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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach 2b der CoronaSchVO für die Essen Motor Show 2020

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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach § 2b der CoronaSchVO

für die Essen Motor Show 2020

Messelaufzeit: 27. November - 6. Dezember 2020 Veranstalter: Messe Essen GmbH

Datum: 2. Oktober 2020

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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach § 2b der CoronaSchVO für die Essen Motor Show 2020

Inhaltsverzeichnis

0. Kurzbeschreibung der Veranstaltung 1. Verantwortliche Personen / Betreiber

2. Hallennutzung / Flächengröße / zugelassene Besucher- und Ausstelleranzahl 3. Wegeleitung / Rückverfolgung

3a. Wegeleitung / Rückverfolgung bei Aufbau / Abbau (externe Personen, außer Besucher) 3b. Wegeleitung / Rückverfolgung bei Aufbau / Abbau (Mitarbeiter der Messe Essen)

3c. Wegeleitung / Rückverfolgung während der Laufzeit ( externe Personen, außer Besucher) 3d. Wegeleitung / Rückverfolgung während der Laufzeit (Mitarbeiter der Messe Essen) 3e. Wegeleitung / Rückverfolgung während der Laufzeit (Besucher)

4. Raumlufttechnische Ausstattung und Maßnahmen

5. Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen Personen sowie Vorgaben zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes

6. Maßnahmen zur Beschränkung der Besucherzahlen

7. Informationen für Besucher und Aussteller über notwendige Infektionsschutzmaßnahmen 8. Symptome und Zutrittsverbote

9. Vermeidung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen 10. Desinfektions- und Waschmöglichkeiten

11. Öffnung der Gastronomie 12. Pandemieraum

13. Servicepartner 14. Anreise / ÖPNV 15. Garderobe

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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach § 2b der CoronaSchVO für die Essen Motor Show 2020

Anlagen:

A. Hygienekonzept Gastronomie

B. Pläne der Foyers Ost und Süd mit Wegeleitung C. Ausstellerleitfaden Hygiene

D. Besucherleitfaden Hygiene E. Übersicht Geländeplan F. Hallenpläne

0. Kurzbeschreibung der Veranstaltung

Die Essen Motor Show (im Folgenden EMS) ist eine Verbraucherausstellung, die sich an automobilinteressierte Besucher richtet. Vom 27. November bis zum 6. Dezember 2020 präsentieren rund 300 Aussteller Fahrzeuge und Waren aus den Bereichen sportliche Serienfahrzeuge, Tuning &

Lifestyle, Motorsport und Classic Cars. In diesem Jahr ist die Veranstaltung aufgrund der Coronavirus- Pandemie als „Limited Edition“ konzipiert und präsentiert sich als reine Präsentationsfläche, in deren Mittelpunkt die Fahrzeuge stehen.

1. Verantwortliche Personen / Betreiber der ESSEN MOTOR SHOW

Adresse Messeplatz 1 45131 Essen

Datum 02.10.2020

Version 1.0

Betreiber Messe Essen GmbH Messeplatz 1 45131 Essen

Veranstalter Messe Essen GmbH Messeplatz 1 45131 Essen Projektleiter Ralf Sawatzki

Messeplatz 1

45131 Essen Tel.: 0201 – 72 44 643

E-Mail: ralf.sawatzki@messe-essen.de

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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach § 2b der CoronaSchVO für die Essen Motor Show 2020

2. Hallennutzung / Flächengröße / zugelassene Besucher- und Ausstelleranzahl

 Zur EMS werden die Hallen 1, 2, Galeria, 6, 7, 8 sowie die Foyers Ost und Süd, die Freigelände 1, 2 und 3 und die Kongressbereiche Ost und Süd in Betrieb sein. Das vorliegende Hygienekonzept gilt für die vorgenannten Bereiche.

 Die daraus resultierende zur Verfügung stehende Fläche für Besucher und Kunden beträgt unter Berücksichtigung des §11 Absatz 1 CoronaSchVO ………m².

 Durch die festgesetzte Zahl von einer Person je 7qm ergibt sich hieraus eine gesamt zugelassene Besucherzahl von ……. Besuchern pro Tag.

 Durch die festgesetzte Zahl von einer Person je 35qm ergibt sich hieraus eine gesamt zugelassene Ausstellerzahl von ……… Ausstellern pro Tag.

3. Wegeleitung / Rückverfolgung

3a. Wegeleitung / Rückverfolgung bei Aufbau / Abbau (externe Personen, außer Besucher)

 Während des Auf- und Abbaus erhalten alle externen Personen, die das Messegelände betreten oder befahren wollen, ausschließlich über die Tore 1, 4 und 6 sowie über die Zugänge Nord Halle 7 oder die Leitstelle SO4 Zugang zum Messegelände.

 An den Toren einfahrende / eintretende externe Personen müssen sich vorab vor dem Betreten / Befahren über eine eigene Anmeldemaske online registrieren.

 Nach der Online-Registrierung erhalten die externen Personen einen Auf-/Abbauausweis mit allen für die Rückverfolgung notwendigen Daten. Dieser wird per E-Mail verschickt und muss auf dem Smartphone oder in ausgedruckter Version vorgelegt werden.

 An den Toren sowie an der Leitstelle werden die Ausweise der eintretenden / einfahrenden externen Personen gescannt. Somit wird deren Anwesenheit festgestellt und ihre Kontaktdaten werden entsprechend der jeweils gültigen CoronaSchVO gespeichert.

 Externe Personen, die keine Registrierung vorweisen können, erhalten keinen Zugang zum Messegelände. Sie müssen sich zunächst an den nördlichen Zugang der Halle 7 begeben und sich dort vor Ort digital registrieren. Anschließend erhalten sie dort ihr Ticket für den Auf- und Abbau.

3b. Wegeleitung / Rückverfolgung bei Aufbau / Abbau (Mitarbeiter der Messe Essen)

 Die Einsatz- und Anwesenheitszeiten aller Mitarbeiter des Betreibers werden anhand von persönlichen monatlichen Dienstplänen dokumentiert.

 Alle Personen, deren Kontaktdaten vorliegen und die einen personalisierten Mitarbeiterausweis bei sich tragen, werden das Gelände über die Tore 1, 4 und 6 befahren und betreten. Des Weiteren gibt Hygiene-

beauftragter Frank Kästner Messeplatz 1

45131 Essen Tel.: 0201 – 72 44 264

E-Mail: frank.kaestner@messe-essen.de

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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach § 2b der CoronaSchVO für die Essen Motor Show 2020

es für diesen Personenkreis zusätzliche Einlassbereiche, die entweder kontrolliert werden (Leitstelle S04), oder zu denen der Zutritt nur durch persönliche Codekarten oder Schlüssel erfolgen kann.

3c. Wegeleitung / Rückverfolgung während der Laufzeit (externe Personen, außer Besucher)

 Während der Laufzeit müssen alle externen Personen, die das Messegelände betreten oder befahren wollen, über die Tore 1, 4 und 6 in das Messegelände eintreten.

 Zusätzlich wird diesem Personenkreis der Zutritt über die Leitstelle S04 und den Eingang zum Congress Center Ost angeboten, um die Foyers zu entlasten und den genannten Personenkreis beim Einlass von den Besuchern zu trennen.

 Nach der vorherigen Online-Registrierung erhalten diese Personen ein digitales Ausstellerticket mit allen für die Rückverfolgung notwendigen Daten. Dieses wird per E-Mail verschickt und muss auf dem Smartphone oder in ausgedruckter Version vorgelegt werden.

 An den vorab genannten zusätzlichen Einlässen (Leitstelle S04 und Eingang zum Congress Center Ost) und den Toren werden die Tickets der eintretenden / einfahrenden Personen gescannt. Somit wird deren Anwesenheit festgestellt und ihre Kontaktdaten werden entsprechend der jeweils gültigen CoronaSchVO gespeichert.

 Personen, die keine Registrierung vorweisen können, erhalten keinen Zugang zum Messegelände. Sie müssen sich zunächst an die vorab genannten Einlässe (Leitstelle S04 oder Eingang zum Congress Center Ost) begeben und sich dort vor Ort digital registrieren. Anschließend erhalten sie ihr Ausstellerticket.

3d. Wegeleitung / Rückverfolgung während der Laufzeit (Mitarbeiter der Messe Essen)

 Die Einsatz- und Anwesenheitszeiten aller Mitarbeiter des Betreibers werden anhand von persönlichen monatlichen Dienstplänen dokumentiert.

 Alle Personen, deren Kontaktdaten vorliegen, werden das Gelände über die Tore 1, 4 und 6 befahren und betreten. Des Weiteren gibt es für diesen Personenkreis zusätzliche Einlassbereiche, die entweder kontrolliert werden (Leitstelle S04), oder zu denen der Zutritt nur durch persönliche Codekarten oder Schlüssel erfolgen kann.

3e. Wegeleitung / Rückverfolgung während der Laufzeit (Besucher)

 Alle Besucher der EMS betreten das Messegelände über die Eingangsbereiche Foyer Ost und Foyer Süd, siehe Anlage B.

 Um Rückstau in der Wegeleitung zu verhindern, wird es in jedem Eingangsbereich zwei Zutrittskontrollen geben.

 Die erste Zutrittskontrolle erfolgt bereits im Außenbereich VOR dem jeweiligen Foyer.

 Die zweite Zutrittskontrolle erfolgt IM jeweiligen Foyer vor Betreten der Messehallen.

 Sollte in der Wegeleitung des Zutrittsbereiches 2 ein Rückstau entstehen, wird der Zutrittsbereich 1 kurzfristig geschlossen und die wartenden Personen werden in den überdachten Außenbereichen durch Hygienescouts verteilt.

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4. Raumlufttechnische Ausstattung und Maßnahmen

 Die Belüftungsanlagen der Messe Essen sorgen für kontinuierliche Belüftung der unter Ziff. 2 des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes der EMS aufgeführten Bereiche. Alle Lüftungsanlagen werden durchgängig mit einem Außenluftanteil von 100 Prozent betrieben.

 Als zusätzliche Maßnahmen können im Bedarfsfall alle Außentüren witterungsabhängig für Stoßlüftungen geöffnet werden.

5. Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen Personen sowie Vorgaben für das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes

 Im gesamten Messegelände ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes Pflicht.

Ausnahmebereiche bilden nur Sitzplätze mit einem Mindestabstand von 1,50m in Vortragsbereichen oder auf Ständen sowie beim Aufenthalt im Freien.

 Die für die Gastronomie gültigen Auflagen werden unter Ziff. 7 sowie in Anlage A des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes der EMS behandelt.

 Während des Aufbaus, der Laufzeit und des Abbaus werden Hygienescouts und Hallenwachen in den Freigeländen und allen Hallen eingesetzt, die die Vorgaben zur Einhaltung von Mindestabständen und das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes durchsetzen.

 Sollten Personengruppen in Ausnahmefällen wie beispielsweise beim Auf- und Abbau die Mindestabstände von 1,50m nicht einhalten können, werden die eingesetzten Hygienescouts sowie das Bewachungspersonal darauf achten, dass zwingend ein Mund- und Nasenschutz getragen wird.

 In allen Wartebereichen werden Bodenmarkierungen angebracht, die Mindestabstände ausweisen.

 In stärker frequentierten Bereichen wie den Foyers oder an Parkautomaten werden Hygienescouts mit optischer Fernerkennung (Weste) eingesetzt, die darauf achten, dass sich keine Gruppen bilden, Mindestabstände eingehalten werden und der Mund- und Nasenschutz getragen wird.

 In den Eingangsbereichen Ost und Süd werden Verkaufsmöglichkeiten bereitgestellt, an denen Besucher sich bei fehlendem Mund- und Nasenschutz einen Ersatz beschaffen können.

 In den Toilettenanlagen werden Pissoirs und Waschbecken, die unter den Mindestabstand von 1,50m fallen, abgeklebt.

 Ruhebereiche werden so eingerichtet, dass die Mindestabstände von 1,50 m eingehalten werden.

 Um an Parkautomaten Rückstau zu verhindern, können Besucher ihre Parkkarten im Vorfeld der Messe online erwerben.

 Unabhängig von ihrer Position und Aufgabe werden alle im Gelände eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter auf die Vorschrift des Tragens von Mund- und Nasenschutz sowie die Einhaltung von Mindestabständen im Messegelände eingewiesen, um die Hygienescouts bei der Durchsetzung zu unterstützen.

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6. Maßnahmen zur Beschränkung der Besucherzahlen

 Der Zutritt der Besucher erfolgt ausschließlich über eine Vorab-Onlineregistrierung und das Scannen der Online-Tickets vor Betreten der Messehallen. Hierbei wird die maximale Besucherzahl anhand der CoronaSchVO auf 1 Person pro 7m² festgelegt.

 Die im Onlineshop pro Tag maximal erhältliche Ticketzahl ergibt sich aus Ziff. 2 des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes der EMS.

 Für Einzelfälle, in denen Personen kein Online-Ticket erworben haben, deren Zutritt zur Messe jedoch aus wichtigem Grund erforderlich ist, besteht an den Informations-Countern in den Foyers Ost und Süd die Möglichkeit zur Registrierung. Hierfür wird ein Teil des Kartenkontingentes aus dem Onlineverkauf vorsorglich zurückgehalten.

 Die Onlineregistrierung beinhaltet die Personendaten des Ausstellers/Besuchers und den Tag der Messeteilnahme für die Rückverfolgung (siehe Screenshots des Ticketshops unten).

 Anmeldemaske Aussteller:

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 Anmeldemaske Besucher:

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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach § 2b der CoronaSchVO für die Essen Motor Show 2020

7. Informationen für Besucher und Aussteller über notwendige Infektionsschutzmaßnahmen

 Besucher und Aussteller können im Vorfeld der EMS unter www.essen-motorshow.de das deutsch- und englischsprachige Hygienekonzept als Leitfaden herunterladen und teilen.

 An allen Zugängen, Zufahrten, Infosäulen, Rauch- und Wartebereichen werden die Hygienevorschriften in Deutsch und Englisch ausgehangen.

 Es werden im Abstand von 30 Minuten Aufforderungen zur Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen (Tragen des Mund-Nasenschutzes, Einhaltung des Mindestabstands, Beachtung der Handhygiene) über die Beschallungsanlage in die Hallen in Deutsch und Englisch eingespielt.

8. Symptome und Zutrittsverbote

 Sollten Personen mit klar erkennbaren Erkältungssymptomen beim Zutritt der EMS auffallen (starker Husten, Schnupfen), wird der Zutritt zum Messegelände verwehrt.

 Sollten Personen die Hygienemaßnahmen nicht beachten (z.B. Tragen von Mund- und Nasenschutz, Einhaltung der Abstandsregeln), wird diesen der Zutritt verwehrt.

 Sollten Personen im Messegelände wiederholt gegen die Hygienevorschriften verstoßen, werden diese des Messegeländes verwiesen.

 Sollten Teilnehmer mit Erkältungssymptomen in den Hallen auffallen oder sich melden, werden diese durch Sicherheits- oder Hygienescouts aus dem Ausstellungsbereich in den Pandemieraum begleitet und an den dortigen Rettungsdienst übergeben.

9. Vermeidung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen

 Zur Vermeidung von Tröpfcheninfektionen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.

 Zur Vermeidung von Tröpfcheninfektionen sind an den Garderoben, Informationen sowie an den Tresen des Servicecenters Spuckschutz-Vorrichtungen installiert.

 Durch eine verstärkte Präsenz des Reinigungsdienstes werden alle Kontaktstellen (z.B. Türklinken) in erhöhten Intervallen gereinigt und desinfiziert.

 Die Toilettenanlagen werden durchgehend mit einer Reinigungskraft besetzt, die alle diese in erhöhten Intervallen reinigt, desinfiziert und mit ausreichend Materialien erst- und nachbestückt.

10. Desinfektions- und Waschmöglichkeiten

 In allen Toilettenanlagen stehen ausreichend Waschbecken, Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel zur Handwäsche und Handdesinfektion zur Verfügung.

 Im gesamten Messegelände werden Desinfektionsmittelständer aufgestellt, die insbesondere dort die Möglichkeit zur Handdesinfektion bieten, wo keine Handwaschmöglichkeit gegeben ist.

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11. Öffnung der Gastronomie

Die Hygienekonzepte der auf der EMS tätigen Gastronomiepartner basieren auf den Pfeilern Abstand, Mund- und Nasenschutz sowie Desinfektion und sichern den:

 Schutz der Mitarbeiter,

 Schutz der Besucher,

 Schutz der Aussteller und

 Schutz der Lieferanten

Die daraus resultierenden Maßnahmen, wie u.a.

 Nichtöffnung von Gastronomieeinheiten in den Eingangsbereichen zur Vermeidung von zusätzlichen Warteschlangen

 Wegeführungen zur Steuerung von Besucherströmen

 Mitarbeiterschulungen

 Standcatering

sind in den als Anlage A beigefügten Hygienekonzepten der Gastronomen detailliert beschrieben.

Es wird zur Messe Essen Motorshow keinen Alkoholausschank geben.

Die Nutzung des Restaurants Atrium ist noch in der Planungsphase. Das Konzept lehnt sich dem vorliegenden Konzept an.

12. Pandemieraum

 Der Sanitätsraum unter Halle 7 wurde zu einem Pandemieraum erweitert.

 Der Pandemieraum wird durch den Rettungsdienst betreut und ist mit allen nötigen Materialien für die Erstversorgung von Verdachtsfällen mit COVID-19 Symptomen ausgestattet.

 Der Raum verfügt über vier Einzelkabinen, in denen Verdachtsfälle getrennt von einer weiteren Person untergebracht werden können.

 Alle in diesem Raum zu benutzenden Gegenstände bestehen aus abwischbaren und leicht zu reinigenden Materialien ohne Stoffbesetzungen.

 Eine separate Toilette für Verdachtsfälle ist in dem Pandemieraum vorhanden.

13. Servicepartner

 Die Servicepartner der Messe Essen, die im Rahmen der EMS (Aufbau, Laufzeit, Abbau) im Messegelände tätig sind, sind verpflichtet, in ihrer Arbeitsschutzorganisation sämtliche Hygienevorschriften nach Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach § 2b der CoronaSchVO einzuhalten und umzusetzen.

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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach § 2b der CoronaSchVO für die Essen Motor Show 2020

 Die Servicepartner der Messe Essen, die im Rahmen der EMS (Aufbau, Laufzeit, Abbau) im Messegelände tätig sind, sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung mit Bezug auf § 2b der CoronaSchVO mit Maßnahmenkatalog für eingesetzten Mitarbeiter zu erstellen.

14. Anreise / ÖPNV

 Die Anforderungen an den öffentlichen Personennahverkehr werden mit den Verkehrsverbänden abgestimmt. Bei der An- und Abreise mit dem ÖPNV gelten die jeweiligen Hygienevorschriften des Verkehrsverbandes (z.B. Ruhrbahn, VRR, DB etc.).

 Bei Individualanreise werden die Kontaktflächen in den Bereichen der Parkschranken und Parkscheinautomaten regelmäßig desinfiziert. Auf den Parkplätzen und in den Parkhäusern ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes außerhalb des Fahrzeugs obligatorisch.

 Beim Einsatz von Shuttlebussen gilt auch in diesen die Pflicht, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Außerdem wird die Kapazität der Shuttlebusse begrenzt, so dass es in den Bussen nicht zu Gedränge kommt.

 Das auf den Parkplätzen eingesetzte Ordnungspersonal wird angewiesen, auf die Hygienemaßnahmen hinzuweisen.

15. Garderobe

 Es werden die Garderoben Ost und Süd geöffnet.

 An den Garderoben wird ausschließlich bargeldlose Zahlung akzeptiert.

 Die Garderoben sind mit jeweils drei Annahme- und Ausgabestellen besetzt.

 Alle Garderoben verfügen über Spuckschutzvorrichtungen.

 Vor den Garderoben sind Wartekorridore mit Mindestabstandsmarkierungen eingerichtet.

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