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Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte. WEEE Directive. WEEE-Directive. Waste Electrical and Electronic Equipment

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Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte

WEEE Directive

WEEE-Directive

Waste Electrical and Electronic Equipment

05.04.2005 ASS

(2)

WEEE Directive

Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Zeitachse

2002 2003 2004 2005 2006

Veröffentlichung WEEE Directive 13. Februar 2003

Nationales Gesetz/Verordnung

13. August 2004

Sammel- Finanzierungs- Kennzeichnungs-

Verantwortung 13. August 2005

18 Monate 30 Monate

historical waste historische EAG

new waste neue EAG

(3)

WEEE Directive

Gerätekategorien:

1. Haushaltsgroßgeräte 2. Haushaltskleingeräte

3. IT- und Telekommunikationsgeräte 4. Geräte der Unterhaltungselektronik 5. Beleuchtungskörper

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 8. Medizinische Geräte

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10. Automatische Ausgabegeräte

Gerätekategorien:

1. Haushaltsgroßgeräte 2. Haushaltskleingeräte

3. IT- und Telekommunikationsgeräte 4. Geräte der Unterhaltungselektronik 5. Beleuchtungskörper

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 8. Medizinische Geräte

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10. Automatische Ausgabegeräte

Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Geltungsbereich

(4)

WEEE Directive

Mitgliedstaaten der EU:

- Belgien - Dänemark - Deutschland - Finnland - Frankreich

- Griechenland 13.08.2007 - Großbritannien

- Irland 13.08.2007 - Italien

- Luxemburg - Niederlande - Österreich - Portugal - Schweden - Spanien

Bewerberländer für EU:

- Estland (2004)*

- Lettland (2004)*

- Litauen (2004*

- Malta (2004)*

- Polen (2004)*

- Slowakei (2004)*

- Slowenien (2004)*

- Tschech. Republik (2004)*

- Ungarn (2004)*

- Zypern (2004)*

- Bulgarien (noch offen)*

- Rumänien (noch offen)*' - Türkei (noch offen)

*voraussichtlicher Beitrittstermin

Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte

(5)

WEEE Directive

Artikel 1

Ziele

Diese Richtlinie bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wieder- verwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren.

Sie soll ferner die Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Elektro- und Elektronikgeräten einbezogenen Beteiligten, z. B.

der Hersteller, der Vertreiber und der Verbraucher, und insbesondere der unmittelbar mit der Behandlung von Elektro- und Elektronik-

Altgeräten befassten Beteiligten verbessern.

Artikel 1

Ziele

Diese Richtlinie bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wieder- verwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren.

Sie soll ferner die Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Elektro- und Elektronikgeräten einbezogenen Beteiligten, z. B.

der Hersteller, der Vertreiber und der Verbraucher, und insbesondere der unmittelbar mit der Behandlung von Elektro- und Elektronik-

Altgeräten befassten Beteiligten verbessern.

Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte

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WEEE Directive

Artikel 5

Bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass spätestens ab dem

13. August 2005 Systeme eingerichtet sind, die es den Endnutzern und den Vertreibern ermöglichen, diese Altgeräte zumindest

kostenlos zurückzugeben.

Artikel 5

Bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass spätestens ab dem

13. August 2005 Systeme eingerichtet sind, die es den Endnutzern und den Vertreibern ermöglichen, diese Altgeräte zumindest

kostenlos zurückzugeben.

Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte

(7)

WEEE Directive

(ab 13. August 2005)

• Sammlung,Behandlung,Verwertung,

• Recycling und umweltgerechte Beseitigung der EAG

• Unterschiedliche Vorgaben für Geräte aus privaten Haushalten und

professionellen Bereichen

(ab 13. August 2005)

• Sammlung,Behandlung,Verwertung,

• Recycling und umweltgerechte Beseitigung der EAG

• Unterschiedliche Vorgaben für Geräte aus privaten Haushalten und

professionellen Bereichen

Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Artikel 5 Getrennte Sammlung

Hersteller sind zur Finanzierung und Organisation verpflichtet !

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WEEE Directive

Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Hersteller - Definition

Produzent Eigenmarkenhändler Importeur

Nationaler

Erstinverkehrbringer (z. B. LHG)

Nationaler

Erstinverkehrbringer (z. B. OEM-Kunden)

Nationaler

Erstinverkehrbringer (z. B. Importeure) Hersteller kann sein

(9)

WEEE Directive

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten (Artikel 8)

Historische EAG ÆBis zum 13. August 2005 in Verkehr gesetzt

• Kollektive Finanzierung durch alle Hersteller / Importeure / EIVB nach aktuellem Marktanteil

• Durch ein oder mehrere Systeme

• Die Kosten für die Sammlung, Behandlung und umweltgerechte Beseitigung dürfen beim

Verkauf neuer Produkte ausgewiesen werden (10 Jahre bei HHGroßgeräten 13.Feber 2013).

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten (Artikel 8)

Historische EAG ÆBis zum 13. August 2005 in Verkehr gesetzt

• Kollektive Finanzierung durch alle Hersteller / Importeure / EIVB nach aktuellem Marktanteil

• Durch ein oder mehrere Systeme

• Die Kosten für die Sammlung, Behandlung und umweltgerechte Beseitigung dürfen beim

Verkauf neuer Produkte ausgewiesen werden (10 Jahre bei HHGroßgeräten 13.Feber 2013).

Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Finanzierung-Systeme-Kosten

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten (Artikel 8) Historische EAG

(10)

WEEE Directive

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten (Artikel 8)

Neue EAG Æ Nach dem 13. August 2005 in Verkehr gesetzt

• Individuelle Verantwortung der Hersteller / Importeur / EIVB

• Individuelle und kollektive Erfüllung der Verpflichtung möglich (z. B. Teilnahme an einem kollektiven System)

• Garantie zur Gewährleistung der Finanzierung

– Teilnahme des Herstellers an geeigneten Systemen für die Finanzierung der Verpflichtung

– Recyclingversicherung – gesperrtes Bankkonto

• Die Kosten für die Sammlung, Behandlung und

umweltgerechte Beseitigung werden beim Verkauf neuer Produkte gegenüber dem Käufer nicht getrennt

ausgewiesen.

Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Finanzierung-Garantien

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten (Artikel 8) Neue EAG

(11)

WEEE Directive

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten

• Endnutzer und Vertreiber – kostenlose Abgabe bei einer Rücknahmestelle (flächendeckend)

• Endnutzer 1:1 Rückgabe beim Händler- Neukauf

• Hersteller können diese Verpflichtung individuell und/oder mittels kollektiver Systeme erfüllen

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten

• Endnutzer und Vertreiber – kostenlose Abgabe bei einer Rücknahmestelle (flächendeckend)

• Endnutzer 1:1 Rückgabe beim Händler- Neukauf

• Hersteller können diese Verpflichtung individuell und/oder mittels kollektiver Systeme erfüllen

Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Sammlung

Artikel 5 Sammlung für historische und neue EAG

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten

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WEEE Directive

Elektroaltgeräte von professionellen Nutzern

• Hersteller sind für die Sammlung der EAG verantwortlich

• historische EAG

Finanzierung durch Hersteller / Importeur / EIVB – ganz oder teilweise durch gewerbl. Letztnutzer

• neue EAG

Finanzierung durch Hersteller / Importeur / EIVB

• Hersteller sowie andere Nutzer als private Haushalte können unbeschadet dieser Richtlinie Vereinbarungen mit anderen Finanzierungsmodalitäten treffen.

Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte Sammlung-Finanzierung

Artikel 9 Finanzierung Artikel 5 Sammlung

Elektroaltgeräte von professionellen Nutzern

(13)

WEEE Directive

• In Verkehr gebrachte Geräte Ædient zur Verpflichtungsermittlung

• Gesammelte, wiederverwendete, dem Recycling zugeführte und verwertete EAG – Bericht an Gesetzgeber

• Symbol am Typenschild: Durchgestrichene Mülltonne mit Balken

• Kennzeichnung des/der nationalen Erstinverkehr- bringer

• Verwertungsquoten - 80% d.durchs.Gerätegew.

• Recyclingquoten 75% d.durchs.Gerätegew.

• In Verkehr gebrachte Geräte Ædient zur Verpflichtungsermittlung

• Gesammelte, wiederverwendete, dem Recycling zugeführte und verwertete EAG – Bericht an Gesetzgeber

• Symbol am Typenschild: Durchgestrichene Mülltonne mit Balken

• Kennzeichnung des/der nationalen Erstinverkehr- bringer

• Verwertungsquoten - 80% d.durchs.Gerätegew.

• Recyclingquoten 75% d.durchs.Gerätegew.

Richtlinie 2002/96/EG Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Gemeinsame Bestimmungen Meldepflicht

Kennzeichnungs- verpflichtung

Zielvorgaben

Referenzen

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