte Haufwerke und Ränder von alten unbefestigten Klärbecken (Baugebieter 2, 3, 4 und z.T.

angrenzend geplante Verkehrsflächen) vorhanden.

Untersuchungsumfang 2019

Die o.g. Strukturen wurden zu folgenden Terminen abgesucht:

06.04.2019, 11.45 – 13.30 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen 17.04.2019, 11.45 – 13.00 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen

02.08.2019, 10.00 – 11.30 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen, Suche nach juv. Tieren

(23)

23 14.09.2019, 10.30 – 12.00 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen, Suche

nach juv. Tieren Wetterbedingungen

Datum Uhrzeit Wetter

06.04.2019 11.45 – 13.30 Uhr Sonnig, 19 - 20 °C, schwacher Wind

17.04.2019 11.45 – 13.00 Uhr Sonnig, 16-18 °C, schwacher Wind

02.08.2019 10.00 – 11.30 Uhr Sonnig, einzelne Wolken, 22 °C, kein Wind

14.09.2019 10.30 – 12.00 Uhr Sonnig, einzelne Wolken, 18-20

°C, schw. Wind

Ergebnisse

Die Nachweise gelangen im südlich zentralen Teil des B-Plangebiets im Bereich von besonnten Böschungen, umfangreichen Haufen aus Holz, Erde und z.T. Steinen sowie im Randbereich von Klärbecken. Festgestellt wurden die beiden Reptilienarten Wald- und Zauneidechse. Tiere konnten bei allen vier Terminen nachgewiesen werden.

Die Nachweise sind der Tabelle 4 sowie den folgenden Abbildungen zu entnehmen.

Tabelle 4: Nachweise von Reptilienarten Art - deutsch Art -

wissenschaftlich

Anzahl gesamt

Fundort FFH-

Anh. IV RL- Bbg.

(2004)

Zauneidechse Lacerta agilis 10 Nachweise (alle Termine)

Böschungen ausgewiesene Grünflächen östlich

Baugebiet 5 Haufwerke, Klärbecken Baugebiet

3

x 3

Waldeidechse Zootoca vivipara 4 Nachweise (17.04.2019)

Böschungen ausgewiesene Grünflächen östlich

Baugebiet 5

- 3

Darstellung der Einzelnachweise Zauneidechse

06.04.2019 3 x „Rascheln“ (Haufwerke)

17.04.2019 1 ad. Männchen, 2 ad. Weibchen, 1 juv. Tier (Haufwerke, Böschungen) 02.08.2019 1 juv. Tier (altes Klärbecken)

14.09.2019 2 juv. Tiere (Haufwerke)

(24)

24 Fotodokumentation

Abbildung 7: Holzablagerungen Böschungen östlich Baugebiet 5

Abbildung 8: ad. Waldeidechse östlich Baugebiet 5

Abbildung 9: Waldeidechse (17.04.2019) - Großansicht

Abbildung 10: ad. Waldeidechse (17.04.2019) - Detail

Abbildung 11: Böschungen Baugebiet 5 Abbildung 12: grasbewachsene Haufwerke Baugebiet 3 / geplante

(25)

25 Verkehrsflächen

Abbildung 13: grasbewachsene Haufwerke Baugebiet 3 / geplante Verkehrsflächen

Abbildung 14: juv. Zauneidechse grasbewachsene Haufwerke (17.04.2019)

Abbildung 15: juv. Zauneidechse (02.08.2019) –

Rand des Klärbeckens Baugebiet 3 Abbildung 16: juv. Zauneidechse Rand des Klärbeckens Baugebiet 3 - Detail

Abbildung 17: juv. Zauneidechse Detail

(26)

26 Plangebiets ausgegangen. Die Vorkommen konzentrierten sich auf den südlich-zentralen Teil des B-Plangebiets zwischen den geplanten Baugebietern 3, 4 und 5 sowie im Bereich von geplanten Verkehrsflächen.

Es wird von einer Populationsstärke bei der streng geschützten Zauneidechse von 50-100 Tieren und bei der besonders geschützten Waldeidechse von 25-50 Tieren ausgegangen.

4.4 Nachtkerzenschwärmer Methodik

Untersuchungsraum (UG)

Im Jahr 2019 erfolgten für die Maßnahmenflächen des B-Planverfahrens 2 Begehungen zu möglichen Futterpflanzen der Falterart. Die untersuchten Flächen umfassten alle Abschnitte mit ruderaler Vegetation, die die artspezifischen Futterpflanzen wie Nachtkerze (Oenothera spec.), Weidenröschen-Arten (Epilobium spec.) oder Blutweiderich (Lythrum salicaria) aufweisen konnten. Der überwiegende Teil des UG mit Verkehrs-, Bebauungs- und Waldflächen konnte hierbei ausgeschlossen werden. Lediglich im Bereich der südlichen B- Planflächen lagen potentielle Habitate mit möglichem Vorkommen der Pflanzenarten. Hier erfolgten nähere Untersuchungen zur Pflanzenausstattung.

Untersuchungsumfang

Die Untersuchungen erfolgten parallel zu den Begehungen der Reptilienuntersuchungen.

Ergebnisse

Auf den betreffenden Flächen konnten keine Exemplare von Nachtkerzen (Oenothera spec.) gefunden werden. Auch weitere artspezifische Futterpflanzen wie Weidenröschen-Arten (Epilobium spec.) oder Blutweiderich (Lythrum salicaria) wurden nicht nachgewiesen.

Weitergehende Erfassungen für die Falterart waren somit nicht erforderlich.

4.5 Fledermäuse – Bewertung von Fällbäumen Untersuchungsraum / methodisches Vorgehen

Die nachfolgend beschriebenen, geplant zu fällenden Altbäume wurden einer eingehenden Prüfung auf ein Vorkommen von Habitatelementen der Artengruppe unterzogen. Die Prüfung erfolgte im blattlosen Zustand aktuell im Januar 2021.

Methodik Fledermäuse

Methodisches Vorgehen Quartiere

• vorhandene Fällbäume wurden auf ein Vorkommen von möglichen Quartieren wie Höhlungen, Stammrisse untersucht; Überprüfung aller in Frage kommenden, erreichbaren Strukturelemente auf Fledermausspuren (Kot, Fraßreste) bzw.

vorhandene Tiere.

(27)

27 Für die Untersuchungen an den Bäumen stand eine ausziehbare Leiter, eine leuchtstarke LED-Taschenlampe und ein beleuchteter Teleskop-Taschenspiegel zur Verfügung. Weiterhin erfolgte eine Kontrolle von unten mittels Fernglas Zeiss 10x40.

Ergebnisse

Die näher untersuchten Bäume bzw. Habitatelemente zeigten keine potentielle Eignung als Fortpflanzungs- und Lebensstätte. Nachfolgend wird dies kurz dokumentiert. Zur Lage der untersuchten Bäume siehe Anlage 1.

Tabelle 5: Ergebnisse an den pot. zu fällenden Bäumen (Datum Jan. 2021)

Bez. Art Durch-

messer (m)

Bewertung Artenschutz

Fotodokumentation

A 1x

Stiel-Eiche – Quercus robur

0,80

Baugebiet 3 2 Totäste, keine Höhlungen;

Keine artrelevanten Strukturen

B 4x Weiden- Baumgruppe Salix alba

50-70

Baugebiet 2 / 3

Keine artrelevanten Strukturen

C 2x

Stiel-Eiche – Quercus robur

40-50

Baugebiet 6 nördl. Graben Keine

artrelevanten Strukturen

(28)

28 (m)

D 1x

Gem. Kiefer – Pinus

sylvestris

65

Baugebiet 3 Keine

artreleva nten Strukturen

4.6 Xylobionte Holzkäfer – Bewertung von Fällbäumen Methodisches Vorgehen Eremit

• Nachweis eines möglichen Brutbaumes (Bäume mit Höhlen od. Rissen) über Reste (Kotpillen, Ektoskelettreste) am Stammfuß alter Bäume (Eichen, Linden, Buchen, Weiden), ganzjährig möglich

• Untersuchung eines vorhandenen möglichen Mulmkörpers auf Larven (ganzjährig) Methodisches Vorgehen Heldbock

• Erfassung geeigneter Eichen-Brutbäume und Erkennung besiedelter Bäume zur unbelaubten Jahreszeit durch Feststellung der Schlupflöcher und Fraßgänge.

• Bei Eichen mit frischem Mulmauswurf sind zur Feststellung von Imagines im Zeitraum Mai – Juli mindestens 5 Begehungen abends bzw. nachts durchzuführen (Temperatur > 18 Grad, hohe relative Luftfeuchte).

• Pro Gebiet ist an ausgewählten Bäumen die Anzahl der Schlupflöcher vor und nach der Flugzeit auszuzählen.

Untersuchungsumfang 2021

Die Bäume wurden zu den o.g. Terminen der Baumkontrolle für Fledermäuse mit untersucht.

Ergebnisse Eremit / Heldbock

An den zu fällenden Bäumen konnten zu den Terminen keine Habitatelemente oder Tiere bzw. Reste von ihnen festgestellt werden.

Ein Mulmkörper, Bohrlöcher / Fraßgänge oder Schlupflöcher waren an allen Bäumen nicht erkennbar.

(29)

29

5 Artenschutzprüfung

In § 44 Abs. 5 BNatSchG wird der Anwendungsbereich der Verbotstatbestände für nach § 15 BNatSchG zugelassene Eingriffe sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 1 auf europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV FFH-RL begrenzt.

In den folgenden Kapiteln werden die innerhalb des Untersuchungsgebietes festgestellten streng geschützten Tierarten hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen des Vorhabens bewertet.

5.1 Arten nach FFH-Richtlinie, Anhang IV

5.1.1 Amphibien

Gemäß des Anhangs IV der FFH - RL sind die folgenden neun angeführten Amphibienarten mit Vorkommen in Brandenburg zu berücksichtigen.

Tabelle 6: Amphibienarten gem. Anhang IV FFH-RL

Amphibienart Vorkommen, Lebensraum (BfN 2015) Nachweis 2019

Rotbauchunke (Bombina bombina)

besiedeln ein breites Spektrum an stehenden, pflanzenreichen und besonnten Gewässern, wie

Feldsölle, Teiche oder Druckwassertümpel (Qualmwasser) und Überschwemmungsflächen in den

Flussauen

Kein Nachweis

Kreuzkröte (Bufo calamita)

Oft in Sand- und Kiesgruben; Laichgewässer u.a. in unbewachsenen und voll besonnten Pfützen, Fahrspuren und andere nur zeitweilig wasserführende

Tümpel.

Kein Nachweis

Wechselkröte (Bufo viridis)

offene, trockenwarme Lebensräume mit grabbaren, unbewachsenen Böden. Zur Fortpflanzung nutzt sie gut

besonnte, nicht oder kaum mit Pflanzen bewachsene Laichgewässer mit längerer Wasserführung und flachen

Ufern.

Kein Nachweis

Laubfrosch (Hyla arborea)

Wasserlebensraum: Fischfreie, besonnte Kleingewässer (Tümpel, Weiher, Druck-/Qualmwasserbereiche, Bracks,

Flutmulden und Altwässer in Fluss- und Bachauen, zeitweilig überschwemmte Grünlandsenken, auch

Gewässer in Abbaugruben

Landlebensraum: Gehölzstreifen, Röhrichte und gewässerbegleitende Hochstaudenfluren als Sitz- und

Rufwarten außerhalb der Paarungszeit sowie als Biotopverbundstrukturen

Kein Nachweis

Knoblauchkröte

(Pelobates fuscus) typischer Kulturfolger; besiedelt überwiegend

landwirtschaftlich genutzte Gebiete im Tiefland Kein Nachweis Moorfrosch

(Rana arvalis)

bevorzugt Gebiete mit hohem Grundwasserstand oder staunasse Flächen. Sein Lebensraum sind die Nass- und Feuchtwiesen, Zwischen- und Niedermoore sowie

Erlen- und Birkenbrüche.

Kein Nachweis

Springfrosch (Rana dalmatina)

Er lebt bevorzugt in trockenen, lichten, krautreichen Laub- und Laubmischwäldern, die ein ausreichendes Angebot an Laichgewässern aufweisen. Diese befinden

sich im Wald oder in Waldnähe und sind zumindest

Kein Nachweis

(30)

30 teilweise besonnt. Sie sollten fischfrei sein und können

gelegentlich trocken fallen.

Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae)

bevorzugt zur Fortpflanzung kleine bis mittelgroße, üppig bewachsene, möglichst nährstoffarme Stillgewässer, die sich sowohl im Offenland als auch im

Wald befinden können.

Kein Nachweis

Kammmolch (Triturus cristatus)

Das optimale Kammmolchgewässer weist einen ausgeprägten Ufer- und Unterwasserbewuchs auf und ist frei von räuberischen Fischen. Wichtig sind eine gute

Besonnung und ein reich gegliederter Gewässergrund.

Der Landlebensraum befindet sich idealerweise in unmittelbarer Nachbarschaft der Laichgewässer und ist

reich an Versteckmöglichkeiten unter Holz- oder Steinhaufen, im Wurzelbereich der Bäume oder auch in

Kleinsäugerbauen.

Kein Nachweis

Fazit: Innerhalb des UG wurden keine Amphibienarten nachgewiesen.

5.1.2 Reptilien

Gemäß des Anhangs IV der FFH - RL sind die folgenden vier angeführten Kriechtierarten mit Vorkommen in Brandenburg zu berücksichtigen.

Tabelle 7: Reptilienarten gem. Anhang IV FFH-RL

Falterart Vorkommen, Lebensraum (BfN 2015) Nachweis 2019

Schlingnatter (Coronella austriaca)

sandige Heidegebiete sowie Randbereiche von Mooren bzw. degenerierte

Hochmoorkomplexe

Kein Nachweis

Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis)

nur noch in wenigen natürlichen Vorkommen, in Seen- und Bruchlandschaften östlich der

Elbe Kein Nachweis

Zauneidechse (Lacerta agilis)

u.a. Wegränder, Böschungen, Dämme, Bahntrassen, wenig genutzte Wiesen und Weiden, Abgrabungs- und Rohbodenflächen.

Auch in Dünen- und Heidegebieten, an naturnahen Waldrändern, auf Halbtrocken-

und Trockenrasen etc.

Männchen, Weibchen und

Jungtiere;

Gesamtpopulation zwischen 50 und

100 Tieren

Östliche Smaragdeidechse (Lacerta viridis)

besonnte, nach Süden ausgerichtete Hänge sowie Trockenmauern, Schotterhalden, als auch Heidegebiete, Schonungen mit jungen

Kiefern und Böschungen mit sandigem Bodengrund mit Kleinstrukturen aus Baumstubben, Knüppelholzhaufen, dichten

Gebüschen (z.B. Brombeere)

Kein Nachweis

Fazit: Mit dem Vorkommen der Zauneidechse wurde eine der streng geschützten Reptilienarten im Bereich der B-Planflächen festgestellt. Aufgrund der Nachweise und der geeigneten Habitatbedingungen sind bei einer Umsetzung des B-Planvorhabens artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich.

(31)

31 5.1.3 Fledermäuse

Die Gebäudeflächen in Baugebiet 1 sind vor baulichen Veränderungen näher hinsichtlich der Fledermausfauna zu untersuchen.

Insbesondere bei Abriss- oder Teilabrissmaßnahmen können Tiere verletzt oder getötet werden. Zu den Arbeiten ist eine fachkundige Person hinzuziehen, die die entsprechenden Gebäudeteile inspiziert und Tiere ggf. entnimmt und umsetzt.

Bei entsprechender Eignung der Gebäudeteile als Habitatfläche bzw. Nachweis von Tieren sind weitere geeignete Maßnahmen festzulegen.

Im Bereich der untersuchten Fällbäume A-D konnten keine Habitatelemente der Artengruppe festgestellt werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG werden nicht berührt.

5.1.4 Xylobionte Holzkäfer

Im Bereich der untersuchten Fällbäume A-D konnten keine Habitatelemente der Artengruppe festgestellt werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG werden nicht berührt.

5.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie

Bau-, betriebs- und/oder anlagebedingt sind folgende 17 Arten potentiell durch das B- Planverfahren betroffen:

Ringeltaube, Buntspecht, Bachstelze, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Nachtigall, Schwarzkehlchen, Amsel, Singdrossel, Mönchsgrasmücke, Dorngrasmücke, Zilpzalp, Gartenbaumläufer, Buchfink, Feldsperling, Goldammer

Für diese erfolgt in der folgenden Tabelle 8 eine sinnvolle Zusammenstellung nach ihrem Vorkommen in den einzelnen Baugebietern gem. Abb. 1 mit einer Benennung des möglichen Eintretens eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG.

Referenzen

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