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Sponsoring-Regelungen präzisiert

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Bayerisches Ärzteblatt 12/2003 637

BLÄK informiert

Sponsoring-Regelungen präzisiert

Auch dieses Jahr waren Änderungen unserer Be- rufsordnung ein wichtiger Bestandteil dieses Ärz- tetages. Die Änderungen betreffen drei Themen:

1. Der Bereich der Zweigpraxis und der aus- gelagerten Praxisräume, die durch die Neuformulierungen der Berufsordnung präzisiert bzw. voneinander abgegrenzt werden sollen.

2. Die Konsequenz aus einem Beschluss des Deutschen Ärztetages vor zwei Jahren. Er betrifft eine Verlängerung der Befreiung vom ärztlichen Bereitschaftsdienst nach einer Schwangerschaft.

3. Der wesentliche Kern dieser Änderung präzisiert die Zusammenarbeit von Ärzten mit der pharmazeutischen Industrie und den Medizinprodukteherstellern. Hier ist dringend Handlungsbedarf gegeben, weil sich gerade im Zusammenhang mit der aktuellen Gesetzgebung bezüglich des Fortbildungssponsorings die Frage stellt, ob unsere Regelungen den Vorstellungen des Gesetzgebers gerecht werden.

Muster-Berufsordnung

Alle Änderungen entsprechen, bis auf zwei kleine Abweichungen, den Änderungs- beschlüssen zu unserer Muster-Berufsord- nung (M-BO) des letzten Deutschen Ärzte- tages. Es wird damit also unsere Berufsord- nung der Ärzte Bayerns wieder der M-BO angeglichen. Wesentlich ist die Feststellung, dass alle Änderungen mit dem Aufsichtsmini- sterium abgesprochen und genehmigt wurden.

Industriesponsoring

Die Zusammenarbeit von Ärzten mit der pharmazeutischen Industrie oder den Medi- zinprodukteherstellern ist wünschenswert, notwendig und sicher auch zwingend erfor- derlich. Der entscheidende Punkt ist, dass wir Regeln für das Miteinander entwickeln müs- sen, die die Unabhängigkeit der Ärzte in ih- rem individuellen ärztlichen Tun garantieren.

Diese Zielsetzungen verfolgen bereits die bis- herigen Vorschriften der Berufsordnung. Es bedarf aber weiterer Konkretisierungen und klarer Regelungen sowie Transparenz für die notwendige Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie zu bringen.

Unabhängigkeit

Die wiederholt erhobenen Vorwürfe gegen die Ärzteschaft, dass bei der Zusammenarbeit mit der Industrie die Unabhängigkeit nicht im ausreichenden Maße gewahrt worden sei, sind Ihnen allen bekannt. Wenn in fast allen Fällen die zunächst massiv erhobenen Vor- würfe ausgeräumt werden konnten und in nur wenigen Fällen ein Fehlverhalten einzelner Ärzte festgestellt werden musste, blieb doch in der Öffentlichkeit immer das Gefühl einer gewissen Grauzone bzw. einer möglichen Vorteilsnahme bestehen. Festzustellen ist, dass insbesondere Krankenhausärzte durch das Antikorruptionsgesetz heute kaum noch in Schwierigkeiten kommen können. Fest- stellen möchte ich auch, dass die schwer- punktmäßig erfolgten Ermittlungen der Staatsanwaltschaften glücklicherweise sich kaum in Bayern abgespielt haben. Auch ha- ben wir dieses Medieninteresse an den ange- blichen Korruptionsvorwürfen miterlebt. Die Klarstellung, dass von über 1000 Betroffenen zum Beispiel beim Herzklappenskandal schließlich nur 80 wirkliche Ermittlungen eingeleitet wurden, hat dann die Medien nicht mehr interessiert.

Man sieht an der neuen Fassung, dass wir uns bemüht haben, die finanzielle Unterstützung der Industrie keinesfalls zu unterbinden, sie jedoch so zu regeln, dass eine ungerecht- fertigte Vorteilsnahme unterbunden wird.

Dass hier Handlungsbedarf besteht, war dem Deutschen Ärztetag klar. Hinzufügen möchte ich noch, dass die Initiative für eine Überar-

beitung unserer M-BO in diesem Bereich wesentlich von mir bzw. von Bayern ausging.

Die Chance, selbst über Regelungen für unse- re Berufsausübung entscheiden zu können, muss genutzt werden. Wir müssen raus aus der Defensive bei Vorwürfen der Bestechlich- keit durch die Pharmaindustrie oder Medi- zintechnik und stattdessen in die Offensive gehen.

Transparenz

Die Zusammenarbeit der Ärzte mit der In- dustrie wird in Zukunft so gestaltet, dass Transparenz und entsprechende Dokumen- tation gewährleistet ist. Die Verträge über die Zusammenarbeit müssen schriftlich abge- schlossen und den Ärztekammern auf Verlan- gen vorgelegt werden. Es sind also weiter- hin Zuwendungen möglich, wobei sich natür- lich Leistung und Gegenleistung entsprechen mussen, sodass das Prinzip der ärztlichen Un- abhängigkeit gewährleistet ist. Die heute an- stehenden Änderungen entsprechen keinen neuen Torturen der Ärzteschaft. Es geht aus- schließlich um die Glaubwürdigkeit des ärzt- lichen Berufsstandes, um die Behandlung un- serer Patienten unabhängig von Einflüssen von außen und es geht eben auch um mehr Transparenz in unserer bewusst gewollten und sachgerechten Beziehung zur Industrie.

Die Änderungen der Berufsordnung für die Ärz- te Bayerns sind in diesem Heft auf Seite 650 veröffentlicht.

Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der BLÄK

29. Symposion für Juristen und Ärzte

am 13./14. Februar 2004 in Berlin

Thema:Ärztliches Berufsrecht (Juristische und medizinische Experten referieren über folgende Problemfelder: Grundlagen des ärztlichen Berufsrechts – Neue Formen der ärztlichen Berufsaus- übung – Arzt und Industrie)

Veranstalterin:Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen Anmeldeschluss:30. Januar 2004

Teilnehmergebühr:100 €bis 30. Januar – 120 €nach dem 30. Januar (inkl. gastronomische Versorgung, Empfang und vollständiger Verhandlungsbericht)

Auskunft:Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen, Robert-Koch-Platz 7, Tel. 030 308889-20, Fax 030 308889-26, E-Mail: kfs@kaiserin-friedrich-stiftung.de

Detailiertes Programm auch unter: www.Kaiserin-Friedrich-stiftung.de

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