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An: Bundesverwaltungsamt 50728 Köln

Deutschland

Über: Deutsches Generalkonsulat Boston Three Copley Pl #500

Boston, MA 02116 USA

Boston, 23. Mai 2018

Betreff: Antrag zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Brief übersende ich Ihnen meinen Antrag auf Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit mit der Bitte um Bearbeitung.

Ich stelle diesen Antrag, da der Erwerb der U.S.-Staatsbürgerschaft für mich aus persönlichen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt ist. Da ich mich weiterhin sehr stark mit meiner deutschen Heimat und der deutschen Kultur identifiziere, viele Kontakte zu Familienmitgliedern und Freunden pflege und eine Rückkehroption nach Deutschland nicht vollkommen ausschließen

möchte, kommt die Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft für mich nicht in Frage.

Diesem Schreiben habe ich folgende Anlagen beigefügt:

Antrag (B) auf Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Angaben zu fortbestehenden Bindungen an Deutschland (Punkt 4)

o Namen und Adressen von Familie und Freunden in Deutschland (Tabelle A) o Reisen zwischen Deutschland und den USA seit 2006 (Tabelle B)

Angaben zu Gründen für den Erwerb der angestrebten Staatsangehörigkeit (Punkt 5)

Beglaubigte Kopie meines Reisepasses

Beglaubigte Kopie meiner U.S. Permanent Resident Card

Beruflicher Lebenslauf

Kopien meiner Bachelors und Masters Degrees

Zur Klärung eventueller Nachfragen bin ich unter der oben genannten E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Adresse jederzeit zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

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Punkt 4) Angaben zu fortbestehenden Bindungen an Deutschland

DEUTSCHE IDENTITÄT

Auch nach 23 Jahren in Boston, fühle ich mich eindeutig als Deutsche. Deutschland ist meine Heimat und wird es immer bleiben. Dort bin ich aufgewachsen, habe meine prägendsten Jahre verlebt und dort wohnen meine Eltern und Brüder. Ich merke ständig, wie die deutsche Kultur meine Werte und Weltanschauung geprägt hat. Meine deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben, ist für mich unvorstellbar.

KURZER LEBENSLAUF

Ich wurde am 5.5.1971 in Lemgo (NRW) geboren, bin in Extertal aufgewachsen, dort zur Grundschule gegangen und habe mein Abitur am naheliegenden Gymnasium Barntrup bestanden. Nach dem Abitur habe ich einen Bachelor’s Degree an der Stirling University in Schottland erhalten und im Anschluss ein Praktikum bei der Deutschen Welle in Köln absolviert. Daran sollten sich ursprünglich nur zwei Jahre in Boston anschließen, um einen Master’s Degree zu erwerben. Aber stattdessen blieb ich in Boston hängen: am Emerson College traf ich meinen jetzigen Ehemann, und noch während meines Studiums begann meine Karriere im Bereich des Dokumentarfilms. Nach einjähriger Verlängerung meines Studentenvisums, sponserte mein derzeitiger Arbeitgeber WGBH (eine Station des öffentlich-rechtlichen Senders PBS) erst mein H1B Visum und später meine Green Card. Seit 2004 bin ich nun Lawful Permanent Resident.

DEUTSCHE SPRACHE & KULTUR

Deutsch ist meine Muttersprache und trotz meiner Zweisprachigkeit immer noch dominant. Ich liebe diese Sprache (Deutsch war mein Abiturfach), und ich gebe mein Bestes, um sie, nach den vielen Jahren im Ausland, weiterhin zu pflegen. Darum lese ich am liebsten deutschsprachige Bücher (mit denen mich mein Vater, ein

Literaturliebhaber, zum Glück immer gut versorgt).

Mit meinen beiden deutsch-amerikanischen Söhnen spreche ich ausschließlich Deutsch, und zwar ganz konsequent. Ich fördere ihre Zweisprachigkeit mit größter Leidenschaft und mit allen mir möglichen Mitteln. Deshalb besuchen sie hier in Boston die Deutsche Sonnabendschule. Die Schüler werden dort nach Sprach-kompetenz in Klassen

aufgeteilt, und ich freue mich, dass meine Beiden (1. und 4. Klasse), als

„Muttersprachler“ eingestuft wurden. In der Samstagsschule wird natürlich nicht nur Deutsch gelehrt, sondern auch deutsche und europäische Kultur. Meine Kinder lieben

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Bücher und ich bin dankbar, dass wir durch die Schulbücherei jetzt so einfach Zugang zu deutscher Literatur haben. Die vor 140 Jahren gegründete, komplett von Eltern

verwaltet, und von der deutschen Regierung unterstützten Sonnabendschule, ist eine starke Gemeinschaft, in der ich mich jeden Samstag immer ein bisschen wie „zu Hause“

fühle. Viel wichtiger allerdings ist die Tatsache, dass meine Kinder an der Samstagschule den DSDII absolvieren können, der es ihnen später erlaubt, in Deutschland zu studieren.

Der Zugang zu deutschen Medien über das Internet macht es heutzutage (verglichen mit 1994, als ich nach Boston zog) ganz einfach möglich, mit dem täglichen Geschehen in Deutschland und Europa verbunden zu sein. Ich verfolge Spiegel-Online, Welt.de und die Tagesschau. Meine Kinder dürfen sich jeden Abend eine Sendung vom KiKa oder

Kindernetz.de aussuchen.

BINDUNGEN ZUR FAMILIE UND ZU DEUTSCHLAND

Meine gesamte Familie lebt in Deutschland: Mutter, Vater und zwei Brüder. Die angestiegenen Flugkosten erlauben uns inzwischen nur noch alle zwei Jahre einen Heimatbesuch, aber trotz der Entfernung stehen wir uns sehr nahe und sind in ständigem Kontakt (siehe Tabellen A und B unten).

Um meinen jüngeren Bruder, der unter Depressionen und Alkoholismus leidet, mache ich mir große Sorgen. Es grämt mich, dass ich über die Distanz nicht mehr Beistand leisten kann. Dennoch spüre ich, dass ihn schon allein unsere Verbundenheit hilft. Im letzten halben Jahr hat meine Mutter zwei leichte Schlaganfälle erlitten und mein Vater ist inzwischen über 80. Sie sind getrennt und leben allein. Auch das bekümmert mich. Da mein jüngerer Bruder leider gesundheitlich nicht stabil ist, möchte ich nicht, dass alle Fürsorgemaßnahmen an meinem älteren Bruder hängenbleiben – ich fühle mich mitverantwortlich. Zudem besitzen meine Eltern Immobilien und Grundstücke die im Erbfall an meine Brüder und mich fallen. Auch für die Pflege und Erhalt des

Grundbesitzes möchte ich Mitverantwortung tragen. Daher benötige ich dringend die Flexibilität, meiner Familie in Deutschland jederzeit auch längerfristig beistehen zu können. Als Permanent Resident in den USA habe ich jedoch nur eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung, die spontane längerfristige Aufenthalte in Deutschland nicht gestattet.

Über meine Eltern und Brüder bin ich auch mit der Großfamilie in Kontakt und eng verbunden, mit Schwägerin, Nichten, Onkel, Tante, Kusinen/Cousins. So habe ich zum Beispiel schon zweimal meine Nichte und ein anderes Mal die Tochter meiner Cousine bei uns in Boston aufgenommen, während sie hier Englischkurse belegten. Ich hoffe, dass unsere Söhne auch einmal eine Austauschzeit in Deutschland verbringen werden.

Auch meine Freundschaften aus der Schulzeit sind dank guter Pflege immer noch intakt;

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ein Treffen mit meinen immer noch „allerbesten Freundinnen“ wird bei jedem Heimatbesuch eingeplant.

Mein amerikanischer Mann hat mich immer sehr unterstützt, was die Pflege meiner deutschen Wurzeln angeht: schon seit über 23 Jahren hat er ich mich auf fast jede Reise begleitet, und er unterstützt die Zweisprachigkeit unserer Kinder und das transkulturelle Erbe, das ich ihnen schenke. Er ist Lehrer, was es uns ermöglicht, unsere

Deutschlandreisen auf ganze vier Sommerwochen auszudehnen. Für die zukünftigen familiären Herausforderungen in Bezug auf das Alter meiner Eltern, wird ein solcher Zeitraum sicherlich nicht ausreichen. Darum haben wir vor kurzem begonnen, einen einjährigen Aufenthalt (ab Sommer 2019) in Berlin, dem Wohnsitz meines Vaters, zu planen. Mein Status als Permanent Resident in den USA wäre durch einen solchen langen Aufenthalt in Deutschland gefährdet.

Ich möchte niemals ausschließen, in der Zukunft auch für mehrere Jahre nach Deutschland zu ziehen (vielleicht während meine Kinder dort studieren), oder

womöglich sogar unbefristet – es ist mir halt sehr wichtig alle Optionen offenzuhalten.

Tabelle A: Kontakte in Deutschland

Beziehung Name Adresse Kontaktmethod

e Häufigkeit Mutter Anneliese Blome Vahrerstr. 158,

Bremen 28309 Skype, Email 1-2 mal die Woche Vater Gerhard Blome Ceciliengärten. 39,

12159 Berlin Skype, Email 1-2 mal die Woche Bruder &

dessen Familie

Bernhard Blome &

Bianca, Caitlin, Lisann Blome

Pfarrer-Müller Str. 7,

48268 Greven Skype, WhatsApp, Email

2 mal in Monat

Bruder Sebastian Blome Witzenhäuser Str.

16, 34127 Kasssel Skype, WhatsApp, Email

Monatlich

Onkel &

dessen Familie

Hans & Marita Knese, ihre Kinder und Enkelkinder

Quellenweg 103,

34253 Lohfelden Email 2-3 mal im Jahr Freundin Christiane Düsterfeld Kieselweg 6,

22395 Hamburg

Skype, Email 3-4 mal im Jahr Freundin Christine Wehrmann Bollstrasse 65B,

Bielefield 33699

Skype, Email 3-4 mal im Jahr Schulfreunde Sandra Grotius & Ralf

Brakemeier

Zollstraße17, 32699 Extertal

Facebook 2 mal im Jahr

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Tabelle B: Reisen von/nach Deutschland

Jahr Fluginformation Besuch von/bei 7.8. – 27.8.17 KLM 6030, 1821,

1824, 6017 In Deutschland bei G. Blome, A. Blome, S. Blome, B. Blome (& Familie), C. Wehrmann, C.

Düsterfeld 3.8. – 27.8.15 Aer Lingus 136, 330,

331, 139 In Deutschland bei G. Blome, A. Blome, S. Blome, B. Blome (& Familie), C. Wehrmann, C.

Düsterfeld

23.10 – 11.11.14 LH 424 & LH 425 Besuch von G. Blome in Boston 22.7. – 27.7.14 JetBlue 717, 1729,

1066

Familientreffen in Florida mit B. Blome & Familie

28.7 – 3.8.13 (Buchungsinformation leider nicht mehr erhalten)

Familientreffen in Florida mit B. Blome & Familie

12.2. – 1.3.13 AerLingus EI 331, EI 137, EI 136, EI 330

Besuch von G. Blome in Boston 9.8. – 1.9.12 AerLingus EI0136,

EI0136 & EI0331, EI0137

In Deutschland bei G. Blome, A. Blome, S. Blome, B. Blome (& Familie), C. Wehrmann, C.

Düsterfeld H. & M. Knese (& Familie) 23.8 – 30.8.11 (Buchungsinformation

leider nicht mehr erhalten)

Familientreffen in Florida mit B. Blome & Familie

12.2 – 20.2.10 Virgin VS012, VS4817,

VS4816, VS011 In Deutschland bei G. und A. Blome, S. Blome, B.

Blome (& Familie), C. Wehrmann, C. Düsterfeld H. & M. Knese (& Familie)

23.12.08 – 2.1.09 KLM 6060, 1909,

1904, 6037 In Deutschland bei G. und A. Blome, S. Blome, B.

Blome (& Familie) C. Wehrmann, C. Düsterfeld, S. Grotius & R. Brakemeier (und andere

Schulfreunde)

7.9. – 17.9.08 KL 6037, KL 6060 Besuch von A., G. und S. Blome in Boston July 2007 (Buchungsinformation

leider nicht mehr erhalten)

In Deutschland bei G., A. und S. Blome, B. Blome (& Familie), C. Wehrmann

28.6. – 16.7.06 Icelandair FI630,

FI528, FI529, FI631 In Deutschland bei G., A. und S. Blome, B. Blome (& Familie), C. Wehrmann, C. Düsterfeld, S.

Grotius & R. Brakemeier, Hochzeit einer Freundin Naehe Leipzig

23.12.05 – 2.1.06 NW 38, KLM # 1779,

KL 1780, NW 37 In Deutschland bei G. und A. Blome, S. Blome, B.

Blome (& Familie), C. Wehrmann, C. Düsterfeld, S. Grotius & R. Brakemeier,

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Punkt 5) Gründe für den Erwerb der angestrebten Staatsangehörigkeit

ZUGEHÖRIGKEIT & FAMILIE IN DEN USA

Obwohl ich mich ganz eindeutig in erster Linie als Deutsche identifiziere, bin ich durch meinen 23-jährigen Aufenthalt hier in Boston auch in der amerikanischen Gesellschaft verwurzelt. Meinen Ehemann, Marcus Walker, ein U.S. Staatsbürger, habe ich 1994 während meines Studiums kennengelernt und schließlich 2002 geheiratet, wodurch ich auch ein Mitglied seiner Familie geworden bin (also Schwiegertochter, Schwägerin, Tante und Patentante). Zusammen haben wir zwei deutsch-amerikanische Söhne, Till Fridolin (7) und Oskar Leo (fast 10), die hier in Boston eine öffentliche Grundschule besuchen.

Boston ist nicht nur der Wohnort meiner Familie, wir besitzen hier mittlerweile eine Eigentumswohnung und sind sowohl privat also auch beruflich sehr verwurzelt. Damit verbunden ist ein gestiegener Integrationswunsch, denn nur als U.S. Staatsbürgerin kann ich mich an Petitionen und Wahlen beteiligen und somit Entscheidungen

beeinflussen, die sich ganz konkret auf mein Leben und das meiner Familie auswirken.

Nach dem erschreckenden Ergebnis der letzten Präsidentschaftswahl und dem derzeitigen politischen Klima ist für mich ein passives Teilnehmen am politischen Geschehen schwerer zu ertragen.

KONKRETE BENACHTEILIGUNG

Es gibt für mich darüber hinaus auch etliche pragmatische Gründe für den Erwerb der amerikanischen Staatsbürgerschaft, denn als Lawful Permanent Resident (LPR) bin ich sozial und finanziell nicht verlässlich abgesichert. Im Folgenden liste ich einige konkrete Benachteiligungen für mich als Nicht-U.S.-Staatsbürger auf:

• Kein Wahlrecht

Wie schon erwähnt, verspüre ich ein stärkeres Bedürfnis, mich an kommunaler und nationaler Politik zu beteiligen, die mein Leben in Boston beeinträchtigt - vor allem bei der derzeitigen politischen Lage.

• Eingeschränkte Wiedereinreise

Wie bereits unter Punkt 4 erläutert, fühle ich mich für das Wohlergeben meiner Eltern mitverantwortlich. Sollten meine Eltern pflegebedürftig werden, könnte dieser Umstand es für mich unerlässlich machen, für unbefristete Zeit nach Deutschland zurückzuziehen, um meine Eltern zu unterstützen. Außerdem planen wir, unseren Familienwohnsitz für ein Jahr nach Berlin, dem Wohnort meines Vaters, zu verlagern (ab Sommer 2019). Als

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LPR darf ich die USA maximal nur sechs Monate lang verlassen, bei längerem Aufenthalt in Deutschland würde ich den Entzug der Green Card riskieren. Zwar könnte ich die gebührenpflichtige Weidereinreisegenehmigung beantragen, allerdings liegt die

Ausstellung im Ermessen der US Behörden, ist für nicht mehr als zwei Jahre gültig, kann nicht erneuert werden, kann nur einmal und zudem nur in den Vereinigten Staaten beantragt werden. Obendrein ist die Wiederaufnahmetauglichkeit des Besitzers nicht mal garantiert. Für spontane Ausreisen, z. B. aufgrund eines familiären Notfalls, vorübergehende Trennung, o. ä., ist diese Erlaubnis also völlig unbrauchbar.

Zusätzlich ist auch nicht auszuschließen, dass die Gründe für die

Aufnahmeuntauglichkeit eines LPR in Zukunft nicht verschärft werden. Laut Bericht der dpa vom 24. Juli 2016, verkündete der damalige Präsidentschaftskandidat Donald Trump, dass „er im Kampf gegen den Terrorismus auch eine besondere

Sicherheitsüberprüfung von Zuwanderern aus Ländern wie Deutschland und Frankreich für angebracht hält.“ (http://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/trump-auch-fuer- ueberpruefung-von-deutschen-und-franzosen-14355940.html). Zumal man nicht alles glauben kann, was Herr Trump verkündet, scheint er bisher darauf verpocht zu sein, seine Wahlversprechen zu halten. Somit sind solche Meinungsäußerungen durchaus nicht unbedeutend. Mit einer doppelten Staatsangehörigkeit, würden solche

Einschränkungen und eventuelle Verschärfungen der Ausländerpolitik und Immigrationsgesetze nicht mehr auf mich zutreffen.

• Ungleicher Anspruch auf U.S. Sozialleistungen

Aufgrund meiner langen Aufenthaltsdauer in den USA habe ich mir hier Ansprüche auf Sozialleistungen („Social Security“) erwirtschaftet. Überdies besitze ich Kapital- und Grundbesitz in den USA. Ein ungehinderter Zugriff auf diese Güter und Leistungen wird mir jedoch nur als amerikanische Staatsbürgerin voll garantiert. Ein

Wiedereinreiseverbot nach Verlust des LPR Status (siehe oben) oder

Gesetzesänderungen zur Einschränkung von der Teilnahme von Ausländern an Sozialleistungen könnten einen Zugriff auf die Sozialleistungen verwehren. Eine zusätzliche US-Staatsbürgerschaft würde für mich diese große Unsicherheit und das Risiko beseitigen, im Alter unerwartet von Unterstützung abgeschnitten zu werden.

• Konkrete Benachteiligungen in Familien/Erbrechtsfällen Sorgerecht:

Sollte meine Ehe je scheitern, wäre ich als Ausländerin hinsichtlich des Sorgerechts für unsere Söhne im Nachteil. In den meisten Fällen übertragen amerikanische Gerichte dem US-Bürger das Sorgerecht, vor allem wenn die Kinder die meiste Zeit ihres Lebens in den USA verbracht haben, wie es Jeremy Morley in “The Plight of the Expatriate Spouse” (http://www.international-divorce.com/The-Plight-of-the-Expatriate-Spouse) beschreibt.

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Erbrecht:

Als Nichtamerikaner habe ich keinen Anspruch auf die steuerfreie Übertragung von Vermögen in unbegrenzter Höhe an meinen Mann und umgekehrt. Bei

Vermögungsübertragungen im Wert von über 14.000 US-Dollar muss der

Überschussbetrag zum Jahresende versteuert werden. Dies gilt auch für den Erbfall. Will mir mein Mann also sein Vermögen oder Teile davon vererben, so wäre ich als

Nichtamerikanerin gegenüber amerikanischen Ehepartnern finanziell schlechter gestellt, denn zwischen amerikanischen Ehepartnern gibt es grundsätzlich keine

Freibetragsgrenze. Die Annahme der amerikanischen Staatsangehörigkeit würde diese finanzielle Benachteiligung beseitigen.

• Benachteiligung im Arbeitsmarkt

Ich bin frei-berufliche Filmemacherin und arbeite meist an Dokumentarfilmen für den öffentlich-rechtlichen Sender PBS. Leider gibt es kaum feste Anstellungen in diesem Bereich und meine berufliche Situation ist von viel Unsicherheit und immer länger werdenden Phasen ohne Arbeit geprägt. PBS wird von öffentlichen Geldern unterstützt, aber die Republikaner drohen immer wieder damit, diese Gelder zu kürzen oder gar zu streichen. Unabhängig Filme zu produzieren, ist mindestens genauso schwierig.

Stiftungen, die traditionell solche Filmprojekte unterstützen, vergeben immer weniger Zuschüsse und das bei wachsender Konkurrenz, so dass die Finanzierung meiner

eigenen Filme sehr unsicher ist und ich meine Berufstätigkeit gefährdet sehe. So erwäge ich nun, mich gezwungener Maßen, beruflich zu verändern.

Durch meine frei-berufliche Tätigkeit, fühle ich mich von meinem Ehemann finanziell abhängig, auch was soziale Beihilfen und die Altersvorsorge angeht. Als Beamter erhält er Optionen für erschwingliche Versicherungen, für Geldanlagen (z. Bsp. für

Collegekosten, falls einer oder beide Söhne doch in den USA studieren sollten, und für Altersvorsorge) und sogar eine Rente (eine Seltenheit in den USA).

Da Arbeitgeber im Privatbereich auch nur magere Sozialleistungen bieten, würde ich auch gerne eine Anstellung im Beamten- oder Regierungsbereich anstreben. Aber von vielen wäre ich als Nicht-US-Staatsbürger komplett ausgeschlossen. Die U.S.

Staatsbürgerschaft würde mir also Bewerbungsmöglichkeiten eröffnen und mir die Chancen auf Jobs mit Beihilfen deutlich verbessern.

Referenzen

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