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Runway Kombi. Runway TM Kombi

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Academic year: 2022

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Runway Kombi besteht aus den zugelassenen Rapsherbiziden Runway und Butisan Kombi. Außergewöhnliche Breitenwirkung im Nachauflauf liefert die Kombination aus Runway und Butisan Kombi. Neben einer Vielzahl von Unkräutern wie Kamille, Klatschmohn, Kornblume und Klettenlabkraut werden auch Ackerkrummhals/

Ochsenzunge, Stiefmütterchen, Hirtentäschel und Storchschnabel bekämpft. Der optimale Anwendungstermin ist der frühe Nachauflauf (ab BBCH 10).

Vorteile von Runway Kombi:

— Außergewöhnlich breit und sicher, einschließlich:

• Kamille, Klatschmohn, Kornblume

• Storchschnabel, Stiefmütterchen

• Hirtentäschel (clomazonefreie Lösung)

— Mit Boden- und Blattwirkung

— Flexible Anwendung:

• Optimal: Tankmischung im frühen Nachauflauf (ab BBCH 10)

• Spritzfolge Butisan Kombi (Vorauflauf)–Runway (Nachauflauf)

Runway Kombi

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WIRKSTOFFE

Runway Kombi besteht aus den zugelassenen Rapsherbiziden Runway und Butisan Kombi

240 g/l Clopyralid + 80 g/l Picloram + 40 g/l Aminopyralid

Runway ist ein systemisches Nachauflaufherbizid zur Bekämpfung von Kamille-Arten, Klatschmohn und Kornblume in Winterraps im Nachauflauf Herbst.

200 g/ Metazachlor + 200 g/l Dimethenamid

Butisan Kombi ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern, einschließlich Storchschnabel-Arten, sowie von Ungräsern wie Ackerfuchsschwanz, Gemei- ner Windhalm und Einjährige Rispe in Winterraps im Vor- oder Nachauflauf- verfahren zur Herbstanwendung.

HINWEIS

Die Gebrauchsanleitungen der Einzelprodukte sind genau zu beachten!

ANWENDUNG Tankmischung:

0,2 l/ha Runway + 2,5 l/ha Butisan Kombi im Nachauflauf ab BBCH 10 Winterraps

HERBIZID

Nr. 006872-00 Runway HERBIZID

Nr. 006288-00 Butisan Kombi

Spritzfolge:

2,5 l/ha Butisan Kombi Vorauflauf oder früher Nachauflauf 0,2 l/ha Runway

Nachauflauf Herbst ab BBCH 10 bis Ende Oktober.

Runway kann bei Anwendung im Herbst mit einer Graminizid- (z. B. Gallant Super), Fungizid- bzw. Insektzid- maßnahme kombiniert werden. Die Zumischung eines Blattdüngers ist ebenfalls möglich.

WIRKUNGSSPEKTRUM

Produktleistungen RUNWAY in Tankmischung mit Butisan Kombi Sehr gut bis gut bekämpfbar:

Ackerfrauenmantel, Ackerkrummhals/Ochsenzunge, Ampfer (Sämling), Besenrauke, Bingelkraut, Distel-Arten*, Ehrenpreis, Gänsedistel, Hellerkraut, Hirtentäschel, Hundspetersilie, Klettenlabkraut, Kompasslattich, Kamille- Arten (einschl. resistenter Biotypen), Klatschmohn, Kornblume, Kreuzkraut-Arten, Leguminosen (Bohnen, Erbsen, Klee-Arten, Lupinen, Wicken), Lichtnelke, Schierling, Stiefmütterchen, Storchschnabel-Arten, Taubnessel, Vergiss- meinnicht, Vogelmiere, Windenknöterich sowie Einjährige Rispe und Windhalm.

Nicht ausreichend bekämpfbar:

Wegrauke, Ausfallgetreide, Senf-Arten, Schierlingsblättriger Reiherschnabel

* Ackerkratzdistel bei einer Wuchshöhe von 10–20 cm.

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RUNWAY WIRKSTOFFE

240 g/l Clopyralid + 80 g/l Picloram + 40 g/l Aminopyralid

Runway ist ein systemisches Nachauflaufherbizid zur Bekämpfung von Kamille-Arten, Klatschmohn und Kornblume in Winterraps im Nachauflauf Herbst.

HERBIZID

Nr. 006872-00

Signalwort/Gefahrensymbol: Keines

Wirkungsmechanismus (RAC-Gruppe): Aminopyralid (O), Clopyralid (O), Picloram (O)

Bienengefährlichkeit: Nicht bienengefährlich (B4)

Schutz von Wasserorganismen/Abstandsauflagen: NW 468, 261, 642-1 Schutz von Flora und Fauna/Abstandsauflagen: –

Lagerklasse: 12

Klasse/Verpackungsgruppe: –

UN-Nummer: –

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Kamille-Arten, Klatschmohn und Kornblume Winterraps (Nachauflauf Herbst)

WIRKUNGSWEISE

Die Wirkstoffe Aminopyralid, Clopyralid und Picloram werden schnell über die Blätter der Unkräuter aufgenommen und systemisch in der Pflanze in die ober- und unterirdischen Vegetationszentren transportiert. Dort greifen sie in den Eiweißstoffwechsel ein. Die typischen Wirksymptome zeigen sich im Absterben des Vegetationskegels sowie im Wachstumsstillstand und Verdrehen der Blätter und Stängel. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

AUFWANDMENGE

Nachauflauf–Herbst: 0,2 l/ha Runway in 200–400 l Wasser. Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

ANWENDUNG, ANWENDUNGSHINWEISE

Die Anwendung erfolgt im Nachauflauf Herbst. Wir empfehlen den Einsatz von Runway im frühen Nachauflauf (BBCH 10 bis 12) der Kultur um optimale Wirkungsgrade zu erzielen. Runway wirkt am besten bei wüchsiger, d. h. warmer und feuchter Witterung. Extreme Trockenheit oder Kälte verlangsamen die Wirkung. Innerhalb von 4 Stunden nach der Behandlung sollten keine Niederschläge fallen, damit die Wirkstoffe von den Unkräutern aufgenommen werden können. Die beste Wirkung wird erzielt, wenn sich die Unkräuter in zügigem Wachstum befinden. Zum Zeitpunkt der Anwendung sollten die Unkräuter die ersten Laubblätter entwickelt, für eine optimale Wirkung jedoch 10 cm Größe bzw. Durchmesser nicht überschritten haben. Um ein Abfließen der Spritzbrühe zu vermeiden, dürfen weder regen- noch taunasse Unkräuter behandelt werden. Bei extremer Hitze und intensiver Sonneneinstrahlung ist die Behandlung in die Abendstunden zu verlegen. Eine gute Benetzung aller Pflanzen ist Voraussetzung für die Wirkungsentfaltung.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBEZO- GENE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Auf derselben Fläche keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Aminopyralid im folgenden Kalenderjahr. Auf derselben Fläche keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Clopyralid im folgenden Kalenderjahr.

WIRKUNGSSPEKTRUM Mit Runway mit 0,2 l/ha sind Sehr gut bis gut bekämpfbar:

Ackerfrauenmantel, Ackervergissmeinnicht, Distel-Arten, Hundspetersilie, Kamille-Arten (einschl. resistenter Bio- typen), Klatschmohn, Kompasslattich, Kornblume, Kreuzkraut-Arten, Leguminosen (Bohnen, Erbsen, Klee-Arten, Lupinen, Wicken), Lichtnelke, Sämlingsampfer und Schierling

Weniger gut bekämpfbar:

Ackerstiefmütterchen, Ackerkrummhals/Ochsenzunge, Erdrauch und Rundblättriger Storchschnabel (im Keim- blattstadium).

Nicht ausreichend bekämpfbar:

Ackerhellerkraut, Besenrauke, Ehrenpreis-Arten, Gräser-Arten und Ausfallgetreide, Hirtentäschel, Klettenlabkraut, Schlitzblättriger Storchschnabel, Taubnessel-Arten, Vogelmiere und Wegrauke

ANSETZEN DER SPRITZBRÜHE, SPRITZTECHNIK UND SPRITZENREINIGUNG

Runway bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den 2/3 mit Wasser gefüllten Spritzflüssigkeitsbehälter geben.

Behälter anschließend mit Wasser auffüllen. Mischbrühen sofort nach dem Ansetzen unter kräftigem Umlauf oder bei laufendem Rührwerk ausbringen. Bei Mischungen ist die Gebrauchsanleitung der Mischpartner zu beachten.

Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Restlos entleerte Spritzgeräte gründlich mit Wasser reinigen, die verdünnte Reinigungsflüssigkeit auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen. Nur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten, deren Ausstoß pro Hektar bekannt ist. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand kontrollieren und einstellen lassen.

MISCHBARKEIT

Runway kann mit Bodenherbiziden (z. B Butisan Kombi, Graminiziden (z. B Gallant Super), Fungiziden (Marken- ware), Insektiziden (Markenware), oder Flüssigdünger (z. B. AHL Markenware, YARAVITA, YARA Bor) gemischt werden. Runway ist mischbar mit Fox.

WARTEZEIT

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt (F).

VERTRÄGLICHKEIT

Aufgrund der bestehenden Sortenvielfalt wird der Einsatz von Runway in Inzuchtlinien, Saatgutvermehrungsbe- ständen und Zuchtgärten nicht empfohlen. Runway ist nach bisherigen Erfahrungen mit der empfohlen Aufwand- menge in allen Konsumraps Sorten gut verträglich. Zur Vermeidung von Schäden an der Kultur sollten generell durch Frost, Trockenheit, Nässe und andere Faktoren geschwächte Bestände nicht mit Runway behandelt wer-

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den. Schäden an der Kulturpflanze möglich. Unter ungünstigen Bedingungen, z. B Nährstoffmangel, Staunässe, extreme Temperaturschwankungen sind Blattwölbungen und Blattrollen möglich. Diese Symptome verwachsen sich im Laufe des Herbstes und wirken sich in der Regel nicht negativ auf den Ertrag aus. Bei extremer Hitze und intensiver Sonneneinstrahlung ist die Behandlung in die Abendstunden zu verlegen. In Tankmischung mit Bodenherbiziden, wie z. B. Butisan Kombi gilt: Schäden an der Kulturpflanze sind möglich. Wuchshemmungen bzw. Ausdünnungen können auftreten, wenn nach der Behandlung extrem hohe Niederschläge fallen, die Kulturen primär durch andere Faktoren wie ungünstige Wachstumsbedingungen (z. B. Staunässe), Schädlings- oder Krank- heitsbefall (z. B. Phomabefall) oder Frost geschwächt sind. Auf Flächen mit Minimalbodenbearbeitung besteht ein verstärktes Anwendungsrisiko hinsichtlich Verträglichkeit. Darüber hinaus ist bei Altunkräutern bzw. Bodenabde- ckung mit organischer Masse ein Wirkungsabfall möglich.

NACHBAU

Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sind möglich. Als Zwischenfrüchte können Phacelia, Senf und Grasmischungen, nicht jedoch Leguminosen (z. B. Klee, Bohnen, Wicken), angebaut werden.

Im Rahmen einer normalen Fruchtfolge können nach Raps im Herbst Getreide und im darauf folgenden Frühjahr alle Kulturen nachgebaut werden.

Nach der Ernte das Rapsstroh sorgfältig einarbeiten.

WICHTIGE AUFLAGEN UND HINWEISE

Einstreu, das von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, sowie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Einstreu von behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Einstreu von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, darf nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais ausgebracht werden. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszuschließen.

EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR.

1272 / 2008 [CLP]

Signalwort: Keines

Gefahrensymbol: Keines

Wirkstoffe: 240 g/l (20,2Gew.-%) Clopyralid

+ 80 g/l (6,8Gew.-%) Picloram + 40 g/l (3,4Gew.-%) Aminopyralid Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER ANWENDER

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kin- der unzugänglich aufbewahren. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

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Mittel. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder Missbrauch Vergiftungserscheinungen auftreten, sofort den Arzt rufen!

UMWELTVERHALTEN Bienen

Runway wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentra- tion, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Nützlinge

Runway wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Fische und Fischnährtiere Runway ist fischgiftig.

Schutz von Oberflächengewässern

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflä- chengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof-und Straßenabläufe verhindern.)

ENTSORGUNG

Entsorgung im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA.

HINWEISE FÜR DEN ARZT

Sofortmaßnahmen: Elementarhilfe, Dekontamination und symtomatische Behandlung.

Siehe auch Sicherheitsdatenblatt.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Helfer auf Selbstschutz achten. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.

Verunreinigte Kleidung sofort entfernen.

Nach Einatmen: Ruhe, Frischluft, Arzthilfe.

Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife gründlich abwaschen, Arzthilfe.

Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, augen- ärztliche Nachkontrolle.

Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und 200 – 300 ml Wasser nachtrinken, Arzthilfe. Kein Erbrechen auslösen wegen der Gefahr der Aspiration.

Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.

Beratung bei Vergiftungsfällen: siehe Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen.

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ZUR BEACHTUNG

Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung ist unser Produkt für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewähr- leisten, daß die Zusammensetzung unseres Produkts in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung außer- halb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Lagerung oder unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung unseres Produkts aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirkung des Produkts beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Applikations- technik, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten) etc. Deshalb kann eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produkts oder eine Schädigung an den behandelten Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir keine Haftung übernehmen. Das damit verbundene Risiko geht zu Lasten des Anwenders Für negative Auswirkun- gen von uns nicht empfohlener Tankmischungen haften wir nicht.

BUTISAN KOMBI WIRKSTOFFE

200 g/l Metazachlor + 200 g/l Dimethenamid

Butisan Kombi ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern – einschließ- lich Storchschnabel-Arten – sowie von Ungräsern wie Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm und Einjährige Rispe in Winterraps im Vor- oder Nach- auflaufverfahren zur Herbstanwendung.

HERBIZID

Nr. 006888-00 Butisan Kombi

Signalwort/Gefahrensymbol: Gefahr/GHS07, GHS08, GHS09 Wirkungsmechanismus (RAC-Gruppe): Dimethenamid-P (K3), Metazachlor (K3)

Bienengefährlichkeit: Nicht bienengefährlich (B4)

Schutz von Wasserorganismen/Abstandsauflagen: NW 261, 262, 265, 468, 605–50 % 5 m, 75 %*, 90 %*, 606–5 m, 706–20 m Schutz von Flora und Fauna/Abstandsauflagen: NT 101

Versandgebinde: 0,8 l Runway und 10 l Butisan Kombi

Lagerklasse: 10

Klasse/Verpackungsgruppe: 9, III

UN-Nummer: 3082

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Einjährige einkeimblättrige Unkäuter Winterraps (VA, Herbst) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Einjährige einkeimblättrige Unkäuter Winterraps (NA, Herbst) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

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WIRKUNGSWEISE

Butisan Kombi ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern in Raps. Es wird über Keimblätter, Hypokotyl und Wurzeln aufgenommen. Bei Anwendung vor dem Auflaufen wird Butisan Kombi von den keimenden Unkräutern und Ungräsern aufgenommen und bringt sie vor oder meistens kurz nach dem Auflaufen zum Abster- ben. Im Nachauflaufverfahren werden die Unkräuter besonders gut im Keimblatt- bis max. 1. Laubblattstadium erfasst. Ein guter Bekämpfungserfolg wird dann erzielt, wenn sich der Wirkstoff bei ausreichender Feuchtigkeit im Boden lösen und verteilen kann und somit eine Wirkstoffaufnahme zusätzlich über das Wurzelsystem der Unkräuter und Ungräser möglich ist.

Laufen Unkräuter wie z. B. Ackerfuchsschwanz aus tieferen Bodenschichten auf und erfährt der Boden über län- gere Zeit keine Durchfeuchtung, sind Minderwirkungen möglich. Voraussetzung für eine gute Rapsentwicklung und eine gute herbizide Wirkung ist ein gut abgesetztes, feinkrümeliges Saatbett.

Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3

WIRKUNGSSPEKTRUM

Mit Butisan Kombi im Vor- oder Nachauflauf sind Gut bekämpfbar:

Ackerfuchsschwanz* Ackerhundskamille, Ackerhellerkraut (im Vorauflauf), Ackervergissmeinnicht, Ehrenpreis- Arten, Einjähriges Bingelkraut, Einjähriges Rispengras, Gänsedistel-Arten (aus Samen), Gemeiner Windhalm, Hir- tentäschel (im Vorauflauf), Kamille-Arten, Klatschmohn, Kreuzkraut-Arten (im Vorauflauf), Storchschnabel-Arten, Taubnessel-Arten, Vogelsternmiere, Weidelgras-Arten (im Vorauflauf)

Weniger gut bekämpfbar:

Ackerhellerkraut (im Nachauflauf), Hirtentäschel (im Nachauflauf), Klettenlabkraut, Kornblume, Weidelgras-Arten (im Nachauflauf), Weißer Gänsefuß

Nicht ausreichend bekämpfbar:

Ackerstiefmütterchen, Ausfallgetreide, Schierlingsblättriger Reiherschnabel, Senf-Arten Wegrauke Gegen Wurzelunkräuter ist Butisan Kombi unwirksam.

* (Vorauflauf bis Auflaufen)

WINTERRAPS AUFWANDMENGE

Vorauflauf oder Nachauflauf Herbst: 2,5 l/ha Butisan Kombi in 200–400 l Wasser. Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Flä- che – auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht überschritten werden.

ANWENDUNG, ANWENDUNGSHINWEISE

Vorauflaufverfahren: Spritzungen möglichst auf feuchten Boden vornehmen.

Nachauflaufverfahren (Herbst):

Der Raps befindet sich zu diesem Zeitpunkt in der Regel im Keimblatt- bis max. 2. Laubblattstadium. Anwendun- gen bis zum 8 Blattstadium sind möglich.

Butisan Kombi wird im Keimblatt- bis max. 1. Laubblattstadium der Unkräuter–unabhängig vom Entwicklungssta- dium der Kultur–empfohlen. Das 1. Laubblattstadium dürfen jedoch nur solche Unkräuter erreichen, die beson-

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ders empfindlich auf Butisan Kombi reagieren, wie z. B. Storchschnabel-Arten, Kamille-Arten, Vogelsternmiere, Taubnessel- und Ehrenpreis-Arten. Alle anderen Arten, insbesondere Hirtentäschel, Ackerhellerkraut und Acker- fuchsschwanz, sollten möglichst in der Auflaufphase bis zum Erreichen des Keimblattstadiums (ca. 4–7 Tage nach der Saat) bekämpft werden.

Spritzungen möglichst auf feuchtem Boden vornehmen.

Zur Zeit der Behandlung dürfen die Unkräuter das angegebene Entwicklungsstadium nicht überschritten haben.

Im Bereich des Spritzschattens von groben Kluten, Ernterückständen, Altunkräutern oder großen Rapspflanzen ist keine Wirkung zu erwarten. Damit der Wirkstoff von den Blättern der Unkräuter aufgenommen werden kann, sollte der Spritzbelag angetrocknet sein, bevor Regen fällt.

MISCHBARKEIT

Butisan Kombi ist mischbar mit Runway, Carax, Caramba, Focus Ultra und Effigo.

Im Vorauflauf kann Butisan Kombi gemeinsam mit AHL oder AHL + Wasser-Mischungen ausgebracht werden.

Im Nachauflauf kann Butisan Kombi gemeinsam mit AHL bis max. 30 l/ha ausgebracht werden. Mischungen mit schwefelhaltigen Flüssigdüngern sind nicht möglich.

Mischungen möglichst umgehend ausbringen.

In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

VERTRÄGLICHKEIT

Schäden an der Kulturpflanze sind möglich. Wuchshemmungen bzw. Ausdünnungen können auftreten, wenn nach der Behandlung extrem hohe Niederschläge fallen, oder die Kulturen primär durch andere Faktoren wie ungünstige Wachstumsbedingungen (z. B. Staunässe), Schädlings- oder Krankheitsbefall (z. B. Phomabefall) oder Frost geschwächt sind. Auf Flächen mit Minimalbodenbearbeitung besteht ein verstärktes Anwendungsrisiko hin- sichtlich Verträglichkeit. Darüber hinaus ist bei Altunkräutern bzw. Bodenabdeckung mit organischer Masse ein Wirkungsabfall möglich.

Butisan Kombi ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Rapssorten verträglich.

WARTEZEIT

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen An- wendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

BESONDERE HINWEISE Nachbau

Sollte durch Auswinterung oder andere Umstände ein vorzeitiger Umbruch des mit Butisan Kombi behandelten Rapses erforderlich sein, so können nach bisherigen Erfahrungen im Frühjahr Sommerweizen, Sommergerste, Hafer, Kartoffeln, Zuckerrüben, Sommerraps, Mais, Erbsen, Ackerbohnen, Buschbohnen, Sojabohnen, Sonnen- blumen und Lein nachgebaut werden. Vor der Neueinsaat im Frühjahr genügt es normalerweise, den Boden ca. 15 cm tief zu durchmischen. Erfolgt der Umbruch bereits im Herbst, kann nach unserer Erfahrung kann nach unserer Erfahrung sofort wieder Raps oder nach vorherigem Pflügen bzw. intensiver Bodendurchmischung (20 cm tief) ab Mitte Oktober Winterweizen nachgebaut werden. Nach der normalen Ernte können alle Kulturen nachgebaut werden.

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ANSETZEN DER SPRITZBRÜHE, SPRITZTECHNIK UND SPRITZENREINIGUNG

I. Vermeidung von Restmengen

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen!

II. Ansetzen der Spritzbrühe

1. Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen.

2. Butisan Kombi in den Tank schütten.

3. Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzbrühe gleichmäßig zu verteilen.

4. Spritzbrühe unmittelbar ausbringen.

Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Sprit- zens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten.

Wassermenge: 200–400 l/ha

EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR.

1272/2008 [CLP]

Signalwort: Gefahr

Gefahrensymbol: GHS07, GHS08, GHS09

Wirkstoffe: 200 g/l (18,2Gew.-%) Metazachlor

200 g/l (18,2Gew.-%) Dimethenamid-P Gefahrenhinweise:

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Sicherheitshinweise:

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Vor Gebrauch Etikett lesen.

Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Einat- men von Nebel vermeiden. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Kontaminierte Arbeits- kleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Bei Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen.

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

BEI Exposition oder Betroffenheit:GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Verschüttete Mengen aufnehmen.

Unter Verschluss lagern. Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DER ANWENDER

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL- Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Ver- braucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönli- che Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.

Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel

Dicht abschließende Schutzbrille tragen. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.

Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen.

Gesichtsschutz tragen.

Gummischürze tragen.

Bei Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen.

Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

UMWELTVERHALTEN Bienen

Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzent- ration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Nützlinge

Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen), Aleochara bilineata (Kurzflügel-Käfer) und Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Algen und höhere Wasserpflanzen

Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.

Fische

Das Mittel ist giftig für Fische.

Schutz von Flora und Fauna

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenom-

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men landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindern- den Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwen- dung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzin- seln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Schutz von Oberflächengewässern

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern–ausgenommen nur gele- gentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer –, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesan- zeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6, Absatz 2, Satz 2, PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 %*, 90 %*

Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserfüh- render, aber einschließlich periodisch wasserführender – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 5 m

Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlos- senen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:

– Ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhan- den sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – Die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof-und Straßenabläufe verhindern.)

ENTSORGUNG

Entsorgung im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA.

HINWEISE FÜR DEN ARZT

Sofortmaßnahmen: Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung.

Siehe auch Sicherheitsdatenblatt.

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Erste-Hilfe-Maßnahmen

Helfer auf Selbstschutz achten. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.

Verunreinigte Kleidung sofort entfernen.

Nach Einatmen: Ruhe, Frischluft, Arzthilfe.

Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife gründlich abwaschen, Arzthilfe.

Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, augen- ärztliche Nachkontrolle.

Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und 200 – 300 ml Wasser nachtrinken, Arzthilfe. Kein Erbrechen aus- lösen wegen der Gefahr der Aspiration.

Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.

Beratung bei Vergiftungsfällen: siehe Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen.

ZUR BEACHTUNG

Die Angaben in dieser Gebrauchsanleitung basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde.

Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gege- benheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfakto- ren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B.

Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen wer- den. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutz- rechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Gebrauchsanleitung sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten.

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