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zkT Landkreis Osnabrück

Eingliederungsbericht 2016

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1. Kurzportrait des zugelassenen kommunalen Trägers

Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes

Der Landkreis Osnabrück ist mit 2.121 qkm der flächenmäßig drittgrößte Landkreis in Niedersachsen, im bundesweiten Vergleich auf dem 20. Rang. Er besteht aus 21 Mitgliedsgemeinden, darunter 4 Samtgemeinden und 8 Städte. Im Gebiet des Landkreises leben fast 360.000 Einwohner*innen.

Im nördlichen Landkreis, einer strukturschwächeren Region, haben sich in erster Linie Betriebe in den Wirtschaftszweigen des verarbeitenden Gewerbes und des Handels angesiedelt. Diese Wirtschaftszweige weisen die höchsten Beschäftigungszahlen auf. Daneben befindet sich ein hoher Anteil an Betrieben des Land- und Forstwirtschaftsgewerbes, die eine geringere Zahl an Beschäftigten vorweisen. Die großflächige, ländlich strukturierte Region erschwert erheblich die Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Der südliche und östliche Landkreis Osnabrück erstreckt sich über 16 Gemeinden und Städte. Die infrastrukturellen Gegeben- heiten in einigen Kommunen sind weitestgehend ausreichend, jedoch in der Mehrzahl der Kommunen ausbaufähig. Der öffent- liche Nahverkehr ist relativ gut organisiert, industriell ist diese Region erschlossen. Daneben wird die Wirtschaftsstruktur weiter- hin von den Branchen Lager/Logistik, Landtechnik, Ernährungsmittel, Maschinenbau und Gesundheitswirtschaft, geprägt. Auch die Zeitarbeitsbranchen ermöglichen vermehrt den Arbeitslosengeld-II-Empfänger*innen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt.

Im Dezember 2016 waren im Landkreis Osnabrück insgesamt 6.955 Personen (Rechtskreise SGB II und SGB III) arbeitslos gemeldet.

Die Arbeitslosenquote (Rechtskreise SGB II und SGB III), berechnet auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen, belief sich zum Jahresende 2016 auf 3,5 %.

Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers

Seit 1993 hat der Landkreis Osnabrück eine Entwicklung eingeleitet, durch die die Sozialhilfe im Landkreis Osnabrück von einer reinen wirtschaftlichen Hilfe zu einer aktiven Sozial- und Beschäftigungspolitik fortentwickelt worden ist.

Was als Projekt „Arbeit statt Sozialhilfe“ begann, wurde 1996 mit der Gründung der Beschäftigungsinitiative „MaßArbeit“

konsequent durch Politik und Verwaltung weiterentwickelt.

Seit dem 01. Januar 2005 ist der Landkreis Osnabrück zugelassener kommunaler Träger nach § 6 a Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II. Mit Wirkung vom 01.01.2011 wird diese Aufgabe unbefristet wahrgenommen.

Der Landkreis Osnabrück hat eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts im Wege der formwechselnden Umwandlung aus der MaßArbeit gGmbH eingerichtet. Diese übernimmt für den Landkreis Osnabrück die Aufgaben nach Kapitel 3 Abschnitt 1 SGB II (Leistungen zur Eingliederung in Arbeit). Ihr Sitz ist in Osnabrück.

Mit der MaßArbeit kAöR verfolgt der Landkreis Osnabrück das Ziel der Schaffung einer effizienten, an den Erfordernissen der Eingliederung in Arbeit ausgerichteten Organisationsstruktur. Unter Nutzung der umfangreichen Erfahrungen mit der Betreu- ung von Arbeitsuchenden und Sozialhilfeempfänger*innen wird das Ziel der Entwicklung neuer innovativer Instrumente und Maßnahmen für die Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit verfolgt. Die Organe der MaßArbeit kAöR sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Kreisausschusses. Der Vorsitz im Verwaltungsrat obliegt dem Landrat.

Des Weiteren gibt es seit 1996 einen Beirat der MaßArbeit, der seine Erfahrung und Wissen zur Verfügung stellt. Er be- rät und unterstützt die kommunale Anstalt bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Dem Beirat gehören Vertreter*innen aller arbeitsmarktrelevanten Beteiligte der Region an. Hierzu gehören insbesondere Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände. Im Mai 2012 wurden die Wirtschaftsförderungsgesellschaft WIGOS und die kommunale Arbeitsvermitt- lung MaßArbeit zu dem Geschäftsbereich Wirtschaft & Arbeit zusammengelegt. Hierdurch wird nicht nur unbürokratisch und schnell auf die neuen Herausforderungen reagiert, sondern auch aktiver an Lösungen gearbeitet.

In diesem Kontext erbringt die MaßArbeit kAöR die sog. „aktiven Leistungen“ (Vermittlungsbereich) unmittelbar selbst mit eigenem Personal oder durch Beauftragung Dritter. Für die Wahrnehmung der sog. „passiven Leistungen“ (Leistungsbereich) werden Mitarbeiter*innen des Landkreises Osnabrück (Fachdienst 2 Soziales) und die entsprechend des Nieders. Ausfüh- rungsgesetzes zum SGB II im Rahmen einer Heranziehungsvereinbarung tätigen Mitarbeiter*innen der kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden eingebunden. Die Betriebsführung für den Bereich der so genannten „passiven Leistungen“ liegt gemäß einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und der MaßArbeit kAöR beim Vorstand der MaßArbeit. Die Umsetzung der Leistungen für die Hilfeempfänger*innen des SGB II ist in acht Außenstellen im Landkreis dezentral organisiert, um so kurze Wege für die Betroffenen sicherzustellen.

Hier erledigen die Mitarbeiter*innen zum einen die Gewährung von finanziellen Leistungen. Gleichzeitig werden die erwerbs- fähigen Leistungsberechtigten von den Mitarbeiter*innen der MaßArbeit intensiv begleitet:

Mit der ganz persönlichen Kommunalen Arbeitsvermittlerin, dem ganz persönlichen Kommunalen Arbeitsvermittler entwickeln die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Perspektiven zur sozialen und beruflichen Integration.

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Arbeitslose im Landkreis Osnabrück 2016 (Rechtskreis Sozialgesetzbuch II)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Entwicklung Arbeitslosenzahlen und -quoten im Landkreis Osnabrück (Rechtskreis Sozialgesetzbuch II)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

6,0 %

Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 5,0 %

4,0 %

3,0 % 2,0 % 1,0 %

Arbeitslose U25 SGB II

Landkreis Osnabrück z. Vgl. Arbeitslose U25 SGB II

Niedersachsen z. Vgl. Arbeitslose gesamt SGB II

Niedersachsen Arbeitslose gesamt SGB II

Landkreis Osnabrück

Anteil Arbeitslose-Rechtskreis Sozialgesetzbuch II an Arbeitslose-Gesamt (Landkreis Osnabrück) / Veränderung zum Vorjahr/ Stand: 31.12.2016

SGB III SGB III

unter 25 Jahre SGB III

über 25 Jahre SGB II SGB II

unter 25 Jahre SGB II

über 25 Jahre Insgesamt

Arbeitslose Landkreis Osnabrück 3.291 436 2.855 3.664 127 3.537 6.955

Anteile nach Rechtskreisen in % 47,3 % 52,7 %

Arbeitslose Bestand Veränderung zum Vorjahr - 6 - 20 + 14 - 23 + 19 - 42 - 29

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

Arbeitslose im Landkreis 3.951 3.899 3.834 3.787 3.709 3.741 3.769 3.804 3.753 3.754 3.719 3.664

davon unter 25 Jahre

(Arbeitslosenquote) 126

(0,5 %) 124

(0,5 %) 122

(0,5 %) 122

(0,5 %) 104

(0,4 %) 110

(0,5 %) 136

(0,6 %) 180

(0,8 %) 174

(0,7 %) 195

(0,8 %) 151

(0,6 %) 127

(0,5 %)

davon 15 bis 19 Jahre 17 14 12 12 8 13 23 39 29 32 22 21

davon 25 bis 64 Jahre

(Arbeitslosenquote) 3.825

(2,2 %) 3.775

(2,2 %) 3.712

(2,1 %) 3.665

(2,1 %) 3.605

(2,1 %) 3.631

(2,1 %) 3.633

(2,1 %) 3.624

(2,1 %) 3.579

(2,0 %) 3.559

(2,0 %) 3.568

(2,0 %) 3.537

(2,0 %)

davon 50 bis 64 Jahre 1.331 1.301 1.279 1.281 1.270 1.288 1.278 1.283 1.261 1.242 1.242 1.226

Gesamt

Arbeit

1,8 %

0,5 % 3.664

127 1,9 %

0,5 % 3.687

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2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie

Beratung, Begleitung und passgenaue Vermittlung 15 bis 24-jähriger Personen

Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt der MaßArbeit kAöR ist die Beratung, Begleitung und Vermittlung Jugendlicher und junger Erwachsener mit dem Ziel der langfristigen sozialen und beruflichen Integration. Unter dem Dach der MaßArbeit kAöR sind ferner auch alle Aktivitäten außerhalb des SGB II für junge Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf gebündelt oder vernetzt.

Der Jugendbereich der Kommunalen Arbeitsvermittlung der MaßArbeit kAöR, der unter dem Gesichtspunkt „Fördern und For- dern“ arbeitet, ist zuständig für junge Arbeitslosengeld-II-Empfänger*innen, die die Schulpflicht erfüllt haben. Im Jahr 2016 wurde das bestehende Eingliederungskonzept weiterverfolgt. Jedem jungen Menschen wird bereits bei der Antragsstellung ein unver- zügliches Angebot unterbreitet. Dadurch sollen die Phasen der Arbeitslosigkeit und damit einhergehende Zeiten der Perspek- tivlosigkeit so kurz wie möglich gehalten werden. Eng verknüpft ist die kommunale Arbeitsvermittlung im Jugendbereich mit dem Übergangsmanagement Schule und Beruf. Das Übergangsmanagement Schule - Beruf berät und vermittelt verbindlich alle schulpflichtigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und sichern den lückenlosen Beratungsübergang in die kommunale Arbeitsvermittlung Jugend. Im Jahr 2016 wurden so insgesamt 381 SGB II-Leistungsberechtigte in Ausbildung vermittelt.

Die Integration in duale Ausbildung ist dabei das vorrangige Ziel der Beratung. Ein besonderer Schwerpunkt wurde im vergange- nen Jahr auf die Nachbetreuung bei Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung gelegt. Hier lautet der Grundsatz: Wer vermittelt hat – bleibt dran. Die Kommunale Arbeitsvermittlung steht bei aktiver Vermittlung auch nach der Ausbildungsaufnahme weiterhin als Ansprechpartner*in zur Verfügung. Die Arbeitgeberseite wird in diesem Zusammenhang darüber informiert, dass bei Proble- men mit dem Auszubildenden die Kommunale Arbeitsvermittlung rechtzeitig kontaktiert werden soll, um möglichen Kündigungen vorzubeugen. Die Kommunale Arbeitsvermittlung bietet die Moderation von Krisengesprächen zwischen Betrieb und Auszubil- denden an. Zudem gibt es speziell konzipierte Nachbetreuungsmaßnahmen von Bildungsträgern, die die Jugendlichen nachge- hend unterstützen und darauf hinwirken, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

Bei der Aktivierung und Integration der Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeitet die Kommunale Arbeitsvermittlung mit einem engmaschigen Netzwerk von Bildungsträgern und den fünf im Landkreis Osnabrück ansässigen Jugendwerkstätten zu- sammen. Neben dem Aspekt des „Förderns“ wird aber auch das aktive Mitwirken der Jugendlichen gefordert. Ein durchgehendes Fallmanagement, die Unterstützung aus einer Hand sowie das Vorhalten eines breitgefächerten Angebotes von unterschied- lich ausgerichteten Qualifizierungen und flankierenden Angeboten haben auch 2016 dazu beigetragen, die gesetzten Integrati- onsziele zu erreichen. Insbesondere aktivierende Maßnahme mit hohen Coachinganteilen und aufsuchender Arbeit gewinnen bei der dauerhaften sozialen und beruflichen Integration der jungen Menschen zunehmend an Bedeutung.

Beratung, Begleitung und passgenaue Vermittlung 25 bis 64-jähriger Personen

Die MaßArbeit setzte auch 2016 bei der Integration der 25 bis 64-Jährigen auf die bewährte persönliche Beratung und Begleitung und das sowohl bei den Betrieben als auch bei den Bewerber*innen. Nur wenn eine Vermittlerin/ ein Vermittler das individuelle Profil des Leistungsberechtigten und des freien Arbeitsplatzes kennt, können den Betrieben die passenden Arbeitnehmer*innen vermittelt werden. Daher ist auch bei der Integration der 25-64-Jährigen ein intensives Erstprofiling unerlässlich. In vielen Fällen reichen die in der Vergangenheit erworbenen Qualifikationen nicht aus, um auf dem heutigen Arbeitsmarkt bestehen zu können. Somit sind auf dem Weg dahin weitere Schritte erforderlich, damit eine nachhaltige Integration gelingen kann.

Wenn Qualifikationsdefizite bei den Leistungsberechtigten festgestellt werden, ist ein breites Angebot an berufs- aber auch sozialqualifizierenden Weiterbildungsmaßnahmen vorhanden, so dass für alle Bewerber*innen passgenaue Angebote gefunden werden können. Vermehrt werden die Integrationsbemühungen durch flankierende Hilfen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Beratung, etc.) ergänzt.

Das 2013 gestartete Projekt der „ZAP“ (= Zentrale Ansprechpartner*innen für Personen mit gesundheitlichen Auffälligkeiten) hat sich im Jahr 2016 fest in den Beratungsalltag etabliert. Wie in den Vorjahren wurden Personen mit intensivem Unterstützungs- bedarf erfolgreich beraten. Der überwiegende Anteil der Bewerber*innen des ZAP-Bereiches lässt sich der Zielgruppe der Lang- zeitarbeitslosen zuordnen. ZAP ermöglichen der Zielgruppe der Renten- und EU-Rentenanwärter*innen, Reha-Bewerber*innen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sowie Personen mit Schwerbehinderung, psychischen Beeinträchtigungen und gesundheitlichen Auffälligkeiten individueller zu begegnen. Insgesamt konnten die ZAP 239 Personen in den 1. Arbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) vermitteln. Zusätzlich nahmen aus dem Projekt noch 128 Personen eine geringfügige Beschäftigung auf und 101 Personen wurde die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Bei 625 Personen konnte der Leistungsbezug zunächst beendet werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnten sozialversicherungspflichtigen Be- schäftigungsaufnahmen ebenso gesteigert werden wie die Gesamtzahl in Hinblick auf den Abbau von Bedarfsgemeinschaften.

Das am 01.08.2015 gestartete ESF-Bundesprogramm „LZA“ zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit soll einen Beitrag dazu leisten, um langzeitarbeitslose Menschen langfristige berufliche Perspektiven zu bieten und in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die MaßArbeit kAöR setzt dieses Projekt mit zwei „Betriebsakquisiteuren“ (BAKs) mit insgesamt 1 VZÄ um. Geplant ist, bis zum 31.07.2017 insgesamt 67 Personen (davon 60 Normal- und 7 Intensivförderfälle) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Mit Stand 31.12.2016 konnten bereits 31 Normalförderungen und 3 Intensivförderungen in sozial- versicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden.

Auch in 2016 konnten durch diverse Teilzeitqualifizierungs- und Coachingangebote erneut (Allein-)Erziehende zunächst qua- lifiziert und anschließend passgenau in Arbeit vermittelt werden. Insgesamt konnten auf diese Weise 405 Alleinerziehende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden.

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3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen

Beratung, Aktivierung, passgenaue Qualifizierung und Arbeitsvermittlung stellen im positiven Sinne seit 2005 für die MaßArbeit eine Herausforderung dar.

Gemäß dem „Work-first“-Ansatz wurde auch im Jahr 2016 jeder antragsstellenden Person unter der Berücksichtigung der indivi- duellen Situation ein konkretes Arbeitsstellenangebot gem. „Work-First“/ unverzügliches Angebot, unterbreitet.

Allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwischen 15 und 64 Jahren im Landkreis Osnabrück wird Beratung und Unterstüt- zung durch die MaßArbeit kAöR angeboten. Die Kommunale Arbeitsvermittlung nimmt dabei die Regierolle ein, indem sie den Beratungsprozess lenkt und mit den Bewerber*innen Ziele sowie passende Zwischenziele formuliert. Dabei ist die Beratung durch eine positive und ressourcenorientierte Grundhaltung der Bewerber*innen gegenüber geprägt. Zudem eröffnet sie Chan- cen für eine eigenständige Lebensführung und eine dauerhafte Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Im Folgenden werden einige Eingliederungsmaßnahmen, die sich in 2016 als erfolgreich herauskristallisiert haben und deren Schlussforderungen in die Arbeit von 2017 mit einfließen, kurz vorgestellt:

WerkAkademie

Die Mitte September 2014 gestartete WerkAkademie in Georgsmarienhütte, die den Work-First-Gedanken mit begleitend unter- stützen soll, konnte auch in 2016 eine sehr gute Erfolgsbilanz vorlegen:

Im Jahr 2016 konnten 72 Teilnehmer*innen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung/ Ausbildung vermittelt werden. Das Konzept der WerkAkademie: Zwei Jobcoaches sind montags bis freitags mit bis zu 35 Bewerber*innen pro Woche aktiv. Ziel der WerkAkademie ist dabei die sofortige Aktivierung und kurzfristige Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Die Erfolge aus dem Jahr 2014 führten dazu, dass sich die MaßArbeit kAöR, Jobcenter Landkreis Osnabrück Mitte 2015 mit der Trägerzertifizierung nach AZAV befasst hat. Das Zertifizierungsaudit Ende November 2015 wurde erfolgreich absolviert und infolgedessen wurde ab dem 01.01.2016 die WerkAkademie in eigener Trägerschaft durchgeführt. Auch das im November 2016 stattfindende Überwachungsaudit wurde ebenfalls erfolgreich durchlaufen.

ArbeitgeberService

Der ArbeitgeberService (AGS) der MaßArbeit kAöR hat seine Kontakte zu den Unternehmen im Landkreis Osnabrück weiter ausgebaut. Im Jahr 2016 erreichte der Arbeitgeberservice 4.886 Betriebskontakte, davon 481 Betriebsbesuche.

Zudem hat der ArbeitgeberService in 2016 seine Arbeit im Bereich der bewerberorientierten Vermittlung intensiviert. Im Rahmen der bewerberorientierten Vermittlung sucht er individuelle, auf die jeweilige Einzelperson zugeschnittene Arbeits- und Ausbil-

Migrationszentrum

Im Landkreis Osnabrück verfügte bereits über ein Drittel der Leistungsberechtigten über einen Migrationshintergrund.

Dieser Anteil erhöhte sich aufgrund des Zuzuges der Flüchtlinge in die Region. Das erfordert einen ressourcenorien- tierten und ganzheitlichen Ansatz im Umgang mit dieser Zielgruppe, der sowohl alle relevanten Altersgruppen betrifft, aber auch die Vielfalt der beruflichen, kulturellen und sozialen Gegebenheiten berücksichtigt. Dieser Herausforderung begegnet die MaßArbeit kAöR mit einer Reihe von Strategien und Projekten. So bleibt das Migrationszentrum der Maß- Arbeit sowie dessen Vernetzung mit allen relevanten Beteiligten in 2016, wie auch in 2017 ein wichtiger Baustein im Vermittlungsgeschäft, um sich auf die Arbeit mit den neu zugewanderten Flüchtlingen vorzubereiten.

Das Thema Flüchtlinge hat vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2016 den Rechtskreis SGB II erreicht und wird so die Ausrichtung der Vermittlungsstrategie weiterhin mitbestimmen. Eine angestrebte gute Vernetzung mit der Agentur für Arbeit als erste Ansprechperson für Asylsuchende, mit der Ausländerbehörde, den Städten und Gemeinden des Land- kreises, den Sprachkursträgern des BAMF, dem IQ-Netzwerk sowie den ehrenamtlichen Strukturen vor Ort im Bereich Migration sollte eine gute Grundlage für das intensive Arbeiten mit dieser Zielgruppe bilden. Die Nutzung des vorhan- denen Potenzials ist weiterhin ausbaufähig und bleibt auch im darauf kommenden Jahr ganz oben auf der Prioritätenliste.

(6)

Integrationen Landkreis Osnabrück – Rechtskreis SGB II (Januar - Dezember 2016)

15 bis 24 Jahre 25 bis 64 Jahre Gesamt

1. Arbeitsmarkt 749 2.297 3.046

davon ungefördert 744 2.213 2.957

Qualifizierungsmaßnahmen 1.547 3.098 4.645

Arbeitsgelegenheiten 19 164 183

Integrationen (Gesamt) 2.315 5.559 7.874

Quelle: MaßArbeit kAöR

10.500 9.800 9.100 8.400 7.700 7.000 6.300 5.600 4.900 4.200 3.500 2.800 2.100 1.400 700

0 15 bis 24 Jahre 25 bis 64 Jahre Integrationen (Gesamt)

19 164 183

3.046

7.874

749

3.098 2.297

5.559

1.547

2.315

4.645

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Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

erwerbsfähige Leistungsberechtigte 9.899 10.014 9.945 9.828 9.713 9.706 9.732 9.778 9.843 9.959 9.963 10.026

davon weiblich 5.607 5.616 5.571 5.494 5.430 5.426 5.433 5.441 5.475 5.534 5.531 5.546

davon männlich 4.292 4.398 4.374 4.334 4.283 4.280 4.299 4.337 4.368 4.425 4.432 4.480

davon alleinerziehend 1.752 1.733 1.741 1.777 1.750 1.765 1.768 1.749 1.764 1.763 1.758 1.759

davon 15 - 24 Jahre 1.901 1.940 1.928 1.853 1.824 1.828 1.887 1.839 1.863 1.917 1.899 1.964

davon 15 bis 17 Jahre 656 667 653 630 612 604 621 595 595 638 630 640

davon 25 bis 64 Jahre 7.998 8.074 8.017 7.975 7.889 7.878 7.845 7.939 7.980 8.042 8.064 8.062

davon 50 Jahre und älter 2.803 2.819 2.822 2.825 2.785 2.747 2.747 2.783 2.761 2.756 2.765 2.761

Kombibezieher*innen 213 228 233 220 220 199 202 200 183 179 195 177

Aufstocker*innen 3.008 2.987 2.944 2.917 2.891 2.883 2.890 2.884 2.940 2.972 2.936 2.893

Sozialgeldempfänger*innen 4.876 4.859 4.814 4.329 4.325 4.347 4.352 4.473 4.517 4.599 4.623 4.672

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Sozialgeldempfänger*innen im Landkreis Osnabrück 2016 (Rechtskreis Sozialgesetzbuch [SGB] II)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit/ MaßArbeit kAöR

2.500 10.000

5.000 7.500

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4. Bewertung durch den zugelassenen kommunalen Träger

Bezogen auf das Land Niedersachsen gehört der Landkreis Osnabrück erneut zu einer der erfolgreichsten Kommunen. Während der Anteil der Arbeitslosen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, auf Bundesebene bei 70 Prozent liegt, sind es im Zustän- digkeitsbereich der MaßArbeit nur 53 Prozent.

Im Dezember 2016 waren im Landkreis Osnabrück insgesamt 6.955 Personen (Rechtskreise SGB II und SGB III) arbeitslos gemeldet. Im Zuständigkeitsbereich der MaßArbeit sind davon 3.664 Arbeitslose (Rechtskreis SGB II).

Nach einem positiven ersten Halbjahr brachen Mitte des Jahres 2015 die mit dem Land vereinbarten Kennzahlen landesweit ein.

Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und mit ihr die Entwicklungszahlen der Leistungen zum Lebensunterhalt so- wie der Leistungen für Unterkunft und Heizung kehrten ihre Entwicklung um. Im Dezember 2016 lag die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 1,3% über der des Vorjahresmonats (Hochrechnung Feb 17, T-2), die Arbeitslosen 0,6 % unter denen vom Dezember 2015.

K1 – Leistungen zum Lebensunterhalt

Als Ziel wurde vereinbart, die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt -die Verringerung der Hilfebedürf- tigkeit- im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten. Im Landkreis Osnabrück liegen die Leistungen zum Lebensunterhalt um 1,6%

über dem Vorjahreswert.

K2 – Integrationsquote

Für das Jahr 2016 wurde vereinbart, dass die Integrationsquote im Durchschnitt nicht mehr als um 6,0% im Vergleich zum Jahr 2016 sinkt. Somit betrug der Zielwert 30,0 %. Mit Stand Dezember 2016 betrug die Integrationsquote 29,6 %. Der Landesdurch- schnittswert liegt bei 23,9 %. Insgesamt wurden 3.039 Integrationen erreicht.

K2 E4 – Integrationsquote der Alleinerziehenden

Vereinbart für 2016 wurde, dass die Integration von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit, als Ergänzungsgröße im Vergleich zum Vorjahr, beobachtet wird.

Festgehalten werden kann, dass der Landkreis Osnabrück eine Integrationsquote von 25,4 % erreicht hat. Damit sinkt sie im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,1%. Der Landesdurchschnittswert liegt bei 20,6 %.

K3 – Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern

Als Ziel für das Jahr 2016 wurde festgelegt, dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbezieher*innen des Land- kreises Osnabrück im Vergleich zum Vorjahr um 1% gesenkt werden soll.

Der Durchschnitt 2016 lag mit 6.168 sogar um 2,8% unter dem von 2015.

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