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Aufhebung der Allgemeinverfügung des Kreises Plön über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Plön.

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 16.12.2020

77 / 2020

Aufhebung der Allgemeinverfügung

des Kreises Plön

über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Plön.

Hiermit wird die Allgemeinverfügung des Kreises Plön vom 11.12.2020, mit der der Aus- schank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken im öffentlichen Raum untersagt wur- den, aufgehoben.

Begründung:

Durch § 2b der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona- Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) vom 14.12.2020 wurde der Regelungsum- fang der o.g. Allgemeinverfügung vom 11.12.2020 vollumfänglich aufgenommen, so dass keine weitere Notwendigkeit für den Bestand der Allgemeinverfügung besteht.

Plön, den 16.12.2020 Gez. Ladwig

Stephanie Ladwig -Landrätin-

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