• Keine Ergebnisse gefunden

Monitoring „Energie der Zukunft“Monitoring „Energie der Zukunft“Monitoring „Energie der Zukunft“Monitoring „Energie der Zukunft“

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Monitoring „Energie der Zukunft“Monitoring „Energie der Zukunft“Monitoring „Energie der Zukunft“Monitoring „Energie der Zukunft“"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bundesvorstand Bundesvorstand Bundesvorstand Bundesvorstand

13.07.2012 13.07.2012 13.07.2012 13.07.2012

Herausgeber: Verantwortlich: Henriette-Herz-Platz 2 Fragen an:

Stellungnahme des Stellungnahme des Stellungnahme des Stellungnahme des

Deutschen Gewerkschaftsbundes Deutschen Gewerkschaftsbundes Deutschen Gewerkschaftsbundes Deutschen Gewerkschaftsbundes zzzzu u u um m m m

Monitoring „Energie der Zukunft“

Monitoring „Energie der Zukunft“ Monitoring „Energie der Zukunft“

Monitoring „Energie der Zukunft“

(2)

I. Zum Vorschlag für ein Monitoring-Konzept im Allgemeinen

Rund ein Jahr nach den Energiewende-Beschlüssen hat die Bundesregierung einen Monitoring- Prozess „Energie der Zukunft“ verabschiedet. Dieser Monitoring-Prozess dient dem Zweck, die Umset- zung des Maßnahmenprogramms und des Energiekonzepts einschließlich der darin enthaltenen Ziele für eine umweltverträgliche, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung zu überprüfen, um bei Bedarf nachsteuern zu können.

Der DGB begrüßt, dass die Bundesregierung endlich ein Konzept für die fortlaufende Bewertung der Umsetzung und Steuerung der Energiewende vorgelegt hat. Der DGB begrüßt zudem, dass die Bundesregierung dieses Konzept der Öffentlichkeit jüngst vorgestellt hat und dass die Bundesregierung Verbände, Organisationen und Gewerkschaften sowie Bürgerinnen und Bürger um Kommentierung bittet. Dieser Ansatz breiter Beteiligung ist geboten, da er die Sicherung gesellschaftlicher Akzeptanz für die Energiewende unterstützt.

Die Bewertung dieses überkomplexen Transformationsprozesses ist gewiss keine leichte Aufgabe. Sie erscheint zudem höchst kontrovers, da viele verschiedene und teils gegenläufige Interessen berührt werden. Eine Bewertung ist jedoch erforderlich, um fortlaufend zu überprüfen, ob Fehlsteuerungen vor- liegen, ob die verabschiedeten Rahmenbedingungen zur Zielerreichung ausreichend sind oder ob zu- sätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Kurzum: Ein Monitoring ist die essentielle Grundlage für einen Erfolg des Projektes Energiewende, bei dem die einzelnen Maßnahmen planbar, abgestimmt und in geordneten Schritten umgesetzt werden.

II. Zum Prozess des Monitorings

Aus Sicht des DGB lässt die Bundesregierung bislang offen, inwiefern die zahlreichen Parallelprozesse der Bundesregierung (bspw. Energiegipfel, Plattformen, etc.) mit dem Energiewende-Monitoring zu- sammengebracht werden sollen. In Anbetracht der Komplexität des Gesamtprozesses ist diese Ab- stimmung jedoch erforderlich, um die mit Teilaufgaben betrauten öffentlichen Stellen sinnvoll miteinan- der zu verzahnen und gleichzeitig das breite Wissen der Zivilgesellschaft mit einzubeziehen. Dadurch kann außerdem ein hohes Maß an Transparenz der Arbeit dieser Parallelprozesse sichergestellt wer- den. Der DGB erwartet, dass die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in den zahl- reichen Parallelprozessen berücksichtigt werden. Dies erfordert eine angemessene Beteiligung der Gewerkschaften.

Um auch die fortlaufende Fortschrittsbewertung der Energiewende auf eine gesellschaftlich breite Basis zu stellen, sollte nicht nur das jetzige Monitoring-Konzept einem einmaligen Diskurs ausgesetzt werden.

Vielmehr sollten auch die darin festgeschriebenen jährlichen bzw. dreijährigen Berichte um Stellung- nahmen von Verbänden, Organisationen und Gewerkschaften ergänzt werden. Dies würde sicherstel- len, dass es über die von der Bundesregierung für Spezialthemen eingerichteten Plattformen hinaus zu einer kontinuierlichen Rückkopplung mit der Zivilgesellschaft kommt. Dadurch könnte ein wesentli- cher Beitrag zu einer dauerhaften Akzeptanzsteigerung geleistet werden.

Aus Sicht des DGB ist es außerdem unverzichtbar, dass in den Fortschrittsberichten nicht nur Hemm- nisse und Lösungsvorschläge, sondern auch konkrete Zuständigkeiten und Zeitpläne festgeschrieben werden. In Anbetracht der zahlreichen öffentlichen Stellen, die mit dem Monitoring-Prozess betraut sind, kann nur ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Transparenz für das notwendige Controlling des Ge- samtprozesses sorgen.

III. Zum Erfassungsbereich des Monitorings

Bislang fokussiert das Monitoring-Konzept der Bundesregierung sehr stark auf die Branche der Ener- giewirtschaft. Diese sehr enge Betrachtungsweise lässt jedoch außer Acht, dass neben der Energie- wirtschaft auch andere Industrie- und Dienstleistungsbranchen einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Energiewende beitragen werden (bspw. Rohstoffindustrie, Baugewerbe, Maschinenbau, Automobilin- dustrie, Logistik- und Transportbereich etc.). Insofern müsste auch deren Entwicklung bei den gesamt- wirtschaftlichen Effekten Berücksichtigung finden.

(3)

3 Zurzeit umfasst das vorliegende Monitoring-Konzept ausschließlich quantitative Indikatoren. Dadurch kann jedoch nur ein Teil des durch die Energiewende ausgelösten Transformationsprozesses erfasst und bewertet werden. Aus Sicht des DGB ist es insofern erforderlich, im Rahmen einer wissenschaftli- chen Begleitforschung auch qualitative Aspekte der einzelnen Berichtsfelder zu berücksichtigen, die insbesondere Treiber und Hemmnisse des angestrebten Umbauprozesses und der Zielerreichung er- kennbar und steuerbar machen. In diesem Kontext müsste die Begleitforschung auch die politischen Rahmenbedingungen des Strommarktes (Stichwort „Strommarktdesign“) im Blick behalten.

IV. Zu den einzelnen Indikatoren des Monitoring-Konzepts

Im Folgenden nimmt der DGB zu den einzelnen Indikatoren(-kategorien) Stellung.

Thema: Energieeffizienz

Sanierungsquote für Wohngebäude

Da die Bundesregierung die Verdopplung der Sanierungsrate explizit als ein Ziel festgelegt hat, sollte die Sanierungsquote auch als ein Indikator im Monitoring-Konzept Eingang finden.

Thema: Erneuerbare Energien

Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte

Die ausgewählten Indikatoren fokussieren stark auf den Strombereich. Das im EE-Wärmegesetz für 2020 verankerte Ziel, wonach erneuerbare Energien einen Anteil von 14 % am Endenergieverbauch für Wärme und Kälte erreichen sollen, sollte mit einem Indikator hinterlegt werden.

Es wird daher vorgeschlagen, einen zusätzlichen Indikator „Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte“ aufzunehmen.

Vermiedene Brennstoffimportkosten durch erneuerbare Energien

Die hier dargestellten Indikatoren beleuchten die Mehrkosten bzw. deren Verteilung beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Der ökonomische Nutzen wird hingegen bislang nur durch den nicht unumstrit- tenen Merit-Order-Effekt als einem partiellen Wirkungsmechanismus an der Strombörse dargestellt.

Gerade vor dem Hintergrund der hohen Importabhängigkeit der deutschen Volkswirtschaft ist es zu rechtfertigen, dass ein zusätzlicher Indikator die „Vermiedenen Brennstoffimportkosten durch er- neuerbare Energien“ ausweist. Diese Daten werden ohnehin jährlich vom BMU veröffentlicht und stel- len einen gewichtigen Nutzen dieser Energieformen dar.

Thema: Kraftwerke

Erzeugungskapazitäten

Bislang erfasst die Bundesnetzagentur in ihrem jährlichen Monitoringbericht nur dargebotsunabhängige Kraftwerksleistung ab 5 MW. Diese Bagatellgrenze schließt jedoch ein künftig stark wachsendes Seg- ment an gesicherter Kraftwerksleistung im Bereich der BHKW und Mikro-BHKW aus. Vor dem Hinter- grund virtueller Kraftwerke und intelligenter Stromnetze ist deren Berücksichtigung von hoher Bedeu- tung für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Es wird daher angeregt, dass der bestehende Indikator auch kleine konventionelle Erzeugungskapazitäten mit berücksichtigt.

Kapazitäten Stromspeicher

Um die Aussagekraft dieses Indikators zu erhöhen, wird angeregt, dass neben der reinen Speicherka- pazität auch die Struktur des Bestandes an Stromspeichern (Art der Speicher) sowie der jährliche Ka- pazitätszuwachs darstellt wird. Die Art der Speicher ist insbesondere für deren energiewirtschaftlichen Verwendungszweck und damit für deren Gesamtnutzen im Energiesystem von Relevanz. Der Kapazi- tätszuwachs kann die Dynamik am Speichermarkt besser verdeutlichen.

(4)

Thema: Netzinfrastruktur

Ausfallzeiten/ Systemsteuerung

Dem Thema Versorgungssicherheit der Stromversorgung sollte im Rahmen des Monitorings umfassend Rechnung getragen werden. Der bekannte SAIDI-Index erfasst Ausfallzeiten im Stromnetz erst ab 3 Minuten Dauer. Dies ist aus Sicht privater Haushalte verkraftbar. In der Industrie und im Bereich von Transport und Verkehr können hingegen schon Unterbrechungen im Sekundenbereich zu erheblichen Ausfällen führen. Dies betrifft beispielsweise Insofern ist es wichtig, dass auch diese erfasst werden.

Ebenso sind Spannungsqualität und Frequenzstabilität für die industrielle Produktion ein wichtiges Krite- rium der Versorgungssicherheit. Es sollte geprüft werden, ob diese Kriterien in einen geeigneten Indika- tor überführt werden können.

Thema: Treibhausgasemissionen

Treibhausgasemissionen nach Sektoren/ Anwendungen

Dieser im gegenwärtigen Entwurf mit „gegebenenfalls“ gekennzeichnete Indikator sollte unbedingt in das Monitoring aufgenommen werden. Dies ist deshalb geboten, da unterschiedliche bzw. gegenläufige Entwicklungen in den einzelnen Sektoren somit besser erfasst und mit geeigneten Gegenmaßnahmen begleitet werden können.

Thema: Energiepreise und Energiekosten

Nach Auffassung des DGB dürfen energiepolitische Entscheidungen nicht zu einer weiteren Verschär- fung von Verteilungskonflikten führen. Um dies beurteilen zu können, ist zunächst ein hohes Maß an Kostentransparenz erforderlich. D.h. es müssen die unterschiedlichen Kostenbestandteile nachvollzieh- bar aufschlüsselt werden. Dies sehen die derzeit vorgesehenen Indikatoren größtenteils vor. Ob etwai- ge Kostensteigerungen auch zu Kostenüberlastungen oder Verteilungskonflikten führen, lässt sich dar- aus jedoch noch nicht ablesen.

Der DGB regt deshalb insbesondere zur Bewertung von Energiearmut in Privathaushalten an, einen Indikator „Durchschnittlicher Anteil der Konsumausgaben der privaten Haushalte für Energie (Strom, Wärme, Kraftstoffe)“ auszuweisen. Dabei sollte der Anteil zum einen in Bezug auf einen Haushalt mit Durchschnittseinkommen ausgewiesen werden, zum anderen sollte auch ein einkom- mensschwacher Haushalt zugrunde gelegt werden.1 Insbesondere einkommensschwache Haushalte sind in besonderem Maße von steigenden Energiepreisen betroffen, so dass deren relative Belastung zum Haushaltseinkommen eine entsprechende Aussagekraft über die Verbreitung von Energiearmut hat.

Thema: Gesamtwirtschaftliche Effekte

Da die Energiewende erhebliche Auswirkungen weit über die Energiewirtschaft hinaus auf die gesamte Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft haben wird, ist es unerlässlich, auch die gesamtwirtschaftli- chen Effekte im Blick zu behalten. Nur so können entstehende Chancen genutzt und bevorstehende Risiken minimiert werden. Auch wenn die Indikatorenbildung in diesem Fall aufgrund ihrer Abhängigkeit von Grundannahmen ungleich schwerer ist, erscheint es aus Sicht des DGB als unverzichtbar, eine Reihe aussagekräftiger Indikatoren festzulegen. Sie können als Gradmesser für die gesamtwirtschaftli- chen Auswirkungen der Energiepolitik dienen. Sie bilden somit auch eine solide Entscheidungshilfe für Gegenmaßnahmen, die als Antwort auf Fehlentwicklungen gefunden werden müssen.

Nach Ansicht des DGB sollten deshalb folgende Indikatoren im Monitoring-Konzept ergänzt werden.

Beschäftigungseffekte

Insbesondere die durch die Energiewende induzierten Beschäftigungseffekte stellen eine wesentliche gesamtwirtschaftliche Auswirkung dar. So wird die Energiewende mittel- bis langfristig zu einem Struk- turwandel in der Energiewirtschaft führen, der sich in den angeschlossenen Branchen in Veränderun- gen bei den Beschäftigtenzahlen darstellen wird. Dieser Veränderungsprozess muss im Blick behalten werden, damit er sozialverträglich gestaltet werden kann.

(5)

5 Mit geeigneten Indikatoren kann diesen Beschäftigungseffekten Rechnung getragen werden. Es wird daher vorgeschlagen, dass die „Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in der regenerativen und in der konventionellen Energiewirtschaft“ berücksichtigt werden.

Wie bereits erwähnt, zählen neben der Energiewirtschaft auch andere Branchen zu den relevanten Akteuren bei der Energiewende. Es wird daher vorgeschlagen, in weiteren beispielhaften Branchen die Beschäftigungsentwicklung analog zu dem zuvor zitierten Indikator im Blick zu halten. An dieser Stelle wird auf die unter III. beispielhaft genannten Branchen verwiesen.

Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in den „neuen“ Branchen

Die Arbeitsverhältnisse in klassischen Industriebranchen zeichnen sich durch hohe, tariflich abgesicher- te Standards aus. Leistungsgerechte Entgelte, geregelte Arbeitszeiten, betriebliche und (Unterneh- mens-)Mitbestimmung sorgen für einen Interessenausgleich zwischen Arbeit und Kapital.

Diese Standards „guter Arbeit“ sind in der Branche der erneuerbaren Energien bislang nur vereinzelt anzutreffen. Vor allem in den Produktionsbetrieben entsprechen die Arbeitsbedingungen dem Kriterium der „guten Arbeit“ nicht einmal annähernd. Insofern muss bei der Beschäftigungssicherung und beim weiteren Beschäftigungsaufbau ein besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Arbeitsbedingun- gen gelegt werden. Eine auf Kosten der Beschäftigten ausgerichtete Unternehmensstrategie kann kein nachhaltiges Modell für die deutsche Energiewende werden.

Insofern sollte diesem Aspekt mit geeigneten Indikatoren Rechnung getragen werden. Es wird daher vorgeschlagen, die „Anzahl abgeschlossener Tarifverträge in der Branche der erneuerbaren Ener- gien“ zu erfassen. Als Datengrundlage kann hier das WSI Tarifarchiv dienen. Als weitere Indikatoren könnten auch die „Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle“ sowie die „Durchschnittliche Dauer von Arbeitsunfähigkeit pro Jahr“ herangezogen werden. Ferner regt der DGB an, auch den „Anteil von Weiterbildungsmaßnahmen nach Beschäftigtengruppe“ als Indikator zu erwägen.

Fachkräftebedarf

Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende erfordert qualifizierte und motivierte Fachkräfte. Deren Bedarf wird einer Vielzahl von Prognosen zufolge in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Es ist daher Aufgabe des Staates geeignete Rahmenbedingungen zu setzen, damit genügend Fachkräfte ausgebildet werden. Der DGB schlägt daher vor, in einem Indikator „Fachkräfte für die Energiewen- de“ die jährlichen Absolventenzahlen einschlägiger Ausbildungs- und Studiengänge auszuweisen. Dies kann als Gradmesser angesehen werden, um zu beurteilen, ob der Fachkräftebedarf in den betroffenen Industrie- und Dienstleistungsbranchen ausreichend gedeckt werden kann.

Produktionsvolumen der energieintensiven Industrie

Deutschland hat die Wirtschaftskrise bisher vor allem auch deshalb vergleichsweise glimpflich über- standen, weil wir über einen starken Industriestandort mit geschlossenen Wertschöpfungsketten verfü- gen. Diese industrielle Basis ist wesentlicher Eckpfeiler unseres materiellen Wohlstands. Zudem ist insbesondere die energieintensive Industrie Lieferant notwendiger Werkstoffe und Komponenten, die für die Energiewende benötigt werden. Insofern muss sichergestellt werden, dass auch die energieintensi- ve Industrie geeignete Rahmenbedingungen erhält, um dauerhaft in Deutschland produzieren zu kön- nen. Eine Abwanderung dieser Branche macht weder wirtschaftlich noch unter Beschäftigungsaspekten Sinn. Aber auch unter ökologischen Gesichtspunkten führt eine Verlagerung in Länder mit schlechteren Umweltauflagen in die Sackgasse. Diesen Überlegungen folgend, sollte ein Indikator für das „Produk- tionsvolumen der energieintensiven Industrie“ verankert werden. Er kann als Gradmesser dazu dienen, zu beurteilen, ob es zu relevanten Produktionsrückgängen oder –verlagerungen kommt und ob diese auch von der Energiepolitik mit verursacht sind.

V. Zusätzliche Indikatoren-Kategorien: „Strukturfaktoren“ und „Innovationsindikatoren“

Neben den energiewirtschaftlichen Indikatoren sowie den Indikatoren für die gesamtwirtschaftlichen Effekte sollten zudem zwei weitere Indikatoren-Kategorien berücksichtigt werden. Aus Sicht des DGB ist es ratsam, auch „Strukturfaktoren“ in das Monitoring-Konzept aufzunehmen. Diese Strukturfaktoren beeinflussen den sektoralen Energieverbrauch in hohem Maße. Deshalb kann eine aussagekräftige Interpretation der energiewirtschaftlichen/ gesamtwirtschaftlichen Indikatoren nur vor dem Hintergrund struktureller Veränderungen erfolgen.

(6)

Der DGB schlägt deshalb vor, folgende „Strukturfaktoren“ im Monitoring-Konzept „Energie der Zu- kunft“ zu berücksichtigen:

Für den Sektor Private Haushalte/ Gebäude:

Anzahl der Einwohner Art und Anzahl der Haushalte Anzahl der Wohneinheiten Wohnfläche pro Haushalt Für den Sektor Industrie:

Veränderung der Produktionsleistung (Aktivitätseffekt): Entwicklung der Bruttowertschöpfung Veränderung der strukturellen Zusammensetzung des Industriesektors (inter- und intra-

industrieller Wandel); Bsp.: Absenkung des Energieverbrauchs durch De-Industrialisierung – Wiedervereinigungseffekt

Technische Veränderungen (Effizienz- oder Intensitätseffekt): Verbesserung der technischen Effizienz der Energienutzung

Für den Sektor Mobilität:

Bestand der einzelnen Verkehrsträger: Anzahl der PKWs

Fahrleistungen: zurückgelegte Fahrzeugkilometer und ihre Entwicklung im Personen- und Gü- terverkehr

Verkehrsaufkommen: beförderte Personen/Tonnen Verkehrsleistungen: Personen-/Tonnenkilometer

Anteil des Schienenverkehrs und der Binnenschifffahrt an der Güterbeförderungsleistung Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines hohen Maßes an Innovationsfähigkeit der beteiligten Branchen und deren Beschäftigten zum Gelingen der Energiewende ist es nach Einschätzung des DGB sinnvoll, ebenfalls aussagekräftige „Innovationsindikatoren“ in das Monitoring miteinzubeziehen.

Folgende „Innovationsindikatoren“ werden vorgeschlagen:

Anteil von FuE-Personal an der Gesamtbeschäftigtenzahl (Auswahl relevanter Branchen) Anteil an FuE-Ausgaben am Umsatz (Auswahl relevanter Branchen)

Öffentliche Ausgaben für Forschungsförderung (mit relevantem Bezug zur Energiewende)

VI. Abschlussbemerkung

Eine Vielzahl der im vorliegenden Monitoring-Konzept aufgeführten Indikatoren steht in direkter Abhän- gigkeit zur wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands. Insofern ist bei einer späteren Interpretation der Entwicklung dieser Indikatoren immer auch die wirtschaftliche Entwicklung mit zu berücksichtigen, um aussagekräftige Tendenzen ableiten zu können. Gleiches gilt für strukturelle Veränderungen, die maß- geblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben können (bspw. die „Versingelung der Haushalte“).

Eine isolierte Interpretation der verschiedenen Indikatoren kann deshalb nur im Einzelfall zu validen Aussagen führen.

Daraus folgt einmal mehr, dass es in Zukunft wichtig sein wird, die Ergebnisse des jährlichen bzw. drei- jährigen Monitorings nicht nur im Kreise der Bundesregierung zu erörtern, sondern die Ergebnisse ei- nem breiten Diskurs mit der Zivilgesellschaft zu unterziehen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Seite 12 Mission Innovation Challenges ...Seite 14 Mission Innovation Austria – F&E-Programme und -Aktivitäten in Österreich ...Seite 15 Vorzeigeregion Energie – Innovationen

Der Klima- und Energiefonds fördert in ganz Österreich Projekte und Initiativen für Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewende.. Die Band- breite reicht von Klima-

Die Kosten für die Bereitstellung von Primärenergie sind im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um rund 12 Prozent auf 112 Milliarden Euro gesunkenz. Die Kosten für die

z Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent erhöht werden.. z

Aktuelle Projektionen gehen davon aus, dass durch die bisher beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen bis 2020 eine Minderung der Treibhausgase um etwa 33 bis 34 Prozent

Die Energieerzeugung soll schrittweise auf eine überwiegende Nutzung erneuerbarer Energien umgestellt werden, so dass im Jahr 2050 erneuerbare Energien einen Anteil von 60 Prozent

Die Energieerzeugung soll schrittweise auf eine überwiegende Nutzung erneuerbarer Energien umgestellt werden, so dass im Jahr 2050 erneuerbare Ener- gien einen Anteil von 60

Die Entwicklung des Anteils der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte verläuft unzureichend, auch wenn sie auf den ersten Blick scheinbar auf dem