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Beantragung von Ausweisschriften

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Beantragung von Ausweisschriften

Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderungen des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung auf den 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Die Schweiz musste die sogenannten E-Pässe (Pass 10) aufgrund der Schengener Ausweisverordnung definitiv einführen.

Die neuen Pässe enthalten einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind.

Mit dem definitiv eingeführten Pass 10 wird gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. Neu sind nicht mehr die Einwohnerdienste für die Antragsstellung zuständig, sondern das Passbüro Biometrie in Weinfelden.

Der Pass kann wie folgt beantragt werden:

1. Online Passantrag ausfüllen über www.schweizerpass.ch (1 Antrag pro Person)

Angaben werden geprüft und der Kunde erhält vom Passbüro ein Retourmail mit einem Link in welchem er direkten Zugriff auf die Terminverwaltung erhält (1 Termin pro Antrag) und den gewünschten Termin buchen kann.

2. Antrag telefonisch stellen Tel. 058 345 13 80 (Achtung: es muss mit Wartezeiten gerechnet werden)

3. Mitzubringende Dokumente:

- alte zu ersetzende Ausweise (Pass und/oder ID) Weitere Unterlagen gemäss Angaben Passbüro.

ACHTUNG: Das Foto (Gesichtsbild) wird beim Passbüro aufgenommen!

Nach der persönlichen Vorsprache beim Passbüro dauert die Produktion der Ausweise max. 10 Arbeitstage.

Das Passbüro Biometrie befindet sich an der Bahnhofstrasse 12 in 8570 Weinfelden, 3. Stock (vis-à-vis Bahnhof). Die Büros sind von Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 17.00 Uhr geöffnet.

Für die neuen Ausweise werden folgende Gebühren erhoben:

Pass 10 Kombi (Pass + ID) Gültigkeit

Erwachsene (ab 18 Jahren)

Fr. 145.—

(inkl. 5.— Porto)

Fr. 158.—

(inkl. 10.— Porto) 10 Jahre Minderjährige

(unter 18 Jahren)

Fr. 65.—

(inkl. 5.— Porto)

Fr. 78.—

(inkl. 10.— Porto) 5 Jahre

Die Ausweise müssen direkt beim Passbüro bezahlt werden (bar, EC oder Postcard).

Der provisorische Pass muss ebenfalls beim Passbüro beantragt werden und kostet Fr. 100.— + Fr. 5.— Portokosten. Für provisorische Pässe muss kein Termin vereinbart werden, es kann direkt in Weinfelden vorgesprochen werden (jedoch nicht nach 11.00/16.00 Uhr), Wartezeit ca. 1 Stunde.

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Die Identitätskarte kann unverändert wie bisher persönlich bei den Einwohnerdiensten Arbon beantragt werden. Ein Passfoto, welches nicht älter als 1 Jahr alt sein darf, ist mitzubringen. Das Foto kann auch im Voraus elektronisch per Mail an einwohnerdienste@arbon.ch geschickt werden.

Die Kosten für die Identitätskarten sind wie folgt:

Identitätskarte Gültigkeit

Erwachsene

(ab 18 Jahren) Fr. 70.—

(inkl. 5.— Porto) 10 Jahre

Minderjährige

(unter 18 Jahren) Fr. 35.—

(inkl. 5.— Porto) 5 Jahre

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine erziehungsberechtigte Person das Antragsformular mitunterzeichnen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 071 447 61 21.

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