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EINE FRIEDLICHE UND NACHHALTIG ENTWICKELTE WELT IST (NOCH) MÖGLICH.

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(1)

NEUORDNUNG.

EINE FRIEDLICHE UND NACHHALTIG

ENTWICKELTE WELT IST (NOCH) MÖGLICH.

AUFBAU EINER DEMOKRATISCH

KONTROLLIERTEN WELTPOLIZEI UND EINES GEWALTMONOPOLS DER UN.

Klaus Moegling

(Universität Kassel, Fb Gesellschaftswissenschaften)

(2)

VORTRAGSGLIEDERUNG

1. Vorbemerkungen

2. 6 Bausteine für eine internationale Neuordnung

3. Konkrete Schritte in den nächsten 5-10 Jahren unter besonderer Berücksichtigung der Weltinnenpolitik und weltpolizeilicher Maßnahmen

4. Aspekte der Umsetzung

5. Offene Fragen aus meiner Sicht

6. Diskussion

(3)

NEUORDNUNG

1 Analyse gegenwärtiger globaler Krisen - Ordnungen lösen sich auf.

2. Drohende globale Szenarien - Unordnung als Ordnungsprinzip

3. Die Grundlage einer Neuordnung der internationalen Beziehungen liegt auch in der psychosozialen Bildung des Einzelnen.

4. Sozioökonomische und sozialökologische Grundlagen nachhaltiger Entwicklung und wirksamer Friedenspolitik

5. Neuordnung des Systems internationaler Beziehungen

6. Erste Schritte auf einem langen Weg gesellschaftlicher Pazifizierung

7. Einordnung des vorliegenden Ansatzes in die Theorien internationaler Beziehungen 8. Zusammenfassung und Epilog: Eine neue

Ordnung für die Welt

(4)

VISIONEN UND UMSETZBARKEIT

Eine Vision sollte nicht daraufhin befragt werden, ob sie unmittelbar oder in wenigen Jahren umsetzbar

ist. Ihr Zeithorizont ist größer und auf eine mittel- oder sogar langfristige Distanz ausgerichtet.

Allerdings müssen die geplanten ersten Schritte auf dem Weg zur Einlösung einer Vision durchaus auf

ihre Umsetzbarkeit hin befragt werden müssen.

(5)

WELTINNNENPOLITIK UND WELTBÜRGERTUM

 Weltinnenpolitik fokussiert sich nicht wie die nationale Außenpolitik primär auf das nationalstaatliche

Interesse, sondern bezieht sich auf ihre Verantwortung gegenüber dem globalen Ganzen.

 Weltinnenpolitik setzt eine legitimierte und machtvolle institutionalisierte Struktur auf der Ebene der UN voraus (weltstaatliche Strukturen).

 Eine Identifikation als Weltbürger*in innerhalb dieser Machstruktur wird nur erfolgen, wenn diese

demokratisch legitimiert und gestaltet ist.

 Ansonsten läge eine Weltdiktatur mit unübersehbaren

Folgen für die Freiheit von Gesellschaften und Einzelnen

vor.

(6)

STÄRKUNG UND DEMOKRATISIERUNG DER UN

 Die Vereinten Nationen sind geschwächt. Es gilt, sie wieder zu stärken, da Nationalstaaten oder transnationale regionale Verbünde nicht in der Lage sind, globale Probleme zu lösen.

 Allerdings sollte die Renaissance der UN im Zuge einer institutionellen Transformation erfolgen.

 Die UN müssen sich einer strukturellen

Neuordnung im Sinne einer Demokratisierung

unterziehen.

(7)

EINWÄNDE GEGEN EINE INTERNATIONALE NEUORDNUNG

„Der Mensch ist nicht in der Lage, sich am Wohl aller zu orientieren“

„Wir wollen keinen Weltstaat über uns haben.“

„Weltstaatliche Strukturen werden von den Herrschenden ausgenutzt.“

„Das geht doch gar nicht. Die vielen Diktaturen werden sich einer Weltpolizei nie unterwerfen.“

„Schon bei der EU sieht man, dass die Zusammenarbeit nicht klappt. Auf der globalen Ebene klappt dies erst recht nicht.“

„Die Vereinten Nationen sind zu schwach.“

„Mit weltpolizeilichen Maßnahmen bekommen wir eine Weltdiktatur.“

„Ich will doch keine Weltpolizei über mir haben. Wer weiß, in wessen Interesse die agieren.“

„Die Vereinten Nationen wissen doch nicht, wie es den Menschen vor Ort geht.“

…….

(8)

BAUSTEIN 1: REFORM DER UN- GENERALVERSAMMLUNG(EN)

Analyse:

• Jeder Staat hat 1 Sitz.

• Nationale Vertreter sind nicht gewählte Diplomaten.

• Auch Vertreter von Diktaturen und autokratischen Systemen sitzen im UN- Sicherheitsrat.

• Beschlüsse haben keine

völkerrechtliche Verbindlichkeit, nur Empfehlungscharakter.

Forderung:

Einrichtung eines demokratisch

gewählten UN-Parlaments (UNPA), in dem die wichtigen globalen

Entscheidungen diskutiert und gefällt werden.

Unterstützung der Forderung nach einer UNPA durch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen aus 157 Ländern, darunter über 1.584

aktuelle und ehemalige Parlamentsmitglieder.

(https://www.democracywithoutborders.org/de/unpa- kampagne/, o.D., 9.4.21)

(sowie EU-Parlament, Lat.am. Parlament u. Pan- Afrikanische Parlament, u. 250 NGO‘s)

(9)

ZENTRALE ROLLE EINES DEMOKRATISCHEN WELTPARLAMENTS

Empowerment für das Weltparlament in verschiedenen Schritten mit folgender Zielvorstellung:

„Das Weltparlament würde als Hauptorgan einer Weltorganisation der dritten Generation verankert werden. Als zentrale Säule einer

Weltfriedensordnung sollte es beispielsweise bei Zwangsmaßnahmen und Friedenseinsätzen mitentscheiden und im Zuge vollständiger nuklearer Abrüstung an einem globalen Inspektionssystem mitwirken.

Neue supranationale Institutionen, die bereits in der Diskussion sind und früher oder später auf die Tagesordnung kommen werden, wie zum Beispiel eine Weltzentralbank, eine Weltsteuerbehörde, eine globale Antikartellbehörde, eine Kriminalpolizei und eine Eingreiftruppe ebenso

sowie die Einführung globaler Steuern oder eines globalen

Grundeinkommens bedürfen der demokratischen Legitimation und der parlamentarischen Kontrolle durch ein Weltparlament.“

(Jo Leinen/ Andreas Bummel (2017, 374)

(10)

BAUSTEIN 2: REFORM DES UN- SICHERHEITSRATS

Analyse:

•15 Mitglieder incl. 5 ständige UN-Sicherheitsratsmitglieder

• Zumindest 9 Stimmen für einen Beschluss

• Beschlüsse sind

völkerrechtlich verbindlich.

• Veto-Recht der 5 ständigen Mitglieder

• Eingriffsrecht in nationale Souveränität bei

nationalstaatlicher Aggressivität

• Keine Kontrolle des Sicherheitsrats

Forderung:

• Wahl aller UN-Sicherheitsratsmitglieder durch ein demokratisch gewähltes UN-Parlament

• Abschaffung des Rechtsinstituts der ständigen Mitgliedschaft und des Veto-Rechts, Gleichberechtigung

der UN-Sicherheitsratsmitglieder

• gemeinsame Kontrolle des UN-Sicherheitsrats durch das UN-Parlament und das UN-Generalsekretariat

(11)

BAUSTEIN 3: REFORM DES UN- GENERALSEKRETARIATS

António Guterres, seit Jan. 2017

UN-General- sekretär

Analyse:

• UN-Generalsekretär wird vom Sicherheitsrat

vorgeschlagen und von der UN-Generalversammlung für 5 Jahre gewählt.

• UN-Generalsekretär hat keine Richtlinienkompetenz für die UN.

• Er hat das Recht, an den Sitzungen der UN-Hauptorgane (außer Internationaler Strafgerichtshof) teilzunehmen.

• Er vertritt die UN nach außen.

•Forderung:

• Wahl des UN-Generalsekretärs durch die demokratisch gewählte UN-Vollversammlung auf Vorschlag der dort vertretenen Mehrheitsfraktionen

• Vision: Prüfung, inwieweit das UN-Generalsekretariat in eine demokratisch gewählte und kontrollierte

Weltregierung mit Ministern und Ressorts umgewandelt

(12)

BAUSTEIN 4: UN-PLEBISZIT

Analyse:

Es gibt derzeit kein Bürgerbegehren oder einen

Bürgerentscheid auf der globalen Ebene.

Forderung:

Über ein globales Plebiszit können Themen auf die

Tagesordnung der UN- Generalversammlung gesetzt werden. Über dieses Thema ist

dort zu beraten und abzustimmen.

(UN-Weltbürgerinitiative, u.a.

NGO ‚Democracy Without Borders‘)

Für ein globales Plebiszit muss ein Quorum erfüllt sein – Vorbild die Europäische Bürgerinitiative (EBI): 1 Million Stimmen aus zumindest einem

Viertel der EU-Staaten.

(13)

BAUSTEIN 5: WELTGESETZGEBUNG UND INTERNATIONALER GERICHTSHOF

Analyse:

Internationaler Gerichtshof (IGH):

•15 Richter_innen aus 15 verschiedenen Staaten, die von der UN-

Generalversammlung gewählt werden

• Zuständigkeit: Innerstaatliche

Streitigkeiten und Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen

• USA unterwirft sich nur bedingt dem IGH Internationaler Strafgerichtshof (IStGH):

• Zuständigkeit: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression – wenn

nationalstaatliche Verfolgung nicht möglich oder nicht gewollt.

• u.a. USA, China, Russland, Indien, Türkei

Forderung:

• Ein gemeinsame Institution für IGH und IStGH unter dem Dach der UN (UN- Gerichtshof mit verschiedenen Kammern)

• Alle UN-Vertragsstaaten haben das Abkommen zum UN-Gerichtshof zu

unterzeichnen.

• Weltstaatliche Gesetze werden vom UN-

(14)

BAUSTEIN 6: UN-GEWALTMONOPOL UND

AUFBAU EINES NEUEN SICHERHEITSSYSTEMS

Nur eine reformierte UN (siehe Bausteine 1-5) kann dann auch das Gewaltmonopol beanspruchen, das subsidiaritär ausgeübt und auf verschiedene Ebenen verlagert wird.

Die Einrichtung eines UN-Gewaltmonopols sieht die schrittweise Entwaffnung der Nationalstaaten sowie aller kriminellen und klandestinen Organisationen vor.

Weltpolizeiliche Strukturen weisen eine gestuften und global, regional und lokal gegliederte Polizeiorganisation auf, die durch die zuständigen demokratischen Gremien kontrolliert werden und subsidiär funktionieren.

Bei zwischenstaatlicher Aggression, gefährlicher Umweltzerstörung oder innerstaatlichen

Menschenrechtsverletzungen sind zunächst zivile und diplomatische Mittel auszuschöpfen. Bei der zivilen Konfliktprävention ist auf das Konzept des ‚Zivilen Peacekeeping‘ in

Zusammenarbeit von UN-Mediatoren mit einheimischen Friedenskräften umzusetzen..

Bei einer aussichtlosen Niederschlagung zivilgesellschaftlichen Widerstands und bei einer Erfolgslosigkeit aller politischen Vermittlungsversuche bei massiven zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Konflikten sowie der Vernichtung planetar relevanter Umwelt, z.B. des

Regenwalds, ist ein Einsatz weltpolizeilicher Maßnahmen möglich. Im problematischsten Fall wird dieser weltpolizeiliche Einsatz auch z.B. mit militärisch ausgerüsteten Blauhelmtruppen unterstützt.

Dieser Einsatz wird vom UN-Sicherheitsrat in Kooperation mit dem UN-General-Sekretariat vorgeschlagen und vom UN-Parlament mit einer Dreiviertel-Mehrheit beschlossen.

Weltpolizeiliche Strukturen werden auf Dauer bleiben müssen; militärische Einsätze im Auftrag der UN enden, wenn das UN-Gewaltmonopol durchgesetzt ist.

(15)

KONKRETE SCHRITTE IN NÄCHSTEN 5-15 JAHREN

Die Schritte zu einer Einlösung einer zukünftigen gesellschaftlichen Neuordnung sind in 3 Zeiträume gegliedert (bis zu 5 Jahren, bis zu 10 Jahren und bis zu 15 Jahren).

Sie beziehen sich auf die zentralen Bereiche Ökonomie, Demokratie, Ökologie, Frieden und Sozialpolitik.

Des Weiteren werden die Bereiche Digitalisierung und Bildung mit konkreten Schritten markiert.

(Moegling 2020, 312 ff.)

(16)

GEGEN DIE VERMISCHUNG WELTPOLIZEILICHER UND MILITÄRISCHER FUNKTIONEN

Kann eine Weltpolizei einen Frieden erzwingen? (Christine Schweitzer)

„Wenn man sich eine ‚Polizei‘ vorstellt, die dies leisten soll, was selbst USA und NATO mit ihren militärischen Mitteln nicht schaffen, über was für

Waffen und Zahlen reden wir dann eigentlich? Welche Vernichtungsgewalt muss da angehäuft werden? Und was hat das noch mit ‚Polizei‘ zu tun?

Sind Erzwingungseinsätze eines solchen Maßstabes in einer ‚polizeilichen Logik‘, wie von Snd postuliert, denkbar? (…)

Eine schlichte Umettikettierung ist gefährlich und riskiert, dass ‚Policing‘ nur ein neuer Begriff für das wird, was in den 1990er Jahren als ‚humanitäre Intervention und später als R2P-Einsatz beschrieben wurde.“

(Schweitzer 2020, 26)

(17)

ZUM UNTERSCHIED ZWISCHEN ZUKÜNFTIGEN

WELTPOLIZEILICHEN UND MILITÄRISCHEN EINSÄTZEN DER UN

Weltpolizeilicher Einsatz:

An UN-Charta, Regeln für den weltpolizeilichen Einsatz und transnationale Gesetze gebunden;

Prioritär: Vermittlung von Frieden im Sinne des

‚just policing‘ (Werkner/ Heintze 2019 – gerechte polizeiliche Betreuung) mit dem Ziel einer Kompromissfindung im Sinne einer win-win-

Situation;

Zusammenarbeit mit zivilen UN-

Konfliktregulatoren sowie einheimischen Gruppen und gemeinsames Engagement gegen kriminelle

gesellschaftliche Kräfte, wenn die rein zivile Konfliktvermittlung nicht mehr hilft;

Weltpolizeiliche Tätigkeit mit rechtsstaatlichen Möglichkeiten der Polizeiarbeit in

Zusammenarbeit und auf Wunsch betroffener Staaten: z.B. Haftbefehl, nur im Notfall Einsatz von

Dienstwaffen, keine militärische Ausrüstung;

Kein Einsatz während akuter militärischer Auseinandersetzungen (keine

UN-Militäreinsatz:

• an kodifiziertes Völkerrecht für Militäreinsätze gebunden, z.B. UN-Charta, Genfer

Konventionen;

• Einsatz von Gewalt und Waffen gegen einen Staat oder gegen eine separatistische Bewegung im Falle einer massiven Verletzung

der Menschenrechte und des Völkerrechts sowie massiver Umweltschädigung im Auftrag der UN, wenn zivile und weltpolizeiliche Mittel

nicht mehr erfolgreich sein können (R2P);

• Militäreinsätze nach erfolglosem Ultimatum auch als durch die UN beauftragte militärische

Eingriffe mit konventionellen Waffen, wie z.B.

Schützenpanzer und Kampflugzeuge, auch gegen den Willen betroffener Staaten;

• Auch Einsatz während eines akuten

militärischen Konflikts, z.B. zwischenstaatlicher

(18)

AUFBAU EINES NEUEN SICHERHEITSSYSTEMS

Aufbau weltpolizeilicher Strukturen in den ersten 10 Jahren:

-

UN-Vereinbarung über Ziele weltpolizeilicher Einsätze im Rahmen internationaler Polizeimissionen, z.B. Eingreifen bei massiven Menschenrechtsverletzungen

innerhalb eines Staates oder bei massiven Umweltschädigungen durch einen Staat.

-

UN-Vereinbarung über Regeln weltpolizeilicher Einsätze, z.B. Vorrang ziviler Konfliktregulation vor polizeilichen oder gar militärischen Einsätzen;

-

UN-Vereinbarung über Einsatzmöglichkeiten weltpolizeilicher Einsatzkräfte, z.B. im Rahmen von Konfliktprävention und nach zwischenstaatlichen Kriegen, nicht

während zwischenstaatlicher Kriege;

-

UN-Vereinbarung über Ausrüstung im Unterschied zur militärischen Ausrüstung, z.B.

keine Panzer und Kampfflugzeuge;

-

UN-Vereinbarung über Zusammenwirken ziviler, weltpolizeilicher und militärischer Kräfte der Vereinten Nationen;

-

Aufbau einer institutionellen weltpolizeilichen Behördenstruktur auf der Ebene des UN-Generalsekretariats; Kontrolle durch demokratisch gewählten UN-Sicherheitsrat.

-

Planung und Bildung erster regionaler transnationaler Polizeistrukturen mit Rekrutierung, Schulung/ Training und Ausrüstung, z.B. auf EU-Ebene.

-

Zusammenarbeit mit nationalen und lokalen Polizeibehörden sowie mit Interpol.

(19)

AUFBAU WELTPOLIZEILICHER STRUKTUREN IN DEN NÄCHSTEN 5-10 JAHREN:

-

UN-Vereinbarung über Ziele weltpolizeilicher Einsätze im Rahmen internationaler Polizeimissionen, z.B. Eingreifen bei massiven Menschenrechtsverletzungen

innerhalb eines Staates oder bei massiven Umweltschädigungen durch einen Staat.

-

UN-Vereinbarung über Regeln weltpolizeilicher Einsätze, z.B. Vorrang ziviler Konfliktregulation vor polizeilichen oder gar militärischen Einsätzen;

-

UN-Vereinbarung über Einsatzmöglichkeiten weltpolizeilicher Einsatzkräfte, z.B. im Rahmen von Konfliktprävention und nach zwischenstaatlichen Kriegen, nicht

während zwischenstaatlicher Kriege;

-

UN-Vereinbarung über Ausrüstung im Unterschied zur militärischen Ausrüstung, z.B.

keine Panzer und Kampfflugzeuge;

-

UN-Vereinbarung über Zusammenwirken ziviler, weltpolizeilicher und militärischer Kräfte der Vereinten Nationen;

-

Aufbau einer institutionellen weltpolizeilichen Behördenstruktur auf der Ebene des UN-Generalsekretariats; Kontrolle durch demokratisch gewählten UN-Sicherheitsrat.

-

Planung und Bildung erster regionaler transnationaler Polizeistrukturen mit Rekrutierung, Schulung/ Training und Ausrüstung, z.B. auf EU-Ebene.

-

Zusammenarbeit mit nationalen und lokalen Polizeibehörden sowie mit Interpol.

(20)

UN-MILITÄREINSÄTZE: WENN ALLES VERSAGT…

Winfried Nachtwei über die Notwendigkeit von UN- Militäreinsätzen:

„Die Konfrontation mit Kriegs- und Massakerwirklichkeit auf dem Balkan stellte uns spätestens im Oktober 1996 am

Hang über Sarajevo vor die Schlüsselfrage: Was tun, wenn Zivilbevölkerung belagert, beschossen wird, wenn es für Krisenprävention zu spät ist, wenn enthemmte

Massengewalt politisch nicht mehr beeinflusst werden kann, wenn akute Großgefahrenabwehr zum Schutz von

Zivilbevölkerung gefragt ist?“

(Nachtwei 2021)

(21)

REGELN FÜR EINEN MILITÄRISCHEN EINSATZ IM AUFTRAG DER UN

Das Friedensgutachten 2007, vorgelegt von fünf Friedensinstituten, wies den Weg in die einzuschlagende Richtung für Militäreinsätze, wenn weltpolizeiliche und zivile Konfliktregulationen nicht mehr greifen:

„Wir schlagen vor, an Militäreinsätze mindestens die folgenden Kriterien anzulegen:

1. Rechtmäßigkeit: Sie müssen mit der UN-Charta und dem Grundgesetz übereinstimmen;

2. Unterscheidung von friedenspolitischen und funktionalen Gründen: macht-, einfluss- und bündnispolitische Ziele dürfen nicht den Ausschlag geben;

3.Vorrang ziviler Alternativen: Sind alle nichtmilitärischen Alternativen ausgeschöpft oder erkennbar aussichtslos?

4. Politisches Gesamtkonzept, einschließlich einer Klärung der Erfolgsbedingungen im Zielland;

5. Evaluierung: Kein Auslandseinsatz ohne begleitende Evaluierung und nachträgliche Bilanzierung seiner Kosten und Nutzen.

6. Exit-Strategie: Wann und wie ist ein Einsatz zu beenden?“

(Schoch u.a. 2007)

(22)

VORAUSSETZUNGEN EINER TRANSFORMATION DES INTERNATIONALEN SYSTEMS

Wachsendes Bewusstsein der menschliche Existenz

gefährdenden Krisenhaftigkeit des Zusammenlebens im globalen Kontext;

Entwicklung eines weltbürgerlichen Bewusstseins im globalen Maßstab;

Überwindung des Kampfs der Religionen;

Weiterentwicklung druckvoller zivilgesellschaftlicher Bewegungen und Institutionen;

Konzeptionelle Überzeugungskraft einer institutionellen Reform der UN;

Eindringen der Reformvorschläge in die politische Agenda der

jeweils politisch Herrschenden.

(23)

FRIEDENSDIVIDENDE

 Durch die Abrüstung der Nationalstaaten und die Deeskalation inner- und zwischenstaatlicher

Konflikte werden jährlich Billionen Dollar freigesetzt.

 Diese finanziellen Ressourcen können dann für die Heilung der Biosphäre, für den Ausgleich

historisch und aktuell erlittener Ungerechtigkeiten, für die Finanzierung der Aufgaben der UN, u.a. für den Ausbau der zivilen Konfliktprävention und

Friedenssicherung verwendet werden.

(24)

GESELLSCHAFTLICHE AKTEURE_INNEN EINER NEUORDNUNG

Demokratische Gruppierungen in Parteien und Gewerkschaften;

NGO‘s und zivilgesellschaftliche Initiativen;

Demokraten in nationalen und transnationalen Parlamenten und Institutionen;

Politischer Druck durch Demonstrationen, Kundgebungen, Boykotts und Streiks;

Internationale Medienarbeit;

Berufsgruppen wie z.B. Wissenschaftler_innen, Mediatoren, Gesundheits-, Sozial- und Bildungsarbeiter_innen;

Aktivisten aus solidarischen Lebens- und Arbeitsprojekten …

Die Vielzahl der sich engagierenden Menschen, Organisationen und Initiativen kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einem

Synergieeffekt mit systemverändernder Qualität führen.

(25)

OFFENE FRAGEN

Unter welchen Voraussetzungen werden die ständigen Mitglieder der UN ihre teilweise Entmachtung akzeptieren?

Was geschieht, wenn Nationalstaaten ihrer Entmilitarisierung und dem UN-Gewaltmonopol nicht zustimmen?

Sollte es kontinentale Sicherheitsräte geben? Werden die Vertreter_innen regionaler kontinentaler Sicherheitsräte demokratisch gewählt?

Sollte im gefährlichsten Fall auf eine Unterstützung weltpolizeilicher Kräfte durch militärisch ausgerüstete Blauhelmsoldaten verzichtet oder sollten diese angefordert werden?

Sollte in das R2P-Konzept auch die Gefährdung der Biosphäre einbezogen werden?

Wann schlägt die Polizeiarbeit unversehens in militärische Aktivität um bzw. wo genau liegen die Grenzen der weltpolizeilichen Tätigkeit?

Wie ist die Zusammenarbeit mit einheimischen zivilen und polizeilichen Kräften zu gestalten?

Welche zukünftige Rolle kommt Interpol zu? Sollte Interpol die Fahndungsinstitution der UN werden? Wie müsste Interpol hierzu organisatorisch und rechtlich eingebunden werden?

Sollten Geheimdienste jeglicher Art abgeschafft werden?

Und vor allen:

Wie können die nachfolgenden Generationen vor den jetzigen Generationen über die Neuordnung der Vereinten Nationen geschützt werden?

(26)

 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

 Ich bin gespannt auf die Diskussion.

 Kontakt: klaus.moegling@uni-kassel.de

Referenzen

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