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Strommarktliberalisierung - Mut zum Markt! | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Wirtschaftspolitische Stellungnahmen

27 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2008

Nachdem die Schweiz über mehrere Jahre um die Strommarktliberalisierung gerungen hat, existiert nun eine Lösung, die eine etap- penweise Öffnung des Marktes vorsieht. Im Gegensatz dazu wurde der Markt in Deutsch- land in einem Schritt geöffnet. Dies war viel- leicht nicht ideal, und es kam auch zu man- chen Verwerfungen und Verwirrungen. Ein Blick zurück zeigt aber, dass die Versorgungs- unternehmen selbst bei einem so raschen Vorgehen genug Zeit fanden, sich anzupassen.

Die Befürchtung zumindest, wonach es un- mittelbar nach der Liberalisierung zu einem Stadtwerksterben kommen würde, hat sich für Deutschland nicht bewahrheitet.

In der Schweiz wurden sämtliche Ansätze, eigenverantwortlich – d.h. durch die Branche selber – eine Marktöffnung umzusetzen, im Keim erstickt. Die Gründe dafür mögen spe- ziell für Unternehmen in öffentlichem Besitz im fehlenden politischen Auftrag, aber auch in der Befürchtung vor grossen Verlusten zu su- chen sein. Dass eine Liberalisierung besonders im Hinblick auf eine Phase, die grosser Inves- titionen in die Infrastruktur bedarf, auch Chancen für die Branche bieten kann, fand in der Diskussion kein Gehör. Das Argument findet noch heute kaum Beachtung.

Während die Marktöffnung vor allem in Deutschland, aber auch in den übrigen EU Ländern, in einer Phase des Überangebots mit sinkenden Preisen umgesetzt wurde, steht die Schweiz heute vor der Situation einer Ver- knappung des Angebots mit international steigenden Preisen, was die Akzeptanz für eine Liberalisierung in der Öffentlichkeit deutlich erschwert.

Ob am Schluss die Schweiz mit ihrem be- dächtigen Prozess besser abschneidet als Deutschland, ist vorerst offen. Folgende Fra- gen stellen sich:

Ist die Schweizer Marktöffnung gefährdet?

Das neue StromVG sieht eine zweistufige Marktöffnung vor: In den ersten fünf Jahren haben grössere Kunden freien Marktzugang;

nach weiteren fünf Jahren können alle End- kunden ihren Stromlieferanten frei wählen.

Damit hat die Schweiz einen Rückstand von rund 6 Jahren auf die EU. Obwohl das Gesetz Anfang 2008 weitgehend in Kraft getreten ist,

kommt es zu Verzögerungen bei der Erarbei- tung der Verordnung. Dass der Entwurf dieser Verordnung in der Vernehmlassung auf Op- position stösst, erstaunt nicht, sollen doch Marktpreise wieder durch Gestehungskosten ersetzt werden, was den ganzen Effekt der Marktöffnung wieder zunichte machen wür- de. Die Frage stellt sich ernsthaft, was die Vorlage noch mit Markt zu tun hat. Soll die Marktöffnung keine «Papierübung» bleiben, ist hier eine konsequente Haltung nötig.

Wie praxisnah ist die Umsetzung?

Die Stromversorger haben sich in Sorge um einen funktionierenden Markt auch unter neuen Voraussetzungen intensiv mit der Libe- ralisierung auseinandergesetzt, Verantwor- tung übernommen und Regeln erarbeitet.

Unzählige Dokumente wurden erstellt, in welche eigene, aber auch internationale Erfah- rungen eingeflossen sind. Das Ziel bestand darin, die Liberalisierung nach fairen Kriteri- en transparent und geordnet umsetzen zu können. Für eine praxisnahe Umsetzung kann sich die zuständige Behörde auf breite Vorar- beiten stützen. Weitere aufwändige Verfahren sind unnötig.

Was passiert mit dem getrennten Markt nach einem allfälligen Referendum?

Die zweite Stufe der Marktöffnung unter- steht dem fakultativen Referendum. Falls die- ses zu Stande käme und sich das Volk gegen diesen zweiten Liberalisierungsschritt aus- sprechen sollte, bliebe der Markt auch nach der Übergangsfrist geteilt. Alle bisher gemach- ten Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich ein geteilter Markt über einen längeren Zeitraum nicht aufrechterhalten liesse. Bündelungen von Interessen, Umgehungen etc. würden das Ganze zunehmend aushöhlen. Die Herausfor- derung für die Unternehmen der Branche be- steht nun darin, sich in der ersten Phase der Marköffnung so aufzustellen und zu verhal- ten, dass in der Öffentlichkeit gar keine Veran- lassung für ein Referendum vor dem zweiten

Schritt entsteht.

Strommarktliberalisierung – Mut zum Markt!

Kurt Rohrbach Direktionspräsident, Leiter des Geschäftsbe- reichs Konzernsteuerung, BKW FMB Energie AG, Bern

Am 1. Januar 2008 trat das Ge- setz über die Stromversorgung (StromVG) in Kraft. Die dazu ge- hörende Verordnung lässt aller- dings auf sich warten. In der Ver- nehmlassung herrscht Uneinig- keit, wie viel Markt in der Strom- marktliberalisierung überhaupt erwünscht ist. Für die Elektrizi- tätsbranche ist es zentral, dass die Marktöffnung ihren Namen auch verdient und nicht mit ordnungspolitisch bedenklichen Mitteln und von schwerwiegenden regulatorischen Eingriffen be- gleitet wird. Auf die steigenden Preise mit einer Verwässerung der Marktöffnung zu reagieren, ist keine befriedigende Lösung.

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