• Keine Ergebnisse gefunden

RS-200528-WSV-Ziele-erreichen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "RS-200528-WSV-Ziele-erreichen"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München

An alle verordnenden Vertragsärzte

Vorstand

Ihr Ansprechpartner: KVB-Servicetelefonie Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30

Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 31

E-Mail: Verordnungsberatung@kvb.de

Unser Zeichen: Ref VA killianpe

28.05.2020

Wirkstoffvereinbarung 3.0 - Ziele erreichen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am 01.01.2020 ist die aktualisierte bayerische Wirkstoffvereinbarung in Kraft getreten in der weiterhin unser Leitsatz „Steuern statt Prüfen“ gilt.

Die Modelltrendmeldung für das 4. Quartal 2019 und die Trendmeldung für das 1. Quartal 2020 müssten Sie bereits erreicht haben. Durch die Umstellung der Systematik von WSV 2.0 auf WSV 3.0 kann sich für viele von Ihnen ein anderes als das bisherige Bild Ihres Verordnungsverhaltens zeigen. Dies kann konkret bedeuten, dass die Gesamtzielerrei- chungsquote gesunken ist, ohne dass sich Ihr Verordnungsverhalten geändert hat. Der Grund liegt in der gesteigerten wirtschaftlichen Bedeutung von Rabattverträgen auf dem Arzneimittelmarkt. Dadurch ist die bestehende Vorgehensweise zur Erreichung Ihrer Ziele um die Bedeutung der Rabattverträge ergänzt.

+++ Achten Sie bitte bei all Ihren Verordnungen auf mögliche Rabattverträge +++

Zum Erreichen der Ziele beachten Sie bitte diese 4 „Merksätze“:

1. Verordnen Sie weiter wie bisher Generika und Leitsubstanzen!

2. Achten Sie bei der Verordnung von Generika und Leitsubstanzen zusätzlich auf bestehende Rabattverträge!

3. Auch Altoriginale (kein Patentschutz mehr) mit Rabattvertrag wirken sich posi- tiv aus und sogar patentgeschützte Originalpräparate mit Rabattvertrag tra- gen zur Zielerreichung bei!

4. Verzichten Sie wie gewohnt auf das Setzen von „aut idem“ und behalten Sie sich dies für medizinisch begründete Einzelfälle vor!

(2)

Seite 2

zum Schreiben vom 28.05.2020

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Auf Grund der vom Bundesgesundheitsministerium erlassenen Verordnung (SARS-CoV- 2-Arzneimittelversorgungsverordnung) im Rahmen der Corona-Pandemie möchten wir Sie zudem darüber informieren, dass wir mögliche Auswirkungen dieser Verordnung auf die Wirkstoffvereinbarung aufmerksam verfolgen. Die gelockerten Austauschmöglichkei- ten in der Apotheke besonders für rabattierte Arzneimittel sind dabei von besonderem Interesse, da Ihnen dadurch die Hoheit über die wirtschaftliche Verordnung teilweise aus der Hand genommen wird. Dadurch reduzieren sich die Transparenz Ihrer Verordnungen und die Aussagekraft Ihrer Trendmeldung.

Der Vorstand der KVB hat - diese Schwierigkeiten vorausahnend - bereits am

02.04.2020 die Vorstände der Krankenkassen aufgefordert, den vereinbarten prüfungs- freien Zeitraum, der aktuell nur für die ersten beiden Quartale 2020 gilt, bis Ende 2020 zu erweitern. Zu unserem größten Unverständnis zeigen sich die Krankenkassen (AOK, BKK, LKK, KNAPPSCHAFT, IKK, Ersatzkassen) diesbezüglich bisher unnachgiebig.

Eine solche Ignoranz der durch die Corona-Pandemie verursachten Auswirkungen auf die Praxen verurteilen wir in höchstem Maße. Es kann nicht sein, dass Ihnen ggf. ein Nachteil für einen in der Apotheke erfolgten Austausch entsteht.

Sollten Sie durch die bestehende Situation in eine Prüfung geraten, versichern wir Ihnen daher, dass wir uns für Sie mit all uns zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen werden.

Darüber hinaus werden wir weiterhin mit Hochdruck daran arbeiten, die Krankenkassen zum Einlenken zu bewegen.

Wie gewohnt stehen Ihnen unsere Ansprechpartner für Verordnungsfragen unter

0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung, oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

Freundliche kollegiale Grüße

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Ritter-Rupp

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Diese neue Gebühr, die letztlich eine Pendlergebühr wäre, ist aber auch für die Randregionen inakzeptabel, da sie die zusätzlichen Kosten, die mit der Einführung dieses

Gestützt auf ähnliche Überlegungen ist die BEKAG seit einiger Zeit daran, ein Konzept zu entwickeln, mit welchem die Grundlage für eine Profes-sionalisierung und

An der Grenze zu Rundistan öffnete mir ein kugelrunder Wächter _______ große, runde Tor und begrüßte mich überaus freundlich.. _______ Wetter in diesem Land war

Man kann das Fürwort „das“ auch durch „dieses“, „dies“, „welches“ oder..

Es gilt, mit dieser Leichtigkeit und Lockerheit, mit Spaß und Freude mehr zu erreichen.. Der Effekt: Ihr beruflicher Wirkungsgrad steigt deutlich und Ihr persönliches Wohlbefinden

Für die Versendung von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen gibt es ab dem 1. Juli 2020 nur noch eine neue Porto-Kostenpauschale. Sie kann nur abgerechnet werden, wenn der

Dezember 2022 die Vergütung und Abbildung der elektronischen und nicht-elektronischen vertragsärztlichen Kommunikation überprüfen und über die Ergebnisse und den Umgang mit

Wir erkennen zwar auch, dass wir nicht alle Ziele der Beschlussvorlage vom Jan 2019 erreichen können, dennoch sollten wir erst diese Planungen abwarten und bewerten.. Sollte es