Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze
11.03.2015
Sichere Baustellen - Beispiele aus der Praxis
Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte
11. März 2015 Falk Schulze
Gewerbeaufsicht Mitte
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Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
Baustellenverordnung
Vorankündigung
Erstellung eines Sicherheits-und Gesundheitsschutzplans Bestellung eines Sicherheitskoordinators
Pflichten des Bauherrn
Erarbeitung einer Unterlage für spätere Arbeiten
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Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
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Arbeitsstättenrecht
auf der Grundlage des ArbSchG erlassene
Arbeitsstättenverordnung und nach geordnete Arbeitsstättenregeln
richtet sich an den Arbeitgeber (Ausnahme: BauStellV richtet sich an Bauherrn)
gilt für alle stationären und temporären Arbeitsstätten (Ausnahmen: Bergbau, Reisegewerbe, Transportmittel)
Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln gelten im vollen Umfang auch für Baustellen
Notwendigkeit der Konkretisierung von Bestimmungen für Baustellen oder zusätzliche Anforderungen für Baustellen
Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
Besonderheiten auf Baustellen:
ständig wechselnde Verhältnisse auf Grund des Baufortschritts i. d. R. mehrere Arbeitgeber
Zeitdruck auf Grund einer engen Terminkette
defizitäre Abstimmung bei Zusammenarbeit mehrerer Gewerke Sprachbarrieren
gemeinsam benutzte Einrichtungen
- Verkehrs- und Rettungswege
- Sanitäreinrichtungen, Pausenbereiche und Unterkünfte
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Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
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Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
ASR A1.8 Verkehrswege
Hinweis auf DIN 4124 „Baugruben und Gräben“
Sicherheitsabstände zwischen Baustraßen und Böschungskanten bzw. Verbaukanten
Abdeckungen von Bodenöffnungen dürfen max. 5 cm höher sein als umgebene Oberfläche
Mindestbreite von Laufstegen 0,50 m, maximale Neigung ca.
30°, ab ca. 11° muss Laufsteg über Trittleisten verfügen
Laufstege sind keine Absturzsicherungen!
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Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
ASR A1.8 Verkehrswege
Unterschreitung der lichten Höhe über Verkehrswegen von 2 m auf Grund baulicher Gegebenheiten
Anforderungen an Bautreppen:
- Abweichende Maße (Steigung, Auftritt, Unterschreitung) bei Bautreppen - Geringere Aufnahme der Einzellast (300 N) bei Geländerholmen
- Seitenschutz bei mehr als 1 m Absturzhöhe an Treppen und Podesten aus Geländer- und mind. ein Zwischenholm
- Keine ergonomische Gestaltung der Handläufe erforderlich - Keine Abrundung der Stufenvorderkante bei Bautreppen
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Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
ASR A2.1 Absturz und herabfallende Gegenstände
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf geneigten Flächen Maßnahmen zur Verhinderung des Abrutschens
Waagerechte 0,50 m breite Standplätze bei mehr als 45°
geneigten Flächen (Dachdeckerstühle)
Höhenunterschied auf geneigten Flächen zwischen 22,5°
und 60° zwischen Arbeitsplätzen und Auffangeinrichtung
max. 5,0 m
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Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
ASR A2.1 Absturz und herabfallende Gegenstände
Sicherung gegen Absturz an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen (1) An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Baustellen müssen
Absturzsicherungen vorhanden sein
− ab 0 m am Wasser oder anderen Stoffen mit Möglichkeit des Versinkens,
− ab 1 m an freiliegenden Treppenläufen und Wandöffnungen,
− ab 2 m an allen übrigen.
Ausnahme: bis 3 m keine Absturzsicherung auf Dächern und Geschossdecken bis 22,5°, weniger als 50 m² Grundfläche und fachlich qualifizierte und
geeignete Beschäftigte. Absturzkante muss deutlich erkennbar sein.
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ASR A2.1 Absturz und herabfallende Gegenstände
Sicherung gegen Absturz an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen (2) Mindesthöhe der Umwehrung 1,0 m (Systembauteile 0,95 m), keine Verringerung auf 0,80 m bei entsprechender Tiefe
Umwehrungen so dicht wie möglich an der Absturzkante befestigen, maximal 0,3 m von anderen tragfähigen Umwehrungen
Mindesthöhe der Fußleisten (Bordbretter) 0,15 m
Seitenschutz ist entsprechend stabil auszuführen, um horizontal und vertikal wirkende Kräfte aufzunehmen. Maximale Durchbiegung 5,5 cm bei Arbeiten in bestehenden Gebäuden: Prüfung ob Anforderungen aus ASR erfüllt, ansonsten Maßnahmen ergreifen
Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
ASR A4.1 Sanitärräume
Bereitstellung Toilettenräume ab mehr als zehn gleichzeitig
Beschäftigten und länger als zwei zusammenhängende Wochen Bis zehn Beschäftigte: mobile anschlußfreie Toiletten
(vorzugsweise mit Handwaschgelegenheit)
Wegstrecke zur Toilette nicht mehr als 100 m;
Streckenbaustellen Wegstrecke 5 min Fußweg oder mit betrieblichen Verkehrsmitteln
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ASR A4.1 Sanitärräume
Mobile, anschlußfreie Toiletten sollen vom 15.10.bis 30.04.
beheizbar sein
Bild vom 25.11.2014
Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
Fahrbare Hubarbeitsbühnen
regelmäßige Überprüfungen
Nutzung nur durch geeignetes Personal Anlegen von PSAgA
Der Ausstieg aus Hubarbeitsbühnen ist grundsätzlich verboten!
Die Hubarbeitsbühne ist ein Arbeitsplatz und keine
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Elektrische Betriebsmittel
Arbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
− TRBS 2131 (zurückgezogen) BG Vorschriften
− BGV A1, BGV A3
− BGI 600, BGI 608, BGI 867
DIN Regelwerk (DIN VDE 410)
Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
Betriebssicherheitsverordnung
Bereitstellung von elektr. AM: für Bedingungen am Arbeitsplatz geeignet und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet
Prüfung der AM innerhalb Frist, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt
Dokumentation der Prüfungen
Frist 3 Monate, max. 1 Jahr (TRBS 1201)
Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen Abstand einhalten oder vom Energieversorger isolieren lassen
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Baustromverteiler
• Schutzart IP44, geschlossene Abdeckungen bei geöffneter Tür
• Einrichtung zum Trennen frei zugänglich, d.h. kein Schloss
• Steckdosen Schuko/CEE mit RCD (FI-Schalter) – bis 32 A RCD 30mA
– größer 32 A RCD 500mA
• Erdung bei TN-System
• Prüfung monatlich durch Elektrofachkraft, RCD Prüfung arbeitstäglich durch Nutzer
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Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
Nutzung vorhandener Steckdose einer Gebäude-
installation ist nicht zulässig, da deren Zustand unklar ist!
Lösung: PRCD-S
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Ersatzstromversorger
leicht bedienbar durch Laien nach umfassender Unterweisung Betriebsanweisung des Herstellers beachten!
Schutzmaßnahme: i.d.R. Schutztrennung
anschließen nur eines Verbrauchers an den Erzeuger ansonsten Nutzung Trenntrafo
Prüfung vor jeder Nutzung (RCD falls vorhanden: arbeitstäglich),
wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person
Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis
Leitungsroller (Kabeltrommeln)
Schutzklasse II; Schutzart IP 44
Leitung H07RN-F oder gleichwertig, Thermoschutzeinrichtung
Steckdosen schlagfest,
Temperaturbereich -25 °C bis +40 °C Griff und Gehäuse aus Kunststoff
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LAV Dez. Gewerbeaufsicht Mitte Große Steinerne Tischstraße 4
39104 Magdeburg 0391/2564275
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