Michaeli-Gymnasium München
Vereinbarung zum Umgang mit Alkohol(-konsum)
Präambel:
Die Vereinbarung versteht sich als Hilfestellung zum Umgang mit Alkohol(-konsum) im Kontext Schule. Sie soll Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern und allen weiteren am Schulleben beteiligten Personen Transparenz und (Handlungs-) Sicherheit vermitteln.
Anmerkung:
Die Vereinbarung wurde von der Arbeitsgruppe Suchtprävention unter externer fachlicher Begleitung erarbeitet und wurde im Rahmen des Schulforums abgestimmt.
Nachfolgend ist das Vorgehen bei folgenden Fällen beschrieben:
- Auffinden von Alkohol
- Alkoholisierte(r) Schüler(in) im Unterricht/Schulhaus
- Alkoholisierte(r) Schüler(in) am Wandertag/Klassenausflug
- Regelungen zu Fahrten (Chor-, TutorInnen-, SMV- und Studienfahrt) - Sonderregelung zum Sommerfest
- Regelungen zu weiteren Veranstaltungen (Unterstufen-/Mittelstufenparty, Genderprojekt, Abiturscherz, Weihnachtsfeier, Seminararbeitsabgabefeier)
Michaeli-Gymnasium München
Fall: Auffinden von Alkohol Vorgehen bei unter 16-jährigen:
- Alkohol durch Schüler(in) wegschütten lassen
- Pädagogische Maßnahme, ggf. Ordnungsmaßnahme - Schulleitung informieren
- Eltern informieren (Ausnahme: Härtefälle) - Empfehlung: SozialpädagogInnen informieren Vorgehen bei 16-18-jährigen:
- Alkohol durch Schüler(in) wegschütten lassen
- Pädagogische Maßnahme, ggf. Ordnungsmaßnahme - Schulleitung informieren (bei Spirituosen)
- Eltern informieren (bei Spirituosen, Ausnahme: Härtefälle) - Empfehlung: SozialpädagogInnen informieren
Fall: Alkoholisierte/r SchülerIn im Unterricht/Schulhaus
- Bei Verdachtsfall als erstes Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin (Beobachtungen mitteilen!)
Bei bestätigtem Verdacht:
- Schüler(in) von Eltern abholen lassen (bis dahin im Sanitätsraum unterbringen)
- Ordnungsmaßnahme - Schulleitung informieren
- SozialpädagogIn/ BeratungslehrerIn informieren - Ggf. Sanitäter/Polizei
Michaeli-Gymnasium München
Fall: Alkoholisierte/r SchülerIn am Wandertag/Klassenausflug
- Bei Verdachtsfall als erstes Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin (Beobachtungen mitteilen!)
Bei bestätigtem Verdacht:
- Ordnungsmaßnahme - Schulleitung informieren
- Eltern informieren (Ausnahme: Härtefälle) - SozialpädagogIn/BeratungslehrerIn informieren - Ggf. von Eltern abholen lassen
- Ggf. Sanitäter/Polizei
Regelungen zu Fahrten (Chor-, TutorInnen-, SMV- und Studienfahrt)
- Es dürfen keine Spirituosen (Wodka, Rum, Schnaps etc.) konsumiert werden.
- Es gilt die „Abendregelung“: Der Konsum von Alkohol ist ab 16 Jahren nach Programmende gemäß Jugendschutzgesetz erlaubt. Bei Fahrten ins Ausland gilt das jeweils dortige Jugendschutzgesetz.
- Das Mitbringen von Alkohol ist untersagt.
Ggf. ist vorzugehen wie in dem o.g. Fall Auffinden von Alkohol.
- Auf Hin- und Rückfahrt sowie bei Fahrten vor Ort wird kein Alkohol konsumiert.
- Bei auffälliger Trunkenheit können Sanktionen folgen, wie zum Beispiel:
o Aufräum-, Frühstücks-, Putzdienst und/oder Hausarbeiten/Referat
o (Vorübergehendes) Alkoholverbot für alle SchülerInnen während der Fahrt o (Vorübergehender) Entzug des Amtes für Tutorenschaft (ggf. auch andere
Funktionen wie Klassensprecheramt etc.) o Ordnungsmaßnahme
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Sonderregelung zum Sommerfest
Für das Sommerfest wurde aufgrund der Besonderheit, dass es nur teilweise eine Schulveranstaltung ist, folgende Regelung vereinbart:
• Der Projektnachmittag ist eine offizielle Schulveranstaltung. Somit ist das Mitbringen und/oder Konsumieren von Alkohol untersagt.
Ggf. ist vorzugehen wie in den o.g. Fällen Auffinden von Alkohol bzw.
Alkoholisierte/r SchülerIn im Unterricht/Schulhaus.
• Nach Ende der offiziellen Schulveranstaltung beginnt das Sommerfest. Die Teilnahme ist freiwillig und die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern.
Am Sommerfest findet Ausschank von Alkohol (Bier, Sekt) nach Genehmigung gem. § 39 GSO statt.
Eigene/andere alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden bzw.
müssen abgegeben (oder ausgeschüttet) werden.
Bei gravierenden Verstößen kann ggf. ein Hausverbot/Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden.
Regelungen zu weiteren Veranstaltungen Bei der/dem
• Unterstufen-/Mittelstufenparty
• Genderprojekt
ist das Mitbringen und/oder Konsumieren von Alkohol grundsätzlich untersagt.
Ggf. ist vorzugehen wie in den o.g. Fällen Auffinden von Alkohol bzw. Alkoholisierte/r SchülerIn im Unterricht/Schulhaus.
Zudem kann ggf. ein Hausverbot/Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden.
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Bei der/dem
• Abischerz
• Weihnachtsfeier
• Seminararbeitsabgabe
sind die Regelungen jährlich mit dem Schulforum zu verhandeln. Es kann eine Genehmigung nach § 39 GSO erfolgen.
Michaeli-Gymnasium München, 2014 Unterzeichner: