• Keine Ergebnisse gefunden

Erweiterung der Übergangsbestimmungen zu den Masterstudien der Informatik

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Erweiterung der Übergangsbestimmungen zu den Masterstudien der Informatik"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Erweiterung der Übergangsbestimmungen zu den Masterstudien der Informatik

Die nachfolgende Übergangsregelung im Prüfungsfach „Diplomarbeit“ wird in allen 6 Masterstudien der Informatik, d.h., im

Masterstudium Logic and Computation,

Masterstudium Media and Human-Centered Computing, Masterstudium Medizinische Informatik,

Masterstudium Software Engineering & Internet Computing, Masterstudium Technische Informatik,

Masterstudium Visual Computing,

um ein Jahr bis zum 30. November 2021 verlängert und lautet daher nun (für

<Studium> ist der Name des entsprechenden Masterstudiums einzusetzen):

Studierende, die das Masterstudium <Studium> vor dem 1. Oktober 2018 begonnen haben, sind bis zum 30. November 2021 berechtigt, im Prüfungsfach „Diplomarbeit“

an Stelle der kommissionellen Abschlussprüfung im Ausmaß von 1.5 ECTS-Punkten und des „Seminar für Diplomand_innen“ im Ausmaß von 1.5 ECTS-Punkten die kommissionelle Abschlussprüfung im Ausmaß von 3.0 ECTS-Punkten zu

absolvieren.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

physik in Brüssel, Angnst 1951, Entschließung Nr. geoclesique, Neue Folge, Nr. Schmid in dieser Zeitschrift *) : „Die Messung in sechs Punkten ist z\var

Die Kreditpunkte, die an einer ausländischen Universität erworben worden sind, werden über einen Umrechnungsfaktor nach folgender Formel.. Umrechnungsfaktor

Mai 2006 zwischen dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische