Protokoll der statutarischen Generalversammlung, die am 18. Juni 2020 privatschriftlich in Louvain-la-Neuve abgehalten wurde
Die Generalversammlung wird um 10 Uhr unter dem Vorsitz des Herrn Karl DE VOS eröffnet.
Der Vorstand wird zusammengestellt und setzt sich aus Frau Rosalia TUDISCA, Sekretär, sowie den Herren August BOFFENRATH von FINOST und Renaud DEGUELDRE von IDEFIN zusammen, die beide Stimmenzähler sind.
Die Gesellschafter sind in Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung Nr. 32 vom 30. April 2020 ordnungsgemäß vertreten und die Anwesenheitsliste ist vorliegendem Protokoll beigefügt.
Die förmlichen Feststellungen über das Anwesenheitsquorum, die Zusammensetzung und Gültigkeit der Versammlung, die Tagesordnungspunkte sowie der Beschluss über die Satzungsänderungen werden im Protokoll eingetragen, das von Herrn Frédéric de Ruyver, Notar, in der öffentlichen Beurkundungsform verfasst wird. Diese Eintragungen gelten als abgeschrieben im vorliegenden, privatschriftlich angefertigten Protokoll.
I. ZUSAMMENSETZUNG DER VERSAMMLUNG – DARLEGUNG DES VORSITZENDEN
Der Vorsitzende legt dar, dass nach Überprüfung durch den Vorstand festgestellt wird, dass :
1. die Generalversammlung den Bestimmungen der Artikel 27 D und 30 der Statuten entsprechend, mit Schreiben vom 15. Mai 2020, einberufen wurde ; in diesem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Unterlagen zu den gesamten Tagesordnungspunkten in elektronischer Fassung auf der Internetseite von ORES Assets (www.oresassets.be/Publikationen) zur Verfügung steht ;
2. die Gesellschafter den Artikeln 27.A.1 und 30.2 der Statuten nachgekommen sind ; dass jedoch im außergewöhnlichen Kontext der Pandemie, die Bestimmungen des Vademekums vom 7. Mai 2020 in Anwendung des Erlasses der Wallonischen Regierung Nr. 32, vorsehen, dass :
▪ es angebracht ist, das Risiko der Verbreitung des Virus zu begrenzen und soweit möglich Ansammlungen von Personen zu vermeiden ; deshalb haben die angeschlossenen Gemeinden die Möglichkeit, sich nicht vertreten zu lassen und ORES Assets darum zu ersuchen, ihre Abstimmung in den Anwesenheits- und Abstimmungsquoren zu verbuchen ;
▪ ohne bindendes Mandat, also ohne Gemeinderatsbeschluss, die Gemeinde als abwesend gilt. Es dürfen weder Delegierte anwesend sein noch gilt Abstimmungsfreiheit.
Es wird demnach von Artikel 30.2 der Statuten abgewichen.
3. aus der Anwesenheitsliste, die vorliegendem Protokoll beigefügt bleibt, hervorgeht, dass von insgesamt sechsundsechzig Millionen dreihunderteinundzwanzigtausendneunhundert siebenundachtzig (66.321.987) A-Anteilen :
a) die Gesamtheit der A-Anteile, die von FINOST (2.504.369), FINIMO (3.280.295), IDEFIN (10.536.969), IEG (1.710.370), IPFBW (9.016.024), IPFH (29.613.672), SOFILUX (7.455.643) und IGRETEC (4) gehalten werden, vertreten sind ;
b) von den 2.204.641 A-Anteilen der Gemeinden : 1.071.055 vertreten sind oder als vertreten gelten durch die Übermittlung der Gemeinderatsbeschlüsse an ORES Assets, in Anwendung des vorerwähnten EWR Nr. 32.
4. diese Liste als Anlage bezeichnet wird (Anlage 1)
5. die ordnungsgemäß vertretenen Gesellschafter das durch Artikel 29 der Statuten erforderte Quorum stellen.
II. FRAGEN-ANTWORTEN
Sowohl die Gemeindemandatare als auch die Bürger wurden aufgefordert, alle Fragen zu den Tagesordnungspunkten der Generalversammlung schriftlich – vor dem 14. Juni 2020 – an die Adresse infosecretariatores@ores.be zu richten.
Es wurde über diesen Kanal keine Frage empfangen.
Darüber hinaus hat die Stadt Tubize via Ratsbeschluss die Gremien von ORES Assets angesprochen. Wie seitens
Übersetzung
GV ORES Assets vom 18. Juni 2020 III. BESCHLUSSFASSUNGEN DER GENERALVERSAMMLUNG
Der Vorsitzende bittet demnach die Generalversammlung, über die ihr unterbreiteten Tagesordnungspunkte in nachstehender Reihenfolge zu beschließen :
1. Vorstellung des Jahresberichtes 2019 – einschließlich des Entlohnungsberichtes - ; 2. Jahreskonten per 31. Dezember 2019 :
Vorstellung der Konten, des Verwaltungsberichtes und der diesbezüglichen Bewertungsregeln sowie des Berichtes über die Beteiligungen ;
Vorstellung des Berichtes des Betriebsrevisors ;
Genehmigung der statutarischen Jahreskonten von ORES Assets per 31. Dezember 2019 sowie der Ergebnisverwendung ;
3. Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihres Mandates im Jahr 2019 ; 4. Entlastung des Betriebsrevisors für die Ausübung seines Mandates im Jahr 2019 ;
5. Beitritt der Interkommunale IFIGA ;
6. Anpassung von Anlage 1 der Statuten – Liste der Gesellschafter ; 7. Statutenänderungen ;
8. Statutarische Ernennungen.
Die Generalversammlung geht anschließend die Tagesordnung wie folgt an :
Erster Punkt der Tagesordnung :
VORSTELLUNG DES JAHRESBERICHTES 2019 – einschließlich des Entlohnungsberichtes
Die Generalversammlung entbindet die Anwesenden von der Vorlesung des Jahresberichtes und nimmt diesen zur Kenntnis, da diese Unterlagen allen Gesellschaftern vor der Sitzung zur Verfügung gestellt wurden.
Die Generalversammlung wird aufgerufen, sich getrennt zur Genehmigung des Jahresberichtes 2019 – einschließlich des Entlohnungsberichtes - zu äußern.
ABSTIMMUNG
Dieser vom Herrn Vorsitzenden zur Abstimmung gestellte Beschluss wird mit einer Mehrheit von 99,99999998 % angenommen (mit Einstimmigkeit weniger Couvin), wobei darauf hingewiesen wird, dass die Enthaltungen für die Berechnung der Mehrheit nicht berücksichtigt werden.
Zweiter Punkt der Tagesordnung :
JAHRESKONTEN PER 31. DEZEMBER 2019 – VORSTELLUNG DER KONTEN, DES VERWALTUNGSBERICHTES UND DER DIESBEZÜGLICHEN BEWERTUNGSREGELN SOWIE DES BERICHTES ÜBER DIE BETEILIGUNGEN – VORSTELLUNG DES BERICHTES DES BETRIEBSREVISORS – GENEHMIGUNG DER STATUTARISCHEN JAHRESKONTEN VON ORES ASSETS PER 31. DEZEMBER 2019 SOWIE DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Generalversammlung entbindet die Anwesenden von der Vorlesung des Geschäftsberichts einschließlich der Jahresabschlüsse und konsolidierten Jahresabschlüsse, sowie der Berichte des Betriebsrevisors, da diese Unterlagen allen Gesellschaftern vor der Sitzung zur Verfügung gestellt wurden.
Die Generalversammlung wird aufgerufen, sich zur Genehmigung der statutarischen Jahresabschlüsse, dich sich aus der Bilanz, dem Ergebniskonto und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zusammensetzen, zu äußern.
ABSTIMMUNG
Dieser vom Herrn Vorsitzenden zur Abstimmung gestellte Beschluss wird mit einer Mehrheit von 99,99999998 % angenommen, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Enthaltungen für die Berechnung der Mehrheit nicht berücksichtigt werden.
Dritter Punkt der Tagesordnung :
ENTLASTUNG DER VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER FÜR DIE AUSÜBUNG IHRES MANDATES IM JAHR 2019
Gemäß den einschlägigen gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen bestätigt die Generalversammlung durch besondere und separate Abstimmung die Entlastung der Damen und Herren Verwaltungsratsmitglieder bezüglich der Ausübung ihres Mandates während des Geschäftsjahres 2019.
ABSTIMMUNG
Dieser vom Herrn Vorsitzenden zur Abstimmung gestellte Beschluss wird mit einer Mehrheit von 99,99999998 % angenommen, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Enthaltungen für die Berechnung der Mehrheit nicht berücksichtigt werden.
Vierter Punkt der Tagesordnung :
ENTLASTUNG DES BETRIEBSREVISORS FÜR DIE AUSÜBUNG SEINES MANDATES IM JAHR 2019 Gemäß den einschlägigen gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen bestätigt die Generalversammlung durch besondere und separate Abstimmung die Entlastung des Betriebsrevisors bezüglich der Ausübung seines Mandates während des Geschäftsjahres 2019.
ABSTIMMUNG
Dieser vom Herrn Vorsitzenden zur Abstimmung gestellte Beschluss wird mit einer Mehrheit von 99,99999998 % angenommen, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Enthaltungen für die Berechnung der Mehrheit nicht berücksichtigt werden.
Fünfter Punkt der Tagesordnung :
BEITRITT DER INTERKOMMUNALE IFIGA
Die Generalversammlung wird aufgerufen, den Beitritt der Interkommunale IFIGA zu bestätigen.
ABSTIMMUNG
Dieser vom Herrn Vorsitzenden zur Abstimmung gestellte Beschluss wird mit einer Mehrheit von 99,99999998 % angenommen, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Enthaltungen für die Berechnung der Mehrheit nicht berücksichtigt werden.
Sechster Punkt der Tagesordnung
ANPASSUNG VON ANLAGE 1 DER STATUTEN – LISTE DER GESELLSCHAFTER
Die Generalversammlung wird aufgerufen, die aktualisierte Anlage 1 der Statuten zu genehmigen.
ABSTIMMUNG
Dieser vom Herrn Vorsitzenden zur Abstimmung gestellte Beschluss wird mit einer Mehrheit von 99,99999998 % angenommen, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Enthaltungen für die Berechnung der Mehrheit nicht berücksichtigt werden.
Übersetzung
GV ORES Assets vom 18. Juni 2020 Siebter Punkt der Tagesordnung :
STATUTENÄNDERUNGEN
Die Generalversammlung berät und beschließt über Punkt 7 der Tagesordnung in Anwesenheit von Herrn Frédéric de RUYVER, Notar mit Amtsstube in Court-Saint-Etienne. Der Beschluss über diesen Punkt ist Gegenstand eines separaten Protokolls, das beglaubigt verfasst wird.
Die Generalversammlung setzt die Prüfung der Tagesordnungspunkte fort.
Achter Punkt der Tagesordnung : STATUTARISCHE ERNENNUNGEN
Die Generalversammlung stimmt über die Bestätigung der Kooptierung von Frau Cerise HARDY zur Beendigung des durch Herrn Raphaël DURANT vakant gelassenen Mandates ab.
ABSTIMMUNG
Dieser vom Herrn Vorsitzenden zur Abstimmung gestellte Beschluss wird mit einer Mehrheit von 99,99999998 % angenommen, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Enthaltungen für die Berechnung der Mehrheit nicht berücksichtigt werden.
Der Herr Vorsitzende stellt fest, dass die Generalversammlung somit über sämtliche Tagesordnungspunkte entschieden hat.
Alle Vertreter der Gesellschafter haben sich damit einverstanden erklärt, dass nur der Vorsitzende der Generalversammlung und der Sekretär sämtliche Blätter der vorliegenden Urkunde mit ihrem Sichtvermerk versehen ; die Vertreter, die dies wünschen, sind dennoch eingeladen, diese zu unterzeichnen.
HIERÜBER PROTOKOLL
Abgeschlossen am oben genannten Ort und Datum, in Louvain-la-Neuve.
Nach entsprechender Vorlesung haben die Mitglieder des Vorstands und die Vertreter der Gesellschafter, die dies wünschten, vorliegendes Protokoll unterzeichnet.
Der Sekretär, Der Vorsitzende,
Rosalia TUDISCA Karl DE VOS
Die Stimmenzähler,
August BOFFENRATH Renaud DEGUELDRE
Statutarische Generalversammlung von ORES Assets vom 18. Juni 2020 Anlage bezüglich der Frage der Stadt Tubize,
die via Ratsbeschluss vom 15. Juni 2020 gestellt wurde
sowie der in der Generalversammlung durch Herrn Fernand GRIFNEE erbrachten Antwort
Frage : Wie lässt sich erklären, dass die Vergütungen der Mitglieder des Direktionsausschusses von ORES etwa um 90.000€ Brutto/Jahr höher liegen als die des Direktionsausschusses von INBW ?
Antwort : Die Vergütungen der Mitglieder des Direktionsausschusses von ORES werden auf Basis der Aufgaben und Verantwortungen eines jeden im Unternehmen sowie der für ihr Amt unerlässlichen Kompetenzen festgelegt.
Diese Vergütungen sind Gegenstand einer Analyse, die sowohl die interne als auch die externe Fairness gewährleistet. ORES vergleicht regelmäßig die Vergütungen ihrer Direktoren, aber auch diejenigen ihres Kaderpersonals im allgemeinen, mit dem Arbeitsmarkt, um eine Angleichung mit den Marktpraktiken vergleichbarer belgischer Unternehmen ihrer Größenordnung (Einkünfte, Assets und Anzahl Arbeitnehmer), ihres Umfelds (Wallonie) und ihres Tätigkeitssektors (Energie) zu gewährleisten.
Zudem unterliegen die Vergütungen der Mitglieder des Direktionsausschusses von ORES dem Kodex der Lokalen Demokratie und Dezentralisierung (KLDD), der strikte Beschränkungen sowohl in Bezug auf die Löhne als auch auf variable Prämien vorschreibt.
Es ist für ORES sehr wichtig, den KLDD seit dessen Einsetzung zu beachten und ihre Vergütungspolitik für die Direktion wurde dementsprechend angepasst.
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