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1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

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SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

erstellt am: 05.08.2015

Heizöl

geändert am: 01.05.2016 Überarbeitung: März 2019

1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator

Artikelnummer 21740

Artikelbezeichnung Heizöl REACH

Registrierungsnummer 01-2119484664-27-XXXX

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Allgemeine Verwendung: Brennstoff

Identifizierte Verwendungen Laborchemikalie zur Verwendung durch Fachkundige, nicht für medizinische und Haushaltszwecke.

1. Herstellung des Stoffes: Industrie 1a. Verteilung des Stoffes: Industrie

1b. Verwendung als Zwischenprodukt: Industrie

2. Zubereitung und (Um-)Packen von Stoffen und Gemischen: Industrie 3a. Anwendungen in Beschichtungen: Industrie

3b. Anwendungen in Beschichtungen: Gewerbe

5a. Verwendung im Bohr- und Förderbetrieb in Öl- und Gasfeldern: Industrie 5b. Verwendung im Bohr- und Förderbetrieb in Öl- und Gasfeldern: Gewerbe 6a. Schmierstoffe: Industrie

6b. Schmierstoffe: Gewerbe (niedrig Ausfertigung) 6c. Schmierstoffe: Gewerbe (hoch Ausfertigung) 7a. Verwendung in Metall Industrie / Walzöle: Industrie 10a. Verwendung in Binde- und Trennmitteln: Industrie 10b. Verwendung in Binde- und Trennmitteln: Gewerbe 12a. Verwendung als Brennstoff: Industrie

12b. Verwendung als Brennstoff: Gewerbe 12c. Verwendung als Brennstoff: Verbraucher 13a. Verwendung in Funktionsflüssigkeiten: Industrie 13b. Verwendung in Funktionsflüssigkeiten: Gewerbe 19. Gummiproduktion und –verarbeitung: Industrie

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firma SCS Schulchemieservice GmbH * 53123 Bonn * Deutschland * Tel. +49 (0)228 7979-81

Auskunftsgebender Bereich e-mail: scs-bonn@t-online.de

1.4 Notrufnummer Telefon: +49 (0)228 7979-81 * Telefax: +49 (0)228 7979-82 (08:30 bis 16:00 Uhr)

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2. Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

(Einstufung gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008, CLP)

Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3, H226

Akute Toxizität, Einatmen, Kategorie 4, H332

Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2, H315

Karzinogenität, Kategorie 2, H351

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2, H373

Aspirationsgefahr, Kategorie 1, H304

Chronische aquatische Toxizität, Kategorie 2, H411

Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden sie unter Abschnitt 16.

2.2 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Kennzeichnung nach VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 CLP Gefahrenpiktogramme

GHS08 GHS02 GHS09 GHS07

Signalwort: GEFAHR Gefahrenhinweise

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.

H373 Kann Thymus, Blut, Leber schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P261 Einatmen von Dampf vermeiden.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.

P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

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INDEX-Nr. 649-224-00-6

2.3 Sonstige Gefahren

Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.

3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe

Chemische Charakterisierung: Heizöl (mit Farbstoff)

Komplexes Gemisch aus paraffinischen, cycloparaffinischen, aromatischen und olefinischen Kohlenwasserstoffen.

CAS-Nr. 68334-30-5

EG-Nr. 269-822-7

INDEX-Nr. 649-224-00-6

3.2 Gemische

Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahme

Allgemeine Hinweise: Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

Bei Gefahr von Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.

Nach Einatmen: Betroffene an die frische Luft bringen, beengende Kleidung lockern und ruhig lagern. Bei Atembeschwerden Sauerstoff geben. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen.

Nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren.

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Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Aspirationsgefahr ! Sofort Arzt hinzuziehen.

Bei Erbrechen zumindest Kopf in Seitenlage bringen. Atemwege freihalten.

Die orale Aufnahme des Produktes kann durch den typischen Geruch festgestellt werden.

4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Kopfschmerzen, Übelkeit, Benommenheit, Schwindel, Atemnot, Bewusstlosigkeit.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zur Chemischen Pneumonie oder zur Erstickung führen kann. Bei Lungenreizung Erstbehandlung mit Dexamethason-Spray. Regulierung der Kreislauffunktion, evtl. Schockbehandlung.

Nach Verschlucken: Sofort und wiederholt reichlich Wasser mit Zusatz von viel Aktivkohle trinken lassen.

Auf keinen Fall Milch oder fette Öle verabreichen.

Für möglichst rasche Darmpassage sorgen.

Vorsicht mit (Nor-)Adrenalin und seinen Abkömmlingen.

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel: Schaum, Trockenlöschmittel, ABC-Pulver, Wassersprühstrahl, Kohlendioxid (CO2), Sand.

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brennbarer Stoff.

Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Sie wälzen sich am Boden entlang und können bei Zündung über weite Strecken zurückschlagen.

Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Schwefeloxide, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid, Ruß.

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung

Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät. Hautkontakt durch Einhalten eines Sicherheitsabstandes oder Tragen geeigneter Schutzkleidung vermeiden.

Weitere Information:

Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen.

Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.

Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

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6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Personen in Sicherheit bringen. Ungeschützte Personen fernhalten.

Substanzkontakt vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen. Dämpfe / Aerosol nicht einatmen.

Gefahrenzone räumen, Vorgehen nach Notfallplan, Sachkundige hinzuziehen.

Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Weiteres Auslaufen und das Eindringen in die Kanalisation und oberirdische Gewässer verhindern.

Bei Freisetzung zuständige Behörden benachrichtigen.

Bei Auslaufen von großen Mengen: Gefahr für Trinkwasser.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Kanalisation abdichten. Auffangen, eindeichen und abpumpen.

Mögliche Materialeinschränkungen beachten! (Angaben in Abschnitt 7.2. bzw. Abschnitt 10.5.).

Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Von der Wasseroberfläche entfernen (z.B. abskimmen, absaugen).

Mit unbrennbarem, flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand/Erde/Kieselgur/Vermiculit) aufnehmen und vorschriftsmäßig entsorgen. Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen.

Zusätzliche Hinweise:

Alle Zündquellen entfernen. Dämpfe bilden mit Luft explosive Gemische. Auf Rückzündung achten.

Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe ergänzend Kapitel 8 und 13.

7. Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang:

Arbeiten nur unter Abzug vornehmen.

Stoff nicht einatmen.

Entwicklung von Dämpfen/Aerosolen vermeiden.

Zündquellen fernhalten, nicht rauchen.

Maßnahmen gegen statische Aufladungen treffen.

Gefäße nicht offen stehen lassen.

Mindeststandards gemäß TRGS 500 1 einhalten. Hierzu gehören allgemeine Hygienemaßnahmen wie:

- in Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken, rauchen - nach Gebrauch die Hände waschen

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- kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, ablegen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen fernhalten.

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

Schweißverbot.

Auf Rückzündung achten.

Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden.

Vorsicht mit entleerten Gebinden. Bei Entzündung Explosion möglich.

Angaben zu den Lagerbedingungen

Dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren.

Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.

Lagern bei: ohne Einschränkungen Zusammenlagerungshinweise:

Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.

Nicht mit brandfördernden und selbstentzündlichen Stoffen sowie leichtentzündlichen Feststoffen zusammen lagern.

Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.

Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Lagerklasse: 3 = Entzündbare Flüssigkeiten 7.3 Spezifische Endanwendungen

Laborchemikalie

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zu überwachende Parameter

Zusätzliche Hinweise

Ölnebel und Dämpfe: 20 mg/m³ (BIA-Information 3/82)

Aerosole: 5 mg/m³ (Beurteilung von Mineralölkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz;

Analysenmethode BG 07292)

DNEL/DMEL: DNEL Kurzzeit, Arbeiter, inhalativ: 4300 mg/m³/15min (1560 mg/m³/4h).

DNEL Langzeit, Arbeiter, dermal: 2,9 mg/kg/8h (30 mg/kg/d).

DNEL Langzeit, Arbeiter, inhalativ: 68 mg/m³/8h (Aerosol) (125 mg/kg/d).

DNEL Kurzzeit, Verbraucher, inhalativ: 2600 mg/m³/15min (1560 mg/m³/4h).

DNEL Langzeit, Verbraucher, dermal: 1,3 mg/kg/24h (30 mg/kg/d).

DNEL Langzeit, Verbraucher, inhalativ: 20 mg/m³/24h (Aerosol) (125 mg/kg/d).

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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Raumbelüftung, Absaugung/Entlüftung sorgen.

In geschlossenen Räumen: Absaugung erforderlich.

Im Außenbereich und offenen Hallen ist die natürliche Lüftung ausreichend.

Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz:

Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich.

Filter Typ A (=gegen Dämpfe von organischen Verbindungen) gemäß EN 14387 benutzen.

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät bei unklaren Verhältnissen und Sauerstoffgehalten unter 17% verwenden.

Handschutz:

Schutzhandschuhe gemäß EN 374.

Handschuhmaterial: Chloroprenkautschuk oder PVC (0,5 mm; max. 4h).

Bei längerer Exposition:

Nitrilkautschuk (0,35 mm) oder Fluorkautschuk (0,4 mm).

Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >=480 min.

Ungeeignetes Material: Naturkautschuk, Butylkautschuk.

Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten.

Augenschutz:

Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.

Bei erhöhter Gefährdung zusätzlich Gesichtsschutzschild.

Körperschutz:

Overall/PVC-Schürze/ölfeste Schutzkleidung tragen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Nach der Arbeit gründliche Hautreinigung und Hautpflege.

Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Form flüssig

Farbe gelb oder rot

Geruch charakteristisch, nach Mineralöl

Geruchsschwelle Keine Daten verfügbar.

pH-Wert Keine Daten verfügbar.

Schmelzpunkt: -40 bis +6°C

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Siedepunkt/Siedebereich: 168 - 366 °C

Flammpunkt:

Verdampfungsgeschwindigkeit:

Entzündbarkeit (fest, gasförmig)

>56°C (1013 hPa)

Keine Information verfügbar.

Keine Information verfügbar.

Explosionsgefahr:

Explosionsgrenzen:

Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

untere Explosionsgrenze: 0,60 Vol-%

obere Explosionsgrenze: 6,50 Vol-%

Dampfdruck:

Dampfdichte:

<=1 hPa bei 20°C 4 hPa bei 40°C

Keine Daten verfügbar.

Dichte: 0,8367 g/ml

bei 15°C Löslichkeit:

Wasserlöslichkeit:

Verteilungskoeffizient;

n-Octanol/Wasser

Selbstentzündungstemperatur Thermische Zersetzung:

Viskosität, dynamisch:

Viskosität, kinematisch:

Brandfördernde Eigenschaften

mischbar mit den meisten organischen Lösemitteln

bei 20°C: praktisch unlöslich log P(o/w): 3,9 - 6

Ein nennenswertes

Bioakkumulationspotenzial ist zu erwarten (log Po/w >3).

Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar bei 40°C: 2,72 mm²/s Nicht oxidierend

9.2 Sonstige Angaben

Zündtemperatur: > 225°C

Weitere Angaben: Relative Dampfdichte bei 20°C (Luft = 1): > 5

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10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität

Bildet mit Luft explosive Gemische, auch in leeren, ungereinigten Behältern.

Dämpfe sind schwerer als Luft, sie breiten sich am Boden aus.

10.2 Chemische Stabilität

Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reagiert mit Oxidationsmitteln.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen Vor Hitze schützen.

Dämpfe sind schwerer als Luft, sie breiten sich am Boden aus.

Bei starker Erwärmung: Brandgefahr/Gefahr der Selbstentzündung.

10.5 Unverträgliche Materialien Oxidationsmittel

Bei Lagerung in verkehrsrechtlich zugelassenen Behältnissen ist keine Unverträglichkeit mit dem Behältermaterial zu erwarten.

Kunststoffmaterialien (Flaschen und/oder Verschlüsse) können mit der Zeit brüchig werden – gegebenenfalls Verschlüsse erneuern oder umfüllen.

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Schwefeloxide, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid, Ruß.

Thermische Zersetzung: Keine Daten verfügbar.

11. Toxikologische Angaben

(Alle Angaben bezogen aus Fremd-Sicherheitsdatenblatt) 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute orale Toxizität LD50 Ratte, oral Dosis: 2.000 mg/kg (CONCAWE)

Akute inhalative Toxizität LC50 Ratte

Dosis: 4,1 mg/l, 4 h (OECD 403)

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Akute dermale Toxizität LD50 Kaninchen

Dosis: > 5.000 mg/kg (OECD 434)

Toxikologische Wirkungen:

Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Akute Toxizität (inhalativ): Akut Tox. 4; H332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann Reizungen hervorrufen.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Skin Irrit. 2; H315 = Verursacht Hautreizungen.

Spezifische Symptome im Tierversuch (Kaninchen): reizend (API 1980b).

Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Symptome im Tierversuch (Kaninchen): nicht reizend (OECD 405).

Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten.

Sensibilisierung der Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Symptome im Tierversuch (Meerschweinchen): nicht sensibilisierend (OECD 406).

Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Mutagenität: negativ (read across)

Karzinogenität: Carc. 2; H351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Reproduktionstoxizität:

NOAEL Ratte, dermal: 500 mg/kg bw/d NOAEL Ratte, inhalativ: 1710 mg/m³ Entwicklungsschädigung:

NOAEL Ratte, dermal: 125 mg/kg bw/d NOAEL Ratte, inhalativ: 2110 mg/m³

Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT RE 2; H373 = Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Betroffene Organe: Thymus, Blut, Leber

NOAEC Ratte, dermal: 30 mg/kg bw/d (OECD 411).

Aspirationsgefahr: Asp. Tox. 1; H304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Gefahr einer Lungenreizung. Die Ausbildung einer Pneumonie oder eines

Lungenödems ist in schweren Fällen nicht auszuschließen.

Symptome:

Bei Einatmen:

Länger anhaltende Inhalation konzentrierter Dämpfe führt zu Kopfschmerzen, Schwindel und Störungen des ZNS.

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Weitere Symptome: Übelkeit, Euphorie, Erregung, Herz-Kreislaufstörungen, Atemlähmung, Bewusstlosigkeit.

Nach Verschlucken: ZNS-Stimulanz, gastrointestinale Störungen, Schmerzen.

Nach Hautkontakt:

Wirkt entfettend auf die Haut. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dies kann zur Reizung/Dermatitis führen.

12. Umweltbezogene Angaben

(Alle Angaben bezogen aus Fremd-Sicherheitsdatenblatt) 12.1 Toxizität

Aquatische Toxizität:

Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Toxizität gegenüber Fischen LL50

Spezies: Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) Dosis: 21-65 mg/l

Expositionszeit: 96 h

(Quelle: Girling, A. and Cann, B. (1996b)

Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren.

EL50

Spezies: Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Dosis: 68-210 mg/l

Expositionszeit: 48 h

(Quelle: Girling, A. and Cann, B. (1996b) Toxizität gegenüber Algen

EbL50

Spezies: Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge) Dosis: 10-78 mg/l

Expositionszeit: 72 h

(Quelle: Girling, A. and Cann, B. (1996b) Sonstige Hinweise:

Die Substanz schwimmt auf der Wasseroberfläche. Wird vom Boden adsorbiert und ist nicht mobil.

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Biologische Abbaubarkeit in Wasser: 60%/28d. Das Produkt ist biologisch nicht leicht abbaubar.

(Quelle: Anon 2003).

Verhalten in Kläranlagen:

Bakterientoxizität:

EL50 Tetrahymena pyriformis: >1000 mg/l

NOEL Tetrahymena pyriformis: 3217 mg/l/40h Belebtschlamm (QSAR, PETROTOX, based on Wachstumsinhibierung) Quelle: Redman, et al. (2010b)

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12.3 Bioakkumulationspotenzial

Verteilungskoeffizient; n-Octanol/Wasser Log P(o/w): 3,9-6

Ein nennenswertes Bioakkumulationspotenzial ist zu erwarten (log P(o/w) >3).

12.4 Mobilität im Boden

Verteilung in der Umwelt nach Berechnungsmodell (PETRORISK):

Luft: 24,36%

Wasser: 0,14%

Boden: 62,86%

Sediment: 12,64%

Sediment, suspendiert: <0,1%

Biota: <0,1%

Aerosol: <0,1%

(Quelle: Redman, et al. (2010a)

12.5 Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung

Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

12.6 Andere schädliche Wirkungen Allgemeine Hinweise:

Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.

Bei Auslaufen von großen Mengen: Gefahr für Trinkwasser.

13. Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Abfallschlüsselnummer: 13 07 01* = Heizöl

*= Die Entsorgung ist nachweispflichtig.

Empfehlung: Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).

Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen.

Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.

14. Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer

UN 1202

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR/RID

DIESELKRAFTSTOFF oder GASÖL oder HEIZÖL, LEICHT (Flammpunkt höchstens 60°C) IMDG

GAS OIL or DIESEL FUEL or HEATING OIL, LIGHT (flashpoint not more than 60°C) EmS: F-E, S-E

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IATA

GAS OIL or DIESEL FUEL or HEATING OIL, LIGHT (flashpoint not more than 60°C) ERG: 3L

14.3 Transportgefahrenklassen

Klasse: 3 Code: F1 Begrenzte Mengen: 5 L 14.4 Verpackungsgruppe

III

14.5 Umweltgefahren

Nicht erforderlich bei Gebinden bis 5 kg / 5 L

14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender Siehe Abschnitte 6 – 8

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

Die Abgabe erfolgt ausschließlich in verkehrsrechtlich zugelassenen und geeigneten Verpackungen.

Mögliche Abweichungen in anderen Ländern sind nicht berücksichtigt.

15. Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 (Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen):

Nicht anwendbar.

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 (Persistente organische Schadstoffe):

Nicht anwendbar.

Verordnung (EG) Nr. 689/2008 (Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien):

Nicht anwendbar für laborübliche Mengen (max. 10 kg).

Beschränkungen gemäß Titel VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:

Bei ausschließlicher Verwendung als Laborchemikalie zu Forschungs-, Entwicklungs-, Lehr- und Analysezwecken, keine Beschränkung.

(Alle Angaben bezogen aus Fremd-Sicherheitsdatenblatt) EU Vorschriften

Störfallverordnung Nr. 9b, Nr. 13.3

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Beschäftigungsbeschränkungen Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.

Beschäftigungsbeschränkungen nach der

Mutterschutzrichtlinienverordnung (EG 92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten.

Nationale Vorschriften

Lagerklasse VCI 3 Entzündliche flüssige Stoffe Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdender Stoff) Störfallverordnung 5.2.5 Klasse I

Merkblatt BGRCI: M004 Reizende Stoffe / Ätzende Stoffe M017 Lösemittel

M053 Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.

Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und 2015/830/EU.

16. Sonstige Angaben

Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten Gefahrenhinweise der CLP Einstufung

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.

H373 Kann Thymus, Blut, Leber schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Schulungshinweise

Für angemessene Informationen, Anweisungen und Ausbildung der Verwender sorgen.

Literaturangaben und Datenquellen Vorschriften

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, zuletzt geändert durch Verordnung 2015/830/EU.

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2018/669/EU.

Änderungen zur Vorversion

Dieses Sicherheitsdatenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem/den Abschnitt(en):

16

(15)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

erstellt am: 05.08.2015

Heizöl

geändert am: 01.05.2016 Überarbeitung: März 2019

Literatur:

CONCAWE (Chemical Safety Report Part B, Other Gas Oils 07/2010) CONCAWE (Chemical Safety Report Part B, VHGO 07/2010)

CONCAWE (Madouplein 1, B-1030 Brussels, Belgium):

- Dossier `Liquified Petroleum Gas`, 92/102

- Report 01/53 (Classification and of Labelling of Petroleum Substances Directive)

- Report 01/54 (Environmental Classification of Petroleum Substances – Summary data and Rationale)

DGMK:

- Bericht 400-1: Mineralölprodukte. Erste-Hilfe-Maßnahmen, medizinisch-toxikologische Daten und Fachinformation für Ärzte

- Bericht 538: Mineralölprodukte - Hommel: Merkblatt 83

Mineralölwirtschaftsverband (MWV):

- Merkblatt über Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit flüssigen Mineralölen und Schmierfetten ICSC 1561

(Alle Angaben bezogen aus Fremd-Sicherheitsdatenblatt)

16.1 Legende

ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

CAS Chemical Abstracts Service

DIN Norm des Deutschen Instituts für Normung

EC Effektive Konzentration

EG Europäische Gemeinschaft EN Europäische Norm

IATA-DGR International Air Transport Association-Dangerous Goods Regulations

IBC-Code Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut ICAO-TI International Civil Aviation Organization-Technical Instructions

IMDG-Code International Maritime Code for Dangerous Goods ISO Norm der International Standards Organization IUCLID International Uniform Chemical Information Database LC Letale Konzentration

LD Letale Dosis

Log Kow Verteilungskoeffizient zwischen Okatanol und Wasser

MARPOL Maritime Pollution Convention = Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe OECD Organisation for Economic Cooperation and Development

PBT Persistent, biakkummulierbar, toxisch

RID Ordnung für die international Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe

UN United Nations (Vereinte Nationen)

VOC Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen) vPvB sehr persistent und sehr bioakummulierbar

VwVwS Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe WGK Wassergefährdungsklasse

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten vom Benutzer nur als Leitfaden verstanden werden.

Wir schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die beim Umgang oder im Kontakt mit diesen Chemikalien auftreten können.

Referenzen

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