Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte
WEEE Directive
WEEE-Directive
Waste Electrical and Electronic Equipment
05.04.2005 ASS
WEEE Directive
Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Zeitachse
2002 2003 2004 2005 2006
Veröffentlichung WEEE Directive 13. Februar 2003
Nationales Gesetz/Verordnung
13. August 2004
Sammel- Finanzierungs- Kennzeichnungs-
Verantwortung 13. August 2005
18 Monate 30 Monate
historical waste historische EAG
new waste neue EAG
WEEE Directive
Gerätekategorien:
1. Haushaltsgroßgeräte 2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte 4. Geräte der Unterhaltungselektronik 5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 8. Medizinische Geräte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10. Automatische Ausgabegeräte
Gerätekategorien:
1. Haushaltsgroßgeräte 2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte 4. Geräte der Unterhaltungselektronik 5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 8. Medizinische Geräte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10. Automatische Ausgabegeräte
Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Geltungsbereich
WEEE Directive
Mitgliedstaaten der EU:
- Belgien - Dänemark - Deutschland - Finnland - Frankreich
- Griechenland 13.08.2007 - Großbritannien
- Irland 13.08.2007 - Italien
- Luxemburg - Niederlande - Österreich - Portugal - Schweden - Spanien
Bewerberländer für EU:
- Estland (2004)*
- Lettland (2004)*
- Litauen (2004*
- Malta (2004)*
- Polen (2004)*
- Slowakei (2004)*
- Slowenien (2004)*
- Tschech. Republik (2004)*
- Ungarn (2004)*
- Zypern (2004)*
- Bulgarien (noch offen)*
- Rumänien (noch offen)*' - Türkei (noch offen)
*voraussichtlicher Beitrittstermin
Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte
WEEE Directive
Artikel 1
Ziele
Diese Richtlinie bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wieder- verwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren.
Sie soll ferner die Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Elektro- und Elektronikgeräten einbezogenen Beteiligten, z. B.
der Hersteller, der Vertreiber und der Verbraucher, und insbesondere der unmittelbar mit der Behandlung von Elektro- und Elektronik-
Altgeräten befassten Beteiligten verbessern.
Artikel 1
Ziele
Diese Richtlinie bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wieder- verwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren.
Sie soll ferner die Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Elektro- und Elektronikgeräten einbezogenen Beteiligten, z. B.
der Hersteller, der Vertreiber und der Verbraucher, und insbesondere der unmittelbar mit der Behandlung von Elektro- und Elektronik-
Altgeräten befassten Beteiligten verbessern.
Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte
WEEE Directive
Artikel 5
Bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass spätestens ab dem
13. August 2005 Systeme eingerichtet sind, die es den Endnutzern und den Vertreibern ermöglichen, diese Altgeräte zumindest
kostenlos zurückzugeben.
Artikel 5
Bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass spätestens ab dem
13. August 2005 Systeme eingerichtet sind, die es den Endnutzern und den Vertreibern ermöglichen, diese Altgeräte zumindest
kostenlos zurückzugeben.
Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte
WEEE Directive
(ab 13. August 2005)
• Sammlung,Behandlung,Verwertung,
• Recycling und umweltgerechte Beseitigung der EAG
• Unterschiedliche Vorgaben für Geräte aus privaten Haushalten und
professionellen Bereichen
(ab 13. August 2005)
• Sammlung,Behandlung,Verwertung,
• Recycling und umweltgerechte Beseitigung der EAG
• Unterschiedliche Vorgaben für Geräte aus privaten Haushalten und
professionellen Bereichen
Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Artikel 5 Getrennte Sammlung
Hersteller sind zur Finanzierung und Organisation verpflichtet !
WEEE Directive
Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Hersteller - Definition
Produzent Eigenmarkenhändler Importeur
Nationaler
Erstinverkehrbringer (z. B. LHG)
Nationaler
Erstinverkehrbringer (z. B. OEM-Kunden)
Nationaler
Erstinverkehrbringer (z. B. Importeure) Hersteller kann sein
WEEE Directive
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten (Artikel 8)
Historische EAG ÆBis zum 13. August 2005 in Verkehr gesetzt
• Kollektive Finanzierung durch alle Hersteller / Importeure / EIVB nach aktuellem Marktanteil
• Durch ein oder mehrere Systeme
• Die Kosten für die Sammlung, Behandlung und umweltgerechte Beseitigung dürfen beim
Verkauf neuer Produkte ausgewiesen werden (10 Jahre bei HHGroßgeräten 13.Feber 2013).
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten (Artikel 8)
Historische EAG ÆBis zum 13. August 2005 in Verkehr gesetzt
• Kollektive Finanzierung durch alle Hersteller / Importeure / EIVB nach aktuellem Marktanteil
• Durch ein oder mehrere Systeme
• Die Kosten für die Sammlung, Behandlung und umweltgerechte Beseitigung dürfen beim
Verkauf neuer Produkte ausgewiesen werden (10 Jahre bei HHGroßgeräten 13.Feber 2013).
Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Finanzierung-Systeme-Kosten
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten (Artikel 8) Historische EAG
WEEE Directive
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten (Artikel 8)
Neue EAG Æ Nach dem 13. August 2005 in Verkehr gesetzt
• Individuelle Verantwortung der Hersteller / Importeur / EIVB
• Individuelle und kollektive Erfüllung der Verpflichtung möglich (z. B. Teilnahme an einem kollektiven System)
• Garantie zur Gewährleistung der Finanzierung
– Teilnahme des Herstellers an geeigneten Systemen für die Finanzierung der Verpflichtung
– Recyclingversicherung – gesperrtes Bankkonto
• Die Kosten für die Sammlung, Behandlung und
umweltgerechte Beseitigung werden beim Verkauf neuer Produkte gegenüber dem Käufer nicht getrennt
ausgewiesen.
Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Finanzierung-Garantien
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten (Artikel 8) Neue EAG
WEEE Directive
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten
• Endnutzer und Vertreiber – kostenlose Abgabe bei einer Rücknahmestelle (flächendeckend)
• Endnutzer 1:1 Rückgabe beim Händler- Neukauf
• Hersteller können diese Verpflichtung individuell und/oder mittels kollektiver Systeme erfüllen
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten
• Endnutzer und Vertreiber – kostenlose Abgabe bei einer Rücknahmestelle (flächendeckend)
• Endnutzer 1:1 Rückgabe beim Händler- Neukauf
• Hersteller können diese Verpflichtung individuell und/oder mittels kollektiver Systeme erfüllen
Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Sammlung
Artikel 5 Sammlung für historische und neue EAG
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten
WEEE Directive
Elektroaltgeräte von professionellen Nutzern
• Hersteller sind für die Sammlung der EAG verantwortlich
• historische EAG
Finanzierung durch Hersteller / Importeur / EIVB – ganz oder teilweise durch gewerbl. Letztnutzer
• neue EAG
Finanzierung durch Hersteller / Importeur / EIVB
• Hersteller sowie andere Nutzer als private Haushalte können unbeschadet dieser Richtlinie Vereinbarungen mit anderen Finanzierungsmodalitäten treffen.
Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Sammlung-Finanzierung
Artikel 9 Finanzierung Artikel 5 Sammlung
Elektroaltgeräte von professionellen Nutzern
WEEE Directive
• In Verkehr gebrachte Geräte Ædient zur Verpflichtungsermittlung
• Gesammelte, wiederverwendete, dem Recycling zugeführte und verwertete EAG – Bericht an Gesetzgeber
• Symbol am Typenschild: Durchgestrichene Mülltonne mit Balken
• Kennzeichnung des/der nationalen Erstinverkehr- bringer
• Verwertungsquoten - 80% d.durchs.Gerätegew.
• Recyclingquoten 75% d.durchs.Gerätegew.
• In Verkehr gebrachte Geräte Ædient zur Verpflichtungsermittlung
• Gesammelte, wiederverwendete, dem Recycling zugeführte und verwertete EAG – Bericht an Gesetzgeber
• Symbol am Typenschild: Durchgestrichene Mülltonne mit Balken
• Kennzeichnung des/der nationalen Erstinverkehr- bringer
• Verwertungsquoten - 80% d.durchs.Gerätegew.
• Recyclingquoten 75% d.durchs.Gerätegew.
Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Gemeinsame Bestimmungen Meldepflicht
Kennzeichnungs- verpflichtung
Zielvorgaben