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Vereinbarung zum Umgang mit Alkohol(-konsum)

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Academic year: 2021

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Michaeli-Gymnasium München

Vereinbarung zum Umgang mit Alkohol(-konsum)

Präambel:

Die Vereinbarung versteht sich als Hilfestellung zum Umgang mit Alkohol(-konsum) im Kontext Schule. Sie soll Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern und allen weiteren am Schulleben beteiligten Personen Transparenz und (Handlungs-) Sicherheit vermitteln.

Anmerkung:

Die Vereinbarung wurde von der Arbeitsgruppe Suchtprävention unter externer fachlicher Begleitung erarbeitet und wurde im Rahmen des Schulforums abgestimmt.

Nachfolgend ist das Vorgehen bei folgenden Fällen beschrieben:

- Auffinden von Alkohol

- Alkoholisierte(r) Schüler(in) im Unterricht/Schulhaus

- Alkoholisierte(r) Schüler(in) am Wandertag/Klassenausflug

- Regelungen zu Fahrten (Chor-, TutorInnen-, SMV- und Studienfahrt) - Sonderregelung zum Sommerfest

- Regelungen zu weiteren Veranstaltungen (Unterstufen-/Mittelstufenparty, Genderprojekt, Abiturscherz, Weihnachtsfeier, Seminararbeitsabgabefeier)

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Michaeli-Gymnasium München

Fall: Auffinden von Alkohol Vorgehen bei unter 16-jährigen:

- Alkohol durch Schüler(in) wegschütten lassen

- Pädagogische Maßnahme, ggf. Ordnungsmaßnahme - Schulleitung informieren

- Eltern informieren (Ausnahme: Härtefälle) - Empfehlung: SozialpädagogInnen informieren Vorgehen bei 16-18-jährigen:

- Alkohol durch Schüler(in) wegschütten lassen

- Pädagogische Maßnahme, ggf. Ordnungsmaßnahme - Schulleitung informieren (bei Spirituosen)

- Eltern informieren (bei Spirituosen, Ausnahme: Härtefälle) - Empfehlung: SozialpädagogInnen informieren

Fall: Alkoholisierte/r SchülerIn im Unterricht/Schulhaus

- Bei Verdachtsfall als erstes Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin (Beobachtungen mitteilen!)

Bei bestätigtem Verdacht:

- Schüler(in) von Eltern abholen lassen (bis dahin im Sanitätsraum unterbringen)

- Ordnungsmaßnahme - Schulleitung informieren

- SozialpädagogIn/ BeratungslehrerIn informieren - Ggf. Sanitäter/Polizei

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Michaeli-Gymnasium München

Fall: Alkoholisierte/r SchülerIn am Wandertag/Klassenausflug

- Bei Verdachtsfall als erstes Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin (Beobachtungen mitteilen!)

Bei bestätigtem Verdacht:

- Ordnungsmaßnahme - Schulleitung informieren

- Eltern informieren (Ausnahme: Härtefälle) - SozialpädagogIn/BeratungslehrerIn informieren - Ggf. von Eltern abholen lassen

- Ggf. Sanitäter/Polizei

Regelungen zu Fahrten (Chor-, TutorInnen-, SMV- und Studienfahrt)

- Es dürfen keine Spirituosen (Wodka, Rum, Schnaps etc.) konsumiert werden.

- Es gilt die „Abendregelung“: Der Konsum von Alkohol ist ab 16 Jahren nach Programmende gemäß Jugendschutzgesetz erlaubt. Bei Fahrten ins Ausland gilt das jeweils dortige Jugendschutzgesetz.

- Das Mitbringen von Alkohol ist untersagt.

Ggf. ist vorzugehen wie in dem o.g. Fall Auffinden von Alkohol.

- Auf Hin- und Rückfahrt sowie bei Fahrten vor Ort wird kein Alkohol konsumiert.

- Bei auffälliger Trunkenheit können Sanktionen folgen, wie zum Beispiel:

o Aufräum-, Frühstücks-, Putzdienst und/oder Hausarbeiten/Referat

o (Vorübergehendes) Alkoholverbot für alle SchülerInnen während der Fahrt o (Vorübergehender) Entzug des Amtes für Tutorenschaft (ggf. auch andere

Funktionen wie Klassensprecheramt etc.) o Ordnungsmaßnahme

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Michaeli-Gymnasium München

Sonderregelung zum Sommerfest

Für das Sommerfest wurde aufgrund der Besonderheit, dass es nur teilweise eine Schulveranstaltung ist, folgende Regelung vereinbart:

• Der Projektnachmittag ist eine offizielle Schulveranstaltung. Somit ist das Mitbringen und/oder Konsumieren von Alkohol untersagt.

Ggf. ist vorzugehen wie in den o.g. Fällen Auffinden von Alkohol bzw.

Alkoholisierte/r SchülerIn im Unterricht/Schulhaus.

• Nach Ende der offiziellen Schulveranstaltung beginnt das Sommerfest. Die Teilnahme ist freiwillig und die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern.

Am Sommerfest findet Ausschank von Alkohol (Bier, Sekt) nach Genehmigung gem. § 39 GSO statt.

Eigene/andere alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden bzw.

müssen abgegeben (oder ausgeschüttet) werden.

Bei gravierenden Verstößen kann ggf. ein Hausverbot/Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden.

Regelungen zu weiteren Veranstaltungen Bei der/dem

• Unterstufen-/Mittelstufenparty

• Genderprojekt

ist das Mitbringen und/oder Konsumieren von Alkohol grundsätzlich untersagt.

Ggf. ist vorzugehen wie in den o.g. Fällen Auffinden von Alkohol bzw. Alkoholisierte/r SchülerIn im Unterricht/Schulhaus.

Zudem kann ggf. ein Hausverbot/Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden.

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Michaeli-Gymnasium München

Bei der/dem

• Abischerz

• Weihnachtsfeier

• Seminararbeitsabgabe

sind die Regelungen jährlich mit dem Schulforum zu verhandeln. Es kann eine Genehmigung nach § 39 GSO erfolgen.

Michaeli-Gymnasium München, 2014 Unterzeichner:

Referenzen

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