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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „Der Wolfund die sieben Geißlein“)

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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-

Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „Der Wolf und die sieben Geißlein“)

Münz20EuroBek 2020-01-22/2 Ausfertigungsdatum: 22.01.2020 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „Der Wolf und die sieben Geißlein“) vom 22. Januar 2020 (BGBl. I S. 134)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 11.2.2020 +++)  

----

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Der Wolf und die sieben Geißlein“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die Münze ist die neunte Ausgabe im Rahmen der 2012 begonnenen Serie „200 Jahre Grimms Märchen“.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,0 Millionen Stück, davon ca. 0,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München.

Die Münze wird ab dem 16. Januar 2020 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt die dominierende Wolfsfigur sowie die zu Tode erschrockenen Geißlein. Durch das fliehende Geißlein wird gleichzeitig auf den Fortgang der Geschichte verwiesen.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und

Wertbezeichnung, das Prägezeichen „D“ des Bayerischen Hauptmünzamtes, München, die Jahreszahl 2020 sowie die zwölf Europasterne. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„DU BIST DER WOLF *“.

Der Entwurf der Münze stammt von der Künstlerin Adelheid Fuss aus Potsdam.

Schlussformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r F i n a n z e n ----

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 134)

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