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APPELLATION EMMENTALER CONTROLÉE (AEC)Pfl ichtenheft – technologische Aspekte – Produkteschutz

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ALP forum 2005, Nr. 19 d

APPELLATION EMMENTALER CONTROLÉE (AEC)

Pfl ichtenheft – technologische Aspekte – Produkteschutz

(2)

Inhalt

1 Pfl ichtenheft Emmentaler 3

1.1 Ausgangslage 3

1.2 Weiteres Vorgehen 3

1.3 Eckpfeiler einer AOC 4

1.4 Kontrollhandbuch 4

2 Änderungen im Pfl ichtenheft Emmentaler 4

2.1 Änderungen im Pfl ichtenheft Emmentaler 5

gegenüber den bisherigen Qualitätsanforderungen im Reglement ES

3 Umsetzung AEC-Pfl ichtenheft Emmentaler 9

4 Verarbeitung von Rohmilch 9

4.1 Käsereitauglichkeit der Milch 9

4.2 Milchlagerung 11

4.3 Überwachungsmöglichkeiten der Käsereitauglichkeit der Milch 12

4.4 Fettgehaltseinstellung der Kessimilch 13

4.5 Vorreifung der Kessimilch 14

4.6 Vor- und Nachteile bei Kühllagerung der Milch 14

(max. 24 Std., mit Ausnahme der Überstellmilchmenge für einen Laib)

5 Nachweis der Echtheit von geschützten Produkten 15

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1. Pfl ichtenheft Emmentaler 1.1 Ausgangslage

Die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland (ES) hat beschlossen, die Normen gemäss Pfl ich- tenheft Emmentaler AOC per 1. Mai 2005, d.h. ab Produktion Mai 2005 für die Herstellung von Em- mentaler Switzerland privatrechtlich einzuführen.

Das Pfl ichtenheft Emmentaler sowie das Kontroll- handbuch mit seinen Anhängen wurde allen Mit- gliedern der ES zugestellt.

Das Pfl ichtenheft AOC ist der wesentlichste Be- standteil des Ursprungsschutzes, der in der «Ver- ordnung über den Schutz von Ursprungsbezeich- nungen und geografi schen Angaben für landwirt- schaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirt- schaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA Verordnung)»

festgelegt ist. Diese Verordnung regelt öffentlich- rechtlich die Normen, die ein Produkt erfüllen muss, um den AOC-Schutz zu erhalten; d.h. die Übertretung der Normen ist eine Verletzung des Gesetzes mit entsprechenden Folgen. Produkte, die nicht den in der Verordnung umschriebenen Normen entsprechen, dürfen den geschützten Na- men nicht tragen.

Die Verordnung des Bundes erlaubt allen Herstel- lern die Produktion von AOC-Käsen, falls sie die Normen des Pfl ichtenheftes einhalten. Die Mit- gliedschaft in einer Branchenorganisation ist keine Bedingung. Hingegen muss der Käsehersteller aus- serhalb der ES die Kontrolle der Milchproduzenten, deren Milch er zu einem AOC-Käse verarbeiten will und die Zertifi zierung seines Fabrikationsbetriebes selber organisieren. Zudem kann er auch die Käse- reimarke der ES nicht benutzen.

Bekanntlich wurde gegen die Eingabe des Em- mentalers zur Registrierung als AOC-Käse von verschiedenen Seiten Einsprache erhoben. Es sind dies neben dem Verband der Schweizerischen Ab- wasserreinigungsanlagen (Einsprache gegen das Verbot des Gebrauches von Klärschlamm) aber nur ausländische Einsprecher (Ablehnung der Ein- tragung von Emmentaler in das AOC Register).

Aus den direkt betroffenen, schweizerischen Krei- sen der Milchproduzenten, der Käsehersteller und des Käsehandels sind keine Einsprachen hängig.

Damit sind die Normen des Pfl ichtenhefts inner- halb der Emmentaler Branche unbestritten, ja aus

den Kreisen der Käsehersteller und Milchprodu- zenten wurde ausdrücklich eine möglichst schnel- le Umsetzung des Pfl ichtenhefts verlangt. Die ES hat beschlossen, die Normen gemäss Pfl ichtenheft AOC privatrechtlich einzuführen. Sie sind nun ab Produktion Mai 2005 Bestandteil des Reglements ES und gelten für Emmentaler, der die Marke Em- mentaler Switzerland trägt, als verbindlich. Die Einhaltung des Pfl ichtenheftes wird von der Inter- kantonalen Zertifi zierungsstelle OIC in Lausanne überwacht. Die Vorgaben für die Kontrollen sind im Kontrollhandbuch mit den entsprechenden An- hängen festgehalten.

Die Kennzeichnung eines Produktes mit «AOC»

darf erst nach der offi ziellen Registrierung durch die Behörden erfolgen. Deshalb wird die ES den Konsumenten die Umsetzung der Normen auf pri- vatrechtlicher Basis mit einem eigenen Gütesiegel kommunizieren. Dieses Gütesiegel kennen die Em- mentaler Hersteller bereits. Es ist neu im Zentrum der Käsereimarke eingefügt.

1.2 Weiteres Vorgehen

Bei allen Milchproduzenten und Käseherstellern ist bereits eine erste Bestandesaufnahme betreffend der Erfüllung der Normen des Pfl ichtenhefts ge- macht worden. Bei Betrieben, die einzelne Punkte nicht erfüllten, wird eine Nachkontrolle vorgenom- men. Das OIC schliesst mit allen Käseherstellern und Handelsfi rmen Kontroll- und Zertifi zierungs- verträge ab. Käsereien werden grundsätzlich alle zwei Jahre kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen wenn möglich zusammen mit der Kontrolle der Qualitätssicherung.

(4)

1.3 Eckpfeiler einer AOC

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat für alle AOC Käse einige wichtige technologische Parameter als Eckpfeiler festgelegt, die zwingend eingehalten werden müssen. Es sind dies:

1.4 Kontrollhandbuch

Im Kontrollhandbuch mit seinen Anhängen sind die Umsetzung und Kontrollen der Normen des Pfl ich- tenhefts Emmentaler festgehalten. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Käsereien, welche die Käse- reimarke Emmentaler Switzerland nutzten wollen, mit der OIC eine Kontroll- und Zertifi zierungsver- einbarung abgeschlossen haben müssen. Das For- mular wird durch die Geschäftsstelle ES zugestellt.

Die Konsequenzen bei Nichterfüllung der Normen des Pfl ichtenhefts sind im Kontrollhandbuch auf- geführt. Dabei wird unterschieden zwischen Punk- ten, die eine Nachkontrolle auslösen und solchen, die einen Entzug der Bewilligung des Gebrauches der Marke Emmentaler Switzerland nach sich zie- hen. Dazu kommen bei der Verletzung von «Eck- pfeilern» eine Deklassierung der betroffenen Laibe, d.h. alle in der Käserei und im Affi nagebetrieb vor- handenen Laibe dürfen nicht mehr mit der Marke Emmentaler Switzerland verkauft werden.

Zusätzlich darf kein Emmentaler Switzerland her- gestellt werden, bis der Mangel behoben ist. Der Käsehersteller nimmt selber Kontakt mit der zu- ständigen Kontrollstelle auf. Wichtiger Bestandteil des Kontrollhandbuches ist auch der Test des End- produktes, d.h. die Qualitätsbeurteilung. Grund- sätzlich wird die Qualität jeder Monatsproduktion im Alter von 4 Monaten durch eine neutrale, un- abhängige Kontrollkommission beurteilt. So kann dem Konsumenten glaubwürdig eine durch die Branchenorganisation überprüfte Qualität garan- tiert werden.

2 Änderungen im Pfl ichtenheft Emmentaler Auf Seiten 5 bis 8 sind die Änderungen im Pfl ichten- heft Emmentaler gegenüber den bisherigen Quali- tätsanforderungen Reglement ES beschrieben.

Rohmilch

keine Erwärmung der Milch vor der Verarbeitung über 40°C.

Frische Milch

die Verarbeitung erfolgt maximal 24 Stunden nach der Gewinnung des ältesten Gemelkes.

Verbot der Fütterung von Silage

Keine Zusatzstoffe

die Verwendung aller Zusatzstoffe ist verboten

GVO frei

Der Einsatz von Futtermitteln mit der Deklaration «gentechnisch verändert» ist verboten.

Die Verwendung von Labstoffen und Kulturen, die gentechnisch verändert wurden oder von gentechnisch veränderten Organismen stammen, ist verboten.

Mindestalter

Das Mindestalter eines AOC-Käses ist höher als bei vergleichbaren Konkurrenzprodukten.

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2.1 Änderungen im Pfl ichtenheft Emmentaler

gegenüber den bisherigen Qualitätsanforderungen Reglement ES

Art. PflichtenheftPflichtenheft Emmentaler AECReglement ESAbweichung zu Reglement ES Art. 3 Physische Eigenschaften

1 Vollfetter Hartkäse aus Rohmilch, der eine Propionsäuregärung durchlief. Runde Laibe mit fester, gelb- brauner Rinde. Feuchtgelagerte Emmentaler können eine braune bis schwarze Rinde mit Patina aufweisen.

Rohe Käsereimilch, Milchsäurebakteri- en- und Propionsäurebakterienkulturen. Rund, dem Typ entsprechend gestellte bis leicht gewölbte Järbseite, leicht bombierte Flachseite wird toleriert. Zusätzliche Beschreibung feuchtgela- gerter Emmentaler Art. 4 Chemische Eigenschaften Gehalt bei Konsumreife: 450 – 549 g/kg Fett i.T. mind. 45 % Fett i.T. Bezeichnung «Rahmemmentaler» ist nicht mehr möglich wff. bis 510 - 540 g/kg. Hartkäse: 50 – 56 % wff. Anpassung an LMV max. 380 g/kg Wasser. max. 39 % Wasser. 1 % weniger Wasser Art. 5 Organoleptische Eigenschaften

Lochung: Regelmässige, saubere, runde bis leicht ovale Lochung, mehrheitlich 2 – 4 cm, ausgereifter Käse kann leicht eingefallen sein sowie Wasser und Mi- neralsalzablagerungen aufweisen.

Regelmässig saubere runde Lochung, typengerechte Grösse, mehrheitlich 2 – 4 cm Durchmesser, keine Gläs. Zusätzlich Beschrieb für ausgereifte Ware Art. 6 Milchproduktion a) Im Milchproduktionsgebäude ist die Fütterung von Silage verboten. Silagefreie Fütterung. Keine, wie bisher b) Mind. 70 % der Futterration muss auf Rauhfutter basieren. c) Wicken, Raps, Rübsen und ähnliche Jahrespflanzen sind erlaubt. d) Verbot von Futtermittel «gentech- nisch verändert» Neue Fütterungsvorschriften e) Die Fütterung von Milchprodukten ist zugelassen. Alle übrigen Futtermittel tierischen Ursprungs sowie Futterharn- stoff sind verboten.

f) Der Einsatz von Klärschlamm ist verboten. Neu Art. 7 Käseherstellung a) Radius Milchsammlung max. 30 Kilometer. Neu

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Änderungen im Pfl ichtenheft Emmentaler

gegenüber den bisherigen Qualitätsanforderungen Reglement ES (Fortsetzung)

Art. PflichtenheftPflichtenheft Emmentaler AECReglement ESAbweichung zu Abweichung zu Reglement ES c) Max. 3 Chargen/Tag. Neu d) Rohmilch (keine Erwärmung über 40 °C). Rohmilch (keine Erwärmung über 40 °C). Keine Einlieferung max. 18 Std. alt. Neu Verarbeitung max. 24 Std. alt. Neu Überstellen einer Milchmenge, die max. einem Laib entspricht. Neu, beschränkte Überstellung e) Verbot zur Behandlung der Milch, Baktofugation, Ultra- oder Mikrofil- tration sowie gleichwertige Verfahren.

Neu f) Hilfsstoffe: – Definierte Milchsäurebakterienkultu- ren, die aus dem Ursprungsgebiet stammen und auf Milch, Magermilch od. Molke weiter gezüchtet werden.

– Definierte Milchsäurebakterien- kulturen. – Genauere Umschreibung der Kulturen, Einschränkung des «Zucht- mediums» i) Frühestens nach dem Salzbad den Produktionsbetrieb verlassen. Neu, entspricht bisheriger Usanz Die Verkäsung von Sirtenrahm ist verboten. Keine Änderung (infolge Wärmebe- handlung ausgeschlossen) Art. 8 Käsereifung und Pflege

1 Gärkeller. Temperatur: 19 – 24 °C. Luftfeuchtigkeit: 70 – 90 %. Pflege: wöchentlich wenden, bei Bedarf trocken od. feucht abreiben.

2 Lagerkeller. Temperatur: 11 – 14 °C. Luftfeuchtigkeit: Trockenlagerung 70 – <90 %. Feuchtlagerung über 90 %. Pflege: gründliche Reinigung beim Übergang vom Gärraum in den Lager- keller. Periodisch wenden und bei Be- darf trocken oder feucht abreiben. Im Feuchtlager mind. wöchentlich wenden und waschen.

Neu, entspricht bisheriger Usanz

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Art. PflichtenheftPflichtenheft Emmentaler AECReglement ESAbweichung zu Reglement ES 3 Mindestalter. Emmentaler muss 4 Monate am Laib im Gebiet affiniert werden. Die festgelegte Dauer gilt für das Durchschnittsalter einer Monatsproduktion.

Kein Laib einer Monatsproduktion darf vor Beginn des neuen Monats, in dem die Käse das Alter von 120 Tagen erreichen, verkauft werden.

15 Tage längere Reifezeit 4 Zusatzbezeichnung. – Mit einer Zusatzbezeichnung für längere Reifezeit mind. 8 Monate. – Höhlengereift mind. 12 Monate, davon mind. 6 Monate in einem Felsenkeller feuchtgelagert, definierte Oberflächenkulturen.

– Neu – Neu Art. 9 Qualitätsbeurteilung Einstufung wird von einer Kontroll- kommission gemäss den Bestimmungen des Kontrollhandbuch vorgenommen.

Klassierung, Taxation, Üeberwachung nach Reglement. Qualitätseinstufung jeder Partie Art. 10 Taxationskriterien

1 Taxationskriterien: a. Lochung, b. Teig, c. Geschmack, d. Physische Eigenschaften, Postur, Lagerfähigkeit.

Qualitätspositionen: Lochung, Teig, Geschmack, Äusseres, Postur, Lagerfähigkeit.

Keine 2 Jede Position max. 5 Punkte. Mind. 18 Punkte, kein Kriterium weniger als 4 Punkte. Emmentaler nur wenn Quali- tätsbeurteilung erfüllt und im Verlaufe der Reifung nicht deklassiert werden muss.

Jede Position max. 5 Punkte. Mind. 18 Taxationspunkte, kein Kriterium weniger als 4 Punkte. Ungenügende Qualität = nicht Emmentaler 3 Zusammensetzung Kontrollkommis- sion, drei Fachleute, 1 Vertreter ES, Käsehersteller, entsprechende Handelsfirma.

Kontrollkommission: Zusammensetzung Kontrollkommission, drei Fachleute, 1 Vertreter ES, Käsehersteller, entspre- chende Handelsfirma.

Keine Art. 11 Rückverfolgbarkeit Rückverfolgbarkeit über alle Stufen der Produktion. a) Aufzeichnung über die Herkunft der Milch. Neu c) Kennzeichnung der klassierten Käse. Neu Änderungen im Pfl ichtenheft Emmentaler

gegenüber den bisherigen Qualitätsanforderungen Reglement ES (Fortsetzung)

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Wichtigste technologische Parameter

Art. PflichtenheftPflichtenheft Emmentaler AECReglement ESAbweichung zu Reglement ES Art. 13 Zertifizierungsstelle

1 OIC. 2 Mindestanforderungen an die Kontrol- le sind im Kontrollhandbuch fest- gehalten. Diese sind für die Benutzer der Bezeichnung Emmentaler verbindlich.

Neu Wichtigste technologische Parameter Parameter Pflichtenheft Emmentaler AEC Reglement ES Abweichung zu Reglement ES

Art. Pflichtenheft Pflichtenheft Emmentaler AEC Reglement ES Abweichung zu Reglement ES Art. 13 Wichtigste technologische Parameter Parameter Pflichtenheft Emmentaler AECReglement ESAbweichung zu Reglement ES Kühlen, Milchlagerung der Abendmilch entsprechend QS-Milchproduktion und QS gewerbliche Milchverarbeitung Wasserzugabe in Milch 0 – 12 % Gerinnen 35 – 45 Min Wasserzugabe in Bruch 0 – 20 % Erwärmen 52 – 54 °C in 30 – 60 Min Abfülltemperatur49 – 52 °C Pressen bis 20 Std, 500 – 2'000 kg Salzbadbehandlung 20 – 22 °Bé 24 – 72 h Neu, entspricht bisheriger Usanz Lagerung im Gärkeller 19 – 24 °C 70 – 90 % r.F. 30 – 70 Tage

Lagerung im Lagerkeller – Trockenlagerung – Feuchtlagerung

11 – 14 °C 70 – 80 % r.F. über 90 % r.F.

Änderungen

im Pfl ichtenheft Emmentaler (Fortsetzung)

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3 Umsetzung AEC-Pfl ichtenheft Emmentaler

ALP ist gerne bereit, die Käser bei der Umsetzung des AEC-Pfl ichtenheftes im Kompetenzbereich von ALP zu unterstützen. Unser Beitrag liegt in der Förderung der Milch- und Käsequalität. Mit dem AEC-Pfl ichtenheft wird die Verarbeitung von fri- scher Rohmilch (maximal 24 Std., mit Ausnahme der Überstellmilchmenge für einen Laib) zur Pfl icht.

Nachfolgend wollen wir die Diskussion rund um die Rohmilchqualität, Milchlagerung, Standardisie- rung und Vorreifung der Verarbeitungsmilch anre- gen und einige Tipps geben.

4 Verarbeitung von Rohmilch

4.1 Käsereitauglichkeit der Milch

Der Erfolg bei der Herstellung von Käse aus Roh- milch hängt zu einem grossen Teil von der Käse- reitauglichkeit des Rohstoffes Milch ab. Unter der Käsereitauglichkeit versteht man deren Eignung für die Käseherstellung. Diese hängt von zahlreichen Kriterien ab, wie in nachfolgender Übersicht dar- gestellt ist.

Für die Käsereitauglichkeit der Milch ist die Produk- tion und Gewinnung auf dem Bauernhof zentral.

Dabei steht der Milchproduzent im Mittelpunkt!

Daher ist eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Milchproduzenten und Verarbeiter der Schlüssel zum Erfolg. Die z.T. unterschiedlichen wirtschaftli- chen Interessen können die Partnerschaft auf die Probe stellen. Der Milchproduzent ist immer wieder über den Nutzen einer käsereitauglichen Milch zu sensibilisieren – aber auch wirtschaftliche Anreize gehören zur Motivation.

Um käsereitaugliche Milch zu produzieren, braucht es züchterische Anstrengungen, gutes Futter, richti- ge Fütterung, optimale Tierpfl ege sowie hygienisch und technisch richtiges Melken.

(10)

Anforderungen und Kontrollen

Grundsätzlich muss jeder Verarbeiter seine Anfor- derungen an käsereitaugliche Milch selber defi nie- ren. Nachfolgende Vorgaben sind als Richtwerte für Lieferantenmilch zu verstehen:

Eine zweckmässige Kontrolle der Milch ist unum- gänglich:

• Häufi gkeit für Käsereiproben Richtwert 1 Mal wöchentlich plus Nachkontrollen (mögliche Methoden siehe Seite 12). Bei 1 Mal täglicher Ablieferung ist in der Regel die Mischmilch zu beproben.

• Rückstellproben für Hemmstoffnachweis von je- der Einlieferung

• ev. Rückstellproben für Bsb-Nachweis einfrieren.

Impulse <30'000 pro ml Zellzahl <150'000 pro ml Sporen (Cl.tyrobutyricum) 25 / Liter Luzernerprobe 11h/38°C max. 12 SH°

Vorbe. Reduktase 11h/32°C mind. 20 Min.

Gärprobe 12h flüssig, 24 h flüssig oder gallertig

Standprobe nicht auffallend im Vergleich zur Kontrollmilch Hemmstoff negativ (zwingend)

Gefrierpunkt t-0.515 °C

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4.2 Milchlagerung

Die Rahmenbedingungen für die AEC Emmentaler Herstellung lassen dem Verarbeiter die Wahl der Milchlagerungstemperatur bis max. 18°C (max.

18 Std.). Der Käser steht vor der Frage, welche Lagerungstemperatur er anstreben soll. Es ist zu beachten, dass der Einfl uss der Temperatur gleich- zeitig auch von der Lagerdauer abhängig ist.

Tiefere Lagerungstemperaturen ergeben tendenz- mässig:

- sparsameren Lochansatz - ausreifbarere Käse

Höhere Temperaturen dagegen:

- bessere «Verkäsungsbereitschaft»

- aromatischere, schneller reifende Käse

Höhere Lagertemperaturen bergen das Risiko einer unerwünschten Keimvermehrung.

Sie ist nur zulässig, wenn die mikrobiologische Milchqualität einwandfrei ist!

Lagertemperatur

7 °C 11 °C 17 °C 23 °C

Milch

Fremdkeimzahl gelagerte AM Fremdkeimzahl beim Einlaben Salztolerante gelagerte AM Salztolerante beim Einlaben Coliforme gelagerte AM Coliforme beim Einlaben Kontrollen

Reduktase Kessimilch

Gärprobe Kessimilch 10 Std.

Sonde 2 Std.

Käse 1 Tag*

Gesamtmilchsäure Fremdkeimzahl Salztolerante Enterokokken

KbE/ml KbE/ml KbE/ml KbE/ml KbE/ml KbE/ml

Std.

°SH

°SH

mmol/kg KbE/ml KbE/ml KbE/ml

10’800 12’600 3’100 4’300 40 30

5 27.9 10.1

132 2’100

500 600

11’600 12’600 4’100 4’000 50 40

4.9 27.8

10

130 3’100

600 800

14’600 18’500 4’000 5’200 120 350

4.3 27.9

9.5

128 8’100 3’000 3’900

47’500 86’000 8’800 15’500

1’130 5’300

3 30.2

9.2

128 28’700 16’400 24’800

* Wassergehalt, pH-Wert und LAP kaum Unterschiede

Gärverlauf, Proteolyse und Käsequalität waren sehr ähnlich und gut

Beispiel: Käsereiversuch Abendmilchlagerung (Kessi) bei unterschiedlichen Temperaturen

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Zusätzlich zu den oben genannten Praxismetho- den bieten verschiedene Laboratorien wie jene der MIBDs und ALP weitere Untersuchungen an, 4.3 Überwachungsmöglichkeiten

der Käsereitauglichkeit der Milch

Der Käser verfügt über eine ganze Palette von Me- thoden, um die Eignung der Milch für die Käse- herstellung zu prüfen und zu überwachen. Die wertvollsten Methoden sind jene, die ohne beson- dere Ausrüstung in der Käserei selbst durchgeführt werden können und die ein rasches Resultat lie- fern. In den vergangenen Jahrzehnten wurden

welche bei Bedarf weitere wertvolle Informationen über die Verkäsbarkeit einer Milch liefern können:

durch ALP mehrere Praxismethoden entwickelt und geprüft, die dem Praktiker aufschlussreiche Informationen über die Qualität der Käsereimilch liefern können.

Im folgenden Diagramm sind die wichtigsten Praxis- methoden zusammengestellt:

(13)

4.4 Fettgehaltseinstellung der Kessimilch

Am Besten eignet sich für die Fettgehaltseinstellung frisch eingelieferte Morgenmilch. Diese durchlief keine starke mechanische Bearbeitung, das Milch- fett liegt originär vor (keine Kristallisation) und weist wenig freies Fett auf. Zentrifugiert wird mit Einlieferungstemperatur.

Falls grössere Milchmengen für zwei oder drei Chargen anfallen oder die Milch zu einem späteren Zeitpunkt eingeliefert wird, soll schon beim Milch- produzenten die Milchlagerungstemperatur für die spätere Standardisierung angepasst werden. Ne- ben den Aufl agen der QS sind vertragliche Rege- lungen mit den Milchlieferanten vorteilhaft.

Empfehlung bei ein Mal täglicher Annahme/

Sammlung am Morgen und sofortiger Verarbei- tung

- Kühlung der Abendmilch auf 8-12°C

- Beigabe der Morgenmilch (ev. ohne Kühlung) - Zentrifugieren der Mischmilch ohne vorherige Erwärmung

Bei Temperaturen von 8-12°C und kurzer Lage- rung ist die Menge des kristallisierten Milchfettes in den Fettkügelchen, welches beim Zentrifugieren geschädigt werden könnte, gering.

Empfehlung bei ein Mal täglicher Milchsammlung (eine oder mehrere Milchfuhren) am Morgen und späterer Verarbeitung (2 oder 3 Chargen)

- Kühlung der Abendmilch auf 8-10°C

- Beigabe der Morgenmilch bei einer Milchsamm- lung: laufende Kühlung.

Bei zwei Milchsammlungen:

1. Sammelmilch:

kein Kühlen der Morgenmilch

Zentrifugation, sofortige Verarbeitung 2. Sammelmilch:

Morgen-/Mischmilch gekühlt auf 8-10°C - Bei Temperaturen < 15°C empfi ehlt sich vor der Zentrifugation ein Vorwärmen im Plattenapparat auf maximal 40°C. (Wird auf ein Vorwärmen ver- zichtet, können Probleme wegen Dickfl üssigkeit des Rahmes, schlechte Kühlung, Schädigung des Milchfettes usw. entstehen)

- Tanklagerung der Magermilch bzw. der Verarbei- tungsmilch bei 8-10°C für weitere Chargen - gutes Aufrühren der Tankmilch vor jeder Ent- nahme.

(14)

4.5 Vorreifung der Kessimilch

Eine gute Vorreifung der Kessimilch verbessert deren Verkäsbarkeit und hat folgende Vorteile:

• Anpassung und Vermehrung der käsereitechno- logisch wichtigen Milchsäurebakterien für eine normale, gute Gallert- und Griffbildung und eine

«gelenkte» Käsereifung

• höhere Käseausbeute, da weniger Kasein- und Fettverluste

• gleichmässigere und bessere Käsequalität Negative Einfl üsse auf die Verkäsbarkeit einer un- ter 8°C gekühlten Milch können durch eine längere Vorreifung mit meso- bzw. thermophilen MSB-Kul- turen teilweise aufgehoben werden. Dabei verbes- sert sich der chemische und physikalische Zustand der Milch für die Labgerinnung; es bilden sich ge- ringe Milchsäuremengen. Der pH-Wert senkt sich bzw. der Säuregrad steigt an. Grundsätzlich ist die Kontrolle des Säuregrades bzw. des pH-Wertes vor dem Einlaben der Kessimlich (KM) möglich und sinnvoll. Er erfordert aber ein systematisches Vor- gehen und ein exaktes Messen.

Richtwerte der KM vor dem Einlaben

• pH-Wert: 6.60 – 6.64

• «°SH» mit 40 mL KM: 25 – 27

• Entfärbungszeit Reduktaseprobe:

3 ¾ – 5 Stunden

4.6 Vor- und Nachteile bei Kühllagerung der Milch

(max. 24 Std., mit Ausnahme der Überstellmilchmenge für einen Laib)

Bei Temperaturen unter 10°C entwickeln sich keine Staphylokokken mehr.

Psychrotrophe Keime fühlen sich je nach Spezies noch bei 0 – 5°C wohl. Dabei ist zu beachten, dass das Reduktionsvermögen dieser Keime wesentlich geringer als das der MSB ist. Deshalb ist die Re- duktaseprobe für die mikrobiologische Beurteilung gekühlter Rohmilch weniger aussagekräftig.

Bei Lagertemperaturen der Rohmilch unter 6°C kann der pH-Wert bis zu 0.2 Einheiten ansteigen.

Zudem verlieren die Kaseinmizellen einen Teil ihres Calciums und ß-Casein geht ins Milchserum über (teilweises Aufl ösen der Mizellen) Gerinnungs- zeit ; Gallertfestigkeit .

Faktoren und Kontrollen, welche für den Reifegrad der Verarbeitungsmilch wichtig sind:

(15)

5 Nachweis der Echtheit von geschützten Produkten

Produkte mit geschützter Herkunftsbezeichnung (AOC) sollen auf dem Markt einen Mehrwert erzielen. Daher nimmt die Gefahr zu, dass bekann- te AOC-Produkte mit hoher Wertschöpfung kopiert werden.

Es stellt sich somit die Frage, wie die Echtheit, Herkunft und Identität von Lebensmitteln mit geschützter Herkunftsbezeichnung wirksam über- prüft werden kann.

Kultur von ALP mit einer natürlicherweise vorhandenen spezifischen Sequenz im Erbgut

Einsatz der Kultur in der Käseherstellung

NEIN JA

Gereifte Käse mit Markerbakterien

Käsemuster mit unbekannter Herkunft Nachweis der

spezifischen Sequenz Nachweis der

spezifischen Sequenz

Abbildung 1: Grundprinzip zur Identifi zierung

der Herkunft von Emmentalerproben über den Nachweis von ALP-Kulturen

Im Forschungsprogramm 2004–2007 von ALP werden neue analytische Methoden erforscht, die einen schnellen und preiswerten Nachweis der Herkunft von CH-Käse erlauben. Es ist ALP gelungen, mit Hilfe von molekularbiologischen Methoden Bakterien nachzuweisen, die bei Her- stellung von Käse als Kultur eingesetzt wurden.

Der Nachweis solcher Bakterien erfolgt dabei über den Nachweis des natürlichen Erbgutes.

Es ist ALP gelungen durch den Nachweis von Stäm- men, die in den ALP-Kulturen MK 3008, 3010 und 3012 enthalten sind, die Herkunft von Emmentaler zu überprüfen.

Das nachfolgende Beispiel zeigt die Ergebnisse der Untersuchung einer Verdachtsprobe, die in den USA im Detailhandel erhoben wurde. Die Ergebnisse von ALP zeigen, dass die Verdachtsprobe aus den USA den Stamm Lb casei 10.16 von Kultur 3012 ent- hält. Der Käse, aus dem die Verdachtsprobe erho- ben wurde, ist also in der Schweiz hergestellt worden. Da die FAKHET Kulturen von ALP in der Schweiz auch zur Herstellung anderer Grossloch- käse eingesetzt werden, kann derzeit aufgrund der Resultate nicht festgestellt werden, ob es sich um Emmentaler oder einen anderen Grosslochkäse aus der Schweiz handelt.

Abbildung 2:

Praxisbeispiel zum Nachweis der Herkunft einer Emmentaler Probe, die im Detailhandel in den USA gefasst wurde

10.16 USA Kont.

ALP-Kultur 3012

10.16 USA Kont.

ALP-Kultur 3012

(16)

Ausblick

ALP arbeitet daran, auch Stämme unserer Starter- und Prop-Kulturen nachweisbar zu machen. Das Ziel, dass ALP bei Bedarf Exklu- siv-Kulturen, die im Produkt wiedergefunden werden können, anbieten kann, rückt in greifbare Nähe.

Herausgeber Agroscope Liebefeld-Posieux, Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft (ALP), CH-3003 Bern, Tel. +41 (0)31 323 84 18, Fax +41 (0)31 323 82 27, www.alp.admin.ch, e-mail: info@alp.admin.ch Autoren Hans Winkler, Ruedi Amrein, Ernst Jakob, E. Kaufmann (ES) Fotos/Redaktion Agroscope Liebefeld-Posieux Layout Helena Hemmi Copyright Nachdruck bei Quellenangabe und Zustellung eines Belegexemplars an die Herausgeberin

gestattet. ISSN 1661-0660 / 18.02.2005

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