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Januar 2018 – Mit der Revision der Radio- und Fernsehverordnung sollen die SRG sowie lokal-regionale Radio- und Fernsehstationen mit einer Konzession neu zielgruppenspezifische Werbung ausstrahlen dürfen

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Medienmitteilung

Zielgruppenspezifische Werbung für SRG sowie Privatradio/-fernsehen

Solothurn, 29. Januar 2018 – Mit der Revision der Radio- und Fernsehverordnung sollen die SRG sowie lokal-regionale Radio- und Fernsehstationen mit einer Konzession neu zielgruppenspezifische Werbung ausstrahlen dürfen. Der Regierungsrat stimmt dieser Änderung zu.

Mit der aktuellen Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und die lokal-regionalen Veranstalter mit einer Konzession künftig zielgruppenspezifische Werbung in ihren Programmen ausstrahlen dürfen. Flankierend dazu werden die Spielregeln für die zielgruppenspezifische Werbung festgesetzt: so gibt es neu eine Melde- bzw.

Berichterstattungspflicht für die Ausstrahlung zielgruppenspezifischer Werbung.

Und im Umfeld von Sendungen, die sich an Minderjährige richten, soll keine zielgruppenspezifische Werbung ausgestrahlt werden dürfen.

Im Weiteren sollen die Leistungen der SRG zugunsten sinnesbehinderter Menschen ausgebaut und eine Grundlage zur künftigen Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) geschaffen werden.

Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.

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