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Orthopädie-Technik

Das Sanitätshaus

Rehabil

Winkelmanns Graft 10 · 29227 Celle

 (0 51 41) 8 86 99 20 Fax (0 51 41) 8 86 99 22

Rehabil

Bahnhofstr. 20 · 29303 Bergen

 (0 50 51) 80 20 Fax (0 50 51) 80 88 Hausanschrift

Großer Plan 21 · 29221 Celle

 (0 51 41) 92 40 70 Fax (0 51 41) 21 44 25 www.pahmeyer.de

Filialen

Bleiben Sie mobil

Dafür sorgen unsere Meisterwerkstätten, die für Sie Orthesen sowie Arm- und Beinpro- thesen aller Amputationshöhen anfertigen.

Neueste Techniken

Aktuelle Abform- und Paßteilsysteme in Cat-Cam, Scan und 3-D Druck sowie Silikon- und Karbonfasertechnik geben Ihnen Sicherheit.

Vielfältige Kompetenz Wenden Sie sich mit Ihren Wünschen an unsere

Orthopädietechniker-Meister.

Wir beraten und beliefern Sie auch mit:

• Rollstühlen und Rollatoren

• Krankenpflegebetten

• Unterarmstützen und Stehhilfen

• Bad- und Toilettenhilfen

• Kompressionsstrümpfen

• Inkontinenzartikel

• Brustprothesen

• Bandagen

• Diabetikerschuhe

• Individuelle orthopädische Maßeinlagen nach Scanabdruck

• Orthesen

und vieles mehr, rufen Sie uns an,

wir beraten Sie gerne

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3

Grußwort des Oberbürgermeisters

Liebe Leserinnen und Leser,

„Wo Senioren sich treff en können“, so lautete der Titel der ersten „Broschüre für Menschen ab 60 und mehr“ aus den 1980er Jahren. Auf rund zehn Seiten wurden die vielfältigen Angebote der Altenclubs, Wohlfahrtsverbände und Kirchenkreise gelistet. Mit einem Hauch von Nostalgie lud beispielsweise der damalige Reichsbund zur „Teestunde zwecks Begegnung, Spiel und Gesellig- keit“ ein. Ein weiteres Angebot lockte unter der Überschrift „Statt Alleinsein – Geselligkeit“.

Heute, rund 30 Jahre später, bietet der

„Ratgeber für Menschen ab 60 und mehr“

knapp 80 Seiten und ein wesentlich umfassenderes inhaltliches Spektrum.

Bereits an dieser Stelle wird deutlich, welchen Wandel die Gesellschaft in den vergangenen Jahrzehnten vollzogen hat. Längst gehen die Ansprüche an Lebensgestaltung weit über die Grenzen der geschätzten Kaff eerunden hinaus.

Die Menschen verknüpfen komplexe Informationen, bunte Freizeitgestaltung, Kultur, Bildung und Geselligkeit – und sorgen sich außerdem um ihre Partner, Nachbarn und Enkelkinder.

Mit der bereits 7. Aufl age stellt dieser Ratgeber erneu(er)t einen treuen Be- gleiter dar – sozusagen ein informativer Rundumschlag für diverse Lebenslagen.

Unter den Überschrift en Beratung und Hilfe in fi nanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten, über Freizeit, Bildung

& Kultur, bis hin zu Wohnen für Senio- rinnen und Senioren sowie dem großen Thema Pfl ege, bietet diese Ausgabe auch für Fachkräft e eine erste Orientierung.

Meinen besonderen Dank möchte ich an alle beteiligten Akteure richten, welche wieder einmal einen Ratgeber realisiert haben, der sich Stück für Stück weiter- entwickeln darf.

Ihnen als Leserinnen und Leser wünsche ich viel Freude beim Lesen, Stöbern und Informieren!

(Dr. Jörg Nigge) Oberbürgermeister

Orthopädie-Technik

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• Krankenpflegebetten

• Unterarmstützen und Stehhilfen

• Bad- und Toilettenhilfen

• Kompressionsstrümpfen

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• Brustprothesen

• Bandagen

• Diabetikerschuhe

• Individuelle orthopädische Maßeinlagen nach Scanabdruck

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Notruf ... 110 Feuerwehr/Rettungsdienst ... 112 Notfallfax für Gehörlose und Sprachbehinderte ... 112 Feuerwehr- und Rettungsleitstelle ... 911 911 Polizei-Zentrale ... 2 77- 0 Allgemeines Krankenhaus Celle, Siemensplatz 4, 29223 Celle ... 72 - 0 Suchtkrankenhilfe Celle e. V. ... 21 75 17 Frauen- und Kinderschutzhaus ... 66 33 Frauenhaus Celle e.V. ... 2 57 88 Tierschutz Celle Stadt und Land e. V. ... 930 930 Celle-Uelzen Netz ... 16 - 0 Celle-Uelzen Netz bei Störungen und Notfällen ... 0800 - 7 86 43 57 Apotheken-Notdienst ... 0800 - 0 02 28 33 Telefonseelsorge Tag und Nacht, evangelisch ... 0800 - 1 11 01 11 Telefonseelsorge Tag und Nacht, katholisch ... 0800 - 1 11 02 22 Giftnotruf ... 05 51 - 1 92 40 Karten sperren über den Sperr-Notruf ... 116 116 Notfall Praxis, AKH Celle, Siemensplatz 4 (Eingang über die Wittinger Str.) ... 116 117 Hausarzt ...

Notizen ...

...

...

Notfall-Tafel

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5

Liebe Seniorinnen, liebe Senioren oder Liebe Señoritas und liebe Señores, wenn Ihnen das jetzt spanisch vorkommt, dann möchten wir Sie gerne aufklären. Woher kommt eigentlich die Begriff „Senior“? Jener Begriff, für welchen sich selbst Hochbetagte oftmals noch viel zu jung finden. Eine kurze Recherche im Internet ergab: Bereits in den 70er Jahren begann man den eher negativ be- setzten Begriff der „Alten“ durch die ursprüng- lich in anderem Zusammenhang gebrauchte Bezeichnung „Senioren“ zu ersetzen. Mit Er- folg. Heute ist der Begriff in Deutschland über- wiegend positiv besetzt. Fast jeder zweite Deutsche (44 %) nennt den Begriff Senior eine

„charmante Bezeichnung für alte Menschen“.

Ebenso viele setzen „Senior“ mit Erfahrung gleich. Vor allem die Senioren selbst (21 % der 55–70-Jährigen) hören lieber „Senior“ als das im Marketing gebräuchliche „Best Ager“.

Das ergab eine repräsentative Onlineumfrage von Ipsos Observer.

Für den vor Ihnen liegenden Ratgeber hat man sich ganz einfach für die Begrifflichkeit der „Menschen ab 60 und mehr“ entschieden.

Keine Sorge, auch in diesem Kontext wird die oben genannte Erfahrung keinem in Abrede gestellt. Aber: Erfahrung hin oder her, dass Le- ben bringt immer wieder etwas Neues. Umso mehr freuen wir uns über diese überarbeitete Fassung. Wiederholt konnte der Ratgeber um wichtige Einträge ergänzt werden und bietet somit einen verlässlichen Begleiter in zahlrei- chen Fragen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und sicherlich wird Frau & Mann um einige Erfahrungen reicher.

Ihr Seniorenbeirat der Stadt Celle

Senioren- und Pflegeheim Eiklint GmbH

Eiklint 10 29227 Celle-Altencelle

Tel: 0 51 41- 8 30 79

www.eiklint.de

»Man kann ohne Liebe Holz hacken, Ziegel formen,

Eisen schmieden.

Aber mit Menschen kann man nicht ohne Liebe umgehen.«

Leo Tolstoi (1828 – 1919)

Grußwort des Seniorenbeirates der Stadt Celle

Notfall-Tafel

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6

Inhaltsverzeichnis

1 Information und Beratung

1.1 Seniorenberatung der Stadt Celle ... 8

1.2 Seniorenbeirat der Stadt Celle ... 9

1.3 Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen ... 10

1.3.1 Seniorenstützpunkt (ehemaliges Seniorenservicebüro) ... 10

1.3.2 SPN-Pflegestützpunkt in Stadt und Landkreis CELLE ... 11

1.4 Verbände der freien Wohlfahrtspflege ... 12

1.5 Rechtliche Betreuung ... 13

1.5.1 Patientenverfügung ... 13

1.5.2 Vorsorgevollmacht ... 13

1.5.3 Betreuung und Betreuungsverfügung ... 13

1.6 Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. ... 14

1.7 Hilfe für Kriminalitätsopfer ... 15

1.8 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ... 16

2 Beratung und Hilfe in finanziellen Angelegenheiten 2.1 Sozialhilfe / Sozialgesetzbuch (SGB XII) ... 17

2.2 Rentenberatung ... 18

2.3 Krankenversicherung – Zuzahlungsbefreiung ... 19

2.4 Schwerbehindertenausweis ... 20

2.5 Blindenhilfe und Landesblindengeld ... 21

2.6 Euroschlüssel für Behinderten-WC`s ... 21

2.7 Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ... 22

2.8 Schuldnerberatung ... 23

2.9 Wohngeld ... 24

2.10 Wohnberechtigungsschein ... 24

2.11 Lohnsteuerhilfevereine ... 24

3 Beratung und Hilfe in gesundheitlichen Angelegenheiten 3.1 Soziale Dienste Allgemeines Krankenhaus Celle ... 25

3.2 Sozialpsychiatrischer Dienst und Fachstelle für Sucht ... 25

3.3 Celler Demenz Initiative e. V. ... 26

3.4 Onkologisches Forum Celle e. V. ... 27

3.5 Hospiz Celle – ambulant und stationär ... 28

3.6 Hospiz-Bewegung Celle Stadt und Land e.V. ... 29

3.7 Ambulante Hospizarbeit der Malteser ... 30

3.8 Stiftung Celler Netz ... 31

4 Freizeit, Bildung und Kultur 4.1 Allgemeine (Senioren-) Gruppen und -vereine ... 32

4.2 Kirchengemeinden und ihre Seniorenkreise ... 33

4.3 Sozialverbände ... 36

4.4 Einrichtungen der Erwachsenenbildung ... 37

4.5 Rundgang, Führungen und Besichtigungen ... 39

(7)

7

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

5 Sport und Gesundheit

5.1 Sport und Gesundheit ... 44

6 Bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe 6.1 Freiwilligenagentur KELLU ... 48

6.2 Selbsthilfekontaktstelle KIBiS ... 48

7 Mobilität 7.1 Fahrdienste ... 49

7.2 CeBus ... 49

8 Wohnen für Seniorinnen und Senioren in der Stadt Celle 8.1 Seniorenwohnungen ... 51

8.2 Betreutes Wohnen ... 55

8.3 Service-Wohnen ... 56

8.4 Senioren-WG ... 58

8.5 Wohnberatung ... 58

9 Ambulante Hilfen 9.1 Sozial- und Diakoniestationen und ambulante Pflegedienste ... 59

9.2 Hausnotruf ... 66

9.3 Weitere Hilfen ... 67

10 Pflege 10.1 Pflegeversicherung ... 68

10.2 Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson ... 68

10.3 Kurzzeitpflege ... 69

10.4 SPN-Pflegestützpunkt und COMPASS Pflegeberatung ... 70

10.4.1 SPN-Pflegestützpunkt – Für alle gesetzlich Versicherten ... 70

10.4.2 COMPASS Pflegeberatung – Für alle Privatversicherten ... 70

10.5 ZukunftsPFLEGEnetz Celle und Landkreis ... 71

10.6 Alten- und Pflegeheime in Celle ... 71

10.7 Tages- und Nachtpflege ... 76

10.7.1 Betreuungsgruppe ... 78

11 Dokumentenmappe, Testament, Todesfall 11.1 Dokumentenmappe ... 80

11.2 Testament ... 81

11.3 Todesfall ... 81

11.4 Bestattung ... 83

11.5 Friedhofsgebühren und Grabpflegeinformationen ... 83

Impressum ... 86

(8)

1 Information und Beratung

Fachdienst Soziales, Jugendarbeit und Sport Am Französischen Garten 3

29221 Celle Tel.: 12-50 00 Fax: 12-50 99

E-Mail: Bildung.Jugend.Soziales@celle.de Öffnungszeiten:

Mo, Di 08:00 Uhr – 16:00 Uhr Mi, Fr 08:00 Uhr – 13:00 Uhr Do 08:00 Uhr – 17:00 Uhr

Samstags (nur Bürgerbüro) 10:00 Uhr – 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung

Seniorenarbeit

• Allgemeine Information und Beratung zu altersrele- vanten Fragen

• Beratende und konzeptionelle Begleitung des Seniorenbeirates

• Vorbereitung und Durchführung der Senioren- beiratswahlen

• Organisationshilfe für Vereine und Verbände im Rahmen der Seniorenarbeit

• Vorbereitung und Durchführung der Seniorenwochen

• Netzwerkarbeit im Rahmen der Seniorenarbeit

• Ansprechpartnerin für den „Ratgeber für Menschen ab 60 und mehr der Stadt Celle“

• Ansprechpartnerin für das Seniorenkino

• Projektarbeiten und (Informations-)Veranstaltungen im altersrelevanten Kontext, u. a. mit präventivem Charakter

• Ansprechpartnerin für die Dokumentenmappe von Seniorenbeirat und Stadt Celle

Ansprechpartner:

Frau Rautenberg Tel.: 12-51 08

E-Mail: Katja.Rautenberg@celle.de

1.1 Seniorenberatung der Stadt Celle

(9)

1 Information und Beratung

1.2 Seniorenbeirat der Stadt Celle

Der Seniorenbeirat ist die gewählte Ver- tretung aller Bürger der Stadt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Deren Belange nimmt er ehrenamtlich gegenüber dem Rat und der Verwaltung der Stadt Celle wahr. Er vertritt die Seni- oren in der Öffentlichkeit.

Der Seniorenbeirat hat sich zum Ziel ge- setzt die Senioren am Leben in der Stadt Celle zu beteiligen.

Der Seniorenbeirat unterhält Kontakte zu allen Seniorengruppen und -ver- bänden und fördert den Erfahrungs- austausch zwischen ihnen.

In einer wöchentlichen Sprechstunde am Mittwoch im Alten Rathaus gibt der Seniorenbeirat allen Bürgern Auskunft und Rat. Er leistet Hilfe oder vermittelt an die fachlich zuständige Stelle.

Aufgaben des Senioren- beirates der Stadt Celle:

• Vertretung von Seniorenangelegen heiten in Ausschüssen des Rates sowie gegenüber der Stadtverwal- tung und anderen Institutionen

• Kultur- und Bildungsangebote für Senioren und Betreiber des Seniorenkinos

• Erarbeitung von Eingaben an Bundes-/Landesministerien und im kommunalen Bereich

• Teilnahme an Delegiertenversamm- lungen und Arbeitskreisen des Landesseniorenrates, dessen Mitglied der Seniorenbeirat ist

• Kontaktpflege zu Senioren- und Pflegeheimen

• Veranstaltungen zu altersrelevanten Themen

• Die Vorlage zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungs- verfügung ist auf der Homepage des Seniorenbeirates unter

www.celle.de/Seniorenbeirat zu finden

• Weitere Infos zur Patientenverfü- gung siehe Kapitel 1.5 Rechtliche Betreuung

• Weitere Infos zur Dokumenten- mappe siehe Kapitel 11

• Ausgabestelle der Notfalldose und der Notfallkarte

Geschäftsstelle:

Seniorenbeirat der Stadt Celle Altes Rathaus

Markt 14, 29221 Celle Tel.: 12-89 22

E-Mail: Seniorenbeirat@celle.de Vorsitzender:

Hans-Gerhard Grote Tel.: 2 40 10 Stellv. Vorsitzende:

Regina Knoop Tel.: 2 65 93 Kassenwartin:

Marie-Liese Weykopf Tel.: 2 50 73 Mitglieder:

Ludwig Dahmen Tel.: 0176 / 92 23 45 92 Jutta Lorentzen Tel.: 4 70 97 Sonja Richtzenhain Tel.: 4 43 73 Heidelore Schmidt Tel.: 88 24 17 Wöchentliche Sprechstunde:

Jeden Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr im Alten Rathaus

(10)

1 Information und Beratung

1.3 Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen

1.3.1 Seniorenstützpunkt

Fritzenwiese 46 29221 Celle Ansprechpartner:

Sabine Hantzko, Ute Paulick Tel.: 9 01 31 01

E-Mail: info@senioren-celle.de www.senioren-celle.de

Der Seniorenstützpunkt befindet sich in den Räumen des Mehr-Generationen- Hauses.

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag 9:00 –12:00 Uhr Angebote:

• Regelmäßige Vorträge zu aktuellen Seniorenthemen

• Vermittlung von Seniorenbegleite- rinnen und -begleitern (DUO)

• Vermittlung von Seniorenberaterin- nen und -beratern

• Ehrenamtliche Wohnberatung

• Fortbildungen in Kooperation mit

der Ev. Familien-Bildungsstätte Celle zu ehrenamtlichen Seniorenbegleiter / -innen und Seniorenberater / -innen (DUO)

• Seminare „sicher mobil“

• ComputerTreff

• DigitalKompass Standort

• Telefonkette „GUTEN MORGEN“

• SelbstBestimmt im Alter – Vorsorgeunterstützung

• Offenes Frühstück jeden Dienstag und Donnerstag 9:30 – 11:30 Uhr Ehrenamtliche Wohnberatung Für ein selbständiges und sicheres Leben in den eigenen vier Wänden muss der Wohnraum im Alter meistens den veränderten Bedürfnissen angepasst werden. Die ehrenamtliche Wohn- beratung des Seniorenstützpunktes informiert kostenlos und neutral über Möglichkeiten oder Notwendigkeiten von kleineren oder auch größeren Maß- nahmen und hilft bei Bedarf auch bei der Umsetzung.

Kontakt und Information über den Seniorenstützpunkt:

Tel.: 9 01 31 01

Notfalldose für den Kühlschrank

Die Dose, die im Notfall wichtige Daten griffbereit hält.

Die kleine Kunststoffdose enthält zwei Aufkleber und ein Notfall-Infoblatt.

Darauf können Angaben zum Gesund- heitszustand, Medikamente, Kontakt- personen und andere Einzelheiten eingetragen werden. Die Dose sollte gut sichtbar in der Kühlschranktür platziert werden. Ein Aufkleber wird außen an die Kühlschranktür und der andere an die Innenseite der Haustür geklebt.

Die Notfalldosen sind gegen eine kleine Spende im Senioren- und Pflegestütz- punkt Celle in der Fritzenwiese 46 erhältlich. Weitere Informationen zu den Behältern sind per E-Mail und Telefon erhältlich.

(11)

1 Information und Beratung

1.3.2 SPN-Pflegestützpunkt in Stadt und Landkreis CELLE

Lebensqualität in der Pflege ist planbar!

Wir beraten Sie über folgende Themen:

• Ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeangebote

• Leistungen sozialer Stellen und Kassen

• Hilfsmittel und Versorgung

• Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

• Ehrenamtliche Dienste

• Wohnraumanpassung

• Selbsthilfegruppen

• Rehabilitation

• Möglichkeiten der Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt

• Vorbeugende Maßnahmen

Pflege- oder hilfebedürftig

… kann jeder werden; zum Beispiel durch einen Unfall, eine schwere Krank- heit oder einfach durch das

Älterwerden. Umso wichtiger ist es, in einem solchen Fall kompetente und schnelle Hilfe zu erhalten.

In Stadt und Landkreis Celle ist Ihr

SPN-Pflegestützpunkt die zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Pflege. Die Mitarbeiterinnen bieten Be- ratung und Unterstützung für Menschen jeden Alters, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören. Auch Fragen, die das Vor- und Umfeld von Pflege und Behinderungen oder Krankheiten betref- fen, werden be-antwortet.

Der SPN-Pflegestützpunkt steht allen Betroffenen und deren Angehörigen kostenlos zur Verfügung. Bei Bedarf ist die Beratung auch bei Ihnen zu Hause möglich.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Kordula Sommer Frau Christl Kreissl Frau Cornelia Häcker Blumlage 20

29221 Celle Tel.: 2 08 47 40 Fax: 2 08 46 49

E-Mail: info@psp-celle.de www.landkreis-celle/

index.php?id=2147

Die Mitarbeiterinnen des SPN-PSP sind sehr häufig im Außendienst un- terwegs. Daher vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin.

Wir möchten uns gern Zeit für Sie und Ihre Anliegen nehmen!

Öffnungszeiten:

Täglich 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo + Di 8:30 Uhr – 16 Uhr Do 8:30 Uhr – 18:00 Uhr

(12)

1 Information und Beratung

Caritasverband Celle Stadt und Land e.V.

Niels-Stensen-Haus Lena Domas

Bullenberg 6, 29221 Celle Tel.: 75 08-20

E-Mail: info@caritas-celle.de www.caritas-celle.de Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Celle e. V.

Gerlind Schilling

Fundumstr. 1, 29221 Celle Tel.: 3 74 77-0

E-Mail: info@ov-celle.drk.de www.ov-celle.drk.de

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Celle e. V.

77er Straße 45A, 29221 Celle Tel.: 90 32-0

E-Mail: info@drkcelle.de www.drkcelle.de Diakonisches Werk Kirchenkreissozialarbeit Fritzenwiese 7, 29221 Celle Tel.: 9 09 03-90

E-Mail: kksa.celle@evlka.de

Paritätischer Wohlfahrts- verband Niedersachsen e. V.

Kreisverband Celle

Lauensteinplatz 1 a, 29225 Celle Tel.: 93 98-0

E-Mail: celle@paritaetischer.de www.paritaetischer.de

Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband

Niedersachsen e.V.

Kreisverband Celle

Fritzenwiese 117, 29221 Celle Tel.: 59 37 77 77

Hotline (kostenfrei 24h): 0800 3319212 E-Mail: servicecenter@asb-celle.de www.asb-celle.de

Malteser Hilfsdienst e.V.

Dienststelle Celle

Hannoversche Str. 26, 29221 Celle Tel.: 9 05 40

E-Mail: info.celle@malteser.org www.malteser-celle.de

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Behrenskamp 10 A, 29225 Celle Tel.: 88 81 60

www.johanniter.de

1.4 Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind Träger zahlreicher Einrichtungen in Celle und bieten älteren Menschen Rat und Hilfe in vielen Bereichen an.

Spezielle Angebote sind daher auch in den einzelnen Rubriken des Ratgebers zu finden.

Deutsches Rotes Kreuz

Ortsverein Celle e.V.

YogaFreitag 09.30 – 10.45 Uhr 11.00 – 12.45 Uhr Gymnastik ab 60 Dienstag & Mittwoch 09.00 – 10.00 Uhr 10.00 – 11.00 Uhr Rollatorgymnastik auf Anfrage

Wassergymnastik Dienstag

14.45 – 15.30 Uhr Donnerstag 14.45 – 15.30 Uhr Tanzen

Montag

14.30 – 16.00 Uhr Gedächtnistraining nach telefonischer Ab- sprache finden wir die passende Gruppe für Sie

Kleiderkammer

Ehrenamtlicher Besuchsdienst

Wunschgroßeltern

Tablett- und Smartphone-Kurse Begegnungsstätte Bahnhofstr. 4, 29221 Celle 09.00 – 12.00 Uhr

Tel. (0 51 41) 374 77 14 Kontakt: Frau Schilling Fundumstr. 1, 29221 Celle Tel. (0 51 41) 374 77 10

Wir bringen Sie in Bewegung! Wir bringen Sie in Bewegung!

(13)

1 Information und Beratung

1.5 Rechtliche Betreuung

Vorsorge und

rechtliche Betreuung

Niemand weiß, wie lange er in der Lage sein wird, die eigenen Angelegenheiten selbständig zu regeln. Durch Krankheit, Unfall oder auch zunehmendes Alter kann jeder unerwartet in eine Lebens- situation geraten, in der man nicht mehr selbstverantwortlich bestimmte Dinge wie Vermögens-, Versorgungs- oder Rentenangelegenheiten ent- scheiden und regeln, beispielsweise auch einen Heimvertrag nicht wirksam abschließen kann.

1.5.1 Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine vorsorg- liche Willensbekundung für den Fall, dass aus gesundheitlichen Gründen eine wirksame Willensäußerung nicht mehr möglich ist und medizinische Maßnah- men zur Lebensverlängerung nicht „um jeden Preis“ gewünscht werden. Durch die Errichtung einer Patientenverfügung können die Ärzte sowie ein Betreuer oder sonst bevollmächtigte Personen die Behandlungswünsche oder den mut- maßlichen Willen des Patienten feststel- len und auf dieser Grundlage über die weitere Behandlung entscheiden.

1.5.2 Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die im Bedarfsfall alle oder bestimmte Aufgaben des Vollmachtgebers rechts- wirksam erledigt. Grundsätzlich sollte die Vorsorgevollmacht mit dem Bevoll- mächtigten abgesprochen werden. Das Dokument sollte möglichst detaillierte Angaben über den Handlungsbereich beinhalten. Zu beachten ist, dass be- stimmte Bereiche einer notariellen Beurkundung bedürfen.

1.5.3 Betreuung und Betreuungsverfügung

Kann ein Erwachsener aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer kör- perlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen, so kann er selbst oder ein Dritter beim Betreu- ungsgericht eine rechtliche Betreuung anregen. Das Betreuungsgericht prüft, ob und in welchem Umfang eine Betreu- ung erforderlich ist, und bestellt einen Betreuer für bestimmte Aufgabenkreise.

Hat der Betroffene niemanden, dem er eine Vollmacht anvertrauen will, emp- fiehlt sich die Festlegung einer

Betreuungsverfügung. Damit nimmt der

Betroffene Einfluss, wer im Bedarfsfall zum Betreuer bestellt wird und wie er handeln soll.

Auskünfte hierzu erteilen:

Fachdienst Soziales, Jugendarbeit und Sport

Am Französischen Garten 3, 29221 Celle Tel.: 12-50 00

E-Mail: Bildung.Jugend.Soziales@celle.de www.celle.de

Landkreis Celle Betreuungsstelle

Frau Schwarze, Zimmer 308 Frau Jüstel, Zimmer 309 Frau Mähs, Zimmer 307 Am Französischen Garten 3 29221 Celle (3.Etage)

E-Mail: Frauke.Schwarze@LKCelle.de Tel.: 916-40 34

E-Mail: Mandy.Juestel@LK.Celle.de Tel.: 916-40 33

E-Mail: Bettina.Maehs@LKCelle.de Tel.: 916-40 27

Seniorenbeirat der Stadt Celle Altes Rathaus

Markt 14, 29221 Celle Tel.: 12-89 22 Sprechzeit:

Jeden Mittwoch von 10:00 – 12:00 Uhr E-Mail: Seniorenbeirat@celle.de

(14)

1 Information und Beratung

Betreuungsverein Anker e. V.

Frau Koppelmann / Frau Passig / Frau Wolf-Hartig

Großer Plan 8 29221 Celle

Tel.: 9 34 11-01/02, 9 31 83 55 Fax.: 9 34 11-03

Sozialverband Deutschland Betreuungsverein Celle e. V.

Geschäftsführer Heiko Prier

Querschnittsbeauftragter Dirk Brandes Wehlstraße 29

29221 Celle

Herr Prier, Tel.: 3 09 32-10 Herr Brandes, Tel.: 3 09 32-13 Zentrale Frau Schirmer, Tel.: 3 09 32-0

E-Mail:

info@sovd-betreuungsverein.de

Caritasverband Celle Betreuungsverein Bernhard Zdun

Bullenberg 6, 29221 Celle Tel.: 75 08 20

E-Mail: zdun@caritas-celle.de Zuständiges Gericht:

Amtsgericht Celle Betreuungsgericht Mühlenstraße 8 29221 Celle Tel.: 2 06-0

Zur Gestaltung einer Patientenverfü- gung, Vorsorgevollmacht oder Be- treuungsverfügung kann auch der Rat eines Rechtsanwalts oder eines Notars eingeholt werden. Es können Gebühren entstehen!

Der Seniorenbeirat der Stadt Celle hält in seinem Büro im Alten Rathaus einen Formularsatz zu diesem Themenbereich bereit und gibt in seiner Sprechstun- de am Mittwoch von 10.00 – 12.00 Uhr Ausfüllhilfe. Das Formular ist außerdem erhältlich unter www.celle.de/Senio- renbeirat oder www.celle.de unter dem Suchbegriff „Patientenverfügung“.

Zu Bankvollmachten erteilen die Spar- kassen und Banken Auskunft.

1.6 Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.

Die Verbraucherzentrale Nds. e. V. berät individuell und anbieterunabhängig zu vielen Fragen, die für private Verbrau- cher wichtig sind.

Sie haben Ärger mit der Telefonrech- nung, möchten Energie sparen, eine Immobilie kaufen oder fürs Alter vorsor- gen? Die Verbraucherzentrale informiert und berät zu vielen Themen, die für Sie als Verbraucher wichtig sind.

Unsere Themen: Beratung zu Immobili- enfinanzierung, Altersvorsorge, Versi- cherungen, Patientenverfügung, Rechts- fragen im Bereich Telekommunikation, Kaufverträge, Handwerkerrechnung, Rundfunkbeitrag.

Beratungsstelle Celle Schuhstraße 40, 29221 Celle Ansprechpartner: Falk Stieler und Christina Ruge

Termintelefon: 2 82 71

E-Mail: celle@vzniedersachsen.de www.verbraucherzentrale- niedersachsen.de

Öffnungszeiten:

Mo. und Do. 10:00 – 18:00 Uhr Dienstag 10:00 – 14:00 Uhr Mi. und Fr. nach Terminverein- barung

(15)

1 Information und Beratung

1.7 Hilfe für

Kriminalitätsopfer

Zweck des WEISSEN RINGS:

Unmittelbare Hilfe für Kriminalitäts- opfer und ihre Familien

Hilfe durch:

– Finanzielle Unterstützung in Notlagen nach einer Straftat – Menschlichen Beistand und persön- liche Betreuung nach der Straftat Weißer Ring e. V.

Außenstelle Celle Anne und Detlev Wycisk Tel.: 0151 - 55 16 47 06 Tel.: 0 51 45 - 9 39 95 43 E-Mail: adwycisk@t-online.de

www.celle-niedersachsen.weisser-ring.de

Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt

Ambulante Pflege Hausnotruf

Stuhlgymnastik

Demenz-Betreuungsgruppe Hilfe im Haushalt

Schulbegleitung

2014 / 2015 2017

www.celle.paritaetischer.de

Telefon 0 51 41-93 98-0 Telefax 0 51 41-93 98-19 celle@paritaetischer.de

Unser Team freut sich auf

Ihren Anruf !

(16)

1 Information und Beratung

Die Ergänzende unabhängige Teilha- beberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige kostenlos bundesweit in allen Fragen zur Rehabili- tation und Teilhabe.

Diakonisches Werk Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Ansprechpartnerin:

Antje Müller-Dreßler Fritzenwiese 7 29221 Celle Tel.: 9 09 03 33

Mobil: 0170 - 1 84 46 82 Fax: 9 09 03 76 33

E-Mail: eutb.celle@evlka.de www.eutb-celle.de

1.8 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Parkplätze an der Kanzlei

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2 Beratung und Hilfe in finanziellen Angelegenheiten

2.1 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialgesetzbuch (SGB) XII

Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung ist eine soziale Leis- tung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauer- haft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe.

Dies bedeutet, dass Kinder erst ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 €

jährlich zum Unterhalt herangezogen werden.

Beratung und Antragstellung:

Fachdienst Soziales, Jugendarbeit und Sport Grundsicherung

Am Französischen Garten 3 29221 Celle

Tel.: 12-5000 E-Mail:

Bildung.Jugend.Soziales@celle.de www.celle.de

Hilfe zur Pflege

unterstützt pflegebedürftige Menschen zu Hause oder im Pflegeheim, wenn Leistungen der Kranken- und Pflegever- sicherung nicht ausreichen beziehungs- weise (noch) kein Anspruch besteht und die pflegebedürftige Person die Pflege nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kann.

Die folgenden Stellen beraten die Hilfemöglichkeiten und klären, gegebe- nenfalls durch einen Hausbesuch, die notwendigen Hilfen und nehmen die entsprechenden Anträge entgegen.

Beratung und Antragstellung – stationär/ambulant:

Landkreis Celle Sozialamt

Am Französischen Garten 3 29221 Celle

Tel.: 916-4009

E-Mail: Bettina.Urbschat@LKcelle.de Beratung und Antragstellung – ambulant:

Fachdienst Soziales, Jugendarbeit und Sport Am Französischen Garten 3 29221 Celle

Tel.: 12-5000

E-Mail: Bildung.Jugend.Soziales@celle.de www.celle.de

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2 Beratung und Hilfe in finanziellen Angelegenheiten

2.2 Rentenberatung

Für viele Menschen ist die Rente das wesentliche – oft das einzige Einkom- men im Alter. Entsprechend wichtig ist es, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren.

Beratung und Hilfe bei der Antrag- stellung nehmen oft sehr viel Zeit in Anspruch, deshalb ist eine vorherige Terminvereinbarung in jedem Falle angebracht.

Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung

Sägemühlenstraße 5 29221 Celle

Tel.: 9 48 50

Fax.: 05 11-8 29 28 42 Kostenloses Servicetelefon:

0800-10 00 48 00 E-Mail:

beratung.in.celle@drv-bsh.de

Versichertenberater und Versichertenälteste

Die zahlreichen, ehrenamtlichen Ver- sichertenberaterinnen und Versicher- tenberater sowie Versichertenälteste beantworten Ihnen alle Fragen rund um die Rentenversicherung. Sie küm- mern sich auch nach Feierabend um Ihre Anliegen, nehmen Ihre Anträge auf und lassen für Sie bei Ihrem zu- ständigen Rentenversicherungsträger Ihren gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen.

Sie sind die Helfer in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Versichertenberater und Versichertenälteste sind keine Mitarbei- terinnen oder Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung – aber selbst dort Mitglied. Darum kennen sie die Pro- bleme der Versicherten ganz genau und werden für die Beantwortung aller Fragen regelmäßig geschult.

Sozialverband VdK Kreisverband Celle Kreisgeschäftsstelle Kreisgeschäftsführerin:

Maria von Grönheim

Ludwig-Höltystr. 8, 29225 Celle Tel.: 66 80

E-Mail: gs-celle@vdk.de www.vdk.de/kv-celle SoVD Kreisverband Celle SoVD-Beratungszentrum Celle Hannoversche Str. 57 A, 29221 Celle Tel.: 90 29 10

E-Mail: info.celle@sovd-celle-nds.de www.sovd-nds.de

Beratung und Antragstellung:

Fachdienst Soziales, Jugendarbeit und Sport

Am Französischen Garten 3, 29221 Celle Tel.: 12-5000

E-Mail: Bildung.Jugend.Soziales@celle.de www.celle.de

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2 Beratung und Hilfe in finanziellen Angelegenheiten

2.3 Krankenversicherung – Zuzahlungsbefreiung

Zuzahlungen für verschrei- bungspflichtige Medikamente Rezeptfreie Arzneimittel werden in der Regel nicht von der Krankenkasse erstat- tet. Wer beispielsweise ein Erkältungs- mittel braucht oder auf homöopathische Arzneimittel setzt, zahlt diese selbst. Für verschreibungspflichtige Medikamente hingegen stellt der Arzt ein Rezept aus und der Patient erhält sie in der Apothe- ke. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten dafür, der Versicherte trägt einen Teil davon als Zuzahlung mit. Sie beläuft sich auf zehn Prozent des Arznei- mittelpreises, höchstens aber zehn Euro.

Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, trägt der Patient die Kosten selbst.

Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Internet-Apotheken.

Sonderfall Festbetragsregelung Für zahlreiche rezeptpflichtige Arznei- mittel sind in den vergangenen Jahren sogenannte Festbeträge vereinbart wor- den. Die Krankenkassen bezahlen bei diesen Arzneimitteln nicht den von den Pharmaherstellern angesetzten Preis, sondern nur den Betrag, der jeweils für eine Gruppe von vergleichbaren Medi- kamenten (zum Beispiel Bluthochdruck- mitttel, Cholesterinsenker, Herz-Kreis- lauf-Präparate) festgelegt wurde. Ärzte können in der Regel bei der Verordnung zwischen mehreren therapeutisch gleichwertigen, aber unterschiedlich teuren Präparaten wählen. Bei einem Medikament auf Rezept, dessen Preis über dem Festbetrag der Krankenkas- sen liegt, muss der Patient die Differenz zwischen Festbetrag und Abgabepreis zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro Packung aus eigener Tasche zahlen. Ärzte müssen Patienten über die Mehrkosten informie- ren, wenn der Preis des verschriebenen Präparats über dem Festpreis liegt.

Belastungen für Patienten sind beschränkt

Damit durch Zuzahlungen niemand überfordert wird, gibt es die Belas- tungsgrenze: Sie liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent. In diese Rechnung fließen jedoch nicht allein die Zuzahlungen für Arzneimittel ein, son- dern auch der Eigenanteil für stationäre Behandlung und die Zuzahlung bei Heil- mitteln und häuslicher Krankenpflege.

Ist die Belastungsgrenze im laufenden Jahr bereits erreicht, bescheinigt das die Krankenkasse. Die Versicherten sind dann für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit;

www.bundesgesundheitsministerium.de/

zuzahlung-und-erstattung-arzneimittel.

html#c12485).

Auskunft, Beratung und Antragstellung bei allen ortsansässigen Krankenkassen.

(20)

2 Beratung und Hilfe in finanziellen Angelegenheiten

2.4 Schwerbehindertenausweis

Personen, deren körperliche Funkti- on, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist, können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie die Fest- stellung ihrer Behinderung und im Falle der Schwerbehinderung die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises bean- tragen, in dem der Grad der Behinde- rung vermerkt wird.

Neben dem Grad der Behinderung wer- den auch ggf. vorliegende weitere ge- sundheitliche Merkmale für sogenannte Nachteilsausgleiche (Merkzeichen) fest- gestellt und im Ausweis vermerkt. Nach- teilsausgleiche sind je nach Merkmal in unterschiedlichen Formen möglich, so können beispielsweise

• steuerliche Vorteile

• Parkerleichterungen (Ausnahme- genehmigungen, Platzreservie- rungen)

• Vorteile im öffentlichen Personen- nahverkehr, d. h. Omnibusse,

Straßenbahnen, S-Bahnen und Nahverkehrszüge der Bahn und Fremdunternehmen (z. B. Metro- nom) bundesweit (unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, Freifahrt ggf. mit Eigenbeteili- gung) gewährt werden.

Auskunft, Beratung, Ausweis- verlängerung und Antrag- stellung:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Hannover

Schiffgraben 30 – 32 30175 Hannover Tel.: 05 11- 8 97 01-0 Fax: 05 11- 8 97 01-166

E-Mail über das online angegebene Kontaktformular

www.soziales.niedersachsen.de/startsei- te/das_landesamt/standorte/hannover/

landesamt-fur-soziales-jugend-und-familie- aussenstelle-hannover-182494.html

Öffnungszeiten:

Mo – Do 9:00 – 13:00 Uhr

Fr und vor Feiertagen 9:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Das Landesamt hält an jedem 2. Donnerstag im Monat von 9:00 bis 12:00 Uhr

im Gesundheitsamt

des Landkreises Celle Trift 26, 29221 Celle einen Sprechtag ab.

Landkreis Celle / Gesundheitsamt Trift 26

29221 Celle Tel.: 9 16 - 50 00

(21)

2 Beratung und Hilfe in finanziellen Angelegenheiten

2.5 Blindenhilfe und Landesblindengeld

Blindenhilfe und Landesblindengeld erhalten blinde Menschen als Nachteils- ausgleich für die durch die Blindheit entstandenen Mehraufwendungen im täglichen Leben. Die Feststellung der Blindheit wird nachgewiesen durch das Merkzeichen „BL“ im Schwerbehinder- tenausweis.

Blindenhilfe ist vom Einkommen und Vermögen abhängig.

Landesblindengeld wird ohne Anrech- nung von Einkommen und Vermögen gewährt.

Nähere Informationen sind erhältlich unter www.soziales.niedersachsen.de und auf der Seite des Landkreises Celle www.landkreis-celle.de/kreisverwal- tung/sozialamt/verschiedene-hilfearten/

hilfe-fuer-blinde-landesblindengeld.html.

Beratung und Antragstellung:

Sozialamt des Landkreises Celle – Landesblindengeld –

Am Französischen Garten 3 29221 Celle

Tel.: 916-0

Blinden-und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.

Beratungsstelle Celle

Herr Werner Gläser (Gruppenleiter) Herr Jens Michael (Sozialarbeiter) Frau Eva-Maria Maussner (Verwaltung) Bahnhofstraße 32a

29221 Celle Tel.: 66 69 E-Mail:

jens.michael@blindenverband.org

2.6 Euroschlüssel für Behinderten-WC's

„Der Euroschlüssel ist ein 1986 vom CBF Darmstadt – Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. – eingeführtes, inzwischen europa- weit einheitliches Schließsystem, dass es körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbständig und kostenlos Zugang zu be- hindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an Autobahn- und Bahnhofs-

toiletten, aber auch für öffentliche Toi- letten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden.“

(Quellangabe:

www.cbf-da.de/de/shop/euro-wc-schluessel).

Der Euroschlüssel ist für 23 € bei folgen- der Stelle erhältlich:

CBF-Darmstadt e.V.

Pallaswiesenstr. 123a 64293 Darmstadt Zentrale (06151) 8122-0 von 9-12 und 13-16:30 Uhr E-Mail:

bestellung@cbf-darmstadt.de Nähere Informationen zur Bezugsvor- aussetzung, beispielsweise Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder ein Attest, sind bei der CBF-Darmstadt e. V.

zu erhalten.

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2 Beratung und Hilfe in finanziellen Angelegenheiten

2.7 Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Grundsätzlich gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Egal wie viele Radios, TV- Geräte oder Computer vorhanden sind, der Rundfunkbeitrag beträgt 17,50 € monatlich. Leben mehrere Personen zusammen, braucht sich nur eine für den Rundfunkbeitrag anmelden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der Rundfunkbeitrags- pflicht befreien zu lassen, beziehungs- weise eine Ermäßigung zu beantragen.

Wer kann sich befreien lassen?

Wer eine der gesetzlichen Voraus- setzungen für eine Befreiung erfüllt, kann sich auf Antrag von der Beitrags- pflicht befreien lassen. Dazu zählen z. B.

Menschen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten. Aber auch Empfänger von Ausbildungsförderung und Menschen mit Behinderung können einen entspre- chenden Antrag stellen.

Genaue Informationen zu den Befrei- ungsvoraussetzungen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de

Wie kann ich mich befreien lassen?

Eine Befreiung kann immer nur auf Antrag gewährt werden. Der Befreiungs- antrag ist bei den zuständigen Behörden der Städte und Gemeinden oder unter www.rundfunkbeitrag.de erhältlich. In Celle liegen entsprechende Formulare im Neuen Rathaus und im Alten Rathaus aus.

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag ist eine einfache, gut lesbare Kopie des erforderlichen Nachweises beizufügen. Auf das Übersenden von Originaldokumenten sollte abgesehen werden. Viele Behörden stellen auch Drittbescheinigungen speziell zur Vorlage beim Beitragsservice aus.

Der Antrag und die erforderlichen Nach- weise sind in einem frankierten Briefum- schlag an

Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln zu richten.

Dauer einer Befreiung

Die Befreiung von der Rundfunkbeitrags- pflicht beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Zurücklie- gende Zeit-räume können maximal drei

Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden. Ist der Nachweis des Leistungsbescheides unbefristet, wird die Befreiung von der Rundfunkge- bührenpflicht auf drei Jahre befristet.

Bevor sie ausläuft, ist rechtzeitig ein neuer Antrag auf Befreiung oder Ermäßi- gung zu stellen.

Für wen gilt die Befreiung?

Die Befreiung oder Ermäßigung gilt für die Antragsteller sowie für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Ersatzge- meinschaft im Sinne des § 19 SGB XII bilden.

Bewohner von Pflegeeinrich- tungen

Bewohner von Alten- und Pflegehei- men sowie von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, die dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rund- funkbeitrag zahlen. Hintergrund ist, dass Pflegeeinrichtungen als Gemein- schaftsunterkünfte behandelt werden und die Zimmer dort nicht als Wohnung gelten. Deshalb fällt für die Bewohner

(23)

2 Beratung und Hilfe in finanziellen Angelegenheiten

der Zimmer, die aufgrund ihrer gesund- heitlichen Einschränkungen nachhaltig betreut werden müssen, kein Rundfunk- beitrag an.

Es besteht keine Beitragspflicht für Bewohner von:

– Zimmern mit vollstationärer Pflege in (Alten-) Pflegewohnheimen, die durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur vollstationären Pflege zugelassen sind – Zimmern in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, die Leis- tungen im Sinne des § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII erbringen und hierzu mit dem Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung geschlossen haben.

– Erforderlich ist, dass es sich um eine dauerhafte und vollstationäre Pflege oder Unterbringung handelt. Für Men- schen, die vollstationär in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen woh- nen, ergeben sich durch die Neugestal- tung des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020 keine Änderungen.

Bewohner von Einrichtungen wie z. B.

Altenwohnheime, die die oben genann- ten Kriterien nicht erfüllen, sind regulär beitragspflichtig. Verfügen Altenwohn- heime allerdings über einen eingerich- teten Pflegebereich, so gilt dieser als Gemeinschaftsunterkunft, soweit hierfür nach § 72 SGB XI Versorgungsverträge

für vollstationäre Dauerpflege existie- ren. Für die dort untergebrachten Be- wohner besteht keine Beitragspflicht, sie müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Service-Telefon:

0 18 06-999 555 10*

Service-Fax:

0 18 06-999 555 01*

Service-Telefonzeiten:

Mo – Fr 7:00 – 19:00 Uhr

*20 Cent / Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent / Anruf aus den dt. Mobilfunk- netzen (Quellenangabe: www.rundfunkbei- trag.de, ARD ZDF Deutschlandradio, Beitrags- service,50656 Köln)

2.8 Schuldnerberatung

Eine Lebenssituation, wie sie durch Überschuldung entsteht, sollte nicht als Schicksal hingenommen werden. Über- schuldete sind oft nur scheinbar in einer ausweglosen Situation. In einer solch kritischen Lebenslage gilt es, den Din- gen gerade nicht ihren Lauf zu lassen, sondern allen Mut zusammenzuneh- men und Schritte zur Schadensbegren- zung einzuleiten. Die Beratung in den Schuldnerberatungsstellen kann dann erfolgreich sein, wenn Überschuldete die Bemühungen der Schuldnerberater mit einsichtigem Verhalten aktiv unter- stützen. Dann lassen sich zumeist die Schulden Schritt für Schritt abbauen.

Beratung und Auskunft Caritasverband

Schuldnerberatung Bullenberg 6 29221 Celle

Jürgen Jahn, Tel.: 75 08 - 31 Maria Reckers, Tel.: 75 08 - 30 E-Mail: info@caritas-celle.de www.caritas-celle.de Diakonisches Werk Schuldnerberatung Horst-Peter Ludwigs Fritzenwiese 7 29221 Celle

Tel.: 90 90 3 - 90

E-Mail: kksa.celle@evlka.de Schuldnerberatung Lüneburger Heide e. V.

Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband – Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung Beratungsstelle Celle Markt 9, 29221 Celle Tel.: 7 09 03 80 Fax: 7 09 03 77

Ansprechpartnerin: Frau Annett Postel E-Mail: a.postel.ce@sblh.de

www.sblh.de

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2 Beratung und Hilfe in finanziellen Angelegenheiten

2.9 Wohngeld

Wohnen kostet Geld – oft zu viel für die- jenigen, die geringe Einnahmen haben.

In diesem Fall bietet das Wohngeld eine finanzielle Hilfe. Wohngeld wird für die Mieterin/den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss oder für den Eigentümer eines Eigenheims oder Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gezahlt.

Ob Wohngeld gezahlt wird und in wel- cher Höhe, hängt von der Zahl der Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung ab.

Auskunft, Beratung und Antragstellung:

Landkreis Celle

Sozialamt – Sachgebiet Wohngeld – Am Französischen Garten 3

29221 Celle Tel.: 9 16 - 40 79 Fax: 9 16 - 40 99

E-Mail: wohngeld@lkcelle.de

2.10 Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ermög- licht die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung. Diese Wohnun- gen sind in der Regel kostengünstiger in der Kaltmiete als andere Wohnungen.

Auf dem Wohnberechtigungsschein wird die Größe der anzumietenden Wohnung je nach Familien- oder Haushaltsmitglie- dern begrenzt.

Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, darf das Einkommen aller im

Haushalt lebenden Personen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschrei- ten. Diese Einkommensgrenzen sind je nach Art und Höhe der Wohnungs- bauförderung verschieden. Schwer- behinderung und Pflegebedürftigkeit werden zum Teil mitberücksichtigt. Die Geltungsdauer beträgt ein Jahr. Nähere Informationen sind auch erhältlich unter www.celle.de unter Eingabe des Such- begriffs „Wohnberechtigungsschein“.

Auskunft, Beratung und Antragstellung:

Fachdienst Soziales, Jugendarbeit und Sport Am Französischen Garten 3 29221 Celle

Tel.: 12-5000

E-Mail: Bildung.Jugend.Soziales@celle.de www.celle.de

2.11 Lohnsteuerhilfevereine

Der Lohnsteuerhilfeverein HILO, Hilfe in Lohnsteuerfragen e. V. ist ein bun- desweit tätiger Verein, für die Steuer- belange der Arbeitnehmer. Über einen Mitgliedsbeitrag können verschiedene Leistungen abgerufen werden. Nähere

Infos zum Angebotsspektrum unter

www.hilo.de. Lohnsteuerhilfeverein HILO e. V.

Beratungsstelle Celle

Beratungsstellenleiterin: Karin Deutsch Nelkenstraße 9, 29227 Celle

Tel.: 88 92 77

E-Mail: karin.deutsch@hilo.de

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3 Beratung und Hilfe in gesundheitlichen Angelegenheiten

3.1 Soziale Dienste Allgemeines Krankenhaus Celle

Bereich Soziale Dienste Siemensplatz 4

29223 Celle Tel.: 72 31 75

Die Mitarbeiterinnen des sozialen Dienstes vom AKH Celle, bestehend aus Pflegefachkräften und Dipl. Sozialpä- dagogen, stehen allen Patienten und ihren Bezugspersonen zur Verfügung.

Bei Fragen zur weiteren nachstationären Versorgung finden Sie Unterstützung.

Wir helfen Ihnen bei der Organisation und bei der Antragstellung.

In Celle ist eine Vielzahl von Beratungsstellen tätig, welche fachkundigen Rat zu gesundheitlichen Fragestellungen geben können.

3.2 Sozialpsychiatrischer Dienst und Fachstelle für Sucht

Psychosoziale Beratungsstelle Fritzenwiese 7, 29221 Celle Tel.: 9 09 03-50

Fax: 9 09 03-766

E-Mail: psb.celle@evlka.de www.psb-celle.de

Sprechzeiten:

Montags 10:00 – 12:00 Uhr Mittwochs 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstags 16:00 – 18:00 Uhr Freitags 10:00 – 12:00 Uhr

Die Psychosoziale Beratungsstelle ist eine Einrichtung für die Stadt und den Landkreis Celle. Zu ihr gehören der Sozialpsychiatrische Dienst, die Sucht- beratungsstelle und die Einrichtung Harburger Berg.

Der Sozialpsychiatrische Dienst beglei- tet Menschen, die von einer psychischen Erkrankung betroffen sind oder sich in einer seelischen Notlage befinden.

Die Suchtberatungsstelle steht Men- schen zur Verfügung, die mit einer Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente) konfrontiert sind und Hilfe suchen.

Der Harburger Berg leistet die Substitu- tionsbehandlung und die psychosoziale Begleitung für Drogenabhängige.

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3 Beratung und Hilfe in gesundheitlichen Angelegenheiten

Celler Demenz Initiative e. V.

Fritzenwiese 117 29221 Celle Tel.: 9 34 85 80 Fax: 9 34 85 82 E-Mail:

celler-demenz-initiative@gmx.de www.celler-demenz-initiative.de Öff nungszeiten:

Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr

Verbesserung der Lebenssituation von demenzkranken Menschen und ihren pfl egenden Angehörigen. In Deutschland leben gegenwärtig rund 1,7 Mio. De- menzerkrankte und jährlich treten mehr als 300.000 Neuerkrankungen auf. Zwei Drittel der Erkrankten sind von einer Demenz vom Typus Alzheimer betroff en.

Am 06. 02. 2008 wurde der ehrenamt- lich arbeitende Verein aufgrund eines Impulses von Frau Eva Küpers (Diplom- Sportlehrerin / Validations-Lehrerin) gegründet.

Hauptziel der Celler Demenz Initiative ist, die Versorgung für Demenz Erkrankte zu verbessern. Der Verein hat sich hierzu vier inhaltliche Schwerpunkte gesetzt:

1. Prävention / Früherkennung 2. Akzeptanzverbesserung des Syndroms Demenz / Öff entlich- keitsarbeit / Förderung des Problembewusstseins

3. Unterstützung bei der lokalen Entwicklung einer medizinischen und pfl egerischen Versorgung auf hohem Niveau

4. Beratung für Betroff ene und deren Angehörige

Anlaufstelle ist das CDI-Büro. Hier wer- den Ratsuchende beraten und können sich über unsere Unterstützungsange- bote und Aktivitäten informieren.

Eigene Notizen

3.3 Celler Demenz Initiative e. V.

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3 Beratung und Hilfe in gesundheitlichen Angelegenheiten

3.4 Onkologisches Forum Celle e. V.

Fritzenwiese 117 29221 Celle Tel.: 219-66 00 Fax: 2 19 66 09

(Montag – Freitag 9:00 – 12:00 Uhr Mittwoch auch 14:00-16:00 Uhr) E-Mail: info@onko-forum-celle.de www.onko-forum-celle.de Krebs kann jede / n treffen!

Das Onkologische Forum wurde 1994 als gemeinnütziger Verein gegründet, um Krebskranken und deren Angehörigen in der Region Celle beizustehen und ihnen Möglichkeiten zu verschaffen, sich über die Krankheit und ihre Folgen besser zu informieren. Der Verein leistet psychoon- kologische Beratung und unterhält einen ambulanten Palliativdienst mit 24-stün- diger Rufbereitschaft. Das Angebot ist für Patienten und Angehörige grundsätzlich kostenlos.

Die Krebsberatungsstelle steht Betrof- fenen und deren Angehörigen zur Seite.

Mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr gibt es eine offene Sprechstunde, zu der man sich anmelden muss. Daneben be- treuen zwei Psychoonkologinnen Kinder

mit an Krebs erkrankten und verstorbe- nen Angehörigen.

Der Ambulante Palliativdienst beglei- tet und betreut auf ärztliche Anordnung rund um die Uhr an 365 Tagen schwer er- krankte Menschen und ihre Angehörigen im häuslichen Bereich. Er übernimmt in Kooperation mit der Stiftung Celler Netz auch Versorgungsleistungen im Rahmen der SAPV.

Gespräche und Betreuung sind ver- traulich und kostenlos – in unserer Beratungsstelle, im Krankenhaus oder bei Ihnen zu Hause. In den barriere- freien Räumen liegen Informationsma- terialien aus.

Welche Angebote finden statt?

Selbsthilfegruppen: z. B. Frauenselbst- hilfe WIR-Gruppe, Gruppentreffen für Angehörige von an Krebs erkrankten oder verstorbenen Familienmitgliedern, u. a.

Kurse: Stressreduzierung, Qigong, Medi- tatives Tanzen, Nordic Walking, Tanzen und Onko-Fitness

Vorträge am jeweils letzten Mittwoch im Monat in Zusammenarbeit mit dem AKH Celle, Programm auf der Homepage.

Spendenkonto:

Volksbank Celle

IBAN DE63251900010830000300 BIC VOHADE2HXXX

Onkologisches Forum Celle e. V.

Krebsberatungsstelle Ambulanter Palliativdienst

Eigene Notizen

(28)

3 Beratung und Hilfe in gesundheitlichen Angelegenheiten

Hospiz Celle – ambulant Speicherstraße 14, ab dem 01. 04. 2021 Guizettistraße 3 29221 Celle

Tel.: 2 19 90 07

E-Mail: ambulant@hospiz-celle.de www.hospiz-celle.de

Menschen, die schwer erkrankt sind und sich in der letzten Lebensphase befinden, benötigen neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung oftmals auch menschliche und persönliche Unterstützung. Unter dem Dach Hospiz Celle-ambulant und stationär finden schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen ambulante Hilfe durch speziell geschulte Ehrenamtliche oder gegebenenfalls auch Aufnahme ins stationäre Hospiz.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter vom Hospiz Celle-ambulant begleiten unentgeltlich Betroffene und die ihnen nahestehenden Menschen, um sie zu entlasten.

Die Möglichkeiten der Begleitung sind dabei recht vielfältig und richten sich jeweils nach den Bedürfnissen und

Möglichkeiten aller Beteiligten. Sie kann darin bestehen Sitzwachen oder kleine Erledigungen zu übernehmen, Arzt- besuche zu begleiten oder zuzuhören.

Hauswirtschaftliche oder pflegerische Tätigkeiten indes werden nicht über- nommen.

Das ambulante Hospiz steht den Ange- hörigen und Freunden beim Abschied- nehmen zur Seite und begleitet sie mit Trauerangeboten auch über den Tod hinaus. Besondere Begleitung erfahren Familien, die die Diagnose einer lebens- verkürzenden Erkrankung erhalten haben.

Die Koordination des ambulanten Hospizes ist in der Zeit von

9:00-17:00 Uhr für Begleitungsanfragen oder Beratungswünsche zu erreichen.

Außerhalb dieser Zeiten wird das Telefon von einem ehrenamtlichen Mitarbeitenden betreut bzw. es läuft ein Anrufbeantworter. Bitte die Tele- fonnummer hinterlassen, ein Rückruf erfolgt zeitnah.

Hospiz Celle – stationär Glockenheide 79

29225 Celle Tel.: 70 92 90

E-Mail: hospiz-celle.de www.hospiz-celle.de

Das Hospiz Celle – stationär in der Glockenheide in Wietzenbruch nimmt Erkrankte auf, die sich ebenfalls in der letzten Lebenszeit befinden, für die eine Versorgung und Betreuung im häusli- chen Bereich oder im Pflegeheim aus medizinischen oder psychosozialen Gründen aber nicht mehr möglich ist, eine Krankenhausbehandlung jedoch nicht notwendig ist. Im Hospiz-Haus arbeiten neben vielen Ehrenamtlichen hochspezialisierte Pflegekräfte mit sehr gutem Fachwissen in der körpernahen Pflege und medizinischen Versorgung.

Sie sind rund um die Uhr für die Erkrank- ten und ihre Familien da.

Für die Aufnahme ins Hospiz gibt es von den Kranken- und Pflegekassen klar geregelte Vorgaben. Die meisten Erkrankten haben nur noch eine sehr kurze Lebenszeit vor sich. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich die Krankheit und damit das Leben nicht manchmal anders entwickelt als erwartet. So ist es jederzeit möglich, wieder in die häus- liche Versorgung oder ins Pflegeheim zu- rückzukehren und nur bei Bedarf wieder im Hospiz aufgenommen zu werden.

3.5 Hospiz Celle – ambulant und stationär

(29)

29

3 Beratung und Hilfe in gesundheitlichen Angelegenheiten

Die Kosten für die Hospizarbeit wer- den von den Kostenträgern nur zum Teil übernommen. Vieles wie etwa die Begleitung der Angehörigen, die Trauerarbeit, Beratungstätigkeit und Aufklärungsarbeit in Schulen und in der Erwachsenenbildung werden überhaupt nicht finanziert. So bleibt die Hospiz- arbeit in hohem Maße auf Spenden angewiesen.

Unterstützen Sie die ambulante und stationäre Hospizarbeit vor Ort mit einer Spende an die Hospiz-Bewegung oder an die Stiftung Hospiz-Haus Celle:

Hospiz-Bewegung Celle Stadt und Land e. V.

IBAN DE18269513110000206276 BIC NOLADE21GFW

Stiftung Hospiz-Haus Celle IBAN DE67251900010669729100 BIC VOHADE 2 HXXX

3.6 Hospiz-Bewegung

Celle Stadt u. Land e.V.

Das Johanniterhaus Celle …

versteht sich als offenes Haus, in dem Senioren einen behüteten und doch le- bendigen Raum für ihren Lebensabend finden können. Menschlichkeit und ein selbstbestimmtes Leben sind unser obers- tes Gebot. Sie haben die Wahl. Wir bieten Einzelzimmer mit eigenem, senioren- gerechten Bad und bedarfsgerechter Hilfe rund um die Uhr.

Lebendiger Raum für Ihren Lebensabend

Vollstationäre Pflege –

Liebevolle und fachkundige Pflege Die Gewissheit, liebevolle und fachkundige Pfle- ge zu finden ist ein wesentliches Kriterium, wenn man sein Zuhause für den Lebensabend wählt.

Das ganzheitlich orientierte Pflegekonzept der Johanniter garantiert dies auch bei schwerster Pflegebedürftigkeit. Die Mitarbeiter der Pflege haben das Ziel, den Bewohnen durch aktivie- rende Pflege im Alltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit zu bewahren.

Kurzzeitpflege

Auch pflegende Angehörige müssen einmal aus- spannen. In diesem Fall kann die Pflege des zu betreuenden übernommen werden. Die Leistun- gen der Kurzzeitpflege sind identisch mit den Leistungen der vollstationären Pflege, denn auch unsere „Bewohner auf Zeit“ sollen in die Gemein- schaft integriert und ihren Wünschen entspre- chend versorgt werden.

Breite 125 mm / Höhe 88 mm

Vollstationäre Pflege – Liebevolle und fachkundige Pflege

Die Gewissheit, liebevolle und fachkundige Pflege zu finden ist ein wesentliches Kriterium, wenn man sein Zuhause für den Lebensabend wählt. Das ganzheitlich ori- entierte Pflegekonzept der Johanniter garantiert dies auch bei schwerster Pflegebedürftigkeit. Die Mitarbeiter der Pflege haben das Ziel, den Bewohner durch aktivierende Pflege im Alltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit zu bewahren.

Kurzzeitpflege

Auch pflegende Angehörige müssen einmal ausspannen.

In diesem Fall kann die Pflege des zu betreuenden über- nommen werden. Die Leistungen der Kurzzeitpflege sind identisch mit den Leistungen der vollstationären Pflege, denn auch unsere „Bewohner auf Zeit“ sollen in die Ge- meinschaft integriert und ihren Wünschen entsprechend versorgt werden.

Lebendiger Raum für Ihren Lebensabend

Das

Johanniterhaus Celle...

... versteht sich als offenes Haus, in dem Senioren einen behüteten und doch lebendigen Raum für ihren Le- bensabend finden können. Mensch- lichkeit und ein selbstbestimmtes Leben sind unser oberstes Gebot.

Johanniterhaus Celle

Wittestraße 7 I 29225 Celle I Telefon 05141 94860 www.johanniter.de/senioren/celle

Dirk Tillaire – Einrichtungsleitung

Telefon 05141 9486-101 I dirk.tillaire@jose.johanniter.de

DIE JOHANNITER DIE JOHANNITER

Johanniterhaus Celle Anzeige für die

AKH-Patienteninformationsbroschüre 2018 Bitte prüfen und Korrekturen durchgeben bzw. Druckfreigabe

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