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Schwerpunkt Unterstützung für ein Weiterführen des Berufes Im Gespräch mit Fachpersonen des Sehbehindertenwesens

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Academic year: 2022

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S c h w e r p u n k t

Das Arbeitsleben von Menschen mit Sehbehinderung

Unter der Lupe: die SAMS-Studie von 2015

S c h w e r p u n k t

Unterstützung für ein Weiterführen des Berufes

Im Gespräch mit Fachpersonen des Sehbehindertenwesens

P l a t t f o r m

Blind geformt

Was heisst Formschönheit, wenn man nichts sieht?

Nr. 2 | 2020 · www.tactuel.ch · Herausgeber: Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND, www.szblind.ch

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zugänglich sein.»

Jan Studer

Low Vision-Spezialist bei Ramstein Optik

Ramstein Optik

Low Vision

Ramstein Optik Low Vision Sattelgasse 4 40 5 1 Basel 061 261 58 72

jan.studer@ramstein-optik.ch

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Liebe Leserin, lieber Leser

Wie wichtig es für uns alle ist, einer regelmässigen Beschäftigung nach- zugehen, wird vielen von uns in der aktuellen Corona-Krise erst so richtig bewusst. Zur Arbeit gehen zu dür- fen, ist mehr denn je ein Geschenk.

Für Menschen mit Blindheit und Seh- behinderung ist der Zugang zum Beruf weniger selbstverständlich als

für viele andere Menschen. Sie können nicht alle Berufe wählen und müssen häufig mit Vorurteilen kämpfen, wenn sie eine Lehre beginnen oder eine feste Anstellung suchen.

Bild: Daniel Winkler

Vor fünf Jahren untersuchte die «Studie zum Arbeitsleben von Menschen mit Sehbehinderun- gen (SAMS)» die berufliche Gleichstellung seh- behinderter Menschen. Elf Empfehlungen, die aufzeigen, wie es zu einer Verbesserung der be- ruflichen Integration kommen kann, resultierten daraus. Tactuel hat sich nun dafür interessiert, wie sich die Situation im Sehbehindertenwesen ver- ändert hat und welche Empfehlungen der Studie umgesetzt werden konnten. Wir nehmen es vor- weg: Es hat sich sehr vieles bewegt! Dies berichten sieben Fachleute der beruflichen Integration im Sehbehindertenwesen, die wir interviewt haben.

Wie es ihnen konkret ergangen ist bei der Suche nach einer Arbeitsstelle und bei der Umschulung, schildern zwei Betroffene.

Im Schwerpunkt blicken wir ausserdem nach Deutschland, auf ein Forschungsprojekt der Uni- versität Marburg, das die Zugänglichkeit der öf- fentlichen Weiterbildung für Menschen mit einer Sehbehinderung am Beispiel der Volkshochschule untersucht.

Wie erleben blinde Menschen die Formschönheit von Gegenständen? Das fragte sich eine junge

Designstudentin bei ihrem Besuch im Restaurant Blinde Kuh in Basel. Aus dieser Frage resultierte ihre Bachelorarbeit, in der sie Cocktailgläser ge- meinsam mit blinden Menschen entwarf. Den Bericht des Magazins «hochparterre» über diese sehr interessante Arbeit dürfen wir dankenswer- terweise im tactuel ebenfalls abdrucken.

In der Plattform berichtet ausserdem Carol Muggli vom Projekt «Barrierefreie Schweiz», das die Zugänglichkeit touristischer Angebote verbessern soll.

Leider können wir in dieser Ausgabe auf keine kulturellen Anlässe oder Veranstaltungen hin- weisen. Aktuelle Informationen zu Anlässen aus dem Blindenwesen teilen wir aber immer auf un- serer Facebookseite www.facebook.com/szblind.

Wir hoffen, dass Ihnen die Lektüre des tactuel Vergnügen bereitet.

Bleiben Sie gesund!

Nina Hug, Redakteurin tactuel Deutschschweiz E d i t o r i a l

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information@szblind.ch www.szblind.ch

Herausgeber

Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND Schützengasse 4, 9001 St. Gallen www.szblind.ch

Redaktion deutsche Ausgabe tactuel Nina Hug

Schützengasse 4, 9001 St. Gallen Tel. 071 228 57 63

info@tactuel.ch, www.tactuel.ch Redaktion französische Ausgabe tactuel Carol Lagrange

Chemin des Trois-Rois 5bis, 1005 Lausanne communication@ucba.ch

Satz

Marti Media AG, Hinterkappelen www.marti-media.ch

Redaktionsgruppe

Christian Niederhauser, Blindenschule Zollikofen

Gerda Frischknecht, SZBLIND, St. Gallen Carine Verdon, Fondation Asile des aveugles, Lausanne

Prof. Dr. em. Ursula Hofer, Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, Zürich Braille-Ausgabe

Deutsche Blindenstudienanstalt blista, Marburg (D), www.blista.de

Daisy-Ausgabe

HSL Hörmedienproduktion für Blinde, Seh- und Lesebeeinträchtigte, Kreuzlingen (TG), www.hsl-kreuzlingen.ch

Erscheinungsweise

tactuel erscheint viermal jährlich in Schwarz- schrift, Braille, per E-Mail, online, im Daisy- Format, im eKiosk und auf der barrierefreien Website: www.tactuel.ch

Bankverbindung CS, St. Gallen, KK 988’269-01 Spenden: 90-1170-7, St. Gallen

Anzeigen tactuel Paul Ebneter Tel. 071 330 02 30 verlag@tactuel.ch

Anzeigenpreise auf Anfrage Auflage

Schwarzschrift deutsch: 1500 Schwarzschrift französisch: 700

Daisy deutsch: 233

Daisy französisch: 50

Braille deutsch: 40

Titelbild

Menschen mit einer Sehbehinderung stehen etliche Berufe offen, wenn der Arbeitsplatz entsprechend an ihre Bedürfnisse angepasst wird.

Bild: PantherMedia /DProyaltyfree (Mark Hunt)

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S c h w e r p u n k t

6 Das Arbeitsleben von

Menschen mit Sehbehinderung

Unter der Lupe: die SAMS-Studie von 2015

S c h w e r p u n k t

9 Unterstützung für ein Weiterführen des Berufes

Im Gespräch mit Fachpersonen des Sehbehindertenwesens

P l a t t f o r m

20 Blind geformt

Was heisst Formschönheit, wenn man nichts sieht?

3 Editorial

6 Schwerpunkt

14 Qualifizierung für eine inklusive Erwachsenenbildung

16 «Inmitten von Kabeln und Sicherungen»

18 Aktuelles

20 Plattform

23 Zugänglichkeit im Schweizer Tourismus auf einen Blick

26 Service 26 Hilfsmittel

28 Bildung und Forschung

29 Fachliteratur im Sehbehindertenwesen 30 Hörbuch- und Lesetipps

31 Bezugsquellen-Verzeichnis

32 Aus dem SZBLIND

34 Vorschau tactuel Nr. 3 | 2020

Bild: SZBLINDBild: Alena Halmes & Raphaële WettsteinBild: Ivan Steiner

I n h a l t

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Das Arbeitsleben von

Menschen mit Sehbehinderung

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2012 hat die Interessenvertretung des Schweizerischen Blinden- und Sehbe- hindertenverbandes (SBV) angeregt, den Arbeitsmarktzugang der Menschen mit Sehbehinderungen zu untersuchen. Eine Sonderauswertung von Daten des Bundesamtes für Statistik und der Invalidenversicherung hat einige Hin- weise zur Arbeitssituation ergeben. Vor allem hat sie aber gezeigt, dass die Daten der Vielfalt der Aspekte des Berufslebens mit Sehbehinderung nicht gerecht werden. Der SZBLIND hat daraufhin das Forschungsprojekt SAMS, die

«Studie zum Arbeitsleben von Menschen mit Sehbehinderungen» skizziert.

Was waren die wichtigsten Resultate der 2015 abgeschlossenen Studie?

von Stefan Spring, Verantwortlicher Forschung, SZBLIND

SAMS hat unter der Leitung von Frau Dr. Sylvie Johner-Kobi (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) und Prof. Sylvie Meyer (Fach- hochschule Westschweiz) die berufliche Gleich- stellung von Menschen mit einer Sehbehinde- rung/Blindheit untersucht und danach gefragt, welche umwelt- und personenbezogenen Fakto- ren den beruflichen Werdegang von Menschen mit Sehbehinderung positiv oder auch negativ beeinflussen.

Die Studie wollte Faktoren identifizieren, die sehbehinderten und blinden Menschen Chancen für ein dauerhaftes und möglichst gleichgestelltes Berufsleben eröffnen. Daraus sollten die Be- ratungsorganisationen und die Selbsthilfe für ihre Arbeit möglichst nutzbare Resultate gewinnen.

Erfolgsfaktoren aufgezeigt

Mit einem Mix von Literatur- und Gesetzes analyse, Gruppendiskussionen mit betroffenen Menschen und Arbeitgebenden, dem Einbezug der Exper- tinnen und Experten aus den Mitgliedsorganisa- tionen und der Invalidenversicherung sowie der bis dahin grössten nationalen Befragung im Seh- behindertenwesen, konnten folgende Erfolgsfak- toren aufgezeigt werden (Auswahl):

– Proaktive Kommunikation der Sehbehinderung – Vorausschauende beruflich/fachliche Fort- und

Weiterbildung

– Akzeptanz assistierender Technologien (seitens der Personen mit Sehbehinderung/Blindheit sowie seitens der Arbeitgebenden)

– Kompetenzen der betroffenen Personen beim Einsatz der Hilfsmittel und bei sehbehinde- rungsspezifischen Handlungsstrategien

– Unterstützende Arbeitskollegen und Kollegin- nen, formelle oder informelle Mentorinnen und Mentoren

– Unterstützendes privates Umfeld, Der Work- Life-Balance Sorge tragen.

– Einstellungen und Vorurteile von (potentiellen) Arbeitgebenden. Gewährung von Zusatzzeit für die Bewältigung von Aufgaben wo nötig.

– Austauschmöglichkeiten und Unterstützung in der Selbsthilfe

– Langjährige Erfahrung im Tätigkeitsbereich – Bereitschaft, frühzeitig Support, Unterstützung

und Hilfe zu suchen/anzunehmen

Eher überraschend ist, dass der Schweregrad der Sehbeeinträchtigung (leicht, mittel, schwer/blind) in Bezug auf arbeitsbezogene Gleichstellung kei- nen nennenswerten Unterschied macht. Lediglich die Vielfalt der Berufswahlmöglichkeiten ist von der Schwere der Behinderung abhängig. Ein spe- zielles Risiko für den Arbeitsplatzerhalt wurde im Vorgesetztenwechsel identifiziert.

Unterschiede gibt es zwischen Personen, die be- reits vor der beruflichen Integration blind oder sehbehindert waren und Personen, die erst wäh- rend des Arbeitslebens sehbehindert oder blind

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wurden. Letztere zeigen in Bezug auf die Gleich- stellungsvariablen schlechtere Werte als erstere.

Dasselbe gilt für Menschen mit einer zusätzlichen Hörbehinderung. Es wurde als dringlich erachtet, die Zugänglichkeit und Nutzung der beruflichen Weiterbildung für Menschen mit Sehbehinde- rung sicher zu stellen. Schliesslich werden die Beratungsorganisationen für Menschen mit Seh- behinderung dazu aufgerufen für ihre Klientin- nen und Klienten und deren Arbeitgeber auf das Berufsleben bezogenen Dienstleistungen zu ent-

wickeln. Nicht nur die Suche nach einem berufli- chen Tätigkeitsfeld, sondern vermehrt voraus- schauende, präventive Massnahmen zur Verhinderung des Arbeitsverlustes sollen in den Vordergrund gerückt werden.

Bildlegende zu Seite 6:

Menschen mit einer Sehbehinderung sind gleichwertige Mitglieder vieler Arbeitsteams.

Bild: SZBLIND

Weiterführende Studie

Nach Abschluss der SAMS-Publikationen hat sich die ZHAW nochmals genauer mit den Daten zur beruflichen Vielfalt befasst. Die Befragungen hatten gezeigt, dass 84 verschiedene Berufe ausgeübt wurden. Dies ist im Vergleich zu früheren Studien eine deutlich grössere Berufsdiver- sität und bot Anlass, die registrierte berufliche Diversität nach verschiedenen Variablen genau- er zu analysieren und zu einem «Berufsdiversitätsquotient SAMS» zu kondensieren (Johner-Ko- bi, 2018: Vom Korbflechter zur Informatikerin). Der Quotient kann z. B. für Vergleiche zwischen verschiedenen Teilgruppen, Befragungszeitpunkten, Länder, wirtschaftlichen Situationen (Re- zession) usw. eingesetzt werden. Der aus SAMS entwickelte Berufsdiversitätsquotient wurde als gültiger allgemeiner Indikator für die berufliche Inklusion im Sinne der Gleichstellung erkannt, nicht nur im Bereich der Sehbehinderungen, sondern allgemein.

Vertiefende Literaturhinweise zur SAMS- Studie

– Beruflich am Ball bleiben: mit Sehbehinderung. Die zusammenfassende Publikation zur

«Studie zum Arbeitsleben von Menschen mit Sehbehinderung» (SAMS) mit Kommentaren diverser Fachpersonen. www.szblind.ch/sams

– Gut im Job: Acht Erfolgsfaktoren um ihren Arbeitsplatz möglichst lange zu erhalten.

Ein kleiner Ratgeber zu den Resultaten und Empfehlungen aus der SAMS-Studie.

Erhältlich unter: www.szblind.ch/informationsmaterial – Artikelnummer: 63.163

– Gut im Job – So sehe ich, so arbeite ich (Infoset): Informations- und Simulationsmaterial für den Einsatz am Arbeitsplatz. Erhältlich unter: www.szblind.ch/informationsmaterial

– Artikelnummer: 63.177

– Vom Korbflechter zur Informatikerin: Zunehmende Berufsdiversität für Menschen mit einer Sehbehinderung in der Schweiz – möglicher Indikator für Inklusion? Johner-Kobi S., Riedi A.M. (2018) in VHN – Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete.

Signatur in der Fachbibliothek des SZBLIND: SZBLIND PR 212

– Ausführliche Literaturanalyse und Bibliographie zum Thema Berufsleben: Bericht zu Modul 1

«Forschungsstand» der Studie zum Arbeitsleben von Menschen mit Sehbehinderung.

Erhältlich unter: www.szblind.ch/sams-lit oder in der Bibliothek: SZBLIND 2682

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Die Interviews führten Nina Hug und Carol Lagrange

tactuel: Was hat sich insbesondere nach der Ver- öffentlichung der SAMS-Studie im Bereich der beruflichen Integration seitens des Sehbehinder- tenwesens getan?

Catherine Rausch (SBV): Die SAMS Studie hat sicher dazu beigetragen, dass der SBV ermutigt wurde, sich dem Thema berufliche Integration vermehrt anzunehmen. So haben wir vor fast vier Jahren das Job Coaching ins Leben gerufen. In den Zeitraum seit SAMS fallen zudem auch Initia- tiven vieler weiterer Anbieter. Die verstärkte

Unterstützung für ein

Weiterführen des Berufes

2015 wurden die Ergebnisse der Studie zum Arbeitsleben von Menschen mit Sehbehinderung (SAMS) veröffentlicht. SAMS hatte aufgezeigt, dass noch einiges zu tun ist, um einen verbesserten Zugang ins Berufsleben oder den Erhalt von Stellen für Menschen mit einer Sehbehinderung zu erreichen.

tactuel möchte nun wissen, was sich seit Veröffentlichung der Studie ver- ändert hat. Wir haben mit sieben Fachpersonen* in der Deutsch- und West- schweiz gesprochen, die sich in verschiedenen Organisationen mit der beruflichen Integration befassen.

Bild: Ivan Steiner

Catherine Rausch, Leiterin Job Coaching im Gespräch mit einem Klienten.

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Arbeitnehmende mit einer Sehbehinderung können von einer ganzheitlichen Begleitung

profitieren.

Irmingard Eberhard, obvita »

«

Zuwendung zum Thema berufliche Integration hat insbesondere zu einem Ausbau an Beratungs- angeboten am eigenen Arbeitsplatz geführt: Es geht nun nicht mehr nur allein um die technische Ausrüstung des Arbeitsplatzes, sondern vielmehr um ganzheitliche Fragen, wie dem Profil der Stelle, dem Arbeitspensum etc.

Valérie Scholl (ABA): In der Westschweiz gibt es heute einen spezialisierten Berufsberatungsdienst für sehbehinderte Menschen (die Plattform PORTAILS von CPHV), regionale Beratungsstellen wie das CENTREVUE in Neuenburg und sogar un- abhängige Fachleute, die mit den IV-Stellen ihres Kantons Dienstleistungsverträge für die beruf- liche Eingliederung abgeschlossen haben. Auch das SRIHV (Service Romand d’Informatique pour Handicapés de la Vue) hat seine Dienstleis- tungen im Bereich Arbeitsplatz stark erweitert.

All das ist in den letzten Jahren entstanden. Es wurde auch erkannt, wie wertvoll ein auf Sehbe- hinderung ausgerichtetes Jobcoaching ist.

Einige Dienstleister im Blindenwesen haben sehr umfassende Angebote entwickelt, die von der Begleitung von Auszubildenden über Assessments bis hin zur Begleitung durch Jobcoaches reichen.

Wie sind diese Angebote aufgebaut?

Irmingard Eberhard (obvita): Arbeitnehmende mit einer Sehbehinderung können von einer ganzheitlichen Begleitung profitieren. So verzah- nen sich die Angebote der Sehberatung, der Low Vision und O&M, der Jobcoaches und der Berufs- bildenden. Damit erzielen wir gute Resultate. Für Menschen, die eine erstmalige berufliche Ausbil- dung machen, stellt sich ja immer die Frage, wel- che Berufe ihnen offen stehen. Grundsätzlich sind viele Berufe mit adaptierten Lösungen möglich.

Ist die Entscheidung gefallen, nehmen die Fach- leute der Sozialinformatik die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Hilfsmitteln in die Hand. Fachleute der Sehberatung kümmern sich darum, dass Lerninhalte der Berufsschule zugäng- lich sind. Sie instruieren Lehrpersonen und infor-

mieren den Klassenverband. Im Betrieb stehen Lernenden Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zur Seite. Bei der Suche nach passenden An- schlusslösungen kann auf die Unterstützung eines Jobcoaches zurückgegriffen werden. Er ist auch Ansprechpartner für den Arbeitgeber. Jobcoaches instruieren Arbeitsteams und informieren über die Bedürfnisse des Menschen mit Sehbehinde- rung und seine Seheinschränkung. Lernende wer-

den während einer Ausbildung und bei Bedarf auch während des Berufseinstiegs durch regel- mässige Gespräche begleitet.

Aline Leavy (CPHV): Vor zwei Jahren hat das CPHV

«PORTAILS» geschaffen, eine Plattfom für die be- rufliche Eingliederung von Menschen mit Sehbe- hinderungen. Mit der Plattform wollen wir den Übergang von der obligatorischen Schule zum ersten Arbeitsmarkt gewährleisten. Über die Plattform werden bestehende Dienste der Fonda- tion Asile des aveugles vernetzt: Sozial arbeit, Rehabilitation und Low Vision, die Massnahmen zur beruflichen Orientierung, das Zentrum für technische Anpassungen und Zugänglichkeit so- wie die Erwachsenenbildung des CPHV. Die multi- disziplinäre Vernetzung steht im Mittelpunkt des Berufsberatungsprozesses und ist unserer Mei- nung nach für die erfolgreiche Betreuung sehbe- hinderter und blinder Menschen notwendig. Die über die Plattform realisierten Berufsberatungs- massnahmen sollen helfen, die Anforderungen an ein Praktikum oder eine Lehrstelle zu definieren oder die Berufsschulausbildung eines Schülers oder einer Schülerin zu unterstützen.

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Ergebnis einer langjährigen guten Zusammenarbeit und diversen Gesprächen mit den Verantwort-

lichen der IV.

Christine Noirjean und Olivier Blaser, Centrevue

« »

Eine Empfehlung der SAMS-Studie war, dass das Sehbehindertenwesen enger mit IV-Stellen oder Stellen der Arbeitsvermittlung zusammen arbei- ten sollte. Was ist in dieser Hinsicht passiert?

Eliane Boss (Beraten B): Gerade diese geforderte intensive Zusammenarbeit mit der IV hat bei Bera- ten B zusammen mit der Weiterentwicklung der bestehenden Dienstleistungen zu einem spezi- fischen Angebot im Bereich der beruflichen Inte- gration sehbehinderter Menschen geführt. Die IV hat explizit das Bedürfnis geäussert, sehbehinder- te Klientinnen und Klienten im Grossraum Bern in eine berufliche Eingliederungsmassnahme vermit- teln zu können. Weil in unserer Fachstelle sowohl das spezifische Low Vision-Fachwissen als auch das Knowhow bezüglich Jobcoaching vorhanden war, konnten wir auf diese Nachfrage durch die IV rea- gieren. Seither führen wir für die IV verschiedene Eingliederungsmassnahmen durch. Um eine beruf- liche Situation zu analysieren verfügt die IV jeweils ein Assessment bei Beraten B, das aus mehreren Abklärungsteilen besteht: Zunächst wird die beruf- liche und soziale Situation erfasst, anschliessend folgen die Teile Low-Vision-, IT und O&M. Im Ge- spräch mit der betroffenen Person versuchen wir herauszufinden, wie sich die Situation der Sehbe- hinderung auf ihren Arbeitsalltag auswirkt. Im Rahmen einer Folgemassnahme «Coaching am Arbeitsplatz» ermitteln wir dann, ob Hilfsmittel die Situation an einem konkreten Arbeitsplatz verbes- sern können oder ob das Pflichtenheft der berufs- tätigen Person angepasst werden kann. Wir erle- ben erfreulicherweise immer wieder Arbeitgeber, die Menschen mit einer Sehbehinderung unbe- dingt in ihrem Betrieb halten wollen.

Christine Noirjean und Olivier Blaser (Centrevue):

Von der IV Neuchâtel sind wir seit über einem Jahr als Dienstleister für fünf Massnahmen der beruf- lichen Integration anerkannt: Assessment, Coa- ching, Arbeitsplatzanalyse, Arbeitsplatzgestal- tung und visuelle Umgebungsgestaltung. Seit der Einführung von Frühinterventionsmassnahmen wendeten sich die IV-Beraterinnen und -Berater

oft an das Centrevue, weil sie nicht wussten, wie sie einen Arbeitsplatz für Menschen mit leichten Sehbehinderungen oder anderen visuellen Schwie- rigkeiten, welche die berufliche Leistung beein- trächtigten, gestalten sollten. In solchen Fällen

erhielten wir Mandate. Vor drei Jahren nahmen wir erneut Kontakt mit der IV auf, um unsere In- terventionen im Rahmen der Früherkennung neu zu definieren. Die Anerkennung der genannten fünf Massnahmen ist nun das Ergebnis einer lang- jährigen guten Zusammenarbeit und diversen Ge- sprächen mit den Verantwortlichen der IV.

Läuft eine Massnahme zur beruflichen Integra- tion oder Erhalt eines Arbeitsplatzes immer über die IV? Oder gibt es auch Fälle, in denen sich die Klientinnen und Klienten selber melden?

Irmingard Eberhard (obvita): Die meisten Klienten und Klientinnen werden uns durch die zuständigen IV-Stellen vermittelt. Es gibt aber auch Fälle, in denen sich betroffene Menschen zuerst bei den obvita Seh- beratungsstellen melden, wenn sie das Gefühl haben, am Arbeitsplatz in Schwierigkeiten zu kommen, weil sie die geforderte Leistung nicht mehr erbrin- gen können. Sind diese Klientinnen und Klienten noch nicht bei der IV gemeldet, so wird eine An- meldung empfohlen. Die IV entscheidet dann, ob eine Massnahme angezeigt ist und wenn ja welche.

Christine Noirjean und Olivier Blaser (Centrevue):

Ungefähr jeder zweite Fall wird uns von der IV zugewiesen. Die betroffene Person kann sich aber auch zuerst an Centrevue wenden. Dann

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Die aktuelle Herausforderung für die Beteiligten besteht darin, zu wissen, an wen sie sich wenden sollen.

Valérie Scholl, ABA »

«

wird gemeinsam ein Projekt für die IV ausge- arbeitet und anschliessend mit dem IV-Berater besprochen.

Catherine Rausch (SBV): Wir erleben Beides. Wir bedauern, dass wir von Menschen, die einen Ar- beitsplatz haben, oft erst spät involviert werden.

Eine frühe Intervention würde häufig mehr Lösungen ermöglichen.

Irmingard Eberhard (obvita): Dem stimme ich zu.

Wir sehen oftmals Fälle, in denen eine erhöhte Achtsamkeit seitens des Augenarztes, des Arbeit- gebers oder eines Therapeuten eine frühere In- tervention der IV möglich gemacht hätte. Damit wären den betroffenen Personen grosse Belastun- gen erspart geblieben.

Die Kommunikation der Sehbehinderung bei den Arbeitgebenden ist in der Studie als wichtiger Faktor erkannt worden. Inwiefern hilft das Infoset des SZBLIND bei der aktiven Kommunikation?

Catherine Rausch (SBV): Die Betroffenen müssen lernen, ihre Sehbehinderung und die dadurch entstehenden Bedürfnisse zu erklären. Was heisst die Sehbehinderung für den Alltag, was brauchen sie an Hilfe und Tools am Arbeitsplatz?

Das Infoset des SZBLIND hilft den Mitarbeiten- den ihr Umfeld zu sensibilisieren. So schätzen Vorgesetzte und Teams viel besser ein, wie sie die Person unter stützen und gleichzeitig eine falsche Rücksichtnahme verhindern können. Ein weiteres Angebot, das die Kommunikation der Sehbehinderung stützt, ist das Bewerbungs- training des SBV. Die Teilnehmenden tauschen sich in einer Gruppe darüber aus, was es heisst, die Sehbehinderung bei der Stellensuche zu kommunizieren und wie man das am geschick- testen tut.

Valérie Scholl (ABA): Die Sensibilisierung ist ein integraler Bestandteil unseres Angebots. Zur Bewusstseinsbildung finden wir das Infoset «Gut im Job» sehr nützlich. Zunächst für die Person

selbst, um sich ihrer Situation bewusst zu werden und als Inspirationsquelle für mögliche Strate- gien, mit der Sehbehinderung am Arbeitsplatz umzugehen. In einem zweiten Schritt ermöglicht dieses Instrument die Vorbereitung der Sensibili- sierung der Arbeitskolleginnen und -kollegen durch die betroffene Person. Wir setzen das Info- set als Sensibilisierungsinstrument ein und ergän- zen es durch andere Inputs.

Wir haben über die vielen entstandenen An- gebote seitens des Sehbehindertenwesens ge- sprochen. Wie steht es mit der Transparenz des Angebots?

Catherine Rausch (SBV): Es gibt durch die Stär- kung der Dienstleistungen zur beruflichen Inte- gration eine gewisse Konkurrenz an Angeboten.

In der SAMS Studie war klar gefordert worden, dass es einen besseren Überblick geben solle über alle Angebote. Das ist leider auch heute noch nicht der Fall, eher im Gegenteil. Für die Betrof- fenen hat die Zunahme der Angebote aber auf jeden Fall einen klaren Nutzen, da die einzelnen Anbieter gefordert sind, eine hohe Qualität zu bieten, um ihre Klienten zu erreichen.

Valérie Scholl (ABA): Die aktuelle Herausforde- rung für die Beteiligten besteht in der Tat darin, zu wissen, an wen sie sich wenden sollen und wer

was tut. Es ist eines der Ziele der Kommission Be- rufseingliederung des SZBLIND, in der ich Mitglied bin, einen schweizweiten Überblick über die ver- schiedenen Dienstleistungen zu erstellen, um die Transparenz und den Zugang zu Informationen zu erhöhen.

(13)

Die Arbeitgebenden zu sensibilisieren, dass Menschen mit einer Sehbehinderung wertvolle Arbeitskräfte sind, ist eine weitere Forderung von SAMS. Wie geht das Sehbehinderten wesen auf sie zu?

Catherine Rausch (SBV): Die Nähe zu den Arbeit- gebern entwickelt sich im gesamten Blinden- wesen langsam, da haben wir noch eher wenig Profil. Beim SBV versuchen wir unsere Partner- schaften zu einzelnen Arbeitgebern und Verbän- den zu pflegen und Informationen bei den Arbeitgebern zu platzieren. Zudem engagieren wir uns im und zu sammen mit dem Lions Club für mehr Stellen für sehbehinderte Menschen oder deren Arbeitsplatzerhalt. Gleichzeitig sind wir Mitglied bei compasso, einem Informations- portal für Arbeitgeber, welches viele wichtige Ansätze für Arbeitgeber im Umgang mit Mit- arbeitenden mit einer gesundheitlichen Beein- trächtigung erarbeitet.

Irmingard Eberhard (obvita): Die Suche nach Ar- beitgebern im ersten Arbeitsmarkt bedeutet

«Klinken putzen, suchen, suchen, suchen». Aber oftmals treffen wir auf offene Ohren, auf Arbeit- geber, die zuhören und sehbehinderten Menschen eine Chance geben wollen. Wichtig ist, dass Ar- beitgebende wissen, an welche Fachleute sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten wenden können.

* Catherine Rausch (Leiterin Job Coaching beim Schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverband SBV), Eliane Boss (Leitung Beraten B), Valérie Scholl (Ergothérapeute spécialisée en basse vision – Asso- ciation pour le Bien des Aveugles et malvoyants, Genève), Aline Leavy (Res ponsable PORTAILS, Centre pédagogique pour élèves handicapés de la vue CPHV, Lausanne), Olivier Blaser et Christine Noirjean (Directeur et directrice adjointe/assistante sociale Centrevue, Neuchâtel), Irmingard Eberhard (Leiterin Berufliche Bildung bei obvita).

Bild: SZBLIND

Ein mit Hilfsmitteln ausgestatteter Arbeitsplatz erlaubt viele Büroarbeiten auszuführen.

(14)

von Sabine Lauber-Pohle, Ann-Kristin Langer, Johanna Rink, Universität Marburg

Menschen mit einer Behinderung nehmen tradi- tionell in einem anderen Segment des Bildungs- wesens an Weiterbildung teil. Eine Öffnung der allgemeinen Erwachsenenbildung findet nur langsam oder über Kooperationen statt. Men- schen mit einer Behinderung werden häufig als Individualfall wahrgenommen, für den eine situ- ative Lösung, jedoch keine organisatorische Stra- tegie vorhanden ist.

Das Forschungsprojekt

Das Projekt «Qualifizierung für eine inklusive, all- gemeine Erwachsenenbildung am Beispiel von Blindheit und Sehbeeinträchtigung» (iQ_EB), greift nun Inklusion und Exklusion in der Erwach- senenbildung unter der Perspektive von Blindheit und Sehbehinderung auf. Es forscht nach, welche spezifischen Qualifikationen für eine inklusive Er- wachsenenbildung auf Ebene der planenden und der lehrenden Mitarbeitenden von Volkshoch- schulen aus Sicht der Organisationen und aus Sicht der Adressaten benötigt werden. Das Pro- jekt wird zwischen 2017 und 2020 vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderrichtlinie «Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte für inklusive Bildung»

gefördert.

Im Projekt sollen zunächst grundlegende Erkennt- nisse zum Thema allgemeine Erwachsenenbildung

und Inklusion am Beispiel von Blindheit und Seh- beeinträchtigung gewonnen werden. Koopera- tionspartner des Projektes sind die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) e. V., der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV), der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehin- derten in Studium und Beruf e. V. (dvbs) sowie der Hessische Volkshochschulverband e. V. (hvv).

Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines Kon- zepts für die Qualifizierung des pädagogischen Personals an Volkshochschulen.

Ausgangsüberlegungen und Umsetzung

Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung, die an einer Volkshochschule Kurse besuchen wollen, stehen vor einer doppelten Orientierungs- und Entscheidungssituation. Zum einen müssen sie den für sie passenden Kurs im gewünschten The- menfeld finden und zum anderen stehen sie vor der Frage, ob der Kurs zugänglich und barrierefrei ist, ob er also z. B. mit öffentlichen Verkehrsmit- teln erreichbar ist, die Lehrmaterialien und Prü- fungen barrierefrei sind.

Auf der anderen Seite steht die Volkshochschule vor der doppelten Passungsherausforderung, Bil- dungsangebote für eine Vielzahl von Menschen anzubieten und diese gleichzeitig inklusiv zu ge- stalten. Eine inklusive Ausrichtung der Volkshoch- schulen erfordert also, dass sowohl hauptamtlich planendes Personal als auch freiberuflich lehren- des Personal für eine inklusive Lehre qualifiziert ist (Ackermann 2016, Lauber-Pohle 2019).

Seit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention werden Fragen einer gelingenden Inklusion auch in Bildungseinrichtungen verstärkt disku- tiert. In der allgemeinen Erwachsenenbildung (insbesondere in den Volks- hochschulen) gilt das Leitbild der «Bildung für alle» als richtungsweisend.

Menschen mit Behinderung sind dabei aber oftmals wenig präsent.

Qualifizierung für eine inklusive

Erwachsenenbildung

(15)

Das Projekt greift nun beide Perspektiven auf und zielt darauf ab, Qualifizierungsangebote für die Mitarbeitenden an Volkshochschulen zu ent- wickeln. Für eine erste Bedarfsermittlung wurde zunächst ein Online-Fragebogen zu Weiterbil- dungsbedürfnissen und -erfahrungen sehbeein- trächtigter Adressatinnen und Adressaten durch- geführt. Insgesamt nahmen hieran 75 Menschen mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung teil. Auf- bauend auf diese Ergebnisse wurden zehn vertie- fende Interviews geführt und ausgewertet.

Zu den wichtigsten Ergebnissen der Adressaten- befragung gehören, dass 47 Prozent der Befrag- ten sich bereits einmal gegen die Teilnahme einer Weiterbildung entschieden haben, weil es keine barrierefreie Zugangsmöglichkeit zum Angebot gab. Als Barrieren wurden genannt: nicht bar- rierefrei aufbereite Dokumente (78 %), fehlende Qualifizierung der Lehrperson (62 %), fehlende spezifische Beratungs- und Informationsmöglich- keiten für Menschen mit Sehbehinderung (60 %) und fehlende Möglichkeit der räumlichen Orien- tierung (30 %).

Bezogen auf die Volkshochschule im Speziellen zeigt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen der aktiven Teilnahme oder dem Wunsch nach Teilnah- me an den Kursen (65 %) und der Einschätzung der Zugänglichkeit der Einrichtung (17 % = zugänglich, 55 % = nicht zugänglich, 27 % = weiss nicht). Dies ist im Einzelnen stark von der jeweiligen Einrich- tung abhängig, zeigt jedoch auch den Informa- tionsbedarf und die Entwicklungsräume auf.

Parallel zur Online-Befragung wurden zunächst die Leitungen der Hessischen Volkshochschulen (N=29) zu ihren Erfahrungen mit Inklusion und deren Implementierung im Bereich der allgemei- nen Erwachsenenbildung befragt und die erho- benen Daten ausgewertet. Aus diesen Interviews wurden vier Volkshochschulen nach geografischer Lage, Grösse und Inklusions-Ausrichtung als Fälle ausgewählt. Dort wurden zusätzlich hauptamtlich pädagogische Mitarbeitende (HPM) und Kurslei- tungen aus verschiedenen Fachbereichen befragt.

Daran anschliessend konnten vier Fallanalysen an

ausgewählten Volkshochschulen durchgeführt werden. Im Mittelpunkt der Interviews standen die Bedürfnisse und Erkenntnisse des hauptamt- lich planenden pädagogischen Personals (N=18) und nebenberuflichen Kursleitungen (N=15) zur Inklusion im Allgemeinen und insbesondere bei Blindheit und Sehbehinderung.

Ausblick

Derzeit werden die Ergebnisse dieser Fallanalyse ausgewertet und für die Entwicklung von zwei Fortbildungsreihen zu je vier Tagen herangezo- gen. Die erste Fortbildungsreihe richtet sich an die Leitungen und das planende pädagogische Per- sonal der Volkshochschulen. Im Vordergrund ste- hen eine allgemeine Sensibilisierung für Inklusion und Sehbeeinträchtigungen sowie Organisations- entwicklung und Kooperation und Vernetzung als Strategien einer inklusiven Öffnung. In der Reihe für die Kursleitungen stehen hingegen die Fragen der didaktischen Gestaltung im Vordergrund, ins- besondere auch die Themen Barrierefreiheit von Unterrichtssituationen und Materialien.

Die im Projekt entstandenen Kooperationen sol- len fortgeführt werden. Ausserdem resultierte die Skizze für ein Folgeprojekt, das spezifisch die Frage der Lernberatung und der erwachsenenpä- dagogischen Diagnostik aufgreift.

Das Forschungsprojekt «Qualifizierung für eine inklusive, allgemeine Erwachsenenbil- dung am Beispiel von Blindheit und Sehbe- einträchtigung – iQ_EB» (BMBF, 01NV1714) ist ein Projekt des Instituts für Erziehungs- wissenschaft der Universität Marburg. Es wird geleitet von Prof. Dr. Wolfgang Seitter und Dr. Sabine Lauber-Pohle.

Den obigen Text inklusive seiner Literatur- quellen finden Sie auf www.tactuel.ch.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf http://uni-marburg.de/TEVUv.

(16)

von Anne Boxleitner

Jasmin Schneider hat das Usher-Syndrom. Seit ih- rer Geburt ist sie taub und auch ihr Gesichtsfeld hat sich im Lauf ihres Lebens stark eingeschränkt.

Mithilfe ihrer beiden Cochlea-Implantate, die ihr

schon als Kind eingesetzt wurden, hört Jasmin.

Und dank jahrelanger intensiver Sprachförderung spricht sie klar und deutlich. Man merkt ihr ihre Hörsehbehinderung nicht an – im Gegenteil, vor einem steht eine selbstbewusste junge Frau, die Tag für Tag in einer Werkhalle komplexe Schalt-

Mit geschickten Bewegungen verlegt Jasmin Schneider (22) einen Draht nach dem anderen in einem riesigen Schaltschrank. Obwohl ihr Gesichtsfeld so stark eingeschränkt ist, als würde sie durch einen Strohhalm schauen, behält die junge Frau in ihrem Beruf als Automatikerin jederzeit den Überblick.

«Inmitten von Kabeln und Sicherungen»

Die hörsehbehinderte Jasmin Schneider wird von ihrem Arbeitgeber als Automatikerin sehr geschätzt.

Bild: Andr

(17)

«Ich kann auf meine Kollegen zählen»

Infolge gesundheitlicher Probleme vor vier Jahren verlor Sébastien Piguet plötzlich sein Augenlicht und kann heute nur noch Umrisse erkennen. Der ausgebildete Informatiker musste daher lernen, seinen Beruf auf andere Weise auszuüben. Es dauerte rund 2 Jahre, bis Sébastien Piguet die nötige Grundlage erwor- ben hatte, wieder seinem Beruf nachzugehen.

Lesen Sie, wie er diesen Weg gemeistert hat auf www.tactuel.ch/piguet.

schränke elektrisch aufbaut und verdrahtet oder Kabel und Motoren in Maschinen und Apparate einbaut. «Für mich war schon immer klar, dass ich einen Handwerksberuf erlernen möchte. Ich möchte mit meinen Händen arbeiten, ein Bürojob wäre nichts für mich», sagt sie.

Grosse Herausforderungen

Mithilfe der Berufsberatung und einer Schnup- perlehre entscheidet sie sich für den Beruf Auto- matikerin. Sie bewirbt sich auf drei noch offene Lehrstellen und wird zum Schnuppern eingela- den. Trotz sehr guter Leistungen erhält sie zwei Absagen mit der Begründung, der Job sei mit ih- rer Hörsehbehinderung zu gefährlich. Der Grund für die Absagen verletzt sie. Beim Ausbildungs- verbund Aarau West erhält sie schliesslich die Chance, sich zu beweisen. Bereits in der ersten Ausbildungswoche geht es ins Klassenlager, wo sie sich vor versammelter Mannschaft vorstellen muss. «Ich musste in der Vorstellungsrunde allen sagen, dass ich hör- und sehbehindert bin. Das ist mir sehr schwergefallen. Zum Glück hat Susanna Mantegani vom SZBLIND meine Erkrankung genau erklärt und auch ein Hörgerät und eine Simulationsbrille mitgenommen, die meine Mit- schüler und Ausbildner ausprobieren konnten.

Viele waren überrascht und schockiert, wie wenig man damit sehen und hören kann. Das hat mich beruhigt.»

In der Lehre am Limit

Die Ausbildung und die langen Tage in der Schu- le, an denen sie manchmal bis zu zwölf Stunden unterwegs ist, fordern Jasmin Schneider sehr. «In der Ausbildung hat man ein Pensum von 100 Pro- zent aus Arbeit und Schule und muss daneben noch lernen. Ich würde mir – auch für andere Ler- nende mit Sinneseinschränkung – ein Pensum von 70 bis 80 Prozent wünschen und dafür lieber eine längere Ausbildung. Doch es werden keine Aus- nahmen gemacht. Ohne die Unterstützung mei- ner Eltern und meiner Ausbildner hätte ich auf- geben müssen», blickt sie zurück. Doch Jasmin

Schneider beisst sich durch und besteht die Lehr- abschlussprüfungen mit gutem Resultat.

Festanstellung nach einem Tag Probe

Weil sie nur befristet nach ihrer Ausbildung im Betrieb übernommen wird, bewirbt sich Jasmin Schneider nach ihrer Lehre neu. Schon die fünfte Bewerbung ist ein Volltreffer: «Ich wurde zum Vorstellungsgespräch und Probearbeiten eingela- den. Bereits nach dem ersten Arbeitstag schlug mir mein Chef vor, einen Arbeits vertrag zu ma- chen. Ich dachte, ich hätte mich verhört», erzählt sie. «Nach ein paar Wochen habe ich an einer Sit- zung meinen Vorgesetzten und dem Team von meiner Hörsehbehinderung erzählt. Sie konnten es kaum glauben, aber alle haben gut reagiert.»

Heute ist Jasmin fester Bestandteil des Werk- statt-Teams. «Früher war es chaotischer in der Halle, es standen Dinge herum. Mir zuliebe halten die Jungs mehr Ordnung», lobt sie.

Mit ihrem Vorgesetzten hat sie ein 80-Pro- zent-Pensum vereinbart – verteilt auf fünf Ar- beitstage. Denn die junge Frau ermüdet wegen ihrer Hörsehbehinderung schneller als andere Mitarbeitende. «Mein Chef sagt immer, ich arbei- te so schnell und gut wie eine Maschine. Aber ich bin halt doch nur ein Mensch», sagt sie lachend.

(18)

Blog «Hörsehbehindert durch Corona-Zeiten»

Die Corona-Krise bestimmt derzeit unser Leben.

Was vielen von uns schwer fällt, ist für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung schier unmöglich: Social Distancing heisst für sie die komplette Isolation. Denn sie können nicht selber abschätzen, wie nah sie anderen Menschen sind.

Ausserdem erfordern die Kommunikationstech- niken oft grosse Nähe. Sei es beim Lormen in die Hand oder beim Lippenlesen aus kurzer Distanz.

Auch sich führen lassen ist mit zwei Meter Ab- stand nicht realisierbar. Christine Müller, Klientin des SZBLIND, berichtet seit Beginn des Lockdowns aus ihrem Alltag als nahezu taubblinde Frau.

Lesen Sie Ihre Beiträge unter www.szblind.ch/

blog

Blindenbund: Wechsel in der Geschäftsführung

Jvano Del Degan, seit 2009 in der operativen Lei- tung des Schweizerischen Blindenbundes, geht im Juli 2020 in den Ruhestand. Wie das Präsidium

des Blindenbundes mitteilt, hat sich der Blinden- bund unter seiner Führung positiv entwickelt und sich konsequent an der sich laufend verän- dernden Marktsituation ausgerichtet. Das Präsi- dium des Blindenbundes dankt Jvano Del Degan

«für sein Engagement und seinen unermüdlichen Einsatz für unseren Verein und das Blindenwe- sen». Die Nachfolge ist bereits geregelt. Am 1. Juli 2020 wird Dominique Schönenberger die operative Leitung des Schweizerischen Blinden- bundes übernehmen. Sie bringt mehrjährige Führungserfahrung in den Bereichen Öffentlich- keitsarbeit und Beratung mit.

Wechsel Schulleitung Blindenschule Zollikofen

Wie der Stiftungsrat der Blindenschule Zollikofen mitteilt, haben sich der Stiftungsrat und Direktor Christian Niederhauser darauf geeinigt, ihre Zu- sammenarbeit per 30. April 2020 zu beenden.

Der Stiftungsrat dankt Christian Niederhauser für sein Engagement. Nur dank seiner gross- artigen Arbeit werde sich die Blindenschule Christine Müller, Klientin des SZBLIND, beschreibt ihre Erlebnisse in Corona-Zeiten.

Bild: Daniel Winkler

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Zollikofen auch in Zukunft in der Schullandschaft behaupten können. Bis eine Nachfolge gefunden ist, übernimmt die Stellvertreterin des Direktors, Daniela Schibli, die Gesamtleitung.

Delegiertenversammlung des SZBLIND abgesagt

Die Delegiertenversammlung des SZBLIND 2020 findet aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nicht statt. Das haben der Geschäftsleiter des SZBLIND, Matthias Bütikofer, und der Präsident des Vor- stands, Thomas Dietziker, beschlossen. Der sta- tuarische Teil der Delegiertenversammlung wird voraussichtlich schriftlich durchgeführt. Die nächste Delegiertenversammlung findet am 26.

Juni 2021 im Kursaal in Bern statt.

Wechsel an der Spitze der SAoO

Maria Oehler tritt per Ende Juli 2020 von der Geschäftsleitung der Stiftung Swiss Academy of Ophthalmology (SAoO) zurück. Dem Rücktritt ging ein Ablösungs- und Reorganisationsprozess voraus. Herr Dr. Michele Guerra, bereits stell- vertretender Geschäftsführer, führt die Aktivitä- ten der SAoO weiter. Dr. Michele Guerra absol- vierte ein Wirtschaftsstudium an der Universität Bocconi, Mailand, und hat danach für diverse Grosskonzerne gearbeitet.

Neue Forschungserkenntnisse

Forscher der Universität Wien haben Risiko- faktoren für die altersbedingte Makuladegene- ration gefunden. Sie fanden heraus, dass ein Eiweissstoff (CFHR1) das Risiko einer Erkrankung erhöht, weil er einen Aufpasser des angebore- nen Immunsystems davon abhält, entzündungs- fördernde Abfallprodukte unschädlich zu ma- chen. Manchen Menschen fehlt CFHR1, sie seien weniger gefährdet, berichten Wiener Mediziner im Fachjournal «Pnas».

(20)

Im Gespräch mit Geburtsblinden entwickelte Alena Halmes Cocktailgläser und entdeckte eine neue Entwurfsmethode. Protokoll einer verblüffenden Bachelor-Arbeit.

HGK Basel sein. Sie halfen ihr, die Frage nach dem ästhetischen Empfinden jenseits des Sehens zu beantworten. Bei der Gestaltung ihrer Cocktail­

glas­Kollektion standen denn auch sowohl die Haptik als auch die Akustik im Zentrum.

Anders wahrnehmen

Unbekümmert tauchte Alena Halmes in den All­

tag sehbehinderter und blinder Menschen ein. Sie erfuhr, dass ehemals Sehende die Farben verges­

sen können, wenn sie sich nicht regelmässig daran erinnern, oder dass es ihnen hilft, wenn sie in ei­

nem Raum schnalzen, um sich besser orientieren zu können. Die wichtigsten Gespräche kursierten von Claudia Schmid

Ein Besuch im Basler Restaurant Blinde Kuh führte Alena Halmes in eine Welt, der sie ihre Bachelor­

arbeit «Augen zu» widmen sollte. Wie alle sehen­

den Gäste, die dort in völliger Dunkelheit essen, wurde sie dazu gezwungen, den Raum und die Haptik der Gegenstände am Tisch anders und intensiver wahrzunehmen. «An diesem Abend fragte ich mich, was oder welche Form als schön wahrgenommen wird, wenn man nichts sieht», erinnert sich die Designerin. Deshalb sollten Monate später Blinde der Schlüssel für ihre Ab­

schlussarbeit am Institut Industrial Design der

Blind geformt

Die von Alena Halmes geformten Gläser zeichnen sich durch ihre besondere Haptik aus.

Bild: Alena Halmes und Rap

(21)

lautete ab sofort: Wie stellen Sie sich Wasser­

geräusche vor? Wie können Sie etwas imaginie­

ren, das so schwer fassbar ist und sich der Haptik entzieht? Zwei geburtsblinde Frauen, die die Gestalterin zum Interview traf, halfen ihr dabei.

Das Geräusch des Blubberns etwa beschrieb die eine Person so: «Luftblasen auf dem Wasser, ver­

schieden gross, die Blasen kommen von unten nach oben. Sie sind weich und rund.» Oder das Zischen: «Wasser liegt flach in der Querform, es sind lang gezogene Streifen, die sich sammeln und in Dampf auflösen.»

Die Wasserbewegungen – darunter auch ein Strudel, ein Abfluss und ein Wasserhahn – setzte Halmes in einer ersten Entwurfsrunde in Karton­

modelle um. Das «Blubber­Glas» etwa ist ein ho­

hes Gefäss mit einem Fundament aus Bläschen.

Den Strudel setzte sie in ein gerilltes Cocktailglas um, das sich wie der schiefe Turm von Pisa nach rechts biegt. Interessant auch, wie sich eine blin­

de Frau den Wasserhahn vorstellte: «Das Wasser hat einen Aufsatz. Dieser lässt das Wasser in einem Spitz zusammenlaufen. Unten sammelt es sich im See.»

Sehen, hören und fühlen

Aus den Beschreibungen destillierte Alena Halmes die markantesten Merkmale. Diese nutzte sie für die finale Cocktailglas­Kollektion und brachte sie in Form – darunter auch den See. Er hat die Form einer flachen Glasschale mit doppeltem Rand.

Begleitet wird die Schale von einem Röhrchen mit Kugeln. Diese repräsentieren die Wassertropfen, die aus Wasserfall in den See fallen.

Das Glas, das das Geräusch von blubberndem Wasser repräsentiert, ist als Schale übersetzt, die mit nach innen versetzten Blasen bestückt ist.

Die Form folgt der Beschreibung des Geräuschs:

Es bestehe aus «vielen kleinen Blasen, die zusam­

men hochgehen». Dank den Einbuchtungen der Blasen lässt sich dieses Objekt besonders gut greifen. Dazu gehört ein Glasdeckel mit einem Rohr. Mit diesem Glas, so Halmes, könnten zum Beispiel Cocktails mit Raucheffekt serviert wer­

um das Thema Schönheit. Eine Schüssel, die ange­

nehm klingt, wenn man sie berührt, und die aus einem hochwertigen Material besteht, schätzen Blinde besonders.

Nach Experimentierphasen mit Klang und Mate­

rialien sowie einem «blinden Essen» mit fünf Freundinnen, die in Alena Halmes’ Küche mit ver­

bundenen Augen und verschiedenen Gegen­

ständen kochen und essen mussten, entschied sie sich für Gläser als Thema. Sie sind gut greifbar, haben eine schöne Akustik und sind, weil man damit anstossen kann, Teil einer Interaktion und eines Brauchs.

Sie studierte Geschichte und Form von Wein­

gläsern, deformierte sie und untersuchte, wie sich dabei ihr Ton verändert. Dabei entschloss sie, die Haptik und den Sound der Gläser voneinander zu trennen. «Mein Ziel war es, die Form eines Glases in ein Geräusch zu übersetzen», erklärt Halmes.

Es galt also, eine neue Formenlehre aufzubauen und Regeln zu formulieren, um Geräusche zu visualisieren. In dieser Phase wurde das freie Zeichnen und Skizzieren elementar. Alena Halmes begann, Weingläser zu zeichnen, die Geräusche repräsentieren. Unter der Prämisse, dass Blinde Gegenstände von unten nach oben berühren, weil sie nicht in der Luft herumfischen wollen, skizzierte sie auch die Klänge und Töne von unten nach oben.

Welche Form hat das Wasser?

Blättert man durch Alena Halmes’ Skizzenbuch, entdeckt man hunderte von Gläsern; verzerrt, schräg, gerillt. Das Glas, das für den Ton eines Sängers steht, hat gerippte Ränder; ganz nach rechts schwingt ein Glas, das an eine Säule erin­

nert – so stellt sich die Designerin den Klang eines Motors vor. Je länger sie zeichnete, desto wilder wurden die Kritzeleien. «Das war sehr befreiend.

Ich konnte mich von gängigen Formen lösen, die auf dem Sehen basieren.»

Halmes erkannte, dass sie die Übersetzung von Geräuschen in Glasformen geburtsblinden Men­

schen überlassen wollte. Die wichtigste Frage

(22)

den. Hebt man die Cloche, entsteht zudem ein Klang.

Ohne den Glasbläser Wilfried Markus, der im deutschen Rheinfelden eine Werkstatt betreibt, hätte Alena Halmes die kühnen Formen nicht anfertigen können – er half ihr bei der konkre­

ten Umsetzung. Dank ausgefeilten technischen 1:1­Plänen, Zeichnungen sowie Erklärungen pro­

duzierte er fünf Gläser, die die Wassergeräusche übersetzen. Endlich sei nach dieser langen, theo­

retischen Phase klassisches Handwerk zum Tragen gekommen, auch wenn sie selbst nicht Hand an­

legen konnte, sagt die Designerin. «Ich war faszi­

niert, wie schnell und intuitiv der Blasprozess er­

folgte, und war gefordert, Wilfried Markus in kurzer Zeit Arbeitsschritte durchzugeben.» So dauerte es kaum eine halbe Stunde, bis ein Glas fertig war.

Ihr Projekt «Augen zu» hat Alena Halmes sensibi­

lisiert. Sie liess sich darauf ein, in die innere Welt geburtsblinder Menschen einzutauchen. So hat sie eine Methode entwickelt, wie sie neue Formen finden kann – befreit vom alles beherrschenden visuellen Zugriff auf die Welt. Die Cocktailgläser, die für alle zugänglich sind, sollen nicht Konzept bleiben. Halmes, die in der Gastronomie jobt, würde sie gerne unter die Leute bringen. Sie weiss schon, welcher Drink in welches Gefäss kommt.

Ins «Zisch­Glas», das aus einem Rotationskörper mit drei «Zischbeinchen» besteht, passt ein Negroni: Die Beinchen je mit Gin, Wermut und Campari gefüllt, im Glas liegt eine Orange.

Der Artikel «Blind geformt» erschien erstmals in der Zeitschrift «Hochparterre». Wir danken dem Verlag und der Autorin herzlich, dass wir diesen nochmals abdrucken dürfen.

Für Menschen mit einer Sehbehinderung soll der Zugang zu Museen besser beschrieben werden.

Bild: Alena Halmes und Raphaëlle Wettstein

(23)

Für Menschen mit einer Sehbehinderung soll der Zugang zu Museen besser beschrieben werden.

Bild: SZBLIND

Die Lust am Reisen steckt in jedem von uns. Für Menschen mit einer

Behinderung verlangt der wohlverdiente Jahresurlaub oder ein erholsames Wochenende in den Bergen jedoch eine gute Vorbereitung. Das Projekt OK:GO des Fördervereins Barrierefreie Schweiz will Menschen mit einer Behinderung diese Vorbereitung erleichtern, in dem es Informationen zur Zugänglichkeit von touristischen Angeboten zur Verfügung stellt.

Zugänglichkeit im Schweizer Tourismus auf einen Blick

von Carol Muggli, Geschäftsleiterin Barrierefreie Schweiz

Um einen möglichst unbekümmerten Urlaub zu erleben, müssen Menschen mit einer Behinde­

rung bereits vor Beginn der Reise eine Reihe

von Informationen über die Zugänglichkeit von Hotels, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Frei­

zeitaktivitäten wie den Besuch von Museen oder die Erschliessung von Wanderwegen einholen.

Viele touristische Leistungsanbieter in der Schweiz verfügen bereits über eine Infrastruktur, die sich

(24)

für Menschen mit Beeinträchtigungen eignet.

Häufig mangelt es aber an der öffentlichen Ver­

fügbarkeit dieser Informationen. Dies möchte der Förderverein Barrierefreie Schweiz (FVBS) mit sei­

nem Projekt OK:GO ändern.

Welche Ziele verfolgt OK:GO?

OK:GO möchte Informationen zur Zugänglichkeit von touristischen Angeboten für die gesamte Schweiz öffentlich zur Verfügung stellen. Die Informationen sollen aktuell, einheitlich und für alle Interessierten über die gängigen Kanäle ein­

fach abrufbar sein. Dabei wird auf eine Einteilung in Kategorien wie «barrierefrei» oder «bedingt barrierefrei» verzichtet. Eine Einschränkung ist immer auch eine Frage der Perspektive, daher soll jede Person selbst darüber entscheiden, ob ein touristisches Angebot für sie geeignet ist oder nicht. OK:GO schlägt im Vergleich zu bereits bestehenden Ansätzen eine neue Richtung ein und legt den Fokus auf die vielfältigen Bedürf­

nisse von Menschen. Informationen aus bereits be stehenden Ansätzen zur Barrierefreiheit im Schweizer Tourismus, wie beispielsweise aus den umfassenden Audits von Pro Infirmis, werden in die neue Systematik integriert. Für Schweizer Tourismusunternehmen bietet OK:GO zudem eine effiziente und kostengünstige Lösung, um Gäste mit spezifischen Bedürfnissen anzusprechen.

Unterstützt wird OK:GO bereits von einer Reihe namhafter Akteuren aus dem Schweizer Touris­

mus und Organisationen der privaten Behinder­

tenhilfe und erhält finanzielle Förderung von Innotour, dem Förderinstrument des Staatssekre­

tariats für Wirtschaft SECO.

Wie werden relevante Informationen gesammelt?

OK:GO setzt auf die Eigenverantwortung der Betriebe. Diese können mit Hilfe einer einfachen Systematik die Informationen selber erfassen, verwalten und kommunizieren. Die technische Grundlage dazu bietet ginto, eine vom Verein Accessibility Guide betriebene Plattform. Aktuell

beschränken sich die ginto Informationen zur Zugänglichkeit von Lokalitäten wie z. B. Restau­

rants, Hotels und Bergbahnen noch auf Menschen mit einer Gehbehinderung. In Zukunft sollen die Zugänglichkeitskriterien aber auch um relevante Informationen für Menschen mit einer Sehbehin­

derung erweitert werden, beispielsweise das Vor­

handensein von kontrastreichen Markierungen an Glaswänden und ­türen. Möchte ein Betrieb am Projekt teilnehmen, erfasst er die notwendigen Informationen über die App. Anschliessend fügt der Betrieb das Projektlogo von OK:GO auf die eigene Homepage ein und hinterlegt dieses mit

einer Verlinkung zum vorher erstellten Eintrag in der ginto App. Das OK:GO­Logo auf der Unter­

nehmenswebseite signalisiert den Gästen die Bereitschaft zur Teilnahme am Projekt und das Vorhandensein der relevanten Informationen.

Fertig!

Wer kann Partner von OK:GO werden?

Jedes Unternehmen im Schweizer Tourismus kann Projektpartner und – unterstützer von OK:GO werden. Das Projekt richtet sich explizit auch an Unternehmen, die nach klassischem Verständnis nicht als «barrierefrei» gelten. Denn jedes Ange­

bot hat für Personen mit einer Behinderung etwas zu bieten.

(25)

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Anzeige Was wurde bisher erreicht?

Seit der Lancierung des Projekts Ende 2019 konn­

ten bereits erste Meilensteine erzielt werden. So wurden sprachliche Barrieren abgebaut, indem die Systematik für die Erfassung der Informatio­

nen sowie die Daten selbst neben Deutsch auch auf Französisch, Italienisch und Englisch übersetzt wurden. Zudem sind die Informationen nun auch über eine Webseite abrufbar. Das heisst, die Tourismusbetriebe können direkt auf ihren Web­

seiten einen Link mit den erfassten Informationen hinterlegen und so allen Interessierten zugänglich machen. Dadurch können die Informationen über einen inklusiven Ansatz, also über die gängigen Kommunikationskanäle veröffentlicht werden.

Bereits jetzt haben sich zahlreiche Tourismus­

betriebe dem Projekt angeschlossen. Mit dabei sind u. a. die Destinationen Zürich, Scuol, Inter­

laken, St. Gallen – Bodensee, Toggenburg, Ré­

gion du Léman und das Netzwerk Schweizer

Pärke. Erstmals erfasst mit der Vierwaldstätter­

see Schifffahrt auch ein Schifffahrtsbetrieb seine Zugänglichkeit. Weitere Pioniere sind u. a. die Niesenbahn AG, die Pilatus­Bahnen, die Accor Hotels, das Motel One Zürich, das Hotel Schwei­

zerhof Bern, die Reka Ferien sowie die Schweizer Jugendherbergen.

Was sind die nächsten Schritte?

In den kommenden Monaten gilt es, möglichst viele touristische Leistungsträger für OK:GO zu gewinnen und eine flächendeckende Verfügbar­

keit der Zugänglichkeitsinformationen zu ge­

währleisten. In einem nächsten Schritt soll das Projekt auch unter den Endnutzerinnen und

­nutzern bekannt gemacht werden. Jeder Gast mit einer Sinnes­ oder körperlichen Einschrän­

kung soll in Zukunft wissen, dass sie oder er über die Verlinkung des OK:GO­Logos auf sämtliche relevanten Daten zurückgreifen kann.

(26)

Blindshell Classic Lite – das einfache Mobiltelefon mit Grundfunktionen

Dieser Artikel ist für blinde und sehbehinderte Menschen geeignet.

Mit Blindshell Classic Lite telefonieren ist einfach.

Die klar fühlbaren Tasten, die angenehme Stimme und das grosse Display führen intuitiv durch Menüs und Anruflisten. Das handliche Mobil­

telefon lässt sich einfach in der Jacke, in der Tasche verstauen. Dieses Mobiltelefon eignet sich sehr gut für Menschen, welche lediglich telefonieren und SMS schreiben möchten. Auch kann man sich mit dem Telefon wecken lassen, den Kalender und den Taschenrechner nutzen.

Spezifikationen

– Mobilfunknetze: GSM: 900/1800/1900MHz / WCDMA: 2100 MHz / LTE­FDD: B1/B3/B7/B20 / CPU: Dual core 1.2 GHz

– Speicher: RAM: 512 MB / Interner Speicher: 4 GB

– Bildschirm: 2.8 Inch TFT­Farbdisplay, 240 px/

320 px

– SIM­Karte: Micro­SIM­Karten Slot – Kamera: 2.0 MPx

– Akku: 1800 mAh

– SOS­Taste

– Masse: 5,8×13,3×1,31 cm – Gewicht: 130 g

– Betriebszeit in Stand­By­Modus: 48 Stunden

SZBLIND-Artikelnummer: 12.049-01 (Deutsch), 12.049-02 (Französisch), 12.049-03 (Italienisch) SZBLIND-Preis: CHF 269.–

Hinweis: das Blindshell Classic Lite ist erst ab Juli 2020 wieder lieferbar.

Telefaltstützstock kurz – Griff gerade, 70–83 cm, 3-teilig

Dieser Artikel ist für blinde, sehbehinderte und hörsehbehinderte Menschen geeignet.

Den beliebten Telefaltstützstock gibt es nun auch in einer kurzen Ausführung.

Spezifikationen

– Material: Alu, kunststoffbeschichtet – Länge: 70–83 cm

– Gewicht: 233 g

– 3­teiliger Stock, oberster Teil stufenlos ver­

stellbar, inkl. Schraubspitze mit Spitze Metall (Art.­Nr. 01.731), lichtreflektierend mit Hand­

schlaufe, Krückgriff aus Kunststoff, Grifflänge:

13,3 cm, passende Spitze (Art.­Nr. 01.733) mit Etui, Finanzierung über IV möglich.

SZBLIND-Artikelnummer: 01.692 SZBLIND-Preis: CHF 51.–

Hilfsmittel für blinde

und sehbehinderte Menschen

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Wichtige Informationen

2G-Bandbreiten werden abgestellt

80 Prozent der mobilen Tastentelefone, die heute gebraucht werden, basieren auf der seit 1994 existierenden 2G­Technologie. Viele Menschen mit einer Sehbehinderung haben sich an den Ge­

brauch ihres Telefons gewöhnt und nutzen beispielsweise ihr Nokia­Tastentelefon schon etliche Jahre. Da nun die Mobilfunknetzbetreiber für die Bereitstellung von 5G zusätzliche Bandbreite benötigen, wird die Bandbreite 2G von Swisscom und Salt auf den 31. Dezember 2020 abgestellt, von Sunrise auf den 31. Dezember 2021. Nutzer von 2G­basierten Mobiltelefonen müssen also umsteigen auf andere Geräte. Smartphones mit voice­over sind sehr beliebt bei Menschen mit einer Sehbehinderung. Allerdings erfordert die Bedienung einiges an Übung. Für jene, die nicht auf ein Smartphone wechseln möchten, sondern lieber weiterhin ein Tastentelefon haben möch­

ten, gibt es laut Stephan Mörker noch drei Alternativen auf dem Markt. Das Doro 6520 und Doro 580 Secure, welche auf 3G­Technologie beruhen. Das 3G­Netz wird allerdings auch nur noch bis 2024 von den Mobilfunknetzbetreibern unterstützt werden. Wer ein neues Mobiltelefon anschaf­

fen will und eine nachhaltige Lösung sucht, ist mit dem Blindshell Classic Lite, basierend auf 4G­Technologie, besser bedient. 4G wird mindestens bis 2030 unterstützt werden.

Der SZBLIND schreibt in den kommenden Wochen alle Kundinnen und Kunden an, die ein 2G- oder 3G-Telefon besitzen, um sie auf die Änderungen aufmerksam zu machen.

MyDegrees – der sprechende Thermometer für Aussen-/Innen- temperatur und den Backofen

Dieser Artikel ist für blinde und sehbehinderte Menschen geeignet.

Das hochwertige Multifunktions­Gesprächsther­

mometer hat einen grossen Temperaturmessbe­

reich von –29° C bis 240° C. Damit ist es in der Lage, sowohl die Aussen­ und Innentemperatur zu messen als auch die Temperatur im Backofen.

Für die Messung der Aussentemperatur ist der Thermometer mit einer Funkverbindung zwischen Sender und Empfänger ausgestattet. Um es als Ofen­ und Bratenthermometer zu verwenden, ist es mit einem Fühler, der Temperaturen bis 240° C standhält, ausgestattet. Es verfügt auch über eine Alarmfunktion bei Erreichen der eingestellten Temperatur. Der Sondensensor kann auch zum Messen von Temperaturen in Flüssigkeiten und für Temperaturen in anderen Bereichen wie z. B.

im Kühlschrank und im Gefrierschrank verwendet werden.

Spezifikationen

– Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch – Einstellbare Lautstärke

– Klettverschlussmöglichkeit zum Aufhängen sowohl der Aussen­ als auch der Inneneinheit – Magnetische Abdeckung am Innengerät – Abmessungen Haupteinheit: Höhe: 13 cm,

Breite: 6 cm, Dicke: 1,5 cm

– Abmessungen Aussengerät: Höhe: 10 cm, Breite: 5 cm, Dicke: 1,5 cm

SZBLIND-Artikelnummer: 08.372 SZBLIND-Preis: CHF 152.–

Referenzen

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