AB Gailtal
Stand 12/2020
Version 1.9
Inhaltsverzeichnis
ÄNDERUNGSÜBERSICHT ... 2
1 VORWORT ... 3
2ZUGELASSENE EISENBAHNVERKEHRSUNTERNEHMEN ... 4
3BETRIEBLICHE BESTIMMUNGEN ... 4
4.SONSTIGE BESTIMMUNGEN ... 11
5.ANLAGEN ... 12
Anlage 1 Streckenliste km 31,021 (Hermagor) – Kötschach-Mauthen ... 12
Anlage 2 s-Tabelle Arnoldstein – Kötschach-Mauthen... 13
Anlage 3 Belastungstafeln ... 13
Anlage 4 Eisenbahnkreuzungen ... 14
Anlage 5 Betriebsstellenbeschreibung ... 17
Anlage 5.1 Hermagor ... 17
Anlage 5.2 Rattendorf – Jenig ... 19
Anlage 5.3 Kirchbach im Gailtal ... 21
Anlage 5.4 Gundersheim ... 22
Anlage 5.5 Dellach im Gailtal ... 23
Anlage 5.6 Kötschach-Mauthen ... 25
Anlage 6 Verzeichnis der Weichen, Weichenüberwachungssignale und Gleissperrschuhe im AB Bereich ... 26
Anlage 7 Muster eines Zuglaufblatts ... 27
Anlage 8 Kontaktadressenverzeichnis ... 29
Anlage 9 Merkblatt für Maßnahmen bei gestörten oder beschädigten Sicherungseinrichtungen bei Eisenbahnkreuzungen (EK) ... 31
Anlage 10 Bedienungsanweisung für Rückfallweichen ... 32
Anlage 11 Spezielle Hinweise zur Draisinenstrecke ... 32
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Ä NDERUNGSÜBERSICHT
Version 1.0 Ursprungsversion 04.11.2017 // Friz
Version 1.1 Anlagen erweitert (8,9,10,11) Rechtschreibfehler korrigiert Anpassung Textpassagen
02.12.2017 // Friz
Version 1.2 Daten Update 20.02.2018 // Friz
Version 1.3 Neue AB Grenze, Aktualisierung 30.01.2019 // Friz Version 1.4 Korrekturen, allgemeine Aktualisierungen 10.03.2019 // Friz Version 1.5 Anpassungen an das Betriebsprogramm 2019 17.03.2019 // Friz Version 1.6 Korrekturen & Aktualisierungen 22.03.2019 // Friz Version 1.7 Anpassung und Ergänzungen der Anlage 4 02.04.2019 // Friz
Version 1.8 Anpassungen 26.01.2020 // Friz
Version 1.9 Ergänzungen laut ÖBB Infra 20.12.2020 // Friz
1 V ORWORT
Die ehemalige ÖBB-Bahnstrecke Hermagor – Kötschach - Mauthen steht seit dem
13.02.2018 im Besitz des Landes Kärntens und wird durch die Gailtalbahn Betriebs GmbH auf Grundlage eines Nutzungsvertrages vom 28.06.2018 und mit Bescheid vom 14.08.2019 als Anschlussbahn ohne Eigenbetrieb mit beschränkt öffentlichem Verkehr betrieben.
Seit 01.12.2020 existiert eine Verknüpfungsvereinbarung mit der ÖBB Infrastruktur AG und ist somit für jedes EVU befahrbar.
Als Flankenschutz dient der Sperrschuh km 31.021 (nächst Bahnhof Hermagor), der sogleich die Infrastrukturgrenze der Anschlussbahn „Gailtal“ darstellt.
Es finden bedarfsabhängige Bedienfahrten für den Güterverkehr sowie touristische Sonderzugfahrten statt. Es bestehen Bestrebungen die Verladestelle Kötschach-Mauthen sowie Kirchbach im Gailtal zu reaktivieren.
An die Anschlussbahn Gailtal schließen keine Nebenanschlüsse an. Nebenanschlüsse sind bei Bedarf jederzeit realisierbar (zb.: Gewerbepark Kötschach-Mauthen).
Ein ehemaliger Nebenanschluss existiert im km 33,3 zum Schotterwerk der Jenul GmbH (Weiche ausgebaut, Verladestelle noch vorhanden).
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2 Z UGELASSENE E ISENBAHNVERKEHRSUNTERNEHMEN
Es ist davon auszugehen, dass nur jene Eisenbahnverkehrsunternehmen (kurz EVU) auf der Anschlussbahn Bedienfahrten durchführen wollen, die auch auf der ÖBB-Infrastruktur
Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen.
Im Hinblick auf die von der ÖBB-Infrastruktur AG abgeleiteten technischen und betrieblichen Normen können auf der Anschlussbahn alle EVU zugelassen werden, die über eine
Netzzulassung der ÖBB Infrastruktur AG verfügen.
Als Nachweis für die Netzzulassung auf der ÖBB Infrastruktur genügt die Veröffentlichung über die ÖBB-Netzzulassung auf der Homepage der Österreichischen Bundesbahnen:
http://www.oebb.at/infrastruktur/de/_p_3_0_fuer_Kunden_Partner/3_4_EVU_am_Netz/index.
jsp
Für den touristischen Betrieb auf der Strecke (zb Fahrraddraisinen), sind besondere Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und der Gailtalbahn GmbH zu schließen, die nachweislich allen auf der Anschlussbahn verkehrenden EVU zur Kenntnis gebracht werden müssen.
3 B ETRIEBLICHE B ESTIMMUNGEN 3.1 Grundsätze
Die Anschlussbahn Strecke Hermagor – Kötschach-Mauthen beginnt im km 31,021 (nächst Bahnhof Hermagor) und endet im km 62,062 (Streckenende in Kötschach-Mauthen)
Die Bezeichnung der Weichen und Gleise erfolgt in Streckenrichtung:
Richtung 1: Hermagor – Kötschach-Mauthen Richtung 2: Kötschach-Mauthen – Hermagor
Für die Betriebsabwicklung auf der Anschlussbahn haben die EVU Bedienanweisungen zu erstellen und mit der Gailtalbahn Betriebs GmbH abzustimmen. Für die Erstellung der
Bedienanweisung sind jeweils die für die EVU’s auf der ÖBB-Infrastruktur geltenden Regeln heranzuziehen1, soweit im Anhang nicht besonderes festgelegt ist.
Die Anschlussbahn Gailtal sieht beschränkt öffentlichen Verkehr vor.
Die Gailtalbahn Betriebs GmbH führt keinen Eigenbetrieb durch, sondern die
Betriebsabwicklung erfolgt durch konzessionierte Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Zwischen den Zuglaufstellen darf sich nur ein Zug befinden. Der Abschnitt darf erst wieder befahren werden, wenn der Abschnitt frei ist.
In der Betriebszeit der Fahrraddraisinen, ist die gesamte Strecke für jegliche Zugfahrten gesperrt. Die Betriebszeiten der Fahrraddraisinen werden den EVU’s durch die Gailtalbahn Betriebs GmbH vorab mitgeteilt.
Vor der Betriebsaufnahme der Draisinenbahn und nach Betriebsschluss sind Kontrollfahrten auf der gesamten Strecke durchzuführen und eine „Freimeldung“ an den diensthabenden AB Disponenten abzugeben. Es ist sicherzustellen, dass alle Draisinen korrekt abgestellt und beidseitig versperrt sind und sich die jeweiligen Weichen in der festgelegten Grundstellung für Zugfahrten befinden.
Die Fahrten vom Bahnhof Hermagor bis km 31,021 werden als Verschubfahrten in der Verantwortung des Fdl Fürnitz (Villach Süd) durchgeführt.
Das genaue Bedienverfahren befindet sich in Ausarbeitung!
Die Fahrten auf der Anschlussbahn auf dem Streckengleis 1 bis zum Bahnhof Kötschach- Mauthen werden als Zugfahrten nach ZSB 05 (Zugleitbetrieb) durchgeführt. Beistellungen vom Streckengleis 1 zu den Ladegleisen bzw. Fahrten, die nur innerhalb eines Bahnhofs stattfinden, sind Verschubfahrten.
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3.2 Streckenbeschreibung Anschlussbahn
Allgemeine Angaben
AB Hermagor – Kötschach-Mauthen Km 31,021 – km 62,062
Streckenlänge 31,041 km
Mindestgleisnutzlänge in den Bahnhöfen 182 Meter
Verknüpfung m. öffentlicher Eisenbahn Km 31,021 mit ÖBB-Infrastruktur AG Fahrweg
Spurweite Normalspur (1435 mm)
Anzahl der Streckengleise 1
Mindestbogenradius 175 m
Maximale Gradiente Richtung 1 + 15 Promille Maximale Gradiente Richtung 2 - 15 Promille
Gleisabstand Minimum 4 m
Lichtraumprofil Lt. ZOV 7, Tafel 7/2
Streckenklasse B2 (Radsatzlast 18 t, Meterlast 6,4 t/m) *
Bahnsteiglänge 80 m – 150 m
Bahnsteigkanten über SOK 38 cm – 55 cm
Maximale Rampenneigung 2,5 mm/m
Mind. Ausrundungsbogen – Kuppe 2000 m Max. Ausrundungsbogen – Mulde 2000 m
Zul. Überh. Fehlbetrag max 100 bzw 130 mm (gem. RW 01.03) Betriebsführung
Betriebsform Anschlussbahn (Zugleitbetrieb - ZSB 5)
Maximale Betriebsgeschwindigkeit laut VZG 80 km/h – betrieblich 60 km/h
Notbremsüberbrückung Nein
Maximales Wagenzuggewicht Richtung 1 Laut s-Tabelle 2000 t Maximales Wagenzuggewicht Richtung 2 Laut s-Tabelle 1740 t
*Mit Ausnahmegenehmigung und Geschwindigkeitsreduktion bis Streckenklasse C3 (Radsatzlast 20 t. Meterlast 7,2 t) möglich. Abstimmung mit EVU notwendig!
3.3 Betriebsvorschrift
3.3.1 Anschlussbahn ohne Eigenbetrieb
Für den Zeitraum der Existenz der Anschlussbahn ohne Eigenbetrieb ist keine Betriebsvorschrift festgelegt.
Für das Befahren der AB hat das jeweilige EVU eine Bedienungsanweisung als
Unterweisungsunterlage gemäß ASchG für die auf der AB eingesetzten Arbeitnehmer zu erstellen und mit dem AB Unternehmen abzustimmen.
3.3.2 Anschlussbahn mit Eigenbetrieb
Eine Betriebsvorschrift wird in Kraft gesetzt, sobald auf der Anschlussbahn ein Eigenbetrieb durchgeführt wird. Die Betriebsvorschrift orientiert sich an dem Muster Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit Eigenbetrieb, des Land Kärnten.
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3.4 Anschlussbahn spezifische Bestimmungen
3.4.1 Erläuterungen bzw Abweichungen zu den ÖBB Dienstvorschriften:
DV V3 Abschnitt 1:
Die Aufgaben der Befehlsbahnhöfe, Bahnhofvorstände, Fahrdienstleiter werden durch den AB-Disponenten wahrgenommen.
• Zugnummern: In Richtung Hermagor – Kötschach-Mauthen werden ungerade, in Richtung Kötschach-Mauthen – Hermagor gerade Fahrtnummern vergeben.
• Zwischen ÖBB-Infrastruktur AG und AB Gailtal findet kein Zugmeldeverfahren statt.
• zu § 4 (3): Die Bedienung der Weichen erfolgt durch Verschieber, Tfz-Führer, Zugbegleiter, SKL/Kl-Führer
• zu § 18: Das unbeaufsichtigte Abstellen von Fahrzeugen ist nur gestattet auf o Gleis 2b, Gleis 1b und Gleis 3 in Kötschach-Mauthen (Sicherung der
abgestellten Fahrzeuge gemäß § 18 (6a))
o Gleis 1 Dellach im Gailtal (Sicherung der abgestellten Fahrzeuge gemäß § 18 (6a))
o Gleis 1 Rattendorf – Jenig (Sicherung der abgestellten Fahrzeuge gemäß § 18 (6a))
o Gleis 2, Gleis 4a Kirchbach (Gleise derzeit betrieblich gesperrt)
Auf allen übrigen Gleisen ist das Abstellen von Fahrzeugen, über die für den Verschub erforderliche Dauer hinaus, nur mit Zustimmung des AB-Disponenten gestattet. Die Fahrzeuge müssen entsprechend den aktuellen Bestimmungen der ÖBB mit Handbremse (falls vorhanden) und (sperrbaren) Hemmschuh gesichert werden.
• zu § 19: Abstoßen und Abrollen ist auf der gesamten AB nicht zulässig.
DV V3, Abschnitt 5: Die Aufschreibungen lt. DB 610 verbleiben beim durchführenden EVU.
DV V3, Abschnitt 6: Nebenfahrten sind auf der AB nur für Kl-Fahrten oder SKL-Fahrten möglich.
DV V3, Abschnitt 8: Geschäftsführerbahnhöfe sind nicht vorgesehen.
DV V3 ZSB:
• Die ZSB zur DV V3 werden soweit erforderlich angewendet.
• ZSB 01 und ZSB 18 werden nicht angewendet
• ZSB 05: siehe Punkt 3.4.2
• Zu ZSB 10 wird zusätzlich festgelegt: „Erlaubniskarten“ werden vom AB Disponenten der AB Gailtal ausgestellt
• Zu ZSB 15: Für Meldungen an den AB Disponenten wird grundsätzlich das
Mobiltelefon verwendet; in Ausnahmefällen das Festnetz. Die Betriebsfernsprecher sind nicht zu verwenden.
Sonstiges:
• Kommunikation: Bei Ausrüstung des Verschubtriebfahrzeugs mit Verschubfunk (LAG Anschluss) ist die Abwicklung des Verschubdienstes bei Entfall der
Handverschubsignale zugelassen.
• Die EK-Karteiblätter für alle EK gemäß Anlage 4 liegen in der AB-Geschäftsstelle auf.
3.4.2 Geltung der ZSB 05
Die Fahrten in der Anschlussbahn werden als Zugfahrten, Nebenfahrten und Verschubfahrten durchgeführt.
Fahrten auf der AB Gailtal im Abschnitt km 31,021 – Kötschach-Mauthen werden nach ZSB 05 nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen abgewickelt.
• Die Funktion des Zugleitbahnhofs hat der AB Disponent
• Muster eines Zuglaufblatts siehe Anlage 7
• Zuglaufstellen gemäß ZSB 05 sind:
o AB Grenze (km 31,021) (Trapeztafeln fehlt!) o Rattendorf-Jenig (km 40,829) +RFW
o Kirchbach im Gailtal (km 46,702) o Gundersheim (km 51,915)
o Dellach im Gailtal (km 55,140) +RFW o Kötschach-Mauthen (km 61,714) +RFW
• Eine Fahrterlaubnis wird daher erteilt
o Von AB Grenze in km 31,021 bis Rattendorf-Jenig o Von Zuglaufstelle zu Zuglaufstelle
o Von AB Grenze in km 31,021 bis Streckenende in Kötschach-Mauthen Gleiches gilt sinngemäß für Fahrten in entgegen gesetzter Richtung!
Zur Abwicklung der Fahrten gemäß ZSB 05 siehe Anlagen 11 und 12
www.facebook.com/vereingailtalbahn 3.4.3 Aufgaben des EVU
Das EVU stellt sicher, dass der Tfzf-Mannschaft alle nötigen Unterlagen (Fahrplanunterlagen, Vordrucke, Mobiltelefon, etc). zur Verfügung stehen.
Die Fahrplanunterlagen und Vordrucke werden dem EVU aufgrund seiner Trassenbestellung und nach Vereinbarung des Fahrplans rechtzeitig vor Inkrafttreten des Fahrplans
Betriebsaufnahme von der AB Gailtal übermittelt.
Die für die Durchführung der gesicherten Bedienfahrt erforderliche Zugvorbereitung (Annahme der Güterwagen, Prüfen der ordnungsgemäßen Beladung, Bremsberechnung, Bremsprobe, etc.) ist durch das EVU durchzuführen.
Für die Betriebsabwicklung sind besondere Meldungen vorgeschrieben, die vom AB- Disponenten bzw. vom Triebfahrzeugführer nach Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen abgegeben werden.
Keine Fahrt darf ohne Fahrerlaubnis oder „Schlüsselfreigabe“ erfolgen.
Die Fahrerlaubnis erteilt der AB-Disponent dem Triebfahrzeugführer aufgrund der vorgesehenen Meldungen lt. ZSB 05. Die erteilte Fahrerlaubnis wird vom
Triebfahrzeugführer im Zuglaufblatt vermerkt.
Es werden alle Wortlaute gemäß dem Punkt „Kommunikation mit der Bedienfahrt“
verwendet.
Die Fahranfrage darf gestellt werden, sobald die Voraussetzungen für die Abfahrt gegeben sind, frühestens jedoch 10 Minuten vor der vorgesehenen Abfahrtszeit.
3.4.4 Ein- bzw Ausfahrten (Übergaberegelung) in die Anschlussbahn
Die Fahrten auf der ÖBB-Infrastruktur AG bis km 31,021 sind Verschubfahrten.
Zugmeldeverfahren ist nicht vorgesehen.
Die endgültige Betriebsabwicklung zwischen ÖBB Infra und Gailtalbahn Betriebs GmbH befindet sich in Ausarbeitung!
3.4.5 Fahrplan
Als Grundlage für die Fahrt auf der AB dient der vereinbarte Fahrplan (Buchfahrplan).
Der „Regelfahrplan“ für diese Fahrten wird in Abstimmung zwischen der Gailtalbahn Betriebs GmbH, dem durchführenden EVU und ÖBB Infra, abhängig von der Lage der
Fahrplantrassen zwischen Arnoldstein und Hermagor und mit den Endkunden erstellt.
Zusätzliche Fahrten werden gemäß Musterfahrplan durchgeführt.
Grundsätzlich sind Zusatzfahrten - unabhängig von Bestellungen auf der ÖBB Infrastruktur - 1 Woche vorher bei der Gailtalbahn Betriebs GmbH zu bestellen.
3.4.6 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
ist gemäß § 5 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) durch das EVU zu erstellen. Als Grundlage für die Erstellung dieses Dokuments können die Angaben der Anlage 8 herangezogen werden.
4. S ONSTIGE B ESTIMMUNGEN
Die AB Gailtal kann den Betrieb vorübergehend einschränken oder einstellen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Durchführung dringender Erhaltungs- oder Reparaturarbeiten unbedingt erforderlich ist.
Sofern es sich um planbare Arbeiten handelt, wird die Gaitalbahn Betriebs GmbH diese Arbeiten so rechtzeitig mit dem EVU und den Kunden abstimmen, dass allfällige
Fahrplanänderungen etc. rechtzeitig veranlasst werden können.
Für die Vorankündigungen der Arbeiten gelten die Fristen, die gemäß Eisenbahnbeförderungsgesetz für Tarifänderungen vorgeschrieben sind. Ansprüche aus Betriebseinschränkungen (z.B. wegen unterbliebener oder verspäteter Bedienfahrten) bestehen für das EVU nur, wenn die AB Gailtal ein Verschulden an diesen Einschränkungen trifft.
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5. A NLAGEN
Anlage 1 Streckenliste km 31,021 (Hermagor) – Kötschach-Mauthen
1 2 3 4 5 6
MBH
km Betriebsstellen
Längen in m
Bemerkungen
FBH Gl Bstg
22 7
31,021 Infrastrukturgrenze ÖBB Beginn AB, Sperrschuh 31,xxx Trapeztafel
AB Übergabestelle
Trapeztafel wird erst aufgestellt
31,835 ehem. ES „Z“ Hermagor ausgekreuzt
34,543 Hst Postran 80
36,580 Hst Watschnig 90
38,292 Hst Tröpolach 95
40,829 Rattendorf-Jenig
270 238
150 RFW 1 & 51 Zuglaufstelle
42,730 Hst Waidegg 110
46,702 Kirchbach im Gailtal
309 150 RFW ausgebaut
Zuglaufstelle
49,020 Hst Reisach 100
51,915 Gundersheim 260 150 Zuglaufstelle
55,140 Dellach im Gailtal 314 182
150 RFW 1 & 51 Zuglaufstelle
57,274 Hst St.Daniel 110
61,714 Kötschach-Mauthen 310 130 RFW 1
Zuglaufstelle
62,062 Streckenende Ende AB
Angaben zur Geschwindigkeit
Die höchstzulässige Geschwindigkeit auf der Anschlussbahn beträgt betrieblich 60 km/h mit nachfolgenden Einschränkungen:
• 10 km/h auf allen Ladegleisen
• 20 km/h bei Verschub
Anlage 2 s-Tabelle Arnoldstein – Kötschach-Mauthen
N2(t) N1(t) Z(t) %o %o Z(t) N1(t) N2(t)
Arnoldstein
2000 1250 3000 7 14 1890 790 1260
Nötsch
1330 830 2000 13 16 1740 710 1140
St.Stefan- Vordernberg
1850 1150 2770 8 7 3000 1250 2000
Görtschach- Förolach
1330 830 2000 13 11 2250 940 1500
Hermagor
1600 1000 2400 10 17 1640 680 1090
Rattendorf- Jenig
1330 830 2000 13 1 3000 2000 2000
Kirchbach im Gailtal
1500 940 2250 11 8 2770 1150 1850
Gundersheim
1330 830 2000 13
1
3000 2000 2000 Dellach im
Gailtal Kötschach-
Mauthen 0
Anlage 3 Belastungstafeln nicht personenbefördernde Züge
2016 2043 / 2143 2068 2067
Hermagor – Kötschach- Mauthen
1) BT 629A: 350
BT 629B: 650 BT 629C: 750
BT 629A: 250 BT 629B: 500 +1,0
BT 629C: 600
BT 629A: - BT 629B: 260 BT 629C: 400 +0,5
Kötschach- Mauthen –
1) BT 629A: 350
BT 629B: 600
BT 629A: 250 BT 629B: 440
BT 629A: - BT 629B: 250
www.facebook.com/vereingailtalbahn Anlage 4 Eisenbahnkreuzungen
Legende:
G… Gemeindestraße
L… Landesstraße
n.-öff. … nicht öffentlicher Eisenbahnübergang Art der Sicherung:
NTG… nicht technisch gesichert LZA… Lichtzeichenanlage HSA… Halbschrankenanlage VSA… Vollschrankenanlage Mit gemäß EK-VO 1961:
§4… Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes
§6… Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus Hinweis:
Die Sicherungsart der oben angeführten Eisenbahnkreuzungen (EK) – ausgenommen EK km 43,131 – wurde nach der (alten) Eisenbahn-Kreuzungsverordnung 1961 bescheidmäßig festgelegt.
www.facebook.com/vereingailtalbahn Die gesamte Strecke liegt in Kärnten, BH Hermagor.
EK-Karteiblätter liegen bei in der AB-Geschäftsstelle auf.
Seit 2012 ist die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 in Kraft. Bis zum Jahr 2024 müssen daher die von der Verordnung betroffenen Eisenbahnkreuzungen an diese angepasst werden. Bisher ist keine – außer der EK im km 43,131 - Eisenbahnkreuzungen dahingehend überprüft worden.
Es ist anzumerken, dass auch die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 laut §4 eine alleinige Sicherung mittels ausreichenden Sichtraum, Abgabe akustischer Signale als auch durch eine Bewachung vor Ort weiterhin vorsieht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Vorgaben wurden in der neuen Verordnung von 2012 in §35 folgend klar dargestellt.
Es ist in Anbetracht der zu erwartenden geringen Zugfahrten geplant, die betroffenen öffentlichen Eisenbahnkreuzungen auch weiterhin ohne technische Sicherung zu sichern. Bis 2024 sollen diese überprüft werden und an die Verordnung angepasst werden. Um der Verordnung zu entsprechen, kann die Geschwindigkeit, mit der die Eisenbahnkreuzung befahren wird, reduziert werden oder gegebenenfalls durch Bewachung gesichert werden.
Falls die Gailtalbahn Betriebs GmbH über die finanziellen Mittel verfügt, sollen die meistfrequentierten Eisenbahnkreuzungen mittels Lichtzeichenanlage (LZA) gesichert werden.
Derzeit unterläuft die Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 eine Überprüfung des Ministeriums. Umfassende Änderungen sind zu erwarten!
Anlage 5 Betriebsstellenbeschreibung Anlage 5.1 Hermagor (ÖBB Infra)
Funktion:
• Endhaltestelle der S4 (Villach Hbf – Arnoldstein – Hermagor)
• Übergabebahnhof AB Gailtal <-> ÖBB Infrastruktur
• Güterumschlagplatz
Die Verschubhaltetafel im km 31,021 stellt die Infrastrukturgrenze zwischen dem Netz der ÖBB und der AB dar.
Der Sperrschuh im km 31,021 dient als Flankenschutz und verhindert ungewollte Fahrten in die jeweilige Infrastruktur.
www.facebook.com/vereingailtalbahn Fahrten von der AB in das Netz der ÖBB Infrastruktur:
Fahrten aus der AB in den Bahnhof Hermagor müssen auf jeden Fall vor der Trapeztafel im km 31,150 anhalten.
Erst nach Anmeldung beim Fdl Hermagor und der erteilten Zustimmung zur Einfahrt auf das Netz der ÖBB Infrastruktur, darf der Sperrschuh im km 31,021 abgelegt werden. Nach vollständiger Vorbeifahrt ist der Sperrschuh wieder anzulegen und zu versperren. Dies ist dem AB Disponenten zusammen mit einer Vollständigkeitsmeldung bekannt zu geben.
Fahrten vom Netz der ÖBB Infrastruktur in die AB:
Die Übergabe wird noch mit der ÖBB Infrastruktur AG
endabgestimmt!
Anlage 5.2 Rattendorf – Jenig
Sicherungsanlage:
Zentralschloss Funktion:
Zuglaufstelle
Verschubmöglichkeit
Verlademöglichkeit auf Gleis 2 (-> Durchfahrt auf Gleis 1 stellen) Kreuzungsmöglichkeit
Weiche 1 & 51 sind als Rückfallweichen ausgeführt
Weichenüberwachungssignale sind im Regelfall nicht zu beachten!
Niveaugleicher Bahnsteigzugang bei Fahrten auf Gleis 2 beachten!
www.facebook.com/vereingailtalbahn Gleisnummer Länge Verschieberbahnsteig Bemerkungen Gefährdungen
1 270 m Rechts Abstellen nur
bei gestellter Durchfahrt Gleis 2 und der Zustimmung des AB Disponenten erlaubt.
Bahnsteigkante
2 238 m Beidseitig Abstellen nur
bei gestellter Durchfahrt Gleis 1 und der Zustimmung des AB Disponenten erlaubt.
Bahnsteigzugang muss frei bleiben
Niveaugleicher Bahnsteigzugang Mitbenutzung Gailtal-Draisine
Bei Abstellungen im Gleis 1 und Gleis 2: Wagensicherung durch Verwendung eines Wagensicherungsmittels je 6 Achsen. Es müssen jedoch immer mindestens 2 Sicherungsmittel verwendet werden.
Bei Abstellungen in Gleis 2 ist zusätzlich zu beachten, dass das Gleis zwischen Mai und Oktober von der Gailtal-Draisine mit genutzt wird und die nutzbare Gleislänge eingeschränkt ist. Der Bahnsteigzugang muss unbedingt freigehalten werden.
Anlage 5.3 Kirchbach im Gailtal
Funktion:
Zuglaufstelle
Verlademöglichkeit (Reaktivierung Gleis 2 & 4b geplant)
Gleisnummer Länge Verschieberbahnsteig Bemerkungen Gefährdungen
1 309 m rechts Abstellen
verboten
Bahnsteigkante
Gleis 2 & 4b derzeit nicht befahrbar
www.facebook.com/vereingailtalbahn Anlage 5.4 Gundersheim
Funktion:
Zuglaufstelle
Gleisnummer Länge Verschieberbahnsteig Bemerkungen Gefährdungen
1 140 m Rechts Abstellen
verboten
Bahnsteigkante
Anlage 5.5 Dellach im Gailtal
Funktion:
Zuglaufstelle
Verschubmöglichkeit Kreuzungsmöglichkeit Verlademöglichkeit
Weiche 1 & 51 sind als Rückfallweichen ausgeführt
Weichenüberwachungssignale sind im Regelfall nicht zu beachten!
Niveaugleicher Bahnsteigzugang bei Fahrten auf Gleis 2 beachten!
Gleisnummer Länge Verschieberbahnsteig Bemerkungen Gefährdungen
1 314 m Rechts Abstellen nur
bei gestellter Durchfahrt Gleis 2 und der Zustimmung des AB Disponenten
Bahnsteigkante
www.facebook.com/vereingailtalbahn Durchfahrt
Gleis 1 und der Zustimmung des AB Disponenten erlaubt.
Bahnsteigzugang muss frei bleiben
Mitbenutzung Gailtal-Draisine
Bei Abstellungen im Gleis 1: Wagensicherung durch Verwendung eines Wagensicherungsmittels je 6 Achsen. Es müssen jedoch immer mindestens 2 Sicherungsmittel verwendet werden.
Abstellungen in Gleis 2 sind während der Saison der Gailtal-Draisine (Mai – Oktober) nicht zulässig.
Anlage 5.6 Kötschach-Mauthen
Funktion:
Zuglaufstelle
Freiladegleis - Abstellgleis Verschubmöglichkeit Kreuzungsmöglichkeit
Weiche 1 ist als Rückfallweiche ausgeführt
Weichenüberwachungssignale sind im Regelfall nicht zu beachten!
Niveaugleicher Bahnsteigzugang bei Fahrten auf Gleis 1 beachten!
Gleisnummer Länge Verschieberbahnsteig Bemerkungen Gefährdungen
1 306 m Abstellen verboten Bahnsteigkante
1b 172 m Beidseitig
2b 390 m Links Sperrschuh Sp2 in
Abhängigkeit mit Weiche 2
Starkstromanschluss
Laderampe, Magazin Lagerhaus Niveaugleicher
www.facebook.com/vereingailtalbahn Anlage 6 Verzeichnis der Weichen, Weichenüberwachungssignale und Gleissperrschuhe im
AB Bereich
Dieses Verzeichnis enthält für den Gesamtbereich der AB die Standorte aller Weichen, Gleissperrschuhe sowie der Weichenüberwachungssignale mit Angabe des Zwecks, der Abhängigkeiten und der Sperrvorrichtungen.
Das EVU ist dafür verantwortlich, dass nach Beendigung der Arbeiten
• die Weichen und Gleissperrschuhe in Grundstellung nach Spalte 5 gestellt und
• die Sperrvorrichtungen (Schlüssel) wieder an den in Spalte 4 vorgesehenen Stellen deponiert sind. Allfällige Störungen oder Abweichungen von dieser Regelung sind unverzüglich und unaufgefordert dem AB-Disponenten zu melden.
1 2 3 4 5
Lage Einrichtung Funktion/Grundstellung Sperrvorrichtung Grundstellung Rattendorf-Jenig
Weiche 1 Verbindung Gleis 1/2 Zentralschloss Rückfallweiche Weiche 51 Verbindung Gleis 1/2 Zentralschloss Rückfallweiche
Dellach im Gailtal
Weiche 1 Verbindung Gleis 1/2 Zentralschloss Rückfallweiche Weiche 51 Verbindung Gleis 1/2 Zentralschloss Rückfallweiche
Kötschach-Mauthen
Weiche 1 Verbindung Gleis 1/3 Zentralschloss Rückfallweiche Weiche 2 Verbindung Gleis 1/2b Zentralschloss Gerade
Sperrschuh Sp2
Abhängigkeit von Weiche 2
Zentralschloss Aufgelegt
Weiche 11 Verbindung Gleis 1/3 Gerade
Anlage 7 Muster eines Zuglaufblatts
Muster
Zuglaufblatt R1
Gültig von……….bis………..
Name Tfzf………..
Name AB Dispo………..
Zugnummer………..
1 2 3 4 5 6 7
Ankunft Einfahrt Abfahrt Betriebsstelle Fahrterlaubnis bis
Zuglaufmeldung x
Hermagor 1)
2) 10:10 AB Grenze km 31,021
3)
10:25 10:30 Rattendorf-
Jenig
d 10:45 Kirchbach /
Gailtal
d 11:00 Gundersheim
11:10 11:20 Dellach / Gailtal
11:30 Kötschach-
Mauthen
4)
1) Fahranfrage vor Abfahrt in Hermagor, Anmeldung der Fahrt beim AB Disponent 2) Vor Sperrschuh anhalten zur Öffnung der Sicherungseinrichtung
3) Vollständigkeitsmeldung nach Einfahrt auf die AB 4) Ankunftsmeldung
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Muster
Zuglaufblatt R2
Gültig von……….bis………..
Name Tfzf………..
Name AB Dispo……….
Zugnummer………
1 2 3 4 5 6 7
Ankunft Einfahrt Abfahrt Betriebsstelle Fahrterlaubnis bis
Zuglaufmeldung x
12:00 Kötschach- Mauthen
1)
12:10 12:20 Dellach / Gailtal
d 12:30 Gundersheim
d 12:45 Kirchbach /
Gailtal 13:00 13:10 Rattendorf –
Jenig
13:25 3) AB Grenze km
31,021
2)
4) Hermagor
1) Fahranfrage vor Abfahrt in Kötschach-Mauthen 2) Ankunftsmeldung AB Disponent
3) Verschubanfrage an Fdl ÖBB
4) Ankunftsmeldung Fdl ÖBB, Vollständigkeitsmeldung
Anlage 8 Kontaktadressenverzeichnis
Stelle Nummer Anmerkung, Name, Mail
Notfallnummern
Polizei Hermagor
(Bezirkspolizeikommando)
59133 2210 305 BPK-K-
Hermagor@polizei.gv.at Polizei Kötschach-Mauthen 059133 2212 100 PI-K-Koetschach-
Mauthen@polizei.gv.at Rettung Hermagor +43 (0) 50 9144 1700 office@he.k.roteskreuz.at Rettung Kötschach +43 (0) 50 9144 2771
Anschlussbahn
Betriebsleiter +43 664 426665 Andreas Mühlsteiger obmann@gailtalbahn.at AB-Geschäftsführer +43 664 426665 Andreas Mühlsteiger
obmann@gailtalbahn.at
Disponent +43 664 426665 Andreas Mühlsteiger
obmann@gailtalbahn.at ÖBB
Fahrdienstleiter Hermagor Fahrdienstleiter „neu“
Fahrdienstleiter Arnoldstein BFZ Villach
EVUs
Gemeinden
Kötschach Kirchbach Hermagor
www.facebook.com/vereingailtalbahn
Anlage 9 Merkblatt für Maßnahmen bei gestörten oder beschädigten Sicherungseinrichtungen bei Eisenbahnkreuzungen (EK)
www.facebook.com/vereingailtalbahn Anlage 10 Bedienungsanweisung für Rückfallweichen
siehe die diesbezüglichen Bestimmungen in der ZSB 05, 17 und DV V2.
Aktive Rückfallweichen dürfen mit Vmax 20 km/h befahren werden! Grund:
Materialschonung.
Bei Zugfahrten werden sämtliche Weichen bis auf weiteres versperrt, daher sind die Weichenüberwachungssignale (WÜS) erloschen und sind nicht zu beachten!
Anlage 11 Spezielle Hinweise zur Draisinenstrecke
Vor der Betriebsaufnahme und nach Betriebsschluss, wird seitens der Gailtalbahn Betriebs GmbH, eine Kontrollfahrt auf der gesamten Strecke durchgeführt. Dabei wird die Strecke auch jeweils für Zug- oder Draisinenfahrten entsprechend adaptiert.
Bei aktiven Draisinenbetrieb ist die gesamte Strecke für jegliche Zug-, Verschub- oder Nebenfahrt betrieblich laut EisbG gesperrt! (Keine Fahrten)
Nach Beendigung des Draisinenbetriebs und erfolgter Kontrollfahrt ist die Strecke wieder frei und die Sperre (keine Fahrten) kann aufgehoben werden unter Berücksichtigung folgender Punkte:
Folgende Dinge sind vor einer Zugfahrt zu beachten:
1. Alle Weichen sind in der Geraden versperrt, der Zugleitschlüssel befindet sich beim AB Disponenten in Verwahrung.
2. Draisinenfahrzeuge befinden sich vollzählig in einer Betriebsstelle, sind beidseitig versperrt und gesichert.
3. Alle Sperrschranken vor den Eisenbahnkreuzungen sind in der lotrechten Stellung versperrt.
4. Allfällige Hinweistafeln befinden sich außerhalb des Lichtraums
5. Stromkabel, Wasserschläuche etc sind an ihren zugewiesenen Platz zu verwahren und dürfen niemals über die Schienenköpfe verlegt werden.
Der AB Disponent entscheidet zwischen Zugbetrieb oder Draisinenbetrieb und hat diese Entscheidung allen Verantwortlichen nachweislich und rechtzeitig vor Umstellung des Betriebskonzepts mitzuteilen.