• Keine Ergebnisse gefunden

Ortsbezirk Kastel (Ka-19-U)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ortsbezirk Kastel (Ka-19-U)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ortsbezirk Kastel (Ka-19-U)

Seite 1 von 2 Lage: Wiesbadener Straße

Gemarkung : Kastel Flur: 16

Flurstück(e): 395/1 Flächengröße: 2.258 m²

Typ: untergenutzt (U)

derzeitige Nutzung: Tankstelle, Kfz-Abstellplatz Eigentümer: privat

Flächennutzungsplan: Gemischte Baufläche Bebauungsplan: ---

Art der baulichen Nutzung

Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl

Zahl der Vollge- schosse

Bauweise Sonstiges

___ ___ ___ ___ ___

Anmerkungen: Kastel 1960/01 Plan nach dem Hessischen Aufbaugesetz, der nur Bau- und Straßenfluchtlinien festsetzt. Im Übrigen erfolgt die Beurteilung nach

§ 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Ausschnitt aus der Stadtgrundkarte

© Tiefbau- und Vermessungsamt

(2)

Ortsbezirk Kastel (Ka-19-U)

Seite 2 von 2 Luftbild (März 2014)

© Tiefbau- und Vermessungsamt

Ausschnitt aus dem Plan nach dem Hessischen Aufbaugesetz Erstellt: Stadtplanungsamt

Gustav-Stresemann-Ring 15

65189 Wiesbaden

stadtentwicklung@wiesbaden.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Anmerkungen: Kastel 1960/01 Plan nach dem Hessischen Aufbaugesetz, der nur Bau- und Straßenfluchtlinien festsetzt. Im Übrigen erfolgt die

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Flächennutzungsplan: Gemischte Baufläche Bebauungsplan: Kastel 1968/01. Art der baulichen

Anmerkungen: Biebrich 1956/01 Plan nach dem Hessischen Aufbaugesetz, der nur Bau- und Straßenfluchtlinien festsetzt. Im Übrigen erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB

Anmerkungen: Wiesbaden 1961/01 Plan nach dem Hessischen Aufbaugesetz, der nur Bau- und Straßenfluchtlinien festsetzt. Im Übrigen erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB

Anmerkungen: Wiesbaden 1960/07 Plan nach dem Hessischen Aufbaugesetz, der nur Bau- und Straßenfluchtlinien festsetzt. Im Übrigen erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB

Anmerkungen: Schierstein 1957/01 Plan nach dem Hessischen Aufbaugesetz, der nur Bau- und Straßenfluchtlinien festsetzt. Im Übrigen erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB

Anmerkungen: Schierstein 1962/01 Plan nach dem Hessischen Aufbaugesetz, der nur Bau- und Straßenfluchtlinien festsetzt. Im Übrigen erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB