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Wien und Niederösterreich sollen erforderliche Intensivbetten für Neugeborene sicherstellen

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Presseinformation zum Bericht „Geburtshilfe-Versorgung in Niederösterreich und Wien“ vom 22. Jänner 2021

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Wien und Niederösterreich sollen erforderliche Intensivbetten für Neugeborene sicherstellen

In seinem heute vorgelegten Bericht „Geburtshilfe-Versorgung in Niederösterreich und Wien“ zeigt der Rechnungshof Engpässe bei der intensivmedizinischen Versorgung Neugeborener auf. Die Engpässe sind sowohl auf Bettenkapazitäten als auch auf fehlendes Fachpersonal zurückzuführen. Auch bei Transporten von Neugeborenen in eine Neonatologie – also in eine auf Neugeborenenmedizin spezialisierte Abteilung eines Spitals – fehlte teilweise entsprechend ausgebildetes Begleitpersonal.

Im Rahmen dieser Prüfung berücksichtigte der Rechnungshof Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren im Jahr 2017.

Prüfzeitraum waren im Wesentlichen die Jahre 2015 bis 2018. Ziel der Prüfung war, die Geburtshilfe-Versorgung in Wien und Niederösterreich darzustellen und zu vergleichen. Neben der Stadt Wien und dem Land Niederösterreich wurde in vier Krankenanstalten geprüft.

Neonatologien bis zu über 90 Prozent ausgelastet

Laut den überprüften Krankenanstalten beziehungsweise -trägern kam es in den Neonatologien immer wieder zu Engpässen. Der Rechnungshof hielt fest, dass Auslastung, Verweildauern und Leistungsumfang in den niederösterreichischen und Wiener Neonatologien unterschiedlich waren und die Gesamtauslastung bis zu über 90 Prozent betrug.

Unterschieden wird zwischen neonatologischen Intensivbetten (NICU-Betten) und neonatologischen Überwachungsbetten (NIMCU-Betten). In Niederösterreich verfügten im Jahr 2018 sieben von 18 Geburtshilfen über Intensiv- und/oder Überwachungsbetten. In Wien traf dies auf sechs der neun fondsfinanzierten Geburtshilfen zu. Die Gesamtauslastung war in Wien höher als in Niederösterreich.

Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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Presseinformation zum Bericht „Geburtshilfe-Versorgung in Niederösterreich und Wien“ vom 22. Jänner 2021

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Verteilung der Gastpatientinnen

Sieben Prozent der rund 17.300 Geburten in Wiener Fondskrankenanstalten entfielen im Jahr 2018 auf Niederösterreicherinnen. Umgekehrt entfielen neun Prozent von rund 14.100 Geburten in Niederösterreich auf Wienerinnen. Während Wienerinnen überwiegend niederösterreichische Krankenanstalten wählten, in denen lediglich die Grundversorgung angeboten wird, haben Gastpatientinnen aus Niederösterreich vor allem in Wiener Perinatalzentren entbunden. Solche verfügen sowohl über NICU- als auch über NIMCU-Betten. Elf Prozent der Geburten im AKH Wien entfielen beispielsweise 2018 auf Frauen, die ihren Wohnsitz in Niederösterreich hatten.

Erforderliche Bettenzahl sicherstellen

Der Rechnungshof empfiehlt: Das Land Niederösterreich, die Stadt Wien sowie die Krankenanstaltenträger sollten gemeinsam mit den beiden Gesundheitsfonds unter Berücksichtigung der Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheit die zur qualitätsvollen und patientensicheren Versorgung erforderliche Zahl und örtliche Festlegung von neonatologischen Betten sicherstellen.

Zu wenig qualifiziertes Personal

Engpässe im Bereich der Intensivbehandlung für Neugeborene waren auch auf fehlende personelle Ressourcen zurückzuführen – sowohl bei Ärztinnen und Ärzten als auch beim Pflegepersonal. Hier sind jeweils spezialisierte Ausbildungen erforderlich. So mussten aus Personalgründen 2018 in Wien zeitweise Intensivbetten für Neugeborene gesperrt werden. Der Rechnungshof empfiehlt dem Gesundheitsministerium, dem Land Niederösterreich sowie der Stadt Wien, die Bemühungen der Krankenanstaltenträger, genug neonatologisches Fachpersonal sicherzustellen, zu unterstützen.

Probleme bei Verlegung von Neugeborenen

Fehlt die Möglichkeit, Neugeborene angemessen medizinisch zu versorgen, müssen diese verlegt werden. Dies erfolgt häufig akut und medizinisch dringlich. Für den (Intensiv-)Transport von Neugeborenen ist neben dem geeigneten Transportmittel auch entsprechend ausgebildetes Personal notwendig. In beiden geprüften Bundesländern kam es zu Engpässen beim Begleitpersonal.

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Presseinformation zum Bericht „Geburtshilfe-Versorgung in Niederösterreich und Wien“ vom 22. Jänner 2021

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Mangel an Hebammen

Personalknappheit zeigt der Rechnungshof übrigens auch bei den Hebammen auf.

Nach Angaben der Wiener Krankenanstalten gestaltete es sich schwierig, Stellen für Hebammen zu besetzen. So waren Ende 2018 rund zwölf Posten unbesetzt. Mit 26 Hebammen je 1.000 Lebendgeburten liegt Österreich unter dem OECD-Schnitt.

Dieser liegt bei 35 Hebammen je 1.000 Lebendgeburten.

Defizite bei Pränataldiagnostik

Ebenfalls Gegenstand der Prüfung war das Angebot vorgeburtlicher Untersuchungen der Geburtshilfeambulanzen. Hier zeigten sich deutliche Unterschiede im Leistungsangebot. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass unterlassene, nicht empfohlene oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Untersuchungen Schadenersatzansprüche zur Folge haben können.

Das Gesundheitsministerium, das Land Niederösterreich und die Stadt Wien sollen gemeinsam mit dem Dachverband für Sozialversicherungsträger Maßnahmen setzen, um eine angemessene, dem Stand der Wissenschaft entsprechende Versorgung von Schwangeren im Bereich der vorgeburtlichen Untersuchungen sicherzustellen.

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