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Vernetzungsmöglichkeiten: Das Familien &amp

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Academic year: 2022

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Stand: 01.01.2021

Die Angebote des

Familien & Kinder Servicebüros Osnabrück für Kindertagespflegepersonen

Persönliche Beratung und Unterstützung:

Vor und während Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson werden Sie von einer Fachberaterin des Familien & Kinder Servicebüros kontinuierlich beraten und begleitet.

Vernetzungsmöglichkeiten:

Das Familien & Kinder Servicebüro unterstützt den fachlichen Austausch von Kindertagespflegeperso- nen untereinander.

Qualifizierungskurse:

In Zusammenarbeit mit der Katholischen Familien-Bildungsstätte Osnabrück e.V. werden Qualifizie- rungskurse durchgeführt. Ihr Kostenbeitrag reduziert sich auf 110,00 Euro, wenn Sie überprüft sind, Ihre Eignung festgestellt wurde und Sie mit dem Familien & Kinder Servicebüro zusammenarbeiten.

Fortbildungen:

Das Familien & Kinder Servicebüro stellt Ihnen in Kooperation mit der Katholischen Familien-Bildungsstätte Osnabrück e.V. ein umfangreiches Fortbildungsangebot zur Verfügung. Die Teilnahme an Fortbildungen anderer Bildungsträger ist ebenso möglich – sprechen Sie zur Abklärung der Kostenerstattung jeweils mit Ihrer Fachberaterin.

Für die Teilnahme an bis zu zwei Fortbildungstagen pro Jahr während der Betreuungszeit erfolgt keine Kürzung des Tagespflegegeldes.

Fachliteratur:

Das Familien & Kinder Servicebüro erstattet allen Kindertagespflegepersonen einmalig die Kosten für das Jahres-Abo der Fachzeitschrift „ZeT“.

Die Stadtbibliothek Osnabrück gewährt allen Kindertagespflegepersonen die unentgeltliche Ausleihe.

Sollten Sie daran Interesse haben, so benötigen Sie pro Kalenderjahr eine entsprechende Bescheini- gung durch das Familien & Kinder Servicebüro. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Fachbera- terin.

Tagespflegegeld:

Die Stadt Osnabrück zahlt Ihnen 5,00 Euro je Kind und Betreuungsstunde. Darin enthalten sind 2,10 Euro für den Sachaufwand und 2,90 Euro als Betrag zur Anerkennung Ihrer Förderleistung.

Für die Betreuung zu ungünstigen Zeiten (06:00 bis 08:00 Uhr, 18:00 bis 22:00 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags) wird ein um 1,50 € erhöhtes Tagespflegegeld pro Stunde und Kind gezahlt.

Anspruch auf Tagespflegegeld besteht grundsätzlich nur für tatsächlich ausgeübte Betreuung. Die Stadt Osnabrück bietet zusätzlich eine Weiterzahlung des Tagespflegegeldes für folgende Unterbre- chungszeiten:

 Unterbrechung durch das Kind bzw. durch die Personensorgeberechtigten:

Bei einer vorübergehenden Unterbrechung der Kindertagespflege, durch Fehlen des Kindes, erhält die Kindertagespflegeperson die laufende Geldleistung, im Umfang der Bewilligung, weitergezahlt.

 Unterbrechung durch die Kindertagespflegeperson:

Bei Unterbrechungen der Kindertagespflege durch die Kindertagespflegeperson wegen Krankheit, Ur- laub und sonstigen Gründen wird das Tagespflegegeld für eine Dauer von maximal 21 Tagen je Kalen- derjahr (Basis 7-Tage-Woche) weitergezahlt.

Die Unterbrechungszeiten sind zu dokumentieren.

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Stand: 01.01.2021 2 Eingewöhnung des Kindes:

Die Eingewöhnungsphase wird speziell nach den Bedürfnissen des Kindes, der Eltern sowie der Tages- pflegefamilie auf der Grundlage des Berliner Eingewöhnungsmodells gestaltet.

Die Betreuung beginnt mit dem ersten Tag der Eingewöhnung. Ab Betreuungsbeginn umfasst die lau- fende Geldleistung den Umfang der vereinbarten regulären Betreuungszeit. Je nach Befindlichkeit des Kindes und seinen Reaktionen kann die Eingewöhnung schon innerhalb von 10 Tagen abgeschlossen sein oder auch zwei bis drei Wochen andauern.

Flexible Zeit:

Der zeitliche Umfang der Betreuungsstunden wird so bemessen, dass ausreichend Zeit für Gespräche zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson vorhanden ist. Die „Flexible Zeit“ wird auf eine Viertel- stunde vor und nach der Betreuung festgelegt. Damit sind alle geringfügigen Änderungen aufgrund von zum Beispiel Verspätungen oder Arbeitszeitänderungen abgegolten.

Pflegeerlaubnis:

Kosten die im direkten Zusammenhang mit der Erteilung der Pflegeerlaubnis stehen werden überwie- gend auf Antrag erstattet, wenn Sie für die Stadt Osnabrück tätig sind.

u.a. Kosten für den Kurs Erste-Hilfe-am Kind bis zu 52,00 Euro, Gebühren für die Belehrung nach dem IFSG, Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis, Gebühren für die ärztliche Bescheinigung.

Renten-, Kranken- und Pflege- sowie Unfallversicherung:

Die nachgewiesenen, angemessenen Aufwendungen zur Alterssicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung werden Ihnen jeweils zur Hälfte und die nachgewiesenen Aufwen- dungen zur Unfallversicherung in voller Höhe erstattet.

Aufwandpauschale bei Vertretung:

Wenn Sie an einem Vertretungsmodell teilnehmen, erhalten Sie für Ihren zusätzlichen Aufwand, bei- spielsweise durch wöchentliche Treffen mit anderen Kindertagespflegestellen, eine monatliche Auf- wandsentschädigung von 50,00 Euro.

Mietzuschuss bei Kindertagespflege in anderen angemieteten Räumen

Kindertagespflege und Großtagespflege, die nicht betrieblicher Art sind und die in anderen geeigneten, ausschließlich für diesen Zweck, angemieteten Räumen untergebracht sind, werden mit einem pauschalisierten monatlichen Zuschuss zu den Mietaufwendungen gefördert.

 In einer Großtagespflegestelle mit zwei Kindertagespflegepersonen erhält jede Kindertagespflegeper- son eine monatliche Pauschale von 487,50 Euro.

 In einer Großtagespflegestelle mit drei Kindertagespflegepersonen erhält jede Kindertagespflegeper- son eine monatliche Pauschale von 325,00 Euro.

 Sind Sie allein in anderen geeigneten, ausschließlich zu diesem Zweck angemieteten Räumen tätig, erhalten Sie eine monatliche Pauschale von 487,50 Euro.

Einarbeitungspauschale in Großtagespflegestellen:

Für die Einarbeitung in bereits bestehende Teams von Großtagespflegestellen gewährt Ihnen die Stadt Osnabrück eine einmalige Pauschale von 200,00 Euro.

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