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Anhang B Kombinationstabelle

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Academic year: 2022

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Anhänge zur Sonderrichtlinie für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft ( Ö P U L 2015 );

GZ BMNT-LE.1.1.8/0032-II/3/2018

Anhang B Kombinationstabelle Seite 4

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Anhang B Kombinationstabelle

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Folgende Maßnahmen sind auf der Einzelfläche miteinander kombinierbar 1 2 3 4 6 7 8 9 10 11 12 13 14 16 17 18 19 Art. 29

Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip- Till) Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen Silageverzicht Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau² Bewirtschaftung von Bergmähwiesen³ Vorbeugender Grundwasserschutz Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen Naturschutz Biologische Wirtschaftsweise

1 Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung x x x x x x x x 1) x 1) x x x x x 1) x 1) x1)

2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel x x x x x x x x x x x x x4

3 Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide x x x x x x x x

4 Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen x x x x x x x x x x

6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau x x x x x x x x x x

7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün x x x x x x x x x

8 Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till) x x x x x x x5 x

9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle x x x x x x x x x x x

10 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen x 1) x x x

11 Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen x 1) x x

12 Silageverzicht x x x x x x x x

13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau2) x x x x x x x x

14 Bewirtschaftung von Bergmähwiesen3) x x x x

16 Vorbeugender Grundwasserschutz x x4) x x x x x5 x x x x4)

17 Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen x 1) x 1)

18 Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen x 1) x 1)

19 Naturschutz x 1) x 1)

Art. 29 Biologische Wirtschaftsweise x x x x x x x x x x4) x 1) x 1) x 1)

1) Kombinierbar nur betreffend Abgeltung der Landschaftselemente

2) Flächen im geschützten Anbau in Topf- oder Substratkultur sind mit keiner anderen Maßnahme kombinierbar

3) Bergmähder sind auf der Einzelfläche mit keiner anderen Maßnahme kombinierbar (ausgenommen Abgeltung LSE im Rahmen von UBB oder Bio) 4) Kombinierbar mit Prämienabschlag

5) Im Falle einer Teilnahme an dem Pilotprojekt Humusaufbau im Rahmen der Maßnahme 16 erfolgt auf den teilnehmenden Flächen keine Prämiengewährung im Rahmen der Maßnahme 8 (Mulch und Direktsaat) Auf Almflächen werden nur Flächenprämien im Rahmen der Maßnahme Alpung und Behirtung (15) ausbezahlt, daher ist die Maßnahme auf der Einzelfläche mit keiner anderen Maßnahme kombinierbar.

Die Maßnahme Natura 2000 - Landwirtschaft ist auf der Einzelfläche mit den Maßnahmen 01, 02, 09, 12, 14, 16 19 sowie mit der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" kombinierbar.

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