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KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie

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Beratung Gutachten Informations-Technologie

Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D-53757 Sankt Augustin Telefon 02241 25773–0 Fax 02241 25773–29 info@kramer-schalltechnik.de

Geschäftsführer:

Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE 123374665 Steuernummer 222/5710/0913

Messstelle für Geräusche nach § 29b BImSchG Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Software-Entwicklung

Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für den Prüfbereich Geräusche

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 95

„Arloff - Zur Waage“

der Stadt Bad Münstereifel

Gutachten Nr. 20 02 010/01 vom 27. Januar 2021

(2)

Schalltechnische Untersuchung

zum Bebauungsplan Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“

der Stadt Bad Münstereifel

Auftraggeber: Hotel-Restaurant Zur Waage

Bahnhofstraße 50a 53902 Bad Münstereifel

Auftrag vom: 13.08.2020

Bearbeiter: Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen

Telefon: 02241 25773-22 Telefax: 02241 25773-29 E-Mail:

m.heppekausen@kramer-schalltechnik.de

Anschrift: KRAMER Schalltechnik GmbH

Otto-von-Guericke-Straße 8 D-53757 Sankt Augustin

Bericht Nr.: 20 02 010/01

Bericht vom: 27. Januar 2021

Seitenzahl: 31 insgesamt

4 davon Anhang

(3)

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Aufgabenstellung ... 4

2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs und der Planungen ... 4

3 Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet ... 6

3.1 Berechnungsgrundlagen ... 6

3.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte ... 7

3.3 Berechnungsergebnisse ... 9

3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 ... 11

3.5 Schallminderungsmaßnahmen Verkehrsgeräusche ... 12

3.5.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen ... 12

3.5.2 Passive Schallschutzmaßnahmen ... 12

3.6 Planungsrechtliche Umsetzung ... 18

4 Betriebsgeräuschsituation ... 19

4.1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm ... 19

4.2 Beurteilungsgrundlagen ... 21

4.3 Betriebsgeräuschsituation im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“ ... 21

4.3.1 Hammerwerk Erft, Ernst-Dieterichs-Straße 1 ... 21

4.3.2 Bebauungsplan Nr. 93 „Sondergebiet (SO) Einzelhandel / Nah- versorgung Arloff“ ... 22

4.3.3 Dederichs Transporte GmbH & Co. KG, Kirchheimer Straße 1 .... 22

4.3.4 Arloffer Thonwerke GmbH, Kirchheimer Straße 9 ... 23

4.3.5 Gesamtbeurteilung der Betriebsgeräuschsituation ... 24

5 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen ... 24

6 Zusammenfassung ... 25

Anhang ... 28

(4)

1 Aufgabenstellung

Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95

„Arloff - Zur Waage“ im Ortsteil Arloff, mit dem ein Mischgebiet festgesetzt werden soll. Damit sollen u. a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Hotel-Restaurants, „Zur Waage“ geschaffen werden.

Nachfolgend soll auf der Basis des aktuellen Bebauungsplanentwurfs die zu erwar- tende Verkehrs- und Betriebsgeräuschsituation im Bereich des Plangebietes ermittelt und im Hinblick auf mögliche Lärmkonflikte beurteilt werden. Falls erforderlich, sind entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Weiterhin ist der Quell- und Zielverkehr des Plangebiets im Bereich bestehender baulicher Nutzungen zu bewerten.

2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs und der Planungen Das Bebauungsplangebiet Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“ der Stadt Bad Münstereifel liegt am westlichen Rand der Ortslage Arloff zwischen Kirchheimer Straße (L 11) und Bahnhofstraße (K 47).

Es soll ein Mischgebiet (MI) festgesetzt werden, wobei neben den Baufenstern für die Bestandsgebäude des Hotel-Restaurants „Zur Waage“ zwei Baufenster an der Kirch- heimer Straße für 2-geschossige Erweiterungsbauten vorgesehen sind.

Die Verkehrsgeräuschsituation wird neben der Kirchheimer Straße (L 11) sowie der Bahnhofstraße (K 47) durch die L 194 und die DB-Bahnstrecke 2634 Abschnitt Ivers- heim - Bad Münstereifel bestimmt.

Das Plangebiet liegt weiterhin im Einwirkungsbereich verschiedener bestehender Be- triebe (Hammerwerk Erft, Spedition Dederichs, Arloffer Thonwerke). Westlich der Bahnstrecke liegt das Bebauungsplangebiet Nr. 93 „Sondergebiet (SO) Einzelhandel / Nahversorgung Arloff“, in dem ein Nahversorgungsfachmarkt geplant ist. Die rele- vanten gewerblichen Nutzungen sind im folgenden Bild 2.1 rot beschriftet.

Weitere Einzelheiten können den folgenden Bildern entnommen werden.

(5)

B-Plan Nr 93 SO-Gebiet

Bild 2.1: Bestandsplan, Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 95 und an- grenzende relevante gewerbliche Nutzungen einskizziert

Bebauungsplan Nr. 95

Spedition Dederichs

Arloffer Thonwerke

Hammerwerk Erft

(6)

3 Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet

Die allgemeine Verkehrsgeräuschsituation durch öffentliche Verkehrswege (Straßen- verkehr) wird bezogen auf schutzbedürftige Nutzungen innerhalb des Plangebietes untersucht.

3.1 Berechnungsgrundlagen

- Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit den Programmsyste- men SAOS-NP, Version 2017.01 und MAPANDGIS Version 1.2.0.0. Diese Pro- Bild 2.2: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 95, Maßstab 1:2.000

(7)

gramme sind speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Sie basier- ten u. a. auf den Regelwerken der RLS-90 [4] und der Anlage 2 zur 16. BImSchV [3] (Schall 03 neu). Das zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berech- nung der Schallausbreitung folgende Effekte:

- Divergenz des Schallfeldes

- Bodenabsorption

- Luftabsorption

- Reflexion an Hindernissen

- Beugung über Hindernisse

Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energie- äquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rech- ner-Programm dienen:

- ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen.

- die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN).

- die Emissionspegel der Geräuschquellen.

- die Absorptionseigenschaften von Hindernissen.

Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistan- tes Aufpunktraster mit 0,25 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt. Einfach- und Mehrfachreflexionen werden entsprechend den verwendeten Rechenvorschriften berücksichtigt.

Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind ggf. die Gebäude und sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten Planes farbig markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entspre- chend DIN 18005, Teil 2 [2] farbig kodiert und mit einer Abstufung von 5 dB dem Plan überlagert.

3.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte

Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten Schallemissionspegel Lm, E für den Straßenverkehr nach RLS-90 [4] sowie die ge- mäß Anlage 2 zur 16. BImSchV [3] (Schall 03 neu) berechneten längenbezogenen Schallleistungspegel L’WA in dB(A)/m für den Schienenverkehr. Die Ansätze für das Verkehrsaufkommen sind:

(8)

 Straßenverkehr:

Straßenverkehrsdaten für den Planfall 2030 als DTV-Werte, maßgebende Ver- kehrsstärken Tag/Nacht sowie Lkw-Anteile Tag/Nacht gemäß der Verkehrsun- tersuchungen [19, 21].

 Schienenverkehr DB:

Zugzahlenprognose 2030 der Bahnstrecke Nr. 2634, Abschnitt Iversheim - Bad Münstereifel [22].

Straßenverkehr

Bei den Straßenoberflächen wird von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt ausgegangen. Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreu- zungen und Einmündungen in Höhe von 1 bis 3 dB werden - falls erforderlich - ge- mäß RLS-90 [4] gemacht.

Tabelle 3.1: Schallemissionswerte - Straßenverkehr nach RLS-90 [4]

Straße DTV

Kfz/24 h Mt

Kfz/h

Mn

Kfz/h pt

%

pn

%

vPkw

km/h

vLkw

km/h

Lm, E,t

dB(A)

Lm, E,n

dB(A) L 194

südl. vor der gepl.

Ausfahrt BP 93

13.184 736 176 7,1 5,9 100

70 80

70 67,9

65,6 61,4 59,0 L 194

mit der gepl. Aus- fahrt BP 93

13.958 784 176 7,0 5,9 100

70 80

70 68,2

65,9 61,4 59,0 L 11

östl. L 194 bis Zu- fahrt BP 93

10.144 576 114 11,9 11,0 70

50 70

50 66,2

65,0 58,7 56,6 L 11

westl. K 47 mit Verk. BP 93

9.369 528 114 12,2 11,0 70

50 70

50 65,9

64,7 58,6 56,5 L 11

östl. K 47 8.189 456 110 12,7 11,1 70

50 70

50 65,4

64,2 58,7 56,6

K 47 3.524 196 75 8,2 7,0 50 50 59,6 51,6

DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (hier mit Prognosezuschlag von 15 %) Mt Maßgebende stündliche Verkehrsstärke (6-22 Uhr)

Mn Maßgebende stündliche Verkehrsstärke (22-6 Uhr)

pt Maßgebender Lkw-Anteil > 2,8 t zul. Gesamtgewicht (6-22 Uhr) pn Maßgebender Lkw-Anteil > 2,8 t zul. Gesamtgewicht (22-6 Uhr) vPkw Zulässige Höchstgeschwindigkeit Pkw

vLkw Zulässige Höchstgeschwindigkeit Lkw Lm,E,t Emissionspegel Tag (6-22 Uhr)

Lm,E,n Emissionspegel Nacht (22-6 Uhr)

Bei den Straßenoberflächen wird von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt aus- gegangen. Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen in Höhe von 1 bis 3 dB werden gemäß RLS-90 [4] in der Berechnung der Beurteilungspegel gemacht (falls erforderlich).

(9)

Schienenverkehr

Die Berechnung des längenbezogenen Schallleistungspegels erfolgt frequenzabhän- gig in Oktavbändern unter Berücksichtigung der Zugarten, Zugzahlen, Fahrzeugka- tegorien und verschiedener Fahrbahnkategorien in 0 m, 4 m und 5 m über Schienen- oberkante. Einzelheiten zum Zugaufkommen (Prognose 2030) können dem An- hang B entnommen werden.

Die längenbezogenen Schallleistungspegel L’WA in dB(A)/m als Summe über 0 m, 4 m und 5 m sind in Tabelle 3.2 aufgeführt. Für die Bahnübergänge erfolgt eine ent- sprechende Korrektur c1 der Fahrbahnarten.

Tabelle 3.2: Schallemissionswerte - Schienenverkehr nach Anlage 2 zur 16. BImSchV [3]

Beurteilungszeitraum längenbezogener Schallleistungspegel L’WA (0m + 4m + 5m) in dB(A)/m

Tag 73,8

Nacht 61,1

3.3 Berechnungsergebnisse

Es erfolgt zunächst eine informative Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation in- nerhalb des Plangebietes Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“ unter Berücksichtigung einer möglichen baulichen Nutzung für die Tages- und Nachtzeit in der Berechnungshöhe 1. Obergeschoss.

In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel Lr durch die Verkehrsge- räusche auf öffentlichen Straßen dargestellt.

Lärmkarte 3-1OG-T: Verkehrsgeräusche Tag im 1. OG Lärmkarte 3-1OG-N: Verkehrsgeräusche Nacht im 1. OG

(10)

Lärmkarte 3-1OG-N: Verkehrsgeräusche Nacht im 1. OG, Maßstab 1:1.000

Lärmkarte 3-1OG-T: Verkehrsgeräusche Tag im 1. OG, Maßstab 1:1.000

(11)

3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005

Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" [2] sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterlie- gen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, ins- besondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemenge- lagen lassen sich nach DIN 18005 die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie be- tragen für Verkehrsgeräusche:

Tabelle 3.2: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 [2]

Gebietsausweisung, bzw. Nutzung Orientierungswerte nach DIN 18005 für Verkehrsgeräusche

in dB(A)

tags nachts

Reine Wohngebiete (WR), Wochenend- hausgebiete, Ferienhausgebiete

50 40

Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsied- lungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete

55 45

Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen 55 55

Besondere Wohngebiete (WB) 60 45

Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 60 50

Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 55

Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutz- bedürftig sind, je nach Nutzungsart

45 - 65 35 - 65

Industriegebiete (GI) - -

Einstufung des Plangebietes s. gelbe Farbkennzeichnung Beurteilung

Gebäude

Zur Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation werden die Orientierungswerte für MI- Gebiete von tags 60 dB(A) und nachts 50 dB(A) mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten verglichen. Dabei wird ersichtlich, dass diese an den Gebäudefron- ten zur L 11 und zur K 47 hin zum Teil deutlich (tags bis 9 dB, nachts bis 12 dB)

(12)

überschritten werden. An den abgeschirmten Gebäuderückseiten werden die Orien- tierungswerte eingehalten bzw. nur leicht überschritten.

Außenwohnbereiche, Balkone

Bezogen auf mögliche Außenwohnbereiche am Tage (z.B. Terrassen, Balkone) zei- gen die Ergebnisse zur Tageszeit nur an den straßenabgewandten Gebäudeseiten Beurteilungspegel, die im noch tolerierbaren Pegelbereich von < 62 dB(A) liegen.

Die Bereiche mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben innerhalb des Bebauungsplangebietes folgende Kennfarben:

MI-Gebiete tags: rot, dunkelrot, purpur

nachts: braun, orange, rot

3.5 Schallminderungsmaßnahmen Verkehrsgeräusche

Wegen den vorstehend festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte (Ver- kehrsgeräusche) sind Schallminderungsmaßnahmen erforderlich.

3.5.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen und sonstige Maßnahmen

Aktive Schallschutzmaßnahmen sind aufgrund der Lage des Plangebietes, der Ab- standsverhältnisse und Bauhöhen kaum realisierbar. Deshalb werden im folgenden Abschnitt für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109

„Schallschutz im Hochbau“ [6] ausgelegt, die den erforderlichen Schallschutz für schutzbedürftige Nutzungen in den Gebäuden sicherstellen.

3.5.2 Passive Schallschutzmaßnahmen

Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den Gebäuden können passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 [6] in Form von Mindestanforde- rungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen vorgesehen werden.

3.5.2.1 Anforderungen an Außenbauteile - Grundlagen

Zur detaillierten Auslegung der Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen ist die genaue Kenntnis des Außengeräuschpegels, Nutzungsart, Raumgröße, Fensterflächenanteil, Bauausführung usw. erforderlich.

Die Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R’w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen werden nach DIN 4109-1 (2018)

(13)

„Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen“ [6], Gleichung (6), unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten ermittelt:

R’w,ges = La - KRaumart

mit

KRaumart = 25 dB für Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien

KRaumart = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Be-

herbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches KRaumart = 35 dB für Büroräume und Ähnliches

La der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2 (2018) [6]

bzw. wenn ausschließlich Lärmpegelbereiche vorliegen, nach Ta- belle 3.3 (vgl. DIN 4109-1 (2018), Tabelle 7)

Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R‘w,ges sind in Ab- hängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen Außenfläche eines Rau- mes Ss zur Grundfläche des Raumes SG aus DIN 4109-2 [6], Gleichung (32) mit dem Korrekturwert KAL nach Gleichung (33) zu korrigieren.

Tabelle 3.3: Zuordnung zwischen Lärmpegelbereichen und maßgeblichen Au- ßenlärmpegeln La gemäß DIN 4109-1 (2018) [6]

Spalte 1 2

Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel La in dB

1 I 55

2 II 60

3 III 65

4 IV 70

5 V 75

6 VI 80

7 VII > 80a

a Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Ge- gebenheiten festzulegen.

3.5.2.2 Umsetzung in der Bauleitplanung

Da es sich beim Bebauungsplan Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“ um eine Angebotspla- nung handelt, liegen die erforderlichen Daten derzeit nur teilweise vor. Deshalb wird ausschließlich die Festsetzung der maßgeblichen Außenlärmpegel La im Bebau- ungsplan vorgeschlagen (z. B. nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB [12]). Die Lärmpegel-

(14)

nehmigungsverfahren ist die Eignung der jeweiligen Außenbauteile der Gebäude nach den Kriterien der DIN 4109 (2018) [6] nachzuweisen.

3.5.2.3 Maßgebliche Außenlärmpegel La

Der "maßgebliche Außenlärmpegel La" gemäß DIN 4109 [6] ergibt sich beim Stra- ßen- und Schienenverkehr aus den um 3 dB erhöhten, ortsspezifisch berechneten Beurteilungspegeln für den Tag (6.00 - 22.00 Uhr) und die Nacht (22.00 - 6.00 Uhr).

Die nach DIN 4109-2 (2018) [6], Punkt 4.4.5.3 mögliche Minderung des Schienen- verkehrslärms pauschal um 5 dB wird hier nicht herangezogen.

Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag und Nacht weniger als 10 dB, erfolgt wegen der erhöhten nächtlichen Störwirkung für Räume, die überwie- gend zum Schlafen genutzt werden können, zum Schutz des Nachtschlafes ein wei- terer Zuschlag von 10 dB.

Zur Überlagerung mehrerer Quellen (z. B. Straßen, Schienen, Gewerbe usw.) wer- den die maßgeblichen Außenlärmpegel jeweils getrennt für Tag und Nacht addiert.

Der im nächsten Kapitel abgehandelte Gewerbelärm führt zu keinen relevanten Er- höhungen der Anforderungen.

3.5.2.4 Darstellung der maßgeblichen Außenlärmpegel La

Die Darstellung der erforderlichen maßgeblichen Außenlärmpegel La aufgrund des Straßen- und Schienenverkehrs erfolgt in Form von farbigen Lärmkarten, die auf der Basis einer Berechnung mit freier Schallausbreitung ermittelt werden (ohne Planbe- bauung). Die Berechnung mit freier Schallausbreitung erfolgt, weil die tatsächlich ausgeführte Bebauungskonstellation im Rahmen der Baugrenzen variieren kann und weil bei dieser Vorgehensweise der erforderliche Schallschutz immer gewährleistet ist, unabhängig davon welches Gebäude zuerst errichtet wird.

Da innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“ die Differenz Tag minus Nacht unter 10 dB liegt, werden die maßgeblichen Außenlärmpegel La ge- trennt für schutzbedürftige Räume und für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, ermittelt. Basis ist als ungünstigster Fall eine Berechnung in Höhe des 1. Obergeschosses unter freier Schallausbreitung.

In den folgenden Lärmkarten werden die maßgeblichen Außenlärmpegel La in einer farblichen Abstufung von 5 dB und unterlegten Isolinien mit 1 dB Abstufung (soweit

≥ 60 dB(A)) dargestellt. Es ist zu beachten, dass die dargestellten maßgeblichen Au- ßenlärmpegel La nicht die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräuschsituation (s.

Lärmkarten in Kapitel 3.3) wiedergeben, sondern nur einen Bemessungswert für den baulichen Schallschutz im Bereich überbaubarer Flächen.

(15)

Lärmkarte 3-La-T: Maßgebliche Außenlärmpegel La für schutzbedürftige Räume Lärmkarte 3-La-N: Maßgebliche Außenlärmpegel La für Räume, die überwiegend

zum Schlafen genutzt werden

Maßgebliche Außenlärmpegel La für schutzbedürftige Räume

Lärmkarte 3-La-T: Maßgebliche Außenlärmpegel La für schutzbedürftige Räume, Maßstab 1:1.000

Lärmkarte 3-La-N: Maßgebliche Außenlärmpegel La für Räume, die über-

69

65

68 67

66 71 70

73 72

69

75

76

68 74

71 70

72 73

Maßgebliche Außenlärmpegel La für Räume, die überwiegend zum

Schlafen genutzt werden

(16)

71 71 72

71 71

0 0

0 70 71

71 66

61 55 66 66

64 64

68 0

52 62 59 65

69

70 65

64 59 60 69

67 53

54 56

67 72 69 72 72

68

65 53

53 65 68 72 70 72 72

Beurteilung

Es wird ersichtlich, dass die Baufenster des Plangebietes für schutzbedürftige Räu- me bzw. für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, im Bereich ei- nes maßgeblichen Außenlärmpegels La von 65 bis 75 dB(A) liegen.

3.5.2.5 Maßgebliche Außenlärmpegel La für eine mögliche Bauausführung

In den folgenden Lärmkarten 3-La-T-Beispiel und 3-La-N-Beispiel werden die maß- geblichen Außenlärmpegel La bezogen auf die Gebäudefassaden einer möglichen Bebauung des Plangebietes angegeben. Daraus ist zu ersehen, dass für Gebäude- rückseiten infolge der Eigenabschirmung oder auch für abgeschirmte Bereiche deut- lich geringere Anforderungen zu stellen sind. Ein maßgeblicher Außenlärmpegel von La ≤ 60 dB(A) (orange Farbkennung und darunter) bedingt für typische Bauausfüh- rungen von Neubauten keine besonderen Anforderungen. Auch ein maßgeblicher Außenlärmpegel La von 60 - 65 dB(A) (rote Farbkennung) führt für typische Neubau- ten nur zu leicht erhöhten Anforderungen. Wenn die spätere Bebauung in dieser Form realisiert wird, kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf diese Darstellungen zurück gegriffen werden.

Da den Berechnungen angenommene konkrete Baukörper zugrunde liegen, sind diese Lärmkarten nicht für Festsetzungen im Bebauungsplan geeignet.

Lärmkarte 3-La-T-Beispiel: Maßgebliche Außenlärmpegel La für schutzbedürf- tige Räume bei einer möglichen Bebauung

Maßstab 1:1.000

(17)

74 74 74

73 73

53 53

52 72 74

73 68

63 57 69 69

66 66

70 51 54 64

61 67

71

72 67

66 62 63 71

70 55

56 58

70 75 72 75 75

70

68 56

56 68 71 75 72 75 75

3.5.2.6 Hinweise zur Lüftung bei Schallschutzfenstern

Die Schalldämmung von Fenstern ist nur dann voll wirksam, wenn die Fenster ge- schlossen sind. Hierdurch können Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine

"Stoßbelüftung" oder eine "indirekte Lüftung" über Flure oder Nachbarräume vor al- lem nachts nur unzureichend lösbar sind.

Es wird allgemein empfohlen, für Wohnnutzungen bei Beurteilungspegeln ab 45 dB(A) zur Nachtzeit zumindest an Schlafräumen den Einbau entsprechend ausge- legter Lüftungsanlagen vorzusehen. Deshalb sollte dies ab der Anforderung eines maßgeblichen Außenlärmpegels La = 60 dB(A) für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, zwingend im Bebauungsplan vorgeschrieben werden.

Hinsichtlich von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des Fensters nicht verschlechtert wird. Konstruktive Hinweise können der VDI 2719 [5]

und der DIN 4109 [6] entnommen werden.

Lärmkarte 3-La-N-Beispiel: Maßgebliche Außenlärmpegel La für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden bei einer möglichen Bebauung

Maßstab 1:1.000

(18)

3.6 Planungsrechtliche Umsetzung Passive Maßnahmen

Zur planungsrechtlichen Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen im Be- bauungsplan müssen die hier im Bereich der Baufenster vorkommenden maßgebli- cher Außenlärmpegel La nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB [12] flächenmäßig festge- setzt werden.

Dabei werden die maßgeblichen Außenlärmpegel La getrennt für schutzbedürftige Räume und für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden in den Lärm- karten 3-La-T und 3-La-N im Bebauungsplan dargestellt, bzw. übernommen. Im Rahmen der späteren konkreten Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der je- weiligen Außenbauteile der Gebäude nach den Kriterien der DIN 4109 (2018) [6]

nachzuweisen.

Ergänzend sollte in den textlichen Festsetzungen festgelegt werden, dass im Bauge- nehmigungsverfahren bei dem Einzelnachweis einer tatsächlich geringeren Ge- räuschbelastung einer Gebäudeseite vom festgelegten maßgeblichen Außenlärmpe- gel La abgewichen werden kann (Öffnungsklausel). Beispielsweise wird an einer ge- räuschquellenabgewandten Gebäudeseite durch die Eigenabschirmung des Gebäu- des selbst oder die Abschirmung anderer bereits errichteter Bauten ein niedrigerer maßgeblicher Außenlärmpegel La erreicht.

Lüftungsanlagen

Für das Plangebiet sollte ab der Anforderung eines maßgeblichen Außenlärmpegels von La = 60 dB(A) für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, der Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen zwingend im Bebauungsplan vorgeschrieben werden, sofern nicht ein Einzelnachweis mit ei- nem geringeren maßgeblichen Außenlärmpegel La je Fenster geführt wird (notwen- dig: La < 60 dB(A)). Dies betrifft typischerweise Schlafräume und Kinderzimmer.

Außenwohnbereiche

Balkone/Terrassen sollten vorzugsweise nur an den straßenabgewandten Gebäude- seiten angeordnet werden. Wenn dies nicht möglich ist, sind ergänzende bauliche Maßnahmen erforderlich. Das Ziel ist eine Senkung des Verkehrsgeräuschpegels im Außenwohnbereich (vgl. Lärmkarten in Kapitel 3.3) auf unter 62 dB(A) am Tage mit geeigneten Maßnahmen, wie z. B. absorbierende Balkondecken, Schutzwände oder Verglasungen/Teilverglasungen. Dies sollte mit einem Einzelnachweis abgesichert werden.

(19)

4 Betriebsgeräuschsituation

Das Bebauungsplangebiet Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“, liegt im Einwirkungsbereich verschiedener Gewerbenutzungen (bestehend und geplant), die - soweit für die Be- triebsgeräuschsituation im Plangebiet relevant - schalltechnisch bewertet werden.

4.1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm

Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [8] „Sechste Allgemeine Verwaltungsvor- schrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz ge- gen Lärm - TA Lärm)“ beziehen sich auf die Beurteilungszeiträume Tag bzw. Nacht und gelten für die Gesamtbelastung des Immissionsortes durch Anlagen im Sinne der TA Lärm [8].

Die Tabellen 4.1 und 4.2 zeigen die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außer- halb von Gebäuden (Tabelle 4.2 für seltene Ereignisse) und in Tabelle 4.3 sind die Beurteilungszeiträume dargestellt.

Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte (IRW) nach TA Lärm Nr. 6.1 [8] für Immissi- onsorte außerhalb von Gebäuden für die Nutzungen a) bis g) Gebietsausweisung/ bauliche

Nutzung

Immissionsrichtwerte nach TA Lärm in dB(A) Beurteilungspegel kurzzeitige Geräusch-

spitzen tags nachts tags nachts

a) Industriegebiete (GI) 70 70 100 90

b) Gewerbegebiete (GE) 65 50 95 70

c) Urbane Gebiete (MU) 63 45 93 65

d) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MK, MD, MI)

60 45 90 65

e) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS)

55 40 85 60

f) Reine Wohngebiete (WR) 50 35 80 55

g) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten

45 35 75 55

Einstufung der maßgeblichen Immissionsorte siehe gelbe Kennzeichnung Bezugszeiträume:

Tag 6.00 bis 22.00 Uhr und Nacht 22.00 bis 6.00 Uhr, bzw. lauteste Nachtstunde

(20)

Tabelle 4.2 Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse nach TA Lärm [8], Nr. 6.3 (Immissionsorte außerhalb von Gebäuden) für die Nutzun- gen b) bis g)

Gebietsausweisung/ bauliche Nutzung

Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse nach TA Lärm in dB(A)

Beurteilungspegel kurzzeitige Geräusch- spitzen

tags nachts tags nachts

b) Gewerbegebiete (GE) 70 55 95 70

c) Urbane Gebiete (MU) 70 55 90 65

d) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MK, MD, MI)

70 55 90 65

e) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS)

70 55 90 65

f) Reine Wohngebiete (WR) 70 55 90 65

g) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten

70 55 90 65

Einstufung der maßgeblichen Immissionsorte siehe gelbe Kennzeichnung

Nach TA Lärm [8] Nummer 7.2 gelten die Bestimmungen für seltene Ereignisse u. a. an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht mehr als an zwei aufeinander folgenden Wochenenden.

Tabelle 4.3: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm [8], Nr. 6.4 und 6.5

Beurteilungszeitraum Nutzungstag Zeiten

tags Werktag sowie Sonn- und Feiertag 06.00 - 22.00 Uhr (16 Stunden) nachts* Werktag sowie Sonn- und Feiertag 22.00 - 06.00 Uhr*

(lauteste Nachtstunde) Ruhezeiten tags

(Tageszeiten mit erhöh- ter Empfindlichkeit)

Werktag 06.00 - 07.00 Uhr

20.00 - 22.00 Uhr Sonn- und Feiertag 06.00 - 09.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr

* Nach TA Lärm [8] Nummer 6.4 kann die Nachtzeit bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwin- gender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen.

(21)

4.2 Beurteilungsgrundlagen

Die Beurteilung einer Geräuschsituation nach TA Lärm [8] erfordert die Bildung von Beurteilungspegeln zur Tages- und Nachtzeit sowie den Vergleich der Beurteilungs- pegel mit den maßgeblichen Immissionsrichtwerten. Zusätzlich ist das Spitzenpegel- kriterium auf Erfüllung zu überprüfen. Die Bildung der Beurteilungspegel geschieht mit folgenden Ansätzen:

Zeitliche Bewertung

Durch zeitliche Bewertung wird berücksichtigt, dass die einzelnen Geräusche in den Beurteilungszeiträumen nur zeitweise einwirken. Damit werden die „Immissionspe- gel“ auf die zeitlichen Mittelungspegel der Geräusche im Beurteilungszeitraum umge- rechnet (Tag, Nacht bzw. lauteste Nachtstunde).

Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit

Bei Geräuscheinwirkungen in der Zeit von 6.00 - 7.00 Uhr und 20.00 - 22.00 Uhr an Werktagen sowie 6.00 - 9.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr und 20.00 - 22.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist die erhöhte Störwirkung durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zu den jeweiligen Mittelungspegeln der Teilzeiten zu berücksichtigen, in denen die Anlagen- geräusche auftreten. Der Zuschlag gilt nicht für MK, MD, MI, GE und GI.

Zuschlag für Einzeltöne

Wenn sich aus dem Anlagengeräusch mindestens ein Einzelton deutlich hörbar her- aushebt, ist die dadurch hervorgerufene erhöhte Störwirkung durch einen Zuschlag zu dem jeweiligen Mittelungspegel der dafür infrage kommenden Teilzeiten zu be- rücksichtigen. Dieser Zuschlag beträgt je nach Auffälligkeit des Tons 3 oder 6 dB(A).

Zuschlag für Impulse

Nach TA Lärm ist bei Messungen der äquivalente Dauerschallpegel LAeq zu bestim- men und ggf. ein Zuschlag für Impulse hinzuzufügen. Der Zuschlag beträgt nach Auf- fälligkeit der Impulse 3 oder 6 dB oder wird aus der Differenz LAFTeq - LAeq ermittelt.

Meteorologische Korrektur Cmet

Gemäß TA Lärm A.3.3.3 [8] bzw. DIN ISO 9613-2 [9] ist eine meteorologische Kor- rektur zur Berücksichtigung des Langzeitmittelungspegels durchzuführen.

4.3 Betriebsgeräuschsituation im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“

4.3.1 Hammerwerk Erft, Ernst-Dieterichs-Straße 1

Im südwestlich des Plangebietes (vgl. Bild 2.1) liegenden Hammerwerk Erft erfolgt u. a. eine Stahlverarbeitung. Nach Angaben der Bezirksregierung Köln besteht für die Firma eine genehmigungsrechtliche Festsetzung, nach der die durch den Ge-

(22)

samtbetrieb des Hammerwerks verursachten Lärmimmissionen zur Tageszeit 60 dB(A) und zur Nachtzeit 45 dB(A) nicht überschreiten dürfen [25]. Dies bezieht sich auf 8 Immissionsorte im Umfeld des Werkes, wobei die in Richtung des Bebau- ungsplangebietes Nr. 95 liegenden Immissionsorte IP 2 (In der Fließ 31) und IP 3 (Bahnhofstraße 33) etwa 120 m Abstand zum Bebauungsplangebiet Nr. 25 haben.

Beurteilung

Aufgrund dieser Abstandsverhältnisse kann für das Bebauungsplangebiet Nr. 95 ma- ximal mit Beurteilungspegeln von unter tags 55 dB(A) bzw. nachts 40 dB(A) gerech- net werden.

4.3.2 Bebauungsplan Nr. 93 „Sondergebiet (SO) Einzelhandel / Nahversorgung Arloff“

In dem zwischen Bahnstrecke und L 194 liegenden SO-Gebiet des Bebauungspla- nes Nr. 93 soll ein Lebensmitteldiscounter angesiedelt werden.

Beurteilung

Auf der Basis des entsprechenden schalltechnischen Gutachtens [23] ist am Rand des Bebauungsplangebietes Nr. 95 mit Beurteilungspegeln nach TA Lärm [8] von tags 41 dB(A) und nachts 24 dB(A) zu rechnen.

4.3.3 Dederichs Transporte GmbH & Co. KG, Kirchheimer Straße 1

Die zwischen Kirchheimer Straße (L 11) und der Bahnlinie liegende Spedition De- derichs (vgl. Bild 2.1) stellt auf ihrer Freifläche bis zu 15 schwere Lkw ab. Lagerun- gen von Gütern oder Ladearbeiten erfolgen nicht. Bei Bedarf werden Wartungsarbei- ten an den Lkw am Tage durchgeführt. Die Ein- und Ausfahrt liegt nördlich des Be- bauungsplangebietes Nr. 95 auf der anderen Straßenseite der L 11. Das folgende Bild zeigt weitere Einzelheiten.

Spedition Dederichs

Bebauungsplan Nr. 95

Bild 4.1: Luftbild Spedition De- derichs, Ein/Ausfahrt markiert

unmaßstäblich

(23)

Zur Tageszeit verlassen die dort stationierten Lkw das Betriebsgelände und kommen im Lauf des Tages, ggf. auch vereinzelt nach 22.00 Uhr zurück. Zur Nachtzeit kön- nen in der lautesten Nachtstunde nach TA Lärm ( z. B. 4.00 - 5.00 Uhr) bis zu 3 Lkw das Betriebsgelände verlassen.

Beurteilung

Auf der Basis vorliegender, aktualisierter schalltechnischer Berechnungen der Spedi- tion Dederichs [24] ist an den nächstgelegenen Baugrenzen des Bebauungsplange- bietes Nr. 95 mit Beurteilungspegeln nach TA Lärm [8] von tags 53 dB(A) und nachts 44 dB(A) zu rechnen.

Nach TA Lärm [8] dürfen kurzzeitige Überschreitungen durch einzelne Schallereig- nisse auf dem Betriebsgelände die geltenden Immissionsrichtwerte nach Tabelle 4.1 tags um nicht mehr als 30 dB bzw. nachts um nicht mehr als 20 dB überschreiten.

Bei den Ausfahrten der Lkw auf die öffentliche Straße (L 11) ist mit einem Spitzenpe- gel von bis zu 71 dB(A) an den nächstgelegenen Baugrenzen des Bebauungsplan- gebietes Nr. 95 zu rechnen, womit der für MI-Gebiete nachts geltende Immissions- richtwert von 45 dB(A) um mehr als die zulässigen 20 dB überschritten wird. Dies stimmt mit den Ansätzen der Parkplatzlärmstudie [11] überein, die für Nachtnutzun- gen einen erforderlichen Abstand zwischen dem Rand eines Lkw-Parkplatzes und MI-Gebieten von mindestens 34 m angibt. Hier beträgt dieser Abstand nur ca. 21 m.

Da im vorliegenden Fall die stark befahrene Kirchheimer Straße (L 11) mit 8.189 Kfz/24 h und einem relativ hohen nächtlichen Lkw-Anteil von 11,1 % (vgl. Ta- belle 3.1) zwischen den MI-Baufenstern des Plangebietes und dem Betriebsgelände Dederichs liegt, werden von vorbeifahrenden Fahrzeugen auf der öffentlichen Straße tags und nachts sehr häufig deutlich höhere Vorbeifahrtspegel als durch die ausfah- renden Lkw der Spedition verursacht. Deshalb wird empfohlen, auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für die Spedition Dederichs das Spitzenpegelkriterium nach TA Lärm [8] hier nicht heranzuziehen.

4.3.4 Arloffer Thonwerke GmbH, Kirchheimer Straße 9

Die Baulichkeiten und Flächen der ehemaligen Arloffer Thonwerke sollen einer neu- en Nutzung zugeführt werden. Dies könnten z. B. ein Gewerbehof, Freizeitnutzungen usw. sein.

Beurteilung

Angesichts der Abstandsverhältnisse (vgl. Bild 2.1) ist im Bereich des Bebauungs- plangebietes Nr. 95 nicht mit Lärmproblemen durch neue Nutzungen auf dem Grund- stück der Arloffer Thonwerke zu rechnen. Auch grenzen westlich Wohnnutzungen der Ortslage Arloff in ähnlichen oder geringeren Abständen an, was bei zukünftig an-

(24)

stehenden Genehmigungsverfahren für die neuen Nutzungen maßgeblich sein wird.

Somit werden die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten der Arloffer Thonwerke durch die MI-Gebiete des Bebauungsplans Nr. 95 aus schalltechnischer Sicht nicht zusätz- lich eingeschränkt.

4.3.5 Gesamtbeurteilung der Betriebsgeräuschsituation

Die Betriebsgeräusche aller Anlagen im Sinne der TA Lärm [8] sind summarisch zu betrachten. Aufgrund der vorstehenden Feststellungen sind im Bereich des Bebau- ungsplangebietes Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“ keine Lärmkonflikte zwischen beste- henden oder geplanten gewerblichen Anlagen und schutzbedürftigen Nutzungen (MI) zu erwarten. Hinzu kommt, dass die relevanten Betriebsgeräuschquellen des Ham- merwerks Erft und der Spedition Dederichs andere Seiten der baulichen Nutzungen beschallen und somit nur teilweise addiert werden.

Damit werden durch die geplanten MI-Nutzungen aus Lärmschutzgründen weder die Bestandsbetriebe eingeschränkt, noch werden diese in ihrer weiteren Entwicklung behindert.

Hinsichtlich des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm [8] wird auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit empfohlen, dies für nächtliche Lkw-Ausfahrten der Spedition Dederichs nicht heranzuziehen, da zwischen der Ausfahrt und den MI-Gebieten des Plangebiets die relativ stark befahrene Kirchheimer Straße (L 11) verläuft, von der tags und nachts sehr häufig deutlich höhere Vorbeifahrtspegel als durch die ausfah- renden Lkw der Spedition verursacht werden (vgl. die Ausführungen unter Kapitel 4.3.3).

5 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen

Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“ der Stadt Bad Münstereifel ist die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation auf öffent- lichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets im Bereich beste- hender baulicher Nutzungen auf der Basis der Verkehrslärmschutzverordnung-16.

BImSchV [3] zu bewerten.

Angesichts eines nur geringen Quell- und Zielverkehrs von 72 Fahrten/Tag (vgl. Ver- kehrsstudie [19]) ist mit einer vernachlässigbaren Pegelerhöhung von unter 0,05 dB für die öffentlichen Straßen zu erwarten. Damit ist der Zusatzverkehr nicht abwä- gungsrelevant für den Bebauungsplan.

(25)

6 Zusammenfassung

Im vorliegenden Gutachten wurde die Verkehrs- und Betriebsgeräuschsituation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“ der Stadt Bad Münstereifel untersucht.

Verkehrsgeräuschsituation innerhalb des Plangebietes Berechnungsergebnisse und Beurteilung

Die zukünftige Verkehrsgeräuschsituation wurde für den Bereich des Plangebietes berechnet und in Form von farbigen Lärmkarten für die Tages- und Nachtzeit darge- stellt. Diese informative Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung einer möglichen baulichen Nutzung mit Erweiterungsbauten für Hotel- und Wohnnutzungen.

Zur Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation im Bereich der geplanten Gebäude werden die Orientierungswerte für MI-Gebiete von tags 60 dB(A) und nachts 50 dB(A) mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten verglichen. Dabei wird ersichtlich, dass diese an den Gebäudefronten zur L 11 und zur K 47 hin zum Teil deutlich (tags bis 9 dB, nachts bis 12 dB) überschritten werden. An den abgeschirm- ten Gebäuderückseiten werden die Orientierungswerte eingehalten bzw. nur leicht überschritten. Bezogen auf mögliche Außenwohnbereiche am Tage (z.B. Terrassen, Balkone) zeigen die Ergebnisse zur Tageszeit nur an den straßenabgewandten Sei- ten Beurteilungspegel, die im noch tolerierbaren Pegelbereich von < 62 dB(A) liegen.

Schallminderungsmaßnahmen Verkehrsgeräusche

Unter Kapitel 3.5 sind wegen den vorstehend festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte (Verkehrsgeräusche) passive Schallminderungsmaßnahmen vor- geschlagen worden, um den erforderlichen Schallschutz für schutzbedürftige Nut- zungen in den Gebäuden sicherstellen. Zu diesem Zweck wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel La nach DIN 4109 (2018) [6] zur Festsetzung im Bebauungsplan ermittelt. Dabei wird nach schutzbedürftigen Räumen und Räumen, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, unterschieden.

Die Anforderungen (maßgebliche Außenlärmpegel La ) sind aus den Lärmkarten in Kapitel 3.5.2.4 ersichtlich. Die Baufenster des Plangebietes liegen für schutzbedürfti- ge Räume bzw. für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, im Be- reich eines maßgeblichen Außenlärmpegels La von 65 bis 75 dB(A).

Beispielhaft wurde in den Lärmkarten 3-La-T-Beispiel und 3-La-N-Beispiel gezeigt, wie die Anforderungen an die maßgeblichen Außenlärmpegel La bei einer möglichen Bebauung des Plangebietes aussehen. Es wird deutlich, dass für Gebäuderückseiten infolge der Eigenabschirmung oder auch für abgeschirmte Bereiche deutlich geringe-

(26)

re Anforderungen zu stellen sind. Wenn die spätere Bebauung in dieser Form reali- siert wird, kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens darauf zurück gegrif- fen werden.

Planungsrechtliche Umsetzung Passive Maßnahmen

Zur planungsrechtlichen Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen im Be- bauungsplan müssen die hier im Bereich der Baufenster vorkommenden maßgebli- cher Außenlärmpegel La nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB [12] flächenmäßig festge- setzt werden. Dabei werden die maßgeblichen Außenlärmpegel La getrennt für schutzbedürftige Räume und für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden in den Lärmkarten 3-La-T und 3-La-N im Bebauungsplan dargestellt, bzw.

übernommen. Im Rahmen der späteren konkreten Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der jeweiligen Außenbauteile der Gebäude nach den Kriterien der DIN 4109 (2018) [6] nachzuweisen.

Ergänzend sollte in den textlichen Festsetzungen festgelegt werden, dass im Bauge- nehmigungsverfahren bei dem Einzelnachweis einer tatsächlich geringeren Ge- räuschbelastung einer Gebäudeseite vom festgelegten maßgeblichen Außenlärmpe- gel La abgewichen werden kann (Öffnungsklausel). Beispielsweise wird an einer ge- räuschquellenabgewandten Gebäudeseite durch die Eigenabschirmung des Gebäu- des selbst oder die Abschirmung anderer bereits errichteter Bauten ein niedrigerer maßgeblicher Außenlärmpegel La erreicht.

Lüftungsanlagen

Für das Plangebiet sollte ab der Anforderung eines maßgeblichen Außenlärmpegels von La = 60 dB(A) für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, der Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen zwingend im Bebauungsplan vorgeschrieben werden, sofern nicht ein Einzelnachweis mit ei- nem geringeren maßgeblichen Außenlärmpegel La je Fenster geführt wird (notwen- dig: La < 60 dB(A)). Dies betrifft typischerweise Schlafräume und Kinderzimmer.

Außenwohnbereiche

Balkone/Terrassen sollten vorzugsweise nur an den straßenabgewandten Gebäude- seiten angeordnet werden. Wenn dies nicht möglich ist, sind ergänzende bauliche Maßnahmen erforderlich. Das Ziel ist eine Senkung des Verkehrsgeräuschpegels im Außenwohnbereich (vgl. Lärmkarten in Kapitel 3.3) auf unter 62 dB(A) am Tage mit geeigneten Maßnahmen, wie z. B. absorbierende Balkondecken, Schutzwände oder Verglasungen/Teilverglasungen. Dies sollte mit einem Einzelnachweis abgesichert werden.

(27)

Betriebsgeräuschsituation

Das Bebauungsplangebiet Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“, liegt im Einwirkungsbereich verschiedener Gewerbenutzungen (bestehend und geplant), die - soweit für die Be- triebsgeräuschsituation relevant - schalltechnisch bewertet und nach TA Lärm [8] be- urteilt wurden. Mögliche relevante Betriebsgeräuschimmissionen gehen für das Plan- gebiet vom Hammerwerk Erft, der Spedition Dederichs, den möglichen Nutzungen auf dem Gelände und den Baulichkeiten der ehemaligen Arloffer Thonwerke sowie von einem geplanten Nahversorgungsfachmarkt im Bebauungsplangebiet Nr. 93 aus.

Gesamtbeurteilung der Betriebsgeräuschsituation

Aufgrund der durchgeführten Erhebungen und Bewertungen sind im Bereich schutz- bedürftiger Nutzungen (MI) des Bebauungsplangebietes Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“

auch bei summarischer Betrachtung keine Lärmkonflikte mit bestehenden oder ge- planten gewerblichen Anlagen zu erwarten. Damit werden durch die geplanten MI- Nutzungen aus Lärmschutzgründen weder die Bestandsbetriebe eingeschränkt, noch werden diese in ihrer weiteren Entwicklung behindert.

Hinsichtlich des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm [8] wird auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit empfohlen, dies für nächtliche Lkw-Ausfahrten der Spedition Dederichs nicht heranzuziehen, da zwischen der Ausfahrt und den MI-Gebieten des Plangebiets die relativ stark befahrene Kirchheimer Straße (L 11) verläuft, von der tags und nachts sehr häufig deutlich höhere Vorbeifahrtspegel als durch die ausfah- renden Lkw der Spedition verursacht werden (vgl. die Ausführungen unter Kapitel 4.3.3).

Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen

Der plangebietsbezogene An- und Abfahrverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist angesichts der nur geringen zu erwartenden Verkehrserzeugung weder beurteilungs- noch abwägungsrelevant.

KRAMER Schalltechnik GmbH

Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Dipl.-Ing. Jörn Latz

(Projektleiter) (Messstellenleiter)

(28)

Anhang Seite

A Gesetze, Normen, Regelwerke und verwendete Unterlagen ... 28 B Schienenverkehrsdaten ... 31

[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunrei- nigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zu- letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740)

[2] DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für die Planung“, Juli 2002

DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1: „Berechnungsver- fahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“, Mai 1987

DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 2: Beiblatt 1: „Lärmkarten - Kar- tenmäßige Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991

[3] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036, BGBl. III 2129-8-1-16), geändert durch Artikel 3 des Geset- zes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) sowie zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269)

Erläuterungen zur Anlage 2 „Berechnung des Beurteilungspegels für Schie- nenwege (Schall 03), Teil 1: Erläuterungsbericht, Stand 23.02.2015, Bundes- ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

[4] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bun- desminister für Verkehr, Abt. Straßenbau

[5] VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen", Ausgabe August 1987

(29)

[6] DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen“, Januar 2018

DIN 4109-2 „Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, Januar 2018

DIN 4109-4 „Schallschutz im Hochbau - Teil 4: Bauakustische Prüfungen“, Juli 2016

[7] Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein- Westfalen (VV TB NRW), Ausgabe Juni 2019

[8] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutz- gesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503-515

Geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017) Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm (Aktenzeichen: IG I 7 - 501-1/2) vom

07.07.2017

[9] DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2:

Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999

[10] DIN EN 12354-4 "Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften“ Ausgabe April 2001

[11] „Parkplatzlärmstudie“, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen“, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Um- welt (Hrsg.), Augsburg, August 2007

[12] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep- tember 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung

[13] Baunutzungsverordnung (BauNVO): Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), in der zuletzt gültigen Fassung

[14] „Der Sachgerechte Bebauungsplan“, 4. Auflage 2010, Ulrich Kuschnerus [15] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) - Kommentar -

Sonderdruck aus Feldhaus, BImSchR - Kommentar, Feldhaus/Tegeder, 2014

(30)

[16] Grundkarte DTK, Luftbild und Katasterplan

[17] Textteil zum Bebauungsplan Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“, Stand 29.12.2020 [18] Bebauungsplanentwurf Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“ im Ortsteil Arloff der Stadt

Bad Münstereifel, Stand 29.12.2020

[19] Ermittlung der lärmtechnisch relevanten Verkehrsdaten in der Kirchheimer Straße und der Bahnhofstraße, im Umfeld des Plangebietes Nr. 95 „Arloff - Zur Waage“ in Bad Münstereifel - Arloff

IGEPA Verkehrstechnik GmbH vom 10.09.2020

[20] Bebauungsplanentwurf Nr. 93 „Sondergebiet (SO) Einzelhandel / Nahversor- gung Arloff“ im Ortsteil Arloff der Stadt Bad Münstereifel

[21] Fachbeitrag Verkehr zum Bebauungsplan Nr. 93, IGEPA Verkehrstechnik GmbH, Stand 06.10.2020

[22] Zugzahlenprognose 2030 der Bahnstrecke Nr. 2634, Abschnitt Iversheim - Bad Münstereifel, mit E-Mail vom 26.08.2020 vom Verkehrsdatenmanagement der DB mitgeteilt

[23] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 93 „Sondergebiet (SO) Einzelhandel / Nahversorgung Arloff“ im Ortsteil Arloff der Stadt Bad Münstereifel

KRAMER Schalltechnik GmbH, Gutachten Nr. 20 02 009/02vom 13.11.2020 [24] Schalltechnische Untersuchung zur Erweiterung des Hotels „Zur Waage“ in

Bad Münstereifel-Arloff Arloff“

KRAMER Schalltechnik GmbH, Gutachten Nr. 04 01 037/02 vom 03.08.2004 [25] Angaben zur genehmigungsrechtlichen Festsetzung von Lärmimmissionspe-

geln des Hammerwerks Erft, Bezirksregierung Köln, Aktenzeichen 53.6.2-Pß vom 18.06.2020

(31)

Anhang B Schienenverkehrsdaten

Die Schienenverkehrsdaten [22], wurden mit E-Mail vom 26.08.2020 mitgeteilt:

gemäß aktueller Bekanntgabe der Zugzahlenprognose 2030 (KW 23/2020) des Bundes ergeben sich folgende Werte

Strecke 2634

Abschnitt Iversheim - Bad Münstereifel Bereich

von_km bis_km

11 13,9

Prognose 2030 Daten nach Schall03 gültig ab 01/2015

Zugart- Anzahl Anzahl v_max Fahrzeugkategorien gem Schall03 im Zugverband

Traktion Tag Nacht km/h Fahrzeugkat

egorie Anzahl Fahrzeugkat

egorie Anzahl Fahrzeugkat

egorie Anzahl Fahrzeugkat

egorie Anzahl Fahrzeugkat egorie Anzahl

RB-VT 16 0 60 6-A8 2

RB-VT 15 1 60 6-A12 1

31 1 Summe beider Richtungen

1. v_max abgeglichen mit VzG 2020

Bei Streckenneu- und Ausbauprojekten wird die jeweilige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit angegeben. Der Abgleich mit den zulässigen Streckenhöchstgeschwindigkeiten erfolgt durch die Projektleitung.

Im Bereich von Personenba hnhöfen (innerhalb

2. Auf die in der Prognose 2030 ermittelten SGV -Zugzahlen hat das BMVI eine Grundlast aufgeschlagen, mit der Lokfahrten, Mess-, Baustellen-, Schadwagen usw. abgebildet werden.

3. Die Bezeichnung der Fahrzeugkategorie setzt sich wie folgt zusammen:

Nr. der Fz-Kategorie -Variante bzw. -Zeilennummer in Tabelle Beiblatt 1 _Achszahl (bei Tfz, E- und V-Triebzügen-außer bei HGV) 4. Für Brücken, schienengleiche BÜ und enge Gleisradien sind ggf. die entsprechenden Zuschläge zu berücksichtigen.

Legende

Traktionsarten: - E = Bespannung mit E-Lok - V = Bespannung mit Diesellok - ET, - VT = Elektro- / Dieseltriebzug

Zugarten: GZ = Güterzug

RV = Regionalzug

S = Elektrotriebzug der S-Bahn … IC = Intercityzug (auch Railjet) ICE, TGV = Elektrotriebzug des HGV NZ = Nachtreisezug

AZ = Saison- oder Ausflugszug D = sonstiger Fernreisezug, auch Dritte LR, LICE = Leerreisezug

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