• Keine Ergebnisse gefunden

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis"

Copied!
31
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen - Beispiele aus der Praxis

Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte

11. März 2015 Falk Schulze

Gewerbeaufsicht Mitte

1

(2)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

Baustellenverordnung

Vorankündigung

Erstellung eines Sicherheits-und Gesundheitsschutzplans Bestellung eines Sicherheitskoordinators

Pflichten des Bauherrn

Erarbeitung einer Unterlage für spätere Arbeiten

(3)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

3

Arbeitsstättenrecht

auf der Grundlage des ArbSchG erlassene

Arbeitsstättenverordnung und nach geordnete Arbeitsstättenregeln

richtet sich an den Arbeitgeber (Ausnahme: BauStellV richtet sich an Bauherrn)

gilt für alle stationären und temporären Arbeitsstätten (Ausnahmen: Bergbau, Reisegewerbe, Transportmittel)

Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln gelten im vollen Umfang auch für Baustellen

Notwendigkeit der Konkretisierung von Bestimmungen für Baustellen oder zusätzliche Anforderungen für Baustellen

(4)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

Besonderheiten auf Baustellen:

ständig wechselnde Verhältnisse auf Grund des Baufortschritts i. d. R. mehrere Arbeitgeber

Zeitdruck auf Grund einer engen Terminkette

defizitäre Abstimmung bei Zusammenarbeit mehrerer Gewerke Sprachbarrieren

gemeinsam benutzte Einrichtungen

- Verkehrs- und Rettungswege

- Sanitäreinrichtungen, Pausenbereiche und Unterkünfte

(5)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

5

(6)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

ASR A1.8 Verkehrswege

Hinweis auf DIN 4124 „Baugruben und Gräben“

Sicherheitsabstände zwischen Baustraßen und Böschungskanten bzw. Verbaukanten

Abdeckungen von Bodenöffnungen dürfen max. 5 cm höher sein als umgebene Oberfläche

Mindestbreite von Laufstegen 0,50 m, maximale Neigung ca.

30°, ab ca. 11° muss Laufsteg über Trittleisten verfügen

Laufstege sind keine Absturzsicherungen!

(7)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

7

(8)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

ASR A1.8 Verkehrswege

Unterschreitung der lichten Höhe über Verkehrswegen von 2 m auf Grund baulicher Gegebenheiten

Anforderungen an Bautreppen:

- Abweichende Maße (Steigung, Auftritt, Unterschreitung) bei Bautreppen - Geringere Aufnahme der Einzellast (300 N) bei Geländerholmen

- Seitenschutz bei mehr als 1 m Absturzhöhe an Treppen und Podesten aus Geländer- und mind. ein Zwischenholm

- Keine ergonomische Gestaltung der Handläufe erforderlich - Keine Abrundung der Stufenvorderkante bei Bautreppen

(9)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

9

(10)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

ASR A2.1 Absturz und herabfallende Gegenstände

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf geneigten Flächen Maßnahmen zur Verhinderung des Abrutschens

Waagerechte 0,50 m breite Standplätze bei mehr als 45°

geneigten Flächen (Dachdeckerstühle)

Höhenunterschied auf geneigten Flächen zwischen 22,5°

und 60° zwischen Arbeitsplätzen und Auffangeinrichtung

max. 5,0 m

(11)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

11

(12)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

ASR A2.1 Absturz und herabfallende Gegenstände

Sicherung gegen Absturz an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen (1) An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Baustellen müssen

Absturzsicherungen vorhanden sein

ab 0 m am Wasser oder anderen Stoffen mit Möglichkeit des Versinkens,

ab 1 m an freiliegenden Treppenläufen und Wandöffnungen,

ab 2 m an allen übrigen.

Ausnahme: bis 3 m keine Absturzsicherung auf Dächern und Geschossdecken bis 22,5°, weniger als 50 m² Grundfläche und fachlich qualifizierte und

geeignete Beschäftigte. Absturzkante muss deutlich erkennbar sein.

(13)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

13

ASR A2.1 Absturz und herabfallende Gegenstände

Sicherung gegen Absturz an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen (2) Mindesthöhe der Umwehrung 1,0 m (Systembauteile 0,95 m), keine Verringerung auf 0,80 m bei entsprechender Tiefe

Umwehrungen so dicht wie möglich an der Absturzkante befestigen, maximal 0,3 m von anderen tragfähigen Umwehrungen

Mindesthöhe der Fußleisten (Bordbretter) 0,15 m

Seitenschutz ist entsprechend stabil auszuführen, um horizontal und vertikal wirkende Kräfte aufzunehmen. Maximale Durchbiegung 5,5 cm bei Arbeiten in bestehenden Gebäuden: Prüfung ob Anforderungen aus ASR erfüllt, ansonsten Maßnahmen ergreifen

(14)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

ASR A4.1 Sanitärräume

Bereitstellung Toilettenräume ab mehr als zehn gleichzeitig

Beschäftigten und länger als zwei zusammenhängende Wochen Bis zehn Beschäftigte: mobile anschlußfreie Toiletten

(vorzugsweise mit Handwaschgelegenheit)

Wegstrecke zur Toilette nicht mehr als 100 m;

Streckenbaustellen Wegstrecke 5 min Fußweg oder mit betrieblichen Verkehrsmitteln

(15)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

15

ASR A4.1 Sanitärräume

Mobile, anschlußfreie Toiletten sollen vom 15.10.bis 30.04.

beheizbar sein

Bild vom 25.11.2014

(16)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

Fahrbare Hubarbeitsbühnen

regelmäßige Überprüfungen

Nutzung nur durch geeignetes Personal Anlegen von PSAgA

Der Ausstieg aus Hubarbeitsbühnen ist grundsätzlich verboten!

Die Hubarbeitsbühne ist ein Arbeitsplatz und keine

(17)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

17

Elektrische Betriebsmittel

Arbeitsschutzgesetz

Betriebssicherheitsverordnung

− TRBS 2131 (zurückgezogen) BG Vorschriften

− BGV A1, BGV A3

− BGI 600, BGI 608, BGI 867

DIN Regelwerk (DIN VDE 410)

(18)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

Betriebssicherheitsverordnung

Bereitstellung von elektr. AM: für Bedingungen am Arbeitsplatz geeignet und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet

Prüfung der AM innerhalb Frist, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt

Dokumentation der Prüfungen

Frist 3 Monate, max. 1 Jahr (TRBS 1201)

Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen Abstand einhalten oder vom Energieversorger isolieren lassen

(19)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

19

(20)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

Baustromverteiler

• Schutzart IP44, geschlossene Abdeckungen bei geöffneter Tür

• Einrichtung zum Trennen frei zugänglich, d.h. kein Schloss

• Steckdosen Schuko/CEE mit RCD (FI-Schalter) – bis 32 A RCD 30mA

– größer 32 A RCD 500mA

• Erdung bei TN-System

• Prüfung monatlich durch Elektrofachkraft, RCD Prüfung arbeitstäglich durch Nutzer

(21)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

21

(22)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

Nutzung vorhandener Steckdose einer Gebäude-

installation ist nicht zulässig, da deren Zustand unklar ist!

Lösung: PRCD-S

(23)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

23

Ersatzstromversorger

leicht bedienbar durch Laien nach umfassender Unterweisung Betriebsanweisung des Herstellers beachten!

Schutzmaßnahme: i.d.R. Schutztrennung

anschließen nur eines Verbrauchers an den Erzeuger ansonsten Nutzung Trenntrafo

Prüfung vor jeder Nutzung (RCD falls vorhanden: arbeitstäglich),

wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person

(24)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

Leitungsroller (Kabeltrommeln)

Schutzklasse II; Schutzart IP 44

Leitung H07RN-F oder gleichwertig, Thermoschutzeinrichtung

Steckdosen schlagfest,

Temperaturbereich -25 °C bis +40 °C Griff und Gehäuse aus Kunststoff

(25)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

25

(26)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

(27)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

27

(28)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

(29)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

29

(30)

Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

(31)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze

11.03.2015

Sichere Baustellen - Beispiele aus der Praxis

31

Falk Schulze

LAV Dez. Gewerbeaufsicht Mitte Große Steinerne Tischstraße 4

39104 Magdeburg 0391/2564275

falk.schulze@lav.ms.sachsen- anhalt.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Emissionen von Baustellen sind nach dem Stand der Technik, durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich und zumutbar zu reduzieren.. Dabei ist zu

Für sachgerechten Baumschutz auf Baustellen informieren Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen in der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Ve-

☐ ☐ Mitarbeitende sollen Flaschen, Tassen, Gläser, Geschirr oder Uten- silien nicht teilen; Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Geschirr nach dem Gebrauch mit Wasser und

Doch erneut kam es zu einer Verschlechterung für die Natur: die mit dem Stahlbau der Talbrücke Enzenstetten beauftragte Unternehmen plante, das Brunnenmoos bei Enzenstetten

Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber liegt nicht vor, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem Tätigwerden der Beschäftigten einzelner Arbeitgeber so groß ist, dass

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die

(1) Sind Arbeitsplätze einschließlich Verkehrswege nicht bereits durch baulich vorhandene Fahrzeug-Rückhaltesysteme (z. im Mittelstreifen) vom fließenden Ver- kehr getrennt,

alte Gitterboxen sind nicht für den Kranbetrieb zugelassen alte Gitterboxen sind nicht für den Kranbetrieb zugelassen... falsche Nutzung von Lastaufnahmemitteln: Gitterboxen