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Academic year: 2022

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mit Stadtteilen Oberstotzingen, Stetten o. L. und Lontal mit Reuendorf

Mitteilungsblatt

der Stadt

Niederstotzingen

Nr. 49 Donnerstag, 3. Dezember Jahrgang 2020

Verleger: Stadt Niederstotzingen · Postfach 61 · 89166 Niederstotzingen · Tel.: 07325/102-0 · Fax: 07325/102-36

www.niederstotzingen.de · info@niederstotzingen.de · Verantwortlich: Bürgermeister Bremer oder Vertreter im Amt · Bezugspreis: 2,00 €/ mtl.

Amtliche Bekanntmachungen

Wir bitten um Beachtung!

Redaktionsschluss der Weihnachtsausgabe des Mitteilungsblattes der Stadt Niederstotzingen

Am Donnerstag, 17.12.2020, erscheint mit der Weihnachtsausgabe das letzte Mittei- lungsblatt in diesem Jahr.

Der Abgabeschluss für Anzeigen ist Freitag, 11.12.2020, 12.00 Uhr.

Der Abgabeschluss für den redaktionellen Teil ist Montag, 14.12.2020, 9.00 Uhr.

Die Anzeigen und Texte können Sie im Rathaus, Bürgeramt, Zimmer E 2 abgeben oder per E-Mail an

Martina.Gottschalk@Niederstotzingen.de senden.

Das erste Mitteilungsblatt 2021 erscheint in der 2. Kalenderwoche am 14.01.2021.

Redaktionsschluss ist am Dienstag, 12.01.2021, 9.00 Uhr

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Aktuelle Informationen zu Corona

Ergänzend zu den bisherigen Vorschriften hat die Landesregierung neue Corona-Be- stimmungen erlassen.

Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:

Kontaktbeschränkungen

Für Kontakte im privaten Umfeld und in der Öffentlichkeit gilt: Es dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen. Sie dürfen aus höchstens zwei Haushalten stammen oder müssen Verwandte in gerader Linie sein, Ehegatten, Lebenspartner und Part- ner einer nichtehelichen Lebensgemein- schaft inbegriffen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

Weihnachten und Silvester

Vom 23.12. bis zum 27.12.2020 dürfen ma- ximal zehn Personen zusammenkommen;

die Anzahl der Haushalte ist in dieser Zeit

nicht geregelt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind erneut ausgenommen.

Zu Silvester und Neujahr gelten aber wie- der die strengen Beschränkungen. Hier geht die Landesregierung über den Bund- Länder-Beschluss hinaus.

Gastronomie und Hotels

Gaststätten bleiben zu. Übernachtungsan- gebote im Inland dürfen nur für notwendige Zwecke zur Verfügung gestellt werden, dazu zählt der Tourismus nicht.

Geschäfte

Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet, aber die Kunden-Anzahl ist begrenzt. Auf einer Fläche von 800 Quadratmetern darf sich maximal eine Person pro 10 Quadrat- meter Verkaufsfläche aufhalten, darüber hinaus ist höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmeter zulässig. Im Lebensmittel- handel bleibt wegen der Versorgungsfunk- tion ein Kunde je 10 Quadratmeter erlaubt.

Schulen und Kitas

Künftig sollen deswegen in den Schulen vermehrt Schnelltests zum Einsatz kom- men, um das Infektionsgeschehen an den Schulen weiter zu begrenzen. Auch im Quarantäne-Fall sollen Schnelltests zum Einsatz kommen. Hierdurch lässt sich die Quarantänepflicht für Schülerinnen und Schüler auf fünf Tage verkürzen. Absch- ließende Regelungen lagen zum Redakti- onsschluss noch nicht vor.

Die Maskenpflicht ab der fünften Klasse bleibt unverändert.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 sollen darüber hinaus weitergehende Maßnah- men für die Unterrichtsgestaltung ab der Jahrgangstufe 8 mit Ausnahme der Ab- schlussklassen umgesetzt werden, welche die Einhaltung der AHA+L Regeln besser gewährleisten. Dazu zählen beispielsweise Hybrid- oder Wechselunterricht.

Maskenpflicht

Sie gilt künftig auch im Warte- und Zu- gangsbereich von Einkaufszentren, Laden- geschäften und Märkten sowie auf deren Parkflächen. Der Bund-Länder-Beschluss sieht Masken außerdem an öffentlichen Orten unter freiem Himmel vor, an denen sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Ent- sprechend erweitert das Land die Masken- pflicht in Fußgängergebieten. Die Behör- den können sie auch auf stark frequen- tierte andere Wege ausdehnen, etwa Kirch- und Schulwege. Zudem ist nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten eine Maske zu tragen. Ausnahmen gibt es am Arbeitsplatz oder beim Arbeiten, wenn kein Publikumsverkehr besteht und ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein- gehalten werden kann.

Hotspot-Strategie

Das Sozialministerium kann Behörden zu- sätzliche Weisungen erteilen, wenn die In- zidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche übersteigt und die Infektionslage als diffus bewertet wird.

Dazu könnten weitere Geschäftsschlie- ßungen, Ausgangsbeschränkungen oder Wechselunterricht an Schulen gehören.

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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf der Seite des Innenministeriums Baden-Württemberg unter

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/

startseite/

Dort sind auch die aktuellen Rechtsverord- nungen eingestellt.

Die komplette Verordnung finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Niederstot- zingen unter www.niederstotzingen.de

Ordnungsamt

Arbeiten an Kanal-

und Versorgungsleitungen

„Am Büschelberg“

Im Zeitraum vom 07.12.2020 bis voraus- sichtlich 20.12.2020 finden Arbeiten an Kanal- und Versorgungsleitungen „Am Bü- schelberg“ statt. Dabei wird ein Teil der Straße „Am Büschelberg“ für den Verkehr voll gesperrt.

Eine örtliche Umleitung erfolgt über den östlichen Feldweg in die Kirchstraße.

Wir bitten um Beachtung.

Räum- und Streupflicht

Aufgrund der bevorstehenden Schneefälle möchten wir alle Straßenanlieger an ihre Räum- und Streupflicht bei Schneefällen oder Eisglätte erinnern.

Straßenanlieger ist dabei jeder Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zu- fahrt oder einen Zugang haben.

Demnach sind die Gehwege und bei Straßen ohne Gehwege ein Randstreifen von 1,50 m bei Schnee- und Eisglätte so

zu räumen und zu bestreuen, dass sie von Fußgängern gefahrlos benutzt werden können.

Zum Bestreuen ist abgestumpftes Material wie Sand, Splitt, Asche oder ähnliches zu verwenden.

Wir bitten alle Straßenanlieger der Räum- und Streupflicht nachzukommen.

Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte:

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach die- sem Zeitpunkt Schnee- bzw. Eisglätte auf- tritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.

Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.

Abschließend noch eine Bitte an die Kraftfahrer:

Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur dann, wenn Sie keine Garage bzw. keinen son- stigen Stellplatz haben, am Straßenrand ab. Achten Sie dabei bitte darauf, dass

möglichst nur auf einer Straßenseite geparkt wird. Das sogenannte „versetzte

Parken“ behindert unsere Räumfahrzeuge sehr stark. In engen Straßen sollte das Dauerparken grundsätzlich unterlassen werden.

Der innerörtliche Winterdienst ist in ver- schiedene Dringlichkeitsstufen einge- teilt. Als erstes werden die ortsdurch- querenden Bundes- und Landesstraßen geräumt und gestreut, dann die Strecken des öffentlichen Personennah- verkehrs und die restlichen wichtigen Haupt- und Durchgangsstraßen.

Abschließend werden die Neben- und Seitenstraßen geräumt soweit es die Kapazitäten zulassen.

Großes Augenmerk wird auf Gefäll- strecken gelegt. Oberste Priorität haben auch fußläufige Bereiche wie Bushalte- stellen, Fahrbahnquerungen oder öf- fentliche Fußwege, soweit keine priva- ten Anlieger zur Räumung verpflichtet sind. Feld- und Waldwege werden nicht geräumt.

Änderungen aufgrund von Störungen sowie Ausfälle von Mitarbeitern und Ma- schinen usw. können den Winterdienst ver- zögern. Dennoch sind die Mitarbeiter des Bauhofs bemüht einen ordnungsgemäßen Räum- und Streudienst zu gewähren.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

Leinenpflicht bei Hunden

Das Ordnungsamt stellt wieder vermehrt fest, dass Hunde das private Grundstück verlassen und auf den Gehweg oder die Straße laufen. Dabei ängstigen oder ge- fährden diese Fußgänger und andere Ver- kehrsteilnehmer. Des Weiteren wurde fest- gestellt, dass Hunde im Ortsgebiet nicht angeleint sind.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass laut unserer Polizeilichen Umweltschutz- verordnung, § 12 Abs. 1 und 3, Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird. Im Innenbereich, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sind Hunde an der Leine zu führen. An- sonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Wir bitten um Beachtung.

Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren

Wir gratulieren

Niederstotzingen

Am 4. Dezember 2020

Herrn Otto Mack zum 84. Geburtstag Am 8. Dezember 2020

Frau Ilse Hammer zum 75. Geburtstag Am 9. Dezember 2020

Herrn Heinz Herrmann zum 78. Geburtstag Oberstotzingen

Am 4. Dezember 2020

Herrn Siegfried Mack zum 84. Geburtstag

Volkshochschule Niederstotzingen

Absage aller Veranstaltungen im Dezember 2020

Auf Grund der Vorgaben der Bundes- und Landesregierung zur Eindämmung der Ver- breitung des Corona-Virus kön nen auch im Dezember 2020 leider keine Kurse, Veran- staltungen und Vorträge der vhs Nieder- stotzingen stattfinden.

Wir hoffen, dass wir bald wieder für Sie da sein dürfen - bleiben Sie gesund!

Ihre Kornelia Stöhr

Leiterin der vhs Niederstotzingen

Umweltecke

Biomassehof/

Kompostierungsanlage Langenau

Geänderte

Winteröffnungszeiten 2020/2021 Für den Biomassehof – Kompostierungs- anlage haben wir über die Wintermonate folgende Öffnungszeiten vorgesehen:

bis einschließlich 19.12.2020 Montag, Mittwoch, Freitag 13.00 – 17.00 Uhr

Samstag

09.00 – 13.00 Uhr

vom 20.12.2020-12.01.2021 ist der Biomassehof geschlossen!

vom 13.01.-28.02.2021

jeden Mittwoch von 13.00 – 17.00 Uhr und jeden Samstag von 9.00 – 13.00 Uhr ab 01.03.2021

Montag, Mittwoch, Freitag 13.00 – 17.00 Uhr

Samstag

09.00 – 13.00 Uhr

Ist Ihre HAUSNUMMER

gut erkennbar angebracht?

Im Notfall kann das entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder

durch den Rettungsdienst sein!

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Veranstaltungskalender

Vorschau Woche vom 10. Dezember bis 16. Dezember 2020

Ab Montag, 14. Dezember 2020

Ökumenische Adventsandachten St. Petrus und Paulus- Kath., Evang. und Neuapostolische Kirchengemeinden Kirche Dienstag, 15. Dezember 2020

Blutspendeaktion

DRK-Blutspendedienst Baden-Würtemberg/Hessen Stadthalle Mittwoch, 16. Dezember 2020

Gemeinderatssitzung Stadthalle

Vereinsnachrichten

TSV

NIEDERSTOTZINGEN

Liebe Stotzingerinnen und Stotzinger, bis Jahresende läuft in allen teilnehmenden Rewe-Märkten die Aktion „Scheine für Ver- eine“.

Hierbei erhält jeder Kunde ab einem Ein- kaufswert von 15,- € einen Vereinsschein.

Die gesammelten Vereinsscheine könnt Ihr auf der Rewe-Homepage einem teilneh- menden Verein zuordnen. Auch unser TSV Niederstotzingen ist mit dabei!

Alle auf den TSV Niederstotzingen regi- strierten Vereinsscheine können wir für tolle Preise, welche unserer Jugend zu- gutekommen, einlösen.

Wir freuen uns über jeden registrierten Schein!

Macht mit und unterstützt unsere Jugend!

Sofern Ihr die Vereinsscheine nicht selbst einlösen könnt, nehmen wir diese gerne beim diesjährigen Christbaumverkauf am 12.12.2020 entgegen.

GESANGVEREIN FROHSINN STETTEN o. L.

Zuhause-Singen zum 2. Advent Liebe Sängerinnen und Sänger,

liebe Freunde des Gesangverein Frohsinn Am 2. Adventsabend genau um 18.00 Uhr, wenn ... Adventskranz und viele kleine Weihnachtslichter unsere Wohnungen ver- zaubern, und wir die selbst gebackenen Plätzchen im Kerzen- und Lichterschein genießen, wollen wir gemeinsam (wenn auch höchstens nur zu fünft) ein lieb ge- wonnenes Lied euer Wahl zum Advent sin- gen.

Für die Chorsänger haben wir „Advent ist ein Leuchten“ ausgesucht.

Wir hoffen Ihr seid alle noch Textsicher :) Genießt trotz aller, derzeit nicht einfachen Umständen, die vorweihnachtliche Zeit und bleibt vor allem gesund und passt wei- terhin gut auf euch auf.

SCHWÄBISCHER ALBVEREIN

NIEDERSTOTZINGEN

Unter Einhaltung der geltenden Corona- Regeln hat die Ortsgruppe Niederstotzin- gen des Schwäbischen Albvereins kleine Gehölze am Kümmichgraben, der süd- westlichen Grenze zu Bayern, gepflanzt.

Mit Unterstützung von Holger Müller vom

Landschaftserhaltungsverband, der die Aktion zusammen mit Dr. Hartmut Wolf ko- ordiniert hat, haben wir die guten An- wachsbedingungen genutzt. Die Flächen sind im Eigentum des Schwäbischen Alb- vereins. Seit mehreren Jahrzehnten wer- den diese Grünlandflächen bereits extensiv bewirtschaftet. Zusammen mit dem Alt- grasbestand und den jetzt neu gepflanzten riedtypischen Gehölzen erhoffen wir uns eine weitere ökologische Aufwertung der Flächen, die zu einer höheren Artenvielfalt beitragen sollen. Ein kleiner Trittstein für viele bedrohten Insekten, Vögel und Klein-

säuger in der nach wie vor in großen Teilen sehr intensiv genutzten Flächen im Donau- ried. Nicht das fehlende Nahrungsangebot ist meist ursächlich für den Rückgang vie- ler Bestände, sondern fehlende, geeignete Lebensräume. Diese hoffen wir wieder neu zu schaffen. Danke auch an Josef Hart- mann und Wolfgang Strutz für die techni- sche Hilfeleistung.

Wenn Sie in Zukunft weitere Aktionen für den Naturschutz unterstützen möchten, freuen wir uns über Spenden.

Spendenkonto Volksbank Brenztal eG IBAN DE33 6006 9527 0060 0020 00.

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Kirchliche Nachrichten

ST. PETRUS UND PAULUS NIEDERSTOTZINGEN

Sonntag, 06.12. - Hl. Nikolaus 10.15 Uhr Eucharistiefeier

(Ana und Nikola Zubak und verst. Angehörige, Maria und Matej Jerkovic und verst. An- gehörige, Jahresgedächtnis für Wolfgang Hoff)

GOTTESDIENSTE und VERANSTALTUNGEN

der Kath. Kirchengemeinden

Vom 5. Dezember 2020

bis 12. Dezember 2020 2. Adventssonntag

(L 1: Jes 40,1-5.9-11; L 2: 2 Petr 3,8-14;

Ev: Mk 1,1-8)

Montag, 07.12.

7.00 Uhr Wochenstartermesse 10.00 Uhr Bibelteilen

19.30 Uhr Ökum. Hausgebet im Advent Dienstag, 08.12. - Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria

18.00 Uhr Rosenkranz/Sakrament der Versöhnung: Beichte 18.30 Uhr Roratemesse

(für Rolf Finkel und verst. An- gehörige, Jahresgedächtnis für Bernhard Mack)

ST. MARTINUS OBERSTOTZINGEN

Samstag, 05.12. - Herz-Mariä-Samstag 18.00 Uhr Rosenkranz

18.30 Uhr Eucharistiefeier

(Jahresgedächtnis für Hedwig Graf und Adelheid Röger)

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Montag, 07.12.

19.30 Uhr Ökum. Hausgebet Mittwoch, 09.12.

18.00 Uhr Rosenkranz/Sakrament der Versöhnung: Beichte 18.30 Uhr Roratemesse

Samstag, 12.12. - Herz-Mariä-Samstag 18.00 Uhr Rosenkranz

18.30 Uhr Eucharistiefeier

(Jahresgedächtnis für Anna Fuchs)

MARIÄ

HIMMELFAHRT STETTEN

Sonntag, 06.12. - Hl. Nikolaus 9.00 Uhr Eucharistiefeier 13.30 Uhr Rosenkranz Montag, 07.12.

19.30 Uhr Ökum. Hausgebet Freitag, 11.12.

18.00 Uhr Eucharistische Anbetung Sakrament der Versöhnung:

Beichte 18.30 Uhr Roratemesse Lichtblicke im Advent

Am 1. Advent waren es tatsächlich beson- dere Lichtblicke.

Der Profibeleuchter Elias Brenner hatte die Kirche in ein besonderes Licht getaucht und mit den Kerzen zusammen ergab dies eine besonders eindrückliche Stimmung.

Dazu kam der sehr berührende Gesang von Albina Gabelkov, die sich selbst an der Orgel begleitete. Die ausdrucksstarken Texte zum Thema „erwarten“ und ein Vee- harfenspiel, vorgetragen vom Arbeitskreis

„sozial und pastoral“, ergänzten diese be- sinnliche Stunde.

187,- Euro wurden dabei für das Projekt Karilu in unserer Partnerstadt Fernandez in Argentinien gesammelt, zusätzlich 50,- Euro aus dem Verkauf von selbst gestalteten Ketten von Jutta Getz.

Ganz herzlich laden wir ein am nächsten Sonntag, 06.12.2020, um 16.00 Uhr wie- der mit dabei zu sein. Dann wird Leonie Trostel Geige spielen, an der Orgel werden Sven Reepschläger und Elke Trittler spie- len, die dann auch dazu singen wird.

Ein herzliches Danke allen Besuchern und Unterstützern.

Gemeinsames ökumenisches Hausge- bet am Telefon

Am Montag, 07.12.2020, um 19.30 Uhr findet das ökumenische Hausgebet statt.

Normalerweise ist es dafür gedacht, dass sich Familien, Freunde, Nachbarn treffen, um gemeinsam zu beten. Das ist dieses Jahr nicht möglich. Daher bieten wir an, gemeinsam am Telefon zu beten. Das Heft dazu erhalten Sie in den Kirchen am Schrif- tenstand.

Sie können aber auch ohne Heft am Tele- fon dabei sein.

Hierzu wählen Sie bitte am 07.12.2020 kurz vor 19.30 Uhr die Telefonnummer 06151275356670 und folgen dann den An- weisungen, die erforderliche PIN ist 3724.

Dann sind Sie im Telefonraum angekom- men und können am gemeinsamen Ad- ventsgebet teilnehmen. Sie brauchen dazu keine weitere Technik, nur ein Telefon. Alle sind herzlich dazu eingeladen. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Gemeindereferentin Beate Lim- berger, Tel. 07324/985226.

Adventlicher Nachmittag für Trauernde Unser adventlicher Nachmittag für Trau- ernde kann unter Corona-Bedingungen in verkürzter Form und ohne Bewirtung statt- finden. Der Nachmittag findet am 12.12.

2020 von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr im kath. Gemeindesaal St. Bonifatius Herb- rechtingen statt.

Bitte denken Sie daran, einen Mund-Na- senschutz mitzubringen.

Es sind noch Anmeldungen möglich bei Gemeindereferentin Beate Limberger, Tel.

07324/985226 oder Irmi Ludewig, Tel.

07324/41728.

Katholisches Sonntagsblatt

Für Oberstotzingen wird ein Austräger/-in für das Sonntagsblatt gesucht.

Wer hätte Interesse? Bitte im Pfarramt mel- den. Vielen Dank.

Gottesdienste weiterhin nur unter Einhaltung

der geltenden Schutzmaßnahmen Auch wenn es in manchen Bereichen Lockerungen gibt, gelten bei unseren Gott- esdiensten, (in der Kirche, im Freien oder auch bei Prozessionen) weiterhin die bis- herigen Schutzmaßnahmen. Dies bedeu- tet: genügend Abstand, Schutzmasken, Desinfektion und gegenseitige Rücksicht- nahme. Das, was beim Einkaufen im ÖPNV und bei vielen Arbeitsstätten gilt, das gilt auch bei uns in der Kirche! In den Kirchen, vor den Gottesdiensten und auf unserer Homepage werden wir Sie ausreichend in- formieren. Bitte beachten Sie auch immer die Informationen in der Tagespresse.

Bisher haben sich alle sehr vorbildlich an die Vorgaben gehalten. Wir Christen müs- sen Vorbilder sein und wir sind für alle Hilfestellungen und Ratschläge dankbar.

Wir freuen uns sehr, mit Ihnen wieder Gott- esdienst zu feiern! Ihr Pastoralteam

Wichtige Information

für die Gottesdienste an Weihnachten katholischen Kirchengemeinden St. Pe- trus und Paulus Niederstotzingen, St.

Martinus Oberstotzingen und Maria Himmelfahrt Stetten

Wir hoffen, dass wir Weihnachten in Ge- meinschaft feiern können und laden herz- lich ein zu unseren Gottesdiensten. Da gerade am Heiligen Abend unsere Kirchen sehr voll sind, haben wir unser Gottes- dienstprogramm erweitert. Da leider kein Krippenspiel wie sonst erlaubt ist (wegen Durchmischung der Kinder) hat sich das Kinderkirchenteam etwas Besonderes für die Familienweihnacht einfallen lassen, die wir extra verdoppelt haben, damit alle teil- nehmen können. Zusätzlich gibt es in

Ober- und Niederstotzingen eine zweite Christmette.

Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen bitten wir um Anmeldung für die Gottes- dienste.

Wir bitten Sie, sich zu überlegen, an wel- chem Gottesdienst Sie (und Ihre Familie) teilnehmen möchten Anmeldezettel liegen in den Kirchen aus.

Gerne können Sie sich auch per E-Mail (stpeterundpaul.niederstotzingen@drs.de) oder per Telefon (07325/919066) bis zum 18.12.2020 anmelden.

Bei Überbuchung des gewünschten Ter- mins werden wir uns bei Ihnen melden.

Niederstotzingen

14.00 Uhr Familienweihnacht 15.30 Uhr Familienweihnacht 17.00 Uhr Christmette 22.00 Uhr Christmette Oberstotzingen 18.30 Uhr Christmette 22.00 Uhr Christmette Stetten

18.30 Uhr Christmette

Erreichbarkeit des Kath. Pfarramtes In unserem Pfarrbüro sind wir wieder zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9.00 – 11.30 Uhr und Donnerstag von 14.30 – 17.30 Uhr oder Termine bitte nach telefonischer Absprache

Tel. 07325/919066, Fax 07325/919067 In seelsorgerischen Notfällen:

Pfarrer van Meegen: Tel. 07325/9224020 Pfarrvikar George: Tel. 07324/985216 Pfarrvikar Muc: Tel. 07325/9224021 E-Mail-Adresse:

stpeterundpaul.niederstotzingen@drs.de Homepage:

https://se-lone-brenz.drs.de

GOTTESDIENSTE, VERANSTALTUNGEN der Evangelischen Kirchengemeinde Niederstotzingen

Wochenspruch:

Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich

eure Erlösung naht.

Lukas 21,28 Sonntag, 06.12. - 2. Advent

9.30 Uhr Gottesdienst

(Pfarrer Ulrich Erhardt) Das Gottesdienstopfer ist für

die Kirchenmusik bestimmt.

Montag, 07.12.

19.30 Uhr Ökumenisches Hausgebet im Advent

Die Glocken der christlichen Kirchen laden zum Hausgebet im Advent ein. Für Viele ist das Hausgebet zu einer guten Ge- wohnheit in den Tagen vor

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Weihnachten geworden. Ein Faltblatt leitet dabei an. Dieses kann in der Kirche mitgenom- men werden.

Dienstag, 08.12.

19.00 Uhr Adventsandacht

zum Thema „Gemeinschaft“

in der Andreaskirche (Pfarrer Ulrich Erhardt) Mittwoch, 09.12.

15.00 Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus Samstag, 12.12.

17.00 Uhr Adventsandacht in der Andreaskirche mit Harmonic Brass (Anmeldung erforderlich – siehe Informationen unten) 19.00 Uhr Adventsandacht

in der Andreaskirche mit Harmonic Brass (Anmeldung erforderlich – siehe Informationen unten) Sonntag, 13.12. - 3. Advent

10.30 Uhr Gottesdienst

(Pfarrer Steffen Palmer) Das Opfer in diesem Gottes-

dienst ist für den Blumen- schmuck bestimmt.

Adventsandachten am Dienstagabend An den Dienstagen der Adventswochen laden wir - unter den im Moment geltenden Abstands- und Hygieneregeln - zu kurzen Andachten in die Andreaskirche ein:

jeweils um 19.00 Uhr sich Zeit nehmen für Musik, Gebet und einen Impuls zu den großen Wörtern des Glaubens: am 08.12.

2020: Gemeinschaft, am 15.12.2020: Ge- borgenheit und 22.12.2020: Segen.

Harmonic Brass in Niederstotzingen Das geplante Adventskonzert des Blech- bläserquintetts Harmonic Brass in der Andreaskirche muss leider ausfallen.

Ein bisschen Musik wird es dennoch geben im Advent. Gemeinsam mit Pfarrer Ulrich Erhardt lade ich Sie zur musikali- schen Andacht am Samstag, den 12.12.

2020, in die Andreaskirche ein.

Die Blechbläser von Harmonic Brass haben, aufgrund der langjährigen Verbun- denheit spontan zugesagt, aus diesem An- lass nach Niederstotzingen zu kommen. Im Gepäck hat das Ensemble eine Auswahl seiner berührendsten Advents-Arrange- ments.

Da in der Kirche strenge Hygienevorschrif- ten gelten und nur eine begrenzte Platzzahl zur Verfügung steht, wird die Andacht zweimal stattfinden, um 17.00 Uhr und um 19.00 Uhr. Für die Platzreservierung ist eine Anmeldung erforderlich per Mail mit Namen und Telefonnummer an m.andrea 67@web.de oder unter Telefon 0151- 70163465 (Andrea Binder).

Es freut mich sehr, Ihnen zusammen mit Pfarrer Erhardt einen musikalisch-besinn- lichen Abend bescheren zu können.

Andrea Binder Hausabendmahl in der Adventszeit In unseren Kirchen feiern wir Abendmahl mit allen Hygiene- und Abstandsregeln.

Dennoch können viele aus Alters- und Ge- sundheitsgründen oder aus Sorge vor In- fektionen nicht teilnehmen. Darum bietet Pfarrer Ulrich Erhardt an, das Heilige Abendmahl mit Ihnen zu Hause zu feiern – selbstverständlich auch da mit aller nöti- gen Vorsicht. Wenden Sie sich einfach an das Pfarramt (Kontaktdaten siehe unten).

Digitaler Adventskalender ist gestartet In Zeiten, in denen wir so oft Abstand hal- ten müssen, möchten wir in unserem er- sten gemeinsamen Jahr als Gesamt- kirchengemeinde mit einem digitalen Ad- ventskalender nahekommen. Vom ersten Adventssonntag bis zum Sonntag nach Weihnachten öffnet sich jeden Tag auf un- serer Homepage ein Türchen. Schauen Sie einfach mal bei www.sontheim-niederstot- zingen-evangelisch.de.

Um alle „Türchen“ füllen zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung mit einem kreativen Beitrag. Ob Tischdeko, Fenster- oder Wandbild - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Bunt oder in Farbe, Holz oder Papier - alles ist zugelassen! Alleine oder gemeinsam als Familie - jeder darf mitmachen!

Die ersten Schritte:

1. Suchen Sie sich ein freies Thema aus und reservieren Sie sich das Thema im Evang. Pfarramt Niederstotzingen (per Mail Pfarramt.Niederstotzingen@elkw.de oder telefonisch 07325/919180). Wei- tere Informationen dazu auf unserer Homepage www.sontheim-niederstot- zingen-evangelisch.de oder bei Pfarrer Ulrich Erhardt und Kirchengemein- derätin Sonja Waber.

2. Setzen Sie das Thema kreativ um und machen Sie uns ein Foto.

3. Schicken Sie das Foto bis zum ange- gebenen Zeitpunkt an sonja.waber@

elkw.de. Sagen Sie uns in der Mail ggfs. noch ein paar Worte, die sie dem Bild mitgeben möchten. Nennen Sie alle Kreativköpfe namentlich, die wir beim Bild mit angeben sollen.

Unser digitaler Adventskalender startet am 29.11.2020 und endet am 27.12.2020.

Schauen Sie in den Sozialen Medien oder auf unserer Homepage vorbei. Wir freuen uns auf Ihren „digitalen Besuch“ und ein

„Gefällt mir“.

Gottesdienste an Heiligabend

Wir gehen auf ein Weihnachten unter Corona-Bedingungen zu und niemand von uns kann sagen, wie das wird. Trotzdem oder dennoch wollen wir gerade in diesen Zeiten an Heiligabend auch Gottesdienste feiern und dabei auf unsere Gesundheit achten. Deshalb haben wir unser Gottes- dienstangebot ausgeweitet und zugleich um Anmeldung gebeten, um planen zu können.

Außer den gewohnten Gottesdiensten um 16.00 und 22.00 Uhr gibt es noch einen Gottesdienst (eher für Familien mit kleine- ren Kindern) um 14.30 Uhr und einen Pre- digtgottesdienst um 17.30 Uhr.

Vom vorhandenen Platzangebot her ist der Gottesdienst um 16.00 Uhr nahezu gefüllt, zu den anderen Zeiten gibt es noch mehr Platz. Bitte melden Sie sich per Telefon oder Mail oder schriftlich im Pfarramt an (Kontaktdaten siehe unten).

62. Aktion „Brot für die Welt“ – „Kindern Zukunft schenken“

Für viele Kinder ist in diesem Jahr die Zu- kunft unsicher geworden – für die Kinder hier, vor allem aber für die Kinder in vielen Ländern des Südens. Sie leiden besonders unter den indirekten Folgen der Pandemie.

Seit Ausbruch der Krise fehlt Millionen Kin- dern die Chance zum Lernen.

Brot für die Welt und seine internationalen Partner kennen die Lage von Mädchen und Jungen in vielen Ländern sehr genau: Da sind Kinder, die am Rande der Hauptstadt von Paraguay Müll sammeln, um Geld zu verdienen. Da sind Kinder, die auf den Phi- lippinen in Zuckerrohrplantagen arbeiten, um ihre Familien zu unterstützen. Und da sind Kinder, die in Sierra Leone den ganzen Tag auf dem Markt mitarbeiten, so dass keine Zeit mehr bleibt für den Schulbe- such. Dabei ist eines sicher: Wo der Zu- gang zu Bildung wegbricht, ist die Zukunft von Kindern gefährdet. Brot für die Welt unterstützt deshalb in Paraguay Straßen- schulen bei der Bereitstellung von Mahlzei- ten. Auf den Philippinen und in Sierra Leone fördern wir Familien, um ihre wirt- schaftliche Situation zu verbessern. Damit Kinderarbeit nicht mehr nötig ist und ein Schulbesuch möglich wird.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Pro- jekte der Aktion „Brot für die Welt“. Entwe- der durch Ihr Gottesdienstopfer an Weih- nachten, durch eine Spende im Spen- dentütchen, das dem Gemeindebrief bei- liegt und in der Kirche bzw. dem Gemein- dehaus ausliegt (falls Sie eine Spendenbe- scheinigung wünschen, bitte Anschrift nicht vergessen!), oder durch eine Über- weisung auf unser Spendenkonto:

IBAN: DE75600695270061105007 BIC: GENODES1RNS bei der Volksbank Brenztal. Herzlichen Dank für alle Gaben!

Hinweis zu den Veranstaltungen über das gottesdienstliche Angebot hinaus Die Gruppen treffen sich im Rahmen der im Moment geltenden rechtlichen Vorga- ben nach Vereinbarung.

Ansonsten haben wir nach wie vor Ange- bote im Netz unter www.sontheim-nieder- stotzingen-evangelisch.de und auf unserer Facebookseite Evangelische Gesamtkir- chengemeinde Sontheim-Niederstotzingen.

Kontaktdaten

Evangelisches Pfarramt, Teckstraße 8, 89168 Niederstotzingen

Telefon: 07325/919180 Fax: 07325/919181

E-Mail: Pfarramt.Niederstotzingen@elkw.de Homepage: www.sontheim-niederstotzin- gen-evangelisch.de

Facebook: Ev. Jugend Niederstotzingen und Evangelische Gesamtkirchengemeinde Sontheim-Niederstotzingen

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GOTTESDIENSTE, VERANSTALTUNGEN der Neuapostolischen Kirche

Niederstotzingen

Sonntag, 06.12. - 2. Advent 9.30 Uhr Gottesdienst 10.30 Uhr Gottesdienst

für Jugendliche in Giengen Mittwoch, 09.12.

20.00 Uhr Gottesdienst

Aufgrund der begrenzten Sitzplätze ist die Teilnahme an den Gottesdiensten im Kir- chengebäude unter Schutzmaßnahmen und nur nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0157-3542 8992 oder E-Mail gdanmeldung@mail.de möglich.

Weitere Informationen, auch zum Infekti- onsschutzkonzept, sind abrufbar unter www.nak-sued.de

Hier bin ich ...

… um das Jahr Revue passieren zu lassen und Gott für seinen Segen zu danken.

Infos:

http://niederstotzingen.nak-Heidenheim.de

GOTTESDIENSTE, VERANSTALTUNGEN der evangelischen Chrischona-Gemeinde Niederstotzingen

Sonntag, 06.12.

9.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe im Ge- meindezentrum Sontheim 11.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderseg-

nung im Gemeindezentrum Sontheim

Wöchentlich gibt es eine neue Audio-Pre- digt auf unserer Homepage unter Media.

Kontakte und Infos: Chrischona-Gemeinde, Schillerstraße 33, Sontheim, Tel. 07325/

921735, Fax 07325/921736

Internet: www.chrischona-sontheim.de

Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Notfallpraxis

Öffnungszeiten der ärztlichen Notfallpraxis Heidenheim:

Mo.: 19.00 - 22.00 Uhr Di.: 19.00 - 22.00 Uhr Mi.: 15.00 - 22.00 Uhr Do.: 19.00 - 22.00 Uhr Fr.: 17.00 - 22.00 Uhr Sa.: 8.00 - 22.00 Uhr So.: 8.00 - 22.00 Uhr feiertags: 8.00 - 22.00 Uhr Den diensthabenden Arzt bzw. die dienst- habende Ärztin erreichen Sie an Wochen- enden, Feiertagen und jede Nacht unter der Telefonnummer: 116 117

Kinder- und Jugendärzte: Samstag, Sonn- tag, Feiertag von 10.00 - 16.00 Uhr in der Ärztlichen Notfallpraxis Heidenheim Die ärztliche Notfallpraxis befindet sich im Klinikum Heidenheim, Schlosshaustraße 100, 89522 Heidenheim.

Rettungsdienst Telefonnummer: 112

Augen- und HNO-ärztlicher Notfalldienst

Telefonnummer: 116 117 Zahnärztlicher Notfalldienst

am Samstag und Sonntag (oder Feiertag) von 11.00 bis 12.00 Uhr und von 18.00 bis 19.00 Uhr zu erfragen unter der Tel.-Nr.

0711/7877777 Apotheken-Notdienst 05.12.2020:

Lonetal-Apotheke,

Große Gasse 23, Niederstotzingen, Tel. 952884

06.12.2020:

Apotheke Brenner, Reindlstraße 5, Günzburg, Tel. 08221/3688896

Ärztetafel

Hospizgruppe Niederstotzingen Hilfe bei der Begleitung Sterbender und schwerkranker Menschen

Kontaktadressen:

Ilse Gessler, Tel. 8200 bzw. 6638 Ingrid Mäck, Tel. 6157

Evang. Kirchengemeinde, Tel. 919180 Kath. Kirchengemeinde, Tel. 919066 Pflegestützpunkt

des Landkreises Heidenheim Tel. 07321/3212424

pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de Sonntagsdienst der Ökumenischen Sozialstation Unteres Brenztal gGmbH Geschäftsstelle: Tel.-Nr. 919094

Tierärztlicher Notfalldienst

Für Notfälle wenden Sie sich an Ihren Haustierarzt.

Störungen der Strom- bzw. Erdgasversor- gung, Tel. 0731/60000

Netzleitstelle der SWU-Netze, Ulm

Strom- und Erdgasversorgung

Für die Landwirtschaft

Bekanntmachung

der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

- Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstraße 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tier- seuchenkassenbeitrag 2021 ist der 01.01.

2021

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2020 versandt.

Sollten Sie bis zum 01.01.2021 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begrün- det sich auf § 31 des Gesetzes zur Aus- führung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.

Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehver- wertungsgenossenschaften) sind zum 01.02.2021 meldepflichtig.

Die uns bekannten Viehhändler, Viehein- kaufs- und Viehverwertungsgenossen- schaften erhalten Mitte Januar 2021 einen Meldebogen.

Melde- und beitragspflichtige Tiere sind:

- Pferde - Schweine - Schafe - Hühner

- Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind:

- Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet)

Änderung bei der Übersendung von Anhängen per Mail

Das für die Stadt Niederstotzingen zuständige Rechenzentrum vereinheitlicht die Mail- backbone. Bis Ende Februar 2021 sind die Maßnahmen abgeschlossen.

Ein wichtiger Punkt dieser Umstellung wirkt sich auf Dateianhänge in E-Mails aus.

Unter anderem werden im neuen Umfeld Mailanhänge mit gefährlichen oder gefärder- ten Dateiformaten geblockt. Das heißt, die E-Mail wird nicht angenommen und der Versender erhält von seinem Provider über die Ablehnung eine entsprechende Warn- meldung.

Unter die blockierten Anhänge fallen auch veraltete Office-Formate.

Diese erkennen Sie an der Endung ohne das „x“, was bedeutet, dass „docx“ trans- portiert wird; Endungen mit z.B. „doc“ werden dagegen blockiert.

Sollten Sie veraltete Dateiformate verwenden, kann die Stadt Niederstotzingen die E- Mail samt Anhänge nicht mehr empfangen.

(7)

Nicht zu melden sind:

- Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel.

Die Daten werden aus der HIT Daten- bank (Herkunfts- und Informationssys- tem für Tiere) herangezogen.

Nicht meldepflichtig sind u.a.:

- Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine) - Esel, Ziegen, Gänse und Enten Werden bis zu 25 Hühner und/oder Trut- hühner und keine anderen beitragspflichti- gen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.

Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Be- trieb stehen oder in einer Hobbyhaltung.

Zu melden ist immer der gemeinsam ge- haltene Gesamttierbestand je Standort.

Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmel- dung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2021 an HIT zu melden. Die Tier- seuchenkasse BW bietet an, die Stich- tagsmeldung an HIT zu übernehmen.

Die Voraussetzungen und nähere Infor- mationen erhalten Sie über das Informa- tionsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.

Es wird noch auf die Meldepflicht von Bie- nenvölkern hingewiesen. Die Völkermel- dungen der Imker an ihren örtlichen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände weiter gemel- det. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Lan- desverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse ge- meldet werden.

Auf unserer Homepage erhalten Sie wei- tere Informationen zur Melde- und Bei- tragspflicht, Leistungen der Tierseuchen- kasse sowie über die einzelnen Tierge- sundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen.

Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 -710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet:

www.tsk-bw.de

Landwirtschaft:

Vorantragsverfahren für den FAKT-Antrag 2021

Die Teilnahme an dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ist weiterhin hoch und hat im An- tragsjahr 2020 erneut zugelegt.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist bestrebt, den Neu-

einstieg und die Erweiterung beim FAKT auch in Zukunft ohne Beschränkungen zu- zulassen. Zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzmittelbedarfs 2021 für das FAKT ist es daher erforderlich, im Zeitraum vom 01.11.2020 bis 15.12.2020 erneut ein FAKT-Vorantragsverfahren durchzuführen.

Auf den Versand eines persönlichen An- schreibens mit Hinweis auf die Teil- nahme am FAKT-Vorantragsverfahren wurde in diesem Jahr verzichtet.

Mit dem FAKT-Vorantragsverfahren werden insbesondere beabsichtigte Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen und/oder Erweiterungen einer oder mehre- rer FAKT-Teilmaßnahmen im Antragsjahr 2021 erfasst. Die Tierwohl-Teilmaßnah- men mit einer einjährigen Laufzeit sind ebenfalls zwingend im FAKT-Vorantrag voranzumelden.

Der FAKT-Vorantrag für den Antrag 2021 kann über das FIONA-System im Zeitraum vom 02.11. bis 15.12.2020 gestellt wer- den.

Die Anmeldung erfolgt mit den bestehen- den FIONA-Anmeldedaten. Zu den ge- nauen Konditionen für die Verpflichtungs- verlängerung kann die Untere Landwirt- schaftsbehörde beim Landratsamt Heiden- heim Auskunft erteilen.

Ein schriftliches Einreichen des Vorantrags bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde ist nicht nötig.

In Abhängigkeit vom landesweiten Ergeb- nis des FAKT-Vorantrags wird über eine gegebenenfalls vorzunehmende Kürzung bei Neu- und Wiedereinstiegen sowie Er- weiterungen entschieden. Bereits beste- hende mehrjährige Verpflichtungsumfänge sind davon nicht berührt.

Informationen zu FIONA gibt es unter www.fiona-antrag.de.

Was sonst noch interessiert!

Deutsches Rotes Kreuz

Blutspenden weiterhin sicher und wichtig

Täglich werden für Patienten in Deutsch- land 15.000 Bluttransfusionen benötigt.

Nur durch eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist die Behandlung von Un- fallopfern, Patienten mit Krebs oder ande- ren schweren Erkrankungen gewährleistet.

Die Corona-Pandemie stellt die Blutspen- dedienste jeden Tag vor neue Herausfor- derungen. Aufgrund der begrenzten Halt- barkeiten von Blutpräparaten, werden Blutspenden kontinuierlich und dringend benötigt, um auch weiterhin sicher durch den Winter zu gelangen.

Das DRK lädt zum nächsten Blutspende- termin ein:

Dienstag, den 15.12.2020, von 15.30 Uhr bis 19.30 Uhr Stadthalle, Neuffenstraße 42 89168 NIEDERSTOTZINGEN

Blutspende nur mit Online-Terminreser- vierung. Um in den genutzten Räumlich- keiten den erforderlichen Abstand zwi- schen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, fin- det die Blutspende ausschließlich mit vor- heriger Onlineterminreservierung statt.

Alle Blutspendetermine finden Sie online unter: https://terminreservierung.bluts- pende.de/m/niederstotzingen

Blutspenden. Mit Abstand sicher. Auch in „Corona-Zeiten“ ist die Blutspende si- cher. Blutspendetermine werden beim DRK unter Kontrolle und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter den höch- sten Hygiene- und Sicherheitsstandards durchgeführt.

Bei Fragen rund um die Blutspende oder bei Problemen mit der Terminreservierung steht Ihnen die kostenfreie Service-Hotline unter 0800-11 949 11 zur Verfügung.

Spender werden gebeten nur zur Bluts- pende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Menschen mit Erkältungs- symptomen (Husten, Schnupfen, Heiser- keit, erhöhte Körpertemperatur) werden nicht zur Blutspende zugelassen. Wer Kon- takt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatte oder sich in den letzten zwei Wochen einen Risikogebiet aufgehalten habt, muss bitte bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Zusätzliche Informationen fin- den Sie auch unter www.blutspende.de/in- formationen-zum-coronavirus

Kindertagespflege

Landkreis Heidenheim e.V.

Online-Angebote

im Kindertagespflegeverein

Um in der anhaltenden Corona-Zeit weiter- hin für alle Tagespflegepersonen und Eltern ansprechbar zu sein, stellt der Kinderta- gespflegeverein nun auch Online-Ange- bote zur Verfügung. Sollte ein Beratungs- gespräch nicht mehr vor Ort stattfinden können, wird dieses über Zoom abgehal- ten. Bei Interesse an einem Onlinebera- tungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 07321/

924808. Zudem werden auch Kurse und Seminare – wenn möglich – online ange- boten.

Auf der Vereinswebseite www.kinderta- gespflege-heidenheim.de wird regelmäßig über alle weiteren Änderungen im Verein und in der Kindertagespflege berichtet.

Polizeipräsidium Ulm

Tipps zum Einbruchschutz

Ein Einbruch in die eigenen vier Wänden ist für viele Menschen ein traumatisches Er- lebnis. Nicht nur der entstandene materi- elle Schaden, sondern die Verletzung der Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl macht den Menschen zu schaffen. Auch Gewerbe- und Dienstlei-

(8)

stungsobjekte bleiben vom Einbruchsdieb- stahl nicht verschont.

Dem begegnet die Polizei mit intensiven Ermittlungen, auch in Ermittlungsgruppen.

Außerdem verstärkt sie die Streifen und sie informiert ausführlich über die Medien, auf Wochenmärkten oder in Veranstaltungen über das Thema Einbruchschutz.

Am Mittwoch, 09.12.2020, ist die Polizei mit einem Informationsstand vormittags auf dem Heidenheimer Wochenmarkt ver- treten. Die Polizisten geben wertvolle Tipps und Infos, um nicht selbst Opfer einer Straftat zu werden. Interessierte Bürgerin- nen und Bürger sind recht herzlich einge- laden, den Informationsstand der Polizei zu besuchen. Gerne beantwortet die Polizei Ihre Fragen zum Thema Einbruchschutz und zum Schutz vor Betrugsmaschen.

Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenlos und unver- bindlich!

Darüber hinaus können Sie ganzjährig unter der Telefonnummer 0731/188-1444 ein Termin bei der Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Ulm für eine individuelle Beratung zur Sicherungstechnik vereinba- ren. Erste Informationen finden Sie auch in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.k-einbruch.de.

Landratsamt Heidenheim

Kostenloser Nahverkehr im Advent im Gebiet des Heidenheimer Tarifverbundes Erstmalig wird der Heidenheimer Tarifver- bund (htv) im Advent dieses Jahres Fahr- ten in Bussen und Bahnen zwischen Niederstotzingen und Königsbronn sowie zwischen Böhmenkirch und Dischingen, also im gesamten Bediengebiet des htv, kostenlos anbieten. An den Adventssams- tagen (05.12., 12.12., 19.12.2020) brau- chen Fahrgäste in den Städten Heiden- heim und Giengen sowie im gesamten Landkreis kein Ticket lösen. Die Kosten der Aktion trägt der Landkreis Heidenheim.

Mit dieser Aktion möchte der Landkreis Heidenheim auch ein Zeichen für den Kli- maschutz setzen, in dem die Gemeinden und Innenstädte sowie die Parkhäuser vom Individualverkehr entlastet werden.

Weiterhin kann bei Nutzung des kostenlo- sen ÖPNV-Angebotes in Verbindung mit den Weihnachtseinkäufen der regionale Einzelhandel gestärkt werden.

Infoveranstaltung

„Berufe in Uniform“ abgesagt

Als Termin dieser beliebten Veranstaltung mit den Ausbildungsbeauftragten der Lan- des- und Bundespolizei, des Hauptzollam- tes und der Bundeswehr war der 03.12.

2020 vorgesehen.

Für Fragen stehen die Beauftragten natür- lich weiterhin zur Verfügung.

So bietet das Hauptzollamt am 15.12.2020 einen telefonischen Beratungstag unter 0731/96481007 an. Fragen zur Ausbildung bei der Polizei beantwortet Ihnen gerne Herr Peter Hägele unter Tel. 07361/580- 440 oder E-Mail an aalen.berufsinfo@poli- zei.bwl.de. Das Karriereberatungsbüro der Bundeswehr erreicht man unter Tel. 0800/

98 00 880 und der Kontakt der Bundespo- lizei ist Herr Marc Palfi. Ihn erreicht man unter Tel. 07031/2128350.

Kindertagespflege

Landkreis Heidenheim e.V.

Online-Angebote

im Kindertagespflegeverein

Um in der anhaltenden Corona-Zeit weiter- hin für alle Tagespflegepersonen und Eltern ansprechbar zu sein, stellt der Kinderta- gespflegeverein nun auch Online-Ange- bote zur Verfügung. Sollte ein Beratungs- gespräch nicht mehr vor Ort stattfinden können, wird dieses über Zoom abgehal- ten. Bei Interesse an einem Onlinebera- tungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 07321/

924808. Zudem werden auch Kurse und Seminare – wenn möglich – online ange- boten.

Auf der Vereinswebseite www.kinderta- gespflege-heidenheim.de wird regelmäßig über alle weiteren Änderungen im Verein und in der Kindertagespflege berichtet.

Der Ortsverband informiert:

Ein Jahr VdK-Mitgliedschaft verschenken

Beim Sozialverband VdK Baden-Württem- berg e.V. kann man ein besonderes Weih- nachtsgeschenk erwerben – die zwölf- monatige Mitgliedschaft mit allen Rechten wie zum Beispiel Sozialrechtsschutz, VdK- Zeitung und weiteren Service. Dazu muss man einen Geschenkgutschein zum re- gulären Jahresbeitrag von 72 Euro erwer- ben. Nur 36 Euro fallen an, wenn die zu beschenkende Person im Alter U35 oder der Lebenspartner eines Hauptmitglieds ist. Unter www.vdk-bawue.de finden sich bei „Mitgliedschaft/Mitgliedschaft ver- schenken“ die diversen Gutscheinmotive zum Auswählen. Danach ist die Online-An- forderung für die einjährige Mitgliedschaft auszufüllen und abzusenden. Der Schen- ker erhält dann von der VdK-Landesge- schäftsstelle in Stuttgart eine Rechnung über 72 oder 36 Euro für die einjährige Mit- gliedschaft. Nach Eingang dieses Betrags auf dem VdK-Konto bekommt der Schen- ker den Geschenkgutschein sowie die Bei- trittserklärung zum Verschenken an Weih- nachten. Wer keine Online-Bestellung machen kann, kann sich auch direkt an VdK-Mitarbeiterin Inge Pfeil, Telefon (0711) 61956-22, wenden.

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert:

Sozialleistungen neben der Grundrente

In Deutschland beziehen rund 1,2 Millionen Menschen neben ihrer Rente weitere Sozi- alleistungen wie Wohngeld, Grundsiche- rung für Arbeitsuchende, Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (im Alter oder bei Erwerbsminderung) oder fürsor- gerische Leistungen der Sozialen Entschä- digung. Wenn sich nun ab 2021 die Rente durch den neuen Grundrentenzuschlag er- höht, dann ist geplant, dass die zahlenden Stellen automatisch prüfen, ob sich die geänderte Rentenhöhe auch auf die Sozi- alleistung auswirkt.

Eine ebenfalls neu eingeführte Freibetrags- regelung sorgt aber dafür, dass die Sozial- leistungsempfänger trotz des Grund- rentenzuschlags am Monatsende mehr Geld übrig haben werden als bislang. Der individuelle Freibetrag liegt für jeden Grundrentenbezieher bei 100 Euro zuzüg- lich 30 Prozent der darüber liegenden Rente, wird jedoch auf 50 Prozent des Re- gelsatzes zur Grundsicherung begrenzt:

derzeit 216 Euro. Nur der Teil der Rente, der diesen Freibetrag übersteigt, wird auf die entsprechende Sozialleistung ange- rechnet.

Die Rentnerinnen und Rentner selbst müs- sen dabei nichts unternehmen. Die Ren- tenversicherungsträger übermitteln der Stelle, die die Sozialleistung auszahlt, so- wohl die Anzahl der persönlichen Grund- rentenzeiten als auch die durch den Grund- rentenzuschlag neu berechnete Renten- höhe. Die automatische Datenanforderung durch die Sozialleistungsträger bei der Deutschen Rentenversicherung soll im Sommer 2021 starten.

Für weitere Informationen hat die DRV im Internet eine spezielle Themenseite rund um die Grundrente unter http://www.deut- scherentenversicherung.de/grundrente eingerichtet. Dort finden Interessierte auch die Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ zum Bestellen oder Herunter- laden.

Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim

Frostschutz für die Biotonne

Wenn jetzt die Temperaturen nachts wieder runtergehen und Nachtfrost einsetzt, dann friert mitunter auch feuchter Bioabfall am Tonnenboden fest. Dieses Einfrieren resul- tiert aus der Feuchtigkeit im Bioabfall, die bei Minusgraden vereist. Folge: Die Tonne wird nicht immer komplett entleert. Es genügt, trockene Bioabfälle kurzerhand in altes Zeitungspapier oder Papiertüten zu packen. Aber, Hände weg von vermeintlich

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Feuerwehr, Notarzt und Rettungsdienst

112

kompostierbaren Bio-Müllbeuteln aus ab- baubarem Kunststoff. Diese sind nicht ge- eignet, da sie im Bioabfallkompostwerk in Mergelstetten nicht kompostiert werden können. Dabei ist Plastik im Kompost stets problematisch, denn Plastikschnipsel und Mikroplastik können aus einem Kompost nicht mehr entfernt werden. Es gilt also zu verhindern, dass Mikroplastik so auf Böden und Äckern landet oder ins Grund- wasser gespült wird und dann in unsere Nahrungskette gelangt.

Noch ein paar Tipps zur Biotonne im Win- ter: Gut ist es, gerade feuchte Bioabfälle, wie verbrauchtes Kaffeepulver oder Teefil- ter vorab austrocknen zu lassen. Gerade als unterste Schicht in der Biotonne kön- nen nasse Abfälle schnell festfrieren. Wenn der Boden der Tonne dagegen mit zer- knülltem Zeitungspapier oder einem zerris-

senen Eierkarton, anderen Pappschachteln oder sauberen Sägespänen oder Strauch- schnitt angefüllt wird, gibt’s ebenfalls kaum Tiefkühlbioabfall. Und als letztes Mittel genügt ein Griff zum Besenstiel oder einer Holzlatte, um den Inhalt der Tonne kurz aufzulockern rät der Kreisabfallwirtschafts- betrieb. Schließlich können die Müllwerker diese Arbeit bei der Abfuhr nicht leisten.

Grundsätzlich sind die Biotonnenbesitzer dafür verantwortlich, dass die Bioabfälle entleert werden können. Verzichtet werden sollte darauf, den Abfall zusammenzupres- sen und zu verdichten, da dies ebenfalls dazu führt, dass der Inhalt schneller an- friert.

Also besser:

Den Abfall locker einfüllen. Dann gibt es auch keine Schwierigkeiten bei der Lee- rung der Biotonnen. Werden diese doch mehrmals kräftig an der Schüttung des

Müllfahrzeugs gerüttelt, damit alles her- ausfallen kann. Doch wenn die Bioabfälle bereits fest eingefroren sind, ist eine voll- ständige Entleerung meist unmöglich. Be- rechnet wird jedoch nur der Abfall, der auch im Müllfahrzeug landet.

Und noch ein Tipp:

Ist der Abfallbehälter überfüllt oder steht der Deckel längere Zeit offen, wird es bei Schnee oder Regen in der Tonne nass und der Inhalt friert schnell ein. Deshalb in der kalten Jahreszeit darauf achten, dass der Deckel immer verschlossen bleibt. Wer die Möglichkeit hat, sollte einen geschützten Standort für die Biotonne auswählen, etwa an der Hauswand, im Carport oder in der Garage. Die Tonne sollte dann möglichst erst am Morgen, spätestens aber bis 6.00 Uhr am Straßenrand zur Leerung bereitge- stellt werden.

(10)

Öffnungszeiten Rathaus

Niederstotzingen

Montag

bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

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Delikatessleberwurst

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0,75

Kasekrainer

100 g

0,89

Schweinekotelett

100 g

0,45

Siedfleisch

mit Knochen

100 g

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Gulasch

gemischt

100 g

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Niederstotzingen

Fahrschule Engelbert

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0 90 77/87 71 Mobil

0171/9 9348 700 90 77/87 71 Mobil 0171/ 9 9

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Ferien-Kompaktkurs

(Theorie in 7 Werktagen)

Neuer Termin:

02.01.2021 18.30 Uhr

Anmeldung:

0171 / 993 48 70 oder

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trotz Corona bin ich selbstverständlich weiterhin und auch zwischen den Feiertagen für Sie da!

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Hinter- und Nussschinken 100 g 0,79 Sauerbraten

eingelegt

1 kg 8,95

Hackfleisch

gemischt

1 kg 4,95

Schweinebauch 1 kg 4,95

Frisches Kalbfleisch Frisches Kalbfleisch

Freitag und Samstag Schweinebraten

Samstag Haxen St. 3,80

Hundefutter im Rind-Mischpaket

Referenzen

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